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timberclass 1 nachhaltige waldinvestments in den usa - Scope

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TIMBERCLASS 1<br />

NACHHALTIGE WALDINVESTMENTS<br />

IN DEN USA


Sehr geehrte Investoren,<br />

Grünwald, 5. August 2008<br />

derzeit leben etwa 6,5 Mrd. Menschen auf der Erde. Im Jahr 2050 wer<strong>den</strong> es voraussichtlich<br />

über 9 Mrd. Menschen se<strong>in</strong>. Bevölkerungsreiche Nationen wie Ch<strong>in</strong>a, Indien, Brasilien und Russland<br />

streben nach langfristigem wirtschaftlichem Aufschwung. Andere Länder, besonders <strong>in</strong> Asien,<br />

erleben ähnliche Entwicklungen. Der Lebensstandard <strong>in</strong> diesen Ländern steigt. Die Nachfrage<br />

nach Holz <strong>in</strong> Form von Baustoffen, Möbeln, Papier und Brennstoffen nimmt zu. Gleichzeitig wird<br />

das Holzangebot knapper, da sich Metropolen auch auf Kosten der weltweiten Waldflächen ausdehnen.<br />

Die global steigende Lebensmittelproduktion nimmt weitere Flächen, auch Waldflächen,<br />

<strong>in</strong> Anspruch. Aktuelle Trends weisen darauf h<strong>in</strong>, dass zukünftig mehr Holz nachgefragt wird, aber<br />

weniger Flächen zur Holzproduktion zur Verfügung stehen. Damit dürften sich die Preise sowohl<br />

für <strong>den</strong> Rohstoff Holz als auch für Waldgrundstücke stabil entwickeln.<br />

Weitere Vorteile e<strong>in</strong>er Investition <strong>in</strong> Wald: Das natürliche Wachstum der Bäume kann sich positiv<br />

auf die Stabilität der Kapitalanlage auswirken. Darüber h<strong>in</strong>aus haben sich Renditen aus Wald<strong>in</strong>vestitionen<br />

<strong>in</strong> der Vergangenheit so gut wie unabhängig von Aktienrenditen entwickelt. Zudem<br />

hat sich gerade die Entwicklung von Holz- und Waldpreisen als guter Inflationsschutz erwiesen.<br />

Sie haben mit diesem Beteiligungsangebot die Möglichkeit, an bestehen<strong>den</strong> Waldflächen von rund<br />

625.000 Hektar Größe unternehmerisch zu partizipieren. Diese Wälder s<strong>in</strong>d über vier Bundesstaaten<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> USA verteilt und bieten die Voraussetzungen zur professionellen Bewirtschaftung.<br />

Ihr und unser Kompetenzpartner ist dabei die Campbell Group, e<strong>in</strong>er der traditionsreichsten <strong>in</strong>stitutionellen<br />

Waldmanager weltweit. Investieren Sie <strong>in</strong> Waldgrundstücke und <strong>den</strong> darauf nachwachsen<strong>den</strong><br />

unverzichtbaren Rohstoff Holz.<br />

Wir, die KG Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co. (KGAL) mit Sitz <strong>in</strong> Grünwald, übernehmen gemäß<br />

§ 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung als Anbieter die Verantwortung für <strong>den</strong> Inhalt<br />

dieses Prospektes und erklären, dass unseres Wissens die im Prospekt enthaltenen Angaben<br />

richtig s<strong>in</strong>d und ke<strong>in</strong>e wesentlichen Umstände ausgelassen wur<strong>den</strong>. Weitere Informationen zur<br />

KGAL f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Kapiteln „Der Initiator“ und „Die Übersicht über die Vertragspartner“.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

KG Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co.,<br />

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafter<strong>in</strong> Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH,<br />

diese vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />

Stefan Ziegler Gert Waltenbauer<br />

Vorsitzender des Verwaltungsrates: Karl Ralf Jung<br />

Geschäftsführung: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Kommanditgesellschaft Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co., Sitz Grünwald, Amtsgericht München HRA 61 588<br />

Umsatzsteuer-I<strong>den</strong>tifikationsnummer (UID): DE 129 992 086<br />

Persönlich haftende Gesellschafter<strong>in</strong>: Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH, Sitz München, Amtsgericht München HRB 82 708<br />

3


Wald bei Diboll (Texas)


Inhaltsverzeichnis<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick 6<br />

Die Risikoh<strong>in</strong>weise 12<br />

Der Initiator 22<br />

Die Anlageklasse Wald 30<br />

Das Wald<strong>in</strong>vestment der Waldgesellschaft 44<br />

Die Investition und F<strong>in</strong>anzierung 54<br />

Die Rentabilität der Beteiligung 58<br />

Die rechtlichen Grundlagen 62<br />

Die steuerlichen Grundlagen 72<br />

Die Beteiligung 82<br />

Die Übersicht über die Vertragspartner 90<br />

Der Angabenvorbehalt 96<br />

Der Gesellschaftsvertrag 97<br />

Der Treuhandvertrag 109<br />

Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2007 114<br />

Muster der Handelsregistervollmacht 121<br />

Z<strong>usa</strong>tz<strong>in</strong>formationen Fernabsatz gemäß § 312c Absatz 2 BGB 122<br />

Z<strong>usa</strong>tz<strong>in</strong>formationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 126<br />

Glossar 129<br />

Impressum 130<br />

Die <strong>in</strong>haltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben war nicht Gegenstand der Prüfung<br />

des Prospektes durch die Bundesanstalt für F<strong>in</strong>anzdienstleistungsaufsicht. Die Bundesanstalt für<br />

F<strong>in</strong>anzdienstleistungsaufsicht hat <strong>den</strong> Prospekt nur auf formelle Vollständigkeit geprüft.<br />

5


Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Angeboten wird die Beteiligung an e<strong>in</strong>em geschlossenen<br />

Fonds, der mittelbar <strong>in</strong> Waldflächen <strong>in</strong>vestiert. E<strong>in</strong>e Beteiligung<br />

an der Timber Class 1 GmbH & Co. KG (im Folgen<strong>den</strong><br />

„Fondsgesellschaft“) ermöglicht dem Investor die Investition<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong> breit diversifiziertes Waldportfolio <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA. Das<br />

Waldportfolio besteht aus Waldgrundstücken sowie dem<br />

dazugehörigen Baumbestand.<br />

Das Wald<strong>in</strong>vestment<br />

Die Fondsgesellschaft beteiligt sich mittelbar und anteilig<br />

über die Waldgesellschaft „Campbell Opportunity Timber<br />

Fund-A L. P.“ (im Folgen<strong>den</strong> „Waldgesellschaft“; siehe auch<br />

Seite 51) an e<strong>in</strong>em Waldportfolio von <strong>in</strong>sgesamt rund<br />

625.000 Hektar Waldflächen <strong>in</strong> <strong>den</strong> vier US-amerikanischen<br />

Bundesstaaten Texas, Louisiana, Georgia und Alabama. Der<br />

kommerziell nutzbare Baumbestand dieser Waldflächen<br />

(rund 495.000 Hektar) bietet e<strong>in</strong>e breite Diversifikation über<br />

Altersklassen und besteht zu 82 % aus Kiefernwäldern und<br />

zu 18 % aus Mischwäldern verschie<strong>den</strong>er Laubhölzer.<br />

Die Bewirtschaftung der Waldflächen sieht e<strong>in</strong>en regelmäßigen<br />

Holze<strong>in</strong>schlag zur Erzielung laufender Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen an die Investoren vor. Die Verwendung des<br />

geschlagenen Holzes erstreckt sich dabei über die gesamte<br />

Bandbreite der <strong>in</strong>dustriellen Holzverarbeitung (Papierherstellung,<br />

Möbel, Bauholz usw.). Zum Ende der Laufzeit des<br />

Investments ist die Veräußerung der Waldflächen geplant.<br />

Daneben wer<strong>den</strong> zusätzliche Erträge angestrebt, z. B. durch<br />

die Verpachtung von Waldflächen als Erholungsgebiete<br />

sowie <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang durch die Veräußerung von<br />

Waldflächen während der Laufzeit.<br />

Der Waldmanager<br />

Das Management der Waldbestände erfolgt durch <strong>den</strong><br />

erfahrenen Waldmanager „The Campbell Group, LLC“ (im<br />

Folgen<strong>den</strong> „Campbell Group“). Mit e<strong>in</strong>em verwalteten<br />

Vermögen von derzeit US-Dollar (USD) 4,5 Mrd. und rund<br />

250 Mitarbeitern an 21 Standorten <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA zählt die<br />

6 I Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Campbell Group weltweit zu <strong>den</strong> führen<strong>den</strong> Waldmanagern.<br />

Zu <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> der Campbell Group gehören bedeutende<br />

US-Pensionsfonds und Versicherungsgesellschaften.<br />

Die <strong>in</strong> der Vergangenheit von der Campbell Group getätigten<br />

und gemanagten Investments waren überdurchschnittlich<br />

erfolgreich.<br />

Die Vorzüge von Wald<strong>in</strong>vestments<br />

E<strong>in</strong>er der großen Vorteile von Wald<strong>in</strong>vestments ist, dass e<strong>in</strong><br />

hoher Anteil der erzielbaren Rendite aus dem natürlichen<br />

Baumwachstum resultiert. Diese Eigenschaft kann auch bei<br />

stagnieren<strong>den</strong> Holzpreisen zu positiven Erträgen führen. Die<br />

natürliche und nahezu kostenlose Lagerhaltung ermöglicht<br />

zusätzlich e<strong>in</strong>e flexible und nachfrageoptimierte Verwertung<br />

des Holzes: <strong>in</strong> Zeiten niedriger Holzpreise kann weniger<br />

Holz, <strong>in</strong> Zeiten hoher Preise mehr Holz verwertet<br />

wer<strong>den</strong>. Darüber h<strong>in</strong>aus haben sich Renditen aus Wald<strong>in</strong>vestments<br />

<strong>in</strong> der Vergangenheit weitgehend unabhängig<br />

von Aktienmärkten entwickelt und über viele Jahrzehnte als<br />

wirksamer Inflationsschutz erwiesen. Wald<strong>in</strong>vestments können<br />

e<strong>in</strong>en wertvollen Beitrag zum <strong>nachhaltige</strong>n Umgang<br />

mit der Umwelt und dem Weltklima leisten. Aus diesem<br />

Grund kann e<strong>in</strong>e Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

über die e<strong>in</strong>fache Renditebetrachtung h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle<br />

Ergänzung für e<strong>in</strong> Anlageportfolio darstellen.<br />

Beteiligungsstruktur<br />

Die Investoren beteiligen sich als Treugeber über die TERTIA<br />

ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH (im Folgen<strong>den</strong> „Treuhandkommanditist“)<br />

an der Fondsgesellschaft. Es besteht<br />

für je<strong>den</strong> Investor die Möglichkeit, se<strong>in</strong>e Beteiligung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

direkte Kommanditbeteiligung umzuwandeln und sich mit<br />

der übernommenen Haftsumme von 1 % der Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

<strong>in</strong> das Handelsregister e<strong>in</strong>tragen zu lassen.<br />

Die Fondsgesellschaft <strong>in</strong>vestiert mittelbar über die Waldgesellschaft<br />

<strong>in</strong> das Waldportfolio, welches diese z<strong>usa</strong>mmen<br />

mit e<strong>in</strong>er ebenfalls von der Campbell Group <strong>in</strong>itiierten


parallelen Waldgesellschaft, an der die Fondsgesellschaft<br />

nicht beteiligt ist, bereits über Zwischengesellschaften<br />

erworben hat. Aufgrund der Mehrstöckigkeit der Beteiligungsstruktur<br />

können verglichen mit e<strong>in</strong>em Direkt<strong>in</strong>vestment<br />

<strong>in</strong> Waldflächen höhere Kosten entstehen. An der Waldgesellschaft<br />

s<strong>in</strong>d neben der Fondsgesellschaft bedeutende<br />

<strong>in</strong>stitutionelle Investoren beteiligt. Durch die Bündelung des<br />

Kapitals der Waldgesellschaft sowie der parallelen Waldgesellschaft<br />

<strong>in</strong> Höhe von <strong>in</strong>sgesamt ca. USD 1,6 Mrd. kann e<strong>in</strong>e<br />

breite regionale Risikostreuung erreicht wer<strong>den</strong>. Die Aufnahme<br />

von Fremdkapital der Waldgesellschaft darf 50 % der<br />

Anschaffungskosten der Waldflächen nicht überschreiten.<br />

Die Fondsgesellschaft hat sich am 04.08.2008 mit e<strong>in</strong>em<br />

Betrag <strong>in</strong> Höhe von USD 24 Mio. an der Waldgesellschaft<br />

beteiligt. Insoweit das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft<br />

