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1 Allgemeine Begründung der Planung - Stadt Salzgitter

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Bauleitplanung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Entwurf <strong>der</strong><br />

<strong>Begründung</strong><br />

gemäß § 9 Abs.8 BauGB<br />

Bebauungsplan Bad 113<br />

für SZ-Bad,<br />

„St. Elisabeth-Krankenhaus“<br />

Fassung vom 23.03.2011<br />

Anlage 3 zur Vorlage Nr. 5853/15<br />

Fachdienst <strong>Stadt</strong>planung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz<br />

- Fachgebiet <strong>Stadt</strong>planung -


Inhalt<br />

1 <strong>Allgemeine</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>der</strong> <strong>Planung</strong> ................................................................. 3<br />

1.1 <strong>Planung</strong>serfor<strong>der</strong>nis ........................................................................................... 3<br />

1.2 <strong>Allgemeine</strong> Ziele und Zwecke <strong>der</strong> <strong>Planung</strong> ........................................................ 3<br />

1.3 Räumlicher Geltungsbereich und gegenwärtige Situation im Plangebiet ........... 3<br />

1.4 Bebauungsplan <strong>der</strong> Innenentwicklung ................................................................ 4<br />

2 Anpassung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Darstellung im<br />

Flächennutzungsplan ......................................................................................... 4<br />

3 Flächenglie<strong>der</strong>ung .............................................................................................. 5<br />

4 Städtebauliches Konzept / Bebauungsstruktur ................................................... 5<br />

5 Inhalt des Bebauungsplans ................................................................................ 5<br />

5.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung .................................................................................. 5<br />

5.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung................................................................................ 6<br />

5.3 Bauweise / überbaubare Grundstücksflächen .................................................... 6<br />

5.4 Flächen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen . 7<br />

6 Beson<strong>der</strong>e Aspekte <strong>der</strong> <strong>Planung</strong> ........................................................................ 9<br />

6.1 Verkehrliche Erschließung / Ver- und Entsorgung / ÖPNV-Anbindung .............. 9<br />

6.2 Archäologische Funde / Boden / Kampfmittel ..................................................... 9<br />

6.3 Naturschutz und Landschaftspflege ................................................................... 9<br />

6.4 Gestaltung .......................................................................................................... 9<br />

7 Verfahrensablauf und Abwägung ..................................................................... 10<br />

8 Eingriff in an<strong>der</strong>e <strong>Planung</strong>en ............................................................................ 10<br />

9 Durchführung und Kosten des Bebauungsplans .............................................. 10<br />

2


1 <strong>Allgemeine</strong> <strong>Begründung</strong> <strong>der</strong> <strong>Planung</strong><br />

1.1 <strong>Planung</strong>serfor<strong>der</strong>nis<br />

Teile des St. Elisabeth-Krankenhauses sollen abgerissen und durch einen Neubau<br />

bzw. Anbau ersetzt und erweitert werden. Hierzu soll <strong>der</strong> westliche Gebäudeteil im<br />

Bereich <strong>der</strong> Liebenhaller Straße entfallen und durch einen Neubau im Bereich <strong>der</strong><br />

Straße Hinter dem Salze ersetzt werden.<br />

Der vorhandene Krankenhauskomplex ist dem unbeplanten Innenbereich i. S. d. § 34<br />

Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen, für die geplante Erweiterungsfläche liegt <strong>der</strong><br />

rechtskräftige Bebauungsplan Bad 34 für SZ-Bad, „Hinter dem Salze“, vor. Dieser<br />

setzt für das Ordenshaus ein reines Wohngebiet, für die restlichen Flächen eine<br />

Gemeinbedarfsfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Krankenhaus“ fest. Die Festset-<br />

zungen zur Geschossflächenzahl, zur zulässigen Anzahl <strong>der</strong> Vollgeschosse und zur<br />

überbaubaren Grundstücksfläche sowie des reinen Wohngebiets stehen einer Er-<br />

weiterung des Krankenhauses entgegen.<br />

1.2 <strong>Allgemeine</strong> Ziele und Zwecke <strong>der</strong> <strong>Planung</strong><br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Planung</strong> ist die Ausweisung eines Son<strong>der</strong>gebietes mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />

„Krankenhaus“, um Erweiterungsmöglichkeiten für das bestehende Krankenhaus<br />

planungsrechtlich zu schaffen. Hierzu werden die bisher unbeplanten Flächen im<br />

