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Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht - Gemeinde ...

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Auszug aus FNP 2006, o.M.<br />

GEMEINDE SAARWELLINGEN<br />

- Ortsteil Reisbach -<br />

BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN<br />

„Auf der Kupp“<br />

STAND:<br />

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

PLANGEBIET<br />

Bearbeitet im Auftrag der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen, im Dezember 2009


<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

INHALT Seite<br />

1 VORBEMERKUNGEN ....................................................................................................................3<br />

2 PLANGEBIET..................................................................................................................................3<br />

2.1 LAGE, ABGRENZUNG UND GRÖßE .............................................................................................................. 3<br />

2.2 SITUATION IM PLANGEBIET .......................................................................................................................... 4<br />

2.3 VORHANDENE ERSCHLIEßUNG.................................................................................................................... 8<br />

2.4 STÄDTEBAULICHES UMFELD ....................................................................................................................... 8<br />

2.5 BERGBAU ........................................................................................................................................................ 8<br />

3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN................................................................................................8<br />

3.1 LANDESENTWICKLUNGSPLAN..................................................................................................................... 8<br />

3.2 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN / LANDSCHAFTSPLAN .................................................................................... 9<br />

4 PLANUNGSKONZEPT / ZIEL DES BEBAUUNGSPLANES.......................................................10<br />

4.1 ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG ............................................................................................................. 10<br />

4.2 VER- UND ENTSORGUNG ............................................................................................................................ 10<br />

5 FESTSETZUNGEN .......................................................................................................................11<br />

5.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ................................................................................................................ 11<br />

5.2 MAß DER BAULICHEN NUTZUNG................................................................................................................ 12<br />

5.3 BAUWEISE - ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN ........................................................................ 12<br />

5.4 NEBENANLAGEN, GARAGEN UND STELLPLÄTZE ................................................................................... 13<br />

5.5 VERKEHRSFLÄCHEN ................................................................................................................................... 13<br />

6 GRÜNORDNUNG..........................................................................................................................13<br />

6.1 GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN ................................................................................................... 13<br />

6.2 UMWELTVERTRÄGLICHKEIT / AUSWIRKUNGEN DER ZU ERWARTENDEN EINGRIFFE AUF DEN<br />

NATURHAUSHALT - EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBILANZIERUNG ........................................................... 14<br />

7 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ...............................................................................................17<br />

8 AUSWIRKUNGEN DER FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES UND<br />

ABWÄGUNG.................................................................................................................................18<br />

9 UMWELTBERICHT .......................................................................................................................19<br />

9.1 VORBEMERKUNG ......................................................................................................................................... 19<br />

9.2 PROJEKTBESCHREIBUNG .......................................................................................................................... 19<br />

9.3 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BETRACHTUNG / PRÜFUNG (SAP) UND UMWELTSCHÄDEN I.S. DES<br />

UMWELTSCHADENSGESETZES.................................................................................................................. 20<br />

9.4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN (UMWELTPRÜFUNG) .............. 25<br />

9.5 ZUSAMMENFASSUNG .................................................................................................................................. 30<br />

ANHANG A: ARTENLISTE GEFÄßPFLANZEN ...................................................................................32<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

2


<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

1 VORBEMERKUNGEN<br />

Aufstellungsbeschluss Am 17.02.2009 hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen den Beschluss zur Aufstellung<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Auf der Kupp“ im Ortsteil Reisbach gefasst. Mit<br />

der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es wird die planungsrechtliche Voraussetzung<br />

für ein Industriegebiet auf einer aus der Bergaufsicht entlassenen Bergbaufolgefläche<br />

geschaffen. Sie soll die planungsrechtliche Voraussetzungen<br />

schaffen zur Ansiedlung eines Biomasseheizkraftwerks und einer Holzpelletierungsanlage.<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Die Arbeitsgruppe Stadt- und Umweltplanung GmbH, Saarbrücker Straße 178,<br />

66333 Völklingen, wurde <strong>mit</strong> der Ausarbeitung der Planentwürfe beauftragt.<br />

Grünordnung Gemäß § 37 Abs. 2 des Saarländischen Naturschutzgesetzes wird die Grünordnung<br />

als integrierter Bestandteil des <strong>Bebauungsplan</strong>es erarbeitet. Im Rahmen<br />

des betreffenden Kapitels werden die detaillierten Erfordernisse und Maßnahmen<br />

zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

sowie sonstige umweltrelevante Aspekte (z.B. Boden, Klima, Luft, Arten- / Biotopschutz)<br />

detailliert erörtert. Die Grünordnung dient da<strong>mit</strong> sowohl der Aufarbeitung<br />

abwägungsrelevanter Belange, als auch zur Vorbereitung grünordnerischer<br />

Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es.<br />

2 PLANGEBIET<br />

In der <strong>Begründung</strong> werden gemäß § 9 Abs. 8 BauGB die Ziele, Zwecke und wesentlichen<br />

Auswirkungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es dargelegt.<br />

Für die Verfahrensdurchführung und die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

gelten die in der Planzeichnung (Teil A) bzw. im Textteil (Teil B) genannten Gesetze<br />

und Verordnungen.<br />

2.1 Lage, Abgrenzung und Größe<br />

Das ca. 23.000 qm große Plangebiet liegt am südöstlichen Rande des Saarwellinger<br />

Ortsteils Reisbach an der Verbindungsstraße (Höhenstraße (Auf der<br />

Kupp)) zwischen den beiden Landstraßen der L306 und L339. Das Plangebiet<br />

umfasst Grundstücke der „Besitzgesellschaft Oliver und Dennis Müller GbR“ in<br />

Reisbach, <strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen (ehemals Grube Dr. Arnold Schäfer GmbH,<br />

Gemarkung Reisbach, Flur 6 und 7).<br />

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.<br />

3


<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

Abb. 1 Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es (ohne Maßstab)<br />

2.2 Situation im Plangebiet<br />

Nutzungsstruktur Der größte Bereich des Plangebietes ist durch bereits versiegelte Flächen gekennzeichnet.<br />

Lediglich in den Randbereichen sind einzelne Gehölze in Form einer<br />

Baumreihe zu finden. Das Gelände ist bereits bebaut und wird gewerblich<br />

genutzt. Im direkten Umfeld des Geltungsbereiches befinden sich intensiv landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen.<br />

Naturraum 1<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Das Plangebiet liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit „190.0 - Prims-Blies-<br />

Hügelland“. Dieser Naturraum ist gekennzeichnet durch vorwiegend landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen, die <strong>mit</strong> Waldflächen auf Grenzertragsböden abwechseln.<br />

Topografie Das Plangebiet ist weitgehend eben und befindet sich auf einer Höhe von ca.<br />

310 m üNN auf einem Höhenrücken zwischen Ellbachtal im Norden und Salbachtal<br />

im Süden.<br />

1 Quelle: H. SCHNEIDER; Naturräumlichen Einheiten auf Blatt 159 Saarbrücken, Geographische Landesaufnahme M 1:<br />

200 000, Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Institut für Landeskunde der BfA für Landeskunde und Raumordnung,<br />

Bonn-Bad Godesberg 1972<br />

4


<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

Geologie Der geologische Untergrund 2 wird im Plangebiet durch Karbon bestimmt (Übe rgangsbereich<br />

zwischen „Unteren Heusweiler Schichten - cst 3“ und „Breitenbacher-<br />

und Obere Heusweiler Schichten - cst 3“<br />

Hydrologie Die Hydrologie und da<strong>mit</strong> der Grundwasserhaushalt hängen von der Versickerungsrate<br />

der Niederschläge ab. Das Plangebiet liegt im Bereich von Festgesteinen<br />

<strong>mit</strong> vernachlässigbarem Wasserleitvermögen.<br />

Boden Innerhalb des Geltungsbereiches sind aufgrund der Vornutzung keine natürlichen<br />

Böden vorhanden. Altablagerungen aus der Vornutzung wurden zwischenzeitlich<br />

in Zuge der Entlassung aus der Bergaufsicht beseitigt.<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Munitionsgefahren aus dem 2. Weltkrieg sind nicht auszuschließen, so dass vor<br />

Baubeginn eine vorsorgliche Überprüfung durch den Kampf<strong>mit</strong>telräumdienst<br />

empfohlen wird.<br />

Gewässer Im Plangebiet selbst existieren keine Oberflächengewässer. das nächstgelegene<br />

Gewässer (Quellbereich und Oberlauf des Salbachs) befindet sich in ca. 300 m<br />

südwestlich des Plangebietes.<br />

Klima / Lufthygiene Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Umfeld des Plangebietes sind als<br />

Kaltluft produzierende Flächen einzustufen. Die dort entstehende Kalt-/Frischluft<br />

fließt der Topografie folgende einerseits in Richtung Ellbachtal nach Norden und<br />

in Richtung Köllertal über die Ventilationsbahn des Salbachtals nach Süden ab.<br />

Sie trägt da<strong>mit</strong> <strong>zum</strong> Frischluftaustausch zwischen Freiland und Siedlungen bei.<br />

Biotopstrukturen Der Geltungsbereich wird bereits gewerblich genutzt und ist nahezu vollständig<br />

versiegelt (Gebäude, asphaltierte Flächen) bzw. teilversiegelt (wassergebundene<br />

Lagerflächen). Punktuell sind kleinere Ruderalflächen entlang der vorhandnen<br />

Hallen vorzufinden. Auch sind auf ungenutzten Randflächen vereinzelt Gehölzjungwuchs<br />

und Ziergehölze sowie Ruderalarten anzutreffen (B1).<br />

Abb.2: Gehölzstreifen <strong>mit</strong> ca. 2 m breitem Ackersaum Abb 3.: Ackersaum (Böschung) an nordöstl. Gebietsgrenze<br />

an nordwestlicher Gebietsgrenze<br />

2 Quelle: Geologische Karte 1: 25.000, Blatt Heusweiler<br />

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Auf den Randflächen zu den angrenzenden Ackerflächen ist im nördlichen Bereich<br />

eine lockere Baumreihe zu finden, die von Salweiden (Salix caprea), Birken<br />

(Betula pendula), Vogelkirschen (Prunus avium) und Zitterpappeln (Populus tremula)<br />

gebildet wird. Der Unterwuchs wird von nitrophilen Ackerrandkräutern, insbesondere<br />

Brennnesseln, gebildet. Dieser Gehölzstreifen (B2) ist ca. 3 m breit.<br />

Die östlichen und nördlichen Ackerrandflächen (B3) sind ohne Gehölzbestand.<br />

Hier herrschen ebenfalls Stickstoff liebende Gräser und Kräuter vor. Es sind um<br />

das Betriebsgelände vor allem einjährige Trittpflanzengesellschaften (Polygono<br />

arenastri-Poetea annuae) <strong>mit</strong> Strahlenlose Kamille (Matricaria discoidea), Vogel-<br />

Knöterich (Polygonum aviculare), Breit-Wegerich u.a.; einjährige Ruderalgesellschaften<br />

(Sisymbrietea officinalis) <strong>mit</strong> Weiche Trespe (Bromus hordeaceus),<br />

Taube Trespe (Bromus sterilis) und Geruchlose Kamille (Tripleurospermum maritimum)<br />

und eurosibirische ruderal Beifuß- und Distelgesellschaften (Artemisietea<br />

vulgaris) <strong>mit</strong> Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris), Lanzett-Kratzdistel<br />

(Cirsium vulgare) und Gewöhnliches Leinkraut (Linaria vulgaris) vorzufinden.<br />

