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Arbeitssicherheit: Arbeiten an Gasleitungen ... - Nodig-Bau.de

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TECHNIK<br />

<strong>Arbeitssicherheit</strong>: <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong>,<br />

Unfallverhütung, Arbeitsvorbereitung<br />

D<br />

30<br />

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV D2 „<strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong>“ wur<strong>de</strong> zurückgezogen.<br />

Ihre Inhalte fin<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>r berufsgenossenschaftlichen Regel „<strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong>“<br />

wie<strong>de</strong>r. Darüber hinaus wur<strong>de</strong>n die Erläuterungen zu Ziffer 3.4 aktualisiert. Demnach sind<br />

grundsätzlich alle <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong> nur unter Anwendung von Arbeitsverfahren mit<br />

geringer Gefährdung nach <strong>de</strong>m St<strong>an</strong>d <strong>de</strong>r Technik durchzuführen.<br />

ie öffentliche Gasversorgung ist ein<br />

wesentlicher Bereich <strong>de</strong>r Energieversorgung.<br />

Tausen<strong>de</strong> Kilometer Rohrleitungen<br />

sind notwendig, um <strong>de</strong>n Energieträger Gas<br />

zu <strong>de</strong>n Verbrauchern zu tr<strong>an</strong>sportieren. Der<br />

Tr<strong>an</strong>sport muss sicher bewerkstelligt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dies erfor<strong>de</strong>rt zuverlässige Anlagen und<br />

fachlich gut ausgebil<strong>de</strong>te Mitarbeiter.<br />

Täglich wer<strong>de</strong>n in Deutschl<strong>an</strong>d durch die<br />

Versorgungsunternehmen <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong><br />

<strong>Gasleitungen</strong> durchgeführt. Sie sind notwendig,<br />

um die Versorgungsnetze zu erweitern<br />

und zu unterhalten, neue Haus<strong>an</strong>schlüsse<br />

zu errichten und Störungen zu<br />

beseitigen. Versierte Mitarbeiter stellen sicher,<br />

dass die <strong>Arbeiten</strong> in <strong>de</strong>r Regel ohne<br />

Unfälle realisiert wer<strong>de</strong>n. Sie verfügen über<br />

Abb. 1: Deckblatt <strong>de</strong>r neuen BGR 500<br />

Teil 2 Kapitel 2.31<br />

Quelle: BGFW<br />

umf<strong>an</strong>greiche Erfahrungen auf ihrem Einsatzgebiet<br />

und stützen sich auf ein fundiertes<br />

und bewährtes Vorschriften- und Regelwerk.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re ist <strong>an</strong> dieser Stelle<br />

die Unfallverhütungsvorschrift BGV D2 „<strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong>“ zu nennen, die<br />

klare und ein<strong>de</strong>utige Vorgaben zur Durchführung<br />

eben dieser <strong>Arbeiten</strong> beinhaltete.<br />

Lei<strong>de</strong>r musste die BGV D2 zu Beginn dieses<br />

Jahres außer Kraft gesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dieser Schritt wur<strong>de</strong> notwendig, weil am<br />

3. Oktober 2002 die Betriebssicherheitsverordnung<br />

(BetrSichV) in Kraft trat.<br />

Die BetrSichV enthält für <strong>de</strong>n Altbest<strong>an</strong>d<br />

von Maschinen und sonstigen technischen<br />

Arbeitsmitteln die Regelung, dass für <strong>de</strong>ren<br />

sicherheitstechnische Beurteilung die zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r erstmaligen Bereitstellung<br />

gelten<strong>de</strong>n Vorschriften her<strong>an</strong>zuziehen sind<br />

(siehe § 7 Abs. 2 BetrSichV). Damit konnten<br />

die in Alt-Unfallverhütungsvorschriften<br />

enthaltenen Vorschriften für Maschinen zurückgezogen<br />

und außer Kraft gesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Diese Zurückziehung von 43 maschinenbezogenenUnfallverhütungsvorschriften<br />

erfolgte zum 1. J<strong>an</strong>uar 2004. Darüber<br />

hinaus gibt es weitere Unfallverhütungsvorschriften<br />

im Geltungsbereich <strong>de</strong>r BetrSichV,<br />

<strong>de</strong>ren Anfor<strong>de</strong>rungen von <strong>de</strong>n Vorschriften<br />

