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Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse - Gemeinde Altenberge

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Aufgabenstellung <strong>und</strong> Auftragsdurchführung<br />

gungsbereiche <strong>und</strong> somit schützenswerter Bereiche innerhalb des<br />

Untersuchungsraumes. Diese Bereiche übernehmen wichtige Versorgungsfunktionen<br />

in städtebaulich integrierter Lage innerhalb des Untersuchungsraumes<br />

für die jeweiligen <strong>Gemeinde</strong>n <strong>und</strong> sichern somit die<br />

Versorgung der Bevölkerung.<br />

Darüber hinaus sind insbesondere auch die Auswirkungen auf weitere<br />

schützenswerte Bereiche, welche der wohnungsnahen Versorgung der<br />

Bevölkerung dienen <strong>und</strong> somit eine wichtige Funktion im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

ausüben.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenberge</strong> hat im Rahmen ihres kommunalen Einzelhandelskonzeptes<br />

ihre schützenswerten Bereiche festgelegt<br />

Neben dem Zentralen Versorgungsbereich Hauptzentrum wurden Nahversorgungsstandorte<br />

definiert, zu dem auch der Planstandort „An der<br />

alten Molkerei“ zählt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Randlage des Standortes sowie der räumlichen Nähe zu<br />

Wettbewerbsstandorten in der Nachbarkommune Nordwalde bestehen<br />

hier Verflechtungsbeziehungen, die im Gutachten untersucht werden.<br />

Da die <strong>Gemeinde</strong> Nordwalde nach unserem Kenntnisstand nicht über<br />

eine politisch beschlossene Festlegung ihrer schützenswerten Bereiche<br />

verfügt, werden die Standorte anhand ihrer tatsächlichen örtlichen Situation<br />

beurteilt 7 .<br />

Nicht weiter differenziert betrachtet werden die weiteren Standortkategorien<br />

wie die nicht integrierten Standorte innerhalb des Untersuchungsraumes<br />

sowie die größeren Wettbewerbsstandorte außerhalb des Untersuchungsraumes.<br />

Deren Bestandsdaten fließen zwar in die Modellberechnung<br />

als Parameter mit ein, sie sind aber z.B. im Falle der nicht integrierten<br />

Standorte als keine „schützenswerten Standorte“ im Sinne von<br />

§ 11 Abs. 3 BauNVO zu bezeichnen <strong>und</strong> entziehen sich somit der städtebaulichen<br />

Abwägung.<br />

Als Basis für die Modellberechnung sind somit folgende räumliche Zuordnungen<br />

der Einzelhandelsbetriebe nach Standortkategorien festzuhalten,<br />

aus denen sich der Planumsatz des Vorhabens generiert:<br />

� Zentrale Versorgungsbereiche innerhalb des Untersuchungsraumes<br />

(Hauptzentrum)<br />

� Nahversorgungsstandorte<br />

� Sonstige Standorte innerhalb des Untersuchungsraumes<br />

7 Eine Einordnung des Nahversorgungszentrums FRALING in das Zentrengefüge<br />

erfolgt explizit nicht, umso somit möglichen Einordnungen im Rahmen der kommunalen<br />

Planungshoheit nicht vorzugreifen.<br />

Auswirkungen auf die<br />

wohnungsnahe<br />

Versorgung<br />

Verflechtungen mit<br />

Nordwalde<br />

Sonstige Standorte<br />

Standortkategorien<br />

7

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