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R+V Pensionsversicherung a.G. 2006 - R+V Versicherung

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Anhang<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und<br />

Bauten einschließlich der Bauten auf fremden<br />

Grundstücken wurden mit den um Abschreibungen<br />

geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

bilanziert. Die Abschreibungen erfolgten linear mit dem<br />

steuerlich gebotenen Satz.<br />

Beteiligungen sowie die in Anderen Kapitalanlagen<br />

enthaltenen Anteile wurden zu Anschaffungskosten,<br />

gegebenenfalls vermindert um anteilige Abschreibungen,<br />

bilanziert.<br />

Aktien, Investmentanteile und andere nicht<br />

festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />

und andere festverzinsliche<br />

Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip<br />

bewertet, soweit sie nicht dem Anlagevermögen<br />

zugeordnet sind.<br />

In diesen Positionen wurden auch derivative Finanzinstrumente<br />

erfasst. Im Rahmen der Bilanzierung wurden<br />

Bewertungseinheiten mit im Bestand vorhandenen<br />

Wertpapieren gebildet.<br />

Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche<br />

Wertpapiere, die gemäß § 341 b Abs. 2 Satz 1<br />

HGB dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden<br />

zum 31. Dezember <strong>2006</strong> mit ihrem aktuellen Marktwert<br />

bewertet, maximal jedoch mit den Anschaffungskosten.<br />

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen,<br />

Sonstige Ausleihungen und die in<br />

den Anderen Kapitalanlagen enthaltenen Darlehen<br />

wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt, soweit<br />

nicht Einzelwertberichtigungen vorzunehmen waren.<br />

Die unter den sonstigen Ausleihungen ausgewiesenen<br />

Zero-Schuldscheindarlehen wurden zu Anschaffungskosten<br />

unter Berücksichtigung der kapitalisierten<br />

Zinsansprüche bilanziert.<br />

Agio- und Disagiobeträge wurden durch aktive und<br />

passive Rechnungsabgrenzungsposten auf die individuelle<br />

Laufzeit der jeweiligen Anlage zeitanteilig verteilt.<br />

Hierbei handelt es sich um die Abgrenzungen auf<br />

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen,<br />

Namensschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen<br />

und übrige Ausleihungen sowie aktivierte<br />

Optionsprämien der zerlegungspflichtigen strukturierten<br />

Produkte.<br />

Finanzderivate und strukturierte Produkte wurden in<br />

ihre einzelnen Bestandteile zerlegt und mittels anerkannter<br />

finanzmathematischer Methoden auf Basis der<br />

Modelle von Black – Scholes, Hull – White und Brace –<br />

Gatarek – Musiela (BGM) bewertet.<br />

Der Ansatz aller anderen Forderungen erfolgte mit<br />

dem Nennwert.<br />

Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

erfolgte zu Anschaffungskosten, die linear innerhalb<br />

der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben<br />

werden. Die Zugänge und Abgänge des<br />

Geschäftsjahres wurden zeitanteilig abgeschrieben.<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der<br />

Anschaffung voll abgeschrieben.<br />

Die Deckungsrückstellung wurde grundsätzlich einzelvertraglich<br />

mit einer prospektiven Methode ermittelt.<br />

Die Berechnung erfolgte für den Altbestand nach dem<br />

von der BaFin genehmigten Geschäftsplan, für den Neubestand<br />

nach den der BaFin nach § 13 Nr. 6 VAG dargelegten<br />

Grundsätzen. Eine Zillmerung wurde nicht vorgenommen.<br />

Der Berechnung im Abrechnungsverband <strong>R+V</strong> Mitglieder<br />

wurden bestandsindividuelle Ausscheideordnungen<br />

sowie für Verträge mit <strong>Versicherung</strong>sbeginn ab 1. Januar<br />

2001 ein Rechnungszins von 3,5 % und für Verträge mit<br />

<strong>Versicherung</strong>sbeginn bis 31. Dezember 2000 ein Rechnungszins<br />

von 4,0 % zugrunde gelegt. Die Ausscheideordnungen<br />

basieren seit dem Berichtsjahr 2001 auf den<br />

Richttafeln 1998 von Prof. Dr. Klaus Heubeck und beinhalten<br />

Abschläge bei den Ausscheidewahrscheinlichkeiten,<br />

um die Verhältnisse dieses Versichertenbestandes<br />

zu berücksichtigen.<br />

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