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Part-FCL

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Motorflug ❘ Hubschrauber<br />

VFR-Nacht<br />

Bergflug<br />

NEU<br />

LAPL(H)<br />

NEU<br />

Vor der Nachtflugausbildung müssen LAPL(A)-In haber eine Instrumenten-Ausbildung<br />

absolviert haben analog der PPL-Ausbildung.<br />

Diese Berechtigung ist erforderlich für Flugplätze, für die eine entsprechende<br />

Einordnung durch das jeweilige EU-Mitglied vorgenommen wurde (z.B. Frankreich).<br />

Die Bergflugberechtigung (MR) kann für Fahrwerke oder auch für Ski erworben werden.<br />

Voraussetzungen:<br />

Ausbildungslehrgang über einen Zeitraum von max. 24 Monaten mit<br />

- theoretischem Unterricht<br />

- Flugausbildung<br />

- praktischer Prüfung einschließlich<br />

- mündlicher Prüfung der theoretischen Kennt nisse<br />

- 6 Landungen auf mindestens zwei verschiedenen Berg-Flugplätzen.<br />

Gültigkeitsdauer und Verlängerung:<br />

Die Bergflugberechtigung gilt 24 Monate. Mit 6 Landungen auf Berg-Flugplätzen innerhalb<br />

der letzten 24 Monate kann sie verlängert werden.<br />

Bergfluglehrer (MI):<br />

Ein Bewerber um ein MI-Zeugnis muss Inhaber einer FI-, CRI- oder TRI-Berechtigung<br />

mit Rechten für Flugzeuge mit einem Piloten sein.<br />

Zudem ist die Bergflugberechtigung erforderlich.<br />

Außerdem muss nach einer vorherigen Kompetenzbeurteilung ein Ausbildungslehrgang<br />

absolviert werden. Die MI Berechtigung knüpft an die Gültigkeit der Grundlizenzen an.<br />

Die neue EU-<strong>Part</strong>-<strong>FCL</strong>-Kategorie „LAPL“ steht auch für Hubschrauber zur Verfügung.<br />

MTWO 2.000 kg, maximal 3 Personen können mitgenommen werden. Es dürfen damit<br />

maximal 4 Personen an Bord sein.<br />

Erwerb der Lizenz:<br />

Mindestalter: 17<br />

HubScHrauber<br />

Theorie (analog PPL(H)-Theorie)<br />

Allgemeine Sachgebiete:<br />

- Luftrecht<br />

- menschliches Leistungsvermögen<br />

- Meteorologie und Kommunikation.<br />

22 EU-PART-<strong>FCL</strong>

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