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Modul 3:Textverarbeitung Grundlagen<br />
Überschrift Arial 16 Pkt. fett; res<strong>tlich</strong>er Text Times New Roman 12 Pkt.<br />
Arbeiter und Angestellte<br />
Die Einteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte ist historisch<br />
begründet und geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Angestellte waren etwas<br />
Besonderes, eine kleine Minderheit; sie wurden auch besser bezahlt als<br />
Arbeiter. Im Unterschied zu Arbeitern, die einen Lohn auf der Grundlage von<br />
geleisteten Arbeitsstunden erhielten, bekamen Angestellte ein festes<br />
Grundgehalt. Die Einteilung in Arbeiter und Angestellte gilt heute als überholt.<br />
Der technische Fortschritt hat dazu geführt, dass immer mehr spezialisierte<br />
Facharbeiter mehr Verantwortung tragen und besser verdienen als manche<br />
Angestellte. Die Unterscheidung verliert auch deswegen an Bedeutung, weil<br />
sich die Rechtsstellung beider Arbeitnehmergruppen immer weiter annähert.<br />
Bedeutsam ist die Unterscheidung allerdings immer noch im Hinblick auf die<br />
Sozialversicherung: Angestellte sind bei der Bundesanstalt für<br />
Angestelltenversicherung (BfA) versichert, Arbeiter bei der jeweiligen<br />
Landesversicherungsanstalt (LVA).<br />
Man ist entweder bei der BfA oder bei der LVA versichert; Mischformen gibt<br />
es nicht. Die Abgrenzung erfolgt dabei aus Sicht der Angestellten: Jeder<br />
Arbeitnehmer, der kein Angestellter ist, ist Arbeiter. Leider ist der Begriff des<br />
Angestellten nicht gesetzlich definiert. Im Sozialgesetzbuch (SGB VI §133)<br />
findet sich eine Aufzählung der Berufsgruppen, die zu den Angestellten<br />
gehören. Diese ist aber nicht vollständig. Es gibt zahlreiche nachgelagerte<br />
Bestimmungen dazu. Nach allgemeiner Rechtsauffassung ist Angestellter, wer<br />
kaufmännische oder büromäßige oder sonst vorwiegend geistige Arbeit leistet,<br />
ohne dass es auf die Vorbildung des Arbeitnehmers und den<br />
Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit ankommt. Arbeiter ist dagegen derjenige, der<br />
überwiegend körperliche Arbeit verrichtet.<br />
Eine SONDERROLLE spielt die Gruppe der leitenden Angestellten. Rech<strong>tlich</strong><br />
gesehen sind sie zwar Arbeitnehmer, da ihnen aber weit reichende<br />
Entscheidungskompetenz übertragen wurde, stehen sie jedoch interessenmäßig<br />
eher auf Seiten der Arbeitgeber. Sie haben also eine Zwischenstellung, die zu<br />
einer Reihe von Sonderregelungen führt, z. B. bei der Mitbestimmung und<br />
beim Kündigungsschutz.<br />
Textverarbeitung mit Word 2007 Version B 1.0 Seite 27/75