An der Äußeren Schlotthamer Straße - Stadt Altötting
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Seite 20<br />
Bekanntmachung des Satzungs-<br />
beschlusses für den Bebauungsplan Nr. 81<br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Äußeren</strong> <strong>Schlotthamer</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altötting</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altötting</strong> hat in <strong>der</strong> Sitzung am 08.06.2011 die<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Äußeren</strong> <strong>Schlotthamer</strong><br />
<strong>Straße</strong>“ beschlossen. Nach Durchführung des vorgeschriebenen<br />
Än<strong>der</strong>ungsverfahrens wurde am 25.01.2012 <strong>der</strong> Bebauungsplan durch<br />
den <strong>Stadt</strong>rat als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß<br />
§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht. Damit ist<br />
<strong>der</strong> Bebauungsplan Nr. 81 „<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Äußeren</strong> <strong>Schlotthamer</strong> <strong>Straße</strong>“ in<br />
Kraft getreten. Je<strong>der</strong>mann kann den Bebauungsplan mit Begründung<br />
während <strong>der</strong> Dienstzeiten im Rathaus, <strong>Stadt</strong>bauamt, 2. Stock, Zimmer<br />
24, einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Hinweis nach § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
<strong>der</strong> dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine<br />
unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />
<strong>der</strong> Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und<br />
des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB<br />
beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung <strong>der</strong> Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung<br />
schriftlich gegenüber <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altötting</strong><br />
geltend gemacht worden sind; <strong>der</strong> Sachverhalt, <strong>der</strong> die Verletzung<br />
o<strong>der</strong> den Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />
Hinweis nach § 44 Abs. 5 BauGB<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes<br />
4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche<br />
für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile,<br />
wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen<strong>der</strong>jahres,<br />
in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit<br />
des <strong>An</strong>spruchs herbeigeführt wird.<br />
<strong>Stadt</strong>blatt <strong>Altötting</strong><br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong><br />
36. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altötting</strong> für das Gebiet des<br />
Bebauungsplanes Nr. 81<br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Äußeren</strong> <strong>Schlotthamer</strong> <strong>Straße</strong>“<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altötting</strong> hat mit Beschluss vom 08.06.2011<br />
die 36. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altötting</strong><br />
beschlossen. Nach Durchführung des vorgeschriebenen Aufstellungsverfahrens<br />
hat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat am 09.11.2011 die 36. Än<strong>der</strong>ung<br />
des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altötting</strong> festgestellt.<br />
Mit Bescheid vom 16.02.2011, SG. 51, hat das Landratsamt die 36.<br />
Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des Bebauungsplanes<br />
Nr. 81 „<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Äußeren</strong> <strong>Schlotthamer</strong> <strong>Straße</strong>“ genehmigt.<br />
Die Erteilung <strong>der</strong> Genehmigung wurde gemäß § 6 Abs. 5 des<br />
Baugesetzbuchs ortsüblich gemacht. Damit wurde die 36. Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung<br />
wirksam.<br />
Je<strong>der</strong>mann kann die 36. Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung mit Begründung<br />
und Umweltbericht im Rathaus, <strong>Stadt</strong>bauamt, 2. Stock,<br />
Zimmer 24, einsehen und über <strong>der</strong>en Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Hinweis nach § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />
<strong>der</strong> dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine<br />
unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />
<strong>der</strong> Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und<br />
des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB<br />
beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung schriftlich gegenüber <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Altötting</strong> geltend gemacht worden sind; <strong>der</strong> Sachverhalt, <strong>der</strong> die<br />
Verletzung o<strong>der</strong> den Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />
Infoterminal am Rathaus hat sich bewährt und wird 2012 generalüberholt!<br />
April 2012<br />
Das im Jahre 2007 im Zuge <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ausstellung <strong>Altötting</strong> errichtete Infoterminal hat sich hervorragend bewährt. Das elektronische<br />
Informationssystem wird als nützlicher Service verstanden und von Bürgern und Gästen rege genutzt.<br />
• Das Infoterminal bietet folgende Informationen:<br />
• 24-Std. Information für Touristen inkl. Onlinebuchung<br />
• Aktuelle Nachrichten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altötting</strong><br />
• Firmenindex von A-Z (Gewerbe, Handwerk, Dienstleister, Rechtsberatung, Handel, Gesundheit, Gastronomie, u.v.m.)<br />
• Suchfunktion nach Firmen und Tätigkeiten über Suchbegriffe<br />
• Internet Nutzung (mit aktivem Jugendschutzfilter)<br />
• Versand von email & Fotos (Webcam mit Blick auf die Gnadenkapelle)<br />
• Orientierung mittels Ortsplan (Google Maps)<br />
• Geschichtliches, Veranstaltungen, Vereinsleben, u.v.m.<br />
Das technisch auf den neuesten Stand gebrachte und auch für Rollstuhlfahrer bedienbare Gerät<br />
mit Hochleistungsbildschirm wird voraussichtlich im Sommer in Dienst gestellt. Die zahlreichen<br />
Gäste <strong>der</strong> Wallfahrtstadt, Bürger und Betriebe können das Infosystem dann ab diesem Zeitpunkt<br />
für weitere 5 Jahre kostenlos nutzen - entwe<strong>der</strong> online über http://www.altötting.de/cms/Infoterminal-Rathaus.phtml<br />
o<strong>der</strong> direkt am Informationsterminal beim Tiefgaragenaufgang am Rathaus.<br />
Die ausführende Firma Infopoint Planungs-GmbH ist für die technische Einrichtung und die<br />
Gestaltung <strong>der</strong> Inhalte zuständig. Den Unternehmen von <strong>Altötting</strong> und Umgebung wird in den<br />
nächsten Wochen eine Beteiligung in Form von Betriebs- und <strong>An</strong>gebotspräsentationen ermöglicht.<br />
Weitere Informationen: Benjamin Malzl, +43(0)664 2265319 o<strong>der</strong> +43(0)664 3587349<br />
office@infopointplanung.at o<strong>der</strong> Verkehrsbüro <strong>Altötting</strong>, Kapellplatz 2 A,<br />
Tel. 08671 5062-19 o<strong>der</strong> -38