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Die neue VOB/C und die grabenlose ... - Nodig-Bau.de

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FACHBERICHT RECHT & REGELWERK<br />

<strong>Die</strong> <strong>neue</strong> <strong>VOB</strong>/C <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>grabenlose</strong><br />

Kanalrenovierung<br />

EINLEITUNG<br />

<strong>Die</strong> Geschichte <strong>de</strong>r <strong>VOB</strong> geht<br />

auf das Jahr 1921 zurück. In<br />

einem Beschluss <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen<br />

Reichstags wur<strong>de</strong><br />

<strong>die</strong> Reichsregierung ersucht<br />

einen Ausschuss einzuberufen,<br />

um einheitliche Richtlinien<br />

für <strong>die</strong> Vergabe von<br />

<strong>Bau</strong>leistungen im Reich <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn zu erstellen.<br />

Der daraufhin gegrün<strong>de</strong>te<br />

„Reichsverdingung ausschuß“<br />

verabschie<strong>de</strong>te im Jahre 1926<br />

<strong>die</strong> Verdingungsordnung<br />

für <strong>Bau</strong>leistungen. Nach <strong>de</strong>m Zweiten Weltkrieg wur<strong>de</strong><br />

in Anlehnung an <strong>de</strong>n „Reichsverdingungsausschuss“ <strong>de</strong>r<br />

„Deutsche Verdingungsausschuß für <strong>Bau</strong>leitungen“ (DVA)<br />

gebil<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r immer wie<strong>de</strong>r überarbeitete Fassungen <strong>de</strong>r<br />

<strong>VOB</strong> vorgelegt hat. <strong>Die</strong> <strong>VOB</strong> ist durch inner<strong>die</strong>nstliche<br />

Weisungen für <strong>die</strong> Behör<strong>de</strong>n von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>de</strong>rn <strong>und</strong><br />

durch <strong>die</strong> Haushaltsordnungen auch für <strong>die</strong> Kommunen zur<br />

Anwendung vorgeschrieben.<br />

Entwickelt <strong>und</strong> fortgeschrieben wird <strong>die</strong> <strong>VOB</strong> vom Vergabe-<br />

<strong>und</strong> Vertragsausschuss für <strong>Bau</strong>leistungen (DVA) <strong>und</strong> <strong>de</strong>n<br />

dort vorhan<strong>de</strong>nen Hauptausschüssen. Durch <strong>die</strong> paritätische<br />

Besetzung <strong>de</strong>r Hauptausschüsse mit Vertretern <strong>de</strong>r Auftraggeber-<br />

wie <strong>de</strong>r Auftragnehmerseite ist sichergestellt,<br />

dass <strong>die</strong> <strong>VOB</strong> ausgewogen ist <strong>und</strong> bleibt. <strong>Die</strong> gesetzlichen<br />

Vorgaben im BGB reichen nicht aus, um <strong>Bau</strong>vorhaben mit<br />

ihrer oft hohen rechtlichen wie technischen Komplexität<br />

abwickeln zu können. Gera<strong>de</strong> das BGB verweist zunehmend<br />

auf <strong>die</strong> vertraglichen Vereinbarungen <strong>de</strong>r Parteien,<br />

<strong>die</strong> maßgeblich für <strong>die</strong> Mangelfreiheit <strong>und</strong> <strong>die</strong> Pflichterfüllung<br />

<strong>de</strong>r Parteien sein sollen. Eine umfassen<strong>de</strong>, vollständige<br />

<strong>und</strong> wi<strong>de</strong>rspruchsfreie Formulierung <strong>de</strong>r <strong>Bau</strong>aufgabe wäre<br />

jedoch sehr umfangreich, weswegen gera<strong>de</strong> <strong>die</strong> <strong>VOB</strong>/C<br />

mit ihren ausgewogenen technischen Vorgaben für <strong>die</strong><br />

Vertragspartner eine gute Möglichkeit bietet, durch Verweisung<br />

auf <strong>die</strong>ses Regelwerk Verträge auf das Wesentliche<br />

zu konzentrieren.<br />

<strong>Die</strong> Vergabe- <strong>und</strong> Vertragsordnung für <strong>Bau</strong>leistungen (kurz<br />

<strong>VOB</strong>) besteht heute aus drei Teilen:<br />

» <strong>VOB</strong>/A: Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>s Vertrages<br />

