Fahrradzeitschrift Für Duisburg, Gladbeck, Mülheim - beim ADFC
Fahrradzeitschrift Für Duisburg, Gladbeck, Mülheim - beim ADFC
Fahrradzeitschrift Für Duisburg, Gladbeck, Mülheim - beim ADFC
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
8<br />
Gültig seit Februar 2009<br />
Verwarnungs-<br />
und Bußgelder<br />
für Radfahrer<br />
Der amtliche Bußgeldkatalog führt nicht<br />
alle Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern<br />
einzeln auf. Nicht ausdrücklich genannte<br />
Verkehrsverstöße, für die Kraftfahrer<br />
ein Bußgeld ab 40 Euro zahlen,<br />
werden bei Radfahrern und Fußgängern<br />
mit dem halben Regelsatz geahndet. Die<br />
Tabelle erhebt deshalb keinen Vollständig-<br />
Im Pott<br />
keitsanspruch. Das Verwarnungsgeld für<br />
Radfahrer beträgt zehn Euro, wenn der<br />
Bußgeldkatalog nichts anders bestimmt.<br />
Zusätzlich gilt: Bei Bußgeldern ab 40 Euro<br />
gibt es einen Punkt in Flensburg.<br />
Radfahren im betrunkenen Zustand ist<br />
keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine<br />
Straftat: Wegen absoluter Fahrunsicherheit<br />
– ab 1,6 Promille – oder geringerer Alkoholisierung<br />
in Verbindung mit Ausfallerscheinungen<br />
(Fahrfehler, Unfall) kann der<br />
Radfahrer vor Gericht angeklagt werden.<br />
Nach dem Radfahren mit 1,6 Promille oder<br />
mehr wird die Straßenverkehrsbehörde außerdem<br />
eine medizinisch-psychologische<br />
Untersuchung verlangen und kann je nach<br />
Ergebnis die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge<br />
entziehen.<br />
Tatbestand Bußgelder Mit Behinderung Mit Gefährdung Mit Unfall<br />
Nichtbenutzung des vorhandenen beschilderten Radwegs 15 Euro 20 Euro 25 Euro 30 Euro<br />
Benutzung des Radweges in nicht zugelassener Richtung 15 Euro 20 Euro 25 Euro 30 Euro<br />
Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung 15 Euro 20 Euro 25 Euro 30 Euro<br />
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs 10 Euro 15 Euro 20 Euro 25 Euro<br />
Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht rechts gefahren 10 Euro 15 Euro 20 Euro 25 Euro<br />
Nebeneinander fahren - 15 Euro 20 Euro 25 Euro<br />
Freihändig fahren 5 Euro - - -<br />
Kindermitnahme ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen 5 Euro - - -<br />
Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad 5 Euro - - -<br />
Beleuchtung am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit 10 Euro - 20 Euro 25 Euro<br />
Bremsen, Klingel oder Reflektoren entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht<br />
vorhanden oder betriebsbereit<br />
10 Euro - - -<br />
Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung) 25 Euro - - -<br />
Missachtung des Rotlichts an der Ampel 45 Euro - 100 Euro 120 Euro<br />
Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot 100 Euro - 160 Euro 180 Euro<br />
Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert 350 Euro - - -<br />
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen (Vorrang von Fußgängern am Zebrastreifen<br />
missachtet)<br />
40 Euro - 50 Euro 60 Euro<br />
Fehlende Rücksichtnahme gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren<br />
Menschen<br />
- - 40 Euro 50 Euro<br />
(Zusammengestellt vom <strong>ADFC</strong>, Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes, 2009)