USD 30 Mio. überschreitet, ist vorgesehen, dass die<br />

Timber Class 1 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (im<br />

Folgen<strong>den</strong> „Beteiligungsgesellschaft“), e<strong>in</strong>e Gesellschaft aus<br />

dem Konzernkreis der KGAL, sukzessive weitere Anteile an<br />

der Waldgesellschaft zeichnet. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

räumt der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>e Option e<strong>in</strong>, entsprechend<br />

des Platzierungserfolges der Fondsgesellschaft Kommanditanteile<br />

an der Beteiligungsgesellschaft zu zeichnen. Spätestens<br />

nach Ende der Zeichnungsfrist der Fondsgesellschaft<br />

ist vorgesehen, diese Option auszuüben. Sofern die Beteiligungsgesellschaft<br />

mehr Anteile an der Waldgesellschaft erworben<br />

hat, als der Fondsgesellschaft an zusätzlich <strong>in</strong>vestierbarem<br />

Kapital zur Verfügung steht, verbleiben die<br />

übrigen Anteile an der Beteiligungsgesellschaft im Konzernkreis<br />

der KGAL. E<strong>in</strong>e ausführliche Darstellung der gesellschaftsrechtlichen<br />

Struktur f<strong>in</strong>det sich im Kapitel „Die rechtlichen<br />

Grundlagen“ ab Seite 62.<br />

Zielgruppe<br />

Dieses Beteiligungsangebot ist für Investoren konzipiert, die<br />

e<strong>in</strong>e langfristige Investition <strong>in</strong> Waldflächen tätigen wollen,<br />

um an <strong>den</strong> Chancen dieser Anlageklasse zu partizipieren,<br />

ohne dabei auf regelmäßige Rückflüsse aus ihrer Beteiligung<br />

angewiesen zu se<strong>in</strong>. Diese unternehmerische Beteiligung<br />

sollte lediglich Beimischungscharakter zu <strong>den</strong> sonstigen<br />

Vermögensanlagen des Investors besitzen. Das Beteiligungsangebot<br />

richtet sich grundsätzlich an <strong>in</strong> der Bundesrepublik<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche<br />

Personen, die ihre Kapitale<strong>in</strong>lage ausschließlich mit<br />

Eigenkapital f<strong>in</strong>anzieren. Den potenziellen Investoren wird<br />

empfohlen, ihre Anlageentscheidung sorgfältig abzuwägen<br />

und zur Beurteilung der rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen<br />

dieses Beteiligungsangebotes e<strong>in</strong>en Vertreter der<br />

rechts- und /oder steuerberaten<strong>den</strong> Berufe h<strong>in</strong>zuzuziehen.<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen <strong>den</strong> USA und<br />

der Bundesrepublik Deutschland weist das Besteuerungsrecht<br />

für die Erträge aus dem Wald<strong>in</strong>vestment <strong>den</strong> USA zu.<br />

Diese Erträge unterliegen beim Investor <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA im<br />

Rahmen der gewerblichen E<strong>in</strong>künfte („<strong>in</strong>come effectively<br />

connected with a trade or bus<strong>in</strong>ess“) mit dem persönlichen<br />

Steuersatz der Besteuerung. In Deutschland liegen ebenfalls<br />

gewerbliche E<strong>in</strong>künfte vor, die dort im Wesentlichen unter<br />

Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt s<strong>in</strong>d.<br />

Soweit die gewerblichen E<strong>in</strong>künfte aus Z<strong>in</strong>serträgen der<br />

Fondsgesellschaft resultieren, s<strong>in</strong>d diese vom Investor <strong>in</strong><br />

Deutschland zu versteuern.<br />

Mit der Vermögensanlage verbun<strong>den</strong>e Rechte<br />

der Investoren<br />

Der Investor ist sowohl bei e<strong>in</strong>er Beteiligung als Treugeber<br />

als auch bei Umwandlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e direkte Beteiligung<br />

als Kommanditist am Vermögen, Gew<strong>in</strong>n und Verlust der<br />

Fondsgesellschaft beteiligt. Er hat die E<strong>in</strong>sichts- und Kontrollrechte<br />

e<strong>in</strong>es Kommanditisten sowie – entsprechend<br />

se<strong>in</strong>er Beteiligung – Stimmrechte <strong>in</strong> der Gesellschafterversammlung<br />

(siehe hierzu die Kapitel „Der Gesellschaftsvertrag“<br />

ab Seite 97, „Der Treuhandvertrag“ ab Seite 109 und<br />

„Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 62).<br />

7


Eckdaten der Beteiligung<br />

Initiator des Beteiligungsangebotes<br />

KG Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co. (KGAL), Grünwald<br />

Fondsgesellschaft<br />

Timber Class 1 GmbH & Co. KG, Grünwald<br />

Persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter<br />

LINDERA Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald,<br />

e<strong>in</strong>e 100%ige Tochtergesellschaft der KGAL<br />

Fondsvolumen / Platzierungsgarantie<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter kann das Fondsvolumen bei entsprechender<br />

Nachfrage auf bis zu USD 350 Mio. erhöhen. Die KGAL<br />

garantiert zum Ende der Zeichnungsfrist die Platzierung e<strong>in</strong>es Kommanditkapitals<br />

von USD 30 Mio.<br />

Investition der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft beteiligt sich mit e<strong>in</strong>em Betrag <strong>in</strong> Höhe des<br />

Gesamt<strong>in</strong>vestitionsvolumens abzüglich der fondsabhängigen Vergütungen<br />

und Nebenkosten sowie e<strong>in</strong>er angemessenen Liquiditätsreserve an<br />

der Waldgesellschaft. Bei dem im Investitionsplan auf Seite 54 dargestellten<br />

Gesamt<strong>in</strong>vestitionsvolumen <strong>in</strong> Höhe von USD 52,5 Mio. betragen<br />

die fondsabhängigen Vergütungen und Nebenkosten <strong>in</strong>sgesamt<br />

rund 13,5 % der Summe aus Kapitale<strong>in</strong>lagen und Agio.<br />

F<strong>in</strong>anzierung der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft f<strong>in</strong>anziert sich grundsätzlich nur durch die E<strong>in</strong>werbung<br />

von Kommanditkapital. Zur Zwischenf<strong>in</strong>anzierung garantierter<br />

und /oder noch nicht geleisteter Kapitale<strong>in</strong>lagen sowie bei Liquiditätsengpässen<br />

kann die Fondsgesellschaft jedoch auch Fremdmittel aufnehmen<br />

und hat hierfür e<strong>in</strong>en Zwischenf<strong>in</strong>anzierungsvertrag mit der Hamburger<br />

Sparkasse, Hamburg, abgeschlossen.<br />

Zeichnungsfrist<br />

Die Zeichnungsfrist der Fondsgesellschaft endet planmäßig am<br />

30.06.2009. Der geschäftsführende Gesellschafter kann die Zeichnungsfrist<br />

bis zum 31.12.2009 verlängern oder auch zu e<strong>in</strong>em früheren Zeitpunkt<br />

been<strong>den</strong>. Im Falle der Vollplatzierung endet die Zeichnungsfrist<br />

zum Zeitpunkt der Vollplatzierung.<br />

8 I Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

M<strong>in</strong>destbeteiligung /Agio<br />

Der zu zeichnende Kommanditanteil beträgt m<strong>in</strong>destens USD 15.000.<br />

Höhere Beträge müssen jeweils auf volle USD 1.000 lauten. Zusätzlich zur<br />

Kapitale<strong>in</strong>lage <strong>in</strong> Höhe des Kommanditanteils ist vom Investor e<strong>in</strong> Agio<br />

(Aufgeld) <strong>in</strong> Höhe von 5 % se<strong>in</strong>er Kapitale<strong>in</strong>lage zu leisten.<br />

Beitritt / E<strong>in</strong>zahlung der Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

Der Beitritt erfolgt monatlich. Die Kapitale<strong>in</strong>lage sowie das Agio <strong>in</strong> Höhe<br />

von 5 % der Kapitale<strong>in</strong>lage s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrag zum Beitrittszeitpunkt<br />

e<strong>in</strong>zuzahlen.<br />

Laufzeit<br />

Die Laufzeit der Fondsgesellschaft orientiert sich an der Laufzeit der<br />

Waldgesellschaft und ist dementsprechend zunächst bis zum<br />

31.12.2019 vorgesehen. Der geschäftsführende Gesellschafter kann die<br />

Laufzeit dreimal um jeweils e<strong>in</strong> Jahr verlängern. E<strong>in</strong>e or<strong>den</strong>tliche Kündigung<br />

der Beteiligung mit e<strong>in</strong>er Kündigungsfrist von drei Monaten ist<br />

erstmalig zum 31.12.2022 möglich.<br />

Währung<br />

Die Beteiligung lautet auf US-Dollar. Die E<strong>in</strong>zahlung der Kapitale<strong>in</strong>lagen<br />

durch die Investoren (nur beim Abbuchungsauftragsverfahren) sowie die<br />

Ausschüttungen / Entnahmen der Fondsgesellschaft an die Investoren<br />

können auf Wunsch des Investors auch <strong>in</strong> Euro erfolgen.<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter entscheidet über die ausschüttungsfähigen<br />

Beträge und wird dabei zur Deckung zukünftiger Kosten<br />

und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>e angemessene Liquiditätsreserve<br />

vorhalten.<br />

Vorzugsausschüttung<br />

Investoren, die vor Ablauf der Zeichnungsfrist beigetreten s<strong>in</strong>d, erhalten<br />

e<strong>in</strong>e Vorzugsausschüttung <strong>in</strong> Höhe von 4 % p. a. auf ihre Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

(ohne Agio). Die Vorzugsausschüttung berechnet sich für die Zeit vom<br />

ersten Tag des Monats, der auf die vollständige E<strong>in</strong>zahlung der Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

und des Agios folgt, bis e<strong>in</strong>schließlich des ersten Tages des<br />

Monats, der auf <strong>den</strong> Ablauf der Zeichnungsfrist folgt.


Angestrebte Rentabilität der Beteiligung (Prognose)<br />

Prognosezeitraum 1) bis 31.12.2019<br />

Geplante Ausschüttungen / Entnahmen<br />

ab 2010 (abhängig vom Holze<strong>in</strong>schlag) 2) 1% – 7% p.a.<br />

Summe der Ausschüttungen /<br />

Entnahmen über die Laufzeit 2) 3) 170 % – 210 %<br />

1) Die Laufzeit kann vom geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter dreimal um jeweils e<strong>in</strong> Jahr<br />

verlängert wer<strong>den</strong>.<br />

2) Die Prozentbeträge beziehen sich auf das Kommanditkapital und berücksichtigen nicht<br />

das vom Investor zu zahlende Agio. Auf der Ebene der Waldgesellschaft, der von der<br />

Waldgesellschaft zwischengeschalteten Gesellschaften und der Fondsgesellschaft<br />

gezahlte Steuern, die der Investor auf se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>kommensteuerschuld anrechnen kann<br />

bzw. die dem Investor im Rahmen der E<strong>in</strong>kommensteuerveranlagung rückerstattet wer<strong>den</strong>,<br />

gelten als zum Zahlungszeitpunkt ausgeschüttet.<br />

3) Die Ausschüttungen / Entnahmen be<strong>in</strong>halten auch die Rückzahlung des Kommanditkapitals.<br />

Die geplanten Ausschüttungen/Entnahmen resultieren <strong>in</strong>sbesondere<br />

aus <strong>den</strong> geplanten Holzverkäufen der Waldgesellschaft.<br />

Der Holze<strong>in</strong>schlag der Waldgesellschaft wird<br />

dah<strong>in</strong>gehend optimiert, dass <strong>in</strong> Zeiten niedriger Holzpreise<br />

weniger Holz und <strong>in</strong> Zeiten hoher Holzpreise mehr Holz<br />

geerntet wird. Insbesondere aus diesem Grund können die<br />

Ausschüttungen/Entnahmen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Jahren auch außerhalb<br />

der prognostizierten Bandbreite liegen bzw. ganz ausbleiben.<br />

Gründe für die Beteiligung<br />

Hohe Stabilität durch natürliches Baumwachstum<br />

Die Investition <strong>in</strong> die Waldflächen ist bereits vollständig<br />

erfolgt<br />

Ökologisch <strong>nachhaltige</strong> Investition<br />

Investoren ohne oder mit niedrigen sonstigen US-E<strong>in</strong>künften<br />

können derzeit von ger<strong>in</strong>gen E<strong>in</strong>gangssteuersätzen<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> USA profitieren<br />

Chance auf e<strong>in</strong>e attraktive, von <strong>den</strong> Aktienmärkten<br />

weitgehend unabhängige Wertentwicklung<br />

Historisch betrachtet hoher Schutz vor Inflation durch<br />

Wald<strong>in</strong>vestments<br />

Traditionsreicher Waldmanager Campbell Group mit<br />

erfolgreicher Leistungsbilanz<br />

Wald zwischen Diboll und Angel<strong>in</strong>a National Forest (Texas)<br />

9


Wald bei Diboll (Texas)


