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RATHAUSGALERIE - Nussbaum Medien

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Neuwahlen beim VdK<br />

Eine besondere Bedeutung kommt der Jahreshauptversammlung<br />

des VdK-Ortsverbandes am Samstag, 27. April, 14.30 Uhr,<br />

im SG-Clubhaus zu. Wurde der Ortsverband bislang kommissarisch<br />

von Karin Hess und Uwe Weick geleitet wird bei den<br />

Neuwahlen den Mitgliedern eine komplette Vorstandschaft vorgestellt.<br />

Zuvor werden die einzelnen Berichte über die bisherige<br />

Arbeit Auskunft geben. Nach den Neuwahlen stehen Ehrungen<br />

durch den Kreisverband an.<br />

Heinz-D. Schmidt<br />

Urteil: Kommunen müssen Mietobergrenze bei Hartz IV<br />

schlüssig begründen<br />

Bestimmen Kommunen die Obergrenze der zu übernehmenden<br />

Unterkunftskosten für Hartz-IV-Bezieher, sollten sie sich dabei<br />

auch an der Anzahl verfügbarer freier Wohnungen am Wohnungsmarkt<br />

orientieren.<br />

Dies hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt<br />

in einem am Mittwoch, 3. April 2013, bekanntgegebenen Urteil<br />

gefordert (Aktenzeichen: L 7 SO 43/10). Danach verfügt die<br />

Stadt Offenbach über kein rechtmäßiges Konzept zur Ermittlung<br />

der angemessenen Mietobergrenze. In einer weiteren Entscheidung<br />

hatte das LSG dem Landkreis Waldeck-Frankenberg<br />

dagegen ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen<br />

Mietobergrenze bescheinigt (Aktenzeichen: L 7 AS 78/12).<br />

Im ersten Fall hatte wollte Rentnerin aus Offenbach die Kürzung<br />

ihrer Unterkunftskosten nicht hinnehmen. Das Sozialamt hatte<br />

der Frau mitgeteilt, dass nach dem Auszug ihrer Tochter aus<br />

der gemeinsamen Wohnung die Kaltmiete von 306,80 Euro<br />

nun unangemessen hoch sei. Angemessen sei vielmehr eine<br />

monatliche Kaltmiete in Höhe von 195,20 Euro. Bei der Ermittlung<br />

der angemessenen Mietobergrenze hatte die Stadt Offenbach<br />

jedoch lediglich die einfachen Mietspiegel von 2006 und<br />

2008, in dem die üblichen Kaltmieten in Offenbach aufgeführt<br />

wurden, zugrunde gelegt. Dabei hatte die Stadt den höchsten<br />

und niedrigsten Quadratmeterpreis ermittelt und daraus einen<br />

arithmetischen Mittelwert errechnet. Mit diesem wurde dann die<br />

angemessene Mietobergrenze bestimmt. Die Rentnerin hatte<br />

argumentiert, dass es in Offenbach keine verfügbare Wohnung<br />

zum verlangten Mietpreis gebe. Das Konzept der Stadt zur<br />

Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze sei fehlerhaft<br />

und nicht aussagekräftig. Dem folgte auch das LSG in seiner<br />

Entscheidung vom 15. Februar 2013. Die Stadt habe bei der<br />

Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze keine Daten über<br />

Mietpreise, Wohnungsbestand und freie Wohnungen erhoben.<br />

Das Heranziehen eines einfachen Mietspiegels sage aber nichts<br />

darüber aus, ob „tatsächlich hinreichender Wohnraum für die<br />

Versorgung aller Leistungsberechtigten vorhanden ist“, betonte<br />

das LSG. Daher sei das Konzept der Stadt zur Ermittlung<br />

der angemessenen Mietobergrenze nicht schlüssig und damit<br />

rechtswidrig.<br />

Die Darmstädter Richter stützten sich dabei auf die ständige<br />

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (unter anderem<br />

Urteil vom 2. Juli 2009; Aktenzeichen: B 14 AS 33/08 R).<br />

Danach soll eine Kommune für einen festgelegten Vergleichsraum<br />