Norden, die bestehenden Flächen für den Gemeinbedarf sowie die Flächen des Or-<br />

denshauses in den Plan einbezogen und in einem einheitlichen planerischen Kontext<br />

betrachtet, um die bauliche Nutzbarkeit für den gesamten Bereich einheitlich neu zu<br />

regeln.<br />

1.3 Räumlicher Geltungsbereich und gegenwärtige Situation im<br />

Plangebiet<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fläche des beste-<br />

henden St. Elisabeth-Krankenhauses, einschließlich des Ärztehauses und des Or-<br />

denshauses. Die Fläche liegt zwischen <strong>der</strong> Liebenhaller Straße und <strong>der</strong> Straße Hin-<br />

ter dem Salze.<br />

Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich zwischen <strong>der</strong> historischen Altstadt von<br />

<strong>Salzgitter</strong>-Bad und neuzeitlichen Siedlungserweiterung im Bereich <strong>der</strong> Straße Hinter<br />

dem Salze. Im nördlichen Bereich dominiert eine kleinteilige, geschlossene Bebau-<br />

ung, die sich durch eine hohe Grundstücksausnutzung bzw. einen geringen Frei-<br />

flächenanteil auszeichnet. Im südlichen Bereich ist die nähere Umgebung durch eine<br />

aufgelockerte, sehr heterogene Baustruktur mit teilweise größeren Freiflächen ge-<br />

3


kennzeichnet. Als Grenze zwischen diesen beiden Bereichen kann <strong>der</strong> so genannte<br />

Südwall angesehen werden.<br />

Das Plangebiet wird durch den Südwall erkennbar geglie<strong>der</strong>t. Die nördliche Teilfläche<br />

ist durch das bestehende Krankenhausgebäude sowie die Besucherparkplätze fast<br />

vollständig überbaut. In <strong>der</strong> südlichen Teilfläche befinden sich Nebenanlagen des<br />

Krankenhauses, Stellplätze sowie ein Ärztehaus und ein Ordenshaus (Schwestern-<br />

wohnheim). Daneben befinden sich in diesem Bereich auch Freiflächen, die z. T.<br />

gartenartig angelegt sind.<br />

1.4 Bebauungsplan <strong>der</strong> Innenentwicklung<br />

Das Plangebiet liegt im Zentrum von SZ-Bad und ist durch Bebauung umschlossen,<br />

sodass die Überplanung <strong>der</strong> Fläche grundsätzlich <strong>der</strong> Innenentwicklung dient.<br />

Die zulässige Grundfläche liegt unter dem Grenzwert nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB<br />

von 20.000 m². Die angrenzenden Bebauungspläne stehen in keinem engen räum-<br />

lichen, sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zum vorliegenden Plan.<br />

Es ist nicht zu vermuten, dass die Erhaltungsziele und Schutzzwecke <strong>der</strong> Gebiete<br />

von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und <strong>der</strong> Europäischen Vogel-<br />

schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes durch die <strong>Planung</strong> berührt<br />

werden. Derartige Schutzgebiete sind im Umfeld des Bebauungsplans nicht vorhan-<br />

den.<br />

Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a<br />

BauGB liegen vor. Der Bebauungsplan wird daher im beschleunigten Verfahren auf-<br />

gestellt. Eine förmliche Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

2 Anpassung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und<br />

Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

Im Landes-Raumordnungsprogramm Nie<strong>der</strong>sachsen 2008 sind in den Städten<br />

Braunschweig, <strong>Salzgitter</strong> und Wolfsburg Oberzentren festgelegt (LROP, Abschn. 2.2,<br />

Ziff. 04, Satz 1). Die Oberzentren in Braunschweig, <strong>Salzgitter</strong> und Wolfsburg bilden in<br />

enger räumlicher Verflechtung zum Mittelzentrum in Wolfenbüttel einen oberzentra-<br />

len Verbund; landes- und regionalplanerische Entscheidungen, die den oberzentra-<br />

len Verbund betreffen, haben von den unterschiedlichen Entwicklungsschwerpunkten<br />

<strong>der</strong> Städte auszugehen und den gegebenen Bestand oberzentraler Einrichtungen zu<br />

sichern und zu entwickeln (Abschn. 2.2, Ziff. 04, Satz 2).<br />

Nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig<br />

2008 ist die Siedlungsentwicklung vorrangig auf das zentralörtliche System auszu-<br />

richten. Dies gilt gleichermaßen für die Sicherung und Entwicklung von Wohn- und<br />