Die Risikoh<strong>in</strong>weise<br />

Durch e<strong>in</strong>e Beteiligung an der Fondsgesellschaft geht der<br />

Investor wirtschaftliche Risiken e<strong>in</strong>. Insbesondere können<br />

zukünftige, unvorhersehbare Entwicklungen die erwarteten<br />

Ergebnisse nachteilig bee<strong>in</strong>flussen. Kapitalrückflüsse und<br />

Ausschüttungen / Entnahmen s<strong>in</strong>d weder im Voraus kalkulierbar<br />

noch gesichert. Der Investor sollte e<strong>in</strong>en angemessenen<br />

f<strong>in</strong>anziellen Spielraum mit e<strong>in</strong>er ausreichen<strong>den</strong> Liquiditätsreserve<br />

zur Verfügung haben. Die Beteiligung sollte<br />

ohne Übergewichtung lediglich Beimischungscharakter<br />

zum übrigen Vermögensportfolio des Investors besitzen und<br />

eigenf<strong>in</strong>anziert se<strong>in</strong>.<br />

Der Investor trägt mit se<strong>in</strong>er Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

das Risiko e<strong>in</strong>es Totalverlustes se<strong>in</strong>er Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

sowie des Agios. Dieses Beteiligungsangebot ist somit nur<br />

für Investoren geeignet, die bei unerwartet negativer Entwicklung<br />

e<strong>in</strong>en entsprechen<strong>den</strong> Verlust h<strong>in</strong>nehmen können.<br />

E<strong>in</strong> Totalverlust kann z. B. bei e<strong>in</strong>er Insolvenz der Waldgesellschaft<br />

e<strong>in</strong>treten. Insbesondere bei e<strong>in</strong>er Fremdf<strong>in</strong>anzierung<br />

der Beteiligung durch <strong>den</strong> Investor und /oder bei E<strong>in</strong>tritt von<br />

Ersatzpflichten oder weiterer Risiken kann es zudem über<br />

<strong>den</strong> Verlust der Kapitale<strong>in</strong>lage h<strong>in</strong>aus auch zur Gefährdung<br />

des weiteren Vermögens des Investors kommen (siehe hierzu<br />

auch <strong>den</strong> Abschnitt „Investorgefähr<strong>den</strong>de Risiken“ ab<br />

Seite 20).<br />

Die folgende Darstellung gibt e<strong>in</strong>en Überblick über die<br />

wesentlichen, bei Redaktionsschluss dieses Beteiligungsprospektes<br />

bekannten wirtschaftlichen, rechtlichen und<br />

steuerlichen Risiken e<strong>in</strong>er Beteiligung an der Fondsgesellschaft.<br />

Sie kann nicht eventuelle zusätzliche Risiken behandeln,<br />

die sich möglicherweise aus der <strong>in</strong>dividuellen Situation<br />

des Investors ergeben. Es wird daher empfohlen, das<br />

Beteiligungsangebot und die damit verbun<strong>den</strong>en Risiken für<br />

<strong>den</strong> Investor e<strong>in</strong>gehend zu prüfen und sich dazu, soweit<br />

erforderlich, fachkundiger Berater zu bedienen.<br />

12 I Die Risikoh<strong>in</strong>weise<br />

Die nachfolgend aufgeführten Risiken können bei E<strong>in</strong>tritt,<br />

sowohl bei Kumulation als auch im E<strong>in</strong>zelfall, zu erheblichen<br />

negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit dieser<br />

unternehmerischen Beteiligung führen.<br />

Prognose- und anlagegefähr<strong>den</strong>de<br />

Risiken<br />

Prognose- und anlagegefähr<strong>den</strong>de Risiken s<strong>in</strong>d Risiken, bei<br />

deren Realisierung die prognostizierten Ergebnisse unter<br />

Umstän<strong>den</strong> nicht erzielt wer<strong>den</strong> und die im Extremfall<br />

zu e<strong>in</strong>em vollständigen Verlust des e<strong>in</strong>gesetzten Kapitals<br />

führen können.<br />

Risiken aus der Bewirtschaftung der Waldflächen<br />

Die Fondsgesellschaft beteiligt sich mittelbar über die Waldgesellschaft<br />

an Waldflächen <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA. E<strong>in</strong> wesentlicher<br />

Teil der erwarteten Erträge basiert auf dem natürlichen<br />

Wachstum der Bäume. Insofern können sich für die Investoren<br />

die mit der forstwirtschaftlichen Produktion üblicherweise<br />

verbun<strong>den</strong>en Risiken ergeben, wie <strong>in</strong>sbesondere:<br />

Extremwetter: Durch Sturm, Hagel, W<strong>in</strong>d und Schneebruch<br />

können Schä<strong>den</strong> und Verluste am Baumbestand<br />

entstehen.<br />

Feuer: Durch Selbstentzündung oder krim<strong>in</strong>elle Handlungen<br />

kann es zu Waldbrän<strong>den</strong> mit entsprechen<strong>den</strong> Verlusten<br />

am Baumbestand kommen.<br />

Krankheiten und Schädl<strong>in</strong>gsbefall: Befall mit Insekten und<br />

Pilzerkrankungen können zu Verlusten im Baumbestand<br />

führen.<br />

Klimaänderungen: Kurzfristige Wetterschwankungen sowie<br />

generelle oder saisonale Klimaänderungen (z. B. Dürre)<br />

können sich nachteilig auf das Baumwachstum auswirken.<br />

Sonstige Umweltrisiken: Erdbeben, Bo<strong>den</strong>erosion, Überschwemmungen<br />

und weitere nicht vorhersehbare Umweltkatastrophen<br />

können <strong>den</strong> verwertbaren Baumbestand<br />

reduzieren.<br />

Altlasten: Es können sich Risiken aus Altlasten wie beispielsweise<br />

Bo<strong>den</strong>verunre<strong>in</strong>igungen ergeben.


Krim<strong>in</strong>elle Handlungen: Durch z. B. Brandstiftung oder illegalen<br />

Holze<strong>in</strong>schlag kann es zu Verlusten im Baumbestand<br />

kommen.<br />

Verletzung von Verkehrssicherungspflichten der Waldgesellschaft:<br />

z. B. bei Haftungsverb<strong>in</strong>dlichkeiten resultierend<br />

aus der Waldbewirtschaftung oder Nutzung der Waldflächen<br />

als Naherholungsgebiet<br />

Behördliche Auflagen: Für die E<strong>in</strong>haltung behördlicher<br />

Auflagen können zusätzliche Kosten entstehen.<br />

Wie <strong>in</strong> der Forstwirtschaft üblich, hat der Baumbestand, <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> mittelbar <strong>in</strong>vestiert wird, ke<strong>in</strong>erlei Versicherungsschutz<br />

für e<strong>in</strong>en Verlust oder e<strong>in</strong>e Verschlechterung jeglicher Art. Es<br />

ist auch nicht beabsichtigt, e<strong>in</strong>e solche Versicherung nachträglich<br />

abzuschließen.<br />

Wirtschaftliche Verwertungsrisiken<br />

Die Marktentwicklung kann sich zu Gunsten anderer Holzarten<br />

bzw. von Ersatzstoffen mit gleichen bzw. ähnlichen<br />

Verwendungs- bzw. Verwertungseigenschaften entwickeln,<br />

die sich <strong>in</strong> entsprechen<strong>den</strong> Preiseffekten niederschlagen.<br />

Auch angebotsseitig bestehen grundsätzlich Preisrisiken,<br />

beispielsweise durch die Aufforstung zusätzlicher Waldflächen.<br />

Des Weiteren s<strong>in</strong>d die Holzpreise im Allgeme<strong>in</strong>en<br />

volatil und zyklischen Schwankungen ausgesetzt. Sie wer<strong>den</strong><br />

dabei durch verschie<strong>den</strong>e Faktoren bee<strong>in</strong>flusst, wie beispielsweise<br />

Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen,<br />

der Z<strong>in</strong>sentwicklung, Veränderungen <strong>in</strong> der<br />

demografischen Entwicklung, saisonale Nachfrage- und<br />

Wetterschwankungen, Wettbewerbsbed<strong>in</strong>gungen sowie<br />

Änderungen von Gesetzgebungen und staatlichen Beschränkungen.<br />

Insoweit sich e<strong>in</strong>zelne Faktoren ändern bzw.<br />

entgegen <strong>den</strong> zugrunde liegen<strong>den</strong> Annahmen entwickeln,<br />

kann dies Auswirkungen auf die erzielbaren Holzpreise<br />

sowie Veräußerungserlöse haben. Solche Änderungen s<strong>in</strong>d<br />

bei derartigen Investments laufend zu beobachten. Ferner<br />

besteht die Möglichkeit, dass die Holzabnehmer <strong>in</strong>solvent<br />

wer<strong>den</strong> und Anschlussverträge mit anderen Abnehmern nur<br />

unter schlechteren wirtschaftlichen Bed<strong>in</strong>gungen oder gar<br />

nicht abgeschlossen wer<strong>den</strong> können.<br />

Im Falle von negativen wirtschaftlichen oder politischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

zum Zeitpunkt der geplanten Veräußerung<br />

der gehaltenen Waldflächen können diese unter Umstän<strong>den</strong><br />

nur mit deutlichen Abschlägen oder erst zu e<strong>in</strong>em späteren<br />

Zeitpunkt als ursprünglich beabsichtigt veräußert wer<strong>den</strong>. Im<br />

Extremfall kann e<strong>in</strong>e verlustbr<strong>in</strong>gende Veräußerung e<strong>in</strong>zelner<br />

Flächen notwendig wer<strong>den</strong>. Neben <strong>den</strong> wirtschaftlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

zum angestrebten Veräußerungszeitpunkt<br />

ist auch die Qualität der Flächen bzw. Bö<strong>den</strong> sowie des Holzbestandes<br />

und dessen Beschaffenheit entschei<strong>den</strong>d. Insofern<br />

wird der erzielbare Veräußerungserlös auch wesentlich durch<br />

die laufende Bewirtschaftung der Waldbestände und die<br />

Nutzungsstrategie bee<strong>in</strong>flusst. Grundsätzlich besteht zum<br />

Zeitpunkt der geplanten Veräußerung das Risiko, dass sich<br />

ke<strong>in</strong>e bzw. nicht genügend Käufer f<strong>in</strong><strong>den</strong> und/oder sich die<br />

erwarteten Veräußerungserlöse nicht erzielen lassen.<br />

Abhängigkeit der Ausschüttungen / Entnahmen<br />

von Rückflüssen aus der Waldgesellschaft<br />

Die Ausschüttungen/Entnahmen der Fondsgesellschaft an<br />

die Investoren s<strong>in</strong>d unmittelbar abhängig von <strong>den</strong> Rückflüssen<br />

aus der Waldgesellschaft an die Fondsgesellschaft. Die<br />

geplanten Rückflüsse aus der Waldgesellschaft resultieren<br />

<strong>in</strong>sbesondere aus <strong>den</strong> geplanten Holzverkäufen. Der Holze<strong>in</strong>schlag<br />

der Waldgesellschaft wird dah<strong>in</strong>gehend optimiert,<br />

dass <strong>in</strong> Zeiten niedriger Holzpreise zugunsten späterer Perio<strong>den</strong><br />

oder zugunsten des Erlöses aus der Veräußerung des<br />

Waldportfolios zum Ende der Laufzeit weniger Holz geerntet<br />

wird. Insbesondere aus diesem Grund können die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Jahren auch außerhalb der<br />

prognostizierten Bandbreite liegen bzw. ganz ausbleiben.<br />

Umweltrisiken<br />

Die Waldgesellschaft unterliegt e<strong>in</strong>er Vielzahl von lokalen<br />

und nationalen Gesetzen e<strong>in</strong>schließlich Regelungen zum<br />

13


Umwelt- und Naturschutz. Es ist davon auszugehen, dass<br />

sich diese Gesetze und Regelungen noch verschärfen wer<strong>den</strong><br />

und das Risiko mit sich br<strong>in</strong>gen, dass Art und Umfang<br />

der Waldbewirtschaftung stärker reglementiert wer<strong>den</strong>.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus besteht das Risiko, dass die Waldgesellschaft<br />

nach gegenwärtigen und zukünftigen Vorschriften<br />

mit derzeit nicht vorhersehbaren Kosten, Scha<strong>den</strong>sersatzzahlungen<br />

oder Strafen belastet wer<strong>den</strong> könnte.<br />

Fremdf<strong>in</strong>anzierungsrisiken<br />

Die Waldgesellschaft hat die Waldflächen unter E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />

von Fremdkapital mittelbar erworben. Hierfür s<strong>in</strong>d von<br />

der Waldgesellschaft beziehungsweise von <strong>den</strong> von ihr<br />

zwischengeschalteten Gesellschaften Sicherheiten zu stellen.<br />

Es bestehen die Risiken, die typischerweise mit Fremdf<strong>in</strong>anzierungen<br />

e<strong>in</strong>hergehen, wie das Risiko, dass die Rückflüsse<br />

aus <strong>den</strong> Waldflächen nicht ausreichen, die Rückzahlungen<br />

und Z<strong>in</strong>sen zu bedienen oder Z<strong>in</strong>ssteigerungen zu<br />

kompensieren. Soweit die F<strong>in</strong>anzierung nicht anderweitig<br />

bedient wird, besteht das Risiko, dass die f<strong>in</strong>anzierende Bank<br />

die F<strong>in</strong>anzierung kündigt und die gestellten Sicherheiten<br />

verwertet. Soweit sich hierdurch die Rückflüsse an die Fondsgesellschaft<br />

und damit mittelbar an die Investoren reduzieren,<br />

kann dies die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung negativ<br />

bee<strong>in</strong>flussen.<br />

Managementrisiko<br />

Die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung hängt <strong>in</strong>sbesondere<br />

auch von der Qualität des Managements der Waldgesellschaft<br />

ab.<br />

Weder die Fondsgesellschaft noch die e<strong>in</strong>zelnen Investoren<br />

haben effektive E<strong>in</strong>fluss- und Kontrollmöglichkeiten auf die<br />