die Art der Wohnungen, deren Größe, Brutto- und Netto-<br />

Mieten, aber auch die Art und Weise der Datenerhebung - wie<br />

beispielsweise ein Mietspiegel - offenlegen und bei der Festlegung<br />

der zu übernehmenden Unterkunftskosten berücksichtigen.<br />

Allein ein einfacher Mietspiegel werde dem aber nicht gerecht,<br />

so das LSG. Ob – wie das LSG meint – das BSG tatsächlich<br />

auch die Ermittlung des verfügbaren freien Wohnraums am<br />

Wohnungsmarkt für ein „schlüssiges Konzept“ verlangt, geht<br />

aus den höchstrichterlichen Urteilen bislang allerdings nicht<br />

eindeutig hervor. Liegen keine ausreichenden Daten für die<br />

Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze vor, kann nach<br />

der BSG-Rechtsprechung die Wohngeldtabelle als Grundlage<br />

herangezogen werden (Urteil vom 22. März 2012, Aktenzeichen:<br />

B 4 AS 16/11 R und Urteil vom 11. Dezember 2012, Aktenzeichen:<br />

B 4 AS 44/12 R).<br />

Ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen<br />

Mietobergrenze besteht jedoch im Landkreis Waldeck-Frankenberg,<br />

heißt es im zweiten LSG Urteil vom 15. Februar 2013.<br />

Nummer 16<br />

Freitag, 19. April 2013<br />

15<br />

Hier hatte der Landkreis neben den Bestandsmieten auch die<br />

Mietangebote ermittelt. So seien unter anderem Zeitungs- und<br />

Internetannoncen ausgewertet und die Eigentümer hinsichtlich<br />

der aktuellen Mietdaten befragt worden.<br />

juragentur<br />

Uwe Weick<br />

Kontakt zum VdK-Ortverband Oftersheim<br />

1. Vorsitzende: Karin Heß 06202 4092538<br />

Schriftführer:Heinz-Dieter Schmidt 06202 51826<br />

Internet: www.VdK.de/ov-oftersheim<br />

SBL-Termine<br />

Am kommenden Freitag, den 19. April, findet ab 19.30 Uhr die<br />

nächste Übungsstunde im Vereinsheim statt.<br />

Geprobt werden vorrangig die Lieder, welche beim „Kirchenkonzert“<br />

gesungen werden.<br />

Eine möglichst vollzählige Teilnahme wird deshalb erwartet.<br />

Die Spannung steigt ...<br />

Der Tag X – Sonntag, 28. April, 18.00 Uhr, „Kirchenkonzert“<br />

des „Sängerbund-Liederkranz“ Oftersheim in der Kirche St.<br />

Kilian - naht mit Riesenschritten.<br />

Foto-Collage mit<br />

Programm-Eintrittskarten<br />

Sänger und Dirigent sind auf<br />

dieses Datum fixiert. Das<br />

Gesangsniveau, in den bisherigen<br />

Übungsstunden erzielt,<br />

wurde von Mal zu Mal besser.<br />

Die Konzertsicherheit bei den<br />

SBL-Sängern stieg im gleichen<br />

Maße.<br />

Der Kartenverkauf hat mit<br />

dem 08. April in den Vorverkaufsstellen<br />

„Schreibwaren<br />

Kaiser“ und der „Poststelle<br />

Stang“ begonnen. Die Nachfrage<br />

auf Eintrittskarten wird<br />

mit „gut bis sehr gut“ bestätigt.<br />

Empfehlenswert für alle Freunde guten Männerchorgesanges<br />

ist es deshalb, sich rechtzeitig um Eintrittskarten zu bemühen.<br />

Klaus Knab<br />

Der Sommer grüßt mit Blumen und hochsommerlichen<br />

Temperaturen<br />

Der SBL repräsentiert den Sommer<br />

Der Wettergott muss wohl ein Oftersheimer gewesen sein; oder<br />

die Sänger des „Sängerbund-Liederkranz“ haben wieder einmal<br />

ihren allbekannten „guten Draht“ zum Wettergott spielen<br />

lassen. Nur so ist das fantastische Sommerwetter am vergangenen<br />

Sonntagnachmittag zu erklären. Wohlwissend war der<br />

von Sänger Klaus Mischkewitz und der Wagenbaucrew neu

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