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Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht - Gemeinde ...

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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />

Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />

agstaUMWELT, 09-09<br />

Demnach errechnet sich für den gesamten Geltungsbereich ein rechnerischer ökologischer<br />

Wert von 15.590 ökologischen Wertpunkten (ÖW).<br />

Der Ökologische Wert des Planungszustandes ergibt sich nun aus der Multiplikation<br />

des Flächenwert FW (Größe der Erfassungseinheit in qm) <strong>mit</strong> dem Planungswert<br />

(PW) sowie eines Bewertungsfaktors (BF), der bei besonders aufwertenden<br />

ökologischen Maßnahmen angesetzt werden kann.<br />

ÖW-Planung = FW x PW x BF<br />

Tabelle 4: Berechnung des Planungswertes (ÖW-Planung)<br />

Gesamtbilanz<br />

lfd.Nr Erfassungseinheit<br />

Ist-<br />

Zustand<br />

Fläche Planungswert<br />

Ökowert Bewert.-<br />

Planzustand<br />

Bilanz<br />

faktor<br />

Ökowert Ökol.Wert Verlust Fläche<br />

Klartext Nummer qm ÖW BF ÖW-P ÖW-B ÖW qm<br />

B1<br />

teilversiegelt Fläche (z.T.<br />

Spontanbewuchs)<br />

3.2 0 3.980 -3.980 -1.990<br />

B2 sonstiges Gebüsch 1.8.3 0 5.610 -5.610 -510<br />

B3 Feldrain (Ruderalflächen) 2.8 0 6.000 -6.000 -600<br />

B4 vollversiegelte Fläche (GE, Straße) 3.1 0 0 0 -20.120<br />

P1 Verkehrsflächen 3.1 1.780 0 0 1 0<br />

P2 Industriegebiet GRZ 0,8 davon: 21.440<br />

P2a - max. überbaubar, GRZ 0,8<br />

- Anpflanzungsfläche (§9 (1) 25a<br />

3.1 17.150 0 0 1 0<br />

P2b BauGB), 10m breiter Gehölzstreifen<br />

entl. nördlicher Gebietsgrenze<br />

- restl. nicht versiegelte Fläche, abzüg.<br />

1.8.3 1.650 13 21.450 1 21.450<br />

P2c P2b (Gärtnerisch zu begrünen <strong>mit</strong><br />

Pflanzvorgaben)<br />

3.4 2.640 5 13.200 1 13.200<br />

Gesamtfläche Bilanzierungsbereich: 23.220 Bilanz der Gesamtfläche: 34.650 15.590 19.060 222%<br />

Kompensationsrate: 122%<br />

Die Planung geht vom max. zulässigen Versiegelungsgrad bei Industriegebieten<br />

von 80% aus.<br />

Die neuen festgesetzten Gehölzflächen werden <strong>mit</strong> einem Punkteabzug gegenüber<br />

dem Standardwert versehen, da direkt angrenzend intensiv genutzte Ackerflächen<br />

und Industrieflächen vorhanden sind und das Gehölz relativ isoliert ist.<br />

Der Planungswert für die restlichen nicht überbaubaren Flächen wird die Bewertung<br />

für die Gärten, abzüglich 2 Punkten vom Standardwert wegen der angrenzenden<br />

industriellen Nutzung angesetzt.<br />

Wie die Tabelle zeigt, wird eine Vollkompensation erreicht, obwohl vom größtmöglichen<br />

Eingriff (Verlust des kompletten Bewuchses innerhalb der Bauflächen)<br />

ausgegangen wird, da das Gebiet bereits durch die Vornutzung weitgehend versiegelt<br />

ist.<br />

7 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />

Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung <strong>mit</strong> § 85 LBO werden im Zusammenhang<br />

<strong>mit</strong> dem <strong>Bebauungsplan</strong> örtliche Bauvorschriften erlassen. Folgende gestalterische<br />

Festsetzungen werden getroffen:<br />

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