Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht - Gemeinde ...
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Auszug aus FNP 2006, o.M.<br />
GEMEINDE SAARWELLINGEN<br />
- Ortsteil Reisbach -<br />
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN<br />
„Auf der Kupp“<br />
STAND:<br />
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
PLANGEBIET<br />
Bearbeitet im Auftrag der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen, im Dezember 2009
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
INHALT Seite<br />
1 VORBEMERKUNGEN ....................................................................................................................3<br />
2 PLANGEBIET..................................................................................................................................3<br />
2.1 LAGE, ABGRENZUNG UND GRÖßE .............................................................................................................. 3<br />
2.2 SITUATION IM PLANGEBIET .......................................................................................................................... 4<br />
2.3 VORHANDENE ERSCHLIEßUNG.................................................................................................................... 8<br />
2.4 STÄDTEBAULICHES UMFELD ....................................................................................................................... 8<br />
2.5 BERGBAU ........................................................................................................................................................ 8<br />
3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN................................................................................................8<br />
3.1 LANDESENTWICKLUNGSPLAN..................................................................................................................... 8<br />
3.2 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN / LANDSCHAFTSPLAN .................................................................................... 9<br />
4 PLANUNGSKONZEPT / ZIEL DES BEBAUUNGSPLANES.......................................................10<br />
4.1 ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG ............................................................................................................. 10<br />
4.2 VER- UND ENTSORGUNG ............................................................................................................................ 10<br />
5 FESTSETZUNGEN .......................................................................................................................11<br />
5.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ................................................................................................................ 11<br />
5.2 MAß DER BAULICHEN NUTZUNG................................................................................................................ 12<br />
5.3 BAUWEISE - ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN ........................................................................ 12<br />
5.4 NEBENANLAGEN, GARAGEN UND STELLPLÄTZE ................................................................................... 13<br />
5.5 VERKEHRSFLÄCHEN ................................................................................................................................... 13<br />
6 GRÜNORDNUNG..........................................................................................................................13<br />
6.1 GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN ................................................................................................... 13<br />
6.2 UMWELTVERTRÄGLICHKEIT / AUSWIRKUNGEN DER ZU ERWARTENDEN EINGRIFFE AUF DEN<br />
NATURHAUSHALT - EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBILANZIERUNG ........................................................... 14<br />
7 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ...............................................................................................17<br />
8 AUSWIRKUNGEN DER FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES UND<br />
ABWÄGUNG.................................................................................................................................18<br />
9 UMWELTBERICHT .......................................................................................................................19<br />
9.1 VORBEMERKUNG ......................................................................................................................................... 19<br />
9.2 PROJEKTBESCHREIBUNG .......................................................................................................................... 19<br />
9.3 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BETRACHTUNG / PRÜFUNG (SAP) UND UMWELTSCHÄDEN I.S. DES<br />
UMWELTSCHADENSGESETZES.................................................................................................................. 20<br />
9.4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN (UMWELTPRÜFUNG) .............. 25<br />
9.5 ZUSAMMENFASSUNG .................................................................................................................................. 30<br />
ANHANG A: ARTENLISTE GEFÄßPFLANZEN ...................................................................................32<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
2
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
1 VORBEMERKUNGEN<br />
Aufstellungsbeschluss Am 17.02.2009 hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen den Beschluss zur Aufstellung<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es „Auf der Kupp“ im Ortsteil Reisbach gefasst. Mit<br />
der Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es wird die planungsrechtliche Voraussetzung<br />
für ein Industriegebiet auf einer aus der Bergaufsicht entlassenen Bergbaufolgefläche<br />
geschaffen. Sie soll die planungsrechtliche Voraussetzungen<br />
schaffen zur Ansiedlung eines Biomasseheizkraftwerks und einer Holzpelletierungsanlage.<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Die Arbeitsgruppe Stadt- und Umweltplanung GmbH, Saarbrücker Straße 178,<br />
66333 Völklingen, wurde <strong>mit</strong> der Ausarbeitung der Planentwürfe beauftragt.<br />
Grünordnung Gemäß § 37 Abs. 2 des Saarländischen Naturschutzgesetzes wird die Grünordnung<br />
als integrierter Bestandteil des <strong>Bebauungsplan</strong>es erarbeitet. Im Rahmen<br />
des betreffenden Kapitels werden die detaillierten Erfordernisse und Maßnahmen<br />
zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
sowie sonstige umweltrelevante Aspekte (z.B. Boden, Klima, Luft, Arten- / Biotopschutz)<br />
detailliert erörtert. Die Grünordnung dient da<strong>mit</strong> sowohl der Aufarbeitung<br />
abwägungsrelevanter Belange, als auch zur Vorbereitung grünordnerischer<br />
Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es.<br />
2 PLANGEBIET<br />
In der <strong>Begründung</strong> werden gemäß § 9 Abs. 8 BauGB die Ziele, Zwecke und wesentlichen<br />
Auswirkungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es dargelegt.<br />
Für die Verfahrensdurchführung und die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
gelten die in der Planzeichnung (Teil A) bzw. im Textteil (Teil B) genannten Gesetze<br />
und Verordnungen.<br />
2.1 Lage, Abgrenzung und Größe<br />
Das ca. 23.000 qm große Plangebiet liegt am südöstlichen Rande des Saarwellinger<br />
Ortsteils Reisbach an der Verbindungsstraße (Höhenstraße (Auf der<br />
Kupp)) zwischen den beiden Landstraßen der L306 und L339. Das Plangebiet<br />
umfasst Grundstücke der „Besitzgesellschaft Oliver und Dennis Müller GbR“ in<br />
Reisbach, <strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen (ehemals Grube Dr. Arnold Schäfer GmbH,<br />
Gemarkung Reisbach, Flur 6 und 7).<br />
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
Abb. 1 Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es (ohne Maßstab)<br />
2.2 Situation im Plangebiet<br />
Nutzungsstruktur Der größte Bereich des Plangebietes ist durch bereits versiegelte Flächen gekennzeichnet.<br />
Lediglich in den Randbereichen sind einzelne Gehölze in Form einer<br />
Baumreihe zu finden. Das Gelände ist bereits bebaut und wird gewerblich<br />
genutzt. Im direkten Umfeld des Geltungsbereiches befinden sich intensiv landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen.<br />
Naturraum 1<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Das Plangebiet liegt innerhalb der naturräumlichen Einheit „190.0 - Prims-Blies-<br />
Hügelland“. Dieser Naturraum ist gekennzeichnet durch vorwiegend landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen, die <strong>mit</strong> Waldflächen auf Grenzertragsböden abwechseln.<br />
Topografie Das Plangebiet ist weitgehend eben und befindet sich auf einer Höhe von ca.<br />
310 m üNN auf einem Höhenrücken zwischen Ellbachtal im Norden und Salbachtal<br />
im Süden.<br />
1 Quelle: H. SCHNEIDER; Naturräumlichen Einheiten auf Blatt 159 Saarbrücken, Geographische Landesaufnahme M 1:<br />
200 000, Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Institut für Landeskunde der BfA für Landeskunde und Raumordnung,<br />
Bonn-Bad Godesberg 1972<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
Geologie Der geologische Untergrund 2 wird im Plangebiet durch Karbon bestimmt (Übe rgangsbereich<br />
zwischen „Unteren Heusweiler Schichten - cst 3“ und „Breitenbacher-<br />
und Obere Heusweiler Schichten - cst 3“<br />
Hydrologie Die Hydrologie und da<strong>mit</strong> der Grundwasserhaushalt hängen von der Versickerungsrate<br />
der Niederschläge ab. Das Plangebiet liegt im Bereich von Festgesteinen<br />
<strong>mit</strong> vernachlässigbarem Wasserleitvermögen.<br />
Boden Innerhalb des Geltungsbereiches sind aufgrund der Vornutzung keine natürlichen<br />
Böden vorhanden. Altablagerungen aus der Vornutzung wurden zwischenzeitlich<br />
in Zuge der Entlassung aus der Bergaufsicht beseitigt.<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Munitionsgefahren aus dem 2. Weltkrieg sind nicht auszuschließen, so dass vor<br />
Baubeginn eine vorsorgliche Überprüfung durch den Kampf<strong>mit</strong>telräumdienst<br />
empfohlen wird.<br />
Gewässer Im Plangebiet selbst existieren keine Oberflächengewässer. das nächstgelegene<br />
Gewässer (Quellbereich und Oberlauf des Salbachs) befindet sich in ca. 300 m<br />
südwestlich des Plangebietes.<br />
Klima / Lufthygiene Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Umfeld des Plangebietes sind als<br />
