1 Allgemeine Begründung der Planung - Stadt Salzgitter
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§ 3 Innerhalb <strong>der</strong> gekennzeichneten Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 „Schall-<br />
schutz im Hochbau“ (Beuth Verlag, Berlin) sind die <strong>der</strong> Straße Hinter dem<br />
Salze zugewandten Gebäudeseiten und Dachflächen von schutzbedürftigen<br />
Räumen mit einem resultierenden bewerteten Schalldämm-Maß R’W,res ent-<br />
sprechend <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle zu realisieren:<br />
Lärmpegel<br />
bereich<br />
Maßgeblicher<br />
Außenlärmpegel<br />
[dB(A)]<br />
Erfor<strong>der</strong>liches resultierendes Schalldämm-Maß des<br />
Außenbauteils<br />
R’W,res [dB]<br />
Bettenräume in<br />
Krankenanstal-<br />
ten und<br />
Sanatorien<br />
Aufenthalts-<br />
und Wohn-<br />
räume<br />
II 56 – 60 35 30 30<br />
III 61 – 65 40 35 30<br />
IV 66 – 70 45 40 35<br />
Büroräume und<br />
ähnliches<br />
Für lärmabgewandte Gebäudeseiten darf <strong>der</strong> maßgebliche Außenlärmpegel<br />
entsprechend Pkt. 5.5.1 <strong>der</strong> DIN 4109 ohne beson<strong>der</strong>en Nachweis bei offener<br />
Bebauung um 5 dB(A) und bei geschlossener Bebauung bzw. Innenhöfen um<br />
10 dB(A) gemin<strong>der</strong>t werden.<br />
§ 4 In Schlafräumen und Kin<strong>der</strong>zimmern innerhalb <strong>der</strong> Lärmpegelbereiche III bis<br />
IV sind schalldämpfende Lüftungseinrichtungen, die mit einem dem Schall-<br />
dämmmaß <strong>der</strong> Fenster entsprechenden Einfügungsdämpfungsmaß auszu-<br />
statten sind, vorzusehen, wenn keine Lüftungsmöglichkeit zur lärmabge-<br />
wandten Gebäudeseite besteht.<br />
§ 5 Außenwohnbereiche innerhalb <strong>der</strong> Lärmpegelbereiche III bis IV sind auf <strong>der</strong><br />
lärmabgewandten Gebäudeseite anzuordnen o<strong>der</strong> durch die Stellung von Ne-<br />
benanlagen o<strong>der</strong> Garagen und/o<strong>der</strong> massiven Einfriedungen mit einer Höhe<br />
von mindestens 2 m vor den Verkehrsimmissionen zu schützen.<br />
Im Rahmen des o. g. schalltechnischen Gutachtens wurde ebenfalls geprüft, ob das<br />
Krankenhaus unzumutbaren gewerblichen Schallemissionen ausgesetzt ist bzw. ob<br />
durch den Krankenhausbetrieb Schallemissionen verursacht werden, die in nicht hin-<br />
nehmbaren Maße auf die Umgebung einwirken. Beides wurde verneint, sodass wei-<br />
tergehende Festsetzungen zum Schallschutz nicht erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />
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