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Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung - Stadt Mönchengladbach

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<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Haushaltskonsolidierung</strong><br />

HSK-Nummer: 2010 - 0044<br />

zuständige Organisationseinheit 37<br />

Bezeichnung der Maßnahme<br />

Produkt 002 - Sicherheit und Ordnung<br />

002 150 - Gefahrenabwehr und Rettungsdienst<br />

002 150 030 - Rettungsdienst<br />

Anrechnung der Internen Leistungsverrechnungen (ILV) bei der Gebührenkalkulation des FB 37<br />

Erläuterungen<br />

In der Gebührenkalkulation für 2010/2011 sind erstmals die gemäß NKF anfallenden ILV, soweit derzeit möglich, enthalten. Die Gebühren sind kostendeckend kalkuliert. Der städtische Eigenanteil ist auf das<br />

rechtliche/gesetzliche Mindestmaß reduziert. Weitere Untersuchungen und Abstimmungen mit anderen Fachbereichen <strong>zur</strong> Erhöhung des gebührenrelevanten Anteils der ILV erfolgen in der nächsten<br />

Gebührenkalkulation für 2011/2012.<br />

Zunächst ist mit einem Konsolidierungspotential von maximal 100.000 € zu rechnen.<br />

Konsolidierung<br />

in 2010<br />

0,00 €<br />

Konsolidierung<br />

in 2011<br />

25.000,00 €<br />

Konsolidierung<br />

in 2012<br />

100.000,00 €<br />

Konsolidierung<br />

in 2013<br />

100.000,00 €<br />

Konsolidierung<br />

in 2014<br />

100.000,00 €<br />

dauerhafte<br />

Konsolidierung<br />

100.000,00 €

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