Vom benachbarten Acker reichen zudem Arten der Vogelmieren-Ackerunkraut-<br />

Gesellschaften (Stellarietea mediae) wie Acker-Gauchheil (Anagallis arvensis),<br />

Acker-Vergißmeinnicht (Myosotis arvensis) und Feld-Stiefmütterchen (Viola arvensis)<br />

in den Ruderalsaum hinein.<br />

Der Ruderalsaum entlang der Ackerflächen weist eine Breite zwischen 1 m im<br />

Bereich der Höhenstraße (Auf der Kupp) bis 2 m an der nördlichen Geltungsbereichsgrenze<br />

auf.<br />

Abb.4: Ackersaum an östlicher Gebietsgrenze/Höhenstraße Abb.5: Böschung ohne Bewuchs an westlicher Gebiets<br />

grenze<br />

Der südwestliche Böschungsbereich ist ohne Bewuchs.<br />

Die angrenzenden Ackerflächen werden intensiv genutzt und sind derzeit als<br />

Getreidefelder eingesät.<br />

Landschafts-/ Ortsbild Das Landschaftsbild im Umfeld des Plangebietes wird durch intensiv genutzte<br />

Landswirtschaftsflächen geprägt. Aufgrund der Lage auf einem Höhenrücken ist<br />

das Plangebiet sowohl aus Richtung Norden als auch aus Richtung Süden fernsichtwirksam.<br />

Im Osten befindet sich dagegen eine größere Waldfläche, die die<br />

bauliche Nutzungen kaschierten kann.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Wie die nachfolgenden Fotos verdeutlichen, ist das Plangebiet aus Richtung<br />

Ortslage Reisbach wahrnehmbar, wobei die Flächen aus dem öffentlichen Straßenraum<br />

ausschließlich aus unbewachsenen Baulücken erkennbar ist. Der vorhandene<br />

ca. 10 - 15 m hohen Gehölzbestand entlang der nördlichen Gebietsgrenze<br />

überragt die Betriebsgebäude, so dass sie aus nördlicher Richtung derzeit<br />

nicht fernsichtwirksam sind.<br />

Abb.6: Blick aus Richtung Westen (Salbacher Straße) Abb.7: Blick aus Richtung Westen (Am Matzenberg)<br />

Aufgrund der bewegten Topografie ist das Plangebiet aus südlicher Richtung<br />

kaum wahrnehmbar. Da sich im Osten und Norden Waldflächen in ca. 400 m<br />

Entfernung befinden, ist das Plangebiet aus Richtung Eiweiler Straße (ca. 800<br />

m) kaum wahrzunehmen. Erst nach Querung der Waldflchen auf der Höhenstraße<br />

(Auf der Kupp) ist die Bebauung der Fläche zu erkennen.<br />

Abb.8: Blick aus Richtung Süden (Obersalbach) Abb.9: Blick aus Richtung Osten (Höhenstraße/Auf der Kupp)<br />

nach Querung der Waldfläche<br />

Erholung Aufgrund der Größe und der gewerblichen Nutzung nimmt das Gebiet keine Erholungsfunktion<br />

ein.<br />

7


<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

2.3 Vorhandene Erschließung<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Das Plangebiet befindet sich un<strong>mit</strong>telbar an der Höhenstraße (Auf der Kupp), die<br />

eine Verbindungsstraße zwischen den beiden Landstraßen der L306 und L330<br />

darstellt. Die verkehrliche Anbindung ist so<strong>mit</strong> gesichert. Die Errichtung von zusätzlichen<br />

Verkehrsflächen ist nicht erforderlich. Hinsichtlich der Nutzung der<br />

Straße fordert die <strong>Gemeinde</strong> Heusweiler einen Tragfähigkeitsnachweis. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

Saarwellingen wird diesem Sachverhalt nachgehen, es ist aber derzeit<br />

davon auszugehen, dass keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind, da die<br />

Straße bereits durch den Schwerlastverkehr der ehemaligen Grube Dr. Schäfer<br />

genutzt wurde.<br />

Der Standort liegt ca. 20 km nordwestlich von Saarbrücken und ist aus Sicht des<br />

überörtlichen Verkehrs über die Autobahn A8 sowie die B 268 und die L 339 aus<br />

Richtung Heusweiler-Eiweiler zu erreichen. Dabei wird der Siedlungsbereiches<br />

von Eiweiler auf einer Länge von ca. 800 m gequert. Von der BAB-<br />

Anschlussstelle 15 „Schwalbach-Schwarzenholz“ ist das Plangebiet über die<br />

L140 und L305 ohne Querung eines störempfindlichen Siedlungsgebietes erreichbar.<br />

2.4 Städtebauliches Umfeld<br />

2.5 Bergbau<br />

Im Umfeld des Plangebiets befinden sich intensiv genutzte Ackerflächen.<br />

Die nächstgelegenen Wohnbebauungen befinden sich<br />

• in nördlicher Richtung in ca. 580 m Entfernung, Eiweiler Straße 78<br />

• in nordwestlicher Richtung in ca. 520 m Entfernung, Heusweiler Straße 49<br />

• in südlicher Richtung in ca. 600 m Entfernung, Hilgenbacher Höhe 27<br />

• in südöstlicher Richtung in ca. 550 m Entfernung, Hof Hilgenbacher Höhe.<br />

Ein Reiterhof sowie weitere gewerbliche Nutzungen befinden sich ca. 350 m östlich<br />

des Geltungsbereiches.<br />

Das Oberbergamt des Saarlandes hat <strong>mit</strong>geteilt, dass das Plangebiet nach Auskunft<br />

der RAG Deutsche Steinkohle AG im Einwirkungsbereich des bis Mitte<br />

2012 geplanten Kohleabbaus des Bergwerks Saar liegt. Es muss deshalb <strong>mit</strong><br />

bergbaulichen Einwirkungen im Rand- und Kernzonenbereich sowie im Bereich<br />

des Pressungsmaximums <strong>mit</strong> Senkungen von ca. 250 cm gerechnet werden. Es<br />

wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Bauantragsunterlagen für Bauvorhaben<br />

innerhalb des Plangebietes der RAG Deutsche Steinkohle AG, Bautechnik<br />

/ Bergschäden, Hafenstraße 25, 66111 Saarbrücken zur Prüfung und Stellungnahme<br />

gem. § 67 LBO vorzulegen sind.<br />

3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN<br />

3.1 Landesentwicklungsplan<br />

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung<br />

anzupassen. Diese sind in den Landesentwicklungsplänen festgelegt.<br />

Für das Plangebiet weist der Landesentwicklungsplan (LEP) Umwelt vom<br />

13.07.2004 einen Standortbereich für die Gewinnung von Rohstoffen („R“) aus.<br />

Diese Festlegung stammt aus der Zeit als an diesem Ort noch Steinkohle in der<br />

Tagesanlage gefördert wurde. Der Abschlussbetriebsplan (Az.: 2700/05/6-8 vom<br />

20.04.2006) für die Tagesanlage Reisbach der Dr. Arnold Schäfer Bergbau<br />

GmbH sieht eine gewerbliche Folgenutzung vor, die über <strong>Bebauungsplan</strong> zu regeln<br />

ist.<br />

Im Umfeld des Plangebiets ist im LEP Umwelt ein Vorranggebiet für Landwirtschaft<br />

(VL) festgelegt.<br />

Abb. 10: Auszug aus dem LEP Umwelt<br />

Planungsbereich<br />

3.2 Flächennutzungsplan / Landschaftsplan<br />

Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu<br />

entwickeln. Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen<br />

stellt für das Plangebiet eine gewerbliche Baufläche dar, so dass die Planungen<br />

aus dem FNP entwickelt sind.<br />

Auch der Entwurf des Landschaftsplanes stellt eine gewerbliche Baufläche dar.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

4 PLANUNGSKONZEPT / ZIEL DES BEBAUUNGSPLANES<br />

4.1 Anlass und Ziel der Planung<br />

4.2 Ver- und Entsorgung<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Maßgebliches Ziel des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist die Schaffung planungsrechtlicher<br />

Voraussetzungen zur Entstehung eines Industriegebiets zur Unterbringung eines<br />

Biomasseheizkraftwerks sowie einer Trocknungs- und Pelletierungsanlage.<br />

Geplant ist die Festsetzung eines „Industriegebietes (GI)“ im Sinne des § 9<br />

BauNVO.<br />

Innerhalb des Industriegebietes sind ausschließlich gewerbegebietsspezifische<br />

Nutzungen zulässig, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.<br />

Wasser Die Wasserversorgung erfolgt über das bestehende Leitungsnetz. Die Feuerlöschwasserversorgung<br />

wird zusätzlich über unterirdische Sammelanlagen, die<br />

das Regenwasser speichern, sichergestellt.<br />

Derzeit quert eine Haupttrinkwasserversorgungsleitung (DN 200, PVC) zur Versorgung<br />

der Ortslage Reisbach das östliche Plangebiet. Die genaue Lage ist<br />

nach Auskunft des Leitungsträgers nicht bekannt. 3 Der von den Technischen<br />

Werken der <strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen (TWS) <strong>mit</strong>geteilte Trassenverlauf wurde<br />

nachrichtlich in die Planzeichnung aufgenommen. Bei geplanten Überbauungen<br />

ist eine Abstimmung <strong>mit</strong> dem Leitungsträger erforderlich. Die TWS weist darauf<br />

hin, dass diese Leitung frühzeitig in geeignete Flächen (Randbereiche der inneren<br />

Erschließungsstraßen) verlegt werden muss, sollte die Trasse baulich beansprucht<br />

werden, um die Trinkwasserversorgung von Reisbach nicht zu unterbrechen.<br />

Vorgespräche zwischen TWS und dem Vorhabenträger haben bereits<br />

stattgefunden.<br />

Elektrizität Die Energieversorgung wird derzeit über eine eigene Trafostation, die an das<br />

Mittelspannungsnetz der Netzwerke Saarwellingen GmbH (NWS) angebunden<br />

ist, sichergestellt. Ggf. muss die vorhandene Trafostation verlegt werden. Des<br />

weiteren befinden sich im Geltungsbereich zwei 20-kV-Erdkabel. Ein detailliertes<br />

Versorgungskonzept wird durch den Versorgungsbetrieb zu einem späteren<br />

Zeitpunkt gemeinsam <strong>mit</strong> dem Erschließungsträger ausgearbeitet.<br />

Telekommunikation Die Telekommunikation wird über bestehen Leitungen in der Höhenstraße (Auf<br />

der Kupp) gewährleistet. Die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH bittet <strong>mit</strong><br />

Schreiben vom 22.10.2009 endgültige Ausbaupläne mindestens 3 Monate vor<br />

Ausschreibung <strong>mit</strong>zuteilen, da<strong>mit</strong> ggf. rechtzeitig Planungen / Ausschreibungen<br />

zur weiteren Telekommunikationserschließung erfolgen können.<br />

Abfall Bei der Abfallentsorgung sind die entsprechenden Vorschriften der Hausabfallentsorgungssatzung<br />

des EVS - hier die §§ 5 und 11 (Amtsblatt des Saarlandes<br />

3 Schreiben der Technischen Werke der <strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen GmbH (TWS) vom 05.06.2009 im Rahmen des Sco-<br />

pings.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

vom 29.12.2000, S. 2221) - sowie die einschlägigen berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften zu beachten.<br />

Abwasser Für den Planungsbereich existiert kein Anschluss der Abwasserleitungen an einen<br />

Hauptsammler des EVS, der an eine Kläranlage angeschlossen ist.<br />

Derzeit wird ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 7<br />

WHG erarbeitet, die bis <strong>zum</strong> Satzungsbeschluss fertig gestellt sein wird.<br />

