2011 - Sächsische AufbauBank - Freistaat Sachsen
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Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember <strong>2011</strong><br />
1. Vorbemerkung<br />
Mit Wirkung vom 7. Mai 1996 erhielt die<br />
<strong>Sächsische</strong> Aufbaubank die Erlaubnis zum Betreiben<br />
von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Abs. 1<br />
Nrn. 1–5 und 7–9 KWG. Sie nahm am 1. Juni 1996<br />
ihren Geschäftsbetrieb auf. Das Betriebsan we sen<br />
befin det sich im Eigentum der Bank.<br />
Die <strong>Sächsische</strong> Aufbaubank GmbH ist mit In-Kraft-<br />
Treten des „Gesetzes zur Errichtung der <strong>Sächsische</strong>n<br />
Aufbaubank – Förderbank –“ (FördbankG)<br />
am 12. Juli 2003 in eine Anstalt des öffentli chen<br />
Rechts umgewandelt worden. Der <strong>Freistaat</strong><br />
<strong>Sachsen</strong> ist alleiniger Anteilseigner. Das Stammkapi<br />
tal von 500 Mio. € ist voll eingezahlt.<br />
Die Bank erfüllt als zentrales Förderinstitut des<br />
<strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> die ihr durch §§ 2 und 3 FördbankG<br />
übertragenen Aufgaben. Die Geschäftstätigkeit<br />
umfasst insbesondere die Gewährung und<br />
Verwaltung von Darlehen, Zuschüssen und<br />
sonsti gen Finanzierungshilfen sowie Übernahme<br />
von Bürgschaften, Garantien und sonstigen<br />
Gewährleistungen auf den Gebieten Wirtschaftsförderung,<br />
Arbeitsmarktförderung, Technologieförderung,<br />
Wohnungs-, Städtebau- und Infrastrukturförderung,<br />
Landwirtschafts- sowie Umweltschutzförderung.<br />
Die Bank betreibt keine Wettbewerbsgeschäfte.<br />
Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses wurde<br />
wegen untergeordneter Bedeutung der Tochterunternehmen<br />
(SBG – <strong>Sächsische</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH, <strong>Sächsische</strong>s Staatsweingut<br />
GmbH sowie Businessplan-Wettbewerb <strong>Sachsen</strong><br />
GmbH) und deren Beteili gungen gemäß § 296<br />
Abs. 2 HGB verzichtet.<br />
Die SBG – <strong>Sächsische</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH ist ein nachgeordnetes Unternehmen im<br />
Sinne von § 10a Abs. 2 KWG.<br />
2. Allgemeine Grundsätze<br />
Der Jahresabschluss der <strong>Sächsische</strong>n Aufbaubank<br />
– Förderbank – wurde nach den Vorschriften<br />
des Handelsgesetzbuches (HGB), des Förderbankgesetzes<br />
und des Aktiengesetzes sowie der<br />
Verordnung über die Rechnungslegung der<br />
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute<br />
(RechKredV) erstellt. Die Gliederung der Bilanz<br />
und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt ge mäß<br />
den Formblättern der RechKredV. Um das künfti ge<br />
Berichtswesen zu verbessern, wird die GuV <strong>2011</strong><br />
erstmalig in Staffelform dargestellt. Zusätzlich zu den<br />
im Formblatt 3 gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV vorgeschriebenen<br />
Ausweispositionen wird die Zuführung<br />
zum Fonds für allgemeine Bankrisiken als gesonderte<br />
Position gemäß § 340g Abs. 2 HGB gezeigt.<br />
3. Bilanzierungs und Bewertungsmethoden<br />
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und<br />
der Verbindlichkeiten wurde nach den Vorschrif ten<br />
der §§ 252 ff. HGB vorgenommen.<br />
Die speziellen Regelungen des § 340e HGB für<br />
Kreditinstitute sind beachtet worden.<br />
Die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute wer -<br />
den grundsätzlich zum Nennwert zuzüg lich der<br />
Zinsabgrenzung ausgewiesen. Soweit Unterschiedsbeträge<br />
zwischen Nenn- und Auszahlungsbeträgen<br />
bestehen, die Zinscharakter haben, sind diese<br />
unter den passiven Rech nungsabgrenzungs posten<br />
aufgeführt und werden planmäßig über die Laufzeit<br />
bzw. Festzinsbindungsdauer aufgelöst.<br />
Bearbeitungsgebühren werden sofort vereinnahmt.<br />
Angekaufte Forderungen werden mit ihrem<br />
Nominalwert angesetzt, abzüglich eines Korrekturpostens<br />
in Höhe der Differenz zu den Anschaffungskosten.<br />
Den Kredit- und sonstigen Risiken wurde durch<br />
Bildung von Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen<br />
ausreichend Rechnung getragen.<br />
Für latente Kreditrisiken in der Eigentumsförderung<br />
bestehen pauschale Einzelwertberichtigungen.<br />
Die Berechnung der Pauschalwertberichtigung erfolgte<br />
in Anlehnung an das Schreiben des Bun desministeriums<br />
der Finanzen vom 10. Januar 1994.<br />
Sie ergibt sich aus dem Durchschnittswert des risikobehafteten<br />
Kreditvolumens der fünf vorangehenden<br />
Bilanzstichtage und dem Durchschnittswert<br />
des tatsächlichen Forderungsausfalls der fünf<br />
vorangehenden Wirtschaftsjahre. Die in die<br />
Bürgschaft des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> einbezoge nen<br />
Engagements wurden dabei wie einzelwertberichtigte<br />
Engagements behandelt.<br />
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sind von<br />
den Forderungen abgesetzt worden.<br />
Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere<br />
werden zu fortgeführten Anschaffungskosten