<strong>de</strong>r BetrSichV grundsätzlich mit abge<strong>de</strong>ckt<br />

wer<strong>de</strong>n. Diese Unfallverhütungsvorschriften<br />

wur<strong>de</strong>n zum 1. J<strong>an</strong>uar 2005 außer Kraft<br />

gesetzt. In diesem Zuge wur<strong>de</strong> auch die<br />

Unfallverhütungsvorschrift BGV D2 „<strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong>“ zurückgezogen. Das<br />

heißt aber nicht, dass damit keinerlei Regelungen<br />

mehr für Unternehmer und Beschäftigte<br />

zur sicheren und unfallfreien Durchführung<br />

von <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong> bestehen.<br />

Die Berufsgenossenschaft <strong>de</strong>r<br />

Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft<br />

hält es unbedingt für erfor<strong>de</strong>rlich, auch weiterhin<br />

entsprechen<strong>de</strong> Unterstützung für die<br />

Unternehmen <strong>an</strong>zubieten.<br />

Unfallverhütungsvorschrift<br />

wird BG-Regel<br />

Die Inhalte <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift<br />

BGV D2 „<strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong>“ sind<br />

<strong>de</strong>shalb in die berufsgenossenschaftliche<br />

Regel (BGR) 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“<br />

Teil 2 Kap. 2.31 „<strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong>“<br />

überführt wor<strong>de</strong>n (Abb. 1). Die<br />

BG-Regel richtet sich <strong>an</strong> <strong>de</strong>n Unternehmer<br />

und die Beschäftigten und soll ihnen Hilfestellung<br />

bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r Pflichten<br />

aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften<br />

o<strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschriften geben<br />

sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle,<br />

Berufskr<strong>an</strong>kheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren<br />

vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können.<br />

Sie hilft insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Gefährdungsbeurteilung<br />

und <strong>de</strong>r Suche wirksamer<br />

Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen<br />

bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong>.<br />

Was hat sich verän<strong>de</strong>rt?<br />

Aus einer Unfallverhütungsvorschrift wur<strong>de</strong><br />

eine berufsgenossenschaftliche Regel. Berufsgenossenschaftliche<br />

Regeln für Sicherheit<br />

und Gesundheit bei <strong>de</strong>r Arbeit sind<br />

Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen<br />

von Inhalten aus<br />

• staatlichen Arbeitsschutzvorschriften<br />

(Gesetze, Verordnungen) und/o<strong>de</strong>r<br />

• berufsgenossenschaftlichen Vorschriften<br />

(Unfallverhütungsvorschriften) und/o<strong>de</strong>r<br />

• technischen Spezifikationen und/o<strong>de</strong>r<br />

• <strong>de</strong>n Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher<br />

Präventionsarbeit<br />

energie | wasser-praxis 9/2005


Abb. 2: Setzen von zwei Absperrblasen<br />

BG-Regeln dienen einerseits dazu, bestimmte<br />

staatliche Arbeitsschutzvorschriften<br />

o<strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschriften zu<br />

konkretisieren o<strong>de</strong>r zu erläutern; <strong>an</strong><strong>de</strong>rerseits<br />

können sie im Einzelfall auch Lösungen<br />

enthalten, die <strong>de</strong>r Verbesserung von Sicherheit<br />

und Gesundheit bei <strong>de</strong>r Arbeit dienen.<br />

Soweit BG-Regeln staatliche Arbeitsschutzvorschriften<br />

o<strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschriften<br />

konkretisieren, geben sie <strong>de</strong>n St<strong>an</strong>d <strong>de</strong>r<br />

Technik wie<strong>de</strong>r. Sie haben jedoch – im Gegensatz<br />

zu Unfallverhütungsvorschriften –<br />

keinen rechtsverbindlichen Charakter.<br />

Die BG-Regel 500 Kapitel 2.31 „<strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong><br />

<strong>Gasleitungen</strong>“ entspricht nicht wortgetreu<br />

<strong>de</strong>r bisherigen Unfallverhütungsvorschrift.<br />

So sind zwar die Normtexte aus <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift<br />

unverän<strong>de</strong>rt übernommen<br />

wor<strong>de</strong>n, jedoch gibt es bei <strong>de</strong>n Durchführungs<strong>an</strong>weisungen,<br />

insbeson<strong>de</strong>re zum<br />

ehemaligen § 7 „<strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> und in <strong>Gasleitungen</strong>“<br />

