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Heft 4/2006 - Pro Tier

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<strong>Tier</strong>transporte<br />

Kniefall<br />

vor dem<br />

EU-Agrar-Wahn<br />

Der Paukenschlag kam Anfang Juli: die geplante Aufhebung des<br />

Verbots internationaler <strong>Tier</strong>transporte durch die Schweiz.<br />

Eigentlich hätte er ungehört verhallen sollen, wie der Zeitpunkt<br />

der brisanten Ankündigung zeigt.<br />

HANS PETER ROTH<br />

Im Amtsdeutsch des EidgenössischenVolkswirtschaftsdepartements<br />

EVD tönt das so: «Das<br />

EVD hat am 7. Juli unter dem Titel<br />

‹Weiterentwicklung des Veterinäranhangs<br />

zum Landwirtschaftsabkommen<br />

Schweiz-EU› die Anhörung<br />

zu drei Verordnungsänderungen<br />

eröffnet. Dazu gehört eine<br />

Totalrevision über die Ein-, Durchund<br />

Ausfuhr von <strong>Tier</strong>en und <strong>Tier</strong>produkten<br />

(EDAV). Die Anhörung<br />

lief bis zum 31. August. Einer der<br />

Revisionspunkte besteht in der Zulassung<br />

des Transits von <strong>Tier</strong>en<br />

der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und<br />

Schweinegattung auf der Strasse,<br />

der bisher laut Artikel 59 Absatz 4<br />

der geltenden EDAV nicht gestattet<br />

war, aber laut bilateralen Abkommen<br />

erlaubt werden soll.»<br />

Der Zeitpunkt der «Anhörungseröffnung»<br />

war wohl nicht ganz<br />

zufällig auf den Freitag, 7. Juli, gelegt<br />

worden, schön auf Beginn der<br />

Sommerferien. Da interessiert die<br />

eidgenössische Tagespolitik viele<br />

Schweizer nicht mehr gross, weil<br />

sie urlaubshalber abwesend sind,<br />

egal ob Bürger, Beamte oder <strong>Tier</strong>schützer.<br />

Und welcher Redaktor<br />

vermeldet schon am Freitag, kurz<br />

vor Feierabend, Wochenende und<br />

Ferienbeginn eine «Anhörungseröffnung»?<br />

Die Vermutung verschiedener<br />

<strong>Tier</strong>schutzorganisationen ist<br />

naheliegend: Das EVD hat versucht,<br />

die Aufhebung des <strong>Tier</strong>transit-<br />

verbots unbemerkt in die EDAV<br />

hineinzuschmuggeln.<br />

Aufhebens<br />

über Aufhebung<br />

Im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens<br />

Schweiz – EU hatte man<br />

zuvor zwar die weitgehende Gleichwertigkeit<br />

der Schweizer Vorschriften<br />

mit denen der EU festgestellt.<br />

Einige Schweizer Bestimmungen<br />

werden dennoch den EU-Regelungen<br />

angepasst. So sollen zur Erleichterung<br />

des Handels mit der EU<br />

etwa die tierärztlichen Kontrollen an<br />

den Grenzen (mit Ausnahme der<br />

Flughäfen) aufgehoben werden.<br />

Diese Änderungen, die am 1. Januar<br />

2007 in Kraft treten sollen, sind<br />

28 <strong>Pro</strong><strong>Tier</strong> 4/06

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