Entscheidungen des Managements der Waldgesellschaft<br />

sowie auf die jeweilige Geschäftsführung von der Waldgesellschaft<br />

zwischengeschalteter Gesellschaften. Die Wirtschaftlichkeit<br />

der Beteiligung hängt damit wesentlich von<br />

der Leistungsqualität, Vertragstreue und Bonität der auf <strong>den</strong><br />

14 I Die Risikoh<strong>in</strong>weise<br />

e<strong>in</strong>zelnen Ebenen agieren<strong>den</strong> Personen und Gesellschaften<br />

ab. Es kann daher weder ausgeschlossen, noch von der<br />

Fondsgesellschaft oder <strong>den</strong> Investoren verh<strong>in</strong>dert wer<strong>den</strong>,<br />

dass im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e falsche Managemententscheidung<br />

getroffen wird oder sich e<strong>in</strong>e Managemententscheidung<br />

nachträglich als wirtschaftlich nachteilig herausstellt. Ebenso<br />

kann – wie grundsätzlich bei langjährigen Vere<strong>in</strong>barungen<br />

– nicht vollkommen ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, dass der<br />

Waldmanager aufgrund heute nicht ersichtlicher Änderungen<br />

<strong>in</strong> der Zukunft se<strong>in</strong>e vertraglichen Pflichten nicht vollständig<br />

erfüllt und gegebenenfalls zu unter Umstän<strong>den</strong><br />

schlechteren Konditionen ausgetauscht wer<strong>den</strong> muss. Dies<br />

kann zu zusätzlichen, nicht prognostizierten Aufwendungen<br />

der Fondsgesellschaft führen.<br />

Die Durchleitung von Rückflüssen aus der Investition <strong>in</strong><br />

Waldflächen kann von der Geschäftsführung der von dem<br />

Waldmanager zwischengeschalteten Gesellschaften bee<strong>in</strong>flusst<br />

wer<strong>den</strong>, wodurch es bei fehlerhaften oder für die<br />

Fondsgesellschaft ungünstigen Managemententscheidungen<br />

auf diesen Ebenen zu Verzögerungen, Verr<strong>in</strong>gerungen<br />

oder auch Ausfällen bei der Weiterleitung der Rückflüsse<br />

kommen kann.<br />

Investitionsrisiko<br />

Soweit das von der KGAL garantierte Kommanditkapital der<br />

Fondsgesellschaft überschritten wird und zum Beispiel die<br />

Erhöhung der Beteiligung an der Waldgesellschaft über die<br />

Beteiligungsgesellschaft nicht wie vorgesehen durchgeführt<br />

wer<strong>den</strong> kann, entsteht bei der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>e höhere<br />

Liquiditätsreserve als geplant, die zu e<strong>in</strong>em marktüblichen<br />

Z<strong>in</strong>ssatz verz<strong>in</strong>st wer<strong>den</strong> würde.<br />

Interessenkonflikte<br />

Die Campbell Group, der Manager der Waldgesellschaft,<br />

verwaltet zugleich Waldportfolios weiterer Investoren und<br />

Investorengruppen. Auch wenn sich die Campbell Group um<br />

Objektivität und Ausgleich der verschie<strong>den</strong>en Interessen


emüht, ist nicht auszuschließen, dass hierbei e<strong>in</strong> Interessenkonflikt<br />

entsteht und die Waldgesellschaft aufgrund<br />

vorgehender anderer Interessen benachteiligt wird.<br />

Weiterh<strong>in</strong> bestehen kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

zwischen dem geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft und wesentlichen Vertragspartnern<br />

der Fondsgesellschaft, zum Beispiel dem Treuhandkommanditisten<br />

und dem Initiator (zugleich Verwalter, Konzeptionär<br />

und Platzierungsgarant). Es besteht daher das Risiko, dass<br />

für die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft <strong>in</strong>soweit<br />

Interessenkonflikte entstehen.<br />

Kostenrisiko<br />

Sollte während der Laufzeit der Beteiligung beispielsweise<br />

die E<strong>in</strong>richtung von weiteren Gesellschaften oder die Umstrukturierung<br />

bestehender Gesellschaften zur Vermeidung<br />

von steuerlichen, regulatorischen oder anderen Nachteilen<br />

notwendig wer<strong>den</strong> oder zusätzlicher Beratungsbedarf<br />

bestehen, kann die Belastung der Fondsgesellschaft durch<br />

zusätzliche Kosten und Steuern deutlich steigen. Ebenso<br />

können unvorhergesehene Belastungen der Fondsgesellschaft<br />

mit zusätzlichen Kosten, Steuern und Abgaben zu<br />

e<strong>in</strong>er Verr<strong>in</strong>gerung der an die Investoren auszuschütten<strong>den</strong><br />

Beträge führen. Gleiches gilt für die Waldgesellschaft sowie<br />

für die von dieser zwischengeschalteten Gesellschaften.<br />

Außerdem können aufgrund der Mehrstöckigkeit der<br />

Beteiligungsstruktur auf jeder Ebene der Beteiligungsstruktur<br />

höhere Kosten entstehen als erwartet.<br />

Die erfolgsabhängige Vergütung des Waldmanagers berechnet<br />

sich zu <strong>den</strong> jeweiligen Zahlungszeitpunkten auch<br />

auf Basis der aktuellen Bewertung der Waldflächen. Aus<br />

Sicherheitsgrün<strong>den</strong> wird die erfolgsabhängige Vergütung<br />

zunächst jedoch nur zur Hälfte ausbezahlt. Die andere Hälfte<br />

wird e<strong>in</strong>behalten (Sicherheitse<strong>in</strong>behalt). Im Fall des späteren<br />

Verkaufs der Waldflächen unter <strong>den</strong> Bewertungen besteht<br />

das Risiko, dass, soweit der Sicherheitse<strong>in</strong>behalt nicht ausreicht,<br />

e<strong>in</strong>e erfolgsabhängige Vergütung an <strong>den</strong> Waldmanager<br />

gezahlt wurde, obwohl der Erfolg schlußendlich ger<strong>in</strong>ger<br />

als vergütet ausfällt.<br />

Die von der Fondsgesellschaft zu zahlen<strong>den</strong> Vergütungen<br />

und Honorare s<strong>in</strong>d überwiegend <strong>in</strong> Abhängigkeit vom<br />

Fondsvolumen vere<strong>in</strong>bart. E<strong>in</strong> Teil der Kosten der Fondsgesellschaft<br />

ist jedoch unabhängig vom Fondsvolumen, so<br />

dass es im Falle e<strong>in</strong>es ger<strong>in</strong>geren Fondsvolumens zu e<strong>in</strong>er<br />

entsprechend höheren prozentualen Kostenbelastung der<br />

Fondsgesellschaft kommen kann. Die für Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen an die Investoren zur Verfügung stehen<strong>den</strong><br />

Rückflüsse können sich zudem durch weitere mögliche<br />

Zahlungsverpflichtungen der Fondsgesellschaft <strong>in</strong>sbesondere<br />

aus etwaigen Fremdf<strong>in</strong>anzierungen sowie übernommenen<br />

Freistellungsvere<strong>in</strong>barungen beispielsweise gegenüber<br />

<strong>den</strong> im Rahmen der Erstellung und Durchführung des<br />

Beteiligungsangebots tätigen Personen und Gesellschaften<br />

aus der Rechtssphäre des Initiators sowie gegenüber der<br />

Waldgesellschaft reduzieren.<br />

Angaben zur Wirtschaftlichkeit /Angaben Dritter<br />

Die <strong>in</strong> diesem Beteiligungsprospekt enthaltenen Angaben<br />

zur Wirtschaftlichkeit der Beteiligung basieren unter anderem<br />

auf Plankalkulationen über <strong>den</strong> möglichen Verlauf e<strong>in</strong>er<br />

Beteiligung an der Waldgesellschaft, die von der Campbell<br />

Group zur Verfügung gestellt wur<strong>den</strong>. Die <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />

von Waldgesellschaften erzielten Ergebnisse, die Entwicklung<br />

des NCREIF Timberland Index (siehe hierzu Seite<br />

37) sowie die Erwartungen des Waldmanagers s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e<br />

Garantie dafür, dass ähnliche Ergebnisse auch <strong>in</strong> der<br />

Zukunft erreicht wer<strong>den</strong> können und lassen ke<strong>in</strong>e Aussagen<br />

zum wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligung des Investors<br />

zu. Folglich besteht auch ke<strong>in</strong>e Sicherheit, dass das angestrebte<br />

Ergebnis erzielt wer<strong>den</strong> kann (siehe Abschnitt<br />

„Liquidität aus der Beteiligung“, Seite 58).<br />

15


Die im Beteiligungsprospekt getätigten Angaben beruhen<br />

zum Teil auf Unterlagen und Informationen Dritter. Diese<br />

wur<strong>den</strong> plausibilisiert, können aber <strong>den</strong>noch für <strong>den</strong> Investor<br />

nachteilige Fehler enthalten, da nicht auszuschließen ist,<br />

dass sie beispielsweise Aussagen enthalten, die auf falschen<br />

Grundannahmen oder objektiv falschen Schlüssen basieren.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus übernehmen die im Prospekt genannten<br />

Quellen ke<strong>in</strong>e Haftung für Verluste oder Schä<strong>den</strong> aus Entscheidungen<br />

und Handlungen, die im Vertrauen auf die<br />

dar<strong>in</strong> enthaltenen Aussagen getätigt wur<strong>den</strong>.<br />

Zwischenf<strong>in</strong>anzierung / Liquiditätsengpässe<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Zur Zwischenf<strong>in</strong>anzierung garantierter und /oder noch nicht<br />

geleisteter Kapitale<strong>in</strong>lagen sowie im Fall von Liquiditätsengpässen<br />

kann die Fondsgesellschaft Fremdkapital zu marktüblichen<br />

Z<strong>in</strong>sen aufnehmen. E<strong>in</strong> Vertrag über e<strong>in</strong> Darlehen<br />

<strong>in</strong> Höhe der garantierten Kapitale<strong>in</strong>lagen wurde bereits<br />

abgeschlossen.<br />

Insoweit die Fondsgesellschaft das garantierte Kommanditkapital<br />

von USD 30 Mio. überschreitet, ist vorgesehen, dass<br />

sie ihre Beteiligung an der Waldgesellschaft mittelbar über<br />

die Beteiligungsgesellschaft erhöht. Die <strong>in</strong> der Beteiligungsgesellschaft<br />

aufgelaufenen Kosten – <strong>in</strong>besondere aus der<br />

Zwischenf<strong>in</strong>anzierung der Anteile an der Waldgesellschaft –<br />

wer<strong>den</strong> bei Beitritt der Fondsgesellschaft anteilig übernommen<br />

und belasten somit auch die Investoren, die die ersten<br />

USD 30 Mio. gezeichnet haben.<br />

Liquiditätsengpässe können bei der Fondsgesellschaft <strong>in</strong>sbesondere<br />

dann entstehen, wenn die vorgehaltene Liquiditätsreserve<br />

sowie die Rückflüsse aus dem Wald<strong>in</strong>vestment<br />

nicht ausreichen, die laufen<strong>den</strong> Kosten, Steuern und sonstigen<br />

Abgaben der Fondsgesellschaft sowie die Zahlungsverpflichtungen<br />

gegenüber der Waldgesellschaft zu bedienen.<br />

16 I Die Risikoh<strong>in</strong>weise<br />

Zahlungsverpflichtungen der Fondsgesellschaft gegenüber<br />

der Waldgesellschaft können auch aus Haftungsverb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

gegenüber der Waldgesellschaft, dem General Partner,<br />

dem Waldmanager, deren Angestellten bzw. Mitgliedern<br />

des Advisory Board („Freistellungsberechtigte Personen“)<br />

oder aus etwaigen Regelungen resultieren, die es der<br />

Waldgesellschaft erlauben, unter bestimmten Voraussetzungen<br />

bereits an die Fondsgesellschaft getätigte Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen zurückzufordern. Die Freistellungsberechtigten<br />

Personen können Ersatz aller Schä<strong>den</strong> verlangen,<br />

welche sie <strong>in</strong> Ausübung ihrer Tätigkeit erlitten haben, wobei<br />

e<strong>in</strong> etwaiges Mitverschul<strong>den</strong> der Freistellungsberechtigten<br />

Personen zu berücksichtigen ist. Darüber h<strong>in</strong>aus hat sich die<br />

