1 Allgemeine Begründung der Planung - Stadt Salzgitter
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Bauleitplanung<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Entwurf <strong>der</strong><br />
<strong>Begründung</strong><br />
gemäß § 9 Abs.8 BauGB<br />
Bebauungsplan Bad 113<br />
für SZ-Bad,<br />
„St. Elisabeth-Krankenhaus“<br />
Fassung vom 23.03.2011<br />
Anlage 3 zur Vorlage Nr. 5853/15<br />
Fachdienst <strong>Stadt</strong>planung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz<br />
- Fachgebiet <strong>Stadt</strong>planung -
Inhalt<br />
1 <strong>Allgemeine</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>der</strong> <strong>Planung</strong> ................................................................. 3<br />
1.1 <strong>Planung</strong>serfor<strong>der</strong>nis ........................................................................................... 3<br />
1.2 <strong>Allgemeine</strong> Ziele und Zwecke <strong>der</strong> <strong>Planung</strong> ........................................................ 3<br />
1.3 Räumlicher Geltungsbereich und gegenwärtige Situation im Plangebiet ........... 3<br />
1.4 Bebauungsplan <strong>der</strong> Innenentwicklung ................................................................ 4<br />
2 Anpassung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Darstellung im<br />
Flächennutzungsplan ......................................................................................... 4<br />
3 Flächenglie<strong>der</strong>ung .............................................................................................. 5<br />
4 Städtebauliches Konzept / Bebauungsstruktur ................................................... 5<br />
5 Inhalt des Bebauungsplans ................................................................................ 5<br />
5.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung .................................................................................. 5<br />
5.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung................................................................................ 6<br />
5.3 Bauweise / überbaubare Grundstücksflächen .................................................... 6<br />
5.4 Flächen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen . 7<br />
6 Beson<strong>der</strong>e Aspekte <strong>der</strong> <strong>Planung</strong> ........................................................................ 9<br />
6.1 Verkehrliche Erschließung / Ver- und Entsorgung / ÖPNV-Anbindung .............. 9<br />
6.2 Archäologische Funde / Boden / Kampfmittel ..................................................... 9<br />
6.3 Naturschutz und Landschaftspflege ................................................................... 9<br />
6.4 Gestaltung .......................................................................................................... 9<br />
7 Verfahrensablauf und Abwägung ..................................................................... 10<br />
8 Eingriff in an<strong>der</strong>e <strong>Planung</strong>en ............................................................................ 10<br />
9 Durchführung und Kosten des Bebauungsplans .............................................. 10<br />
2
1 <strong>Allgemeine</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>der</strong> <strong>Planung</strong><br />
1.1 <strong>Planung</strong>serfor<strong>der</strong>nis<br />
Teile des St. Elisabeth-Krankenhauses sollen abgerissen und durch einen Neubau<br />
bzw. Anbau ersetzt und erweitert werden. Hierzu soll <strong>der</strong> westliche Gebäudeteil im<br />
Bereich <strong>der</strong> Liebenhaller Straße entfallen und durch einen Neubau im Bereich <strong>der</strong><br />
Straße Hinter dem Salze ersetzt werden.<br />
Der vorhandene Krankenhauskomplex ist dem unbeplanten Innenbereich i. S. d. § 34<br />
Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen, für die geplante Erweiterungsfläche liegt <strong>der</strong><br />
rechtskräftige Bebauungsplan Bad 34 für SZ-Bad, „Hinter dem Salze“, vor. Dieser<br />