» <strong>VOB</strong>/B: Abwicklung <strong>de</strong>s Vertrages<br />

» <strong>VOB</strong>/C: Technisch einwandfreie Ausführung <strong>und</strong><br />

Abrechnung von <strong>Bau</strong>leistungen.<br />

<strong>Die</strong> ATV DIN 18326 „Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen“<br />

gilt für Leistungen zur Verbesserung <strong>de</strong>r<br />

aktuellen Funktionsfähigkeit von Entwässerungssystemen<br />

im Erdreich sowie <strong>de</strong>n dazugehörigen <strong>Bau</strong>werken unter<br />

vollständiger o<strong>de</strong>r teilweiser Einbeziehung ihrer ursprünglichen<br />

Substanz.<br />

EINRICHTUNG DES ARBEITSKREISES<br />

Um einen b<strong>und</strong>eseinheitlichen Standard <strong>und</strong> einheitliche<br />

Vorgaben für <strong>die</strong> Vergabe, Ausschreibung <strong>und</strong> Min<strong>de</strong>stqualitätsstandards<br />

zu erreichen, wur<strong>de</strong> im Jahr 2008 im<br />

Deutschen Vergabe <strong>und</strong> Vertragsausschuss <strong>die</strong> Schaffung<br />

einer <strong>neue</strong>n <strong>VOB</strong>/C-Norm für <strong>die</strong> <strong>grabenlose</strong> Kanalsanierung<br />

beantragt <strong>und</strong> <strong>die</strong>sem Antrag wur<strong>de</strong> auch stattgegeben.<br />

So nahm <strong>de</strong>r paritätisch besetzte Arbeitskreis<br />

Anfang 2009 <strong>die</strong> Arbeit auf <strong>und</strong> erstellte <strong>de</strong>n Entwurf<br />

<strong>de</strong>r <strong>neue</strong>n „DIN 18326 Kanalrenovierungsarbeiten an<br />

Entwässerungskanälen“. <strong>Die</strong>ser Entwurf wur<strong>de</strong> nun<br />

nach <strong>de</strong>r Einbringung <strong>und</strong> Einspruchslesungen vom DVA<br />

verabschie<strong>de</strong>t.<br />

GRUNDLAGEN<br />

<strong>Die</strong> <strong>VOB</strong>/C besteht - an<strong>de</strong>rs als <strong>die</strong> <strong>VOB</strong>/A <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>VOB</strong>/B -<br />

aus einer Vielzahl von einzelnen Allgemeinen Technischen<br />

Vertragsbedingungen (ATV DIN). <strong>Die</strong>se ATV DIN sind jeweils<br />

für einzelne Leistungsbereiche spezifisch aufgestellt. Dabei<br />

spielt <strong>die</strong> ATV DIN 18299 eine Son<strong>de</strong>rrolle. Alle an<strong>de</strong>ren ATV<br />

DIN gelten jeweils (nur) für <strong>die</strong> Leistungen, <strong>die</strong> in Abschnitt<br />

1 je<strong>de</strong>r ATV DIN als Geltungsbereich genannt sind. <strong>Die</strong> ATV<br />

DIN 18299 hingegen gilt ausdrücklich „für alle <strong>Bau</strong>arbeiten“.<br />

Als roter Fa<strong>de</strong>n für <strong>die</strong> Erarbeitung <strong>de</strong>r ATV „Grabenlose<br />

Kanalsanierung“ <strong>die</strong>nte <strong>die</strong> ATV DIN 18299 „Allgemeine<br />

Regelungen für <strong>Bau</strong>arbeiten“ je<strong>de</strong>r Art. In <strong>die</strong>ser ATV<br />

wer<strong>de</strong>n Hinweise für das Aufstellen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung,<br />

<strong>de</strong>n Geltungsbereich, Stoffe-, <strong>Bau</strong>teile, Ausführung,<br />

Nebenleistungen, beson<strong>de</strong>re Leistungen <strong>und</strong> Abrechnung<br />

gegeben. <strong>Die</strong> ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für<br />

<strong>Bau</strong>arbeiten je<strong>de</strong>r Art“ gilt für alle <strong>Bau</strong>arbeiten, auch für<br />

solche, für <strong>die</strong> keine ATV besteht.<br />

Abweichen<strong>de</strong> Regelungen in <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen ATV haben<br />

Vorrang.<br />

Alle ATV sind gleich aufgebaut <strong>und</strong> haben folgen<strong>de</strong> sechs<br />

