Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht - Gemeinde ...
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<strong>Gemeinde</strong> Saarwellingen <strong>Bebauungsplan</strong> „Auf der Kupp“<br />
Stand: Dezember 2009 - <strong>Begründung</strong> <strong>mit</strong> <strong>Umweltbericht</strong> -<br />
agstaUMWELT, 09-09<br />
Demnach errechnet sich für den gesamten Geltungsbereich ein rechnerischer ökologischer<br />
Wert von 15.590 ökologischen Wertpunkten (ÖW).<br />
Der Ökologische Wert des Planungszustandes ergibt sich nun aus der Multiplikation<br />
des Flächenwert FW (Größe der Erfassungseinheit in qm) <strong>mit</strong> dem Planungswert<br />
(PW) sowie eines Bewertungsfaktors (BF), der bei besonders aufwertenden<br />
ökologischen Maßnahmen angesetzt werden kann.<br />
ÖW-Planung = FW x PW x BF<br />
Tabelle 4: Berechnung des Planungswertes (ÖW-Planung)<br />
Gesamtbilanz<br />
lfd.Nr Erfassungseinheit<br />
Ist-<br />
Zustand<br />
Fläche Planungswert<br />
Ökowert Bewert.-<br />
Planzustand<br />
Bilanz<br />
faktor<br />
Ökowert Ökol.Wert Verlust Fläche<br />
Klartext Nummer qm ÖW BF ÖW-P ÖW-B ÖW qm<br />
B1<br />
teilversiegelt Fläche (z.T.<br />
Spontanbewuchs)<br />
3.2 0 3.980 -3.980 -1.990<br />
B2 sonstiges Gebüsch 1.8.3 0 5.610 -5.610 -510<br />
B3 Feldrain (Ruderalflächen) 2.8 0 6.000 -6.000 -600<br />
B4 vollversiegelte Fläche (GE, Straße) 3.1 0 0 0 -20.120<br />
P1 Verkehrsflächen 3.1 1.780 0 0 1 0<br />
P2 Industriegebiet GRZ 0,8 davon: 21.440<br />
P2a - max. überbaubar, GRZ 0,8<br />
- Anpflanzungsfläche (§9 (1) 25a<br />
3.1 17.150 0 0 1 0<br />
P2b BauGB), 10m breiter Gehölzstreifen<br />
entl. nördlicher Gebietsgrenze<br />
- restl. nicht versiegelte Fläche, abzüg.<br />
1.8.3 1.650 13 21.450 1 21.450<br />
P2c P2b (Gärtnerisch zu begrünen <strong>mit</strong><br />
Pflanzvorgaben)<br />
3.4 2.640 5 13.200 1 13.200<br />
Gesamtfläche Bilanzierungsbereich: 23.220 Bilanz der Gesamtfläche: 34.650 15.590 19.060 222%<br />
Kompensationsrate: 122%<br />
Die Planung geht vom max. zulässigen Versiegelungsgrad bei Industriegebieten<br />
von 80% aus.<br />
Die neuen festgesetzten Gehölzflächen werden <strong>mit</strong> einem Punkteabzug gegenüber<br />
dem Standardwert versehen, da direkt angrenzend intensiv genutzte Ackerflächen<br />
und Industrieflächen vorhanden sind und das Gehölz relativ isoliert ist.<br />
Der Planungswert für die restlichen nicht überbaubaren Flächen wird die Bewertung<br />
für die Gärten, abzüglich 2 Punkten vom Standardwert wegen der angrenzenden<br />
industriellen Nutzung angesetzt.<br />
Wie die Tabelle zeigt, wird eine Vollkompensation erreicht, obwohl vom größtmöglichen<br />
Eingriff (Verlust des kompletten Bewuchses innerhalb der Bauflächen)<br />
ausgegangen wird, da das Gebiet bereits durch die Vornutzung weitgehend versiegelt<br />
ist.<br />
7 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />
Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung <strong>mit</strong> § 85 LBO werden im Zusammenhang<br />
<strong>mit</strong> dem <strong>Bebauungsplan</strong> örtliche Bauvorschriften erlassen. Folgende gestalterische<br />
Festsetzungen werden getroffen:<br />
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