setzt für das Ordenshaus ein reines Wohngebiet, für die restlichen Flächen eine<br />
Gemeinbedarfsfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Krankenhaus“ fest. Die Festset-<br />
zungen zur Geschossflächenzahl, zur zulässigen Anzahl <strong>der</strong> Vollgeschosse und zur<br />
überbaubaren Grundstücksfläche sowie des reinen Wohngebiets stehen einer Er-<br />
weiterung des Krankenhauses entgegen.<br />
1.2 <strong>Allgemeine</strong> Ziele und Zwecke <strong>der</strong> <strong>Planung</strong><br />
Ziel <strong>der</strong> <strong>Planung</strong> ist die Ausweisung eines Son<strong>der</strong>gebietes mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
„Krankenhaus“, um Erweiterungsmöglichkeiten für das bestehende Krankenhaus<br />
planungsrechtlich zu schaffen. Hierzu werden die bisher unbeplanten Flächen im<br />
Norden, die bestehenden Flächen für den Gemeinbedarf sowie die Flächen des Or-<br />
denshauses in den Plan einbezogen und in einem einheitlichen planerischen Kontext<br />
betrachtet, um die bauliche Nutzbarkeit für den gesamten Bereich einheitlich neu zu<br />
regeln.<br />
1.3 Räumlicher Geltungsbereich und gegenwärtige Situation im<br />
Plangebiet<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fläche des beste-<br />
henden St. Elisabeth-Krankenhauses, einschließlich des Ärztehauses und des Or-<br />
denshauses. Die Fläche liegt zwischen <strong>der</strong> Liebenhaller Straße und <strong>der</strong> Straße Hin-<br />
ter dem Salze.<br />
Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich zwischen <strong>der</strong> historischen Altstadt von<br />
<strong>Salzgitter</strong>-Bad und neuzeitlichen Siedlungserweiterung im Bereich <strong>der</strong> Straße Hinter<br />
dem Salze. Im nördlichen Bereich dominiert eine kleinteilige, geschlossene Bebau-<br />
ung, die sich durch eine hohe Grundstücksausnutzung bzw. einen geringen Frei-<br />
flächenanteil auszeichnet. Im südlichen Bereich ist die nähere Umgebung durch eine<br />
aufgelockerte, sehr heterogene Baustruktur mit teilweise größeren Freiflächen ge-<br />
3
kennzeichnet. Als Grenze zwischen diesen beiden Bereichen kann <strong>der</strong> so genannte<br />
Südwall angesehen werden.<br />
Das Plangebiet wird durch den Südwall erkennbar geglie<strong>der</strong>t. Die nördliche Teilfläche<br />
ist durch das bestehende Krankenhausgebäude sowie die Besucherparkplätze fast<br />
vollständig überbaut. In <strong>der</strong> südlichen Teilfläche befinden sich Nebenanlagen des<br />
Krankenhauses, Stellplätze sowie ein Ärztehaus und ein Ordenshaus (Schwestern-<br />
wohnheim). Daneben befinden sich in diesem Bereich auch Freiflächen, die z. T.<br />
gartenartig angelegt sind.<br />
1.4 Bebauungsplan <strong>der</strong> Innenentwicklung<br />
Das Plangebiet liegt im Zentrum von SZ-Bad und ist durch Bebauung umschlossen,<br />
sodass die Überplanung <strong>der</strong> Fläche grundsätzlich <strong>der</strong> Innenentwicklung dient.<br />
Die zulässige Grundfläche liegt unter dem Grenzwert nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB<br />
von 20.000 m². Die angrenzenden Bebauungspläne stehen in keinem engen räum-<br />
lichen, sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zum vorliegenden Plan.<br />
Es ist nicht zu vermuten, dass die Erhaltungsziele und Schutzzwecke <strong>der</strong> Gebiete<br />
von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und <strong>der</strong> Europäischen Vogel-<br />
schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes durch die <strong>Planung</strong> berührt<br />
werden. Derartige Schutzgebiete sind im Umfeld des Bebauungsplans nicht vorhan-<br />
den.<br />
Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a<br />
BauGB liegen vor. Der Bebauungsplan wird daher im beschleunigten Verfahren auf-<br />
gestellt. Eine förmliche Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
2 Anpassung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und<br />
Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
Im Landes-Raumordnungsprogramm Nie<strong>der</strong>sachsen 2008 sind in den Städten<br />