4


Arbeitsstätten (Abschn. II/1.1.1, Ziff. 3). Das Oberzentrum <strong>Salzgitter</strong> umfasst die<br />

<strong>Stadt</strong>teile im Bereich <strong>der</strong> punkt-achsialen Siedlungsachse zwischen SZ-Lebenstedt<br />

und SZ-Bad. Hierzu gehört auch <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>teil SZ-Bad (Abschn. II/1.1.1, Ziff. 4).<br />

Die Festsetzung eines Son<strong>der</strong>gebietes „Krankenhaus“ im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Salzgitter</strong>-Bad<br />

entspricht somit den bestehenden Zielen <strong>der</strong> Raumordnung.<br />

Im Flächennutzungsplan (FNP) ist für den betreffenden Bereich <strong>der</strong>zeit eine Fläche<br />

für den Gemeinbedarf mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung Krankenhaus dargestellt. Die Fest-<br />

setzung eines Son<strong>der</strong>gebietes mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung Krankenhaus kann nicht<br />

aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im<br />

Wege einer Berichtigung angepasst.<br />

3 Flächenglie<strong>der</strong>ung<br />

Das gesamte Plangebiet wird als Son<strong>der</strong>gebiet Krankenhaus festgesetzt. Die Plan-<br />

gebietsgröße beträgt 1,73 ha.<br />

4 Städtebauliches Konzept / Bebauungsstruktur<br />

Zur Erweiterung des Krankenhauses ist in einem ersten Bauabschnitt die Errichtung<br />

eines Gebäudes mit bis zu vier Geschossen im südlichen Bereich des Plangebietes<br />

vorgesehen. Das Ärztehaus und das Ordenshaus bleiben dabei erhalten.<br />

Anschließend ist <strong>der</strong> Abbruch des westlichen (älteren) Teils des bestehenden<br />

Krankenhausgebäudes vorgesehen, während <strong>der</strong> östliche Teil mittelfristig erhalten<br />

bleiben soll. Um einen reibungslosen Krankenhausbetrieb zu ermöglichen, sollen <strong>der</strong><br />

Neubau und <strong>der</strong> verbleibende Teil des Altbaus während dieser Zeit miteinan<strong>der</strong><br />

verbunden werden. Der Südwall wird dadurch überbaut.<br />

Langfristig besteht die Option den Neubau im südlichen Teil des Plangebiets auf bis<br />

zu fünf Vollgeschosse zu erweitern. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen, um<br />

die nördliche Teilfläche auch einer erneuten baulichen Nutzung zuzuführen bleiben<br />

erhalten.<br />

5 Inhalt des Bebauungsplans<br />

5.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, Erweiterungsmöglichkeiten für das St.<br />

Elisabeth-Krankenhaus zu schaffen. Entsprechend dieser Zielsetzung wird ein<br />

Son<strong>der</strong>gebiet (SO) mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Krankenhaus“ festgesetzt. Im<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich auch ein Ärztehaus. Um dem<br />

allgemeinen Trend einer Entwicklung von Krankenhäusern und reinen Ärztehäusern<br />

zu Gesundheitszentren, die zum Teil in enger Kooperation miteinan<strong>der</strong> arbeiten,<br />

5


Rechnung zu tragen, sollen nicht nur Arztpraxen son<strong>der</strong>n auch weitere Einrichtungen<br />

aus dem Bereich des Gesundheitswesen, wie z. B. Physiotherapeuten, zulässig sein.<br />

Des Weiteren befindet sich auf dem Krankenhausgelände ein Ordenshaus<br />

(Schwesternwohnheim), das <strong>der</strong> Unterbringung von Ordensschwestern dient, die im<br />

Krankenhaus tätig sind. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten wird das Or-<br />

denshaus mit Betriebswohnungen gleichgesetzt. Es wird festgesetzt:<br />

§ 1 Im Son<strong>der</strong>gebiet Krankenhaus (SO Krankenhaus) sind zulässig:<br />

alle für den Krankenhausbetrieb erfor<strong>der</strong>lichen Einrichtungen, Neben-<br />

anlagen und Wirtschaftseinrichtungen<br />

Arztpraxen und Räume für vergleichbare freie Berufe <strong>der</strong> Gesundheits-<br />

pflege<br />

Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal, die dem Kranken-<br />

haus zugeordnet sind und ihm gegenüber in Grundfläche und Bau-<br />

masse untergeordnet sind.<br />

5.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

Entsprechend den Erweiterungsabsichten des Krankenhausbetreibers wird die ma-<br />

ximal zulässige Anzahl <strong>der</strong> Vollgeschosse auf <strong>der</strong> südlichen Teilfläche mit V festge-<br />

setzt. Auf <strong>der</strong> nördlichen Teilfläche ist heute bereits ein Gebäude mit drei Voll-<br />

geschossen vorhanden, das mittelfristig erhalten bleiben soll. Die maximal zulässige<br />