(jetzt Ziffer 3.4), inhaltliche Än<strong>de</strong>rungen.<br />

Die ehemaligen Durchführungs<strong>an</strong>weisungen<br />

sind in <strong>de</strong>r BG-Regel kursiv gedruckt<br />

und geben Hinweise, wie das im Normtext<br />

formulierte Schutzziel erreicht wer<strong>de</strong>n k<strong>an</strong>n.<br />

Die Verweise auf Unfallverhütungsvorschriften,<br />

BG-Regeln, DIN-EN-Normen<br />

und DVGW-Arbeitsblätter wur<strong>de</strong>n aktualisiert<br />

(St<strong>an</strong>d: En<strong>de</strong> 2004). Ersatzlos entfallen<br />

sind die Inhalte <strong>de</strong>r Paragraphen:<br />

• § 3 Allgemeines,<br />

• § 30 Ordnungswidrigkeiten,<br />

• § 31 Inkrafttreten,<br />

da diese im Rahmen <strong>de</strong>r BG-Regel keine<br />

Be<strong>de</strong>utung mehr besitzen. Die Paragraphen<br />

wur<strong>de</strong>n durch die Ordnungsnummern 1 bis<br />

3.26 ersetzt. Die Anhänge 1 bis 4 bleiben<br />

unverän<strong>de</strong>rt erhalten. Im Abschnitt „Persönliche<br />

Schutzausrüstungen“ Ziffer 3.2.2 (ehemals<br />

§ 5) wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Hinweis auf die zurückgezogene<br />

DIN 32 761 „Schutz<strong>an</strong>züge ge-<br />

gen einen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen,<br />

Sicherheitstechnische Anfor<strong>de</strong>rungen,<br />

Prüfung“ durch DIN EN 531 „Schutzkleidung<br />

für hitzeexponierte <strong>Arbeiten</strong>“ ersetzt.<br />

Schutzkleidung für <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong><br />

sollte <strong>de</strong>mnach zukünftig <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r DIN EN 531 entsprechen.<br />

Än<strong>de</strong>rungen unter Ziffer 3.4<br />

(bisheriger § 7)<br />

Neu gefasst wur<strong>de</strong>n die Durchführungs<strong>an</strong>weisungen<br />

zum ehemaligen § 7 Abs. 1 (jetzt<br />

Ziffer 3.4.1). Es gilt die For<strong>de</strong>rung, dass <strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong> grundsätzlich nur<br />

unter Anwendung von Arbeitsverfahren mit<br />

geringer Gefährdung nach <strong>de</strong>m St<strong>an</strong>d <strong>de</strong>r<br />

Technik durchzuführen sind. Bezogen auf<br />

die Gefährdungen durch Br<strong>an</strong>d und Explosion<br />

wer<strong>de</strong>n beispielhaft Arbeitsverfahren<br />

SPEZIAL-SEMINARE<br />

GASVERSORGUNGSUNTERNEHMEN<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

Grundlagen Gasgeräte-Technik<br />

2 Tage Praxis & Theorie<br />

Elektrotechnik Gasgeräte<br />

1 Tag Praxis & Theorie<br />

Störungsbehebung <strong>an</strong> Gasgeräten<br />

2 Tage Praxis & Theorie<br />

Gasgeräte-Wartung<br />

3 Tage Praxis & Theorie<br />

DVGW-TRGI (G600)<br />

1 Tag Theorie<br />

Prüfung von Leitungs<strong>an</strong>lagen<br />

1 Tag Praxis & Theorie<br />

Wie<strong>de</strong>rinbetriebnahme von Gasgeräten<br />

nach Störungsunterbrechung<br />

1 Tag Praxis & Theorie<br />

Sensorische Gas-Sicherheitssysteme -<br />

Ein Thema mit Zukunft<br />

1 Tag Theorie<br />

mit geringer Gefährdung nach <strong>de</strong>m St<strong>an</strong>d<br />

<strong>de</strong>r Technik <strong>an</strong>geführt. Hierbei wur<strong>de</strong> folgen<strong>de</strong><br />

Unterglie<strong>de</strong>rung vorgenommen:<br />

• Anbohren<br />

• provisorisches Sperren<br />

• Trennen<br />

• Ziehen und Setzen von Steckscheiben<br />

• <strong>an</strong><strong>de</strong>re Arbeitsverfahren<br />

Das Anbohren unter kontrollierter Gasausströmung,<br />

Blasensetzen von H<strong>an</strong>d, Trennen<br />

unter Gasausströmung sowie das Ziehen<br />

und Setzen von Steckscheiben unter Gasausströmung<br />

zählen nicht dazu. Hierbei h<strong>an</strong><strong>de</strong>lt<br />

es sich um Arbeitsverfahren mit erhöhter<br />

Gefährdung, die nur in begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen<br />

unter Beachtung beson<strong>de</strong>rer<br />

Maßnahmen <strong>an</strong>gewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