Braunschweig, <strong>Salzgitter</strong> und Wolfsburg Oberzentren festgelegt (LROP, Abschn. 2.2,<br />
Ziff. 04, Satz 1). Die Oberzentren in Braunschweig, <strong>Salzgitter</strong> und Wolfsburg bilden in<br />
enger räumlicher Verflechtung zum Mittelzentrum in Wolfenbüttel einen oberzentra-<br />
len Verbund; landes- und regionalplanerische Entscheidungen, die den oberzentra-<br />
len Verbund betreffen, haben von den unterschiedlichen Entwicklungsschwerpunkten<br />
<strong>der</strong> Städte auszugehen und den gegebenen Bestand oberzentraler Einrichtungen zu<br />
sichern und zu entwickeln (Abschn. 2.2, Ziff. 04, Satz 2).<br />
Nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig<br />
2008 ist die Siedlungsentwicklung vorrangig auf das zentralörtliche System auszu-<br />
richten. Dies gilt gleichermaßen für die Sicherung und Entwicklung von Wohn- und<br />
4
Arbeitsstätten (Abschn. II/1.1.1, Ziff. 3). Das Oberzentrum <strong>Salzgitter</strong> umfasst die<br />
<strong>Stadt</strong>teile im Bereich <strong>der</strong> punkt-achsialen Siedlungsachse zwischen SZ-Lebenstedt<br />
und SZ-Bad. Hierzu gehört auch <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>teil SZ-Bad (Abschn. II/1.1.1, Ziff. 4).<br />
Die Festsetzung eines Son<strong>der</strong>gebietes „Krankenhaus“ im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />
entspricht somit den bestehenden Zielen <strong>der</strong> Raumordnung.<br />
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist für den betreffenden Bereich <strong>der</strong>zeit eine Fläche<br />
für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung Krankenhaus dargestellt. Die Fest-<br />
setzung eines Son<strong>der</strong>gebietes mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung Krankenhaus kann nicht<br />
aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im<br />
Wege einer Berichtigung angepasst.<br />
3 Flächenglie<strong>der</strong>ung<br />
Das gesamte Plangebiet wird als Son<strong>der</strong>gebiet Krankenhaus festgesetzt. Die Plan-<br />
gebietsgröße beträgt 1,73 ha.<br />
4 Städtebauliches Konzept / Bebauungsstruktur<br />
Zur Erweiterung des Krankenhauses ist in einem ersten Bauabschnitt die Errichtung<br />
eines Gebäudes mit bis zu vier Geschossen im südlichen Bereich des Plangebietes<br />
vorgesehen. Das Ärztehaus und das Ordenshaus bleiben dabei erhalten.<br />
Anschließend ist <strong>der</strong> Abbruch des westlichen (älteren) Teils des bestehenden<br />
Krankenhausgebäudes vorgesehen, während <strong>der</strong> östliche Teil mittelfristig erhalten<br />
bleiben soll. Um einen reibungslosen Krankenhausbetrieb zu ermöglichen, sollen <strong>der</strong><br />
Neubau und <strong>der</strong> verbleibende Teil des Altbaus während dieser Zeit miteinan<strong>der</strong><br />
verbunden werden. Der Südwall wird dadurch überbaut.<br />
Langfristig besteht die Option den Neubau im südlichen Teil des Plangebiets auf bis<br />
zu fünf Vollgeschosse zu erweitern. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen, um<br />
die nördliche Teilfläche auch einer erneuten baulichen Nutzung zuzuführen bleiben<br />
erhalten.<br />
5 Inhalt des Bebauungsplans<br />
5.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, Erweiterungsmöglichkeiten für das St.<br />
Elisabeth-Krankenhaus zu schaffen. Entsprechend dieser Zielsetzung wird ein<br />
Son<strong>der</strong>gebiet (SO) mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Krankenhaus“ festgesetzt. Im<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich auch ein Ärztehaus. Um dem<br />
allgemeinen Trend einer Entwicklung von Krankenhäusern und reinen Ärztehäusern<br />
zu Gesundheitszentren, die zum Teil in enger Kooperation miteinan<strong>der</strong> arbeiten,<br />
5
Rechnung zu tragen, sollen nicht nur Arztpraxen son<strong>der</strong>n auch weitere Einrichtungen<br />
aus dem Bereich des Gesundheitswesen, wie z. B. Physiotherapeuten, zulässig sein.<br />
Des Weiteren befindet sich auf dem Krankenhausgelände ein Ordenshaus<br />
(Schwesternwohnheim), das <strong>der</strong> Unterbringung von Ordensschwestern dient, die im<br />