Darin werden alle Abwasser-Teilströme aus der zurzeit bestehenden Nutzung<br />

sowie aus dem geplanten Kraftwerksbetrieb, der Pelletierung sowie der Freiflächen<br />

und sonstigen Nutzungen zusammengestellt und in den Antrag eingebunden.<br />

Die Einleitung von Abwasser-Teilströmen in ein Gewässer erfolgt entsprechend<br />

der in der wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz festgelegten<br />

Bestimmungen.<br />

§ 49a SWG Gemäß dem § 49a SWG (Saarländisches Wassergesetz) soll Niederschlagswasser<br />

von Grundstücken, die nach dem 01. Januar 1999 erstmals bebaut, befestigt<br />

oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, von den Eigentümern<br />

der Grundstücke oder den zur Nutzung der Grundstücke dinglich Berechtigten<br />

im Rahmen der Satzung nach Absatz 3 vor Ort genutzt, versickert,<br />

verrieselt oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.<br />

5 FESTSETZUNGEN<br />

5.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Da das Plangebiet bereits vor dem Jahr 1999 bebaut war, sind die zuvor genannten<br />

Maßnahmen des § 49a SWG nicht erforderlich. Ungeachtet dessen,<br />

wird das Oberflächenwasser als Teilstrom dem Salbach zugeleitet.<br />

Gem. Schreiben vom 03.08.2009 des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz,<br />

GB2 (Wasser), wird an der Einleitstelle in den Salbach eine Einleitmenge<br />

von 150-200 l/s für vertretbar gehalten.<br />

Industriegebiet (GI)<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> setzt im gesamten Geltungsbereich ein Industriegebiet (Gi)<br />

gemäß § 9 BauNVO fest.<br />

Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben,<br />

insbesondere solcher, die in anderen Gebieten unzulässig sind. Zulässig<br />

sind gem. § 9 Abs.2 BauNVO:<br />

1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe.<br />

Insbesondere ist ein Biomasseheizkraftwerk und eine Trocknungs- und Pelletierungsanlage<br />

sowie Anlagen <strong>zum</strong> Aufbereiten von Holz (z.B. Hacker,<br />

Schredder) zulässig.<br />

Nach § 9 Abs. 3 BauNVO sind im Industriegebiet ausnahmsweise zulässig:<br />

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber<br />

und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in<br />

Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,<br />

2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,<br />

Aus städtebaulichen Gründen werden Tankstellen in diesem <strong>Bebauungsplan</strong><br />

ausgeschlossen.<br />

Im gesamten Industriegebiet ist die TA Lärm einzuhalten.<br />

5.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird im <strong>Bebauungsplan</strong> gemäß § 9 Abs. 1<br />

BauGB i.V.m. §§ 18 und 19 BauNVO durch Festsetzung der Grundflächenzahl<br />

(GRZ) und die Höhe der baulichen Anlagen bestimmt (siehe Plan).<br />

Grundflächenzahl Für das Industriegebiet (GI) wird eine maximale Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt.<br />

Bei der Er<strong>mit</strong>tlung der Grundfläche gem. § 19 Abs. 4 BauNVO sind auch<br />

• Garagen und Stellplätze <strong>mit</strong> ihren Zufahrten,<br />

• Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO,<br />

• bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück<br />

lediglich unterbaut wird,<br />

<strong>mit</strong>zurechnen.<br />

Gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO darf die zulässige GRZ durch die vorgenannten<br />

Anlagen bis zu 50 vom Hundert, höchstens jedoch bis zu einem Wert von 0,8<br />

überschritten werden. Weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können<br />

zugelassen werden.<br />

Höhe der baulichen<br />

Anlagen Innerhalb der Industriegebietes sind maximale Gebäudehöhen von 28 m zulässig,<br />

um Sonderbauformen und technische Einrichtungen des Kraftwerks (z.B.<br />

Kesselhaus) zu ermöglichen. Bezugspunkt ist die Oberkante der fertigen Straßendecke<br />

in Höhe der Gebäude<strong>mit</strong>te, Seite Haupteingang.<br />

Untergeordnete Dachaufbauten und technische Einrichtungen, wie klimatische<br />

Anlagen, Lüftungsanlagen und Schornsteine, sind von dieser Festsetzung ausgenommen.<br />

5.3 Bauweise - Überbaubare Grundstücksflächen<br />

Für das Industriegebiet wird gem. § 22 Abs. 4 BauNVO eine abweichende Bauweise<br />

festgesetzt.<br />

Die überbaubare Grundstücksfläche wird im vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> durch<br />

Baugrenzen (gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO) festgesetzt. Ein Hervortreten von<br />

Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Die Bau-<br />

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agstaUMWELT, 09-09<br />

grenze ist im <strong>Bebauungsplan</strong> bewusst so festgesetzt, dass sie den Vorhabenträgern<br />

einen relativ großen Nutzungs- bzw. Gestaltungsspielraum offen halten.<br />

5.4 Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze<br />

Untergeordnete Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO, die einen betriebstechnischen<br />

Zweck erfüllen und nicht den Charakter von selbständigen Hochbauten<br />

aufweisen, sind ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche<br />

zulässig.<br />

Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO, die der Versorgung des Baugebietes<br />

<strong>mit</strong> Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser<br />

dienen, sind ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren Fläche<br />

zulässig, auch soweit für sie im <strong>Bebauungsplan</strong> keine besonderen Flächen festgesetzt<br />

sind. Dies gilt ebenso für fernmeldetechnische Nebenanlagen sowie für<br />

Anlagen für erneuerbare Energien, soweit nicht § 14 Abs. 1 BauNVO Anwendung<br />

findet.<br />

In Anwendung des § 12 Abs. 6 BauNVO sind Garagen und Stellplätze auch außerhalb<br />

der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.<br />

5.5 Verkehrsflächen<br />

Im <strong>Bebauungsplan</strong> wird die Höhenstraße (Auf der Kupp) als öffentliche Verkehrsfläche<br />

gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt.<br />

6 GRÜNORDNUNG<br />

Innerhalb des Industriegebietes sind innere Erschließungsstraßen allgemein<br />

zulässig.<br />

6.1 Grünordnerische Festsetzungen<br />

Der vorliegende <strong>Bebauungsplan</strong> soll <strong>mit</strong> Hilfe grün- und landschaftsplanerischer<br />

Festsetzungen den Belangen i.S. von § 1 Abs. 6 BauGB Rechnung tragen und<br />

etwaige nachteilige Auswirkungen so weit wie möglich minimieren bzw. unvermeidbare<br />

Beeinträchtigungen ausgleichen.<br />

Im Textteil sowie in der Planzeichnung werden Flächen <strong>zum</strong> Anpflanzen von<br />

Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a<br />

BauGB sowie Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern gem. § 9<br />

Abs. 1 Nr. 25b BauGB festgesetzt.<br />

Entlang der nördlichen Gebietsgrenze wird ein 10m breiter Pflanzstreifen festgesetzt,<br />

in dem Bäume und Sträucher in Ergänzung <strong>zum</strong> vorhandenen Gehölzbewuchs<br />

gepflanzt werden sollen. Hierzu sind ausschließlich einheimische Gehölze<br />

zu verwenden. Dieser Gehölzstreifen trägt dazu bei, das Plangebiet landschaftlich<br />

in die Umgebung zu integrieren und die Fernsichtwirksamkeit aus Richtung<br />

Ortslage Reisbach ab<strong>zum</strong>ildern.<br />

Gleichzeitig bietet dieses geplante Gehölz Habitatstrukturen für die Fauna am<br />

Rande der ansonsten weitgehend intensiv genutzten und ausgeräumten Acker-<br />

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agstaUMWELT, 09-09<br />

flächen.<br />

Die vorhandenen standortgerechten Gehölze sind in die Neupflanzung zu integrieren,<br />

sofern es der Gesundheitszustand zulässt und keine Verkehrsgefährdung<br />

von den Bäumen ausgeht.<br />

Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und gärtnerisch zu<br />

gestalten. Je 200 qm nicht überbauter Grundstücksfläche ist mindestens 1<br />

Hochstamm und 5 Sträucher gemäß der im <strong>Bebauungsplan</strong> aufgeführten Pflanzenliste<br />

zu pflanzen. Für Neuanpflanzungen innerhalb des Geltungsbereiches<br />

sind standortgerechte Gehölze zu verwenden. Der Anteil von Ziergehölzen auf<br />

den nicht überbaubaren Flächen darf einen Anteil von 20% nicht überschreiten.<br />

Bei flächenhaften Anpflanzungen ist folgende Dichte der Bepflanzung anzustreben:<br />

- Sträucher: Raster 1,00 m x 1,00 m,<br />

- Heister / Hochstämme: Raster 1,50 m x 1,50 m.<br />

Pflanzqualität / Höhe bei Pflanzung:<br />

Sträucher: mind. 2x v. H 60-100 cm<br />

Heister: mind. 2x v. H 125-150 cm<br />

Hochstamm: mind. 2x v. StU 10-12cm<br />

Folgende standortgerechte und einheimische Gehölzarten sind zu verwenden:<br />

Bäume: Acer campestre (Feldahorn), Acer platanoides (Spitzahorn), Acer<br />

pseudoplatanus (Bergahorn), Carpinus betulus (Hainbuche), Prunus<br />

avium (Vogelkirsche), Quercus robur (Stieleiche), Tilia cordata<br />

(Winterlinde), Sorbus aucuparia (Eberesche)<br />

Sträucher: Cornus sanguinea (Roter Hartriegel), Corylus avellana (Hasel),<br />

Crataegus laevigata (zweigr. Weißdorn), C. monogyna (eingriffl.<br />

Weißdorn), Ligustrum vulgare (Liguster), Prunus spinosa (Schlehe),<br />

Rosa canina (Hundsrose), Rosa arvensis (Ackerrose), Salix<br />

caprea (Salweide), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Viburnum<br />

opulus (Gemeiner Schneeball)<br />

Zur Grundstückseingrünung (-einfriedung) von ggf. späteren parzellierten Gewerbegrundstücken<br />

eignen sich insbesondere schnittverträgliche Gehölze, wie<br />

Feldahorn, Hainbuche, Weißdorn und Liguster. Sofern es das innere Erschließungskonzept<br />

zulässt, sind die äußeren Grundstücksgrenzen einzugrünen, um<br />

das Gebiet in die Landschaft einzubinden. Die Bepflanzung notwendiger Böschungen<br />

ist sinnvoll, um Erosionen zu vermeiden.<br />

6.2 Umweltverträglichkeit / Auswirkungen der zu erwartenden Eingriffe auf den Naturhaushalt<br />

- Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung<br />

Im Rahmen der Erschließung des Industriegebietes wird in die verschiedenen<br />

Umweltpotenziale eingegriffen, wie aus der folgenden verbal-argumentativen tabellarischen<br />

Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung hervorgeht.<br />

Tabelle 1: Eingriffe in die Naturraumpotenziale und Ausgleichsmaßnahmen<br />

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Potential Eingriff Vermeidung / Ausgleich / Ersatz<br />

Land-/Forstwirtschaft,<br />

Rohstoffe<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Nicht betroffen -<br />