Abschnitte:<br />

» Abschnitt 0: Hinweise für das Aufstellen <strong>de</strong>r<br />

Leistungsbeschreibung<br />

» Abschnitt 1: Geltungsbereich<br />

» Abschnitt 2: Stoffe, <strong>Bau</strong>teile<br />

» Abschnitt 3: Ausführung<br />

» Abschnitt 4: Nebenleistungen, Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />

» Abschnitt 5: Abrechnung<br />

<strong>Die</strong> ATV DIN 18299 ergänzt <strong>die</strong> Spezial-ATV.<br />

Damit war <strong>de</strong>r Weg für <strong>die</strong> Erstellung <strong>de</strong>r ATV „Grabenlose<br />

Kanalsanierung“ bereits vorgezeichnet. <strong>Die</strong> neu zu erstellen<strong>de</strong><br />

ATV sollte eine <strong>de</strong>finierte Regelbauweise beschreiben,<br />

allerdings vorerst nur für Renovierungsverfahren.<br />

42 1-2 | 2013


ATV DIN 18326 „RENOVIERUNGSARBEITEN AN<br />

ENTWÄSSERUNGSKANÄLEN“<br />

Abschnitt 0: Hinweise für das Aufstellen <strong>de</strong>r<br />

Leistungsbeschreibung<br />

O<strong>de</strong>r: Wie kann <strong>de</strong>r Auftraggeber seine Leistung<br />

beschreiben?<br />

Als Beson<strong>de</strong>rheit ist bei <strong>die</strong>sem Abschnitt als Erstes anzusprechen,<br />

dass es sich ausdrücklich um Hinweise han<strong>de</strong>lt,<br />

<strong>die</strong> nicht Vertragsbestandteil wer<strong>de</strong>n. Im Gegensatz zu<br />

allen an<strong>de</strong>ren Teilen <strong>de</strong>r <strong>VOB</strong> sind <strong>die</strong>se Hinweise also nicht<br />

zwingend <strong>und</strong> ihr Inhalt nicht einklagbar.<br />

<strong>Die</strong>se Hinweise beschreiben, welche Anfor<strong>de</strong>rungen inhaltlich<br />

an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung nach<br />

§ 7 <strong>VOB</strong>/A gestellt wer<strong>de</strong>n. Der Abschnitt 0 wie<strong>de</strong>rum ist<br />

in mehrere Unterabschnitte aufgeteilt, <strong>die</strong> sich bei fast allen<br />

ATV DIN wie<strong>de</strong>rholen <strong>und</strong> enthalten:<br />

» Abschnitt 01: Angaben zur <strong>Bau</strong>stelle<br />

» Abschnitt 02: Angaben zur Ausführung<br />

» Abschnitt 03: Einzelangaben bei Abweichungen von<br />

<strong>de</strong>n ATV<br />

» Abschnitt 04: Einzelangaben zu Nebenleistungen <strong>und</strong><br />

Beson<strong>de</strong>ren Leistungen<br />

» Abschnitt 05: Abrechnungseinheiten<br />

Damit fin<strong>de</strong>t sich im Abschnitt 0 eine Übersicht <strong>de</strong>ssen, was<br />

üblicherweise bei <strong>Bau</strong>verträgen zu regeln <strong>und</strong> anzusprechen ist.<br />

So wer<strong>de</strong>n im Abschnitt 01 „Angaben zur <strong>Bau</strong>stelle“ folgen<strong>de</strong><br />

Punkte beschrieben:<br />

» Lage, insbeson<strong>de</strong>re Sohltiefe <strong>und</strong> Gefälle, sowie<br />

» Stoffe <strong>und</strong> Maße <strong>de</strong>r Altrohre, insbeson<strong>de</strong>re Profilformen<br />

<strong>und</strong> Formstücke,<br />

» Altrohrzustän<strong>de</strong>,<br />

» Dimensionswechsel,<br />

» Beschaffenheit <strong>de</strong>r Schadstellen,<br />

» Werkstoffe,<br />

» Anschlüsse,<br />

» Beschaffenheit <strong>de</strong>s Abwassers usw.<br />

Im Abschnitt 02 „Angaben zur Ausführung“ wer<strong>de</strong>n Verfahren,<br />

