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Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht - Gemeinde ...

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

Schutzgut<br />

Boden<br />

Schutzgut<br />

Wasser<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Die rechnerische Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung legt dar, dass unter Einbeziehung<br />

der Vornutzung durch die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es eine<br />

rechnerische Kompensation der Eingriffe erreicht wird.<br />

Erhebliche Auswirkungen auf Flora, Fauna und biologische Vielfalt sind nicht zu<br />

erwarten.<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Der Geltungsbereich ist momentan bereits weitgehend versiegelt, bzw. teilversiegelt<br />

(Lagerflächen für Holz / Holzhäcksel) und zeigt keine natürliche Bodentypen.<br />

Die natürlichen Bodenfunktionen, wie Puffer-, Filtereigenschaften, natürliche<br />

Fruchtbarkeit, werden durch die Untergrundverhältnisse vorbestimmt und sind<br />

bereits stark verändert.<br />

Ehemals vorhandene Altablagerungen aus der Vornutzung wurden zwischenzeitlich<br />

in Zuge der Entlassung aus der Bergaufsicht beseitigt.<br />

Munitionsgefahren aus dem 2. Weltkrieg sind grundsätzlich nicht auszuschließen,<br />

so dass vor Baubeginn eine vorsorgliche Überprüfung durch den Kampf<strong>mit</strong>telräumdienst<br />

empfohlen wird.<br />

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

Die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 begrenzt die Versiegelung<br />

und stellt einen Grünanteil (Grünflächen) von mindestens 20 % innerhalb<br />

des Industriegebietes bereit.<br />

Auf Grund der Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s wird davon ausgegangen,<br />

dass zwar im Bereich der Baumaßnahmen umfängliche Bodenveränderungen<br />

erfolgen, aber dennoch keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut Boden zu erwarten sind.<br />

Im <strong>Bebauungsplan</strong> werden entsprechende Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25<br />

BauGB in den Randbereichen festgesetzt.<br />

Durch die Festsetzung eines ca. 10 m breiten Grünstreifens entlang der nördlichen<br />

Geltungsbereichsgrenze wird die Inanspruchnahme von ca. 1.780 qm teilversiegelter<br />

Lagerflächen innerhalb des derzeitigen Betriebsgeländes ausgeglichen.<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Der geologische Untergrund wird im Plangebiet durch Karbon bestimmt.<br />

Die Hydrologie und da<strong>mit</strong> der Grundwasserhaushalt hängen von der Versickerungsrate<br />

der Niederschläge ab. Das Plangebiet liegt im Bereich von Festgesteinen<br />

<strong>mit</strong> vernachlässigbarem Wasserleitvermögen.<br />

Durch die bereits bestehende gewerbliche Nutzung und den hohen Versiegelungsgrad<br />

sind bereits Auswirkungen und Vorbelastungen auf das Wasserpotenzial<br />

vorhanden.<br />

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