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Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht - Gemeinde ...

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

Potential Eingriff Vermeidung / Ausgleich / Ersatz<br />

Land-/Forstwirtschaft,<br />

Rohstoffe<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Nicht betroffen -<br />

Topographie/ Relief Nicht betroffen -<br />

Boden • Versiegelung durch bergbauliche<br />

Anlage bereits vorhanden<br />

Wasser • keine Verminderung der Versickerung<br />

durch zusätzliche Versiegelung<br />

Klima/ Lufthygiene • Kleinklimabeeinträchtigung gering,<br />

Plangebiet relativ klein<br />

Landschaftsbild/ Ortsbild/<br />

Erholung<br />

• Immissionen durch Kraftwerksbetrieb<br />

• Lärmemission durch Holzverarbeitung<br />

(Pelletierungsanlage)<br />

• Fernsichtwirksamkeit durch hohe<br />

Bauwerke<br />

Biotisches Potenzial • kein Verlust von höherwertigern Vegetationsbeständen,<br />

da Wiedernutzung<br />

einer intensiv genutzten Gewerbefläche<br />

(Tagesanlage),<br />

• keine zusätzliche Versiegelung<br />

• Vermeidung durch Schutz intakter Randbereiche<br />

• Rückführung von Regen-/Oberflächenwasser in den<br />

natürlichen Kreislauf durch Einleitung in den Salbach<br />

(Erlaubnisantrag in Anlehnung an die bestehende<br />

Einleiterlaubnis wird derzeit ausgearbeitet)<br />

• Schaffung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung,<br />

einschl. Regenwasserbewirtschaftung<br />

• Erhaltung von Gehölzbeständen, Neuanpflanzung<br />

auf Pflanzenflächen<br />

• Anwendung erforderlicher Filtertechniken<br />

(BImSchG-Antrag)<br />

• Einhausung lärmintensiver Nutzungen<br />

• Störung des Landschaftsbildes wird durch Randbepflanzung<br />

minimiert. Nach Erreichen der Endwuchshöhen<br />

von ca. 20 m werden die geplanten<br />

Gebäude zu 70 % verdeckt<br />

• gestalterische Vorgaben und Festsetzungen der<br />

maximalen Gebäudehöhe von 28 m<br />

• Erhaltung von Gehölzbeständen, Neuanpflanzung<br />

auf Pflanzenflächen entlang der nördlichen Randbereiche,<br />

Festsetzung eines 10m breiten Gehölzstreifens<br />

(ca. 1.650 qm)<br />

• Sicherung eines zu begrünenden Flächenanteils<br />

von 20% der Fläche<br />

Wie aus der o.a Tabelle ersichtlich, ist die Umnutzung der ehemals bergbaulich<br />

genutzten Fläche nicht <strong>mit</strong> wesentlicher neuer Flächeninanspruchnahme und<br />

unausgleichbaren Eingriffen in die einzelnen Umweltteilpotenziale verbunden.<br />

Eingriffs-/Ausgleichs<br />

Bilanzierung Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes wird in verschiedene Umweltpotenziale<br />

eingegriffen, so dass <strong>zum</strong> Nachweis einer Kompensation eine rechnerische<br />

Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erarbeitet wird.<br />

Zu berücksichtigen ist, dass große Teile des Plangebietes bereits im Bestand<br />

bebaut bzw. baulich genutzt sind.<br />

Bei dem rechnerischen Verfahren zur Eingriffsbewertung gem. „Leitfaden Eingriffsbewertung,<br />

MfU 2001“ wird der Ökologische Wert (ÖW) des Ist-Zustandes<br />

und des Planungszustandes (ÖW-P), wie im Folgenden beschrieben, er<strong>mit</strong>telt.<br />

Zunächst werden die einzelnen Biotopstrukturen, als Erfassungseinheiten aufgenommen.<br />

Jeder Erfassungseinheit ist ein optimaler Biotopwert „BW“ (Punkte von<br />

0 - 30) zugeordnet. Der Biotopwert ist für jede Erfassungseinheit im Anhang A<br />

der Leitlinie fest definiert.<br />

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