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Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht - Gemeinde ...

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Durch die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es ergibt sich ein Versiegelungsgrad<br />

von maximal 80 % bei einer Grundflächenzahl von 0,8. Die Flächen sind<br />

bereits versiegelt, so dass keine Neuversiegelung von naturnahen Strukturen<br />

erforderlich ist. Die Schutzgüter Boden und Wasser werden durch die Festsetzungen<br />

nicht erheblich beeinträchtigt.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

zu erwarten. Schutzgebiete und Schutzobjekte nach EU-Recht sind nicht<br />

betroffen. Biodiversitätsschäden im Sinne des § 21a BNatSchG sind ebenfalls<br />

nicht zu befürchten, so dass eine Haftungsfreistellung erfolgen kann.<br />

Erhebliche nachteilige Auswirkungen und Wechselwirkungen auf die Wirkungsgefüge<br />

der untersuchten Schutzgüter sind nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu<br />

erwarten.<br />

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