14.05.2013 Aufrufe

1 Allgemeine Begründung der Planung - Stadt Salzgitter

1 Allgemeine Begründung der Planung - Stadt Salzgitter

1 Allgemeine Begründung der Planung - Stadt Salzgitter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

kennzeichnet. Als Grenze zwischen diesen beiden Bereichen kann <strong>der</strong> so genannte<br />

Südwall angesehen werden.<br />

Das Plangebiet wird durch den Südwall erkennbar geglie<strong>der</strong>t. Die nördliche Teilfläche<br />

ist durch das bestehende Krankenhausgebäude sowie die Besucherparkplätze fast<br />

vollständig überbaut. In <strong>der</strong> südlichen Teilfläche befinden sich Nebenanlagen des<br />

Krankenhauses, Stellplätze sowie ein Ärztehaus und ein Ordenshaus (Schwestern-<br />

wohnheim). Daneben befinden sich in diesem Bereich auch Freiflächen, die z. T.<br />

gartenartig angelegt sind.<br />

1.4 Bebauungsplan <strong>der</strong> Innenentwicklung<br />

Das Plangebiet liegt im Zentrum von SZ-Bad und ist durch Bebauung umschlossen,<br />

sodass die Überplanung <strong>der</strong> Fläche grundsätzlich <strong>der</strong> Innenentwicklung dient.<br />

Die zulässige Grundfläche liegt unter dem Grenzwert nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB<br />

von 20.000 m². Die angrenzenden Bebauungspläne stehen in keinem engen räum-<br />

lichen, sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zum vorliegenden Plan.<br />

Es ist nicht zu vermuten, dass die Erhaltungsziele und Schutzzwecke <strong>der</strong> Gebiete<br />

von Gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und <strong>der</strong> Europäischen Vogel-<br />

schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes durch die <strong>Planung</strong> berührt<br />

werden. Derartige Schutzgebiete sind im Umfeld des Bebauungsplans nicht vorhan-<br />

den.<br />

Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a<br />

BauGB liegen vor. Der Bebauungsplan wird daher im beschleunigten Verfahren auf-<br />

gestellt. Eine förmliche Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

2 Anpassung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und<br />

Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

Im Landes-Raumordnungsprogramm Nie<strong>der</strong>sachsen 2008 sind in den Städten<br />

Braunschweig, <strong>Salzgitter</strong> und Wolfsburg Oberzentren festgelegt (LROP, Abschn. 2.2,<br />

Ziff. 04, Satz 1). Die Oberzentren in Braunschweig, <strong>Salzgitter</strong> und Wolfsburg bilden in<br />

enger räumlicher Verflechtung zum Mittelzentrum in Wolfenbüttel einen oberzentra-<br />

len Verbund; landes- und regionalplanerische Entscheidungen, die den oberzentra-<br />

len Verbund betreffen, haben von den unterschiedlichen Entwicklungsschwerpunkten<br />

<strong>der</strong> Städte auszugehen und den gegebenen Bestand oberzentraler Einrichtungen zu<br />

sichern und zu entwickeln (Abschn. 2.2, Ziff. 04, Satz 2).<br />

Nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig<br />

2008 ist die Siedlungsentwicklung vorrangig auf das zentralörtliche System auszu-<br />

richten. Dies gilt gleichermaßen für die Sicherung und Entwicklung von Wohn- und<br />

4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!