Kaltluft produzierende Flächen einzustufen. Die dort entstehende Kalt-/Frischluft<br />
fließt der Topografie folgende einerseits in Richtung Ellbachtal nach Norden und<br />
in Richtung Köllertal über die Ventilationsbahn des Salbachtals nach Süden ab.<br />
Sie trägt da<strong>mit</strong> <strong>zum</strong> Frischluftaustausch zwischen Freiland und Siedlungen bei.<br />
Biotopstrukturen Der Geltungsbereich wird bereits gewerblich genutzt und ist nahezu vollständig<br />
versiegelt (Gebäude, asphaltierte Flächen) bzw. teilversiegelt (wassergebundene<br />
Lagerflächen). Punktuell sind kleinere Ruderalflächen entlang der vorhandnen<br />
Hallen vorzufinden. Auch sind auf ungenutzten Randflächen vereinzelt Gehölzjungwuchs<br />
und Ziergehölze sowie Ruderalarten anzutreffen (B1).<br />
Abb.2: Gehölzstreifen <strong>mit</strong> ca. 2 m breitem Ackersaum Abb 3.: Ackersaum (Böschung) an nordöstl. Gebietsgrenze<br />
an nordwestlicher Gebietsgrenze<br />
2 Quelle: Geologische Karte 1: 25.000, Blatt Heusweiler<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Auf den Randflächen zu den angrenzenden Ackerflächen ist im nördlichen Bereich<br />
eine lockere Baumreihe zu finden, die von Salweiden (Salix caprea), Birken<br />
(Betula pendula), Vogelkirschen (Prunus avium) und Zitterpappeln (Populus tremula)<br />
gebildet wird. Der Unterwuchs wird von nitrophilen Ackerrandkräutern, insbesondere<br />
Brennnesseln, gebildet. Dieser Gehölzstreifen (B2) ist ca. 3 m breit.<br />
Die östlichen und nördlichen Ackerrandflächen (B3) sind ohne Gehölzbestand.<br />
Hier herrschen ebenfalls Stickstoff liebende Gräser und Kräuter vor. Es sind um<br />
das Betriebsgelände vor allem einjährige Trittpflanzengesellschaften (Polygono<br />
arenastri-Poetea annuae) <strong>mit</strong> Strahlenlose Kamille (Matricaria discoidea), Vogel-<br />
Knöterich (Polygonum aviculare), Breit-Wegerich u.a.; einjährige Ruderalgesellschaften<br />
(Sisymbrietea officinalis) <strong>mit</strong> Weiche Trespe (Bromus hordeaceus),<br />
Taube Trespe (Bromus sterilis) und Geruchlose Kamille (Tripleurospermum maritimum)<br />
und eurosibirische ruderal Beifuß- und Distelgesellschaften (Artemisietea<br />
vulgaris) <strong>mit</strong> Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris), Lanzett-Kratzdistel<br />
(Cirsium vulgare) und Gewöhnliches Leinkraut (Linaria vulgaris) vorzufinden.<br />
Vom benachbarten Acker reichen zudem Arten der Vogelmieren-Ackerunkraut-<br />
Gesellschaften (Stellarietea mediae) wie Acker-Gauchheil (Anagallis arvensis),<br />
Acker-Vergißmeinnicht (Myosotis arvensis) und Feld-Stiefmütterchen (Viola arvensis)<br />
in den Ruderalsaum hinein.<br />
Der Ruderalsaum entlang der Ackerflächen weist eine Breite zwischen 1 m im<br />
Bereich der Höhenstraße (Auf der Kupp) bis 2 m an der nördlichen Geltungsbereichsgrenze<br />
auf.<br />
Abb.4: Ackersaum an östlicher Gebietsgrenze/Höhenstraße Abb.5: Böschung ohne Bewuchs an westlicher Gebiets<br />
grenze<br />
Der südwestliche Böschungsbereich ist ohne Bewuchs.<br />
Die angrenzenden Ackerflächen werden intensiv genutzt und sind derzeit als<br />
Getreidefelder eingesät.<br />
Landschafts-/ Ortsbild Das Landschaftsbild im Umfeld des Plangebietes wird durch intensiv genutzte<br />
Landswirtschaftsflächen geprägt. Aufgrund der Lage auf einem Höhenrücken ist<br />
das Plangebiet sowohl aus Richtung Norden als auch aus Richtung Süden fernsichtwirksam.<br />
Im Osten befindet sich dagegen eine größere Waldfläche, die die<br />
bauliche Nutzungen kaschierten kann.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Wie die nachfolgenden Fotos verdeutlichen, ist das Plangebiet aus Richtung<br />
Ortslage Reisbach wahrnehmbar, wobei die Flächen aus dem öffentlichen Straßenraum<br />
ausschließlich aus unbewachsenen Baulücken erkennbar ist. Der vorhandene<br />
ca. 10 - 15 m hohen Gehölzbestand entlang der nördlichen Gebietsgrenze<br />
überragt die Betriebsgebäude, so dass sie aus nördlicher Richtung derzeit<br />
nicht fernsichtwirksam sind.<br />
Abb.6: Blick aus Richtung Westen (Salbacher Straße) Abb.7: Blick aus Richtung Westen (Am Matzenberg)<br />
Aufgrund der bewegten Topografie ist das Plangebiet aus südlicher Richtung<br />
kaum wahrnehmbar. Da sich im Osten und Norden Waldflächen in ca. 400 m<br />
Entfernung befinden, ist das Plangebiet aus Richtung Eiweiler Straße (ca. 800<br />
m) kaum wahrzunehmen. Erst nach Querung der Waldflchen auf der Höhenstraße<br />
(Auf der Kupp) ist die Bebauung der Fläche zu erkennen.<br />
Abb.8: Blick aus Richtung Süden (Obersalbach) Abb.9: Blick aus Richtung Osten (Höhenstraße/Auf der Kupp)<br />
nach Querung der Waldfläche<br />
Erholung Aufgrund der Größe und der gewerblichen Nutzung nimmt das Gebiet keine Erholungsfunktion<br />
ein.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
2.3 Vorhandene Erschließung<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Das Plangebiet befindet sich un<strong>mit</strong>telbar an der Höhenstraße (Auf der Kupp), die<br />
eine Verbindungsstraße zwischen den beiden Landstraßen der L306 und L330<br />
darstellt. Die verkehrliche Anbindung ist so<strong>mit</strong> gesichert. Die Errichtung von zusätzlichen<br />
Verkehrsflächen ist nicht erforderlich. Hinsichtlich der Nutzung der<br />
Straße fordert die <strong>Gemeinde</strong> Heusweiler einen Tragfähigkeitsnachweis. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
Saarwellingen wird diesem Sachverhalt nachgehen, es ist aber derzeit<br />
davon auszugehen, dass keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind, da die<br />
Straße bereits durch den Schwerlastverkehr der ehemaligen Grube Dr. Schäfer<br />
genutzt wurde.<br />
Der Standort liegt ca. 20 km nordwestlich von Saarbrücken und ist aus Sicht des<br />
überörtlichen Verkehrs über die Autobahn A8 sowie die B 268 und die L 339 aus<br />
Richtung Heusweiler-Eiweiler zu erreichen. Dabei wird der Siedlungsbereiches<br />
von Eiweiler auf einer Länge von ca. 800 m gequert. Von der BAB-<br />
Anschlussstelle 15 „Schwalbach-Schwarzenholz“ ist das Plangebiet über die<br />
L140 und L305 ohne Querung eines störempfindlichen Siedlungsgebietes erreichbar.<br />
2.4 Städtebauliches Umfeld<br />
2.5 Bergbau<br />
Im Umfeld des Plangebiets befinden sich intensiv genutzte Ackerflächen.<br />
Die nächstgelegenen Wohnbebauungen befinden sich<br />
• in nördlicher Richtung in ca. 580 m Entfernung, Eiweiler Straße 78<br />
• in nordwestlicher Richtung in ca. 520 m Entfernung, Heusweiler Straße 49<br />
• in südlicher Richtung in ca. 600 m Entfernung, Hilgenbacher Höhe 27<br />
• in südöstlicher Richtung in ca. 550 m Entfernung, Hof Hilgenbacher Höhe.<br />
Ein Reiterhof sowie weitere gewerbliche Nutzungen befinden sich ca. 350 m östlich<br />
des Geltungsbereiches.<br />
Das Oberbergamt des Saarlandes hat <strong>mit</strong>geteilt, dass das Plangebiet nach Auskunft<br />
der RAG Deutsche Steinkohle AG im Einwirkungsbereich des bis Mitte<br />
2012 geplanten Kohleabbaus des Bergwerks Saar liegt. Es muss deshalb <strong>mit</strong><br />
bergbaulichen Einwirkungen im Rand- und Kernzonenbereich sowie im Bereich<br />
des Pressungsmaximums <strong>mit</strong> Senkungen von ca. 250 cm gerechnet werden. Es<br />
wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Bauantragsunterlagen für Bauvorhaben<br />
innerhalb des Plangebietes der RAG Deutsche Steinkohle AG, Bautechnik<br />
/ Bergschäden, Hafenstraße 25, 66111 Saarbrücken zur Prüfung und Stellungnahme<br />
gem. § 67 LBO vorzulegen sind.<br />
3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN<br />
3.1 Landesentwicklungsplan<br />
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agstaUMWELT, 09-09<br />
Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung<br />
anzupassen. Diese sind in den Landesentwicklungsplänen festgelegt.<br />
Für das Plangebiet weist der Landesentwicklungsplan (LEP) Umwelt vom<br />
13.07.2004 einen Standortbereich für die Gewinnung von Rohstoffen („R“) aus.<br />
Diese Festlegung stammt aus der Zeit als an diesem Ort noch Steinkohle in der<br />
Tagesanlage gefördert wurde. Der Abschlussbetriebsplan (Az.: 2700/05/6-8 vom<br />
20.04.2006) für die Tagesanlage Reisbach der Dr. Arnold Schäfer Bergbau<br />
GmbH sieht eine gewerbliche Folgenutzung vor, die über <strong>Bebauungsplan</strong> zu regeln<br />
ist.<br />
Im Umfeld des Plangebiets ist im LEP Umwelt ein Vorranggebiet für Landwirtschaft<br />
(VL) festgelegt.<br />
Abb. 10: Auszug aus dem LEP Umwelt<br />
Planungsbereich<br />
3.2 Flächennutzungsplan / Landschaftsplan<br />
Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu<br />
entwickeln. Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen<br />
stellt für das Plangebiet eine gewerbliche Baufläche dar, so dass die Planungen<br />
aus dem FNP entwickelt sind.<br />
Auch der Entwurf des Landschaftsplanes stellt eine gewerbliche Baufläche dar.<br />
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4 PLANUNGSKONZEPT / ZIEL DES BEBAUUNGSPLANES<br />
4.1 Anlass und Ziel der Planung<br />
4.2 Ver- und Entsorgung<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Maßgebliches Ziel des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist die Schaffung planungsrechtlicher<br />
Voraussetzungen zur Entstehung eines Industriegebiets zur Unterbringung eines<br />
Biomasseheizkraftwerks sowie einer Trocknungs- und Pelletierungsanlage.<br />
Geplant ist die Festsetzung eines „Industriegebietes (GI)“ im Sinne des § 9<br />
BauNVO.<br />
Innerhalb des Industriegebietes sind ausschließlich gewerbegebietsspezifische<br />
Nutzungen zulässig, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.<br />
Wasser Die Wasserversorgung erfolgt über das bestehende Leitungsnetz. Die Feuerlöschwasserversorgung<br />
wird zusätzlich über unterirdische Sammelanlagen, die<br />
das Regenwasser speichern, sichergestellt.<br />
Derzeit quert eine Haupttrinkwasserversorgungsleitung (DN 200, PVC) zur Versorgung<br />
der Ortslage Reisbach das östliche Plangebiet. Die genaue Lage ist<br />
nach Auskunft des Leitungsträgers nicht bekannt. 3 Der von den Technischen<br />
Werken der <strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen (TWS) <strong>mit</strong>geteilte Trassenverlauf wurde<br />
nachrichtlich in die Planzeichnung aufgenommen. Bei geplanten Überbauungen<br />
ist eine Abstimmung <strong>mit</strong> dem Leitungsträger erforderlich. Die TWS weist darauf<br />
hin, dass diese Leitung frühzeitig in geeignete Flächen (Randbereiche der inneren<br />
Erschließungsstraßen) verlegt werden muss, sollte die Trasse baulich beansprucht<br />
werden, um die Trinkwasserversorgung von Reisbach nicht zu unterbrechen.<br />
