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14 Kindergartensatzung Oldendorf - Amelinghausen

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Ortsrecht der Gemeinde <strong>Oldendorf</strong>/Luhe <strong>14</strong> <strong>Kindergartensatzung</strong> <strong>Oldendorf</strong><br />

§ 5 - Allgemeine Bestimmungen<br />

(1) Die Kinder sind von den Erziehungsberechtigten oder dem Kindergartenpersonal<br />

bekannten Personen zu bringen und auch abzuholen.<br />

(2) Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit dem Empfang der Kinder auf dem<br />

Kindergartengrundstück und endet, sobald die Kinder durch die<br />

Erziehungsberechtigten oder eine beauftragte Person abgeholt werden.<br />

(3) Die Betreuer/innen sind nicht verpflichtet, Kinder nach Hause zu bringen.<br />

(4) Den Verdacht oder das Auftreten ansteckender Krankheiten, Ungeziefer oder<br />

Parasiten in der Familie teilen die Erziehungsberechtigten unverzüglich der<br />

Kindergartenleitung mit.<br />

(5) Die Kinder sollen der Jahreszeit entsprechend praktisch gekleidet im Kindergarten<br />

erscheinen. Das Mitbringen von Geld, Süßigkeiten sowie von spitzen oder scharfen<br />

Gegenständen ist untersagt. Die Kindergartenleitung kann hiervon in begründeten<br />

Einzelfällen Ausnahmen zulassen.<br />

(6) Die Beförderung von Kindern während der Kindergartenbenutzung über das<br />

Samtgemeindegebiet hinaus darf nur mit schriftlicher Zustimmung der<br />

Sorgeberechtigten erfolgen.<br />

§ 6 - Benutzungsgebühren<br />

(1) Das monatlich zu entrichtende Entgelt beträgt für eine Betreuungszeit von vier<br />

Stunden bei einem<br />

Einkommen bis 1.075,00 € mtl. 68,00 €<br />

Einkommen über 1.075,00 € mtl. bis 1.840,00 € mtl. 84,00 €<br />

Einkommen über 1.840,00 € mtl. bis 2.820,00 € mtl. 102,00 €<br />

Einkommen über 2.820,00 € mtl. 118,00<br />

€ ab 01.08.04<br />

125,00<br />

€ ab 01.08.05<br />

Das monatlich zu entrichtende Entgelt beträgt für die Betreuung in den Früh- oder<br />

Spätdiensten je ½ Stunde bei einem<br />

Einkommen bis 1.075,00 € mtl. 8,50 €<br />

Einkommen über 1.075,00 € mtl. bis 1.840,00 € mtl. 10,50 €<br />

Einkommen über 1.840,00 € mtl. bis 2.820,00 € mtl. 12,75 €<br />

Einkommen über 2.820,00 € mtl. <strong>14</strong>,75€<br />

ab 01.08.04<br />

15,60 €<br />

ab 01.08.05<br />

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