RATHAUSGALERIE - Nussbaum Medien
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Neuwahlen beim VdK<br />
Eine besondere Bedeutung kommt der Jahreshauptversammlung<br />
des VdK-Ortsverbandes am Samstag, 27. April, 14.30 Uhr,<br />
im SG-Clubhaus zu. Wurde der Ortsverband bislang kommissarisch<br />
von Karin Hess und Uwe Weick geleitet wird bei den<br />
Neuwahlen den Mitgliedern eine komplette Vorstandschaft vorgestellt.<br />
Zuvor werden die einzelnen Berichte über die bisherige<br />
Arbeit Auskunft geben. Nach den Neuwahlen stehen Ehrungen<br />
durch den Kreisverband an.<br />
Heinz-D. Schmidt<br />
Urteil: Kommunen müssen Mietobergrenze bei Hartz IV<br />
schlüssig begründen<br />
Bestimmen Kommunen die Obergrenze der zu übernehmenden<br />
Unterkunftskosten für Hartz-IV-Bezieher, sollten sie sich dabei<br />
auch an der Anzahl verfügbarer freier Wohnungen am Wohnungsmarkt<br />
orientieren.<br />
Dies hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt<br />
in einem am Mittwoch, 3. April 2013, bekanntgegebenen Urteil<br />
gefordert (Aktenzeichen: L 7 SO 43/10). Danach verfügt die<br />
Stadt Offenbach über kein rechtmäßiges Konzept zur Ermittlung<br />
der angemessenen Mietobergrenze. In einer weiteren Entscheidung<br />
hatte das LSG dem Landkreis Waldeck-Frankenberg<br />
dagegen ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen<br />
Mietobergrenze bescheinigt (Aktenzeichen: L 7 AS 78/12).<br />
Im ersten Fall hatte wollte Rentnerin aus Offenbach die Kürzung<br />
ihrer Unterkunftskosten nicht hinnehmen. Das Sozialamt hatte<br />
der Frau mitgeteilt, dass nach dem Auszug ihrer Tochter aus<br />
der gemeinsamen Wohnung die Kaltmiete von 306,80 Euro<br />
nun unangemessen hoch sei. Angemessen sei vielmehr eine<br />
monatliche Kaltmiete in Höhe von 195,20 Euro. Bei der Ermittlung<br />
der angemessenen Mietobergrenze hatte die Stadt Offenbach<br />
jedoch lediglich die einfachen Mietspiegel von 2006 und<br />
2008, in dem die üblichen Kaltmieten in Offenbach aufgeführt<br />
wurden, zugrunde gelegt. Dabei hatte die Stadt den höchsten<br />
und niedrigsten Quadratmeterpreis ermittelt und daraus einen<br />
arithmetischen Mittelwert errechnet. Mit diesem wurde dann die<br />
angemessene Mietobergrenze bestimmt. Die Rentnerin hatte<br />
argumentiert, dass es in Offenbach keine verfügbare Wohnung<br />
zum verlangten Mietpreis gebe. Das Konzept der Stadt zur<br />
Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze sei fehlerhaft<br />
und nicht aussagekräftig. Dem folgte auch das LSG in seiner<br />
Entscheidung vom 15. Februar 2013. Die Stadt habe bei der<br />
Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze keine Daten über<br />
Mietpreise, Wohnungsbestand und freie Wohnungen erhoben.<br />
Das Heranziehen eines einfachen Mietspiegels sage aber nichts<br />
darüber aus, ob „tatsächlich hinreichender Wohnraum für die<br />
Versorgung aller Leistungsberechtigten vorhanden ist“, betonte<br />
das LSG. Daher sei das Konzept der Stadt zur Ermittlung<br />
der angemessenen Mietobergrenze nicht schlüssig und damit<br />
rechtswidrig.<br />
Die Darmstädter Richter stützten sich dabei auf die ständige<br />
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (unter anderem<br />
Urteil vom 2. Juli 2009; Aktenzeichen: B 14 AS 33/08 R).<br />
Danach soll eine Kommune für einen festgelegten Vergleichsraum<br />