Topographie/ Relief Nicht betroffen -<br />

Boden • Versiegelung durch bergbauliche<br />

Anlage bereits vorhanden<br />

Wasser • keine Verminderung der Versickerung<br />

durch zusätzliche Versiegelung<br />

Klima/ Lufthygiene • Kleinklimabeeinträchtigung gering,<br />

Plangebiet relativ klein<br />

Landschaftsbild/ Ortsbild/<br />

Erholung<br />

• Immissionen durch Kraftwerksbetrieb<br />

• Lärmemission durch Holzverarbeitung<br />

(Pelletierungsanlage)<br />

• Fernsichtwirksamkeit durch hohe<br />

Bauwerke<br />

Biotisches Potenzial • kein Verlust von höherwertigern Vegetationsbeständen,<br />

da Wiedernutzung<br />

einer intensiv genutzten Gewerbefläche<br />

(Tagesanlage),<br />

• keine zusätzliche Versiegelung<br />

• Vermeidung durch Schutz intakter Randbereiche<br />

• Rückführung von Regen-/Oberflächenwasser in den<br />

natürlichen Kreislauf durch Einleitung in den Salbach<br />

(Erlaubnisantrag in Anlehnung an die bestehende<br />

Einleiterlaubnis wird derzeit ausgearbeitet)<br />

• Schaffung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung,<br />

einschl. Regenwasserbewirtschaftung<br />

• Erhaltung von Gehölzbeständen, Neuanpflanzung<br />

auf Pflanzenflächen<br />

• Anwendung erforderlicher Filtertechniken<br />

(BImSchG-Antrag)<br />

• Einhausung lärmintensiver Nutzungen<br />

• Störung des Landschaftsbildes wird durch Randbepflanzung<br />

minimiert. Nach Erreichen der Endwuchshöhen<br />

von ca. 20 m werden die geplanten<br />

Gebäude zu 70 % verdeckt<br />

• gestalterische Vorgaben und Festsetzungen der<br />

maximalen Gebäudehöhe von 28 m<br />

• Erhaltung von Gehölzbeständen, Neuanpflanzung<br />

auf Pflanzenflächen entlang der nördlichen Randbereiche,<br />

Festsetzung eines 10m breiten Gehölzstreifens<br />

(ca. 1.650 qm)<br />

• Sicherung eines zu begrünenden Flächenanteils<br />

von 20% der Fläche<br />

Wie aus der o.a Tabelle ersichtlich, ist die Umnutzung der ehemals bergbaulich<br />

genutzten Fläche nicht <strong>mit</strong> wesentlicher neuer Flächeninanspruchnahme und<br />

unausgleichbaren Eingriffen in die einzelnen Umweltteilpotenziale verbunden.<br />

Eingriffs-/Ausgleichs<br />

Bilanzierung Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes wird in verschiedene Umweltpotenziale<br />

eingegriffen, so dass <strong>zum</strong> Nachweis einer Kompensation eine rechnerische<br />

Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erarbeitet wird.<br />

Zu berücksichtigen ist, dass große Teile des Plangebietes bereits im Bestand<br />

bebaut bzw. baulich genutzt sind.<br />

Bei dem rechnerischen Verfahren zur Eingriffsbewertung gem. „Leitfaden Eingriffsbewertung,<br />

MfU 2001“ wird der Ökologische Wert (ÖW) des Ist-Zustandes<br />

und des Planungszustandes (ÖW-P), wie im Folgenden beschrieben, er<strong>mit</strong>telt.<br />

Zunächst werden die einzelnen Biotopstrukturen, als Erfassungseinheiten aufgenommen.<br />

Jeder Erfassungseinheit ist ein optimaler Biotopwert „BW“ (Punkte von<br />

0 - 30) zugeordnet. Der Biotopwert ist für jede Erfassungseinheit im Anhang A<br />

der Leitlinie fest definiert.<br />

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agstaUMWELT, 09-09<br />

Die Bewertung jeder Erfassungseinheit erfolgt nach zwei Bewertungsblöcken<br />

aus dem der Zustandswert (ZW) abgeleitet wird.<br />

Block A: Berechnung des Zustandteilwerts (ZTW A) auf Grund der Bewertung<br />

der vorkommenden Pflanzen- und Tierarten sowie der Ausprägung der<br />

Vegetation<br />

Block B: Berechnung des Zustandteilwerts (ZTW B) auf Grund der Bewertung<br />

der standörtlichen und nutzungsbedingten Ausprägung und Funktion<br />

im betroffenen Naturraum.<br />

Die Flächen der einzelnen Nutzungen / Erfassungseinheiten wurde in zwei Kartierdurchgängen<br />

im Mai / Juni 2009 kartiert und abgegrenzt (vgl. Artenlisten im<br />

Anhang A).<br />

Tabelle 2: Berechnung der Zustandsteilwerte ZTW-A und ZTW-B<br />

Bewertungsblock A (Bewertung Flora / Fauna)<br />

lfd.Nr Erfassungseinheit Bewertungsblock A ZTW A<br />

Klartext Nummer Biotopwert<br />

I II III<br />

IV V VI Mittelw.I-VI<br />

Vegetation RL-Veget Vögel Artengr.2 Artengr.3 Artengr.4 RL-Fauna Schichtung Reifegrad<br />

B1<br />

teilversiegelt Fläche (z.T.<br />

Spontanbewuchs)<br />

3.2 2 Fixbewertung<br />

B2 sonstiges Gebüsch 1.8.3 27 0,4 0,2 0,2 0,6 0,4<br />

B3 Feldrain (Ruderalflächen) 2.8 19 0,6 0,2 0,6 0,5<br />

B4 vollversiegelte Fläche (GE, Straße) 3.1 0 Fixbewertung<br />

Bewertungsblock B (Bewertung Naturraum)<br />

lfd.Nr Erfassungseinheit Bewertungsblock B ZTW B<br />

Klartext Nummer Biotopwert<br />

I II III IV V<br />

Mittelw.I-V<br />

N-Zahl Abst.Verkehr Abst. LW Abst.GE Freizeit/Erh Naturraum Boden OGew GW<br />

B1<br />

teilversiegelt Fläche (z.T.<br />

Spontanbewuchs)<br />

3.2 2 Fixbewertung<br />

B2 sonstiges Gebüsch 1.8.3 27 0,4 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3<br />

B3 Feldrain (Ruderalflächen) 2.8 19 0,4 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3<br />

B4 vollversiegelte Fläche (GE, Straße) 3.1 0 Fixbewertung<br />

Der Ökologische Wert des Ist-Zustandes ergibt sich nun aus der Multiplikation<br />

des Zustandswertes <strong>mit</strong> dem festgesetzten Biotopwert (BW) und dem Flächenwert<br />

„FW“ (Größe der Erfassungseinheit in qm).<br />

ÖW-Ist = ZW x BW x FW<br />

Tabelle 3: Berechnung des ökologischen bestandswertes (ÖW-Ist)<br />

Bewertung des IST-Zustandes<br />

lfd.Nr Erfassungseinheit Ökowert Flächenwert<br />

Ökowert Bewert.Biotopwert<br />

Zustands-(teil-) wert<br />

ÖW/qm FW ÖW<br />

faktor<br />

BF<br />

Ökolog.<br />

Wert, ges.<br />

Klartext Nummer ZTW ZTW ZW (gerundet) qm ÖW-B<br />

A B<br />

B1<br />

teilversiegelt Fläche (z.T.<br />

Spontanbewuchs)<br />

3.2 2 Fixbewertung<br />

2 1.990 3.980 1 3.980<br />

B2 sonstiges Gebüsch 1.8.3 27 0,4 0,3 0,4 11 510 5.610 1 5.610<br />

B3 Feldrain (Ruderalflächen) 2.8 19 0,5 0,3 0,5 10 600 6.000 1 6.000<br />

B4 vollversiegelte Fläche (GE, Straße) 3.1 0 Fixbewertung<br />

0 20.120 0 1 0<br />

Gesamtfläche Bilanzierungsbereich: 23.220 Wert: 15.590<br />

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agstaUMWELT, 09-09<br />

Demnach errechnet sich für den gesamten Geltungsbereich ein rechnerischer ökologischer<br />

Wert von 15.590 ökologischen Wertpunkten (ÖW).<br />

Der Ökologische Wert des Planungszustandes ergibt sich nun aus der Multiplikation<br />

des Flächenwert FW (Größe der Erfassungseinheit in qm) <strong>mit</strong> dem Planungswert<br />

(PW) sowie eines Bewertungsfaktors (BF), der bei besonders aufwertenden<br />

ökologischen Maßnahmen angesetzt werden kann.<br />

ÖW-Planung = FW x PW x BF<br />

Tabelle 4: Berechnung des Planungswertes (ÖW-Planung)<br />

Gesamtbilanz<br />

lfd.Nr Erfassungseinheit<br />

Ist-<br />

Zustand<br />

Fläche Planungswert<br />

Ökowert Bewert.-<br />

Planzustand<br />

Bilanz<br />

faktor<br />

Ökowert Ökol.Wert Verlust Fläche<br />

Klartext Nummer qm ÖW BF ÖW-P ÖW-B ÖW qm<br />

B1<br />

teilversiegelt Fläche (z.T.<br />

Spontanbewuchs)<br />

3.2 0 3.980 -3.980 -1.990<br />

B2 sonstiges Gebüsch 1.8.3 0 5.610 -5.610 -510<br />

B3 Feldrain (Ruderalflächen) 2.8 0 6.000 -6.000 -600<br />

B4 vollversiegelte Fläche (GE, Straße) 3.1 0 0 0 -20.120<br />

P1 Verkehrsflächen 3.1 1.780 0 0 1 0<br />

P2 Industriegebiet GRZ 0,8 davon: 21.440<br />

P2a - max. überbaubar, GRZ 0,8<br />

- Anpflanzungsfläche (§9 (1) 25a<br />

3.1 17.150 0 0 1 0<br />

P2b BauGB), 10m breiter Gehölzstreifen<br />

entl. nördlicher Gebietsgrenze<br />

- restl. nicht versiegelte Fläche, abzüg.<br />

1.8.3 1.650 13 21.450 1 21.450<br />

P2c P2b (Gärtnerisch zu begrünen <strong>mit</strong><br />

Pflanzvorgaben)<br />

3.4 2.640 5 13.200 1 13.200<br />

Gesamtfläche Bilanzierungsbereich: 23.220 Bilanz der Gesamtfläche: 34.650 15.590 19.060 222%<br />

Kompensationsrate: 122%<br />

Die Planung geht vom max. zulässigen Versiegelungsgrad bei Industriegebieten<br />

von 80% aus.<br />

Die neuen festgesetzten Gehölzflächen werden <strong>mit</strong> einem Punkteabzug gegenüber<br />

dem Standardwert versehen, da direkt angrenzend intensiv genutzte Ackerflächen<br />

und Industrieflächen vorhanden sind und das Gehölz relativ isoliert ist.<br />

Der Planungswert für die restlichen nicht überbaubaren Flächen wird die Bewertung<br />

für die Gärten, abzüglich 2 Punkten vom Standardwert wegen der angrenzenden<br />

industriellen Nutzung angesetzt.<br />

Wie die Tabelle zeigt, wird eine Vollkompensation erreicht, obwohl vom größtmöglichen<br />

Eingriff (Verlust des kompletten Bewuchses innerhalb der Bauflächen)<br />

ausgegangen wird, da das Gebiet bereits durch die Vornutzung weitgehend versiegelt<br />

ist.<br />

7 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />

Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung <strong>mit</strong> § 85 LBO werden im Zusammenhang<br />

<strong>mit</strong> dem <strong>Bebauungsplan</strong> örtliche Bauvorschriften erlassen. Folgende gestalterische<br />