Vorgespräche zwischen TWS und dem Vorhabenträger haben bereits<br />
stattgefunden.<br />
Elektrizität Die Energieversorgung wird derzeit über eine eigene Trafostation, die an das<br />
Mittelspannungsnetz der Netzwerke Saarwellingen GmbH (NWS) angebunden<br />
ist, sichergestellt. Ggf. muss die vorhandene Trafostation verlegt werden. Des<br />
weiteren befinden sich im Geltungsbereich zwei 20-kV-Erdkabel. Ein detailliertes<br />
Versorgungskonzept wird durch den Versorgungsbetrieb zu einem späteren<br />
Zeitpunkt gemeinsam <strong>mit</strong> dem Erschließungsträger ausgearbeitet.<br />
Telekommunikation Die Telekommunikation wird über bestehen Leitungen in der Höhenstraße (Auf<br />
der Kupp) gewährleistet. Die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH bittet <strong>mit</strong><br />
Schreiben vom 22.10.2009 endgültige Ausbaupläne mindestens 3 Monate vor<br />
Ausschreibung <strong>mit</strong>zuteilen, da<strong>mit</strong> ggf. rechtzeitig Planungen / Ausschreibungen<br />
zur weiteren Telekommunikationserschließung erfolgen können.<br />
Abfall Bei der Abfallentsorgung sind die entsprechenden Vorschriften der Hausabfallentsorgungssatzung<br />
des EVS - hier die §§ 5 und 11 (Amtsblatt des Saarlandes<br />
3 Schreiben der Technischen Werke der <strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen GmbH (TWS) vom 05.06.2009 im Rahmen des Sco-<br />
pings.<br />
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vom 29.12.2000, S. 2221) - sowie die einschlägigen berufsgenossenschaftlichen<br />
Vorschriften zu beachten.<br />
Abwasser Für den Planungsbereich existiert kein Anschluss der Abwasserleitungen an einen<br />
Hauptsammler des EVS, der an eine Kläranlage angeschlossen ist.<br />
Derzeit wird ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 7<br />
WHG erarbeitet, die bis <strong>zum</strong> Satzungsbeschluss fertig gestellt sein wird.<br />
Darin werden alle Abwasser-Teilströme aus der zurzeit bestehenden Nutzung<br />
sowie aus dem geplanten Kraftwerksbetrieb, der Pelletierung sowie der Freiflächen<br />
und sonstigen Nutzungen zusammengestellt und in den Antrag eingebunden.<br />
Die Einleitung von Abwasser-Teilströmen in ein Gewässer erfolgt entsprechend<br />
der in der wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz festgelegten<br />
Bestimmungen.<br />
§ 49a SWG Gemäß dem § 49a SWG (Saarländisches Wassergesetz) soll Niederschlagswasser<br />
von Grundstücken, die nach dem 01. Januar 1999 erstmals bebaut, befestigt<br />
oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, von den Eigentümern<br />
der Grundstücke oder den zur Nutzung der Grundstücke dinglich Berechtigten<br />
im Rahmen der Satzung nach Absatz 3 vor Ort genutzt, versickert,<br />
verrieselt oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.<br />
5 FESTSETZUNGEN<br />
5.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Da das Plangebiet bereits vor dem Jahr 1999 bebaut war, sind die zuvor genannten<br />
Maßnahmen des § 49a SWG nicht erforderlich. Ungeachtet dessen,<br />
wird das Oberflächenwasser als Teilstrom dem Salbach zugeleitet.<br />
Gem. Schreiben vom 03.08.2009 des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz,<br />
GB2 (Wasser), wird an der Einleitstelle in den Salbach eine Einleitmenge<br />
von 150-200 l/s für vertretbar gehalten.<br />
Industriegebiet (GI)<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> setzt im gesamten Geltungsbereich ein Industriegebiet (Gi)<br />
gemäß § 9 BauNVO fest.<br />
Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben,<br />
insbesondere solcher, die in anderen Gebieten unzulässig sind. Zulässig<br />
sind gem. § 9 Abs.2 BauNVO:<br />
1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe.<br />
Insbesondere ist ein Biomasseheizkraftwerk und eine Trocknungs- und Pelletierungsanlage<br />
sowie Anlagen <strong>zum</strong> Aufbereiten von Holz (z.B. Hacker,<br />
Schredder) zulässig.<br />
Nach § 9 Abs. 3 BauNVO sind im Industriegebiet ausnahmsweise zulässig:<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
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agstaUMWELT, 09-09<br />
1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber<br />
und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in<br />
Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,<br />
2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,<br />
Aus städtebaulichen Gründen werden Tankstellen in diesem <strong>Bebauungsplan</strong><br />
ausgeschlossen.<br />
Im gesamten Industriegebiet ist die TA Lärm einzuhalten.<br />
5.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird im <strong>Bebauungsplan</strong> gemäß § 9 Abs. 1<br />
BauGB i.V.m. §§ 18 und 19 BauNVO durch Festsetzung der Grundflächenzahl<br />
(GRZ) und die Höhe der baulichen Anlagen bestimmt (siehe Plan).<br />
Grundflächenzahl Für das Industriegebiet (GI) wird eine maximale Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt.<br />
Bei der Er<strong>mit</strong>tlung der Grundfläche gem. § 19 Abs. 4 BauNVO sind auch<br />
• Garagen und Stellplätze <strong>mit</strong> ihren Zufahrten,<br />
• Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO,<br />
• bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück<br />
lediglich unterbaut wird,<br />
<strong>mit</strong>zurechnen.<br />
Gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO darf die zulässige GRZ durch die vorgenannten<br />
Anlagen bis zu 50 vom Hundert, höchstens jedoch bis zu einem Wert von 0,8<br />
überschritten werden. Weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können<br />
zugelassen werden.<br />
Höhe der baulichen<br />
Anlagen Innerhalb der Industriegebietes sind maximale Gebäudehöhen von 28 m zulässig,<br />
um Sonderbauformen und technische Einrichtungen des Kraftwerks (z.B.<br />
Kesselhaus) zu ermöglichen. Bezugspunkt ist die Oberkante der fertigen Straßendecke<br />
in Höhe der Gebäude<strong>mit</strong>te, Seite Haupteingang.<br />
Untergeordnete Dachaufbauten und technische Einrichtungen, wie klimatische<br />
Anlagen, Lüftungsanlagen und Schornsteine, sind von dieser Festsetzung ausgenommen.<br />
5.3 Bauweise - Überbaubare Grundstücksflächen<br />
Für das Industriegebiet wird gem. § 22 Abs. 4 BauNVO eine abweichende Bauweise<br />
festgesetzt.<br />
Die überbaubare Grundstücksfläche wird im vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> durch<br />
Baugrenzen (gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO) festgesetzt. Ein Hervortreten von<br />
Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Die Bau-<br />
12
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
grenze ist im <strong>Bebauungsplan</strong> bewusst so festgesetzt, dass sie den Vorhabenträgern<br />
einen relativ großen Nutzungs- bzw. Gestaltungsspielraum offen halten.<br />
5.4 Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze<br />
Untergeordnete Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO, die einen betriebstechnischen<br />
Zweck erfüllen und nicht den Charakter von selbständigen Hochbauten<br />
aufweisen, sind ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche<br />
zulässig.<br />
Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO, die der Versorgung des Baugebietes<br />
<strong>mit</strong> Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser<br />
dienen, sind ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren Fläche<br />
zulässig, auch soweit für sie im <strong>Bebauungsplan</strong> keine besonderen Flächen festgesetzt<br />
sind. Dies gilt ebenso für fernmeldetechnische Nebenanlagen sowie für<br />
Anlagen für erneuerbare Energien, soweit nicht § 14 Abs. 1 BauNVO Anwendung<br />
findet.<br />
In Anwendung des § 12 Abs. 6 BauNVO sind Garagen und Stellplätze auch außerhalb<br />
der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.<br />
5.5 Verkehrsflächen<br />
Im <strong>Bebauungsplan</strong> wird die Höhenstraße (Auf der Kupp) als öffentliche Verkehrsfläche<br />
gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt.<br />
6 GRÜNORDNUNG<br />
Innerhalb des Industriegebietes sind innere Erschließungsstraßen allgemein<br />
zulässig.<br />
6.1 Grünordnerische Festsetzungen<br />
Der vorliegende <strong>Bebauungsplan</strong> soll <strong>mit</strong> Hilfe grün- und landschaftsplanerischer<br />
Festsetzungen den Belangen i.S. von § 1 Abs. 6 BauGB Rechnung tragen und<br />
etwaige nachteilige Auswirkungen so weit wie möglich minimieren bzw. unvermeidbare<br />
Beeinträchtigungen ausgleichen.<br />
Im Textteil sowie in der Planzeichnung werden Flächen <strong>zum</strong> Anpflanzen von<br />
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a<br />
BauGB sowie Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern gem. § 9<br />
Abs. 1 Nr. 25b BauGB festgesetzt.<br />
Entlang der nördlichen Gebietsgrenze wird ein 10m breiter Pflanzstreifen festgesetzt,<br />
in dem Bäume und Sträucher in Ergänzung <strong>zum</strong> vorhandenen Gehölzbewuchs<br />
gepflanzt werden sollen. Hierzu sind ausschließlich einheimische Gehölze<br />
zu verwenden. Dieser Gehölzstreifen trägt dazu bei, das Plangebiet landschaftlich<br />
in die Umgebung zu integrieren und die Fernsichtwirksamkeit aus Richtung<br />
Ortslage Reisbach ab<strong>zum</strong>ildern.<br />
Gleichzeitig bietet dieses geplante Gehölz Habitatstrukturen für die Fauna am<br />
Rande der ansonsten weitgehend intensiv genutzten und ausgeräumten Acker-<br />
13
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
flächen.<br />
Die vorhandenen standortgerechten Gehölze sind in die Neupflanzung zu integrieren,<br />
sofern es der Gesundheitszustand zulässt und keine Verkehrsgefährdung<br />
von den Bäumen ausgeht.<br />
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und gärtnerisch zu<br />
gestalten. Je 200 qm nicht überbauter Grundstücksfläche ist mindestens 1<br />
Hochstamm und 5 Sträucher gemäß der im <strong>Bebauungsplan</strong> aufgeführten Pflanzenliste<br />
zu pflanzen. Für Neuanpflanzungen innerhalb des Geltungsbereiches<br />
sind standortgerechte Gehölze zu verwenden. Der Anteil von Ziergehölzen auf<br />
den nicht überbaubaren Flächen darf einen Anteil von 20% nicht überschreiten.<br />
Bei flächenhaften Anpflanzungen ist folgende Dichte der Bepflanzung anzustreben:<br />
- Sträucher: Raster 1,00 m x 1,00 m,<br />
- Heister / Hochstämme: Raster 1,50 m x 1,50 m.<br />
Pflanzqualität / Höhe bei Pflanzung:<br />
Sträucher: mind. 2x v. H 60-100 cm<br />
Heister: mind. 2x v. H 125-150 cm<br />
Hochstamm: mind. 2x v. StU 10-12cm<br />
Folgende standortgerechte und einheimische Gehölzarten sind zu verwenden:<br />
Bäume: Acer campestre (Feldahorn), Acer platanoides (Spitzahorn), Acer<br />
