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Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht - Gemeinde ...

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Ansonsten sind im Gebiet keine geeigneten strukturreichen und vor allem sauberen<br />

Gewässer als potenzielle Lebensräume und Reproduktionsgewässer von<br />

gefährdeten Libellenarten vorhanden. Die bereits versiegelten und gewerblich<br />

genutzten Flächen haben deshalb keine Bedeutung für Libellen.<br />

Schmetterlinge: Die aktuelle Fassung des Schmetterlingsatlas des Saarlandes<br />

weist keine Fundorte streng geschützter Tagfalterarten des Anh. II und IV der<br />

FFH-RL in diesem intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereich auf. 11 Solche<br />

Arten sind innerhalb des Geltungsbereiches aufgrund mangelnder Habitatvoraussetzungen<br />

auch nicht zu erwarten.<br />

Fische, Rundmäuler, Weichtiere: Durch die derzeitige Nutzung als gewerblich<br />

genutzte und bereits weitgehend versiegelte Fläche fehlen geeigneter Lebensräume,<br />

so dass die Arten dieser Gruppen nicht relevant sind.<br />

Käfer: Der Ere<strong>mit</strong> (Osmoderma ere<strong>mit</strong>a), eine im Saarland existierende Käferarten<br />

des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, ist an Waldlebensräume gebunden, die<br />

im Geltungsbereich nicht vorhanden sind. Ein Vorkommen ist da<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

geschützte Vogelarten<br />

des Anh. 1 VSRL Aufgrund der vorhandenen Nutzung und da<strong>mit</strong> fehlender Habitatstrukturen, sind<br />

Vogelarten des Anhangs I der VS-RL 12 im Planungsgebiet auszuschließen. Im<br />

Zuge der örtlichen Bestandsaufnahmen im Mai und Juni 2009 wurden keine Vogelarten<br />

des Anh. 1 der VS-RL vorgefunden.<br />

Fundnachweise für Rastvogelarten existieren im Planungsbereich nicht.<br />

Sonst. europ.<br />

Vogelarten Im Zuge der Primärdatenerhebung wurden auf den wenigen fragmentarischen<br />

Randgrünflächen sowei auf un<strong>mit</strong>telbar angrenzenden Flächen lediglich weit<br />

verbreitete Vogelarten angetroffen: Amsel, Kohlmeise, Feldlerche (nur rüttelnd<br />

über angrenzendem Acker außerhalb Geltungsbereich), Rabenkrähe (Nahrung<br />

suchend nur auf angrenzendem Acker außerhalb Geltungsbereich), Habicht<br />

(kreisend über Ackerflächen)<br />

Naturschutzfachliche<br />

Ausnahmevoraussetzungen<br />

gem. § 43 Abs.<br />

8 BNatSchG iVm Art.<br />

12 Abs. 1 und Art. 16<br />

Abs. 1 FFH-Richtlinie<br />

unersetzbare Biotope<br />

gem. § 28 Abs. 3 SNG<br />

Direkte Brutnachweise konnten nicht erbacht werden.<br />

Da<strong>mit</strong> liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Verbotstatbestände im Sinne<br />

des § 42 BNatSchG und des Art. 5 VSRL vor.<br />

Eine Ausnahme gem. § 43 Abs. 8 BNatSchG ist nach derzeitigem Kenntnisstand<br />

nicht erforderlich.<br />

Da der Geltungsbereich im Bestand bereits nahezu vollständig versiegelt / teilversiegelt<br />

ist, sind keine Biotope bzw. Biotopstrukturen betroffen, die für die nicht<br />

gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gem. nationalem Naturschutzrecht<br />

streng geschützt sind, unersetzbar sind.<br />

11 WERNO, A., 2007, Lepidoptera im Saarland, http://www.spiderling.de/saar_lepi_online/index.htm<br />

12 RICHTLINIE DES RATES vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG), (ABl. L 103<br />

vom 25.4.1979, S. 1)<br />

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