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1 Allgemeine Begründung der Planung - Stadt Salzgitter

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§ 3 Innerhalb <strong>der</strong> gekennzeichneten Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 „Schall-<br />

schutz im Hochbau“ (Beuth Verlag, Berlin) sind die <strong>der</strong> Straße Hinter dem<br />

Salze zugewandten Gebäudeseiten und Dachflächen von schutzbedürftigen<br />

Räumen mit einem resultierenden bewerteten Schalldämm-Maß R’W,res ent-<br />

sprechend <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle zu realisieren:<br />

Lärmpegel<br />

bereich<br />

Maßgeblicher<br />

Außenlärmpegel<br />

[dB(A)]<br />

Erfor<strong>der</strong>liches resultierendes Schalldämm-Maß des<br />

Außenbauteils<br />

R’W,res [dB]<br />

Bettenräume in<br />

Krankenanstal-<br />

ten und<br />

Sanatorien<br />

Aufenthalts-<br />

und Wohn-<br />

räume<br />

II 56 – 60 35 30 30<br />

III 61 – 65 40 35 30<br />

IV 66 – 70 45 40 35<br />

Büroräume und<br />

ähnliches<br />

Für lärmabgewandte Gebäudeseiten darf <strong>der</strong> maßgebliche Außenlärmpegel<br />

entsprechend Pkt. 5.5.1 <strong>der</strong> DIN 4109 ohne beson<strong>der</strong>en Nachweis bei offener<br />

Bebauung um 5 dB(A) und bei geschlossener Bebauung bzw. Innenhöfen um<br />

10 dB(A) gemin<strong>der</strong>t werden.<br />

§ 4 In Schlafräumen und Kin<strong>der</strong>zimmern innerhalb <strong>der</strong> Lärmpegelbereiche III bis<br />

IV sind schalldämpfende Lüftungseinrichtungen, die mit einem dem Schall-<br />

dämmmaß <strong>der</strong> Fenster entsprechenden Einfügungsdämpfungsmaß auszu-<br />

statten sind, vorzusehen, wenn keine Lüftungsmöglichkeit zur lärmabge-<br />

wandten Gebäudeseite besteht.<br />

§ 5 Außenwohnbereiche innerhalb <strong>der</strong> Lärmpegelbereiche III bis IV sind auf <strong>der</strong><br />

lärmabgewandten Gebäudeseite anzuordnen o<strong>der</strong> durch die Stellung von Ne-<br />

benanlagen o<strong>der</strong> Garagen und/o<strong>der</strong> massiven Einfriedungen mit einer Höhe<br />

von mindestens 2 m vor den Verkehrsimmissionen zu schützen.<br />

Im Rahmen des o. g. schalltechnischen Gutachtens wurde ebenfalls geprüft, ob das<br />

Krankenhaus unzumutbaren gewerblichen Schallemissionen ausgesetzt ist bzw. ob<br />

durch den Krankenhausbetrieb Schallemissionen verursacht werden, die in nicht hin-<br />

nehmbaren Maße auf die Umgebung einwirken. Beides wurde verneint, sodass wei-<br />

tergehende Festsetzungen zum Schallschutz nicht erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

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