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Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung - Stadt Mönchengladbach

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<strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Haushaltskonsolidierung</strong><br />

HSK-Nummer: 2010 - 0103<br />

zuständige Organisationseinheit 51<br />

Bezeichnung der Maßnahme<br />

Erhöhung der Einnahmen für Hilfen <strong>zur</strong> Erziehung (HzE)<br />

Erläuterungen<br />

Konsolidierung<br />

in 2010<br />

10.000,00 €<br />

Konsolidierung<br />

in 2011<br />

10.000,00 €<br />

Produkt 006 - Kinder-, Jugend und Familienhilfe<br />

Konsolidierung<br />

in 2012<br />

10.000,00 €<br />

006 030 - Hilfeleistungen für junge Menschen und Familien<br />

006 030 010 - Kinder-, Jugend- und Familienberatung, HzE<br />

Die Elternteile werden hier im Rahmen der festgestellten Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben herangezogen. Eine Steigerungsmöglichkeit der Einnahmen wird, da man auf die<br />

wirtschaftliche Situation der Elternteile keinen Einfluss hat, lediglich darin gesehen, die Elternteile zeitnäher über die Hilfegewährung zu unterrichten, um so möglichst entsprechend der Bestimmung des § 92<br />

Absatz 3 SGB VIII grds. ab dem Unterbringungstag des Kindes eine Heranziehung der Elternteile zu ermöglichen. Hierzu erfolgten bereits Abstimmungen mit dem Sozialen Dienst. Neben der zeitnahen<br />

Unterrichtung sind <strong>Maßnahmen</strong> zu prüfen, die eine möglichst direkte Inanspruchnahme des Kindergeldes und der anderweitig eventuell vorliegenden zweckidentischen Leistungen (z.B. : Waisenrente)<br />

ermöglichen, bevor diese Leistungen vom Leistungsbezieher verausgabt und eine Forderung daher uneinbringlich wird.<br />

Es ist davon auszugehen, dass durch die genannten Veränderungen Mehreinnahmen in Höhe von 10.000,00 € / Jahr zu erzielen sind.<br />

Konsolidierung<br />

in 2013<br />

10.000,00 €<br />

Konsolidierung<br />

in 2014<br />

10.000,00 €<br />

dauerhafte<br />

Konsolidierung<br />

10.000,00 €

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