Krankenhaus tätig sind. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten wird das Or-<br />
denshaus mit Betriebswohnungen gleichgesetzt. Es wird festgesetzt:<br />
§ 1 Im Son<strong>der</strong>gebiet Krankenhaus (SO Krankenhaus) sind zulässig:<br />
alle für den Krankenhausbetrieb erfor<strong>der</strong>lichen Einrichtungen, Neben-<br />
anlagen und Wirtschaftseinrichtungen<br />
Arztpraxen und Räume für vergleichbare freie Berufe <strong>der</strong> Gesundheits-<br />
pflege<br />
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal, die dem Kranken-<br />
haus zugeordnet sind und ihm gegenüber in Grundfläche und Bau-<br />
masse untergeordnet sind.<br />
5.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
Entsprechend den Erweiterungsabsichten des Krankenhausbetreibers wird die ma-<br />
ximal zulässige Anzahl <strong>der</strong> Vollgeschosse auf <strong>der</strong> südlichen Teilfläche mit V festge-<br />
setzt. Auf <strong>der</strong> nördlichen Teilfläche ist heute bereits ein Gebäude mit drei Voll-<br />
geschossen vorhanden, das mittelfristig erhalten bleiben soll. Die maximal zulässige<br />
Anzahl <strong>der</strong> Vollgeschosse wird hier in Anlehnung an das bestehende Gebäude mit III<br />
festgesetzt. Für beide Teilflächen wird die Mindestgeschossigkeit mit zwei Voll-<br />
geschossen festgesetzt. Damit wird sichergestellt, dass sich die neuzuerrichtenden<br />
Gebäude in ihrer Höhenentwicklung in die nähere Umgebung einfügen und nicht<br />
hinter <strong>der</strong> bestehenden Bebauung zurückbleiben.<br />
Um eine möglichst gute bauliche und wirtschaftliche Ausnutzung des Grundstücks zu<br />
ermöglichen, werden die Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,8 und die Geschossflächen-<br />
zahl (GFZ) mit 2,4 festgesetzt. Sie entsprechen damit den Obergrenzen gem.<br />
§ 17 Abs. 1 BauNVO.<br />
5.3 Bauweise / überbaubare Grundstücksflächen<br />
Die Festsetzungen zur Bauweise orientieren sich am bestehenden Gebäude sowie<br />
an den <strong>Planung</strong>en zur Krankenhauserweiterung. Es wird eine abweichende Bau-<br />
weise festgesetzt, um auch Gebäude mit einer Länge von mehr als 50 m bei gleich-<br />
zeitiger Einhaltung <strong>der</strong> bauordnungsrechtlichen Grenzabstände zu ermöglichen. Die<br />
entsprechende textliche Festsetzung lautet:<br />
§ 2 Im Bereich <strong>der</strong> abweichenden Bauweise sind Gebäude mit einer Länge von<br />
mehr als 50 m zulässig.<br />
6
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen geregelt. Diese<br />
orientieren sich im nördlichen Teil des Plangebiets an dem bestehenden Kranken-<br />
hausgebäude. Im südlichen Teil erfolgt die Festsetzung <strong>der</strong> Baugrenzen ent-<br />
sprechend den Erweiterungsvorstellungen des Krankenhausbetreibers. Das beste-<br />
hende Ärztehaus und das Schwesternwohnheim wurden unter Berücksichtigung von<br />
ausreichenden Erweiterungsmöglichkeiten in die Baufel<strong>der</strong> einbezogen. Lediglich im<br />
Bereich <strong>der</strong> Straße Hinter dem Salze wird die straßenbegleitende Baugrenze entlang<br />
<strong>der</strong> südlichen Gebäudekante des bestehenden Ärztehauses festgesetzt. Diese Linie<br />
entspricht <strong>der</strong> bisher im Bebauungsplan Bad 34 für SZ-Bad, „Hinter dem Salze“<br />
festgesetzten Baugrenze. Damit wird sichergestellt, dass die bisher bestehenden<br />
Baurechte erhalten bleiben ohne gleichzeitig ein weiteres Heranrücken <strong>der</strong> Bebau-<br />
ung an die Straße Hinter dem Salze zu ermöglichen.<br />
5.4 Flächen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen<br />
Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm vorbelastet, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Straße Hinter dem<br />
Salze ausgeht. Zur Ermittlung <strong>der</strong> Schallimmissionen sowie zur <strong>Planung</strong> geeigneter<br />
Schutzmaßnahmen wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt (Akustikbüro Göt-<br />
tingen Alphei, Püschel, Rössler GbR: Schalltechnisches Gutachten zum Entwurf des<br />
Bebauungsplans Bad 113 „St. Elisabeth-Krankenhaus“, Stand: 06.09.2010). Da in<br />