Art <strong>und</strong> Umfang <strong>de</strong>r Zustandsfeststellung, das Sanierungskonzept<br />

mit Arbeitsbeschränkungen <strong>und</strong> Arbeitsunterbrechungen<br />

abgefragt. Weiterhin wer<strong>de</strong>n Vorgaben für<br />

<strong>die</strong> Kalibrierungen <strong>und</strong> optischen Inspektionen gemacht,<br />

auch <strong>de</strong>r Umfang <strong>de</strong>r vorzunehmen<strong>de</strong>n Prüfungen <strong>und</strong> Verfahren,<br />

<strong>die</strong> Eigen- <strong>und</strong> Fremdüberwachung, <strong>die</strong> statischen<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen, Vorarbeiten an bestehen<strong>de</strong>n Schächten<br />

<strong>und</strong> <strong>Bau</strong>werken usw. wer<strong>de</strong>n berücksichtigt.<br />

Als Abrechnungseinheiten wer<strong>de</strong>n <strong>die</strong> typischerweise in <strong>de</strong>r<br />

Praxis zur Anwendung kommen<strong>de</strong>n Einheiten aufgeführt.<br />

GELTUNGSBEREICH<br />

Im Geltungsbereich je<strong>de</strong>r ATV DIN ist festgelegt, für welche<br />

Leistungen <strong>die</strong>se ATV DIN Vorgaben macht. <strong>Die</strong>se Abgrenzung<br />

erfolgt oft durch eine positive Formulierung („gilt<br />

für ...“), oft aber auch durch eine negative Formulierung<br />

(„gilt nicht für ...“). Für je<strong>de</strong> Leistung soll nur eine einzige<br />

ATV DIN gelten. Wenn für eine Leistung mehrere ATV DIN<br />

gelten wür<strong>de</strong>n, könnte <strong>die</strong>s zu nicht aufhebbaren Wi<strong>de</strong>r-<br />

RECHT & REGELWERK FACHBERICHT<br />

sprüchen etwa bei <strong>de</strong>r Regelausführung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Definition<br />

<strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Leistungen führen.<br />

ATV DIN 18299 ff Abschnitt 1: Geltungsbereich<br />

O<strong>de</strong>r: Für welche Leistungen müssen <strong>die</strong> Vertragspartner<br />

eine ATV DIN einbin<strong>de</strong>n?<br />

1.1 <strong>Die</strong> ATV DIN 18326 „Kanalrenovierungsarbeiten an<br />

Entwässerungskanälen“ gilt für Leistungen zur Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r aktuellen Funktionsfähigkeit von Entwässerungsleitungen<br />

<strong>und</strong> Entwässerungskanälen im Erdreich sowie <strong>de</strong>n<br />

zugehörigen <strong>Bau</strong>werken unter vollständiger o<strong>de</strong>r teilweiser<br />

Einbeziehung ihrer ursprünglichen Substanz.<br />

1.2 <strong>Die</strong> ATV DIN 18326 gilt nicht für<br />

» Kanalrenovierungsarbeiten im Anschleu<strong>de</strong>rverfahren,<br />

» Wasserhaltungsarbeiten (siehe ATV DIN 18305<br />

„Wasserhaltungsarbeiten“),<br />

» das Herstellen von Entwässerungskanälen <strong>und</strong><br />

Entwässerungsleitungen (siehe ATV DIN 18306<br />

„Entwässerungskanalarbeiten“),<br />

» Arbeiten an Druckrohrleitungen (siehe ATV DIN 18307<br />

„Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäu<strong>de</strong>n“).<br />

Der Geltungsbereich beschreibt vorab all <strong>die</strong> Verfahren,<br />

<strong>die</strong> hier nicht betrachtet wer<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m wird ein Verweis<br />

auf wi<strong>de</strong>rsprüchliche Regelungen <strong>de</strong>r ATV DIN 18299 <strong>de</strong>r<br />

Abschnitte 1 – 5 zur ATV DIN 18326 benannt.<br />

STOFFE, BAUTEILE<br />

ATV DIN 18299 ff Abschnitt 2: Stoffe, <strong>Bau</strong>teile<br />

O<strong>de</strong>r: Welche Stoffe <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>teile darf <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

verwen<strong>de</strong>n?<br />

Bei <strong>Bau</strong>leistungen sind <strong>die</strong> verwen<strong>de</strong>ten Stoffe <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>teile<br />

ein ganz entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>r <strong>Bau</strong>leistung. Wenn <strong>die</strong><br />

vom Auftragnehmer eingesetzten Stoffe <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>teile von<br />

schlechter Qualität sind, wird er <strong>de</strong>n vertraglich geschul<strong>de</strong>ten<br />