Fondsgesellschaft dazu verpflichtet, für Schä<strong>den</strong> aufzukommen,<br />

die der Waldgesellschaft, dem General Partner, dem<br />

Manager oder deren Angestellten im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit<br />

dem Vertrieb der Beteiligung <strong>in</strong> Deutschland entstehen.<br />

Sofern die Fondsgesellschaft zur Zwischenf<strong>in</strong>anzierung<br />

garantierter und /oder noch nicht geleisteter Kapitale<strong>in</strong>lagen<br />

oder zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen<br />

Fremdkapital aufnimmt, bestehen die Risiken, die typischerweise<br />

mit Fremdf<strong>in</strong>anzierungen e<strong>in</strong>hergehen, wie das Risiko,<br />

dass Liquiditätsrückflüsse an die Fondsgesellschaft nicht<br />

ausreichen, um fällige Tilgungen und Z<strong>in</strong>sen zu bedienen<br />

oder Z<strong>in</strong>ssteigerungen zu kompensieren. Soweit die Fondsgesellschaft<br />

e<strong>in</strong>e etwaige Fremdf<strong>in</strong>anzierung nicht ordnungsgemäß<br />

bedienen kann, besteht das Risiko, dass die<br />

f<strong>in</strong>anzierende Bank die F<strong>in</strong>anzierung kündigt und die<br />

gestellten Sicherheiten verwertet. Dies kann zu e<strong>in</strong>er vorzeitigen<br />

Beendigung der Beteiligung führen mit dem Risiko des<br />

ganzen oder teilweisen Verlustes der E<strong>in</strong>lage.<br />

Sofern die Aufnahme von Fremdkapital nicht möglich oder<br />

unwirtschaftlich ist, kann die Fondsgesellschaft zur Sicherung<br />

der Liquidität die Beteiligung an der Waldgesellschaft<br />

ganz oder teilweise verkaufen. Es besteht das Risiko, dass <strong>in</strong><br />

diesem Fall die Beteiligung deutlich unter Wert verkauft


wer<strong>den</strong> muss beziehungsweise aufgrund etwaig vorherrschender<br />

negativer wirtschaftlicher Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

nur e<strong>in</strong> unter <strong>den</strong> ursprünglichen Beteiligungskosten liegender<br />

Verkaufserlös erzielt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Sollte ke<strong>in</strong>e dieser Maßnahmen erfolgreich se<strong>in</strong>, kann die<br />

Fondsgesellschaft im Fall e<strong>in</strong>er nicht erfüllten Zahlungsverpflichtung<br />

gegenüber der Waldgesellschaft <strong>den</strong> Verzugsregelungen<br />

der Waldgesellschaft ausgesetzt se<strong>in</strong>. Dies kann<br />

zu erheblichen Nachteilen für die Fondsgesellschaft führen<br />

sowie die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung deutlich bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />

Soweit die Fondsgesellschaft ihre Beteiligung an der Waldgesellschaft<br />

über die Beteiligungsgesellschaft erhöht, gelten<br />

die gleichen Risiken auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Währungsrisiko<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft lautet auf US-Dollar.<br />

Die E<strong>in</strong>zahlung der Kapitale<strong>in</strong>lagen durch die Investoren sowie<br />

die Ausschüttungen/Entnahmen der Fondsgesellschaft<br />

an die Investoren können auf Wunsch des Investors auch <strong>in</strong><br />

Euro zum jeweils von der Fondsgesellschaft erzielten Wechselkurs<br />

erfolgen. Die Fondsgesellschaft ist zu ke<strong>in</strong>erlei Absicherung<br />

gegen Wechselkursschwankungen verpflichtet und<br />

beabsichtigt dies auch nicht. Der <strong>in</strong> Euro kalkulierende Investor<br />

trägt <strong>in</strong>soweit e<strong>in</strong> Währungsrisiko, das sich deutlich negativ<br />

auf <strong>den</strong> Wert der Beteiligung auswirken kann.<br />

Z<strong>in</strong>sänderungsrisiko<br />

Die Liquiditätsreserven der Fondsgesellschaft wer<strong>den</strong> verz<strong>in</strong>slich<br />

angelegt. Es besteht das Risiko, dass sich die zu<br />

erzielende Verz<strong>in</strong>sung gegenüber dem Redaktionsstand des<br />

Beteiligungsprospektes verschlechtert.<br />

Risiken aufgrund anderer Rechtskreise<br />

Die Rechtsverhältnisse mit der Waldgesellschaft unterliegen<br />

US-amerikanischem Recht. Eventuelle gerichtliche und /<br />

oder schiedsgerichtliche Ause<strong>in</strong>andersetzungen mit <strong>den</strong><br />

entsprechen<strong>den</strong> Personen oder Gesellschaften können<br />

gegebenenfalls nur <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA nach <strong>den</strong> dort gültigen<br />

Rechts- und Verfahrensgrundsätzen geführt wer<strong>den</strong>, die<br />

erheblich vom deutschen Rechtsverständnis abweichen<br />

können. Die Rechtsverfolgung kann sich dadurch schwieriger<br />

gestalten und /oder mit höheren Kosten und Scha<strong>den</strong>sersatzzahlungen<br />

als <strong>in</strong> Deutschland verbun<strong>den</strong> se<strong>in</strong>.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Zur Darstellung der <strong>in</strong> diesem Beteiligungsangebot unterstellten<br />

steuerlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen wird auf das<br />

Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ ab Seite 72 verwiesen.<br />

Da die Fondsgesellschaft und damit ihre Investoren voraussichtlich<br />

vorwiegend US-E<strong>in</strong>künfte erzielen wer<strong>den</strong>, besteht<br />

<strong>in</strong>sbesondere das Risiko, dass e<strong>in</strong>e Änderung, Kündigung<br />

oder abweichende Auslegung des derzeit gültigen Doppelbesteuerungsabkommens<br />

mit <strong>den</strong> USA zu e<strong>in</strong>er Doppelbesteuerung<br />

der erzielten E<strong>in</strong>künfte führt.<br />

Im Ausland erhobene Quellensteuer, die grundsätzlich auf<br />

die deutsche E<strong>in</strong>kommensteuerschuld anrechenbar ist,<br />

kann die deutsche E<strong>in</strong>kommensteuerschuld übersteigen.<br />

E<strong>in</strong>e Auszahlung des übersteigen<strong>den</strong> Betrages ist nicht<br />

möglich. Grundsätzlich besteht zudem die Möglichkeit, dass<br />

der Nachweis über im Ausland gezahlte Steuern vom Investor<br />

und /oder der Fondsgesellschaft nicht ausreichend<br />

geführt wer<strong>den</strong> kann und /oder von der deutschen F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />

nicht anerkannt wird. Dies hätte zur Folge, dass<br />

e<strong>in</strong>e Anrechnung, soweit vorgesehen, von im Ausland<br />

bezahlten Steuern nicht möglich ist und damit e<strong>in</strong>e echte<br />

Doppelbesteuerung e<strong>in</strong>tritt. Es ist nicht vollkommen auszuschließen,<br />

dass sowohl auf Ebene der Waldgesellschaft<br />

als auch der Fondsgesellschaft weitere als die im Prospekt<br />

dargestellten Steuern anfallen.<br />

17


Es ist nicht auszuschließen, dass dem Investor positive steuerliche<br />

Ergebnisse aus der Fondsgesellschaft zugewiesen<br />

wer<strong>den</strong>, ohne dass diese ausreichend Liquidität aus Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen für etwaige persönliche Steuerzahlungen<br />

erhalten. Ursache hierfür können <strong>in</strong>sbesondere<br />

Z<strong>in</strong>sen aus der Anlage von Liquidität se<strong>in</strong>, die nicht im Jahr<br />

ihrer Entstehung an die Investoren ausgeschüttet /entnommen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Dem Investor können aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

Zählobjekte im S<strong>in</strong>ne des gewerblichen Grundstückshandels<br />

zugerechnet wer<strong>den</strong>, soweit der Verkehrswert<br />

se<strong>in</strong>er Beteiligung mehr als EUR 250.000 beträgt.<br />

Private Grundstücksveräußerungen des Investors können<br />

dadurch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en gewerblichen Grundstückshandel umqualifiziert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Die entgeltliche Übertragung von Anteilen an US-Grundbesitzgesellschaften<br />

kann, auch wenn sie mittelbar über die<br />

Veräußerung von Anteilen an der Fondsgesellschaft erfolgt,<br />

beim Erwerber der Fondsanteile zur Verpflichtung führen,<br />

10 % Quellensteuern auf <strong>den</strong> Kaufpreis der Fondsanteile<br />

(zuzüglich der anteilig übernommenen Schul<strong>den</strong> der Fondsgesellschaft)<br />

e<strong>in</strong>zubehalten, <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA anzumel<strong>den</strong> und<br />

abzuführen („Foreign Investment <strong>in</strong> Real Property Tax Act“;<br />

„FIRPTA“). Diese Quellensteuer kann beim Veräußerer erst<br />

im Rahmen se<strong>in</strong>er US-E<strong>in</strong>kommensteuer erstattet bzw. auf<br />

se<strong>in</strong>e US-E<strong>in</strong>kommensteuerschuld angerechnet wer<strong>den</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e abweichende Festsetzung von Steuern <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />

Veranlagungszeiträumen durch die F<strong>in</strong>anzverwaltungen <strong>in</strong><br />

Deutschland und <strong>den</strong> USA, <strong>in</strong>sbesondere aufgrund e<strong>in</strong>er<br />

späteren Betriebsprüfung, kann zu Steuernachzahlungen<br />

für die Fondsgesellschaft oder für die e<strong>in</strong>zelnen Investoren<br />

führen. Steuernachzahlungsbeträge <strong>in</strong> Deutschland s<strong>in</strong>d<br />

nach Maßgabe des § 233 a Abgabenordnung mit 6 % jährlich<br />

zu verz<strong>in</strong>sen. Steuernachzahlungsbeträge <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA<br />

s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>em marktüblichen Z<strong>in</strong>ssatz zu verz<strong>in</strong>sen. Gege-<br />

18 I Die Risikoh<strong>in</strong>weise<br />

benenfalls zu erhebende Nachzahlungsz<strong>in</strong>sen s<strong>in</strong>d von <strong>den</strong><br />

Investoren zu tragen.<br />

Die im Beteiligungsprospekt beschriebenen steuerlichen Auswirkungen<br />

aus der Beteiligung basieren auf der derzeit gültigen<br />

Investmentstruktur der Waldgesellschaft und ihrer<br />

Untergesellschaften. Es ist nicht auszuschließen, dass e<strong>in</strong><br />

Mehrheitsbeschluss der Waldgesellschaft diese Investmentstruktur<br />

ändert und sich daraus negative steuerliche Konsequenzen<br />

für die Investoren ergeben.<br />

Risiken aufgrund e<strong>in</strong>geschränkter<br />

Fungibilität der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist als e<strong>in</strong> langfristiges<br />

und illiquides Engagement zu betrachten, das bis zum<br />

31.12.2022 nicht or<strong>den</strong>tlich gekündigt wer<strong>den</strong> kann. Entsprechend<br />

<strong>den</strong> gesellschaftsrechtlichen Regelungen ist e<strong>in</strong><br />

vorzeitiger Verkauf der Beteiligung grundsätzlich zulässig,<br />

die Fondsgesellschaft übernimmt allerd<strong>in</strong>gs ke<strong>in</strong>e Gewähr<br />

für die Veräußerbarkeit des Anteils. Da ke<strong>in</strong> geregelter Markt<br />

für <strong>den</strong> Handel von Gesellschaftsanteilen wie <strong>den</strong>en an der<br />

Fondsgesellschaft existiert und folglich auch ke<strong>in</strong> Marktwert<br />

der Anteile für e<strong>in</strong>e Veräußerung ermittelbar ist, kann<br />

sich e<strong>in</strong> vorzeitiger Verkauf des Anteils schwierig gestalten<br />

beziehungsweise nicht möglich se<strong>in</strong>. Zu <strong>den</strong> Beschränkungen<br />

von Belastungen und Übertragungen der Beteiligungen<br />

siehe § 7 Gesellschaftsvertrag.<br />

Risiken aufgrund fehlender / verspäteter<br />

E<strong>in</strong>zahlung durch <strong>den</strong> Investor<br />

Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / E<strong>in</strong>zahlung<br />

der Kapitale<strong>in</strong>lage zuzüglich Agio können dem Investor<br />

Verzugsz<strong>in</strong>sen berechnet wer<strong>den</strong>. Darüber h<strong>in</strong>aus kann der<br />

Verzug mit der geschuldeten Kapitale<strong>in</strong>lage zuzüglich Agio<br />

dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam<br />

zustande kommt, da die vollständige E<strong>in</strong>zahlung der Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

zuzüglich Agio e<strong>in</strong>e aufschiebende Bed<strong>in</strong>gung für<br />

das wirksame Zustandekommen des Treuhandverhältnisses


darstellt (zu <strong>den</strong> Voraussetzungen siehe Zeichnungssche<strong>in</strong>).<br />

Das würde bedeuten, dass der Treuhandkommanditist der<br />

Fondsgesellschaft nicht im Auftrag des Investors beitreten<br />

würde. Die Fondsgesellschaft kann <strong>in</strong> diesem Fall pauschal<br />

15 % der Kapitale<strong>in</strong>lage als Scha<strong>den</strong>ersatz verlangen. Dem<br />

Investor bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ke<strong>in</strong> oder<br />

nur e<strong>in</strong> wesentlich ger<strong>in</strong>gerer Scha<strong>den</strong> entstan<strong>den</strong> ist.<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

