Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht - Gemeinde ...
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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber<br />
und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in<br />
Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,<br />
2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,<br />
Aus städtebaulichen Gründen werden Tankstellen in diesem <strong>Bebauungsplan</strong><br />
ausgeschlossen.<br />
Im gesamten Industriegebiet ist die TA Lärm einzuhalten.<br />
5.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird im <strong>Bebauungsplan</strong> gemäß § 9 Abs. 1<br />
BauGB i.V.m. §§ 18 und 19 BauNVO durch Festsetzung der Grundflächenzahl<br />
(GRZ) und die Höhe der baulichen Anlagen bestimmt (siehe Plan).<br />
Grundflächenzahl Für das Industriegebiet (GI) wird eine maximale Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt.<br />
Bei der Er<strong>mit</strong>tlung der Grundfläche gem. § 19 Abs. 4 BauNVO sind auch<br />
• Garagen und Stellplätze <strong>mit</strong> ihren Zufahrten,<br />
• Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO,<br />
• bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück<br />
lediglich unterbaut wird,<br />
<strong>mit</strong>zurechnen.<br />
Gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO darf die zulässige GRZ durch die vorgenannten<br />
Anlagen bis zu 50 vom Hundert, höchstens jedoch bis zu einem Wert von 0,8<br />
überschritten werden. Weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können<br />
zugelassen werden.<br />
Höhe der baulichen<br />
Anlagen Innerhalb der Industriegebietes sind maximale Gebäudehöhen von 28 m zulässig,<br />
um Sonderbauformen und technische Einrichtungen des Kraftwerks (z.B.<br />
Kesselhaus) zu ermöglichen. Bezugspunkt ist die Oberkante der fertigen Straßendecke<br />
in Höhe der Gebäude<strong>mit</strong>te, Seite Haupteingang.<br />
Untergeordnete Dachaufbauten und technische Einrichtungen, wie klimatische<br />
Anlagen, Lüftungsanlagen und Schornsteine, sind von dieser Festsetzung ausgenommen.<br />
5.3 Bauweise - Überbaubare Grundstücksflächen<br />
Für das Industriegebiet wird gem. § 22 Abs. 4 BauNVO eine abweichende Bauweise<br />
festgesetzt.<br />
Die überbaubare Grundstücksfläche wird im vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> durch<br />
Baugrenzen (gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO) festgesetzt. Ein Hervortreten von<br />
Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Die Bau-<br />
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