Anbohren<br />

Schleusen<strong>an</strong>bohrgeräte können zum Anbohren<br />

von unter Druck stehen<strong>de</strong>n <strong>Gasleitungen</strong><br />

<strong>an</strong>gewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Hierbei freigesetzte<br />

Gasmengen beschränken sich<br />

auf das Schleusenvolumen. Für die Einsatzgrenzen,<br />

z. B. Druck, Durchmesser <strong>de</strong>r<br />

Anbohrung, sind die Hersteller<strong>an</strong>gaben zu<br />

beachten.<br />

Gas<strong>an</strong>bohrverfahren verfügen über eine integrierte<br />

Betriebs- o<strong>de</strong>r Hilfsabsperrung sowie<br />

gegebenenfalls über eine Bohrvorrichtung,<br />

die Best<strong>an</strong>dteile <strong>de</strong>r Armatur sind. Systembedingt<br />

können geringe Leckmengen<br />

auftreten. Derartige Systeme sind ver-<br />

Gesellschaft für Gas-Sicherheits-Technik mbH<br />

Auf <strong>de</strong>r Bommerb<strong>an</strong>k 12 58452 Witten Postfach 40 48 58426 Witten<br />

Telefon: (0 23 02) 9 36 96 0 Fax: (0 23 02) 9 36 96 20<br />

www.gasitec.<strong>de</strong> info@gasitec.<strong>de</strong><br />

energie | wasser-praxis 9/2005 31<br />

Quelle: BGFW


TECHNIK<br />

Abb. 3: Im Gefahrfall ist die Flucht über<br />

zwei Leitern möglich.<br />

fügbar für PE-Rohrleitungen und Rohrleitungen<br />

aus metallischen Werkstoffen. Vorzugsweise<br />

wer<strong>de</strong>n diese Systeme bei <strong>de</strong>r Herstellung<br />

von Haus<strong>an</strong>schlüssen <strong>an</strong>gewen<strong>de</strong>t.<br />

Vorübergehen<strong>de</strong>s Sperren<br />

Mit Hilfe von Blasensetzgeräten können<br />

<strong>Gasleitungen</strong> provisorisch gesperrt wer<strong>de</strong>n.<br />

Absperrblasen gibt es für Nennweiten<br />

ab DN 60. Durchmesserabhängig k<strong>an</strong>n bis<br />

zu einem Betriebsdruck von 1 bar gesperrt<br />

wer<strong>de</strong>n. Ab einem Betriebsdruck von<br />

30 mbar o<strong>de</strong>r Leitungsdurchmesser DN<br />

150 sind zwei Absperrblasen mit zwischenliegen<strong>de</strong>r<br />

Entlüftung einzusetzen, um damit<br />

Schleichgase <strong>an</strong> <strong>de</strong>r Arbeitsstelle zu vermei<strong>de</strong>n<br />

(Abb. 2). Die Einsatzgrenzen <strong>de</strong>r<br />

Absperrblasen und Blasensetzgeräte richten<br />

sich nach <strong>de</strong>n Hersteller<strong>an</strong>gaben. Eine<br />

Druckentsp<strong>an</strong>nung <strong>de</strong>s Zwischenraumes<br />

ist sicherzustellen. Vorzugsweise sind zertifizierte<br />

Absperrblasen und Blasensetzgeräte<br />

zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Zum provisorischen Sperren von PE-<strong>Gasleitungen</strong><br />

können Abquetschgeräte verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n. Um die erfor<strong>de</strong>rliche Dichtheit<br />

zu erreichen, sind bestimmte R<strong>an</strong>dbedingungen,<br />

wie z. B. W<strong>an</strong>dstärke, Druck,<br />

Nennweite und Umgebungstemperatur, zu<br />

berücksichtigen (vgl. auch DVGW-Merkblatt<br />

GW 332 „Abquetschen von Rohrleitungen<br />

aus Polyethylen in <strong>de</strong>r Gas- und Wasserverteilung“).<br />

Wird mit einer Abquetschung die<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Dichtheit nicht erreicht, so sind<br />