Aufgrund des Gesellschaftsvertrags (§§ 8 und 10) bzw. des<br />

Treuhandvertrags (§ 7) kann der Investor <strong>in</strong> bestimmten Fällen<br />

aus der Gesellschaft bzw. se<strong>in</strong>er treuhänderischen Beteiligung<br />

ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Wird e<strong>in</strong> Investor ausgeschlossen,<br />

weil er se<strong>in</strong>en sonstigen Zahlungs-, Informationsund<br />

Mitwirkungspflichten gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

bzw. dem Treuhandkommanditisten nicht nachkommt, über<br />

se<strong>in</strong> Vermögen e<strong>in</strong> Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Eröffnung<br />

e<strong>in</strong>es Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt<br />

wird, <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Gesellschaftsanteil bzw. se<strong>in</strong>e Beteiligung<br />

die Zwangsvollstreckung betrieben wird, e<strong>in</strong> Verstoß<br />

gegen das Geldwäschegesetz vorliegt oder sonst e<strong>in</strong> wichtiger<br />

Grund vorliegt, erhält er e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> Höhe des<br />

handelsrechtlichen Buchwertes, wie er sich aus der Schlussbilanz<br />

des Geschäftsjahres ergibt, welches vor se<strong>in</strong>em Ausschei<strong>den</strong><br />

beendet war, zuzüglich des zeitanteilig auf <strong>den</strong><br />

Zeitpunkt des Ausschei<strong>den</strong>s berechneten Ergebnisses unter<br />

Berücksichtigung zwischenzeitlich getätigter Entnahmen<br />

sowie noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />

nach § 7 Ziffer 6 und 8 sowie § 11 Gesellschaftsvertrag,<br />

höchstens aber <strong>in</strong> Höhe des Verkehrswertes se<strong>in</strong>er<br />

Beteiligung (siehe § 8 Ziffer 2, § 10 Ziffer 1 und 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

Wurde der Ausschluss durch <strong>den</strong> Investor verursacht, hat<br />

dieser die möglichen Kosten der Fondsgesellschaft zu erstatten.<br />

Näheres ist dem Gesellschaftsvertrag (ab Seite 97) und<br />

dem Treuhandvertrag (ab Seite 109) zu entnehmen.<br />

Fondsgesellschaft /Stimmrechte<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft verfügt über<br />

langjährige Erfahrung. Dennoch können unternehmerische<br />

Fehlentscheidungen der Geschäftsführung oder des weiteren<br />

Entscheidungsträgers der Fondsgesellschaft (Gesellschafterversammlung)<br />

nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Diese<br />

können e<strong>in</strong>en negativen E<strong>in</strong>fluss auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der Fondsgesellschaft haben.<br />

Im Falle der Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie ist<br />

nicht auszuschließen, dass der Platzierungsgarant oder e<strong>in</strong><br />

von diesem benannter Dritter die Stimmenmehrheit an der<br />

Fondsgesellschaft erhält und damit e<strong>in</strong>en beherrschen<strong>den</strong><br />

E<strong>in</strong>fluss ausüben kann. Gleiches kann auch durch die Zeichnung<br />

e<strong>in</strong>es sehr hohen Gesellschaftsanteils durch e<strong>in</strong>en<br />

e<strong>in</strong>zelnen Investor oder e<strong>in</strong>e Gruppe von Investoren mit<br />

gegebenenfalls gleichen Interessen erfolgen. Bei e<strong>in</strong>er Beteiligung<br />

der Fondsgesellschaft an der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist nicht auszuschließen, dass die KGAL mittelbar die Mehrheit<br />

an der Beteiligungsgesellschaft behält. Ebenso kann<br />

auf Ebene der Waldgesellschaft e<strong>in</strong> Gesellschafter oder e<strong>in</strong>e<br />

Gesellschaftergruppe e<strong>in</strong>en Mehrheitsanteil halten und<br />

damit für die Fondsgesellschaft nachteilige Entscheidungen<br />

erwirken. Zum Redaktionsstand dieses Beteiligungsprospektes<br />

ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong>stitutioneller Groß<strong>in</strong>vestor mit mehr als 50 % an<br />

der Waldgesellschaft beteiligt.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter besitzt gemäß § 13<br />

Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages eigene Stimmrechte.<br />

Beschlüsse über e<strong>in</strong>e Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />

und die Auflösung der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung<br />

des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters. Im Übrigen<br />

s<strong>in</strong>d für je<strong>den</strong> Gesellschafter die gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

gefassten Gesellschafterbeschlüsse b<strong>in</strong><strong>den</strong>d. E<strong>in</strong>e<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung von <strong>in</strong>dividuellen Interessen des Investors<br />

durch Beschlüsse der Entscheidungsträger der Fondsgesellschaft<br />

ist daher grundsätzlich möglich.<br />

19


Verbraucherrechte<br />

Zur Anwendbarkeit und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen<br />

zum Fernabsatz bei F<strong>in</strong>anzdienstleistungen (§§ 312 b<br />

ff. BGB) auf <strong>den</strong> Vertrieb von Beteiligungen an geschlossenen<br />

Fonds gibt es bisher noch ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Rechtsprechung.<br />

Gleiches gilt für die Frage der Ordnungsmäßigkeit<br />

e<strong>in</strong>er Widerrufsbelehrung. Es kann daher nicht ausgeschlossen<br />

wer<strong>den</strong>, dass es bei der Geltendmachung gegebenenfalls<br />

bestehender Rechte und Ansprüche durch Investoren<br />

zu Liquiditätsabflüssen aus der Fondsgesellschaft und dadurch<br />

gegebenenfalls zu Liquiditätsengpässen im Extremfall<br />

bis h<strong>in</strong> zur Insolvenz der Fondsgesellschaft kommen kann,<br />

die die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung bee<strong>in</strong>trächtigen<br />

können.<br />

Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds<br />

Die Fondsgesellschaft hat sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen.<br />

Dabei handelt es sich um e<strong>in</strong> verbraucherfreundliches<br />

und für <strong>den</strong> Investor kostenloses Verfahren. Die daraus<br />

resultierende leichtere Geltendmachung von Ansprüchen<br />

kann zu negativen f<strong>in</strong>anziellen Auswirkungen bei der Fondsgesellschaft<br />

führen.<br />

Investorgefähr<strong>den</strong>de Risiken<br />

Investorgefähr<strong>den</strong>de Risiken s<strong>in</strong>d Risiken, die über <strong>den</strong><br />

Verlust der geleisteten Kapitale<strong>in</strong>lage h<strong>in</strong>aus auch das weitere<br />

Vermögen des Investors gefähr<strong>den</strong>. Insbesondere bei<br />

Fremdf<strong>in</strong>anzierung der Kapitale<strong>in</strong>lage durch <strong>den</strong> Investor ist<br />

das Risiko e<strong>in</strong>er Privat<strong>in</strong>solvenz nicht ausgeschlossen (maximales<br />

Risiko).<br />

Haftung des Investors<br />

Der Investor, der nach Umwandlung se<strong>in</strong>er Beteiligung<br />

unmittelbar als Kommanditist an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt ist, haftet gegenüber Gläubigern der Fondsgesell-<br />

20 I Die Risikoh<strong>in</strong>weise<br />

schaft bis zur Höhe se<strong>in</strong>er im Handelsregister e<strong>in</strong>getragenen<br />

Haftsumme (1 % der übernommenen Kapitale<strong>in</strong>lage ohne<br />

Agio). Leistet der Investor se<strong>in</strong>e Kapitale<strong>in</strong>lage zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong><br />

Höhe der e<strong>in</strong>getragenen Haftsumme, erlischt se<strong>in</strong>e persönliche<br />

Haftung. Entnimmt oder erhält der Investor Beträge<br />

(zum Beispiel Ausschüttungen/Entnahmen), die se<strong>in</strong> Kapitalkonto<br />

unter <strong>den</strong> Betrag se<strong>in</strong>er Haftsumme s<strong>in</strong>ken lassen,<br />

so lebt se<strong>in</strong>e persönliche Haftung <strong>in</strong> gleichem Maße wieder<br />

auf, jedoch höchstens bis zum Betrag se<strong>in</strong>er Haftsumme. Das<br />

Gleiche gilt, soweit der Investor Gew<strong>in</strong>nanteile entnimmt,<br />

während se<strong>in</strong> Kapitalanteil durch Verluste unter <strong>den</strong> Betrag<br />

der geleisteten Haftsumme herabgem<strong>in</strong>dert ist. Es besteht<br />

<strong>in</strong> diesem Fall zwar ke<strong>in</strong>e Verpflichtung zur Wiedere<strong>in</strong>zahlung<br />

<strong>in</strong> die Fondsgesellschaft, die Haftung kann sich aber unmittelbar<br />

gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft verwirklichen<br />

(siehe hierzu § 15 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Unabhängig von der Erbr<strong>in</strong>gung der E<strong>in</strong>lage besteht immer<br />

e<strong>in</strong>e Haftung für die Kosten von Anmeldungen zum Handelsregister,<br />

die vom Investor oder <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Namen als Gesellschafter<br />

vorzunehmen s<strong>in</strong>d. Die Kosten trägt jeder Investor,<br />

der die Änderungen im Gesellschaftsverhältnis (zum Beispiel<br />

Ausschei<strong>den</strong> oder Ausschluss aus der Fondsgesellschaft)<br />

veranlasst, soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes<br />

bestimmt ist (siehe <strong>in</strong>sbesondere § 7 Ziffer 6 und § 11 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Kommanditisten haften nach ihrem Ausschei<strong>den</strong> aus<br />

der Fondsgesellschaft – wenn nicht gleichzeitig die Gesellschaft<br />

aufgelöst wird – bis zur Höhe ihrer e<strong>in</strong>getragenen<br />

Haftsumme für bis dah<strong>in</strong> begründete Verb<strong>in</strong>dlichkeiten der<br />

Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von fünf Jahren nach<br />

ihrem Ausschei<strong>den</strong> fällig wer<strong>den</strong> und gegen sie gerichtlich<br />

geltend gemacht oder von <strong>den</strong> Kommanditisten schriftlich<br />

anerkannt wur<strong>den</strong>. Die Frist beg<strong>in</strong>nt mit Ablauf des Tages,<br />

an dem das Ausschei<strong>den</strong> <strong>in</strong> das Handelsregister e<strong>in</strong>getragen<br />

wird. Wird die Gesellschaft aufgelöst, verjähren die Ansprüche<br />

der Gesellschaftsgläubiger gegen die Kommanditisten


spätestens fünf Jahre nach E<strong>in</strong>tragung der Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft <strong>in</strong> das Handelsregister oder – wenn die<br />

Ansprüche erst nach E<strong>in</strong>tragung der Auflösung fällig wer<strong>den</strong><br />

– fünf Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche.<br />

Die Investoren, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligen, haften grundsätzlich nicht unmittelbar für<br />

Schul<strong>den</strong> der Fondsgesellschaft. An ihrer Stelle hält der Treuhandkommanditist<br />

als Treuhänder die Stellung e<strong>in</strong>es Kommanditisten.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs muss der Treugeber <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten<br />

von e<strong>in</strong>er Haftung aus der Beteiligung, die<br />

er für <strong>den</strong> Treugeber hält, freistellen. Wirtschaftlich betrachtet<br />

ist daher der Treugeber dem Kommanditisten bezüglich<br />

der Haftung gleichgestellt. In e<strong>in</strong>igen <strong>in</strong>stanzgerichtlichen<br />

Entscheidungen wurde der Treugeber dem Kommanditisten<br />

bezüglich der Haftung jedoch auch rechtlich gleichgestellt.<br />

Dies kann bei der vorliegen<strong>den</strong> Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses<br />

dazu führen, dass der Treugeber wie der<br />

Kommanditist auch unmittelbar für Verb<strong>in</strong>dlichkeiten der<br />

Fondsgesellschaft <strong>in</strong> Anspruch genommen wird. Bei e<strong>in</strong>er<br />

Schädigung Dritter im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit der Bewirtschaftung<br />

des Waldportfolios kann nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>,<br />

dass e<strong>in</strong> lokales Gericht die beschriebene Beschränkung der<br />

Kommanditistenhaftung nicht anerkennt. Es kann daher<br />

e<strong>in</strong>e Haftung der Kommanditisten nicht mit vollständiger<br />

Sicherheit ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Abgaben- und Kostenbelastung<br />

Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben und anderen<br />

Kosten, die auf Handlungen beziehungsweise dem Verhalten<br />

e<strong>in</strong>es Gesellschafters beruhen (zum Beispiel auch<br />

durch Ausschluss des Gesellschafters) oder ihren Grund<br />

<strong>in</strong> der Person oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform e<strong>in</strong>es<br />

Gesellschafters haben, können dem jeweiligen Gesellschafter<br />

und e<strong>in</strong>em etwaigen Rechtsnachfolger weiterbelastet<br />

wer<strong>den</strong> (siehe § 11 Gesellschaftsvertrag). Die Investoren<br />

tragen <strong>in</strong>soweit das Risiko e<strong>in</strong>er Ersatzpflicht gegenüber der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Steuerbelastung<br />

In Komb<strong>in</strong>ation mit der Realisierung weiterer Risiken ist<br />

nicht vollkommen auszuschließen, dass der Investor aus<br />

se<strong>in</strong>em übrigen Vermögen Steuern aufgrund der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft zahlt und gleichzeitig e<strong>in</strong>en<br />

