Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht - Gemeinde ...
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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
Potential Eingriff Vermeidung / Ausgleich / Ersatz<br />
Land-/Forstwirtschaft,<br />
Rohstoffe<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Nicht betroffen -<br />
Topographie/ Relief Nicht betroffen -<br />
Boden • Versiegelung durch bergbauliche<br />
Anlage bereits vorhanden<br />
Wasser • keine Verminderung der Versickerung<br />
durch zusätzliche Versiegelung<br />
Klima/ Lufthygiene • Kleinklimabeeinträchtigung gering,<br />
Plangebiet relativ klein<br />
Landschaftsbild/ Ortsbild/<br />
Erholung<br />
• Immissionen durch Kraftwerksbetrieb<br />
• Lärmemission durch Holzverarbeitung<br />
(Pelletierungsanlage)<br />
• Fernsichtwirksamkeit durch hohe<br />
Bauwerke<br />
Biotisches Potenzial • kein Verlust von höherwertigern Vegetationsbeständen,<br />
da Wiedernutzung<br />
einer intensiv genutzten Gewerbefläche<br />
(Tagesanlage),<br />
• keine zusätzliche Versiegelung<br />
• Vermeidung durch Schutz intakter Randbereiche<br />
• Rückführung von Regen-/Oberflächenwasser in den<br />
natürlichen Kreislauf durch Einleitung in den Salbach<br />
(Erlaubnisantrag in Anlehnung an die bestehende<br />
Einleiterlaubnis wird derzeit ausgearbeitet)<br />
• Schaffung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung,<br />
einschl. Regenwasserbewirtschaftung<br />
• Erhaltung von Gehölzbeständen, Neuanpflanzung<br />
auf Pflanzenflächen<br />
• Anwendung erforderlicher Filtertechniken<br />
(BImSchG-Antrag)<br />
• Einhausung lärmintensiver Nutzungen<br />
• Störung des Landschaftsbildes wird durch Randbepflanzung<br />
minimiert. Nach Erreichen der Endwuchshöhen<br />
von ca. 20 m werden die geplanten<br />
Gebäude zu 70 % verdeckt<br />
• gestalterische Vorgaben und Festsetzungen der<br />
maximalen Gebäudehöhe von 28 m<br />
• Erhaltung von Gehölzbeständen, Neuanpflanzung<br />
auf Pflanzenflächen entlang der nördlichen Randbereiche,<br />
Festsetzung eines 10m breiten Gehölzstreifens<br />
(ca. 1.650 qm)<br />
• Sicherung eines zu begrünenden Flächenanteils<br />
von 20% der Fläche<br />
Wie aus der o.a Tabelle ersichtlich, ist die Umnutzung der ehemals bergbaulich<br />
genutzten Fläche nicht <strong>mit</strong> wesentlicher neuer Flächeninanspruchnahme und<br />
unausgleichbaren Eingriffen in die einzelnen Umweltteilpotenziale verbunden.<br />
Eingriffs-/Ausgleichs<br />
Bilanzierung Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes wird in verschiedene Umweltpotenziale<br />
eingegriffen, so dass <strong>zum</strong> Nachweis einer Kompensation eine rechnerische<br />
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erarbeitet wird.<br />
Zu berücksichtigen ist, dass große Teile des Plangebietes bereits im Bestand<br />
bebaut bzw. baulich genutzt sind.<br />
Bei dem rechnerischen Verfahren zur Eingriffsbewertung gem. „Leitfaden Eingriffsbewertung,<br />
MfU 2001“ wird der Ökologische Wert (ÖW) des Ist-Zustandes<br />
und des Planungszustandes (ÖW-P), wie im Folgenden beschrieben, er<strong>mit</strong>telt.<br />
Zunächst werden die einzelnen Biotopstrukturen, als Erfassungseinheiten aufgenommen.<br />
Jeder Erfassungseinheit ist ein optimaler Biotopwert „BW“ (Punkte von<br />
0 - 30) zugeordnet. Der Biotopwert ist für jede Erfassungseinheit im Anhang A<br />
der Leitlinie fest definiert.<br />
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