Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht - Gemeinde ...
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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
Schutzgut<br />
Boden<br />
Schutzgut<br />
Wasser<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Die rechnerische Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung legt dar, dass unter Einbeziehung<br />
der Vornutzung durch die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es eine<br />
rechnerische Kompensation der Eingriffe erreicht wird.<br />
Erhebliche Auswirkungen auf Flora, Fauna und biologische Vielfalt sind nicht zu<br />
erwarten.<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Der Geltungsbereich ist momentan bereits weitgehend versiegelt, bzw. teilversiegelt<br />
(Lagerflächen für Holz / Holzhäcksel) und zeigt keine natürliche Bodentypen.<br />
Die natürlichen Bodenfunktionen, wie Puffer-, Filtereigenschaften, natürliche<br />
Fruchtbarkeit, werden durch die Untergrundverhältnisse vorbestimmt und sind<br />
bereits stark verändert.<br />
Ehemals vorhandene Altablagerungen aus der Vornutzung wurden zwischenzeitlich<br />
in Zuge der Entlassung aus der Bergaufsicht beseitigt.<br />
Munitionsgefahren aus dem 2. Weltkrieg sind grundsätzlich nicht auszuschließen,<br />
so dass vor Baubeginn eine vorsorgliche Überprüfung durch den Kampf<strong>mit</strong>telräumdienst<br />
empfohlen wird.<br />
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
Die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 begrenzt die Versiegelung<br />
und stellt einen Grünanteil (Grünflächen) von mindestens 20 % innerhalb<br />
des Industriegebietes bereit.<br />
Auf Grund der Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s wird davon ausgegangen,<br />
dass zwar im Bereich der Baumaßnahmen umfängliche Bodenveränderungen<br />
erfolgen, aber dennoch keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut Boden zu erwarten sind.<br />
Im <strong>Bebauungsplan</strong> werden entsprechende Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25<br />
BauGB in den Randbereichen festgesetzt.<br />
Durch die Festsetzung eines ca. 10 m breiten Grünstreifens entlang der nördlichen<br />
Geltungsbereichsgrenze wird die Inanspruchnahme von ca. 1.780 qm teilversiegelter<br />
Lagerflächen innerhalb des derzeitigen Betriebsgeländes ausgeglichen.<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Der geologische Untergrund wird im Plangebiet durch Karbon bestimmt.<br />
Die Hydrologie und da<strong>mit</strong> der Grundwasserhaushalt hängen von der Versickerungsrate<br />
der Niederschläge ab. Das Plangebiet liegt im Bereich von Festgesteinen<br />
<strong>mit</strong> vernachlässigbarem Wasserleitvermögen.<br />
Durch die bereits bestehende gewerbliche Nutzung und den hohen Versiegelungsgrad<br />
sind bereits Auswirkungen und Vorbelastungen auf das Wasserpotenzial<br />
vorhanden.<br />
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