Erfolg kaum herbeiführen können. Deswegen geht <strong>die</strong><br />

<strong>VOB</strong>/C in Abschnitt 2 <strong>de</strong>r ATV DIN auch darauf ein, welchen<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>die</strong> vom Auftragnehmer verwen<strong>de</strong>ten Stoffe<br />

<strong>und</strong> <strong>Bau</strong>teile genügen müssen.<br />

Hier sind <strong>die</strong> gebräuchlichsten <strong>und</strong> genormten Stoffe <strong>und</strong><br />

<strong>Bau</strong>teile mit <strong>de</strong>n dazugehörigen DIN-Normen aufgeführt.<br />

1-2 | 2013 43


FACHBERICHT RECHT & REGELWERK<br />

Für <strong>die</strong> allgemeinen Anfor<strong>de</strong>rungen gilt u. a. DIN 1986-<br />

30 „Entwässerungsanalagen für Gebäu<strong>de</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücke<br />

– Teil 30 Instandhaltung“. Für Stoffe wird z. B.<br />

DIN 16946-2 „Reaktionsharzformstoffe, Gießharzformstoffe,<br />

Typen“ benannt. Für <strong>Bau</strong>teile wird beispielhaft DIN<br />

8061 „Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid<br />

(PVC-U) – Allgemeine Güteanfor<strong>de</strong>rungen, Prüfungen“<br />

aufgeführt.<br />

Prüfungen<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>m Auftraggeber auf Verlangen vor<br />

<strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Ausführung nachzuweisen, dass seine Stoffe<br />

für <strong>de</strong>n vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind.<br />

Eigenüberwachung<br />

Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>m Auftraggeber auf Verlangen<br />

nachzuweisen, dass seine Stoffe sowie das Sanierungsverfahren<br />

<strong>de</strong>n vertraglichen Anfor<strong>de</strong>rungen entsprechen.<br />

Kontrollprüfung<br />

<strong>Die</strong> Probenahme kann zunächst im Schachtbauwerk von<br />

einem Probestützrohr erfolgen. Falls das aus <strong>de</strong>m Schachtbauwerk<br />

entnommene Probestück <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen nicht<br />

genügt, kann eine Zweitprobe aus <strong>de</strong>r Haltung entnommen<br />

wer<strong>de</strong>n, <strong>die</strong> dann maßgebend ist.<br />

Inversion eines Schlauchliners über ein Gerüst<br />

Close fit-Sanierung mittels vorverformten PE-Rohr –<br />

<strong>de</strong>r Einzug <strong>de</strong>s Rohres erfolgt über eine Startbaugrube<br />

Quelle: Insituform<br />

Rohrsanierungstechniken GmbH<br />

Quelle: Wavin GmbH <strong>und</strong> Diringer & Schei<strong>de</strong>l<br />

Rohrsanierung GmbH<br />

AUSFÜHRUNG<br />

ATV DIN 18299 ff Abschnitt 3: Ausführung<br />

O<strong>de</strong>r: Wie muss <strong>de</strong>r Auftragnehmer seine Leistung<br />

ausführen?<br />

Bei <strong>Bau</strong>verträgen schul<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n Werkerfolg.<br />

In<strong>de</strong>m er seine Leistungen „erfolgreich“, also ohne<br />

Mängel <strong>und</strong> vollständig ausführt, muss er ein bestimmtes<br />

Arbeitsergebnis erreichen, also etwa <strong>die</strong> Herstellung<br />

eines Kanals, <strong>die</strong> Sanierung eines Kanals usw. Es gibt oft<br />

verschie<strong>de</strong>ne Möglichkeiten, <strong>die</strong>sen vom Auftragnehmer<br />

geschul<strong>de</strong>ten Erfolg herbeizuführen. <strong>Die</strong>se Möglichkeiten<br />

unterschei<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>r Regel erheblich darin, wie aufwändig,<br />

wie hochwertig <strong>und</strong> wie erfolgreich sie sind. Selbst<br />

wenn man all <strong>die</strong> Ausführungsweisen vernachlässigt, <strong>die</strong><br />