pseudoplatanus (Bergahorn), Carpinus betulus (Hainbuche), Prunus<br />
avium (Vogelkirsche), Quercus robur (Stieleiche), Tilia cordata<br />
(Winterlinde), Sorbus aucuparia (Eberesche)<br />
Sträucher: Cornus sanguinea (Roter Hartriegel), Corylus avellana (Hasel),<br />
Crataegus laevigata (zweigr. Weißdorn), C. monogyna (eingriffl.<br />
Weißdorn), Ligustrum vulgare (Liguster), Prunus spinosa (Schlehe),<br />
Rosa canina (Hundsrose), Rosa arvensis (Ackerrose), Salix<br />
caprea (Salweide), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Viburnum<br />
opulus (Gemeiner Schneeball)<br />
Zur Grundstückseingrünung (-einfriedung) von ggf. späteren parzellierten Gewerbegrundstücken<br />
eignen sich insbesondere schnittverträgliche Gehölze, wie<br />
Feldahorn, Hainbuche, Weißdorn und Liguster. Sofern es das innere Erschließungskonzept<br />
zulässt, sind die äußeren Grundstücksgrenzen einzugrünen, um<br />
das Gebiet in die Landschaft einzubinden. Die Bepflanzung notwendiger Böschungen<br />
ist sinnvoll, um Erosionen zu vermeiden.<br />
6.2 Umweltverträglichkeit / Auswirkungen der zu erwartenden Eingriffe auf den Naturhaushalt<br />
- Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung<br />
Im Rahmen der Erschließung des Industriegebietes wird in die verschiedenen<br />
Umweltpotenziale eingegriffen, wie aus der folgenden verbal-argumentativen tabellarischen<br />
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung hervorgeht.<br />
Tabelle 1: Eingriffe in die Naturraumpotenziale und Ausgleichsmaßnahmen<br />
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Potential Eingriff Vermeidung / Ausgleich / Ersatz<br />
Land-/Forstwirtschaft,<br />
Rohstoffe<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Nicht betroffen -<br />
Topographie/ Relief Nicht betroffen -<br />
Boden • Versiegelung durch bergbauliche<br />
Anlage bereits vorhanden<br />
Wasser • keine Verminderung der Versickerung<br />
durch zusätzliche Versiegelung<br />
Klima/ Lufthygiene • Kleinklimabeeinträchtigung gering,<br />
Plangebiet relativ klein<br />
Landschaftsbild/ Ortsbild/<br />
Erholung<br />
• Immissionen durch Kraftwerksbetrieb<br />
• Lärmemission durch Holzverarbeitung<br />
(Pelletierungsanlage)<br />
• Fernsichtwirksamkeit durch hohe<br />
Bauwerke<br />
Biotisches Potenzial • kein Verlust von höherwertigern Vegetationsbeständen,<br />
da Wiedernutzung<br />
einer intensiv genutzten Gewerbefläche<br />
(Tagesanlage),<br />
• keine zusätzliche Versiegelung<br />
• Vermeidung durch Schutz intakter Randbereiche<br />
• Rückführung von Regen-/Oberflächenwasser in den<br />
natürlichen Kreislauf durch Einleitung in den Salbach<br />
(Erlaubnisantrag in Anlehnung an die bestehende<br />
Einleiterlaubnis wird derzeit ausgearbeitet)<br />
• Schaffung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung,<br />
einschl. Regenwasserbewirtschaftung<br />
• Erhaltung von Gehölzbeständen, Neuanpflanzung<br />
auf Pflanzenflächen<br />
• Anwendung erforderlicher Filtertechniken<br />
(BImSchG-Antrag)<br />
• Einhausung lärmintensiver Nutzungen<br />
• Störung des Landschaftsbildes wird durch Randbepflanzung<br />
minimiert. Nach Erreichen der Endwuchshöhen<br />
von ca. 20 m werden die geplanten<br />
Gebäude zu 70 % verdeckt<br />
• gestalterische Vorgaben und Festsetzungen der<br />
maximalen Gebäudehöhe von 28 m<br />
• Erhaltung von Gehölzbeständen, Neuanpflanzung<br />
auf Pflanzenflächen entlang der nördlichen Randbereiche,<br />
Festsetzung eines 10m breiten Gehölzstreifens<br />
(ca. 1.650 qm)<br />
• Sicherung eines zu begrünenden Flächenanteils<br />
von 20% der Fläche<br />
Wie aus der o.a Tabelle ersichtlich, ist die Umnutzung der ehemals bergbaulich<br />
genutzten Fläche nicht <strong>mit</strong> wesentlicher neuer Flächeninanspruchnahme und<br />
unausgleichbaren Eingriffen in die einzelnen Umweltteilpotenziale verbunden.<br />
Eingriffs-/Ausgleichs<br />
Bilanzierung Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes wird in verschiedene Umweltpotenziale<br />
eingegriffen, so dass <strong>zum</strong> Nachweis einer Kompensation eine rechnerische<br />
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erarbeitet wird.<br />
Zu berücksichtigen ist, dass große Teile des Plangebietes bereits im Bestand<br />
bebaut bzw. baulich genutzt sind.<br />
Bei dem rechnerischen Verfahren zur Eingriffsbewertung gem. „Leitfaden Eingriffsbewertung,<br />
MfU 2001“ wird der Ökologische Wert (ÖW) des Ist-Zustandes<br />
und des Planungszustandes (ÖW-P), wie im Folgenden beschrieben, er<strong>mit</strong>telt.<br />
Zunächst werden die einzelnen Biotopstrukturen, als Erfassungseinheiten aufgenommen.<br />
Jeder Erfassungseinheit ist ein optimaler Biotopwert „BW“ (Punkte von<br />
0 - 30) zugeordnet. Der Biotopwert ist für jede Erfassungseinheit im Anhang A<br />
der Leitlinie fest definiert.<br />
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Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Die Bewertung jeder Erfassungseinheit erfolgt nach zwei Bewertungsblöcken<br />
aus dem der Zustandswert (ZW) abgeleitet wird.<br />
Block A: Berechnung des Zustandteilwerts (ZTW A) auf Grund der Bewertung<br />
der vorkommenden Pflanzen- und Tierarten sowie der Ausprägung der<br />
Vegetation<br />
Block B: Berechnung des Zustandteilwerts (ZTW B) auf Grund der Bewertung<br />
der standörtlichen und nutzungsbedingten Ausprägung und Funktion<br />
im betroffenen Naturraum.<br />
Die Flächen der einzelnen Nutzungen / Erfassungseinheiten wurde in zwei Kartierdurchgängen<br />
im Mai / Juni 2009 kartiert und abgegrenzt (vgl. Artenlisten im<br />
Anhang A).<br />
Tabelle 2: Berechnung der Zustandsteilwerte ZTW-A und ZTW-B<br />
Bewertungsblock A (Bewertung Flora / Fauna)<br />
lfd.Nr Erfassungseinheit Bewertungsblock A ZTW A<br />
Klartext Nummer Biotopwert<br />
I II III<br />
IV V VI Mittelw.I-VI<br />
Vegetation RL-Veget Vögel Artengr.2 Artengr.3 Artengr.4 RL-Fauna Schichtung Reifegrad<br />
B1<br />
teilversiegelt Fläche (z.T.<br />
Spontanbewuchs)<br />
3.2 2 Fixbewertung<br />
B2 sonstiges Gebüsch 1.8.3 27 0,4 0,2 0,2 0,6 0,4<br />
B3 Feldrain (Ruderalflächen) 2.8 19 0,6 0,2 0,6 0,5<br />
B4 vollversiegelte Fläche (GE, Straße) 3.1 0 Fixbewertung<br />
Bewertungsblock B (Bewertung Naturraum)<br />
lfd.Nr Erfassungseinheit Bewertungsblock B ZTW B<br />
Klartext Nummer Biotopwert<br />
I II III IV V<br />
Mittelw.I-V<br />
N-Zahl Abst.Verkehr Abst. LW Abst.GE Freizeit/Erh Naturraum Boden OGew GW<br />
B1<br />
teilversiegelt Fläche (z.T.<br />
Spontanbewuchs)<br />
3.2 2 Fixbewertung<br />
B2 sonstiges Gebüsch 1.8.3 27 0,4 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3<br />
B3 Feldrain (Ruderalflächen) 2.8 19 0,4 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3<br />
B4 vollversiegelte Fläche (GE, Straße) 3.1 0 Fixbewertung<br />
Der Ökologische Wert des Ist-Zustandes ergibt sich nun aus der Multiplikation<br />
des Zustandswertes <strong>mit</strong> dem festgesetzten Biotopwert (BW) und dem Flächenwert<br />
„FW“ (Größe der Erfassungseinheit in qm).<br />
ÖW-Ist = ZW x BW x FW<br />
Tabelle 3: Berechnung des ökologischen bestandswertes (ÖW-Ist)<br />
Bewertung des IST-Zustandes<br />
lfd.Nr Erfassungseinheit Ökowert Flächenwert<br />
Ökowert Bewert.Biotopwert<br />
Zustands-(teil-) wert<br />
ÖW/qm FW ÖW<br />
faktor<br />
BF<br />
Ökolog.<br />
Wert, ges.<br />
Klartext Nummer ZTW ZTW ZW (gerundet) qm ÖW-B<br />
A B<br />
B1<br />
teilversiegelt Fläche (z.T.<br />
Spontanbewuchs)<br />
3.2 2 Fixbewertung<br />
2 1.990 3.980 1 3.980<br />
B2 sonstiges Gebüsch 1.8.3 27 0,4 0,3 0,4 11 510 5.610 1 5.610<br />
B3 Feldrain (Ruderalflächen) 2.8 19 0,5 0,3 0,5 10 600 6.000 1 6.000<br />
B4 vollversiegelte Fläche (GE, Straße) 3.1 0 Fixbewertung<br />
0 20.120 0 1 0<br />
Gesamtfläche Bilanzierungsbereich: 23.220 Wert: 15.590<br />
16
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Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Demnach errechnet sich für den gesamten Geltungsbereich ein rechnerischer ökologischer<br />
Wert von 15.590 ökologischen Wertpunkten (ÖW).<br />
Der Ökologische Wert des Planungszustandes ergibt sich nun aus der Multiplikation<br />
des Flächenwert FW (Größe der Erfassungseinheit in qm) <strong>mit</strong> dem Planungswert<br />
(PW) sowie eines Bewertungsfaktors (BF), der bei besonders aufwertenden<br />
ökologischen Maßnahmen angesetzt werden kann.<br />
ÖW-Planung = FW x PW x BF<br />
Tabelle 4: Berechnung des Planungswertes (ÖW-Planung)<br />
Gesamtbilanz<br />
lfd.Nr Erfassungseinheit<br />
Ist-<br />
Zustand<br />
Fläche Planungswert<br />
Ökowert Bewert.-<br />
Planzustand<br />
Bilanz<br />
faktor<br />
Ökowert Ökol.Wert Verlust Fläche<br />
Klartext Nummer qm ÖW BF ÖW-P ÖW-B ÖW qm<br />
B1<br />
teilversiegelt Fläche (z.T.<br />
Spontanbewuchs)<br />
3.2 0 3.980 -3.980 -1.990<br />
B2 sonstiges Gebüsch 1.8.3 0 5.610 -5.610 -510<br />
B3 Feldrain (Ruderalflächen) 2.8 0 6.000 -6.000 -600<br />
B4 vollversiegelte Fläche (GE, Straße) 3.1 0 0 0 -20.120<br />
P1 Verkehrsflächen 3.1 1.780 0 0 1 0<br />
P2 Industriegebiet GRZ 0,8 davon: 21.440<br />
P2a - max. überbaubar, GRZ 0,8<br />
- Anpflanzungsfläche (§9 (1) 25a<br />
3.1 17.150 0 0 1 0<br />
P2b BauGB), 10m breiter Gehölzstreifen<br />
entl. nördlicher Gebietsgrenze<br />
- restl. nicht versiegelte Fläche, abzüg.<br />
1.8.3 1.650 13 21.450 1 21.450<br />
P2c P2b (Gärtnerisch zu begrünen <strong>mit</strong><br />
Pflanzvorgaben)<br />
3.4 2.640 5 13.200 1 13.200<br />
Gesamtfläche Bilanzierungsbereich: 23.220 Bilanz der Gesamtfläche: 34.650 15.590 19.060 222%<br />
Kompensationsrate: 122%<br />
Die Planung geht vom max. zulässigen Versiegelungsgrad bei Industriegebieten<br />
von 80% aus.<br />
Die neuen festgesetzten Gehölzflächen werden <strong>mit</strong> einem Punkteabzug gegenüber<br />
dem Standardwert versehen, da direkt angrenzend intensiv genutzte Ackerflächen<br />
und Industrieflächen vorhanden sind und das Gehölz relativ isoliert ist.<br />
Der Planungswert für die restlichen nicht überbaubaren Flächen wird die Bewertung<br />
für die Gärten, abzüglich 2 Punkten vom Standardwert wegen der angrenzenden<br />
industriellen Nutzung angesetzt.<br />
Wie die Tabelle zeigt, wird eine Vollkompensation erreicht, obwohl vom größtmöglichen<br />
Eingriff (Verlust des kompletten Bewuchses innerhalb der Bauflächen)<br />
ausgegangen wird, da das Gebiet bereits durch die Vornutzung weitgehend versiegelt<br />
ist.<br />
7 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />
Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung <strong>mit</strong> § 85 LBO werden im Zusammenhang<br />
