14.05.2013 Aufrufe

Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht - Gemeinde ...

Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht - Gemeinde ...

Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht - Gemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

vom 29.12.2000, S. 2221) - sowie die einschlägigen berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften zu beachten.<br />

Abwasser Für den Planungsbereich existiert kein Anschluss der Abwasserleitungen an einen<br />

Hauptsammler des EVS, der an eine Kläranlage angeschlossen ist.<br />

Derzeit wird ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 7<br />

WHG erarbeitet, die bis <strong>zum</strong> Satzungsbeschluss fertig gestellt sein wird.<br />

Darin werden alle Abwasser-Teilströme aus der zurzeit bestehenden Nutzung<br />

sowie aus dem geplanten Kraftwerksbetrieb, der Pelletierung sowie der Freiflächen<br />

und sonstigen Nutzungen zusammengestellt und in den Antrag eingebunden.<br />

Die Einleitung von Abwasser-Teilströmen in ein Gewässer erfolgt entsprechend<br />

der in der wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz festgelegten<br />

Bestimmungen.<br />

§ 49a SWG Gemäß dem § 49a SWG (Saarländisches Wassergesetz) soll Niederschlagswasser<br />

von Grundstücken, die nach dem 01. Januar 1999 erstmals bebaut, befestigt<br />

oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, von den Eigentümern<br />

der Grundstücke oder den zur Nutzung der Grundstücke dinglich Berechtigten<br />

im Rahmen der Satzung nach Absatz 3 vor Ort genutzt, versickert,<br />

verrieselt oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.<br />

5 FESTSETZUNGEN<br />

5.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Da das Plangebiet bereits vor dem Jahr 1999 bebaut war, sind die zuvor genannten<br />

Maßnahmen des § 49a SWG nicht erforderlich. Ungeachtet dessen,<br />

wird das Oberflächenwasser als Teilstrom dem Salbach zugeleitet.<br />

Gem. Schreiben vom 03.08.2009 des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz,<br />

GB2 (Wasser), wird an der Einleitstelle in den Salbach eine Einleitmenge<br />

von 150-200 l/s für vertretbar gehalten.<br />

Industriegebiet (GI)<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> setzt im gesamten Geltungsbereich ein Industriegebiet (Gi)<br />

gemäß § 9 BauNVO fest.<br />

Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben,<br />

insbesondere solcher, die in anderen Gebieten unzulässig sind. Zulässig<br />

sind gem. § 9 Abs.2 BauNVO:<br />

1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe.<br />

Insbesondere ist ein Biomasseheizkraftwerk und eine Trocknungs- und Pelletierungsanlage<br />

sowie Anlagen <strong>zum</strong> Aufbereiten von Holz (z.B. Hacker,<br />

Schredder) zulässig.<br />

Nach § 9 Abs. 3 BauNVO sind im Industriegebiet ausnahmsweise zulässig:<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!