<strong>der</strong> DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für Krankenhäuser und Klinikgebiete<br />
keine Orientierungswerte vorhanden sind, wurden hilfsweise an<strong>der</strong>e technische Re-<br />
gelwerke (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [TA Lärm], Sechzehnte<br />
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
[16. BImSchV]) herangezogen und anhand von Analogieschlüssen Tag- bzw. Nacht-<br />
werte von 50 dB(A) bzw. 40 dB(A) zur Beurteilung festgelegt. Diese Werte werden<br />
fast im gesamten Plangebiet deutlich überschritten. Die errechneten Schallpegel be-<br />
tragen im Bereich <strong>der</strong> überbaubaren Grundstücksflächen 53-67 dB(A) tags bzw. 45-<br />
58 dB(A) nachts. Die prognostizierten Schallpegel überschreiten die als unproblema-<br />
tisch anzusehenden Werte deutlich, sodass Schallschutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich<br />
sind, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Als Schallschutz-<br />
maßnahmen kommen eine Reduzierung <strong>der</strong> zulässigen Geschwindigkeit, die Errich-<br />
tung von Lärmschutzwänden sowie passive Schallschutzmaßnahmen (z. B. schall-<br />
dämmende Fenster) in Frage. Da eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf<br />
30 km/h auf <strong>der</strong> Straße Hinter dem Salze ihrer Funktion als Hauptverkehrsstraße<br />
wi<strong>der</strong>spricht und die Errichtung von straßenbegleitenden Lärmschutzwänden unter<br />
städtebaulichen und stadtgestalterischen Gesichtspunkten abzulehnen ist, erfolgt die<br />
Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen:<br />
7
§ 3 Innerhalb <strong>der</strong> gekennzeichneten Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 „Schall-<br />
schutz im Hochbau“ (Beuth Verlag, Berlin) sind die <strong>der</strong> Straße Hinter dem<br />
Salze zugewandten Gebäudeseiten und Dachflächen von schutzbedürftigen<br />
Räumen mit einem resultierenden bewerteten Schalldämm-Maß R’W,res ent-<br />
sprechend <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle zu realisieren:<br />
Lärmpegel<br />
bereich<br />
Maßgeblicher<br />
Außenlärmpegel<br />
[dB(A)]<br />
Erfor<strong>der</strong>liches resultierendes Schalldämm-Maß des<br />
Außenbauteils<br />
R’W,res [dB]<br />
Bettenräume in<br />
Krankenanstal-<br />
ten und<br />
Sanatorien<br />
Aufenthalts-<br />
und Wohn-<br />
räume<br />
II 56 – 60 35 30 30<br />
III 61 – 65 40 35 30<br />
IV 66 – 70 45 40 35<br />
Büroräume und<br />
ähnliches<br />
Für lärmabgewandte Gebäudeseiten darf <strong>der</strong> maßgebliche Außenlärmpegel<br />
entsprechend Pkt. 5.5.1 <strong>der</strong> DIN 4109 ohne beson<strong>der</strong>en Nachweis bei offener<br />
Bebauung um 5 dB(A) und bei geschlossener Bebauung bzw. Innenhöfen um<br />
10 dB(A) gemin<strong>der</strong>t werden.<br />
§ 4 In Schlafräumen und Kin<strong>der</strong>zimmern innerhalb <strong>der</strong> Lärmpegelbereiche III bis<br />
IV sind schalldämpfende Lüftungseinrichtungen, die mit einem dem Schall-<br />
dämmmaß <strong>der</strong> Fenster entsprechenden Einfügungsdämpfungsmaß auszu-<br />
statten sind, vorzusehen, wenn keine Lüftungsmöglichkeit zur lärmabge-<br />
wandten Gebäudeseite besteht.<br />
§ 5 Außenwohnbereiche innerhalb <strong>der</strong> Lärmpegelbereiche III bis IV sind auf <strong>der</strong><br />
lärmabgewandten Gebäudeseite anzuordnen o<strong>der</strong> durch die Stellung von Ne-<br />
benanlagen o<strong>der</strong> Garagen und/o<strong>der</strong> massiven Einfriedungen mit einer Höhe<br />
von mindestens 2 m vor den Verkehrsimmissionen zu schützen.<br />
Im Rahmen des o. g. schalltechnischen Gutachtens wurde ebenfalls geprüft, ob das<br />
Krankenhaus unzumutbaren gewerblichen Schallemissionen ausgesetzt ist bzw. ob<br />
durch den Krankenhausbetrieb Schallemissionen verursacht werden, die in nicht hin-<br />
nehmbaren Maße auf die Umgebung einwirken. Beides wurde verneint, sodass wei-<br />
tergehende Festsetzungen zum Schallschutz nicht erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />
8
6 Beson<strong>der</strong>e Aspekte <strong>der</strong> <strong>Planung</strong><br />