Anzahl <strong>der</strong> Vollgeschosse wird hier in Anlehnung an das bestehende Gebäude mit III<br />

festgesetzt. Für beide Teilflächen wird die Mindestgeschossigkeit mit zwei Voll-<br />

geschossen festgesetzt. Damit wird sichergestellt, dass sich die neuzuerrichtenden<br />

Gebäude in ihrer Höhenentwicklung in die nähere Umgebung einfügen und nicht<br />

hinter <strong>der</strong> bestehenden Bebauung zurückbleiben.<br />

Um eine möglichst gute bauliche und wirtschaftliche Ausnutzung des Grundstücks zu<br />

ermöglichen, werden die Grundflächenzahl (GRZ) mit 0,8 und die Geschossflächen-<br />

zahl (GFZ) mit 2,4 festgesetzt. Sie entsprechen damit den Obergrenzen gem.<br />

§ 17 Abs. 1 BauNVO.<br />

5.3 Bauweise / überbaubare Grundstücksflächen<br />

Die Festsetzungen zur Bauweise orientieren sich am bestehenden Gebäude sowie<br />

an den <strong>Planung</strong>en zur Krankenhauserweiterung. Es wird eine abweichende Bau-<br />

weise festgesetzt, um auch Gebäude mit einer Länge von mehr als 50 m bei gleich-<br />

zeitiger Einhaltung <strong>der</strong> bauordnungsrechtlichen Grenzabstände zu ermöglichen. Die<br />

entsprechende textliche Festsetzung lautet:<br />

§ 2 Im Bereich <strong>der</strong> abweichenden Bauweise sind Gebäude mit einer Länge von<br />

mehr als 50 m zulässig.<br />

6


Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen geregelt. Diese<br />

orientieren sich im nördlichen Teil des Plangebiets an dem bestehenden Kranken-<br />

hausgebäude. Im südlichen Teil erfolgt die Festsetzung <strong>der</strong> Baugrenzen ent-<br />

sprechend den Erweiterungsvorstellungen des Krankenhausbetreibers. Das beste-<br />

hende Ärztehaus und das Schwesternwohnheim wurden unter Berücksichtigung von<br />

ausreichenden Erweiterungsmöglichkeiten in die Baufel<strong>der</strong> einbezogen. Lediglich im<br />

Bereich <strong>der</strong> Straße Hinter dem Salze wird die straßenbegleitende Baugrenze entlang<br />

<strong>der</strong> südlichen Gebäudekante des bestehenden Ärztehauses festgesetzt. Diese Linie<br />

entspricht <strong>der</strong> bisher im Bebauungsplan Bad 34 für SZ-Bad, „Hinter dem Salze“<br />

festgesetzten Baugrenze. Damit wird sichergestellt, dass die bisher bestehenden<br />

Baurechte erhalten bleiben ohne gleichzeitig ein weiteres Heranrücken <strong>der</strong> Bebau-<br />

ung an die Straße Hinter dem Salze zu ermöglichen.<br />

5.4 Flächen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen<br />

Das Plangebiet ist durch Verkehrslärm vorbelastet, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Straße Hinter dem<br />

Salze ausgeht. Zur Ermittlung <strong>der</strong> Schallimmissionen sowie zur <strong>Planung</strong> geeigneter<br />

Schutzmaßnahmen wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt (Akustikbüro Göt-<br />

tingen Alphei, Püschel, Rössler GbR: Schalltechnisches Gutachten zum Entwurf des<br />

Bebauungsplans Bad 113 „St. Elisabeth-Krankenhaus“, Stand: 06.09.2010). Da in<br />

<strong>der</strong> DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für Krankenhäuser und Klinikgebiete<br />

keine Orientierungswerte vorhanden sind, wurden hilfsweise an<strong>der</strong>e technische Re-<br />

gelwerke (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [TA Lärm], Sechzehnte<br />