<strong>mit</strong> dem <strong>Bebauungsplan</strong> örtliche Bauvorschriften erlassen. Folgende gestalterische<br />
Festsetzungen werden getroffen:<br />
17
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
Dächer 1. Dachflächen sind <strong>mit</strong> hellen und unauffälligen Farben (keine Leuchtfarben) zu<br />
versehen, um das Landschaftsbild nicht zu beeinträchtigen (Fernsichtwirksamkeit).<br />
Eine extensive Begrünung von Fachdachflächen ist zulässig.<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
2. Auf Dacheindeckungen aus unbeschichteten Metallen ist zu verzichten.<br />
Fassaden 3. Fassaden sind <strong>mit</strong> unauffälligen Farben (keine Leuchtfarben) zu versehen, um<br />
das Landschaftsbild nicht zu beeinträchtigen (Fernsichtwirksamkeit).<br />
Stellplätze 4. PKW-Stellplätze sind <strong>mit</strong> wassergebundenen Materialien zu gestalten und <strong>mit</strong><br />
1 Hochstamm pro 6 Stellplätze einzugrünen.<br />
8 AUSWIRKUNGEN DER FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGS-<br />
PLANES UND ABWÄGUNG<br />
Mit Realisierung des <strong>Bebauungsplan</strong>es sind Auswirkungen auf einzelne der in §<br />
1 Abs. 6 BauGB genannten Belange zu erwarten. Diese Auswirkungen werden<br />
im Folgenden erläutert und in die Abwägung <strong>mit</strong> eingestellt. Gemäß § 1 Abs. 7<br />
BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten<br />
Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.<br />
Das Verkehrssystem betreffend sind aufgrund der beschränkten Größe des<br />
Plangebietes keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. Die geplante Nutzung<br />
als Industriegebiet induziert zwar Verkehr, dieser kann jedoch vom angrenzenden<br />
Höhenweg (Auf der Kupp) ohne wesentliche negative Auswirkungen<br />
aufgenommen und an das überörtliche Verkehrsnetz abgeführt werden. Zu berücksichtigen<br />
ist dabei auch, dass es sich um eine bereits erschlossene Fläche<br />
handelt, die eine kurze Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz über die L<br />
305 und L140 ohne Querung einer Ortsdurchfahrt ermöglicht.<br />
Wesentliche Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen auf das Klima sind aufgrund<br />
der geringen Plangebietsgröße der Industriefläche nicht zu erwarten.<br />
Aus Sicht des Immissionsschutzes sind aufgrund der geringen Plangebietsgröße<br />
und der dem Umfeld angepassten Nutzung ebenfalls keine negativen<br />
Auswirkungen zu erwarten. Genehmigungsrechtliche Aspekte zu den zulässigen<br />
Anlagen werden im entsprechenden BImSchG-Verfahren geregelt. Hierbei werden<br />
sowie Immissionsprognosen zu Lärm als auch zu Staub und gasförmigen<br />
Belastungen vorgelegt. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen die zu erwartenden<br />
Immissionswerte unter den Irrelevanzwerten der TA-Luft. Vorgaben aus dem<br />
Lärmgutachten garantieren, dass die Grenzwerte der TA-Lärm an den relevanten<br />
Immissionsmessstandorten (Aufpunkte) eingehalten werden können.<br />
Durch die Maßnahme wird Grund und Boden in Anspruch genommen. Durch<br />
die vorliegende Planung wird dem Gebot des sparsamen Umgangs <strong>mit</strong> Grund<br />
und Boden Rechnung getragen, da auf eine bereits vollkommen erschlossene<br />
und bereits bebaute / versiegelte Fläche zurückgegriffen wird. Es wird lediglich<br />
eine Fläche von ca. 1780 qm zusätzlich in Anspruch genommen, die derzeit als<br />
teilversiegelte Holzlagerfläche genutzt wird. Natürliche Böden werden nicht beansprucht.<br />
18
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
9 UMWELTBERICHT<br />
9.1 Vorbemerkung<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Erhebliche negative Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion und des Landschafts-<br />
/ Ortsbildes sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.<br />
Beeinträchtigungen durch die betriebsbedingt notwendige Höhe der baulichen<br />
Anlagen sind nicht zu vermeiden. Um vermeidbare Beeinträchtigungen von Ortsund<br />
Landschaftsbild zu verhindern, werden daher im <strong>Bebauungsplan</strong> Festsetzungen<br />
getroffen, die auf die städtebauliche Integration des Baugebietes abzielen.<br />
Gesetzgrundlagen Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, die in einem<br />
<strong>Umweltbericht</strong> gem. § 2a Abs. 1 Nr. 2BauGB die Belange des Umweltschutzes<br />
darlegt.<br />
<strong>Umweltbericht</strong> Im Folgenden wird gem. Anlage 1 des BauGB ein <strong>Umweltbericht</strong> (Ergebnisse der<br />
Umweltprüfung) gem. § 2a BauGB verfasst, der die „voraussichtlichen un<strong>mit</strong>telbaren<br />
und <strong>mit</strong>telbaren Umweltänderungen und Auswirkungen auf die Schutzgüter“<br />
durch das vorgesehene Projekt bzw. Planung beschreibt und bewertet.<br />
Spezielle Artenschutzprüfung<br />
Gem. § 42 Abs. 5 BNatSchG ist die artenschutzrechtliche Prüfung im Zuge der<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>aufstellung bzw. -änderung (§ 21 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) auf<br />
streng geschützte Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie auf europäische<br />
Vogelarten zu beschränken 4 . Bei der Betroffenheit besonders geschützter<br />
Arten gem. BArtSchV liegt gem. § 42 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG kein Verstoß im<br />
Sinne des § 42 BNatSchG vor. Detaillierte Aussagen zur artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung sind dem Kapitel 9.3 des <strong>Umweltbericht</strong>s zu entnehmen.<br />
Umwelthaftung Gem. § 21a BNatSchG wird eine Prüfung im Sinne des USchadG durchgeführt,<br />
um zu prüfen, ob erhebliche Auswirkungen auf Arten (Zugvögel, Vogelarten des<br />
Anh. 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie, Tier- und Pflanzenarten der Anh. II und IV<br />
der FFH-Richtlinie) und natürliche Lebensräume (Lebensräume der o.a. Tierarten,<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie) zu erwarten sind. Detaillierte<br />
Aussagen hierzu sind dem Kapitel 9.3 des <strong>Umweltbericht</strong>s zu entnehmen.<br />
9.2 Projektbeschreibung<br />
Projektbeschreibung<br />
/ Ziele und<br />
Festsetzungen<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
Die von der Planung betroffene, ca. 23.400 qm große Fläche liegt am östlichen<br />
Rand des Saarwellinger Ortsteils Reisbach, un<strong>mit</strong>telbar an der Höhenstraße (Auf<br />
der Kupp), einer Verbindungsstraße zwischen L309 und L 339.<br />
Die dem <strong>Umweltbericht</strong> zugrunde liegende <strong>Bebauungsplan</strong>ung setzt für diesen<br />
Bereich ein Industriegebiet fest. Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong><br />
enthält für das <strong>Bebauungsplan</strong>gebiet die Darstellung einer gewerblichen<br />
Baufläche, so dass die Planungen aus dem FNP entwickelt werden können.<br />
4 vgl. hierzu: TRAUTNER, J. (2008), Artenschutz im novellierten BNatSchG - Übersicht für die Planung, Begriffe und fachliche<br />
Annäherung, in: Naturschutz in Recht und Praxis - online (2008) Heft 1, www.naturschutzrecht.net, S. 4 und 16<br />
19
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
Bedarf an Grund<br />
und Boden<br />
Relevante Fachgesetze<br />
und<br />
Fachpläne<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />
Entstehung eines Gewerbe- und Industriegebietes geschaffen werden. Insbesondere<br />
sollen die Planungsvoraussetzungen für ein Biomasseheizkraftwerk sowie<br />
für eine Holztrocknungs- und Pelletierungsanlage geschaffen werden.<br />
Durch die Planungen wird folgender Bedarf an Grund und Boden induziert:<br />
- Geltungsbereich rd. 23.220 qm<br />
- Verkehrsflächen ca. 1.780 qm<br />
- Industriegebiet: 21.440 qm => GRZ 0,8 => Versiegelung max. 17.150 qm<br />
gesamte maximal zulässige Versiegelung: 18.930 qm<br />
Die maximal zulässige Versiegelung entspricht einem Versiegelungsgrad von rd.<br />
82 % bezogen auf den gesamten Geltungsbereich. Da das gesamte Gebiet bereits<br />
gewerblich genutzt wird, ist keine Neuversiegelung naturnaher Flächen erforderlich.<br />
Die relevanten Fachgesetze sind in Teil B auf der Planzeichnung genannt.<br />
Schutzgebiete nach Naturschutz sind nicht betroffen. Die Belange der Schutzgebiete<br />
nach Wasserrecht und sonstigen Schutzgebiete und Objekte nach Naturschutzrecht<br />
(u.a. Natura2000, Artenschutz, Umwelthaftung) werden im betreffenden<br />
Absatz abgehandelt. Die Planungen können aus den überörtlichen Planungsvorgaben<br />
(LEP Umwelt, FNP, LP) abgeleitet werden.<br />
9.3 Artenschutzrechtliche Betrachtung / Prüfung (saP) und Umweltschäden i.S.<br />
des Umweltschadensgesetzes<br />
Im Nachfolgenden wird im Zuge der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung<br />
(saP) untersucht, ob bau- bzw. anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf<br />
die streng bzw. besonders geschützte Arten zu erwarten sind. Es werden:<br />
- artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG bezüglich der<br />
gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten<br />
des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können,<br />
er<strong>mit</strong>telt und dargestellt.<br />
- naturschutzfachliche Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung gem. §<br />
43 Abs. 8 BNatSchG von den Verboten des § 42 BNatSchG geprüft.<br />
- für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gem. nationalem<br />
Naturschutzrecht streng geschützt sind, wird darüber hinaus geprüft, ob der §<br />
28 Abs. 3 SNG (entsprechend § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG) einschlägig ist.<br />
Nachfolgend werden die wesentlichen Inhalte hinsichtlich der europarechtlich<br />
relevanten Arten (Anh. IV FFH-RL, Anh 1 VS-RL) sowie der streng geschützten<br />
Arten zusammengestellt.<br />
Wirkfaktoren Im Folgenden werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen<br />
und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und<br />
Pflanzenarten verursachen können:<br />
20
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
Baubedingte<br />
Wirkfaktoren /<br />
Wirkprozesse Die Nutzungsänderung in ein Industriegebiet geht <strong>mit</strong> keiner neuen Flächeninanspruchnahme<br />
einher, so dass durch diese Änderung keine Lebensräume und<br />
Biotopstrukturen von streng geschützten Arten sowie europäischen Vogelarten in<br />
Anspruch genommen werden.<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Im Gegensatz zu linienförmigen Eingriffen (Straßen/Schienenwege) ist die Barrierewirkung<br />
bzw. sind Zerschneidungseffekte nachrangig zu beurteilen, da die<br />
Baustelleneinrichtungsflächen während der Bauphase nur im Bereich von bereits<br />
bebauten und versiegelten Flächen angeordnet sind.<br />