Verlust se<strong>in</strong>er geleisteten E<strong>in</strong>lage erleidet.<br />

Fremdf<strong>in</strong>anzierung der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft<br />

Von e<strong>in</strong>er Fremdf<strong>in</strong>anzierung der Kapitale<strong>in</strong>lage durch <strong>den</strong><br />

Investor wird abgeraten. Im Falle e<strong>in</strong>er Fremdf<strong>in</strong>anzierung<br />

der Kapitale<strong>in</strong>lage besteht das Risiko, dass die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

aus diesem Beteiligungsangebot nicht ausreichen<br />

könnten, um die anfallen<strong>den</strong> Z<strong>in</strong>sen der F<strong>in</strong>anzierung<br />

der Kapitale<strong>in</strong>lage zu zahlen beziehungsweise die<br />

F<strong>in</strong>anzierung zurückzuführen. In e<strong>in</strong>em solchen Falle müsste<br />

der Investor weitere Mittel zur Rückführung der Fremdf<strong>in</strong>anzierung<br />

der Kapitale<strong>in</strong>lage samt Z<strong>in</strong>sen aufwen<strong>den</strong>.<br />

Anderenfalls besteht das Risiko, dass die f<strong>in</strong>anzierende Bank<br />

die F<strong>in</strong>anzierung kündigt und die gestellten Sicherheiten<br />

verwertet.<br />

Die prognostizierte Rentabilität der Beteiligung basiert auf<br />

derzeit geltendem Recht, auf abgeschlossenen Verträgen<br />

sowie Erkenntnissen und Annahmen aufgrund der durchgeführten<br />

Analysen des Initiators. Sie kann nicht garantiert<br />

wer<strong>den</strong>. Die Risiken aus wirtschaftlicher, rechtlicher und<br />

steuerlicher Entwicklung trägt vollständig und alle<strong>in</strong> der<br />

Investor.<br />

Über die zuvor genannten Risiken h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d dem Initiator<br />

zum Zeitpunkt der Aufstellung des Beteiligungsprospektes<br />

ke<strong>in</strong>e weiteren wesentlichen tatsächlichen oder rechtlichen<br />

Risiken bekannt, die für die Investitionen <strong>in</strong> das Waldportfolio<br />

relevant s<strong>in</strong>d.<br />

21


Der Initiator<br />

KG Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g<br />

GmbH & Co. (KGAL)<br />

Initiator des vorliegen<strong>den</strong> Beteiligungsangebotes ist die<br />

KGAL mit Sitz <strong>in</strong> Grünwald bei München.<br />

Bereits seit 40 Jahren konzipiert die KGAL Gruppe <strong>in</strong>novative<br />

F<strong>in</strong>anzierungslösungen und <strong>in</strong>itiiert und verwaltet seit rund<br />

30 Jahren attraktive Beteiligungsangebote für private und<br />

<strong>in</strong>stitutionelle Investoren als Publikumsfonds und Private<br />

Placements. Dabei vere<strong>in</strong>t die unternehmerische Idee der<br />

KGAL zwei Zielsetzungen: Den zunehmen<strong>den</strong> F<strong>in</strong>anzie-<br />

22 I Der Initiator<br />

rungsbedarf der Wirtschaft <strong>in</strong>novativ abzudecken und<br />

die Nachfrage nach Anlagemöglichkeiten professionell und<br />

mit zukunftsweisender Expertise zu bedienen. Durch ihre<br />

Reputation und strategischen Partnerschaften sowie ihre<br />

langjährige Erfahrung <strong>in</strong> nationalen und <strong>in</strong>ternationalen<br />

Märkten hat die KGAL Zugang zu viel versprechen<strong>den</strong><br />

Fondsprojekten und kann privaten wie <strong>in</strong>stitutionellen<br />

Investoren e<strong>in</strong>e große Bandbreite von geschlossenen Fonds<br />

anbieten. In Konsequenz agiert die KGAL mit <strong>den</strong> bisher<br />

platzierten Beteiligungsangeboten der Gruppe als e<strong>in</strong>er der<br />

führen<strong>den</strong> Fonds<strong>in</strong>itiatoren <strong>in</strong> Deutschland.


Gesellschafter der KGAL<br />

Dresdner Bank 45 % BayernLB 30 % HASPA F<strong>in</strong>anzhold<strong>in</strong>g 15 % Sal. Oppenheim 10 %<br />

23


Zu <strong>den</strong> im Rahmen von geschlossenen Fonds angebotenen<br />

Investitionsobjekten gehören Immobilien im In- und Ausland,<br />

Schiffe, Flugzeuge, Infrastruktur und Private Equity Fonds.<br />

Leistungsprofil der KGAL Gruppe<br />

Die KGAL Gruppe<br />

Funds and Asset Management<br />

Geschlossene Fonds<br />

Publikumsfonds<br />

Private Placements<br />

Fonds für <strong>in</strong>stitutionelle Investoren<br />

Assetklassen<br />

Flugzeuge<br />

Immobilien (In- und Ausland)<br />

Private Equity<br />

Schiffe<br />

Infrastruktur<br />

Asset Management<br />

Corporate Solutions<br />

Strukturierte F<strong>in</strong>anzierungskonzepte<br />

F<strong>in</strong>anzierungsleas<strong>in</strong>g<br />

Real Estate Portfolio Management<br />

IFRS-/US-GAAP-Modelle<br />

Public Private Partnership (PPP)<br />

F<strong>in</strong>ancial Advisory and Eng<strong>in</strong>eer<strong>in</strong>g<br />

24 I Der Initiator<br />

Asset Management und<br />

Operat<strong>in</strong>g-Leas<strong>in</strong>g für Flugzeuge<br />

Dienstleistungen<br />

für Schiffsfonds<br />

Asset Sourc<strong>in</strong>g und Management<br />

für Italien<br />

Asset Sourc<strong>in</strong>g und Management<br />

für Nordamerika<br />

Asset Sourc<strong>in</strong>g und Management<br />

für Österreich und Mittel-/Osteuropa<br />

Strukturierte F<strong>in</strong>anzierungslösungen<br />

<strong>in</strong>sbesondere für die Lufthansa Gruppe<br />

Strukturierte F<strong>in</strong>anzierungslösungen<br />

für Unternehmen<br />

Verwaltungsdienstleistungen<br />

Eigenkapitalvertrieb<br />

Bauprojektmanagement<br />

Immobilienservices<br />

IT-Services


Entwicklung Fondsbestand 1)<br />

Anzahl<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

167<br />

43<br />

Fonds <strong>in</strong>sgesamt<br />

Publikumsfonds<br />

186<br />

60<br />

197<br />

64<br />

212<br />

74<br />

79 223<br />

’97 ’98 ’99 ’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06<br />

1) Kumulierte Werte<br />

Bis zum 31.12.2007 hat die KGAL z<strong>usa</strong>mmen mit ihrer Tochtergesellschaft<br />

ALCAS GmbH <strong>in</strong>sgesamt 308 Beteiligungsangebote<br />

mit e<strong>in</strong>em Gesamtvolumen von rund EUR 23,3 Mrd.<br />

<strong>in</strong>itiiert. Daran haben sich rund 112.000 private und <strong>in</strong>stitutionelle<br />

Investoren (<strong>in</strong>klusive Mehrfachzeichnungen) mit<br />

e<strong>in</strong>em Eigenkapital <strong>in</strong> Höhe von rund EUR 9,8 Mrd. beteiligt.<br />

Insgesamt managt die KGAL rund 1.860 Gesellschaften. Mit<br />

Neuabschlüssen von über EUR 3,3 Mrd. im Jahr 2007 und<br />

e<strong>in</strong>em Investitionsvolumen zu Anschaffungswerten von<br />

rund EUR 30,1 Mrd. im Bestand zählt die KGAL Gruppe<br />

<strong>in</strong> Europa zu <strong>den</strong> leistungsstärksten und erfolgreichsten<br />

Unternehmensgruppen der Branche.<br />

80 235<br />

84 252<br />

91 266<br />

97 273<br />

106 294<br />

308<br />

114<br />

’07<br />

Entwicklung Investitionsvolumen/Eigenkapital 1)<br />

Mrd. EUR<br />

25,0<br />

Investitionsvolumen<br />

22,5 Eigenkapital<br />

20,0<br />

17,5<br />

15,0<br />

12,5<br />

10,0<br />

7,5<br />

5,0<br />

2,5<br />

0<br />

10,3<br />

3,2<br />

11,3<br />

3,9<br />

’97 ’98<br />

12,3<br />

4,3<br />

1) Kumulierte Werte<br />

14,3<br />

5,2<br />

15,8<br />

5,9<br />

17,3<br />

6,6<br />

19,1<br />

7,3<br />

’99 ’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06 ’07<br />

Leistungsbilanz der KGAL zum 31.12.2006<br />

Die vorliegende Leistungsbilanz der KGAL spricht sowohl für<br />

die Kompetenz als auch für die Seriosität der KGAL. Zunehmende<br />

Platzierungen über <strong>in</strong>stitutionelle Vertriebspartner<br />

und bankenunabhängige F<strong>in</strong>anzdienstleister unterstreichen<br />

zudem ihre Marktstellung.<br />

Dabei ist Ziel, die hohe Qualität der Konzeption der Beteiligungsangebote<br />

<strong>in</strong> dem professionellen Management der<br />

Beteiligung während der Laufzeit fortzusetzen.<br />

Gemäß der testierten Leistungsbilanz per 31.12.2006 wur<strong>den</strong><br />

<strong>in</strong>sgesamt 106 Publikumsfonds <strong>in</strong>itiiert, davon:<br />

50 Flugzeugfonds<br />

7 Mobilienfonds<br />

6 Schiffsfonds<br />

18 Immobilienfonds<br />

15 Filmfonds<br />

1 Lebensversicherungsfonds<br />

7 Private Equity Dachfonds<br />

2 Infrastrukturfonds<br />

20,4<br />

7,8<br />

21,0<br />

8,3<br />

22,5<br />

9,0<br />

23,3<br />

9,8<br />

25


Im Geschäftsjahr 2006 wur<strong>den</strong> von der KGAL <strong>in</strong>sgesamt neun<br />

Publikumsfonds mit e<strong>in</strong>em Gesamt<strong>in</strong>vestitionsvolumen <strong>in</strong><br />

Publikumsfonds der KGAL nach Assetklassen<br />

Angaben <strong>in</strong> Mio. EUR 1) Flugzeuge Immobilien Private Schiffe Infra- Sonstiges Gesamt<br />

Equity struktur<br />

Anzahl Fonds 50 18 7 6 2 23 106<br />

Investitionsvolumen 2) 2.336,7 1.630,1 560,2 379,7 41,4 2.187,8 7.135,9<br />

Eigenkapital (<strong>in</strong>klusive Agio) 1.437,3 842,1 560,2 193,8 10,6 1.863,5 4.907,5<br />

Investoren 3) 12.631 16.369 22.557 4.521 330 24.868 81.276<br />

1) Fremdwährungsbeträge wur<strong>den</strong> mit dem jeweils im Beteiligungsangebot genannten Umrechnungskurs bzw. bei Private Equity Class 5 und bei Private Equity Class 7 zum Stichtagskurs<br />

31.12.2006 <strong>in</strong> Euro umgerechnet<br />

2) Unter H<strong>in</strong>zurechnung des Agios auf das Eigenkapital<br />

3) Stand 31.12.2006<br />

Performance der Fonds<br />

Fonds im Vergleich 1)<br />

kumulierte (Bar-)Aus-<br />

2) 3)<br />

schüttungen/Entnahmen<br />

gemäß/höher als Prognose<br />

niedriger als Prognose<br />

kumulierte steuerliche<br />

Ergebnisse 2)4)<br />

gemäß/höher als Prognose<br />

niedriger als Prognose<br />

Stand: 31.12.2006<br />

Weitere Informationen zur KGAL und zu <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />

Beteiligungsangeboten können der ausführlichen und<br />

geprüften Leistungsbilanz der KGAL entnommen wer<strong>den</strong>.<br />

26 I Der Initiator<br />

10<br />

11<br />

Höhe von umgerechnet 403,5 Mio. EUR 1) 2) <strong>in</strong>itiiert. Damit<br />

ergibt sich folgender Gesamtbestand nach Assetklassen:<br />

58 29<br />

0 20 40 60 80 100<br />

1) Ohne Private Equity Fonds (7) und e<strong>in</strong>en Lebensversicherungsfonds<br />

2) Bandbreite +/- 5 %<br />

3) Kumulierte (Bar-)Ausschüttungen/Entnahmen:<br />

höher als Prognose/Geschlossene Immobilienfonds: MELETA KG, JAGAT KG (BA 163)<br />

niedriger als Prognose/Operative Flugzeugfonds: LFP GOAL Nr. 1 KG (BA 129)<br />

niedriger als Prognose/Geschlossene Immobilienfonds: LOVOR KG (BA 34), LATIR KG (BA 111), JELISA KG (BA 127), JEMEZ KG (BA 147), KAMAU KG (BA 156)<br />

niedriger als Prognose/Operative Schiffsfonds: MARNAVI Splendor KG (BA 161)<br />

niedriger als Prognose/Operative Medienfonds: MAT I KG (BA 126), MAT II KG (BA 134), MAT IV KG (BA 139)<br />

