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Part-FCL

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EU-PART-<strong>FCL</strong><br />

Anhang IV<br />

Teil-MED<br />

Einführung ❘ Definitionen<br />

Abschnitt C Anforderungen für flugmedizinische Kapitel 1 Allgemeine Anforderungen<br />

Tauglichkeit von Flugbegleitern Kapitel 2 Anforderungen für die flugmedizinische<br />

Beurteilung von Flugbegleitern<br />

Kapitel 3 Zusätzliche Anforderungen an Bewerber<br />

um bzw. Inhaber von Flugbegleiterbescheinigungen<br />

Abschnitt D Flugmedizinische Sachverständige, Kapitel 1 Flugmedizinische Sachverständige<br />

Ärzte für Allgemeinmedizin, Ärzte Kapitel 2 Ärzte für Allgemeinmedizin<br />

für Arbeitsmedizin Kapitel 3 Ärzte für Arbeitsmedizin<br />

Anhang V: Teil-CC (Qualifizierung von Flugbegleitern)<br />

Anhang VI: Teil-AR (Anforderungen an Behörden)<br />

Anhang VII: Teil-OR (Anforderungen an Organisationen)<br />

Kunstflug<br />

Gewerbsmäßige<br />

Be förderung<br />

Flugzeugklasse<br />

Luftfahrzeugkategorie<br />

Kopilot<br />

Flugzeit<br />

Teil <strong>FCL</strong> – Abschnitt A: <strong>FCL</strong>.010 – Definitionen<br />

Absichtliche Manöver in Form einer abrupten Änderung der Fluglage eines Luftfahrzeugs, eine<br />

abnorme Fluglage oder eine abnorme Beschleunigung, die für einen normalen Flug oder für die<br />

Unterweisung für Lizenzen oder Erlaubnisse außer der Kunst flug erlaubnis nicht notwendig sind.<br />

Beförderung von Fluggästen, von Fracht oder Post gegen Entgelt oder Mietgebühr.<br />

Einordnung von Flugzeugen, die mit einem Piloten gesteuert werden und für die keine Musterberechti<br />

gung erforderlich ist.<br />

Einordnung nach grundsätzlichen Eigenschaften — wie z.B. Flugzeug, Hubschrauber, Luftschiff,<br />

Segelflugzeug oder Ballon.<br />

Pilot, der nicht der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist, in einem Luftfahrzeug, für das mehr<br />

als ein Pilot erforderlich ist, mit Ausnahme eines Piloten, der sich zu dem ausschließlichen<br />

Zweck, eine Flugausbildung für eine Lizenz oder eine Erlaubnis zu absolvieren, an Bord des<br />

Luftfahrzeugs befindet.<br />

Flugzeuge, Motorsegler und Luftfahrzeuge mit<br />

vertikaler Start- und Landefähigkeit<br />

Hubschrauber<br />

Luftschiffe<br />

NEU<br />

Seite<br />

Gesamtzeit ab dem Zeitpunkt, an dem sich das<br />

Luftfahrzeug in Bewegung setzt, um zu starten,<br />

bis zu dem Zeitpunkt, an dem es am Ende<br />

des Fluges zum Stillstand kommt.<br />

Gesamtzeit ab dem Zeitpunkt, an dem sich<br />

die Rotorblätter des Hubschraubers zu drehen<br />

beginnen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der<br />

Hubschrauber am Ende des Fluges endgültig<br />

zum Stillstand kommt und sich die Rotorblätter<br />

nicht mehr drehen.<br />

Gesamtzeit ab dem Zeitpunkt, an dem sich ein<br />

Luftschiff vom Mast löst, um zu starten, bis zu<br />

dem Zeitpunkt, an dem das Luftschiff am Ende<br />

des Fluges endgültig zum Still stand kommt<br />

und am Mast befestigt wird.<br />

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