(nicht) mehr <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik entsprechen, hat man<br />

fast immer eine gewisse Bandbreite von Möglichkeiten.<br />

<strong>Die</strong> <strong>VOB</strong>/C erhebt <strong>de</strong>n Anspruch, innerhalb <strong>die</strong>ser Bandbreite<br />

eine für Auftraggeber wie Auftragnehmer akzeptable „Regelausführung“<br />

zu <strong>de</strong>finieren. Bei <strong>de</strong>n einzelnen ATV DIN wird<br />

geregelt, wie <strong>de</strong>r Auftragnehmer seine Leistungen ausführen<br />

muss, wenn im <strong>Bau</strong>vertrag nichts an<strong>de</strong>res festgelegt ist.<br />

In <strong>de</strong>n ATV DIN 18326 wur<strong>de</strong>n Regelausführungen für<br />

folgen<strong>de</strong> Renovierungsverfahren festgelegt:<br />

» Rohrstrang-,<br />

» Einzelrohr-,<br />

» Close-Fit-,<br />

» Wickelrohr- <strong>und</strong><br />

» Schlauchlining,<br />

» sowie montierte Einzelelemente mit <strong>de</strong>n jeweiligen<br />

Vor- <strong>und</strong> Nacharbeiten.<br />

BESONDERE LEISTUNGEN UND NEBENLEISTUNGEN<br />

ATV DIN 18299 ff Abschnitt 4: Nebenleistungen,<br />

Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />

O<strong>de</strong>r: Für welche Leistungen erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer eine<br />

zusätzliche Vergütung, für welche nicht?<br />

<strong>Die</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Vergütung müssen <strong>die</strong> Vertragspartner<br />

im Vertrag regeln. <strong>Die</strong> <strong>VOB</strong>/C greift nur dann ein, wenn <strong>de</strong>r<br />

Vertrag <strong>die</strong> Vergütungspflicht einer Leistung nicht regelt.<br />

Für <strong>die</strong>sen Fall nennt <strong>die</strong> <strong>VOB</strong>/C in Abschnitt 4 aller ATV<br />

DIN in Abschnitt 4.1 Nebenleistungen <strong>und</strong> in Abschnitt 4.2<br />

Beson<strong>de</strong>re Leistungen.<br />

Der Auftragnehmer hat daher nur dann Anspruch auf eine<br />

zusätzliche Vergütung, wenn <strong>die</strong> Leistung nicht vom vertraglich<br />

geregelten <strong>Bau</strong>soll umfasst ist, <strong>und</strong> es sich um<br />

eine Beson<strong>de</strong>re Leistung im Sinne <strong>de</strong>s Abschnittes 4 <strong>de</strong>r<br />

anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n ATV DIN han<strong>de</strong>lt.<br />

<strong>Die</strong> Gr<strong>und</strong>regel bei Abschnitt 4 ist, dass ein normales <strong>Bau</strong>vorhaben,<br />

bei <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Auftraggeber nicht durch Zusatzaufträge<br />

eingreift, ohne Nachträge für Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />

ausgeführt wer<strong>de</strong>n kann. Deswegen ist auch <strong>die</strong> gesamte,<br />

in Abschnitt 3 beschriebene Regelausführung von <strong>de</strong>r vertraglichen<br />

Vergütung umfasst.<br />

Abschnitt 4.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN<br />

18299, Abschnitt 4.1, insbeson<strong>de</strong>re:<br />

» 4.1.1 Feststellen <strong>de</strong>s Zustands <strong>de</strong>r Straßen- <strong>und</strong> Gelän<strong>de</strong>oberflächen,<br />

<strong>de</strong>r Vorflutleitungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>rgleichen<br />

nach § 3 Abs. 4 <strong>VOB</strong>/B<br />

44 1-2 | 2013


» 4.1.2 Dokumentationen gemäß Abschnitt 3.3.3<br />

» 4.1.3 Optische Inspektionen unmittelbar vor Herstellung<br />

<strong>de</strong>s Lining-Rohres<br />

» 4.1.4 Kontrolle <strong>de</strong>r Nennweite <strong>de</strong>r Altrohre an sämtlichen<br />

Schächten<br />

» 4.1.5 Liefern von Unterlagen <strong>und</strong> Nachweisen <strong>de</strong>r<br />

Erstprüfungen sowie <strong>de</strong>r Lieferscheine von Stoffen<br />

<strong>und</strong> <strong>Bau</strong>teilen<br />

» 4.1.6 Einmessen <strong>und</strong> Dokumentieren <strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>r<br />

