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Staa tlich gepr rüfter r EDV V-Füh hrersc chein n

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Modul 3:Textverarbeitung Grundlagen<br />

Überschrift Arial 16 Pkt. fett; res<strong>tlich</strong>er Text Times New Roman 12 Pkt.<br />

Arbeiter und Angestellte<br />

Die Einteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte ist historisch<br />

begründet und geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Angestellte waren etwas<br />

Besonderes, eine kleine Minderheit; sie wurden auch besser bezahlt als<br />

Arbeiter. Im Unterschied zu Arbeitern, die einen Lohn auf der Grundlage von<br />

geleisteten Arbeitsstunden erhielten, bekamen Angestellte ein festes<br />

Grundgehalt. Die Einteilung in Arbeiter und Angestellte gilt heute als überholt.<br />

Der technische Fortschritt hat dazu geführt, dass immer mehr spezialisierte<br />

Facharbeiter mehr Verantwortung tragen und besser verdienen als manche<br />

Angestellte. Die Unterscheidung verliert auch deswegen an Bedeutung, weil<br />

sich die Rechtsstellung beider Arbeitnehmergruppen immer weiter annähert.<br />

Bedeutsam ist die Unterscheidung allerdings immer noch im Hinblick auf die<br />

Sozialversicherung: Angestellte sind bei der Bundesanstalt für<br />

Angestelltenversicherung (BfA) versichert, Arbeiter bei der jeweiligen<br />

Landesversicherungsanstalt (LVA).<br />

Man ist entweder bei der BfA oder bei der LVA versichert; Mischformen gibt<br />

es nicht. Die Abgrenzung erfolgt dabei aus Sicht der Angestellten: Jeder<br />

Arbeitnehmer, der kein Angestellter ist, ist Arbeiter. Leider ist der Begriff des<br />

Angestellten nicht gesetzlich definiert. Im Sozialgesetzbuch (SGB VI §133)<br />

findet sich eine Aufzählung der Berufsgruppen, die zu den Angestellten<br />

gehören. Diese ist aber nicht vollständig. Es gibt zahlreiche nachgelagerte<br />

Bestimmungen dazu. Nach allgemeiner Rechtsauffassung ist Angestellter, wer<br />

kaufmännische oder büromäßige oder sonst vorwiegend geistige Arbeit leistet,<br />

ohne dass es auf die Vorbildung des Arbeitnehmers und den<br />

Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit ankommt. Arbeiter ist dagegen derjenige, der<br />

überwiegend körperliche Arbeit verrichtet.<br />

Eine SONDERROLLE spielt die Gruppe der leitenden Angestellten. Rech<strong>tlich</strong><br />

gesehen sind sie zwar Arbeitnehmer, da ihnen aber weit reichende<br />

Entscheidungskompetenz übertragen wurde, stehen sie jedoch interessenmäßig<br />

eher auf Seiten der Arbeitgeber. Sie haben also eine Zwischenstellung, die zu<br />

einer Reihe von Sonderregelungen führt, z. B. bei der Mitbestimmung und<br />

beim Kündigungsschutz.<br />

Textverarbeitung mit Word 2007 Version B 1.0 Seite 27/75

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