1 Allgemeine Begründung der Planung - Stadt Salzgitter
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gitter-Bad“ (ÖBV Altstadt). Das geplante Neubauvorhaben wi<strong>der</strong>spricht <strong>der</strong> ÖBV Alt-<br />
stadt in mehreren Punkten, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong> Geschosshöhen, <strong>der</strong><br />
Dachform und <strong>der</strong> Fassadengestaltung. Die ÖBV Altstadt wird daher in einem sepa-<br />
raten Verfahren im Bereich südlich des Südwalls aufgehoben, damit an diesem<br />
Standort ein zeitgemäßer Krankenhausneubau entstehen kann.<br />
7 Verfahrensablauf und Abwägung<br />
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Bad 113 für SZ-Bad, „St. Elisa-<br />
beth-Krankenhaus“ wurde am 22.06.2010 gefasst und am 12.08.2010 im Amtsblatt<br />
für die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Die frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in <strong>der</strong><br />
Zeit vom 20.08.2010 bis 02.09.2010 durch Planaushang in Rathaus durchgeführt.<br />
8 Eingriff in an<strong>der</strong>e <strong>Planung</strong>en<br />
Durch den Bebauungsplan wird <strong>der</strong> Bebauungsplan Bad 34 für SZ-Bad, „Hinter dem<br />
Salze (SB-S-1-7-65)“ teilweise überdeckt. Der Plan wird in den überdeckten Teilbe-<br />
reichen aufgehoben.<br />
9 Durchführung und Kosten des Bebauungsplans<br />
Das gesamte Plangebiet befindet sich im Eigentum des Investors. Bodenordnende<br />
Maßnahmen sind nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
<strong>Salzgitter</strong>, am 23.03.2011<br />
gez. Waldmann<br />
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