Anschlüsse vor <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Lining-Rohres<br />

» 4.1.7 Errichten, Vorhalten sowie Abbauen von Stützkonstruktionen<br />

<strong>und</strong> Gerüsten, ausgenommenen Leistungen<br />

nach 4.2.20<br />

» 4.1.8 Leistungen zum Abbau von Spannungen im<br />

Lining-Rohr, z. B. Herstellen von Trennschnitten <strong>und</strong><br />

Abdichten <strong>de</strong>r Trennstellen.<br />

<strong>Die</strong> Abschnitte 4 <strong>de</strong>r ATV DIN gehören ganz sicher zu <strong>de</strong>n<br />

häufiger gelesenen Teilen <strong>de</strong>r <strong>VOB</strong>/C. Kein <strong>Bau</strong>vertrag<br />

legt das vom Auftragnehmer geschul<strong>de</strong>te <strong>Bau</strong>soll „bis auf<br />

<strong>de</strong>n letzten Nagel“ genau fest. <strong>Die</strong> in <strong>de</strong>n Abschnitten<br />

4 beschriebenen Nebenleistungen sollen alle Leistungen<br />

umfassen, <strong>die</strong> ein Auftragnehmer als unselbständige Leistungen<br />

auf je<strong>de</strong>n Fall erbringen muss, um <strong>die</strong> Hauptleistung<br />

auszuführen. So wird es völlig selbstverständlich, dass eine<br />

optische Inspektion als Vorbereitung unmittelbar vor <strong>de</strong>r<br />

Renovierung o<strong>de</strong>r ein Einmessen <strong>und</strong> eine Dokumentation<br />

<strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>r Anschlüsse vor <strong>de</strong>r Renovierung durch <strong>de</strong>n<br />

Auftragnehmer zu erfolgen hat. Deswegen wird <strong>die</strong>se Leistung<br />

nach ATV DIN 18326, dort Abschnitt 4.1.6 <strong>und</strong> 4.1.8.<br />

Nebenleistung. Ohne <strong>die</strong>s könnte <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>die</strong><br />

Hauptleistung gar nicht ordnungsgemäß ausführen. Es ist<br />

daher nach <strong>de</strong>n Festlegungen <strong>de</strong>r <strong>VOB</strong>/C nicht gerechtfertigt,<br />

dass er hierfür einen Nachtrag stellen kann.<br />

<strong>Die</strong> Gr<strong>und</strong>regel bei Abschnitt 4 ist, dass ein normales <strong>Bau</strong>vorhaben,<br />

bei <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Auftraggeber nicht durch Zusatzaufträge<br />

eingreift, ohne Nachträge für Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />

ausgeführt wer<strong>de</strong>n kann. Deswegen ist auch <strong>die</strong> gesamte,<br />

in Abschnitt 3 beschriebene Regelausführung von <strong>de</strong>r vertraglichen<br />

Vergütung umfasst.<br />

Einige Beispiele Beson<strong>de</strong>rer Leistungen:<br />

» 4.2.2 Liefern von statischen Berechnungen, mit Ausnahme<br />

<strong>de</strong>r Leistungen nach 3.3.1.2, 3.3.4 <strong>und</strong> 3.4<br />

» 4.2.13 Fremdüberwachung <strong>de</strong>r Ausführung<br />

» 4.2.16 Kalibrierung <strong>de</strong>s Altrohres<br />

» 4.2.19 Anfertigen von Bestandsdokumentationen<br />

ATV DIN 18299 ff Abschnitt 5: Abrechnung<br />

O<strong>de</strong>r: Wie rechnet <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>die</strong> erbrachte Leistung<br />

ab?<br />

Bei <strong>de</strong>r Festlegung, für welche Leistungen <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

<strong>de</strong>m Gr<strong>und</strong>e nach Vergütung verlangen kann, hilft<br />

<strong>de</strong>n Vertragspartnern Abschnitt 4. Geht es um <strong>die</strong> Höhe<br />

<strong>de</strong>r Vergütung, müssen <strong>die</strong> Vertragspartner in Abschnitt<br />

5 nachlesen. Dort fin<strong>de</strong>n sich Regelungen dazu, wie <strong>de</strong>r<br />

Auftragnehmer seine Leistung abzurechnen hat.<br />

Ausgangspunkt aller ATV DIN ist <strong>die</strong> Abrechnung nach Einheitspreisen<br />

auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage von Zeichnungen. Fehlen<br />