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

[16. BImSchV]) herangezogen und anhand von Analogieschlüssen Tag- bzw. Nacht-<br />

werte von 50 dB(A) bzw. 40 dB(A) zur Beurteilung festgelegt. Diese Werte werden<br />

fast im gesamten Plangebiet deutlich überschritten. Die errechneten Schallpegel be-<br />

tragen im Bereich <strong>der</strong> überbaubaren Grundstücksflächen 53-67 dB(A) tags bzw. 45-<br />

58 dB(A) nachts. Die prognostizierten Schallpegel überschreiten die als unproblema-<br />

tisch anzusehenden Werte deutlich, sodass Schallschutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Als Schallschutz-<br />

maßnahmen kommen eine Reduzierung <strong>der</strong> zulässigen Geschwindigkeit, die Errich-<br />

tung von Lärmschutzwänden sowie passive Schallschutzmaßnahmen (z. B. schall-<br />

dämmende Fenster) in Frage. Da eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf<br />

30 km/h auf <strong>der</strong> Straße Hinter dem Salze ihrer Funktion als Hauptverkehrsstraße<br />

wi<strong>der</strong>spricht und die Errichtung von straßenbegleitenden Lärmschutzwänden unter<br />

städtebaulichen und stadtgestalterischen Gesichtspunkten abzulehnen ist, erfolgt die<br />

Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen:<br />

7


§ 3 Innerhalb <strong>der</strong> gekennzeichneten Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 „Schall-<br />

schutz im Hochbau“ (Beuth Verlag, Berlin) sind die <strong>der</strong> Straße Hinter dem<br />

Salze zugewandten Gebäudeseiten und Dachflächen von schutzbedürftigen<br />

Räumen mit einem resultierenden bewerteten Schalldämm-Maß R’W,res ent-<br />

sprechend <strong>der</strong> nachfolgenden Tabelle zu realisieren:<br />

Lärmpegel<br />

bereich<br />

Maßgeblicher<br />

Außenlärmpegel<br />

[dB(A)]<br />

Erfor<strong>der</strong>liches resultierendes Schalldämm-Maß des<br />

Außenbauteils<br />

R’W,res [dB]<br />

Bettenräume in<br />

Krankenanstal-<br />

ten und<br />

Sanatorien<br />

Aufenthalts-<br />

und Wohn-<br />

räume<br />

II 56 – 60 35 30 30<br />

III 61 – 65 40 35 30<br />

IV 66 – 70 45 40 35<br />

Büroräume und<br />

ähnliches<br />

Für lärmabgewandte Gebäudeseiten darf <strong>der</strong> maßgebliche Außenlärmpegel<br />

entsprechend Pkt. 5.5.1 <strong>der</strong> DIN 4109 ohne beson<strong>der</strong>en Nachweis bei offener<br />

Bebauung um 5 dB(A) und bei geschlossener Bebauung bzw. Innenhöfen um<br />

10 dB(A) gemin<strong>der</strong>t werden.<br />

§ 4 In Schlafräumen und Kin<strong>der</strong>zimmern innerhalb <strong>der</strong> Lärmpegelbereiche III bis<br />

IV sind schalldämpfende Lüftungseinrichtungen, die mit einem dem Schall-<br />

dämmmaß <strong>der</strong> Fenster entsprechenden Einfügungsdämpfungsmaß auszu-<br />

statten sind, vorzusehen, wenn keine Lüftungsmöglichkeit zur lärmabge-<br />

wandten Gebäudeseite besteht.<br />

§ 5 Außenwohnbereiche innerhalb <strong>der</strong> Lärmpegelbereiche III bis IV sind auf <strong>der</strong><br />

lärmabgewandten Gebäudeseite anzuordnen o<strong>der</strong> durch die Stellung von Ne-<br />

benanlagen o<strong>der</strong> Garagen und/o<strong>der</strong> massiven Einfriedungen mit einer Höhe<br />

von mindestens 2 m vor den Verkehrsimmissionen zu schützen.<br />

Im Rahmen des o. g. schalltechnischen Gutachtens wurde ebenfalls geprüft, ob das<br />

Krankenhaus unzumutbaren gewerblichen Schallemissionen ausgesetzt ist bzw. ob<br />

durch den Krankenhausbetrieb Schallemissionen verursacht werden, die in nicht hin-<br />

nehmbaren Maße auf die Umgebung einwirken. Beides wurde verneint, sodass wei-<br />

tergehende Festsetzungen zum Schallschutz nicht erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

