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Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung - Stadt Mönchengladbach

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<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Haushaltskonsolidierung</strong><br />

HSK-Nummer: 2010 - 0091<br />

zuständige Organisationseinheit 44<br />

Bezeichnung der Maßnahme<br />

Erhöhung der Entgelte für den Musikunterricht<br />

Erläuterungen<br />

Der FB 44 schlägt folgende Entgeltsteigerungen vor:<br />

Konsolidierung<br />

in 2010<br />

0,00 €<br />

Konsolidierung<br />

in 2011<br />

15.000,00 €<br />

Produkt 004 - Kultur und Wissenschaft<br />

Konsolidierung<br />

in 2012<br />

47.000,00 €<br />

004 050 - Musikschule<br />

004 050 010 - Unterricht<br />

2011: 5 % für die Förderklasse und "Studienvorbereitende Ausbildung", Erwachsene<br />

2012: 5 % für den variablen Gruppenunterricht und Ballettschule<br />

2013: 5 % für den Elementarunterricht (Klassenunterricht Eltern-Kind-Gruppen, Früherziehung und Grundausbildung)<br />

Die Reihenfolge der Erhöhung erfolgt gegenläufig zum Alter der Kinder. So wird für die Eltern eine jährlich wiederkehrende Erhöhung verhindert.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Neufassung der Entgeltordnungen die Erhöhung der Entgelte so zu gestalten, dass sozial benachteiligte Personengruppen nicht zusätzlich belastet werden.<br />

Konsolidierung<br />

in 2013<br />

62.000,00 €<br />

Konsolidierung<br />

in 2014<br />

62.000,00 €<br />

dauerhafte<br />

Konsolidierung<br />

62.000,00 €

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