Festsetzungen werden getroffen:<br />

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Dächer 1. Dachflächen sind <strong>mit</strong> hellen und unauffälligen Farben (keine Leuchtfarben) zu<br />

versehen, um das Landschaftsbild nicht zu beeinträchtigen (Fernsichtwirksamkeit).<br />

Eine extensive Begrünung von Fachdachflächen ist zulässig.<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

2. Auf Dacheindeckungen aus unbeschichteten Metallen ist zu verzichten.<br />

Fassaden 3. Fassaden sind <strong>mit</strong> unauffälligen Farben (keine Leuchtfarben) zu versehen, um<br />

das Landschaftsbild nicht zu beeinträchtigen (Fernsichtwirksamkeit).<br />

Stellplätze 4. PKW-Stellplätze sind <strong>mit</strong> wassergebundenen Materialien zu gestalten und <strong>mit</strong><br />

1 Hochstamm pro 6 Stellplätze einzugrünen.<br />

8 AUSWIRKUNGEN DER FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGS-<br />

PLANES UND ABWÄGUNG<br />

Mit Realisierung des <strong>Bebauungsplan</strong>es sind Auswirkungen auf einzelne der in §<br />

1 Abs. 6 BauGB genannten Belange zu erwarten. Diese Auswirkungen werden<br />

im Folgenden erläutert und in die Abwägung <strong>mit</strong> eingestellt. Gemäß § 1 Abs. 7<br />

BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten<br />

Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.<br />

Das Verkehrssystem betreffend sind aufgrund der beschränkten Größe des<br />

Plangebietes keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. Die geplante Nutzung<br />

als Industriegebiet induziert zwar Verkehr, dieser kann jedoch vom angrenzenden<br />

Höhenweg (Auf der Kupp) ohne wesentliche negative Auswirkungen<br />

aufgenommen und an das überörtliche Verkehrsnetz abgeführt werden. Zu berücksichtigen<br />

ist dabei auch, dass es sich um eine bereits erschlossene Fläche<br />

handelt, die eine kurze Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz über die L<br />

305 und L140 ohne Querung einer Ortsdurchfahrt ermöglicht.<br />

Wesentliche Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen auf das Klima sind aufgrund<br />

der geringen Plangebietsgröße der Industriefläche nicht zu erwarten.<br />

Aus Sicht des Immissionsschutzes sind aufgrund der geringen Plangebietsgröße<br />

und der dem Umfeld angepassten Nutzung ebenfalls keine negativen<br />

Auswirkungen zu erwarten. Genehmigungsrechtliche Aspekte zu den zulässigen<br />

Anlagen werden im entsprechenden BImSchG-Verfahren geregelt. Hierbei werden<br />

sowie Immissionsprognosen zu Lärm als auch zu Staub und gasförmigen<br />

Belastungen vorgelegt. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen die zu erwartenden<br />

Immissionswerte unter den Irrelevanzwerten der TA-Luft. Vorgaben aus dem<br />

Lärmgutachten garantieren, dass die Grenzwerte der TA-Lärm an den relevanten<br />

Immissionsmessstandorten (Aufpunkte) eingehalten werden können.<br />

Durch die Maßnahme wird Grund und Boden in Anspruch genommen. Durch<br />

die vorliegende Planung wird dem Gebot des sparsamen Umgangs <strong>mit</strong> Grund<br />

und Boden Rechnung getragen, da auf eine bereits vollkommen erschlossene<br />

und bereits bebaute / versiegelte Fläche zurückgegriffen wird. Es wird lediglich<br />

eine Fläche von ca. 1780 qm zusätzlich in Anspruch genommen, die derzeit als<br />

teilversiegelte Holzlagerfläche genutzt wird. Natürliche Böden werden nicht beansprucht.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

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9 UMWELTBERICHT<br />

9.1 Vorbemerkung<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Erhebliche negative Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion und des Landschafts-<br />

/ Ortsbildes sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.<br />

Beeinträchtigungen durch die betriebsbedingt notwendige Höhe der baulichen<br />

Anlagen sind nicht zu vermeiden. Um vermeidbare Beeinträchtigungen von Ortsund<br />

Landschaftsbild zu verhindern, werden daher im <strong>Bebauungsplan</strong> Festsetzungen<br />

getroffen, die auf die städtebauliche Integration des Baugebietes abzielen.<br />

Gesetzgrundlagen Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, die in einem<br />

<strong>Umweltbericht</strong> gem. § 2a Abs. 1 Nr. 2BauGB die Belange des Umweltschutzes<br />

darlegt.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> Im Folgenden wird gem. Anlage 1 des BauGB ein <strong>Umweltbericht</strong> (Ergebnisse der<br />

Umweltprüfung) gem. § 2a BauGB verfasst, der die „voraussichtlichen un<strong>mit</strong>telbaren<br />

und <strong>mit</strong>telbaren Umweltänderungen und Auswirkungen auf die Schutzgüter“<br />

durch das vorgesehene Projekt bzw. Planung beschreibt und bewertet.<br />

Spezielle Artenschutzprüfung<br />

Gem. § 42 Abs. 5 BNatSchG ist die artenschutzrechtliche Prüfung im Zuge der<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>aufstellung bzw. -änderung (§ 21 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) auf<br />

streng geschützte Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie auf europäische<br />

Vogelarten zu beschränken 4 . Bei der Betroffenheit besonders geschützter<br />

Arten gem. BArtSchV liegt gem. § 42 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG kein Verstoß im<br />

Sinne des § 42 BNatSchG vor. Detaillierte Aussagen zur artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung sind dem Kapitel 9.3 des <strong>Umweltbericht</strong>s zu entnehmen.<br />

Umwelthaftung Gem. § 21a BNatSchG wird eine Prüfung im Sinne des USchadG durchgeführt,<br />

um zu prüfen, ob erhebliche Auswirkungen auf Arten (Zugvögel, Vogelarten des<br />

Anh. 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie, Tier- und Pflanzenarten der Anh. II und IV<br />

der FFH-Richtlinie) und natürliche Lebensräume (Lebensräume der o.a. Tierarten,<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie) zu erwarten sind. Detaillierte<br />

Aussagen hierzu sind dem Kapitel 9.3 des <strong>Umweltbericht</strong>s zu entnehmen.<br />

9.2 Projektbeschreibung<br />

Projektbeschreibung<br />

/ Ziele und<br />

Festsetzungen<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

Die von der Planung betroffene, ca. 23.400 qm große Fläche liegt am östlichen<br />

Rand des Saarwellinger Ortsteils Reisbach, un<strong>mit</strong>telbar an der Höhenstraße (Auf<br />

der Kupp), einer Verbindungsstraße zwischen L309 und L 339.<br />

Die dem <strong>Umweltbericht</strong> zugrunde liegende <strong>Bebauungsplan</strong>ung setzt für diesen<br />

Bereich ein Industriegebiet fest. Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />

enthält für das <strong>Bebauungsplan</strong>gebiet die Darstellung einer gewerblichen<br />

Baufläche, so dass die Planungen aus dem FNP entwickelt werden können.<br />

4 vgl. hierzu: TRAUTNER, J. (2008), Artenschutz im novellierten BNatSchG - Übersicht für die Planung, Begriffe und fachliche<br />

Annäherung, in: Naturschutz in Recht und Praxis - online (2008) Heft 1, www.naturschutzrecht.net, S. 4 und 16<br />

19


<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

Bedarf an Grund<br />

und Boden<br />

Relevante Fachgesetze<br />

und<br />

Fachpläne<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />

Entstehung eines Gewerbe- und Industriegebietes geschaffen werden. Insbesondere<br />

sollen die Planungsvoraussetzungen für ein Biomasseheizkraftwerk sowie<br />

für eine Holztrocknungs- und Pelletierungsanlage geschaffen werden.<br />

Durch die Planungen wird folgender Bedarf an Grund und Boden induziert:<br />

- Geltungsbereich rd. 23.220 qm<br />

- Verkehrsflächen ca. 1.780 qm<br />

- Industriegebiet: 21.440 qm => GRZ 0,8 => Versiegelung max. 17.150 qm<br />

gesamte maximal zulässige Versiegelung: 18.930 qm<br />

Die maximal zulässige Versiegelung entspricht einem Versiegelungsgrad von rd.<br />

82 % bezogen auf den gesamten Geltungsbereich. Da das gesamte Gebiet bereits<br />

gewerblich genutzt wird, ist keine Neuversiegelung naturnaher Flächen erforderlich.<br />

Die relevanten Fachgesetze sind in Teil B auf der Planzeichnung genannt.<br />

Schutzgebiete nach Naturschutz sind nicht betroffen. Die Belange der Schutzgebiete<br />

nach Wasserrecht und sonstigen Schutzgebiete und Objekte nach Naturschutzrecht<br />

(u.a. Natura2000, Artenschutz, Umwelthaftung) werden im betreffenden<br />

Absatz abgehandelt. Die Planungen können aus den überörtlichen Planungsvorgaben<br />

(LEP Umwelt, FNP, LP) abgeleitet werden.<br />

9.3 Artenschutzrechtliche Betrachtung / Prüfung (saP) und Umweltschäden i.S.<br />

des Umweltschadensgesetzes<br />

Im Nachfolgenden wird im Zuge der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung<br />

(saP) untersucht, ob bau- bzw. anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf<br />

die streng bzw. besonders geschützte Arten zu erwarten sind. Es werden:<br />

- artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG bezüglich der<br />

gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten<br />

des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können,<br />

er<strong>mit</strong>telt und dargestellt.<br />

- naturschutzfachliche Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung gem. §<br />

43 Abs. 8 BNatSchG von den Verboten des § 42 BNatSchG geprüft.<br />

- für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gem. nationalem<br />

Naturschutzrecht streng geschützt sind, wird darüber hinaus geprüft, ob der §<br />

28 Abs. 3 SNG (entsprechend § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG) einschlägig ist.<br />

Nachfolgend werden die wesentlichen Inhalte hinsichtlich der europarechtlich<br />

relevanten Arten (Anh. IV FFH-RL, Anh 1 VS-RL) sowie der streng geschützten<br />

Arten zusammengestellt.<br />

Wirkfaktoren Im Folgenden werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen<br />

und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und<br />

Pflanzenarten verursachen können:<br />

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

Baubedingte<br />

Wirkfaktoren /<br />

Wirkprozesse Die Nutzungsänderung in ein Industriegebiet geht <strong>mit</strong> keiner neuen Flächeninanspruchnahme<br />

einher, so dass durch diese Änderung keine Lebensräume und<br />

Biotopstrukturen von streng geschützten Arten sowie europäischen Vogelarten in<br />

Anspruch genommen werden.<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Im Gegensatz zu linienförmigen Eingriffen (Straßen/Schienenwege) ist die Barrierewirkung<br />

bzw. sind Zerschneidungseffekte nachrangig zu beurteilen, da die<br />

Baustelleneinrichtungsflächen während der Bauphase nur im Bereich von bereits<br />

bebauten und versiegelten Flächen angeordnet sind.<br />

Lärm- und Stoffimmissionen, Erschütterungen sowie optische Störungen sind<br />

durch den Baustellenbetrieb (Bauarbeiten, Kfz-Verkehr, etc.) als wesentliche<br />

Wirkfaktoren aufzuführen. Da kein nächtlicher Baubetrieb vorgesehen ist, beschränken<br />

sich diese Wirkungen auf den Zeitraum zwischen 7 Uhr und 19 Uhr.<br />

Anlagen- und<br />

betriebsbedingte<br />

Wirkprozesse Vom Industriegebiet und vor allem von den zulässigen Nutzungen „Heizkraftwerk,<br />

