Der begehbare Leitungsgang - Nodig-Bau.de
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Kanalbau<br />
Infrastrukturkanal<br />
4 Notausstieg <strong>de</strong>s <strong>begehbare</strong>n <strong>Leitungsgang</strong>es in Lauchheim 5 Stützkonstruktionen <strong>de</strong>r Stromleitungen in Zürich<br />
Sicherheit im<br />
<strong>begehbare</strong>n <strong>Leitungsgang</strong><br />
Begehbare Leitungsgänge sind auf einen<br />
sicheren Betrieb nach <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r<br />
Gefährdungsminimierung auszulegen.<br />
Zum einen sind konstruktive Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
bei <strong>de</strong>r Planung eines <strong>begehbare</strong>n<br />
<strong>Leitungsgang</strong>es zu beachten. Hierzu gehören<br />
u. a. die regelmäßige Anordnung von<br />
Notausstiegen, die ausreichen<strong>de</strong> Breite <strong>de</strong>s<br />
Bediengangs, die ausreichen<strong>de</strong> Belüftung<br />
<strong>de</strong>s <strong>Leitungsgang</strong>es sowie notwendige<br />
Brandschutz- und Entwässerungsmaßnahmen.<br />
Grundsätzlich sind die Standsicherheit<br />
und die Dichtheit <strong>de</strong>r baulichen<br />
Hülle sicherzustellen. Zum an<strong>de</strong>ren regelt<br />
die Betriebsanweisung <strong>de</strong>n Zutritt und<br />
das Verhalten von Personen innerhalb <strong>de</strong>s<br />
<strong>begehbare</strong>n <strong>Leitungsgang</strong>es, um Schä<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r Unfälle zu vermei<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>r sicherheitstechnischen<br />
Einrichtungen sind die Stützkonstruktionen<br />
nicht zu vernachlässigen.<br />
Von <strong>de</strong>n Stützkonstruktionen kann eine<br />
Gefahr ausgehen, wenn sie nicht ausreichend<br />
groß dimensioniert sind o<strong>de</strong>r durch<br />
Verschleiß versagen, so dass Leitungen<br />
durch die zusätzlich einwirken<strong>de</strong> Belastung<br />
versagen können. Die Stützkonstruktionen<br />
sind daher nicht nur auf die Versorgungsleitungsquerschnitte<br />
auszulegen, die beim<br />
<strong>Bau</strong> <strong>de</strong>s <strong>Leitungsgang</strong>s errechnet wor<strong>de</strong>n<br />
sind. Vielmehr müssen sie auch auf eine<br />
nachträgliche Erweiterung <strong>de</strong>r Leitungsanzahl<br />
dimensioniert wer<strong>de</strong>n.<br />
Wichtig ist zu<strong>de</strong>m, dass nur ein begrenzter<br />
Personenkreis <strong>de</strong>n <strong>begehbare</strong>n<br />
<strong>Leitungsgang</strong> betreten darf und dass dokumentiert<br />
wird, wer zu welchen Zeiten <strong>de</strong>n<br />
<strong>Leitungsgang</strong> begeht. Unabhängig, welche<br />
Arbeiten im <strong>begehbare</strong>n <strong>Leitungsgang</strong><br />
36 tis 6/2006<br />
erfolgen, müssen sie koordiniert und mit<br />
<strong>de</strong>n Hauptverantwortlichen besprochen<br />
wer<strong>de</strong>n. Ein unbefugtes Betreten <strong>de</strong>r Leitungsgänge<br />
ist zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung<br />
Die wirtschaftliche Gesamtbeurteilung für<br />
ein nachhaltiges Planen und <strong>Bau</strong>en sollte<br />
neben <strong>de</strong>n Investitionskosten auch die Nutzungskosten,<br />
d. h. Kapital-, Verwaltungs-,<br />
Betriebs und Instandsetzungskosten (DIN<br />
18960) eines <strong>begehbare</strong>n <strong>Leitungsgang</strong>es<br />
über einen Zeitraum von 80 Jahren berücksichtigen.<br />
Eine Lebenszyklusbetrachtung<br />
<strong>de</strong>r <strong>begehbare</strong>n Leitungsgänge ist<br />
theoretisch möglich, jedoch wegen <strong>de</strong>r<br />
unsicheren Lebensdauervorausschau <strong>de</strong>r<br />
<strong>Bau</strong>stoffe und <strong>de</strong>r Leitungen unsicher.<br />
<strong>Der</strong> Betrieb eines <strong>begehbare</strong>n <strong>Leitungsgang</strong>es<br />
verursacht hauptsächlich Personalkosten,<br />
die durch die vorgeschriebenen<br />
Begehungen entstehen. Dem gegenüber<br />
steht im Fall einer Leckage eine weitaus<br />
Die wichtigsten einschlägigen Vorschriften<br />
§ 5 <strong>Bau</strong>GB<br />
Inhalt <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans<br />
§ 9 <strong>Bau</strong>GB<br />
Inhalt <strong>de</strong>s Bebauungsplans<br />
§ 9 Abs. Nr. 21 <strong>Bau</strong>GB<br />
günstigere Reparaturmöglichkeit, da hier<br />
lediglich Leitungen ausgetauscht wer<strong>de</strong>n<br />
und keine Erdarbeiten, wie bei <strong>de</strong>r herkömmlichen<br />
Verlegung, anfallen. Zu<strong>de</strong>m<br />
können in erster Linie durch die regelmäßigen<br />
Begehungen Undichtigkeiten o<strong>de</strong>r<br />
Leckagestellen frühzeitig erkannt wer<strong>de</strong>n.<br />
Alleine nach einer Erhebung <strong>de</strong>r ATV-DVWK<br />
vom April 1998 wird <strong>de</strong>r Anteil schadhafter<br />
Abwasserkanäle <strong>de</strong>r herkömmlichen Verlegung<br />
bezogen auf die Gesamtlänge aller<br />
öffentlichen Kanäle in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland mit etwa 16 % beziffert. Das<br />
be<strong>de</strong>utet alleine durch die Abwasserkanäle<br />
eine nicht bezifferbare Verunreinigung<br />
<strong>de</strong>s Grundwassers und <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns durch<br />
die Schadstoffe <strong>de</strong>s aus <strong>de</strong>n Kanälen versickern<strong>de</strong>n<br />
Abwassers.<br />
Public Private Partnership<br />
als Lösungsansatz?<br />
Die PPP-I<strong>de</strong>e folgt einem pragmatischen Finanzierungsansatz.<br />
Kapital und Know-how<br />
Notwendigkeit <strong>de</strong>r dinglichen Sicherung, soweil <strong>de</strong>r <strong>Leitungsgang</strong> für Versorgungsleitungen nicht über ge-<br />
mein<strong>de</strong>eigene o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Versorgungsträger gehören<strong>de</strong> Grundstücke geführt wird.<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 13 <strong>Bau</strong>GB<br />
Festlegung <strong>de</strong>r Führung <strong>de</strong>r Versorgungsleitungen und Versorgungsanlagen durch die Gemein<strong>de</strong><br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 14 <strong>Bau</strong>GB<br />
Festsetzung <strong>de</strong>r Flächen für Anlagen, die <strong>de</strong>r Beseitigung von Abwasser o<strong>de</strong>r Entsorgung von festen Abfall-<br />
stoffen dienen.<br />
§ 4 <strong>Bau</strong>GB<br />
Beteiligung <strong>de</strong>r Träger öffentlicher Belange<br />
6 Die wichtigsten einschlägigen Vorschriften Quelle: RA Gerhard Steyer, VHV Versicherungen