die Art der Wohnungen, deren Größe, Brutto- und Netto-<br />
Mieten, aber auch die Art und Weise der Datenerhebung - wie<br />
beispielsweise ein Mietspiegel - offenlegen und bei der Festlegung<br />
der zu übernehmenden Unterkunftskosten berücksichtigen.<br />
Allein ein einfacher Mietspiegel werde dem aber nicht gerecht,<br />
so das LSG. Ob – wie das LSG meint – das BSG tatsächlich<br />
auch die Ermittlung des verfügbaren freien Wohnraums am<br />
Wohnungsmarkt für ein „schlüssiges Konzept“ verlangt, geht<br />
aus den höchstrichterlichen Urteilen bislang allerdings nicht<br />
eindeutig hervor. Liegen keine ausreichenden Daten für die<br />
Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze vor, kann nach<br />
der BSG-Rechtsprechung die Wohngeldtabelle als Grundlage<br />
herangezogen werden (Urteil vom 22. März 2012, Aktenzeichen:<br />
B 4 AS 16/11 R und Urteil vom 11. Dezember 2012, Aktenzeichen:<br />
B 4 AS 44/12 R).<br />
Ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen<br />
Mietobergrenze besteht jedoch im Landkreis Waldeck-Frankenberg,<br />
heißt es im zweiten LSG Urteil vom 15. Februar 2013.<br />
Nummer 16<br />
Freitag, 19. April 2013<br />
15<br />
Hier hatte der Landkreis neben den Bestandsmieten auch die<br />
Mietangebote ermittelt. So seien unter anderem Zeitungs- und<br />
Internetannoncen ausgewertet und die Eigentümer hinsichtlich<br />
der aktuellen Mietdaten befragt worden.<br />
juragentur<br />
Uwe Weick<br />
Kontakt zum VdK-Ortverband Oftersheim<br />
1. Vorsitzende: Karin Heß 06202 4092538<br />
Schriftführer:Heinz-Dieter Schmidt 06202 51826<br />
Internet: www.VdK.de/ov-oftersheim<br />
SBL-Termine<br />
Am kommenden Freitag, den 19. April, findet ab 19.30 Uhr die<br />
nächste Übungsstunde im Vereinsheim statt.<br />
Geprobt werden vorrangig die Lieder, welche beim „Kirchenkonzert“<br />
gesungen werden.<br />
Eine möglichst vollzählige Teilnahme wird deshalb erwartet.<br />
Die Spannung steigt ...<br />
Der Tag X – Sonntag, 28. April, 18.00 Uhr, „Kirchenkonzert“<br />
des „Sängerbund-Liederkranz“ Oftersheim in der Kirche St.<br />
Kilian - naht mit Riesenschritten.<br />
Foto-Collage mit<br />
Programm-Eintrittskarten<br />
Sänger und Dirigent sind auf<br />
dieses Datum fixiert. Das<br />
Gesangsniveau, in den bisherigen<br />
Übungsstunden erzielt,<br />
wurde von Mal zu Mal besser.<br />
Die Konzertsicherheit bei den<br />
SBL-Sängern stieg im gleichen<br />
Maße.<br />
Der Kartenverkauf hat mit<br />
dem 08. April in den Vorverkaufsstellen<br />
„Schreibwaren<br />
Kaiser“ und der „Poststelle<br />
Stang“ begonnen. Die Nachfrage<br />
auf Eintrittskarten wird<br />
mit „gut bis sehr gut“ bestätigt.<br />
Empfehlenswert für alle Freunde guten Männerchorgesanges<br />
ist es deshalb, sich rechtzeitig um Eintrittskarten zu bemühen.<br />
Klaus Knab<br />
Der Sommer grüßt mit Blumen und hochsommerlichen<br />
Temperaturen<br />
Der SBL repräsentiert den Sommer<br />
Der Wettergott muss wohl ein Oftersheimer gewesen sein; oder<br />
die Sänger des „Sängerbund-Liederkranz“ haben wieder einmal<br />
ihren allbekannten „guten Draht“ zum Wettergott spielen<br />
lassen. Nur so ist das fantastische Sommerwetter am vergangenen<br />
Sonntagnachmittag zu erklären. Wohlwissend war der<br />
von Sänger Klaus Mischkewitz und der Wagenbaucrew neu