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2011 - Sächsische AufbauBank - Freistaat Sachsen

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Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember <strong>2011</strong><br />

1. Vorbemerkung<br />

Mit Wirkung vom 7. Mai 1996 erhielt die<br />

<strong>Sächsische</strong> Aufbaubank die Erlaubnis zum Betreiben<br />

von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Abs. 1<br />

Nrn. 1–5 und 7–9 KWG. Sie nahm am 1. Juni 1996<br />

ihren Geschäftsbetrieb auf. Das Betriebsan we sen<br />

befin det sich im Eigentum der Bank.<br />

Die <strong>Sächsische</strong> Aufbaubank GmbH ist mit In-Kraft-<br />

Treten des „Gesetzes zur Errichtung der <strong>Sächsische</strong>n<br />

Aufbaubank – Förderbank –“ (FördbankG)<br />

am 12. Juli 2003 in eine Anstalt des öffentli chen<br />

Rechts umgewandelt worden. Der <strong>Freistaat</strong><br />

<strong>Sachsen</strong> ist alleiniger Anteilseigner. Das Stammkapi<br />

tal von 500 Mio. € ist voll eingezahlt.<br />

Die Bank erfüllt als zentrales Förderinstitut des<br />

<strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> die ihr durch §§ 2 und 3 FördbankG<br />

übertragenen Aufgaben. Die Geschäftstätigkeit<br />

umfasst insbesondere die Gewährung und<br />

Verwaltung von Darlehen, Zuschüssen und<br />

sonsti gen Finanzierungshilfen sowie Übernahme<br />

von Bürgschaften, Garantien und sonstigen<br />

Gewährleistungen auf den Gebieten Wirtschaftsförderung,<br />

Arbeitsmarktförderung, Technologieförderung,<br />

Wohnungs-, Städtebau- und Infrastrukturförderung,<br />

Landwirtschafts- sowie Umweltschutzförderung.<br />

Die Bank betreibt keine Wettbewerbsgeschäfte.<br />

Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses wurde<br />

wegen untergeordneter Bedeutung der Tochterunternehmen<br />

(SBG – <strong>Sächsische</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH, <strong>Sächsische</strong>s Staatsweingut<br />

GmbH sowie Businessplan-Wettbewerb <strong>Sachsen</strong><br />

GmbH) und deren Beteili gungen gemäß § 296<br />

Abs. 2 HGB verzichtet.<br />

Die SBG – <strong>Sächsische</strong> Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH ist ein nachgeordnetes Unternehmen im<br />

Sinne von § 10a Abs. 2 KWG.<br />

2. Allgemeine Grundsätze<br />

Der Jahresabschluss der <strong>Sächsische</strong>n Aufbaubank<br />

– Förderbank – wurde nach den Vorschriften<br />

des Handelsgesetzbuches (HGB), des Förderbankgesetzes<br />

und des Aktiengesetzes sowie der<br />

Verordnung über die Rechnungslegung der<br />

Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute<br />

(RechKredV) erstellt. Die Gliederung der Bilanz<br />

und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt ge mäß<br />

den Formblättern der RechKredV. Um das künfti ge<br />

Berichtswesen zu verbessern, wird die GuV <strong>2011</strong><br />

erstmalig in Staffelform dargestellt. Zusätzlich zu den<br />

im Formblatt 3 gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV vorgeschriebenen<br />

Ausweispositionen wird die Zuführung<br />

zum Fonds für allgemeine Bankrisiken als gesonderte<br />

Position gemäß § 340g Abs. 2 HGB gezeigt.<br />

3. Bilanzierungs­ und Bewertungsmethoden<br />

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und<br />

der Verbindlichkeiten wurde nach den Vorschrif ten<br />

der §§ 252 ff. HGB vorgenommen.<br />

Die speziellen Regelungen des § 340e HGB für<br />

Kreditinstitute sind beachtet worden.<br />

Die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute wer -<br />

den grundsätzlich zum Nennwert zuzüg lich der<br />

Zinsabgrenzung ausgewiesen. Soweit Unterschiedsbeträge<br />

zwischen Nenn- und Auszahlungsbeträgen<br />

bestehen, die Zinscharakter haben, sind diese<br />

unter den passiven Rech nungsabgrenzungs posten<br />

aufgeführt und werden planmäßig über die Laufzeit<br />

bzw. Festzinsbindungsdauer aufgelöst.<br />

Bearbeitungsgebühren werden sofort vereinnahmt.<br />

Angekaufte Forderungen werden mit ihrem<br />

Nominalwert angesetzt, abzüglich eines Korrekturpostens<br />

in Höhe der Differenz zu den Anschaffungskosten.<br />

Den Kredit- und sonstigen Risiken wurde durch<br />

Bildung von Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen<br />

ausreichend Rechnung getragen.<br />

Für latente Kreditrisiken in der Eigentumsförderung<br />

bestehen pauschale Einzelwertberichtigungen.<br />

Die Berechnung der Pauschalwertberichtigung erfolgte<br />

in Anlehnung an das Schreiben des Bun desministeriums<br />

der Finanzen vom 10. Januar 1994.<br />

Sie ergibt sich aus dem Durchschnittswert des risikobehafteten<br />

Kreditvolumens der fünf vorangehenden<br />

Bilanzstichtage und dem Durchschnittswert<br />

des tatsächlichen Forderungsausfalls der fünf<br />

vorangehenden Wirtschaftsjahre. Die in die<br />

Bürgschaft des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> einbezoge nen<br />

Engagements wurden dabei wie einzelwertberichtigte<br />

Engagements behandelt.<br />

Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sind von<br />

den Forderungen abgesetzt worden.<br />

Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere<br />

werden zu fortgeführten Anschaffungskosten

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