Lärm- und Stoffimmissionen, Erschütterungen sowie optische Störungen sind<br />
durch den Baustellenbetrieb (Bauarbeiten, Kfz-Verkehr, etc.) als wesentliche<br />
Wirkfaktoren aufzuführen. Da kein nächtlicher Baubetrieb vorgesehen ist, beschränken<br />
sich diese Wirkungen auf den Zeitraum zwischen 7 Uhr und 19 Uhr.<br />
Anlagen- und<br />
betriebsbedingte<br />
Wirkprozesse Vom Industriegebiet und vor allem von den zulässigen Nutzungen „Heizkraftwerk,<br />
Pelletierungsanlage“ gehen anlagen- und betriebsbedingten Wirkfaktoren<br />
in Form von akustischen und optischen Störungen sowie Immissionen aus. Auch<br />
sind Störungen durch die Anwesenheit und die Tätigkeiten der Menschen zu<br />
verzeichnen.<br />
Auswirkungen durch Verschattung, die grundsätzlich kleinklimatologische Veränderungen<br />
der Lebensbedingungen von Arten hervorrufen kann, können ebenfalls<br />
auftreten.<br />
Verstärke Emissionen, die angrenzende Habitatstrukturen verändern könnten<br />
und so<strong>mit</strong> Auswirkungen auf geschützte Arten haben könnten, wie z.B. stoffliche<br />
Depositionen, Stoffeinträge, Abgase können ebenfalls auftreten.<br />
Die Immissionsprognose 5 legt jedoch dar, dass alle Immissionen unter den Irr elevanzwerten<br />
der TA-Luft liegen. Es wurden Prognosen für Stickoxide (NO2).<br />
Schwefeldioxid (SO2) und Feinstaub (PM10) erstellt. Andere Parameter sind<br />
nicht relevant.<br />
Lärmeinwirkungen sind bereits durch den derzeitigen Betrieb der Holzhacker und<br />
Schreddermaschinen der Holzaufbereitung vorhanden. Im Zuge des nachfolgenden<br />
BImSchG-Verfahrens für die im GI zulässigen Anlagen wird nachgewiesen,<br />
dass die Lärmemissionen durch die Einhausung lärmintensiver Betriebsteile<br />
deutlich verringert werden 6 .<br />
Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung Folgende allgemeinen Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um<br />
Gefährdungen von Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie bzw. Arten des<br />
Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie zu vermeiden oder zu mindern.<br />
5 GICON GmbH, Immissionsberechnungen für Luftschadstoffe für das geplante Pelletwerk <strong>mit</strong> Biomasseheizkraftwerk am<br />
Standort Reisbach der 4Energy Invest, Entwurf - August 2009<br />
6 ACCON Köln GmbH, Kurzzusammenfassung der gutachterlichen Stellungnahme zu den Geräuschemissionen und -<br />
immissionen des geplanten Biomasseheizkraftwerkes sowie einer Pelletierungsanlage in Reisbach, Köln 16.08.2009<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
- Ausführung von notwendigen Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeit (16.<br />
September bis 28. Februar),<br />
- Erhaltung und Schonung angrenzender Gehölzstrukturen entlang des nördlichen<br />
Geltungsbereiches<br />
geschützte<br />
Pflanzen Im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es sind angesichts der gewerblichen<br />
Nutzungen keine Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zu erwarten.<br />
Auch sind im Umfeld des Vorhabens keine Pflanzenarten des Anhangs IV der<br />
FFH-Richtlinie bekannt 7 .<br />
Die örtlichen Bestandsaufnahmen (vgl. Anhang 1) bestätigen, dass keine streng<br />
geschützten Pflanzenarten vorgefunden wurden.<br />
geschützte<br />
Tierarten Säugetiere: Alle heimischen Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-<br />
Richtlinie aufgeführt und da<strong>mit</strong> streng geschützt. Für den Geltungsbereich sind<br />
keine Fledermausvorkommen bzw. Wochenstuben bekannt. Die Beeinträchtigung<br />
bzw. Reduzierung der Jagdreviere stellen keinen Verbotstatbestand gem. §<br />
42 BNatSchG dar.<br />
Weitere Nachweise von Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, die<br />
potenziell im Saarland vorkommen (Biber, Wildkatze, Haselmaus) sind nicht bekannt<br />
8 und angesichts der Vornutzung innerhalb des Geltungsbereiches auch<br />
nicht zu erwarten.<br />
Amphibien / Reptilien: Zur naturschutzfachlichen Beurteilung wurden die Daten<br />
der Verbreitungskarten 9 der Delattinia ausgewertet, die darüber Aufschluss g eben,<br />
ob die entsprechenden Arten grundsätzlich zu erwarten sind. Demnach ist<br />
<strong>mit</strong> keinen Amphibienvorkommen streng geschützter Arten im Plangebiet zu<br />
rechnen. Laichgewässer und geeignete Habitatstrukturen fehlen sowohl im Plangebiet<br />
als auch im un<strong>mit</strong>telbar angrenzenden Bereich. Auch die streng geschützte<br />
Reptilienart bzw. Anh. IV -Art, Zauneidechse (Lacerta agilis) wurde im<br />
Untersuchungsraum nicht nachgewiesen. Die derzeitigen Biotopstrukturen und<br />
die intensiv landwirtschaftlich genutzten angrenzenden Bereiche bieten auch<br />
keine idealen Habitatverhältnisse für diese Wärme liebende Eidechsenart.<br />
Libellen: Im Saarland sind bislang zwei Libellen-Arten des Anhangs IV FFH-<br />
Richtlinie der EU nachgewiesen 10 , die bisher in der „Roten-Liste“ des Saarlandes<br />
nicht erfasst waren:<br />
- die Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), Anhang II+IV, RL-D (2)<br />
- die Zierliche Keiljungfer / Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis), Anhang<br />
IV, RL-D ()<br />
Keine dieser Arten wurde bisher im Geltungsbereich bzw. im näheren Umfeld der<br />
geplanten Maßnahmen nachgewiesen.<br />
7<br />
SAUER, E. (1993): Die Gefäßpflanzen des Saarlandes (<strong>mit</strong> Verbreitungskarten), Schriftenreihe „Aus Natur und Landschaft<br />
im Saarland“, Sonderband 5, MfU Saarland / DELATTINIA e.V. (Hrsg.)<br />
8<br />
HERRMANN, M. (1991): Säugetiere im Saarland - Verbreitung, Gefährdung, Schutz, NABU Saar (Hrsg).<br />
9<br />
http://www.delattinia.de/Verbreitungskarten.htm<br />
10<br />
aus: Didion, A., Trockur, B. und Schorr, M. (1997): Roten Liste der im Saarland gefährdeten Libellenarten (2.Fassung:<br />
1997); in: Bestand und Gefährdung der Libellen, Tagfalter, Moose und Armleuchteralgen des Saarlandes; Aus Natur und<br />
Landschaft im Saarland - Sonderband 7; 9-35 - überarbeitet, Juni 1999 bzw. Dezember 2001<br />
http://www.berndtrockur.de/<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Ansonsten sind im Gebiet keine geeigneten strukturreichen und vor allem sauberen<br />
Gewässer als potenzielle Lebensräume und Reproduktionsgewässer von<br />
gefährdeten Libellenarten vorhanden. Die bereits versiegelten und gewerblich<br />
genutzten Flächen haben deshalb keine Bedeutung für Libellen.<br />
Schmetterlinge: Die aktuelle Fassung des Schmetterlingsatlas des Saarlandes<br />
weist keine Fundorte streng geschützter Tagfalterarten des Anh. II und IV der<br />
FFH-RL in diesem intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereich auf. 11 Solche<br />
Arten sind innerhalb des Geltungsbereiches aufgrund mangelnder Habitatvoraussetzungen<br />
auch nicht zu erwarten.<br />
Fische, Rundmäuler, Weichtiere: Durch die derzeitige Nutzung als gewerblich<br />
genutzte und bereits weitgehend versiegelte Fläche fehlen geeigneter Lebensräume,<br />
so dass die Arten dieser Gruppen nicht relevant sind.<br />
Käfer: Der Ere<strong>mit</strong> (Osmoderma ere<strong>mit</strong>a), eine im Saarland existierende Käferarten<br />
des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, ist an Waldlebensräume gebunden, die<br />
im Geltungsbereich nicht vorhanden sind. Ein Vorkommen ist da<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
geschützte Vogelarten<br />
des Anh. 1 VSRL Aufgrund der vorhandenen Nutzung und da<strong>mit</strong> fehlender Habitatstrukturen, sind<br />
Vogelarten des Anhangs I der VS-RL 12 im Planungsgebiet auszuschließen. Im<br />
Zuge der örtlichen Bestandsaufnahmen im Mai und Juni 2009 wurden keine Vogelarten<br />
des Anh. 1 der VS-RL vorgefunden.<br />
Fundnachweise für Rastvogelarten existieren im Planungsbereich nicht.<br />
Sonst. europ.<br />
Vogelarten Im Zuge der Primärdatenerhebung wurden auf den wenigen fragmentarischen<br />
Randgrünflächen sowei auf un<strong>mit</strong>telbar angrenzenden Flächen lediglich weit<br />
verbreitete Vogelarten angetroffen: Amsel, Kohlmeise, Feldlerche (nur rüttelnd<br />
über angrenzendem Acker außerhalb Geltungsbereich), Rabenkrähe (Nahrung<br />
suchend nur auf angrenzendem Acker außerhalb Geltungsbereich), Habicht<br />
(kreisend über Ackerflächen)<br />
Naturschutzfachliche<br />
Ausnahmevoraussetzungen<br />
gem. § 43 Abs.<br />
8 BNatSchG iVm Art.<br />
12 Abs. 1 und Art. 16<br />
Abs. 1 FFH-Richtlinie<br />
unersetzbare Biotope<br />
gem. § 28 Abs. 3 SNG<br />
Direkte Brutnachweise konnten nicht erbacht werden.<br />
Da<strong>mit</strong> liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Verbotstatbestände im Sinne<br />
des § 42 BNatSchG und des Art. 5 VSRL vor.<br />
Eine Ausnahme gem. § 43 Abs. 8 BNatSchG ist nach derzeitigem Kenntnisstand<br />
nicht erforderlich.<br />
Da der Geltungsbereich im Bestand bereits nahezu vollständig versiegelt / teilversiegelt<br />
ist, sind keine Biotope bzw. Biotopstrukturen betroffen, die für die nicht<br />
gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gem. nationalem Naturschutzrecht<br />
streng geschützt sind, unersetzbar sind.<br />
11 WERNO, A., 2007, Lepidoptera im Saarland, http://www.spiderling.de/saar_lepi_online/index.htm<br />
12 RICHTLINIE DES RATES vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG), (ABl. L 103<br />
vom 25.4.1979, S. 1)<br />
23
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
USchadG Gem. § 21a BNatSchG wird eine Prüfung im Sinne des USchadG durchgeführt,<br />
um zu prüfen, ob erhebliche Auswirkungen auf Arten (Zugvögel, Vogelarten des<br />
Anh. 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie, Tier- und Pflanzenarten der Anh. II und IV<br />
der FFH-Richtlinie) und natürliche Lebensräume (Lebensräume der o.a. Tierarten,<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie) zu erwarten sind.<br />
Erheblichkeit Die Beurteilung einer Schädigung, die erheblich nachteilige Auswirkungen auf<br />
den Erhaltungszustand des betreffenden Lebensraumtyps haben kann, richtet<br />
sich nach den Kriterien des Anhangs 1 der Umwelthaftungsrichtlinie 13 :<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
„- Anzahl der Exemplare, ihre Bestandsdichte oder ihr Vorkommensgebiet;<br />
- Rolle der einzelnen Exemplare oder des geschädigten Gebiets in Bezug auf die Erhaltung der<br />
Art oder des Lebensraums, Seltenheit der Art oder des Lebensraums (auf örtlicher, regionaler<br />
und höherer Ebene einschließlich der Gemeinschaftsebene);<br />
- die Fortpflanzungsfähigkeit der Art (entsprechend der Dynamik der betreffenden Art oder Population),<br />
ihre Lebensfähigkeit oder die natürliche Regenerationsfähigkeit des Lebensraums<br />