RECHT & REGELWERK FACHBERICHT<br />

<strong>die</strong>se o<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong> <strong>die</strong> Leistung abweichend ausgeführt, sind<br />

Aufmaße anzufertigen. <strong>Die</strong>s ist <strong>die</strong> in <strong>VOB</strong>/A <strong>und</strong> <strong>VOB</strong>/B<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegte normale Abrechnungsweise. Rechnen<br />

<strong>die</strong> Vertragspartner also nach Einheitspreisen ab, muss <strong>de</strong>r<br />

Auftragnehmer seine ausgeführten Leistungen ermitteln. So<br />

stellt er fest, welche Mengen er von <strong>de</strong>n einzelnen Positionen<br />

abrechnen kann. Es gibt strenggenommen einen nicht unerheblichen<br />

Unterschied zwischen <strong>de</strong>n vom Auftragnehmer<br />

ausgeführten <strong>und</strong> <strong>de</strong>n von ihm abzurechnen<strong>de</strong>n Leistungen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>VOB</strong>/C gibt <strong>de</strong>m Auftragnehmer oft das Recht, vereinfachte<br />

Aufmaßmetho<strong>de</strong>n zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

Beispiel DIN 18306 Abschnitt 5.1: Bei Abrechnung nach<br />

Längenmaß wer<strong>de</strong>n <strong>die</strong> Achslängen zugr<strong>und</strong>e gelegt. Bei<br />

Entwässerungskanälen <strong>und</strong> -leitungen aus vorgefertigten<br />

Rohren wird <strong>die</strong> lichte Weite von Schächten abgezogen,<br />

Formstücke wer<strong>de</strong>n übermessen.<br />

Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt: Bei <strong>de</strong>r<br />

Abrechnung <strong>de</strong>s Lining-Rohres nach Längenmaß wird <strong>die</strong><br />

Länge in <strong>de</strong>r Achse <strong>de</strong>s Altrohres zugr<strong>und</strong>e gelegt. Zwischenschächte,<br />

<strong>die</strong> überfahren wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n übermessen.<br />

Mit <strong>die</strong>ser Regelung wird für viele Auftraggeber wie auch<br />

Auftragnehmer endlich eine Klärung <strong>de</strong>r tatsächlich aufzumessen<strong>de</strong>n<br />

Längen gegeben.<br />

FAZIT<br />

<strong>Die</strong> ATV DIN 18326 „Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen“<br />

ergänzt <strong>die</strong> ATV DIN 18299 „Allgemeine<br />

Regelungen für <strong>Bau</strong>arbeiten je<strong>de</strong>r Art“. <strong>Die</strong> abweichen<strong>de</strong>n<br />

Regelungen <strong>de</strong>r ATV DIN 18326 haben Vorrang <strong>und</strong><br />

beschreiben <strong>de</strong>n tatsächlichen Aufwand viel genauer als<br />

<strong>die</strong>s in allgemeinen Regelungen für <strong>Bau</strong>arbeiten möglich ist.<br />

Auch sind erstmalig <strong>die</strong> Renovierungsverfahren: Rohrstrang-,<br />

Einzelrohr-, Closefit-, Wickelrohr-, Schlauchlining<br />

<strong>und</strong> montierte Einzelelemente als Regelausführungen aufgenommen<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Statische Anfor<strong>de</strong>rungen an das Lining-Rohr <strong>und</strong> <strong>die</strong> daraus<br />

resultieren<strong>de</strong> konstruktive Wanddicke wur<strong>de</strong>n ebenfalls<br />

erfasst.<br />

Insgesamt kann davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass durch<br />

<strong>die</strong> ATV DIN 18326 das Ausschreiben von Renovierungsarbeiten<br />

an Entwässerungskanälen vereinfacht <strong>und</strong> erheblich<br />

erleichtert wird.<br />

Dipl.-Ing. DETLEV DROBNY<br />

Lan<strong>de</strong>shauptstadt Stuttgart, Stuttgart<br />

Tel. +49 711 216-3957<br />

E-Mail: Detlev.Drobny@stuttgart.<strong>de</strong><br />

AUTOREN<br />

Dipl.-Volkw. HORST ZECH<br />

RSV - Rohrleitungssanierungsverband e.V.,<br />

Lingen (Ems)<br />

Tel. +49 5963 - 98108 77<br />

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