Pelletierungsanlage“ gehen anlagen- und betriebsbedingten Wirkfaktoren<br />

in Form von akustischen und optischen Störungen sowie Immissionen aus. Auch<br />

sind Störungen durch die Anwesenheit und die Tätigkeiten der Menschen zu<br />

verzeichnen.<br />

Auswirkungen durch Verschattung, die grundsätzlich kleinklimatologische Veränderungen<br />

der Lebensbedingungen von Arten hervorrufen kann, können ebenfalls<br />

auftreten.<br />

Verstärke Emissionen, die angrenzende Habitatstrukturen verändern könnten<br />

und so<strong>mit</strong> Auswirkungen auf geschützte Arten haben könnten, wie z.B. stoffliche<br />

Depositionen, Stoffeinträge, Abgase können ebenfalls auftreten.<br />

Die Immissionsprognose 5 legt jedoch dar, dass alle Immissionen unter den Irr elevanzwerten<br />

der TA-Luft liegen. Es wurden Prognosen für Stickoxide (NO2).<br />

Schwefeldioxid (SO2) und Feinstaub (PM10) erstellt. Andere Parameter sind<br />

nicht relevant.<br />

Lärmeinwirkungen sind bereits durch den derzeitigen Betrieb der Holzhacker und<br />

Schreddermaschinen der Holzaufbereitung vorhanden. Im Zuge des nachfolgenden<br />

BImSchG-Verfahrens für die im GI zulässigen Anlagen wird nachgewiesen,<br />

dass die Lärmemissionen durch die Einhausung lärmintensiver Betriebsteile<br />

deutlich verringert werden 6 .<br />

Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung Folgende allgemeinen Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um<br />

Gefährdungen von Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie bzw. Arten des<br />

Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie zu vermeiden oder zu mindern.<br />

5 GICON GmbH, Immissionsberechnungen für Luftschadstoffe für das geplante Pelletwerk <strong>mit</strong> Biomasseheizkraftwerk am<br />

Standort Reisbach der 4Energy Invest, Entwurf - August 2009<br />

6 ACCON Köln GmbH, Kurzzusammenfassung der gutachterlichen Stellungnahme zu den Geräuschemissionen und -<br />

immissionen des geplanten Biomasseheizkraftwerkes sowie einer Pelletierungsanlage in Reisbach, Köln 16.08.2009<br />

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Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

- Ausführung von notwendigen Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeit (16.<br />

September bis 28. Februar),<br />

- Erhaltung und Schonung angrenzender Gehölzstrukturen entlang des nördlichen<br />

Geltungsbereiches<br />

geschützte<br />

Pflanzen Im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es sind angesichts der gewerblichen<br />

Nutzungen keine Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zu erwarten.<br />

Auch sind im Umfeld des Vorhabens keine Pflanzenarten des Anhangs IV der<br />

FFH-Richtlinie bekannt 7 .<br />

Die örtlichen Bestandsaufnahmen (vgl. Anhang 1) bestätigen, dass keine streng<br />

geschützten Pflanzenarten vorgefunden wurden.<br />

geschützte<br />

Tierarten Säugetiere: Alle heimischen Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-<br />

Richtlinie aufgeführt und da<strong>mit</strong> streng geschützt. Für den Geltungsbereich sind<br />

keine Fledermausvorkommen bzw. Wochenstuben bekannt. Die Beeinträchtigung<br />

bzw. Reduzierung der Jagdreviere stellen keinen Verbotstatbestand gem. §<br />

42 BNatSchG dar.<br />

Weitere Nachweise von Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, die<br />

potenziell im Saarland vorkommen (Biber, Wildkatze, Haselmaus) sind nicht bekannt<br />

8 und angesichts der Vornutzung innerhalb des Geltungsbereiches auch<br />

nicht zu erwarten.<br />

Amphibien / Reptilien: Zur naturschutzfachlichen Beurteilung wurden die Daten<br />

der Verbreitungskarten 9 der Delattinia ausgewertet, die darüber Aufschluss g eben,<br />

ob die entsprechenden Arten grundsätzlich zu erwarten sind. Demnach ist<br />

<strong>mit</strong> keinen Amphibienvorkommen streng geschützter Arten im Plangebiet zu<br />

rechnen. Laichgewässer und geeignete Habitatstrukturen fehlen sowohl im Plangebiet<br />

als auch im un<strong>mit</strong>telbar angrenzenden Bereich. Auch die streng geschützte<br />

Reptilienart bzw. Anh. IV -Art, Zauneidechse (Lacerta agilis) wurde im<br />

Untersuchungsraum nicht nachgewiesen. Die derzeitigen Biotopstrukturen und<br />

die intensiv landwirtschaftlich genutzten angrenzenden Bereiche bieten auch<br />

keine idealen Habitatverhältnisse für diese Wärme liebende Eidechsenart.<br />

Libellen: Im Saarland sind bislang zwei Libellen-Arten des Anhangs IV FFH-<br />

Richtlinie der EU nachgewiesen 10 , die bisher in der „Roten-Liste“ des Saarlandes<br />

nicht erfasst waren:<br />

- die Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), Anhang II+IV, RL-D (2)<br />

- die Zierliche Keiljungfer / Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis), Anhang<br />

IV, RL-D ()<br />

Keine dieser Arten wurde bisher im Geltungsbereich bzw. im näheren Umfeld der<br />

geplanten Maßnahmen nachgewiesen.<br />

7<br />

SAUER, E. (1993): Die Gefäßpflanzen des Saarlandes (<strong>mit</strong> Verbreitungskarten), Schriftenreihe „Aus Natur und Landschaft<br />

im Saarland“, Sonderband 5, MfU Saarland / DELATTINIA e.V. (Hrsg.)<br />

8<br />

HERRMANN, M. (1991): Säugetiere im Saarland - Verbreitung, Gefährdung, Schutz, NABU Saar (Hrsg).<br />

9<br />

http://www.delattinia.de/Verbreitungskarten.htm<br />

10<br />

aus: Didion, A., Trockur, B. und Schorr, M. (1997): Roten Liste der im Saarland gefährdeten Libellenarten (2.Fassung:<br />

1997); in: Bestand und Gefährdung der Libellen, Tagfalter, Moose und Armleuchteralgen des Saarlandes; Aus Natur und<br />

Landschaft im Saarland - Sonderband 7; 9-35 - überarbeitet, Juni 1999 bzw. Dezember 2001<br />

http://www.berndtrockur.de/<br />

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Ansonsten sind im Gebiet keine geeigneten strukturreichen und vor allem sauberen<br />

Gewässer als potenzielle Lebensräume und Reproduktionsgewässer von<br />

gefährdeten Libellenarten vorhanden. Die bereits versiegelten und gewerblich<br />

genutzten Flächen haben deshalb keine Bedeutung für Libellen.<br />

Schmetterlinge: Die aktuelle Fassung des Schmetterlingsatlas des Saarlandes<br />

weist keine Fundorte streng geschützter Tagfalterarten des Anh. II und IV der<br />

FFH-RL in diesem intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereich auf. 11 Solche<br />

Arten sind innerhalb des Geltungsbereiches aufgrund mangelnder Habitatvoraussetzungen<br />

auch nicht zu erwarten.<br />

Fische, Rundmäuler, Weichtiere: Durch die derzeitige Nutzung als gewerblich<br />

genutzte und bereits weitgehend versiegelte Fläche fehlen geeigneter Lebensräume,<br />

so dass die Arten dieser Gruppen nicht relevant sind.<br />

Käfer: Der Ere<strong>mit</strong> (Osmoderma ere<strong>mit</strong>a), eine im Saarland existierende Käferarten<br />

des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, ist an Waldlebensräume gebunden, die<br />

im Geltungsbereich nicht vorhanden sind. Ein Vorkommen ist da<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

geschützte Vogelarten<br />

des Anh. 1 VSRL Aufgrund der vorhandenen Nutzung und da<strong>mit</strong> fehlender Habitatstrukturen, sind<br />

Vogelarten des Anhangs I der VS-RL 12 im Planungsgebiet auszuschließen. Im<br />

Zuge der örtlichen Bestandsaufnahmen im Mai und Juni 2009 wurden keine Vogelarten<br />

des Anh. 1 der VS-RL vorgefunden.<br />

Fundnachweise für Rastvogelarten existieren im Planungsbereich nicht.<br />

Sonst. europ.<br />

Vogelarten Im Zuge der Primärdatenerhebung wurden auf den wenigen fragmentarischen<br />

Randgrünflächen sowei auf un<strong>mit</strong>telbar angrenzenden Flächen lediglich weit<br />

verbreitete Vogelarten angetroffen: Amsel, Kohlmeise, Feldlerche (nur rüttelnd<br />

über angrenzendem Acker außerhalb Geltungsbereich), Rabenkrähe (Nahrung<br />

suchend nur auf angrenzendem Acker außerhalb Geltungsbereich), Habicht<br />

(kreisend über Ackerflächen)<br />

Naturschutzfachliche<br />

Ausnahmevoraussetzungen<br />

gem. § 43 Abs.<br />

8 BNatSchG iVm Art.<br />

12 Abs. 1 und Art. 16<br />

Abs. 1 FFH-Richtlinie<br />

unersetzbare Biotope<br />

gem. § 28 Abs. 3 SNG<br />

Direkte Brutnachweise konnten nicht erbacht werden.<br />

Da<strong>mit</strong> liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Verbotstatbestände im Sinne<br />

des § 42 BNatSchG und des Art. 5 VSRL vor.<br />

Eine Ausnahme gem. § 43 Abs. 8 BNatSchG ist nach derzeitigem Kenntnisstand<br />

nicht erforderlich.<br />

Da der Geltungsbereich im Bestand bereits nahezu vollständig versiegelt / teilversiegelt<br />

ist, sind keine Biotope bzw. Biotopstrukturen betroffen, die für die nicht<br />

gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gem. nationalem Naturschutzrecht<br />

streng geschützt sind, unersetzbar sind.<br />

11 WERNO, A., 2007, Lepidoptera im Saarland, http://www.spiderling.de/saar_lepi_online/index.htm<br />

12 RICHTLINIE DES RATES vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG), (ABl. L 103<br />

vom 25.4.1979, S. 1)<br />

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

USchadG Gem. § 21a BNatSchG wird eine Prüfung im Sinne des USchadG durchgeführt,<br />

um zu prüfen, ob erhebliche Auswirkungen auf Arten (Zugvögel, Vogelarten des<br />

Anh. 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie, Tier- und Pflanzenarten der Anh. II und IV<br />

der FFH-Richtlinie) und natürliche Lebensräume (Lebensräume der o.a. Tierarten,<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie) zu erwarten sind.<br />

Erheblichkeit Die Beurteilung einer Schädigung, die erheblich nachteilige Auswirkungen auf<br />

den Erhaltungszustand des betreffenden Lebensraumtyps haben kann, richtet<br />

sich nach den Kriterien des Anhangs 1 der Umwelthaftungsrichtlinie 13 :<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

„- Anzahl der Exemplare, ihre Bestandsdichte oder ihr Vorkommensgebiet;<br />

- Rolle der einzelnen Exemplare oder des geschädigten Gebiets in Bezug auf die Erhaltung der<br />

Art oder des Lebensraums, Seltenheit der Art oder des Lebensraums (auf örtlicher, regionaler<br />

und höherer Ebene einschließlich der Gemeinschaftsebene);<br />

- die Fortpflanzungsfähigkeit der Art (entsprechend der Dynamik der betreffenden Art oder Population),<br />

ihre Lebensfähigkeit oder die natürliche Regenerationsfähigkeit des Lebensraums<br />