weiter gehen<strong>de</strong> Maßnahmen vorzusehen.<br />

Hierzu zählen die Drucksenkung und <strong>de</strong>r<br />

32<br />

Quelle: BGFW<br />

Einsatz einer zweiten Abquetschvorrichtung<br />

o<strong>de</strong>r Absperrblase. Dabei ist <strong>de</strong>r Zwischenraum<br />

zu entsp<strong>an</strong>nen.<br />

Auch eine einzelne Absperrarmatur k<strong>an</strong>n<br />

zum provisorischen Absperren <strong>an</strong>gewen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn die erfor<strong>de</strong>rliche Dichtheit<br />

erreicht wer<strong>de</strong>n k<strong>an</strong>n. An<strong>de</strong>renfalls sind<br />

weiter gehen<strong>de</strong> Maßnahmen vorzusehen.<br />

Stopple-Geräte wer<strong>de</strong>n vorzugsweise zum<br />

Sperren von Gas-Hochdruckleitungen verwen<strong>de</strong>t.<br />

Trennen<br />

Um die Gefährdung beim Durchtrennen einer<br />

Gasleitung zu vermei<strong>de</strong>n, sind die zuvor<br />

gen<strong>an</strong>nten Maßnahmen zum provisorischen<br />

Sperren auf ihre Wirksamkeit zu<br />

überprüfen und <strong>de</strong>r Leitungsabschnitt ist<br />

zu entsp<strong>an</strong>nen. Die Wirksamkeit <strong>de</strong>r getroffenen<br />

Maßnahmen ist laufend zu überwachen,<br />

z. B. durch Messen<br />

• <strong>de</strong>s Gasdrucks vor <strong>de</strong>r Absperreinrichtung,<br />

• <strong>de</strong>s Blaseninnendrucks,<br />

• <strong>de</strong>r Gaskonzentration im Arbeitsbereich<br />

o<strong>de</strong>r durch<br />

• das Überprüfen <strong>de</strong>s Kontaktes <strong>de</strong>r elektrischen<br />

Überbrückung in metallischen<br />

Rohrleitungen.<br />

Der Zeitraum, in <strong>de</strong>m die Gasleitung offen<br />

steht, ist möglichst gering zu halten. Die<br />

Trennstelle k<strong>an</strong>n z. B. mit Presskolben verschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, wobei <strong>de</strong>r Raum zwischen<br />

Absperrblase und Presskolben<br />

drucklos zu halten ist. Bei längerer Arbeitsunterbrechung<br />

o<strong>de</strong>r Verlassen <strong>de</strong>r Arbeitsstelle<br />

ist die Trennstelle gasdicht zu verschließen.<br />

Presskolben gelten dabei nicht<br />

als gasdichter Verschluss.<br />

Einbringen und Ziehen von<br />

Steckscheiben<br />

Steckscheiben dürfen in Leitungen <strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Gasversorgung gesetzt bzw. gezogen<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn vorher bei<strong>de</strong>rseits<br />

<strong>de</strong>r Trennstelle durch die Absperrarmatur<br />

o<strong>de</strong>r vorübergehen<strong>de</strong> Absperrungen <strong>de</strong>r<br />

Gasstrom unterbrochen wur<strong>de</strong> und sichergestellt<br />

ist, dass <strong>de</strong>r Leitungsabschnitt entsp<strong>an</strong>nt<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

An<strong>de</strong>re Arbeitsverfahren<br />

Arbeitsverfahren, Arbeitsmetho<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

beson<strong>de</strong>re Geräte (z. B.: Stopfensetzgeräte,<br />

Haupthahnwartungsgeräte), welche<br />

die gleiche Sicherheit wie die provisorischen<br />

Absperreinrichtungen gewährleisten,<br />

können ebenfalls <strong>an</strong>gewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Als Beurteilungskriterium für die Ge-<br />

fährdungsbeurteilung sind dabei z. B.<br />

Schleichgasmengen, freigesetzte Gasmengen,<br />

Zuverlässigkeit <strong>de</strong>r Sperrung,<br />

Rohrwerkstoff zu berücksichtigen.<br />

Die Berufsgenossenschaft <strong>de</strong>r Gas-, Fernwärme-<br />

und Wasserwirtschaft bietet zu<br />

<strong>de</strong>n gen<strong>an</strong>nten Arbeitsverfahren mit geringer<br />

