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An der Äußeren Schlotthamer Straße - Stadt Altötting

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Seite 20<br />

Bekanntmachung des Satzungs-<br />

beschlusses für den Bebauungsplan Nr. 81<br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Äußeren</strong> <strong>Schlotthamer</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altötting</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altötting</strong> hat in <strong>der</strong> Sitzung am 08.06.2011 die<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Äußeren</strong> <strong>Schlotthamer</strong><br />

<strong>Straße</strong>“ beschlossen. Nach Durchführung des vorgeschriebenen<br />

Än<strong>der</strong>ungsverfahrens wurde am 25.01.2012 <strong>der</strong> Bebauungsplan durch<br />

den <strong>Stadt</strong>rat als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß<br />

§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht. Damit ist<br />

<strong>der</strong> Bebauungsplan Nr. 81 „<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Äußeren</strong> <strong>Schlotthamer</strong> <strong>Straße</strong>“ in<br />

Kraft getreten. Je<strong>der</strong>mann kann den Bebauungsplan mit Begründung<br />

während <strong>der</strong> Dienstzeiten im Rathaus, <strong>Stadt</strong>bauamt, 2. Stock, Zimmer<br />

24, einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Hinweis nach § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

<strong>der</strong> dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine<br />

unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />

<strong>der</strong> Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und<br />

des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB<br />

beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung <strong>der</strong> Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

schriftlich gegenüber <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altötting</strong><br />

geltend gemacht worden sind; <strong>der</strong> Sachverhalt, <strong>der</strong> die Verletzung<br />

o<strong>der</strong> den Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />

Hinweis nach § 44 Abs. 5 BauGB<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes<br />

4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche<br />

für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile,<br />

wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen<strong>der</strong>jahres,<br />

in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit<br />

des <strong>An</strong>spruchs herbeigeführt wird.<br />

<strong>Stadt</strong>blatt <strong>Altötting</strong><br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong><br />

36. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altötting</strong> für das Gebiet des<br />

Bebauungsplanes Nr. 81<br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Äußeren</strong> <strong>Schlotthamer</strong> <strong>Straße</strong>“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altötting</strong> hat mit Beschluss vom 08.06.2011<br />

die 36. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altötting</strong><br />

beschlossen. Nach Durchführung des vorgeschriebenen Aufstellungsverfahrens<br />

hat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>rat am 09.11.2011 die 36. Än<strong>der</strong>ung<br />

des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altötting</strong> festgestellt.<br />

Mit Bescheid vom 16.02.2011, SG. 51, hat das Landratsamt die 36.<br />

Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des Bebauungsplanes<br />

Nr. 81 „<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>Äußeren</strong> <strong>Schlotthamer</strong> <strong>Straße</strong>“ genehmigt.<br />

Die Erteilung <strong>der</strong> Genehmigung wurde gemäß § 6 Abs. 5 des<br />

Baugesetzbuchs ortsüblich gemacht. Damit wurde die 36. Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

wirksam.<br />

Je<strong>der</strong>mann kann die 36. Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung mit Begründung<br />

und Umweltbericht im Rathaus, <strong>Stadt</strong>bauamt, 2. Stock,<br />

Zimmer 24, einsehen und über <strong>der</strong>en Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Hinweis nach § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

<strong>der</strong> dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine<br />

unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />

<strong>der</strong> Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und<br />

des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB<br />

beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung schriftlich gegenüber <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Altötting</strong> geltend gemacht worden sind; <strong>der</strong> Sachverhalt, <strong>der</strong> die<br />

Verletzung o<strong>der</strong> den Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />

Infoterminal am Rathaus hat sich bewährt und wird 2012 generalüberholt!<br />

April 2012<br />

Das im Jahre 2007 im Zuge <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>ausstellung <strong>Altötting</strong> errichtete Infoterminal hat sich hervorragend bewährt. Das elektronische<br />

Informationssystem wird als nützlicher Service verstanden und von Bürgern und Gästen rege genutzt.<br />

• Das Infoterminal bietet folgende Informationen:<br />

• 24-Std. Information für Touristen inkl. Onlinebuchung<br />

• Aktuelle Nachrichten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altötting</strong><br />

• Firmenindex von A-Z (Gewerbe, Handwerk, Dienstleister, Rechtsberatung, Handel, Gesundheit, Gastronomie, u.v.m.)<br />

• Suchfunktion nach Firmen und Tätigkeiten über Suchbegriffe<br />

• Internet Nutzung (mit aktivem Jugendschutzfilter)<br />

• Versand von email & Fotos (Webcam mit Blick auf die Gnadenkapelle)<br />

• Orientierung mittels Ortsplan (Google Maps)<br />

• Geschichtliches, Veranstaltungen, Vereinsleben, u.v.m.<br />

Das technisch auf den neuesten Stand gebrachte und auch für Rollstuhlfahrer bedienbare Gerät<br />

mit Hochleistungsbildschirm wird voraussichtlich im Sommer in Dienst gestellt. Die zahlreichen<br />

Gäste <strong>der</strong> Wallfahrtstadt, Bürger und Betriebe können das Infosystem dann ab diesem Zeitpunkt<br />

für weitere 5 Jahre kostenlos nutzen - entwe<strong>der</strong> online über http://www.altötting.de/cms/Infoterminal-Rathaus.phtml<br />

o<strong>der</strong> direkt am Informationsterminal beim Tiefgaragenaufgang am Rathaus.<br />

Die ausführende Firma Infopoint Planungs-GmbH ist für die technische Einrichtung und die<br />

Gestaltung <strong>der</strong> Inhalte zuständig. Den Unternehmen von <strong>Altötting</strong> und Umgebung wird in den<br />

nächsten Wochen eine Beteiligung in Form von Betriebs- und <strong>An</strong>gebotspräsentationen ermöglicht.<br />

Weitere Informationen: Benjamin Malzl, +43(0)664 2265319 o<strong>der</strong> +43(0)664 3587349<br />

office@infopointplanung.at o<strong>der</strong> Verkehrsbüro <strong>Altötting</strong>, Kapellplatz 2 A,<br />

Tel. 08671 5062-19 o<strong>der</strong> -38

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