8


6 Beson<strong>der</strong>e Aspekte <strong>der</strong> <strong>Planung</strong><br />

6.1 Verkehrliche Erschließung / Ver- und Entsorgung / ÖPNV-<br />

Anbindung<br />

Das Plangebiet ist durch die Straßen Hinter dem Salze, Bergstraße und Liebenhaller<br />

Straße erschlossen. Die Straße Hinter dem Salze ist als Kreisstraße klassifiziert.<br />

Somit ist auch eine Anbindung an das überörtliche Straßennetz gegeben.<br />

Die Ver- und Entsorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an bereits vor-<br />

handene Leitungen und Kanäle. Diese sind in <strong>der</strong> Lage das Plangebiet mitzuversor-<br />

gen.<br />

Das Plangebiet ist über die Haltestelle Bohlweg / Marktplatz an das Busnetz ange-<br />

bunden.<br />

6.2 Archäologische Funde / Boden / Kampfmittel<br />

Aus denkmalpflegerischer Sicht muss mit archäologischen Bodenfunden gerechnet<br />

werden. In unmittelbarer Nähe zum ehemaligen Salzsumpfgebiet des alten Ortskerns<br />

von SZ-Bad wurden 2002 im Plangebiet bei Erdarbeiten Brandverfärbungen und<br />

Gefäßwandungsscherben geborgen.<br />

Die Bestimmungen des § 14 Nds. Denkmalschutzgesetz zu Bodenfunden sind zu<br />

beachten. Erdarbeiten sind 14 Tage vor Beginn <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong> Unteren<br />

Denkmalschutzbehörde <strong>Salzgitter</strong> (Tel. 05341/839-3320) sowie dem<br />

Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesamt für Denkmalpflege, Herrn Dr. Geschwinde (Tel.<br />

05341/121 606 10) mitzuteilen.<br />

Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen liegen nicht vor. Hinweise auf Abwurf-<br />

kampfmittel liegen nicht vor.<br />

6.3 Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Da es sich bei diesem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan <strong>der</strong> Innenentwick-<br />

lung handelt, ist eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nicht erfor<strong>der</strong>lich. Hinweise,<br />

dass es sich beim Plangebiet um den Lebensraum beson<strong>der</strong>s geschützter Tierarten<br />

o<strong>der</strong> um beson<strong>der</strong>s geschützte Biotope handelt, liegen <strong>der</strong>zeit nicht vor. Da die Flä-<br />

chen bereits heute bebaut und weitgehend versiegelt sind, besteht kein Anlass zur<br />

Vermutung, dass die Belange des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftpflege durch die<br />

<strong>Planung</strong> berührt werden könnten.<br />

6.4 Gestaltung<br />

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich <strong>der</strong> „Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> zur Erhaltung und Gestaltung des <strong>Stadt</strong>bildes <strong>der</strong> Altstadt Salz-<br />

9


gitter-Bad“ (ÖBV Altstadt). Das geplante Neubauvorhaben wi<strong>der</strong>spricht <strong>der</strong> ÖBV Alt-<br />

stadt in mehreren Punkten, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong> Geschosshöhen, <strong>der</strong><br />

Dachform und <strong>der</strong> Fassadengestaltung. Die ÖBV Altstadt wird daher in einem sepa-<br />

raten Verfahren im Bereich südlich des Südwalls aufgehoben, damit an diesem<br />

Standort ein zeitgemäßer Krankenhausneubau entstehen kann.<br />

7 Verfahrensablauf und Abwägung<br />

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Bad 113 für SZ-Bad, „St. Elisa-<br />

beth-Krankenhaus“ wurde am 22.06.2010 gefasst und am 12.08.2010 im Amtsblatt<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Die frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in <strong>der</strong><br />

Zeit vom 20.08.2010 bis 02.09.2010 durch Planaushang in Rathaus durchgeführt.<br />

8 Eingriff in an<strong>der</strong>e <strong>Planung</strong>en<br />

Durch den Bebauungsplan wird <strong>der</strong> Bebauungsplan Bad 34 für SZ-Bad, „Hinter dem<br />

Salze (SB-S-1-7-65)“ teilweise überdeckt. Der Plan wird in den überdeckten Teilbe-<br />

reichen aufgehoben.<br />

9 Durchführung und Kosten des Bebauungsplans<br />

Das gesamte Plangebiet befindet sich im Eigentum des Investors. Bodenordnende<br />

Maßnahmen sind nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

<strong>Salzgitter</strong>, am 23.03.2011<br />

gez. Waldmann<br />

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