Gefährdung weiter gehen<strong>de</strong>s Informationsmaterial,<br />

das sowohl in gedruckter<br />

Form als auch als PDF-Download über die<br />

Internetseite <strong>de</strong>r BG abrufbar ist. Solches<br />

Material sind die Son<strong>de</strong>rdrucke<br />

• Arbeitsverfahren ohne Gasaustritt<br />

• Sperren von <strong>Gasleitungen</strong><br />

• Gasfreie Anbohrarmaturen für PE-Gasrohrleitungen<br />

Vorbereitung von <strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong><br />

Die sichere Durchführung von <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong><br />

<strong>Gasleitungen</strong> ist in hohem Maße davon abhängig,<br />

wie diese <strong>Arbeiten</strong> vorbereitet und<br />

die entsprechen<strong>de</strong>n Arbeitsplätze eingerichtet<br />

wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r ehemaligen BGV D2<br />

wur<strong>de</strong> diesem Thema große Aufmerksamkeit<br />

gewidmet. Gleiches gilt auch für die<br />

nunmehr <strong>an</strong>zuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong> BG-Regel 500,<br />

Kapitel 2.31. Unter Ziffer 3.14 „Sicherheit<br />

am Arbeitsplatz“ sind die zu beachten<strong>de</strong>n<br />

For<strong>de</strong>rungen formuliert.<br />

Der Unternehmer hat d<strong>an</strong>ach vor Beginn <strong>de</strong>r<br />

<strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> o<strong>de</strong>r in <strong>Gasleitungen</strong> sicherzustellen,<br />

dass sich die vorgesehenen Arbeitsplätze<br />

in sicherem Zust<strong>an</strong>d befin<strong>de</strong>n. Er hat<br />

außer<strong>de</strong>m zu ermitteln, ob im vorgesehenen<br />

Arbeitsbereich Anlagen, Einrichtungen o<strong>de</strong>r<br />

Stoffe vorh<strong>an</strong><strong>de</strong>n sind, durch die Versicherte<br />

gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können. Um zu entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Ergebnissen zu gel<strong>an</strong>gen, sollte<br />

auf folgen<strong>de</strong> Bestimmungen bzw. Rechtsvorschriften<br />

zurückgegriffen wer<strong>de</strong>n:<br />

• Arbeitsstättenverordnung<br />

• § 6 <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift „<strong>Bau</strong>arbeiten“<br />

(BGV C22)<br />

• BG-Regel „<strong>Arbeiten</strong> in Behältern und engen<br />

Räumen“ (BGR 117)<br />

• Abschnitt „<strong>Arbeiten</strong> in Rohrleitungen“ <strong>de</strong>r<br />

„Sicherheitsregeln für Rohrleitungsbauarbeiten“<br />

(ZH 1/559)<br />

Anzunehmen<strong>de</strong> Gefahren können ausgehen<br />

von:<br />

• elektrischen Anlagen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Kabeln<br />

• Rohrleitungen<br />

• K<strong>an</strong>älen<br />

• Schächten<br />

• Behältern und Ähnlichem<br />

energie | wasser-praxis 9/2005


Abb. 4: Ordnungsgemäß verbaute Arbeitsstelle<br />

• Anlagen mit Explosionsgefahren<br />

• maschinellen Anlagen und Einrichtungen<br />

• Kr<strong>an</strong>- und För<strong>de</strong>r<strong>an</strong>lagen<br />

• Stoffen in gasförmigem, flüssigem o<strong>de</strong>r<br />

festem Zust<strong>an</strong>d<br />

Gefahren können auch ausgehen von maschinellen<br />

Erdarbeiten (siehe hierzu<br />

DVGW-Hinweis GW 315 „Hinweise für<br />

Maßnahmen zum Schutz von Versorgungs<strong>an</strong>lagen<br />

bei <strong>Bau</strong>arbeiten“).<br />

Sehr ernst nehmen muss m<strong>an</strong> die For<strong>de</strong>rung<br />

nach Bereitstellung von Möglichkeiten<br />

zum schnellen Verlassen von Arbeitsplätzen.<br />

Sofern bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> Leitungen, die brennbare<br />

o<strong>de</strong>r gesundheitsgefährliche Gase führen,<br />

Gas ausströmt o<strong>de</strong>r Gas ausströmen<br />

k<strong>an</strong>n, ist sicherzustellen, dass die Arbeitsplätze<br />

schnell und gefahrlos verlassen wer<strong>de</strong>n<br />

können. Dies wird erreicht, wenn bei <strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong> in Rohrgräben, in<br />