(entsprechend der Dynamik der für ihn charakteristischen Arten oder seiner Populationen);<br />
- die Fähigkeit der Art bzw. des Lebensraums, sich nach einer Schädigung ohne äußere Einwirkung<br />
lediglich <strong>mit</strong> Hilfe verstärkter Schutzmaßnahmen in kurzer Zeit so weit zu regenerieren,<br />
dass allein aufgrund der Dynamik der betreffenden Art oder des betreffenden Lebensraums ein<br />
Zustand erreicht wird, der im Vergleich <strong>zum</strong> Ausgangszustand als gleichwertig oder besser zu<br />
bewerten ist.<br />
Eine Schädigung, die sich nachweislich auf die menschliche Gesundheit auswirkt, ist als erhebliche<br />
Schädigung einzustufen.<br />
Folgende Schädigungen müssen nicht als erheblich eingestuft werden:<br />
- nachteilige Abweichungen, die geringer sind als die natürlichen Fluktuationen, die für den betreffenden<br />
Lebensraum oder die betreffende Art als normal gelten;<br />
- nachteilige Abweichungen, die auf natürliche Ursachen zurückzuführen sind oder aber auf äußere<br />
Einwirkung im Zusammenhang <strong>mit</strong> der Bewirtschaftung der betreffenden Gebiete, die den<br />
Aufzeichnungen über den Lebensraum oder den Dokumenten über die Erhaltungsziele zufolge<br />
als normal anzusehen ist oder der früheren Bewirtschaftungsweise der jeweiligen Eigentümer<br />
oder Betreiber entspricht;<br />
- eine Schädigung von Arten bzw. Lebensräumen, die sich nachweislich ohne äußere Einwirkung<br />
in kurzer Zeit so weit regenerieren werden, dass entweder der Ausgangzustand erreicht wird oder<br />
aber allein aufgrund der Dynamik der betreffenden Art oder des betreffenden Lebensraums<br />
ein Zustand erreicht wird, der im Vergleich <strong>zum</strong> Ausgangszustand als gleichwertig oder besser<br />
zu bewerten ist.“<br />
Pflanzen der Anh. II<br />
und IV FFH-RL Im Planungsgebiet sind keine Vorkommen von Pflanzenarten der Anhänge II und<br />
IV der FFH-Richtlinie bekannt und aufgrund der bestehenden intensiven Nutzung<br />
auch nicht zu erwarten.<br />
Tierarten der Anh. II<br />
und IV FFH-RL Im Planungsgebiet sind keine Vorkommen von Tierarten der Anhänge II und IV<br />
der FFH-Richtlinie bekannt.<br />
Zugvögel (Raststätten)<br />
i.S. Art. 4 (2) VS-RL Im Planungsgebiet sind keine Raststätten von Zugvogelarten vorhanden (beste-<br />
13 Richtlinie 2004/35/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 21.04.2004 über die Umwelthaftung zur Vermeidung<br />
und Sanierung von Umweltschäden (UH-RL)<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
hende gewerbliche Nutzung). Feuchtgebiete im Sinne des Art. 4 Abs. 2 Satz 2<br />
VS-RL sind nicht vorhanden.<br />
Vogelarten des Anh. 1<br />
der VS-RL Es wurden keine Vogelarten des Anhangs 1 der VS-RL im Plangebiet sowie auf<br />
den un<strong>mit</strong>telbar angrenzenden Ackerflächen nachgewiesen.<br />
Lebensraumtypen (LRT)<br />
des Anh. I der FFH-RL Aufgrund der gewerblichen Nutzung und dem hohen Versiegelungsgrad innerhalb<br />
des Geltungsbereiches sind keine Lebensraumtypen des Anh. I der FFH-RL<br />
festzustellen.<br />
Im näheren Umfeld des Plangebietes sind ebenfalls aufgrund der intensiven Ackernutzung<br />
keine Lebensraumtypen des Anh. 1 der FFH-RL vorzufinden.<br />
Die vorgefundenen Ruderalstrukturen entlang der intensiv genutzten Äckerflächen<br />
stellen keine Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-RL dar.<br />
Einer Haftungsfreistellung für Biodiversitätsschäden im Sinne des USchaG<br />
und § 21a BNatSchG steht so<strong>mit</strong> nichts entgegen.<br />
9.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Umweltprüfung)<br />
Schutzgüter<br />
Flora /<br />
Fauna /<br />
biologische<br />
Bestandsaufnahme und Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Die von der Planung betroffene Fläche stellt sich derzeit als bereits versiegelte /<br />
teilversiegelte, gewerblich genutzte Fläche dar, die im nördlichen Randbereich<br />
von Laubgehölzen randlich eingegrünt wird.<br />
Ökologisch hochwertige Strukturen sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht<br />
vorhanden.<br />
Es sind weder Schutzgebiete nach § 17 und 18 SNG (Natur- und Landschaftsschutzgebiete),<br />
noch pauschal geschützte Biotope gem. § 22 SNG betroffen.<br />
Rote-Liste-Arten bzw. Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie bzw. des<br />
Anh. 1 der VS- Richtlinie sind im Geltungsbereich nicht nachgewiesen.<br />
Lediglich Ruderalstrukturen <strong>mit</strong> Trittgesellschaften und Ackerwildkräutern, die<br />
aus den Ackerflächen eingewandert sind, sind in einem schmalen Randstreifen<br />
entlang der Geltungsbereichsgrenze festzustellen.<br />
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
Die GRZ von 0,8 garantiert, dass 20 % der Grundstücksfläche unversiegelt bleiben<br />
und gem. Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es gärtnerisch gestaltet werden.<br />
Es werden grünordnerische Festsetzungen zur Anpflanzung von Bäumen und<br />
Sträuchern getroffen. Dazu wird ein ca. 10 m breiter Gehölzstreifen entlang der<br />
nördlichen Gebietsgrenze festgesetzt.<br />
25
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
Schutzgut<br />
Boden<br />
Schutzgut<br />
Wasser<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Die rechnerische Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung legt dar, dass unter Einbeziehung<br />
der Vornutzung durch die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es eine<br />
rechnerische Kompensation der Eingriffe erreicht wird.<br />
Erhebliche Auswirkungen auf Flora, Fauna und biologische Vielfalt sind nicht zu<br />
erwarten.<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Der Geltungsbereich ist momentan bereits weitgehend versiegelt, bzw. teilversiegelt<br />
(Lagerflächen für Holz / Holzhäcksel) und zeigt keine natürliche Bodentypen.<br />
Die natürlichen Bodenfunktionen, wie Puffer-, Filtereigenschaften, natürliche<br />
Fruchtbarkeit, werden durch die Untergrundverhältnisse vorbestimmt und sind<br />
bereits stark verändert.<br />
Ehemals vorhandene Altablagerungen aus der Vornutzung wurden zwischenzeitlich<br />
in Zuge der Entlassung aus der Bergaufsicht beseitigt.<br />
Munitionsgefahren aus dem 2. Weltkrieg sind grundsätzlich nicht auszuschließen,<br />
so dass vor Baubeginn eine vorsorgliche Überprüfung durch den Kampf<strong>mit</strong>telräumdienst<br />
empfohlen wird.<br />
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
Die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 begrenzt die Versiegelung<br />
und stellt einen Grünanteil (Grünflächen) von mindestens 20 % innerhalb<br />
des Industriegebietes bereit.<br />
Auf Grund der Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s wird davon ausgegangen,<br />
dass zwar im Bereich der Baumaßnahmen umfängliche Bodenveränderungen<br />
erfolgen, aber dennoch keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut Boden zu erwarten sind.<br />
Im <strong>Bebauungsplan</strong> werden entsprechende Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25<br />
BauGB in den Randbereichen festgesetzt.<br />
Durch die Festsetzung eines ca. 10 m breiten Grünstreifens entlang der nördlichen<br />
Geltungsbereichsgrenze wird die Inanspruchnahme von ca. 1.780 qm teilversiegelter<br />
Lagerflächen innerhalb des derzeitigen Betriebsgeländes ausgeglichen.<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Der geologische Untergrund wird im Plangebiet durch Karbon bestimmt.<br />
Die Hydrologie und da<strong>mit</strong> der Grundwasserhaushalt hängen von der Versickerungsrate<br />
der Niederschläge ab. Das Plangebiet liegt im Bereich von Festgesteinen<br />
<strong>mit</strong> vernachlässigbarem Wasserleitvermögen.<br />
Durch die bereits bestehende gewerbliche Nutzung und den hohen Versiegelungsgrad<br />
sind bereits Auswirkungen und Vorbelastungen auf das Wasserpotenzial<br />
vorhanden.<br />
26
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
Schutzgut<br />
Landschaft<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Im Plangebiet existieren keine Oberflächengewässer.<br />
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
Die Festsetzung der GRZ von 0,8 stellt einen Flächenanteil von mindestens 20<br />
% (unversiegelte Freiflächen) im festgesetzten Industriegebiet bereit, auf dem<br />
eine natürliche Regenwasserversickerung erfolgt.<br />
Die Behandlung des Niederschlagswassers sowie die Schmutzwasserbeseitigung<br />
werden im Zuge eines Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis<br />
nach § 7 WHG zur Einleitung in den Salbach geregelt, der z.Z. erarbeitet<br />
wird.<br />
Nach derzeitigem Kenntnistand sind keine erheblichen Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut Wasser zu erwarten.<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Das Landschaftsbild wird, aus Richtung Reisbach gesehen, in erster Linie durch<br />
die intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen (Äcker Wiesen), die durch vereinzelte<br />
Feldgehölze gegliedert werden, gekennzeichnet.<br />
Eine 380-kV-Hochspannungsfreileitung stellt eine visuelle fernsichtwirksame<br />
Vorbelastung der Landschaft dar.<br />
Östlich des Plangebietes befinden sich kleinere Waldabschnitte.<br />
Aufgrund seiner Größe und der gewerblichen Nutzung nimmt das Gebiet keine<br />
Erholungsfunktion ein.<br />
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
Um Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu minimieren, werden<br />
Festsetzungen zur Grundflächenzahl und zur Höhe baulicher Anlagen (max. Gebäudehöhen:<br />
28 m) getroffen.<br />
Ungeachtet dessen sind die industriespezifischen Nutzungen, insbesondere die<br />
Höhe der baulichen Anlagen des Biomassenkraftwerks landschaftsbildwirksam.<br />
Dem Orts- und Landschaftsbild wird im Rahmen der Planung durch geeignete<br />
Festsetzungen, insbesondere dem Maß der baulichen Nutzung und freiraumbezogenen<br />
Festsetzungen ausreichend Rechnung getragen. Dazu wird ein 10m<br />
breiter <strong>mit</strong> Gehölzen zu bepflanzender Grünstreifen im nördlichen Plangebiet<br />
festgesetzt, der nach Erreichen der Endwuchshöhen der Bäume (ca. 20 m) die<br />
angrenzenden geplanten Betriebsgebäude, insbesondere das Kesselhaus, weitgehend<br />
verdecken kann. Außerdem wird durch gestalterische Festsetzungen<br />
gewährleistet, dass keine fernsichtwiksame Farbgebung der Gebäude (Leuchtfarben)<br />
<strong>zum</strong> Einsatz kommt.<br />
Im Zuge des BImSchG-Antrags wird ein Gutachten zur Schornsteinhöhenberechnung<br />
14 vorgelegt. Dies kommt <strong>zum</strong> Ergebnis, dass sich die maximale<br />
14 GICON GmbH, Schornsteinhöhenbestimmung für die Errichtung und den Betrieb eines Biomasse-Heizkraftwerk am<br />
