Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht - Gemeinde ...
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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Ansonsten sind im Gebiet keine geeigneten strukturreichen und vor allem sauberen<br />
Gewässer als potenzielle Lebensräume und Reproduktionsgewässer von<br />
gefährdeten Libellenarten vorhanden. Die bereits versiegelten und gewerblich<br />
genutzten Flächen haben deshalb keine Bedeutung für Libellen.<br />
Schmetterlinge: Die aktuelle Fassung des Schmetterlingsatlas des Saarlandes<br />
weist keine Fundorte streng geschützter Tagfalterarten des Anh. II und IV der<br />
FFH-RL in diesem intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereich auf. 11 Solche<br />
Arten sind innerhalb des Geltungsbereiches aufgrund mangelnder Habitatvoraussetzungen<br />
auch nicht zu erwarten.<br />
Fische, Rundmäuler, Weichtiere: Durch die derzeitige Nutzung als gewerblich<br />
genutzte und bereits weitgehend versiegelte Fläche fehlen geeigneter Lebensräume,<br />
so dass die Arten dieser Gruppen nicht relevant sind.<br />
Käfer: Der Ere<strong>mit</strong> (Osmoderma ere<strong>mit</strong>a), eine im Saarland existierende Käferarten<br />
des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, ist an Waldlebensräume gebunden, die<br />
im Geltungsbereich nicht vorhanden sind. Ein Vorkommen ist da<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
geschützte Vogelarten<br />
des Anh. 1 VSRL Aufgrund der vorhandenen Nutzung und da<strong>mit</strong> fehlender Habitatstrukturen, sind<br />
Vogelarten des Anhangs I der VS-RL 12 im Planungsgebiet auszuschließen. Im<br />
Zuge der örtlichen Bestandsaufnahmen im Mai und Juni 2009 wurden keine Vogelarten<br />
des Anh. 1 der VS-RL vorgefunden.<br />
Fundnachweise für Rastvogelarten existieren im Planungsbereich nicht.<br />
Sonst. europ.<br />
Vogelarten Im Zuge der Primärdatenerhebung wurden auf den wenigen fragmentarischen<br />
Randgrünflächen sowei auf un<strong>mit</strong>telbar angrenzenden Flächen lediglich weit<br />
verbreitete Vogelarten angetroffen: Amsel, Kohlmeise, Feldlerche (nur rüttelnd<br />
über angrenzendem Acker außerhalb Geltungsbereich), Rabenkrähe (Nahrung<br />
suchend nur auf angrenzendem Acker außerhalb Geltungsbereich), Habicht<br />
(kreisend über Ackerflächen)<br />
Naturschutzfachliche<br />
Ausnahmevoraussetzungen<br />
gem. § 43 Abs.<br />
8 BNatSchG iVm Art.<br />
12 Abs. 1 und Art. 16<br />
Abs. 1 FFH-Richtlinie<br />
unersetzbare Biotope<br />
gem. § 28 Abs. 3 SNG<br />
Direkte Brutnachweise konnten nicht erbacht werden.<br />
Da<strong>mit</strong> liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Verbotstatbestände im Sinne<br />
des § 42 BNatSchG und des Art. 5 VSRL vor.<br />
Eine Ausnahme gem. § 43 Abs. 8 BNatSchG ist nach derzeitigem Kenntnisstand<br />
nicht erforderlich.<br />
Da der Geltungsbereich im Bestand bereits nahezu vollständig versiegelt / teilversiegelt<br />
ist, sind keine Biotope bzw. Biotopstrukturen betroffen, die für die nicht<br />
gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gem. nationalem Naturschutzrecht<br />
streng geschützt sind, unersetzbar sind.<br />
11 WERNO, A., 2007, Lepidoptera im Saarland, http://www.spiderling.de/saar_lepi_online/index.htm<br />
12 RICHTLINIE DES RATES vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG), (ABl. L 103<br />
vom 25.4.1979, S. 1)<br />
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