Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse - Gemeinde Altenberge
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Aufgabenstellung <strong>und</strong> Auftragsdurchführung<br />
gungsbereiche <strong>und</strong> somit schützenswerter Bereiche innerhalb des<br />
Untersuchungsraumes. Diese Bereiche übernehmen wichtige Versorgungsfunktionen<br />
in städtebaulich integrierter Lage innerhalb des Untersuchungsraumes<br />
für die jeweiligen <strong>Gemeinde</strong>n <strong>und</strong> sichern somit die<br />
Versorgung der Bevölkerung.<br />
Darüber hinaus sind insbesondere auch die Auswirkungen auf weitere<br />
schützenswerte Bereiche, welche der wohnungsnahen Versorgung der<br />
Bevölkerung dienen <strong>und</strong> somit eine wichtige Funktion im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
ausüben.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenberge</strong> hat im Rahmen ihres kommunalen Einzelhandelskonzeptes<br />
ihre schützenswerten Bereiche festgelegt<br />
Neben dem Zentralen Versorgungsbereich Hauptzentrum wurden Nahversorgungsstandorte<br />
definiert, zu dem auch der Planstandort „An der<br />
alten Molkerei“ zählt.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Randlage des Standortes sowie der räumlichen Nähe zu<br />
Wettbewerbsstandorten in der Nachbarkommune Nordwalde bestehen<br />
hier Verflechtungsbeziehungen, die im Gutachten untersucht werden.<br />
Da die <strong>Gemeinde</strong> Nordwalde nach unserem Kenntnisstand nicht über<br />
eine politisch beschlossene Festlegung ihrer schützenswerten Bereiche<br />
verfügt, werden die Standorte anhand ihrer tatsächlichen örtlichen Situation<br />
beurteilt 7 .<br />
Nicht weiter differenziert betrachtet werden die weiteren Standortkategorien<br />
wie die nicht integrierten Standorte innerhalb des Untersuchungsraumes<br />
sowie die größeren Wettbewerbsstandorte außerhalb des Untersuchungsraumes.<br />
Deren Bestandsdaten fließen zwar in die Modellberechnung<br />
als Parameter mit ein, sie sind aber z.B. im Falle der nicht integrierten<br />
Standorte als keine „schützenswerten Standorte“ im Sinne von<br />
§ 11 Abs. 3 BauNVO zu bezeichnen <strong>und</strong> entziehen sich somit der städtebaulichen<br />
Abwägung.<br />
Als Basis für die Modellberechnung sind somit folgende räumliche Zuordnungen<br />
der Einzelhandelsbetriebe nach Standortkategorien festzuhalten,<br />
aus denen sich der Planumsatz des Vorhabens generiert:<br />
� Zentrale Versorgungsbereiche innerhalb des Untersuchungsraumes<br />
(Hauptzentrum)<br />
� Nahversorgungsstandorte<br />
� Sonstige Standorte innerhalb des Untersuchungsraumes<br />
7 Eine Einordnung des Nahversorgungszentrums FRALING in das Zentrengefüge<br />
erfolgt explizit nicht, umso somit möglichen Einordnungen im Rahmen der kommunalen<br />
Planungshoheit nicht vorzugreifen.<br />
Auswirkungen auf die<br />
wohnungsnahe<br />
Versorgung<br />
Verflechtungen mit<br />
Nordwalde<br />
Sonstige Standorte<br />
Standortkategorien<br />
7