<strong>Bau</strong>gruben o<strong>de</strong>r in Tunneln ausreichen<strong>de</strong><br />

Rettungswege <strong>an</strong>gelegt sind, z. B. durch<br />

Aufstellung mehrerer Leitern o<strong>de</strong>r Tritte in<br />

unmittelbarer Nähe <strong>de</strong>r Arbeitsstelle, die ein<br />

Verlassen <strong>de</strong>r Arbeitsstelle möglichst nach<br />

mehreren Seiten ermöglichen (Abb. 3).<br />

Schwere Br<strong>an</strong>dverletzungen wären bei einer<br />

Reihe von Unfällen vermeidbar gewesen,<br />

wenn eine zweite Leiter als Fluchtweg aus<br />

<strong>de</strong>m Rohrgraben o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>Bau</strong>grube zur<br />

Verfügung gest<strong>an</strong><strong>de</strong>n hätte.<br />

Von großer Be<strong>de</strong>utung für ein sicheres <strong>Arbeiten</strong><br />

in Rohrgräben o<strong>de</strong>r <strong>Bau</strong>gruben ist<br />

die Einhaltung <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift<br />

BGV C22 „<strong>Bau</strong>arbeiten“ in Verbindung<br />

mit DIN 4124 „<strong>Bau</strong>gruben und Gräben,<br />

Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“.<br />

Die Praxis zeigt, dass immer wie<strong>de</strong>r<br />

– zum Teil auch aus Unkenntnis –<br />

eklat<strong>an</strong>t gegen die For<strong>de</strong>rung verstoßen<br />

wird, beim Aushub freigelegte Erdwän<strong>de</strong><br />

von <strong>Bau</strong>gruben und Gräben so abzuböschen,<br />

zu verbauen o<strong>de</strong>r <strong>an</strong><strong>de</strong>rweitig zu sichern,<br />

dass sie während <strong>de</strong>r einzelnen<br />

<strong>Bau</strong>zustän<strong>de</strong> st<strong>an</strong>dsicher sind. Dabei sind<br />

alle Einflüsse, welche die St<strong>an</strong>dsicherheit<br />

<strong>de</strong>r W<strong>an</strong>dung beeinträchtigen können, zu<br />

berücksichtigen. Generell ist davon auszugehen,<br />

dass Erdreich innerhalb von Ortschaften<br />

als nicht st<strong>an</strong>dsicher <strong>an</strong>gesehen<br />

wer<strong>de</strong>n k<strong>an</strong>n. Der einzubringen<strong>de</strong> Verbau<br />

wird in <strong>de</strong>r Regel waagerechter Grabenverbau<br />

sein, <strong>de</strong>s Öfteren kommen auch Grabenverbaugeräte<br />

zum Einsatz (Abb. 4).<br />

Br<strong>an</strong>dbekämpfung<br />

Besteht bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> Leitungen für<br />

brennbare Gase die Gefahr einer Gasausströmung<br />

o<strong>de</strong>r wird unter Gasausströmung<br />

<strong>an</strong> solchen Leitungen gearbeitet,<br />

sind vom Unternehmer vorbereiten<strong>de</strong><br />

Maßnahmen zur Br<strong>an</strong>dbekämpfung zu<br />

treffen. Zu <strong>de</strong>rartigen Maßnahmen zählt<br />

das Bereitstellen geeigneter Br<strong>an</strong>dbekämpfungsmittel<br />

entsprechend <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r<br />

Feuerlöschtechnik gebräuchlichen Br<strong>an</strong>dklasseneinteilung<br />

nach DIN EN 2 „Br<strong>an</strong>dklassen“.<br />

Bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong> im<br />

Rohrnetz <strong>de</strong>r öffentlichen Gasversorgung<br />

wird dies z. B. erreicht, wenn zwei PG 12-<br />

Feuerlöscher im Bereich <strong>de</strong>r Arbeitsstelle<br />

vorh<strong>an</strong><strong>de</strong>n sind. Bei größeren Arbeitsstellen<br />

müssen die Maßnahmen <strong>de</strong>r Br<strong>an</strong>dbekämpfung<br />

im Einzelfall festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Darüber hinaus ist <strong>de</strong>r Hinweis sehr wichtig,<br />

