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<strong>Tier</strong>transporte<br />
Kniefall<br />
vor dem<br />
EU-Agrar-Wahn<br />
Der Paukenschlag kam Anfang Juli: die geplante Aufhebung des<br />
Verbots internationaler <strong>Tier</strong>transporte durch die Schweiz.<br />
Eigentlich hätte er ungehört verhallen sollen, wie der Zeitpunkt<br />
der brisanten Ankündigung zeigt.<br />
HANS PETER ROTH<br />
Im Amtsdeutsch des EidgenössischenVolkswirtschaftsdepartements<br />
EVD tönt das so: «Das<br />
EVD hat am 7. Juli unter dem Titel<br />
‹Weiterentwicklung des Veterinäranhangs<br />
zum Landwirtschaftsabkommen<br />
Schweiz-EU› die Anhörung<br />
zu drei Verordnungsänderungen<br />
eröffnet. Dazu gehört eine<br />
Totalrevision über die Ein-, Durchund<br />
Ausfuhr von <strong>Tier</strong>en und <strong>Tier</strong>produkten<br />
(EDAV). Die Anhörung<br />
lief bis zum 31. August. Einer der<br />
Revisionspunkte besteht in der Zulassung<br />
des Transits von <strong>Tier</strong>en<br />
der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und<br />
Schweinegattung auf der Strasse,<br />
der bisher laut Artikel 59 Absatz 4<br />
der geltenden EDAV nicht gestattet<br />
war, aber laut bilateralen Abkommen<br />
erlaubt werden soll.»<br />
Der Zeitpunkt der «Anhörungseröffnung»<br />
war wohl nicht ganz<br />
zufällig auf den Freitag, 7. Juli, gelegt<br />
worden, schön auf Beginn der<br />
Sommerferien. Da interessiert die<br />
eidgenössische Tagespolitik viele<br />
Schweizer nicht mehr gross, weil<br />
sie urlaubshalber abwesend sind,<br />
egal ob Bürger, Beamte oder <strong>Tier</strong>schützer.<br />
Und welcher Redaktor<br />
vermeldet schon am Freitag, kurz<br />
vor Feierabend, Wochenende und<br />
Ferienbeginn eine «Anhörungseröffnung»?<br />
Die Vermutung verschiedener<br />
<strong>Tier</strong>schutzorganisationen ist<br />
naheliegend: Das EVD hat versucht,<br />
die Aufhebung des <strong>Tier</strong>transit-<br />
verbots unbemerkt in die EDAV<br />
hineinzuschmuggeln.<br />
Aufhebens<br />
über Aufhebung<br />
Im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens<br />
Schweiz – EU hatte man<br />
zuvor zwar die weitgehende Gleichwertigkeit<br />
der Schweizer Vorschriften<br />
mit denen der EU festgestellt.<br />
Einige Schweizer Bestimmungen<br />
werden dennoch den EU-Regelungen<br />
angepasst. So sollen zur Erleichterung<br />
des Handels mit der EU<br />
etwa die tierärztlichen Kontrollen an<br />
den Grenzen (mit Ausnahme der<br />
Flughäfen) aufgehoben werden.<br />
Diese Änderungen, die am 1. Januar<br />
2007 in Kraft treten sollen, sind<br />
28 <strong>Pro</strong><strong>Tier</strong> 4/06