Standort Reisbach, Entwurf - 11.06.2009<br />
27
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Schutzgüter<br />
Klima / Luft<br />
Schutzgüter<br />
Bevölkerung,<br />
Gesundheit<br />
des Menschen<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Schornsteinhöhe auf 31m über Geländeniveau errechnet.<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Umfeld des Plangebietes sind als<br />
Kaltluft produzierende Flächen einzustufen. Die dort entstehende Kalt-/Frischluft<br />
fließt der Topografie folgend einerseits in Richtung Ellbachtal nach Norden und<br />
in Richtung Köllertal über die Ventilationsbahn des Salbachtals nach Süden ab.<br />
Sie trägt da<strong>mit</strong> <strong>zum</strong> Frischluftaustausch zwischen Freiland und Siedlungen bei.<br />
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
Es werden keine klimawirksamen Freiflächen beansprucht, do dass weder<br />
Frischluftbahnen noch Kaltluft produzierende Flächen beeinträchtigt werden.<br />
Es ist zu erwarten, dass durch die geplante Nutzung Verkehr induziert wird (ca.<br />
42 LKW/Tag). Dieser Verkehr ist nach Aussagen des Vorhabensträger geringer<br />
als der LKW-Verkehr zu Zeiten des Bergwerkbetriebes der Grube Schäfer.<br />
Durch die geplanten Nutzungen werden zusätzliche Immissionen hervorgerufen.<br />
Die Immissionsprognose 15 legt dar, dass alle Immissionen unter den Irrelevan zwerten<br />
der TA-Luft liegen. Es wurden Prognosen für Stickoxide (NO2). Schwefeldioxid<br />
(SO2) und Feinstaub (PM10) erstellt. Andere Parameter sind nicht relevant.<br />
Lärmeinwirkungen sind bereits durch den derzeitigen Betrieb der Holzhacker und<br />
Schreddermaschinen der Holzaufbereitung vorhanden. Im Zuge des nachfolgenden<br />
BImSchG-Verfahrens für die im GI zulässigen Anlagen wird nachgewiesen,<br />
dass die Lärmemissionen durch die Einhausung lärmintensiver Betriebsteile die<br />
geräuscharme Ausführung aller Fördersysteme deutlich verringert werden 16 .<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Erholungsfunktionen für die Allgemeinheit erfüllt das Gebiet nicht, da es bereits<br />
gewerblich genutzt wird. Vorbelastungen der Wohnbebauung, die sich in ca. 500<br />
m Entfernung befindet, existieren bereits durch die derzeitige Nutzung der Holzaufarbeitung<br />
(Lärm durch Schredder und Holzhacker).<br />
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
Durch die Erweiterung wird neuer Verkehr in geringem Umfang induziert.<br />
Der Verkehr kann über das überörtliche Verkehrsnetz – L339 – B268 – BAB A8<br />
bzw. L306 - L140 .- BAB A8 (ohne Querung einer Ortsdurchfahrt) abgeleitet werden.<br />
Durch die Vorgaben aus dem Lärmgutachten, das im Zuge des BImSchG-<br />
15 GICON GmbH, Immissionsberechnungen für Luftschadstoffe für das geplante Pelletwerk <strong>mit</strong> Biomasseheizkraftwerk am<br />
Standort Reisbach der 4Energy Invest, Entwurf - 17.08.2009<br />
16 ACCON Köln GmbH, Kurzzusammenfassung der gutachterlichen Stellungnahme zu den Geräuschemissionen und -<br />
immissionen des geplanten Biomasseheizkraftwerkes sowie einer Pelletierungsanlage in Reisbach, Köln 16.08.2009<br />
28
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
Schutzgut<br />
Kulturgüter /<br />
Sachgüter<br />
Wirkungsgefüge<br />
/<br />
Wechselwirkungen<br />
Ressourcenverbrauch<br />
Prognose und<br />
Alternativen<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Antrags den Genehmigungsbehörden zur Prüfung vorgelegt wird, wird gewährleistet,<br />
dass durch Lärm mindernde Maßnahmen, insbesondere die Einhausung<br />
lärmintensiver Betriebseinrichtungen, die Immissionsrichtwerte an den relevanten<br />
Messpunkten nicht überschritten werden. Es wird eine deutliche Verbesserung<br />
gegenüber den bisherigen Lärmbelastungen erreicht.<br />
Es wird deshalb davon ausgegangen, dass keine erheblichen Auswirkungen auf<br />
das Schutzgut Mensch zu erwarten sind.<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Im Plangebiet selbst liegen nach bisherigem Erkenntnisstand keine schutzwürdigen<br />
Kultur- oder Sachgüter vor.<br />
Im östlichen Plangebiet quert die Haupttrinkwasserleitung das Plangebiet.<br />
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
Nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Im Falle eines Bodenfundes ist<br />
das Landesdenkmalamt zu informieren.<br />
Wechselwirkungen bestehen im Wirkungsgefüge der Schutzgüter Pflanzen, Tiere,<br />
Boden, Wasser und Klima/Luft.<br />
Die Wechselwirkungen zwischen den o.g. Umweltpotenzialen werden sich, bedingt<br />
durch die Inanspruchnahme von Lebensraum sowie Grund und Boden verändern.<br />
Erhebliche Veränderungen und Einschränkungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
sind auf Grund der geringen Plangebietsgröße und der umfangreichen<br />
Freiflächen im Umfeld des Plangebietes nicht zu erwarten. Außerdem ist bereits<br />
eine gewerbliche Nutzung auf dem Gebiet vorhanden.<br />
Auch ist eine nachhaltige Beeinträchtigung der Landschafts- und Erholungsfunktionen<br />
nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.<br />
Die Neunutzung hat keine nachteiligen Wechselwirkungen auf den Ressourcenverbrauch,<br />
wie z.B. Wasser und Energie, sowie die Erzeugung von Abwasser<br />
und Abfall, da es sich um eine Revitalisierung einer ehemals bergbaulich genutzten<br />
Fläche handelt. Vielmehr trägen die zulässigen und geplanten Nutzungen<br />
dazu bei, umweltfreundliche und CO2-neutrale Energie zu erzeugen.<br />
Der Umweltzustand innerhalb des Plangebiets wird sich durch die Umsetzung<br />
der Planung gegenüber dem Bestand bzw. dem bereits zulässigen Eingriff nur<br />
geringfügig verändern, erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
sind nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch nicht zu erwarten.<br />
Eine Nichtdurchführung der Planung (0-Variante) würde bedeuten, dass das<br />
Plangebiet weiterhin gewerblich genutzt werden könnte, jedoch wegen des fehlenden<br />
Planungsrechtes keine baulichen Erweiterungs- / Modernisierungsmöglichkeiten<br />
bestehen. Da keine Investitionen getätigt werden können, ist davon<br />
auszugehen, dass im Falle der Null-Variante das Gebiet langfristig brach fallen<br />
29
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
9.5 Zusammenfassung<br />
Darstellung der<br />
Schwierigkeiten<br />
bei der Zusammenstellung<br />
der<br />
Angaben<br />
Monitoring<br />
(Maßnahmen zur<br />
Überwachung)<br />
Nichttechnische<br />
Zusammenfassung<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
und so<strong>mit</strong> eine weitere Industriebrache entstehen würde.<br />
Für die Nutzung müsste ein anderer Standort gesucht werden, der u.U. einen<br />
größeren Eingriff in die Naturpotenziale <strong>mit</strong> sich bringen würde (u.U. Standort auf<br />
der grünen Wiese).<br />
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung des Datenmaterials ergeben sich<br />
daraus, dass die Beschreibungen nicht alle auf umfänglichen Gutachten / Modelle<br />
/ Prognosen zurückgreifen, die im Rahmen einer vollständigen UVP u.U.<br />
erforderlich wären.<br />
Viele Aussagen basieren auf Erfahrungswerten und Abschätzungen und entsprechen<br />
so<strong>mit</strong> im Detaillierungsgrad einer Wirkungsanalyse, die für den vorliegenden<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> jedoch ausreichend ist.<br />
Die in den vorgenannten Kapiteln erarbeiteten Aussagen sind für eine Umweltprüfung<br />
im Sinne des § 2 Abs. 4 und 2a BauGB und § 17 UVPG ausreichend.<br />
Eine standortbezogene Prüfung des Einzelfalles gem. § 3c UVPG im Rahmen<br />
eines anschließenden BImSch-Genehmigungsverfahrens wird jedoch dadurch<br />
nicht ersetzt.<br />
Im Zuge des nachfolgenden BImSchG-Antrags für die technischen Einrichtungen<br />
des Biomassen-Blockheizkraftwerks sowie für die Pelletierungsanlage werden<br />
umfassende Gutachten vorgelegt, die belegen, dass relevante Richtwerte und<br />
Grenzwerte eingehalten werden. Aus der begleitende Einzelfallprüfung gem. §<br />
3c UVPG wird ersichtlich 17 , dass auch bezogen auf die Schutzgüter im weiteren<br />
Umfeld des Plangebietes nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen<br />
Auswirkungen zu erwarten sind und so<strong>mit</strong> eine vertiefende UVP nicht erforderlich<br />
ist. Die endgültigen Gutachten und Prognosen sind im Zuge des BImSchG-<br />
Verfahrens vorzulegen.<br />
Da nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Auswirkungen auf die<br />
Umwelt zu erwarten sind, entfällt ein Monitoring.<br />
Das Plangebiet weist aufgrund der bereits vorhandnen gewerblichen Nutzungen<br />
und dem hohen Versiegelungsgrad keine ökologisch hochwertige Strukturen auf.<br />
Das Gebiet ist nahezu vollständig versiegelt, lediglich ein schmaler Laubgehölzstreifen<br />
entlang der nördlichen Gebietsgrenze sowie schmale Ackerrandstreifen<br />
entlang der Umzäunung sind vorhanden. Ein ökologischer Ausgleich erfolgt für<br />
Eingriffe, die durch die Entstehung des Industriegebietes hervorgerufen werden.<br />
Schutzobjekte und geschützte Strukturen sind nicht betroffen.<br />
17 GICON GmbH, Unterlagen für die Einzelfallprüfung gem. § 3c UVPG für die Errichtung und den Betrieb eines Biomasseheizkraftwerkes<br />
<strong>mit</strong> Pelletierung und Lagerung von Flüssiggas am Standort Reisbach der 4Energy Invest, Entwurf -<br />
18.08.2009<br />
30
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Durch die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es ergibt sich ein Versiegelungsgrad<br />
von maximal 80 % bei einer Grundflächenzahl von 0,8. Die Flächen sind<br />
bereits versiegelt, so dass keine Neuversiegelung von naturnahen Strukturen<br />
erforderlich ist. Die Schutzgüter Boden und Wasser werden durch die Festsetzungen<br />
nicht erheblich beeinträchtigt.<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
zu erwarten. Schutzgebiete und Schutzobjekte nach EU-Recht sind nicht<br />
betroffen. Biodiversitätsschäden im Sinne des § 21a BNatSchG sind ebenfalls<br />
nicht zu befürchten, so dass eine Haftungsfreistellung erfolgen kann.<br />
Erhebliche nachteilige Auswirkungen und Wechselwirkungen auf die Wirkungsgefüge<br />
der untersuchten Schutzgüter sind nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu<br />
erwarten.<br />
31
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
ANHANG A: ARTENLISTE GEFÄßPFLANZEN<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
32
<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
Fortsetzung Artenliste<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
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