dass die Mitarbeiter im Umg<strong>an</strong>g mit<br />

<strong>de</strong>n Feuerlöschern unterwiesen sind und<br />

notwendige Übungen absolvieren konnten.<br />

Nur d<strong>an</strong>n können sie schnell und richtig<br />

h<strong>an</strong><strong>de</strong>ln. Wichtig ist: Ein Gasbr<strong>an</strong>d<br />

muss sofort gelöscht wer<strong>de</strong>n, wenn Menschenleben<br />

in Gefahr sind. In <strong>an</strong><strong>de</strong>ren Fällen<br />

muss <strong>de</strong>r Aufsicht Führen<strong>de</strong> entschei<strong>de</strong>n,<br />

ob das Löschen erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Brennt Gas im Freien ab, ist die Aus<strong>de</strong>hnung<br />

<strong>de</strong>s Gefahrbereiches erkennbar, bei<br />

unverbr<strong>an</strong>nt austreten<strong>de</strong>m Gas hingegen<br />

nicht. In diesem Zusammenh<strong>an</strong>g ist noch<br />

einmal auf die Aufsicht hinzuweisen: <strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>an</strong> o<strong>de</strong>r in <strong>Gasleitungen</strong>, bei <strong>de</strong>nen mit<br />

Gesundheits-, Br<strong>an</strong>d- o<strong>de</strong>r Explosionsgefahr<br />

zu rechnen ist, dürfen nur unter Aufsicht<br />

einer geeigneten zuverlässigen und<br />

beson<strong>de</strong>rs unterwiesenen Person ausgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Als Aufsicht fungieren können<br />

mit diesen <strong>Arbeiten</strong> vertraute Ingenieure,<br />

Techniker, Meister, Vorarbeiter o<strong>de</strong>r <strong>an</strong><br />

Kleinbaustellen eine beson<strong>de</strong>rs ausgebil<strong>de</strong>te,<br />

eingewiesene und erfahrene Person.<br />

Zusammenfassung<br />

<strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong> sind wesentliche<br />

Tätigkeiten in <strong>de</strong>n Gasversorgungsunternehmen.<br />

Sie wer<strong>de</strong>n täglich in einer großen<br />

Anzahl durchgeführt. Damit die <strong>Arbeiten</strong> sicher<br />

realisiert wer<strong>de</strong>n können, wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n<br />

Unternehmen mit <strong>de</strong>m Kapitel 2.31 <strong>de</strong>r<br />

BG-Regel 500 eine technische Regel zur<br />

Anwendung gegeben, die eben dies ermöglicht.<br />

Kapitel 2.31 „<strong>Arbeiten</strong> <strong>an</strong> <strong>Gasleitungen</strong>“<br />

<strong>de</strong>r BG-Regel 500 verl<strong>an</strong>gt grundsätzlich<br />

<strong>de</strong>n Einsatz von Arbeitsverfahren<br />

mit geringer Gefährdung. Die bisher noch<br />

oft <strong>an</strong>gewen<strong>de</strong>ten Verfahren mit erhöhter<br />

Gefährdung durch kontrollierte Gasausströmung<br />

sind nur noch in Ausnahmefällen<br />

und unter Festlegung beson<strong>de</strong>rer Sicherheitsmaßnahmen<br />

zulässig.<br />

Autor:<br />

Dipl.-Ing. Heinz Woborschil<br />

Berufsgenossenschaft <strong>de</strong>r<br />

Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft<br />

Auf’m Hennekamp 74<br />

40225 Düsseldorf<br />

Tel.: 0211 9335-265<br />

Fax: 0211 9335-219<br />

E-Mail: heinz.woborschil@bgfw.<strong>de</strong><br />

Internet: www.bgfw.<strong>de</strong> ■<br />

energie | wasser-praxis 9/2005 33<br />

Quelle: BGFW<br />

Armaturenwartung nach DVGW 392<br />

Armaturens<strong>an</strong>ierung-Reparaturen<br />

Hydr<strong>an</strong>ten-Entwässerungs-System<br />

Beschil<strong>de</strong>rung und Pl<strong>an</strong>erneuerung<br />

Rohrreinigung und Desinfektion<br />

Armaturen-Wartungs-Software<br />

Locatec Rohrnetzservice GmbH; 73553 Alfdorf<br />

Tel.: 07182-3177; Fax: 07182-552<br />

E-Mail: info@locatec.<strong>de</strong>; Internet: www.locatec.<strong>de</strong><br />

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