(entsprechend der Dynamik der für ihn charakteristischen Arten oder seiner Populationen);<br />

- die Fähigkeit der Art bzw. des Lebensraums, sich nach einer Schädigung ohne äußere Einwirkung<br />

lediglich <strong>mit</strong> Hilfe verstärkter Schutzmaßnahmen in kurzer Zeit so weit zu regenerieren,<br />

dass allein aufgrund der Dynamik der betreffenden Art oder des betreffenden Lebensraums ein<br />

Zustand erreicht wird, der im Vergleich <strong>zum</strong> Ausgangszustand als gleichwertig oder besser zu<br />

bewerten ist.<br />

Eine Schädigung, die sich nachweislich auf die menschliche Gesundheit auswirkt, ist als erhebliche<br />

Schädigung einzustufen.<br />

Folgende Schädigungen müssen nicht als erheblich eingestuft werden:<br />

- nachteilige Abweichungen, die geringer sind als die natürlichen Fluktuationen, die für den betreffenden<br />

Lebensraum oder die betreffende Art als normal gelten;<br />

- nachteilige Abweichungen, die auf natürliche Ursachen zurückzuführen sind oder aber auf äußere<br />

Einwirkung im Zusammenhang <strong>mit</strong> der Bewirtschaftung der betreffenden Gebiete, die den<br />

Aufzeichnungen über den Lebensraum oder den Dokumenten über die Erhaltungsziele zufolge<br />

als normal anzusehen ist oder der früheren Bewirtschaftungsweise der jeweiligen Eigentümer<br />

oder Betreiber entspricht;<br />

- eine Schädigung von Arten bzw. Lebensräumen, die sich nachweislich ohne äußere Einwirkung<br />

in kurzer Zeit so weit regenerieren werden, dass entweder der Ausgangzustand erreicht wird oder<br />

aber allein aufgrund der Dynamik der betreffenden Art oder des betreffenden Lebensraums<br />

ein Zustand erreicht wird, der im Vergleich <strong>zum</strong> Ausgangszustand als gleichwertig oder besser<br />

zu bewerten ist.“<br />

Pflanzen der Anh. II<br />

und IV FFH-RL Im Planungsgebiet sind keine Vorkommen von Pflanzenarten der Anhänge II und<br />

IV der FFH-Richtlinie bekannt und aufgrund der bestehenden intensiven Nutzung<br />

auch nicht zu erwarten.<br />

Tierarten der Anh. II<br />

und IV FFH-RL Im Planungsgebiet sind keine Vorkommen von Tierarten der Anhänge II und IV<br />

der FFH-Richtlinie bekannt.<br />

Zugvögel (Raststätten)<br />

i.S. Art. 4 (2) VS-RL Im Planungsgebiet sind keine Raststätten von Zugvogelarten vorhanden (beste-<br />

13 Richtlinie 2004/35/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 21.04.2004 über die Umwelthaftung zur Vermeidung<br />

und Sanierung von Umweltschäden (UH-RL)<br />

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

hende gewerbliche Nutzung). Feuchtgebiete im Sinne des Art. 4 Abs. 2 Satz 2<br />

VS-RL sind nicht vorhanden.<br />

Vogelarten des Anh. 1<br />

der VS-RL Es wurden keine Vogelarten des Anhangs 1 der VS-RL im Plangebiet sowie auf<br />

den un<strong>mit</strong>telbar angrenzenden Ackerflächen nachgewiesen.<br />

Lebensraumtypen (LRT)<br />

des Anh. I der FFH-RL Aufgrund der gewerblichen Nutzung und dem hohen Versiegelungsgrad innerhalb<br />

des Geltungsbereiches sind keine Lebensraumtypen des Anh. I der FFH-RL<br />

festzustellen.<br />

Im näheren Umfeld des Plangebietes sind ebenfalls aufgrund der intensiven Ackernutzung<br />

keine Lebensraumtypen des Anh. 1 der FFH-RL vorzufinden.<br />

Die vorgefundenen Ruderalstrukturen entlang der intensiv genutzten Äckerflächen<br />

stellen keine Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-RL dar.<br />

Einer Haftungsfreistellung für Biodiversitätsschäden im Sinne des USchaG<br />

und § 21a BNatSchG steht so<strong>mit</strong> nichts entgegen.<br />

9.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Umweltprüfung)<br />

Schutzgüter<br />

Flora /<br />

Fauna /<br />

biologische<br />

Bestandsaufnahme und Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Die von der Planung betroffene Fläche stellt sich derzeit als bereits versiegelte /<br />

teilversiegelte, gewerblich genutzte Fläche dar, die im nördlichen Randbereich<br />

von Laubgehölzen randlich eingegrünt wird.<br />

Ökologisch hochwertige Strukturen sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht<br />

vorhanden.<br />

Es sind weder Schutzgebiete nach § 17 und 18 SNG (Natur- und Landschaftsschutzgebiete),<br />

noch pauschal geschützte Biotope gem. § 22 SNG betroffen.<br />

Rote-Liste-Arten bzw. Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie bzw. des<br />

Anh. 1 der VS- Richtlinie sind im Geltungsbereich nicht nachgewiesen.<br />

Lediglich Ruderalstrukturen <strong>mit</strong> Trittgesellschaften und Ackerwildkräutern, die<br />

aus den Ackerflächen eingewandert sind, sind in einem schmalen Randstreifen<br />

entlang der Geltungsbereichsgrenze festzustellen.<br />

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

Die GRZ von 0,8 garantiert, dass 20 % der Grundstücksfläche unversiegelt bleiben<br />

und gem. Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es gärtnerisch gestaltet werden.<br />

Es werden grünordnerische Festsetzungen zur Anpflanzung von Bäumen und<br />

Sträuchern getroffen. Dazu wird ein ca. 10 m breiter Gehölzstreifen entlang der<br />

nördlichen Gebietsgrenze festgesetzt.<br />

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Schutzgut<br />

Boden<br />

Schutzgut<br />

Wasser<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Die rechnerische Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung legt dar, dass unter Einbeziehung<br />

der Vornutzung durch die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es eine<br />

rechnerische Kompensation der Eingriffe erreicht wird.<br />

Erhebliche Auswirkungen auf Flora, Fauna und biologische Vielfalt sind nicht zu<br />

erwarten.<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Der Geltungsbereich ist momentan bereits weitgehend versiegelt, bzw. teilversiegelt<br />

(Lagerflächen für Holz / Holzhäcksel) und zeigt keine natürliche Bodentypen.<br />

Die natürlichen Bodenfunktionen, wie Puffer-, Filtereigenschaften, natürliche<br />

Fruchtbarkeit, werden durch die Untergrundverhältnisse vorbestimmt und sind<br />

bereits stark verändert.<br />

Ehemals vorhandene Altablagerungen aus der Vornutzung wurden zwischenzeitlich<br />

in Zuge der Entlassung aus der Bergaufsicht beseitigt.<br />

Munitionsgefahren aus dem 2. Weltkrieg sind grundsätzlich nicht auszuschließen,<br />

so dass vor Baubeginn eine vorsorgliche Überprüfung durch den Kampf<strong>mit</strong>telräumdienst<br />

empfohlen wird.<br />

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

Die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 begrenzt die Versiegelung<br />

und stellt einen Grünanteil (Grünflächen) von mindestens 20 % innerhalb<br />

des Industriegebietes bereit.<br />

Auf Grund der Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s wird davon ausgegangen,<br />

dass zwar im Bereich der Baumaßnahmen umfängliche Bodenveränderungen<br />

erfolgen, aber dennoch keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut Boden zu erwarten sind.<br />

Im <strong>Bebauungsplan</strong> werden entsprechende Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25<br />

BauGB in den Randbereichen festgesetzt.<br />

Durch die Festsetzung eines ca. 10 m breiten Grünstreifens entlang der nördlichen<br />

Geltungsbereichsgrenze wird die Inanspruchnahme von ca. 1.780 qm teilversiegelter<br />

Lagerflächen innerhalb des derzeitigen Betriebsgeländes ausgeglichen.<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Der geologische Untergrund wird im Plangebiet durch Karbon bestimmt.<br />

Die Hydrologie und da<strong>mit</strong> der Grundwasserhaushalt hängen von der Versickerungsrate<br />

der Niederschläge ab. Das Plangebiet liegt im Bereich von Festgesteinen<br />

<strong>mit</strong> vernachlässigbarem Wasserleitvermögen.<br />

Durch die bereits bestehende gewerbliche Nutzung und den hohen Versiegelungsgrad<br />

sind bereits Auswirkungen und Vorbelastungen auf das Wasserpotenzial<br />

vorhanden.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

Schutzgut<br />

Landschaft<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Im Plangebiet existieren keine Oberflächengewässer.<br />

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

Die Festsetzung der GRZ von 0,8 stellt einen Flächenanteil von mindestens 20<br />

% (unversiegelte Freiflächen) im festgesetzten Industriegebiet bereit, auf dem<br />

eine natürliche Regenwasserversickerung erfolgt.<br />

Die Behandlung des Niederschlagswassers sowie die Schmutzwasserbeseitigung<br />

werden im Zuge eines Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis<br />

nach § 7 WHG zur Einleitung in den Salbach geregelt, der z.Z. erarbeitet<br />

wird.<br />

Nach derzeitigem Kenntnistand sind keine erheblichen Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut Wasser zu erwarten.<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Das Landschaftsbild wird, aus Richtung Reisbach gesehen, in erster Linie durch<br />

die intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen (Äcker Wiesen), die durch vereinzelte<br />

Feldgehölze gegliedert werden, gekennzeichnet.<br />

Eine 380-kV-Hochspannungsfreileitung stellt eine visuelle fernsichtwirksame<br />

Vorbelastung der Landschaft dar.<br />

Östlich des Plangebietes befinden sich kleinere Waldabschnitte.<br />

Aufgrund seiner Größe und der gewerblichen Nutzung nimmt das Gebiet keine<br />

Erholungsfunktion ein.<br />

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

Um Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu minimieren, werden<br />

Festsetzungen zur Grundflächenzahl und zur Höhe baulicher Anlagen (max. Gebäudehöhen:<br />

28 m) getroffen.<br />

Ungeachtet dessen sind die industriespezifischen Nutzungen, insbesondere die<br />

Höhe der baulichen Anlagen des Biomassenkraftwerks landschaftsbildwirksam.<br />

Dem Orts- und Landschaftsbild wird im Rahmen der Planung durch geeignete<br />

Festsetzungen, insbesondere dem Maß der baulichen Nutzung und freiraumbezogenen<br />

Festsetzungen ausreichend Rechnung getragen. Dazu wird ein 10m<br />

breiter <strong>mit</strong> Gehölzen zu bepflanzender Grünstreifen im nördlichen Plangebiet<br />

festgesetzt, der nach Erreichen der Endwuchshöhen der Bäume (ca. 20 m) die<br />

angrenzenden geplanten Betriebsgebäude, insbesondere das Kesselhaus, weitgehend<br />

verdecken kann. Außerdem wird durch gestalterische Festsetzungen<br />

gewährleistet, dass keine fernsichtwiksame Farbgebung der Gebäude (Leuchtfarben)<br />

<strong>zum</strong> Einsatz kommt.<br />

Im Zuge des BImSchG-Antrags wird ein Gutachten zur Schornsteinhöhenberechnung<br />

14 vorgelegt. Dies kommt <strong>zum</strong> Ergebnis, dass sich die maximale<br />