6.1 Verkehrliche Erschließung / Ver- und Entsorgung / ÖPNV-<br />
Anbindung<br />
Das Plangebiet ist durch die Straßen Hinter dem Salze, Bergstraße und Liebenhaller<br />
Straße erschlossen. Die Straße Hinter dem Salze ist als Kreisstraße klassifiziert.<br />
Somit ist auch eine Anbindung an das überörtliche Straßennetz gegeben.<br />
Die Ver- und Entsorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an bereits vor-<br />
handene Leitungen und Kanäle. Diese sind in <strong>der</strong> Lage das Plangebiet mitzuversor-<br />
gen.<br />
Das Plangebiet ist über die Haltestelle Bohlweg / Marktplatz an das Busnetz ange-<br />
bunden.<br />
6.2 Archäologische Funde / Boden / Kampfmittel<br />
Aus denkmalpflegerischer Sicht muss mit archäologischen Bodenfunden gerechnet<br />
werden. In unmittelbarer Nähe zum ehemaligen Salzsumpfgebiet des alten Ortskerns<br />
von SZ-Bad wurden 2002 im Plangebiet bei Erdarbeiten Brandverfärbungen und<br />
Gefäßwandungsscherben geborgen.<br />
Die Bestimmungen des § 14 Nds. Denkmalschutzgesetz zu Bodenfunden sind zu<br />
beachten. Erdarbeiten sind 14 Tage vor Beginn <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> Unteren<br />
Denkmalschutzbehörde <strong>Salzgitter</strong> (Tel. 05341/839-3320) sowie dem<br />
Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesamt für Denkmalpflege, Herrn Dr. Geschwinde (Tel.<br />
05341/121 606 10) mitzuteilen.<br />
Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen liegen nicht vor. Hinweise auf Abwurf-<br />
kampfmittel liegen nicht vor.<br />
6.3 Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Da es sich bei diesem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan <strong>der</strong> Innenentwick-<br />
lung handelt, ist eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nicht erfor<strong>der</strong>lich. Hinweise,<br />
dass es sich beim Plangebiet um den Lebensraum beson<strong>der</strong>s geschützter Tierarten<br />
o<strong>der</strong> um beson<strong>der</strong>s geschützte Biotope handelt, liegen <strong>der</strong>zeit nicht vor. Da die Flä-<br />
chen bereits heute bebaut und weitgehend versiegelt sind, besteht kein Anlass zur<br />
Vermutung, dass die Belange des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftpflege durch die<br />
<strong>Planung</strong> berührt werden könnten.<br />
6.4 Gestaltung<br />
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich <strong>der</strong> „Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> zur Erhaltung und Gestaltung des <strong>Stadt</strong>bildes <strong>der</strong> Altstadt Salz-<br />
9
gitter-Bad“ (ÖBV Altstadt). Das geplante Neubauvorhaben wi<strong>der</strong>spricht <strong>der</strong> ÖBV Alt-<br />
stadt in mehreren Punkten, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong> Geschosshöhen, <strong>der</strong><br />
Dachform und <strong>der</strong> Fassadengestaltung. Die ÖBV Altstadt wird daher in einem sepa-<br />
raten Verfahren im Bereich südlich des Südwalls aufgehoben, damit an diesem<br />
Standort ein zeitgemäßer Krankenhausneubau entstehen kann.<br />
7 Verfahrensablauf und Abwägung<br />
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Bad 113 für SZ-Bad, „St. Elisa-<br />
beth-Krankenhaus“ wurde am 22.06.2010 gefasst und am 12.08.2010 im Amtsblatt<br />
für die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Die frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in <strong>der</strong><br />
Zeit vom 20.08.2010 bis 02.09.2010 durch Planaushang in Rathaus durchgeführt.<br />
8 Eingriff in an<strong>der</strong>e <strong>Planung</strong>en<br />
Durch den Bebauungsplan wird <strong>der</strong> Bebauungsplan Bad 34 für SZ-Bad, „Hinter dem<br />
Salze (SB-S-1-7-65)“ teilweise überdeckt. Der Plan wird in den überdeckten Teilbe-<br />
reichen aufgehoben.<br />
9 Durchführung und Kosten des Bebauungsplans<br />
Das gesamte Plangebiet befindet sich im Eigentum des Investors. Bodenordnende<br />
Maßnahmen sind nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
<strong>Salzgitter</strong>, am 23.03.2011<br />
gez. Waldmann<br />
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