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Fahrradzeitschrift Für Duisburg, Gladbeck, Mülheim - beim ADFC

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8<br />

Gültig seit Februar 2009<br />

Verwarnungs-<br />

und Bußgelder<br />

für Radfahrer<br />

Der amtliche Bußgeldkatalog führt nicht<br />

alle Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern<br />

einzeln auf. Nicht ausdrücklich genannte<br />

Verkehrsverstöße, für die Kraftfahrer<br />

ein Bußgeld ab 40 Euro zahlen,<br />

werden bei Radfahrern und Fußgängern<br />

mit dem halben Regelsatz geahndet. Die<br />

Tabelle erhebt deshalb keinen Vollständig-<br />

Im Pott<br />

keitsanspruch. Das Verwarnungsgeld für<br />

Radfahrer beträgt zehn Euro, wenn der<br />

Bußgeldkatalog nichts anders bestimmt.<br />

Zusätzlich gilt: Bei Bußgeldern ab 40 Euro<br />

gibt es einen Punkt in Flensburg.<br />

Radfahren im betrunkenen Zustand ist<br />

keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine<br />

Straftat: Wegen absoluter Fahrunsicherheit<br />

– ab 1,6 Promille – oder geringerer Alkoholisierung<br />

in Verbindung mit Ausfallerscheinungen<br />

(Fahrfehler, Unfall) kann der<br />

Radfahrer vor Gericht angeklagt werden.<br />

Nach dem Radfahren mit 1,6 Promille oder<br />

mehr wird die Straßenverkehrsbehörde außerdem<br />

eine medizinisch-psychologische<br />

Untersuchung verlangen und kann je nach<br />

Ergebnis die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge<br />

entziehen.<br />

Tatbestand Bußgelder Mit Behinderung Mit Gefährdung Mit Unfall<br />

Nichtbenutzung des vorhandenen beschilderten Radwegs 15 Euro 20 Euro 25 Euro 30 Euro<br />

Benutzung des Radweges in nicht zugelassener Richtung 15 Euro 20 Euro 25 Euro 30 Euro<br />

Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung 15 Euro 20 Euro 25 Euro 30 Euro<br />

Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs 10 Euro 15 Euro 20 Euro 25 Euro<br />

Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht rechts gefahren 10 Euro 15 Euro 20 Euro 25 Euro<br />

Nebeneinander fahren - 15 Euro 20 Euro 25 Euro<br />

Freihändig fahren 5 Euro - - -<br />

Kindermitnahme ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen 5 Euro - - -<br />

Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad 5 Euro - - -<br />

Beleuchtung am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit 10 Euro - 20 Euro 25 Euro<br />

Bremsen, Klingel oder Reflektoren entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht<br />

vorhanden oder betriebsbereit<br />

10 Euro - - -<br />

Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung) 25 Euro - - -<br />

Missachtung des Rotlichts an der Ampel 45 Euro - 100 Euro 120 Euro<br />

Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot 100 Euro - 160 Euro 180 Euro<br />

Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert 350 Euro - - -<br />

Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen (Vorrang von Fußgängern am Zebrastreifen<br />

missachtet)<br />

40 Euro - 50 Euro 60 Euro<br />

Fehlende Rücksichtnahme gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren<br />

Menschen<br />

- - 40 Euro 50 Euro<br />

(Zusammengestellt vom <strong>ADFC</strong>, Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes, 2009)

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