14 GICON GmbH, Schornsteinhöhenbestimmung für die Errichtung und den Betrieb eines Biomasse-Heizkraftwerk am<br />

Standort Reisbach, Entwurf - 11.06.2009<br />

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Schutzgüter<br />

Klima / Luft<br />

Schutzgüter<br />

Bevölkerung,<br />

Gesundheit<br />

des Menschen<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Schornsteinhöhe auf 31m über Geländeniveau errechnet.<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Umfeld des Plangebietes sind als<br />

Kaltluft produzierende Flächen einzustufen. Die dort entstehende Kalt-/Frischluft<br />

fließt der Topografie folgend einerseits in Richtung Ellbachtal nach Norden und<br />

in Richtung Köllertal über die Ventilationsbahn des Salbachtals nach Süden ab.<br />

Sie trägt da<strong>mit</strong> <strong>zum</strong> Frischluftaustausch zwischen Freiland und Siedlungen bei.<br />

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

Es werden keine klimawirksamen Freiflächen beansprucht, do dass weder<br />

Frischluftbahnen noch Kaltluft produzierende Flächen beeinträchtigt werden.<br />

Es ist zu erwarten, dass durch die geplante Nutzung Verkehr induziert wird (ca.<br />

42 LKW/Tag). Dieser Verkehr ist nach Aussagen des Vorhabensträger geringer<br />

als der LKW-Verkehr zu Zeiten des Bergwerkbetriebes der Grube Schäfer.<br />

Durch die geplanten Nutzungen werden zusätzliche Immissionen hervorgerufen.<br />

Die Immissionsprognose 15 legt dar, dass alle Immissionen unter den Irrelevan zwerten<br />

der TA-Luft liegen. Es wurden Prognosen für Stickoxide (NO2). Schwefeldioxid<br />

(SO2) und Feinstaub (PM10) erstellt. Andere Parameter sind nicht relevant.<br />

Lärmeinwirkungen sind bereits durch den derzeitigen Betrieb der Holzhacker und<br />

Schreddermaschinen der Holzaufbereitung vorhanden. Im Zuge des nachfolgenden<br />

BImSchG-Verfahrens für die im GI zulässigen Anlagen wird nachgewiesen,<br />

dass die Lärmemissionen durch die Einhausung lärmintensiver Betriebsteile die<br />

geräuscharme Ausführung aller Fördersysteme deutlich verringert werden 16 .<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Erholungsfunktionen für die Allgemeinheit erfüllt das Gebiet nicht, da es bereits<br />

gewerblich genutzt wird. Vorbelastungen der Wohnbebauung, die sich in ca. 500<br />

m Entfernung befindet, existieren bereits durch die derzeitige Nutzung der Holzaufarbeitung<br />

(Lärm durch Schredder und Holzhacker).<br />

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

Durch die Erweiterung wird neuer Verkehr in geringem Umfang induziert.<br />

Der Verkehr kann über das überörtliche Verkehrsnetz – L339 – B268 – BAB A8<br />

bzw. L306 - L140 .- BAB A8 (ohne Querung einer Ortsdurchfahrt) abgeleitet werden.<br />

Durch die Vorgaben aus dem Lärmgutachten, das im Zuge des BImSchG-<br />

15 GICON GmbH, Immissionsberechnungen für Luftschadstoffe für das geplante Pelletwerk <strong>mit</strong> Biomasseheizkraftwerk am<br />

Standort Reisbach der 4Energy Invest, Entwurf - 17.08.2009<br />

16 ACCON Köln GmbH, Kurzzusammenfassung der gutachterlichen Stellungnahme zu den Geräuschemissionen und -<br />

immissionen des geplanten Biomasseheizkraftwerkes sowie einer Pelletierungsanlage in Reisbach, Köln 16.08.2009<br />

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Schutzgut<br />

Kulturgüter /<br />

Sachgüter<br />

Wirkungsgefüge<br />

/<br />

Wechselwirkungen<br />

Ressourcenverbrauch<br />

Prognose und<br />

Alternativen<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Antrags den Genehmigungsbehörden zur Prüfung vorgelegt wird, wird gewährleistet,<br />

dass durch Lärm mindernde Maßnahmen, insbesondere die Einhausung<br />

lärmintensiver Betriebseinrichtungen, die Immissionsrichtwerte an den relevanten<br />

Messpunkten nicht überschritten werden. Es wird eine deutliche Verbesserung<br />

gegenüber den bisherigen Lärmbelastungen erreicht.<br />

Es wird deshalb davon ausgegangen, dass keine erheblichen Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut Mensch zu erwarten sind.<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Im Plangebiet selbst liegen nach bisherigem Erkenntnisstand keine schutzwürdigen<br />

Kultur- oder Sachgüter vor.<br />

Im östlichen Plangebiet quert die Haupttrinkwasserleitung das Plangebiet.<br />

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

Nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Im Falle eines Bodenfundes ist<br />

das Landesdenkmalamt zu informieren.<br />

Wechselwirkungen bestehen im Wirkungsgefüge der Schutzgüter Pflanzen, Tiere,<br />

Boden, Wasser und Klima/Luft.<br />

Die Wechselwirkungen zwischen den o.g. Umweltpotenzialen werden sich, bedingt<br />

durch die Inanspruchnahme von Lebensraum sowie Grund und Boden verändern.<br />

Erhebliche Veränderungen und Einschränkungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

sind auf Grund der geringen Plangebietsgröße und der umfangreichen<br />

Freiflächen im Umfeld des Plangebietes nicht zu erwarten. Außerdem ist bereits<br />

eine gewerbliche Nutzung auf dem Gebiet vorhanden.<br />

Auch ist eine nachhaltige Beeinträchtigung der Landschafts- und Erholungsfunktionen<br />

nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.<br />

Die Neunutzung hat keine nachteiligen Wechselwirkungen auf den Ressourcenverbrauch,<br />

wie z.B. Wasser und Energie, sowie die Erzeugung von Abwasser<br />

und Abfall, da es sich um eine Revitalisierung einer ehemals bergbaulich genutzten<br />

Fläche handelt. Vielmehr trägen die zulässigen und geplanten Nutzungen<br />

dazu bei, umweltfreundliche und CO2-neutrale Energie zu erzeugen.<br />

Der Umweltzustand innerhalb des Plangebiets wird sich durch die Umsetzung<br />

der Planung gegenüber dem Bestand bzw. dem bereits zulässigen Eingriff nur<br />

geringfügig verändern, erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

sind nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch nicht zu erwarten.<br />

Eine Nichtdurchführung der Planung (0-Variante) würde bedeuten, dass das<br />

Plangebiet weiterhin gewerblich genutzt werden könnte, jedoch wegen des fehlenden<br />

Planungsrechtes keine baulichen Erweiterungs- / Modernisierungsmöglichkeiten<br />

bestehen. Da keine Investitionen getätigt werden können, ist davon<br />

auszugehen, dass im Falle der Null-Variante das Gebiet langfristig brach fallen<br />

29


<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

9.5 Zusammenfassung<br />

Darstellung der<br />

Schwierigkeiten<br />

bei der Zusammenstellung<br />

der<br />

Angaben<br />

Monitoring<br />

(Maßnahmen zur<br />

Überwachung)<br />

Nichttechnische<br />

Zusammenfassung<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

und so<strong>mit</strong> eine weitere Industriebrache entstehen würde.<br />

Für die Nutzung müsste ein anderer Standort gesucht werden, der u.U. einen<br />

größeren Eingriff in die Naturpotenziale <strong>mit</strong> sich bringen würde (u.U. Standort auf<br />

der grünen Wiese).<br />

Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung des Datenmaterials ergeben sich<br />

daraus, dass die Beschreibungen nicht alle auf umfänglichen Gutachten / Modelle<br />

/ Prognosen zurückgreifen, die im Rahmen einer vollständigen UVP u.U.<br />

erforderlich wären.<br />

Viele Aussagen basieren auf Erfahrungswerten und Abschätzungen und entsprechen<br />

so<strong>mit</strong> im Detaillierungsgrad einer Wirkungsanalyse, die für den vorliegenden<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> jedoch ausreichend ist.<br />

Die in den vorgenannten Kapiteln erarbeiteten Aussagen sind für eine Umweltprüfung<br />

im Sinne des § 2 Abs. 4 und 2a BauGB und § 17 UVPG ausreichend.<br />

Eine standortbezogene Prüfung des Einzelfalles gem. § 3c UVPG im Rahmen<br />

eines anschließenden BImSch-Genehmigungsverfahrens wird jedoch dadurch<br />

nicht ersetzt.<br />

Im Zuge des nachfolgenden BImSchG-Antrags für die technischen Einrichtungen<br />

des Biomassen-Blockheizkraftwerks sowie für die Pelletierungsanlage werden<br />

umfassende Gutachten vorgelegt, die belegen, dass relevante Richtwerte und<br />

Grenzwerte eingehalten werden. Aus der begleitende Einzelfallprüfung gem. §<br />

3c UVPG wird ersichtlich 17 , dass auch bezogen auf die Schutzgüter im weiteren<br />

Umfeld des Plangebietes nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen<br />

Auswirkungen zu erwarten sind und so<strong>mit</strong> eine vertiefende UVP nicht erforderlich<br />

ist. Die endgültigen Gutachten und Prognosen sind im Zuge des BImSchG-<br />

Verfahrens vorzulegen.<br />

Da nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Auswirkungen auf die<br />

Umwelt zu erwarten sind, entfällt ein Monitoring.<br />

Das Plangebiet weist aufgrund der bereits vorhandnen gewerblichen Nutzungen<br />

und dem hohen Versiegelungsgrad keine ökologisch hochwertige Strukturen auf.<br />

Das Gebiet ist nahezu vollständig versiegelt, lediglich ein schmaler Laubgehölzstreifen<br />

entlang der nördlichen Gebietsgrenze sowie schmale Ackerrandstreifen<br />

entlang der Umzäunung sind vorhanden. Ein ökologischer Ausgleich erfolgt für<br />

Eingriffe, die durch die Entstehung des Industriegebietes hervorgerufen werden.<br />

Schutzobjekte und geschützte Strukturen sind nicht betroffen.<br />

17 GICON GmbH, Unterlagen für die Einzelfallprüfung gem. § 3c UVPG für die Errichtung und den Betrieb eines Biomasseheizkraftwerkes<br />

<strong>mit</strong> Pelletierung und Lagerung von Flüssiggas am Standort Reisbach der 4Energy Invest, Entwurf -<br />

18.08.2009<br />

30


<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Durch die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es ergibt sich ein Versiegelungsgrad<br />

von maximal 80 % bei einer Grundflächenzahl von 0,8. Die Flächen sind<br />

bereits versiegelt, so dass keine Neuversiegelung von naturnahen Strukturen<br />

erforderlich ist. Die Schutzgüter Boden und Wasser werden durch die Festsetzungen<br />

nicht erheblich beeinträchtigt.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

zu erwarten. Schutzgebiete und Schutzobjekte nach EU-Recht sind nicht<br />

betroffen. Biodiversitätsschäden im Sinne des § 21a BNatSchG sind ebenfalls<br />

nicht zu befürchten, so dass eine Haftungsfreistellung erfolgen kann.<br />

Erhebliche nachteilige Auswirkungen und Wechselwirkungen auf die Wirkungsgefüge<br />

der untersuchten Schutzgüter sind nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu<br />

erwarten.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

ANHANG A: ARTENLISTE GEFÄßPFLANZEN<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

Fortsetzung Artenliste<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

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