4) Betriebs- und Sonderbetriebsergebnis (bei obligatorischer Anteilsf<strong>in</strong>anzierung)<br />

86 2<br />

Die Leistungsbilanz kann <strong>in</strong> der aktuellen Fassung unter<br />

der Telefonnummer 089 64143-427 bestellt oder unter<br />

www.kgal.de abgerufen wer<strong>den</strong>.<br />

98


Expertise der KGAL<br />

Im Bereich der sogenannten Managed Products konzipiert<br />

und vertreibt die KGAL seit dem Jahr 2004 geschlossene<br />

Fonds, die <strong>in</strong> Investitionsgesellschaften mit dem Fokus Private<br />

Equity oder Immobilien <strong>in</strong>vestieren. Insgesamt konnte<br />

die KGAL <strong>in</strong> diesem Segment seit 2004 Eigenkapital <strong>in</strong> Höhe<br />

von mehr als EUR 1 Mrd. platzieren.<br />

Bei dem vorliegen<strong>den</strong> Beteiligungsangebot handelt es sich<br />

um e<strong>in</strong>e Neuentwicklung der KGAL und damit um das erste<br />

von der KGAL <strong>in</strong>itiierte Beteiligungsangebot mit dem Investitionsfokus<br />

auf Waldflächen.<br />

Um die notwendige Investitionskompetenz zu schaffen,<br />

wurde die Campbell Group als erfahrener <strong>in</strong>stitutioneller<br />

Waldmanager e<strong>in</strong>gebun<strong>den</strong>. Die Campbell Group hat durch<br />

ihre langjährige Tätigkeit als spezialisierter Waldmanager<br />

und -bewirtschafter umfangreiche Erfahrungen und Expertise<br />

<strong>in</strong> der Integration der gesamten Wertschöpfungskette<br />

von Wald<strong>in</strong>vestments entwickelt und diese erfolgreich umgesetzt.<br />

Die Erfahrung dieses etablierten Waldmanagers wird mit<br />

dem Strukturierungs-Know-how der KGAL verbun<strong>den</strong>.<br />

Vorbereitung der Waldernte bei Jasper (Texas)<br />

27


28 Waldernte I bei Jasper (Texas)


Die Anlageklasse Wald<br />

Der Rohstoff Holz<br />

Verwendungsarten<br />

Holz ist e<strong>in</strong>er der ältesten und am meisten genutzten<br />

Rohstoffe der Menschheit. Holz wird <strong>in</strong> vielfältiger Weise<br />

sowohl als Energielieferant als auch <strong>in</strong> Handwerk und<br />

Industrie genutzt; unter zahlreichen anderen E<strong>in</strong>satzmöglichkeiten<br />

dient es beispielsweise zum Hausbau, zur Möbelfertigung<br />

und zur Papier- und Zellstoffgew<strong>in</strong>nung.<br />

In ihrer elementaren Form wer<strong>den</strong> die unbearbeiteten<br />

Stammstücke gefällter Bäume als „Rundholz“ bezeichnet.<br />

Rundholz dient als Rohstoff für die Holzwirtschaft und<br />

erfährt dort e<strong>in</strong>e erste Verarbeitung, durch welche die<br />

weitere Verwendung entweder zur <strong>in</strong>dustriellen Nutzung<br />

(„Industrieholz“) oder zur Energiegew<strong>in</strong>nung durch Verbrennung<br />

(„Energieholz“) bestimmt wird.<br />

Verwendungsarten von Holz<br />

Brennholz<br />

Holzkohle<br />

Energieträger/<br />

Brennstoffe<br />

Ethanolgew<strong>in</strong>nung (Biofuel)<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

30 I Die Anlageklasse Wald<br />

Industrielle<br />

Verarbeitung<br />

Bauholz<br />

(Haus-, Schiffs-, Brückenbau)<br />

Möbelholz<br />

(Massivholz, Furniere)<br />

Werkholz<br />

(Kisten, Pfosten, Zäune)<br />

Drechslerholz<br />

(Möbelzubehör, Griffe, Stangen)<br />

Sperrholz<br />

(Platten, Möbel)<br />

Spanplatten<br />

(Wandbeschichtung)<br />

Papierherstellung<br />

(Zellulose)<br />

Chemische Verarbeitung<br />

(Zellwolle, Kunstseide)<br />

Holz als Energieträger<br />

Die Fähigkeit, über Verbrennung Wärme zu erzeugen, ist<br />

e<strong>in</strong>e elementare Funktion von Holz. Unter <strong>den</strong> erneuerbaren<br />

Energien ist Holz mit Abstand der bedeutendste Energielieferant<br />

und damit weltweit nach Kohle, Öl und Gas die viertwichtigste<br />

Energiequelle.<br />

Holz als Energielieferant –<br />

Quellen der weltweiten Versorgung mit Primärenergie*<br />

Gas<br />

20,8 %<br />

Sonstige<br />

0,2 %<br />

Kohle<br />

25,1 %<br />

Öl<br />

34,3 %<br />

Nuklearenergie<br />

6,5 %<br />

Biomasse Wasser Sonstige erneuerbare Energien<br />

(W<strong>in</strong>d, Sonne, Geothermie, Gezeiten)<br />

* Summe weicht rundungsbed<strong>in</strong>gt von 100 % ab.<br />

Quelle: OECD/IEA, Renewables <strong>in</strong> Global Energy Supply (2007)<br />

Erneuerbare<br />

Energien<br />

13,1 %<br />

10,6 %<br />

2,2 %<br />

0,5 %<br />

Innerhalb der Gruppe der erneuerbaren Energien erfolgt die<br />

Energiegew<strong>in</strong>nung zu etwa 80 % aus Biomasse. Diese wiederum<br />

besteht größtenteils aus Holz, umfasst aber auch die<br />

weiteren organischen Bestandteile <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Ökosystem, wie<br />

Blätter und sonstige Pflanzenbestandteile.<br />

Während Holz <strong>in</strong> <strong>den</strong> Entwicklungsländern im Wesentlichen<br />

als lebensnotwendige Energiequelle dient, wird Holz <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

<strong>in</strong>dustrialisierten Ländern vornehmlich zur <strong>in</strong>dustriellen<br />

Verarbeitung verwendet.


Holz als Roh- und Werkstoff<br />

Holz als Werkstoff ist e<strong>in</strong> elementarer Faktor des Alltagslebens.<br />

Sowohl e<strong>in</strong>fache Behausungen wie auch moderne<br />

Häuser bauen auf <strong>den</strong> Rohstoff Holz, welcher hierfür e<strong>in</strong>e<br />

Reihe von positiven Eigenschaften besitzt (z. B. Isolation,<br />

Stabilität, zahlreiche Veredelungsmöglichkeiten, warme und<br />

lebendige Ästhetik). In vielen Staaten, darunter auch <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

USA, wer<strong>den</strong> Häuser im Wesentlichen aus Holz gebaut. Holz<br />

ist neben Zement der wichtigste Baustoff weltweit.<br />

Zudem ist Holz der wesentliche Rohstoff zur Papiergew<strong>in</strong>nung.<br />

Ohne die Existenz von Papier, Pappe und Kartonagen<br />

wäre das heutige Leben trotz der Bestrebungen, <strong>den</strong><br />

Verbrauch dieser Produkte e<strong>in</strong>zudämmen, schwer vorstellbar.<br />

Zahlreiche weitere Nutzungsarten von Holz fächern sich<br />

über e<strong>in</strong> weites Spektrum auf, welches so unterschiedliche<br />

Verwendungsarten wie Schiffsbau, Gebrauchsgegenstände,<br />

Werkzeuge, Instrumente, Kunst oder Design be<strong>in</strong>haltet.<br />

Durch die umfassen<strong>den</strong> Nutzungsmöglichkeiten von Holz<br />

und Holzresten kann dieser Rohstoff zu 100 % verarbeitet<br />

wer<strong>den</strong> und erzeugt quasi ke<strong>in</strong>en Abfall.<br />

Mit diesen Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten<br />

hat sich Holz zu e<strong>in</strong>em bedeuten<strong>den</strong> Wirtschaftsgut entwickelt,<br />

welches im Zuge der steigen<strong>den</strong> Ölpreise und der<br />

zunehmen<strong>den</strong> Nachfrage nach umweltfreundlichen und<br />

<strong>nachhaltige</strong>n Rohstoffen weiter an Bedeutung gew<strong>in</strong>nt.<br />

Nachfrage<br />

Die folgende Abbildung zeigt die im Zeitverlauf positive<br />

Nachfrageentwicklung nach Holz:<br />

Anstieg des weltweiten Holzverbrauchs<br />

(Index: Basisjahr 1961 bei 100)<br />

180<br />

170<br />

160<br />

150<br />

140<br />

130<br />

120<br />

110<br />

100<br />

1961 1966 1971 1976 1981 1986 1991 1996 2001 2006<br />

Rundholz<br />

Quelle (Daten): FAOSTAT (2008)<br />

Energieholz<br />

Industrieholz<br />

Dabei zeichnet sich <strong>in</strong>sbesondere seit Anfang dieses Jahrtausends<br />

e<strong>in</strong> Nachfrageanstieg ab. Der vorübergehende<br />

Rückgang des Verbrauchs Ende der 80er Jahre war auf die<br />

vermehrte Substitution von Holz durch andere Baustoffe<br />

zurückzuführen. Dieser Trend hat sich angesichts der wieder<br />

entdeckten Qualitäten des Rohstoffs Holz umgekehrt;<br />

zudem steigt die Nachfrage nach Holz zur Herstellung von<br />

Papier und Pappe deutlich an. Seit 1961 ist der Verbrauch<br />

von Rundholz <strong>in</strong>sgesamt um über 50 % angestiegen. Die<br />

Verwendung von Holz zur Energiegew<strong>in</strong>nung stieg um etwa<br />

41 %, die Verarbeitung von Holz für <strong>in</strong>dustrielle Zwecke<br />

nahm sogar um 68 % zu.<br />

31


Die United Nations Food and Agriculture Organization (FAO),<br />

e<strong>in</strong>e Sonderorganisation der Vere<strong>in</strong>ten Nationen mit Sitz <strong>in</strong><br />

Rom, schätzt <strong>den</strong> weltweiten Anstieg der Nachfrage nach<br />

Holz- und holzbezogenen Produkten <strong>in</strong>nerhalb der nächsten<br />

25 Jahre auf 60 %. Bereits <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Metastudie aus dem Jahr<br />

2000, welche <strong>in</strong>sgesamt 30 Prognosen für die Nachfrage<br />

nach <strong>in</strong>dustriellem Rundholz aus 13 verschie<strong>den</strong>en Quellen<br />

untersucht hat, wurde im Median * bis zum Jahr 2050 e<strong>in</strong><br />

Anstieg der Holznachfrage um etwa 50 % erwartet. Dabei<br />

liegt der Maximalwert bei 90 %, der M<strong>in</strong>imalwert immer<br />

noch bei e<strong>in</strong>er Steigerungsrate von etwa 20 %.<br />

Derzeit liegt der globale Pro-Kopf-Verbrauch von Rundholz<br />

bei gut 0,5 m 3 pro Jahr. In Nordamerika beträgt der Verbrauch<br />

be<strong>in</strong>ahe das Vierfache. Rundholz wird dabei sowohl<br />

zur <strong>in</strong>dustriellen Weiterverabeitung als auch zur Energieherstellung<br />

verwendet. Aus der hohen Diskrepanz des Pro-Kopf-<br />

Verbrauches der afrikanischen, late<strong>in</strong>amerikanischen und<br />

<strong>in</strong>sbesondere der asiatischen Staaten an Industrieholz<br />

gegenüber Europa oder <strong>den</strong> USA ergibt sich e<strong>in</strong> großes<br />

Nachfragepotenzial dieser Länder.<br />

m 3<br />

2,0<br />

1,8<br />

1,6<br />

1,4<br />

1,2<br />

1,0<br />

0,8<br />

0,6<br />

0,4<br />

0,2<br />

0,0<br />

Pro-Kopf-Verbrauch von Holz nach Regionen (2006)<br />

Afrika<br />

Energieholz<br />

32 I Die Anlageklasse Wald<br />

Nordamerika Late<strong>in</strong>amerika Asien Europa<br />

Industrieholz<br />

Quelle (Daten): FAOSTAT (2008); United Nations Population Fund (2006)<br />

*Der Medianwert ist der „mittlere Wert“ e<strong>in</strong>er Stichprobe: die Hälfte der Ergebnisse liegt<br />

unter diesem Wert und die andere Hälfte darüber.<br />

Schwellenländer, <strong>in</strong>sbesondere Ch<strong>in</strong>a und Indien, entwickeln<br />

derzeit durch <strong>den</strong> steigen<strong>den</strong> Wohlstand der Bevölkerung<br />

und die Etablierung e<strong>in</strong>er konsumfreudigen Mittelschicht<br />

e<strong>in</strong>en enorm ansteigen<strong>den</strong> Rohstoffbedarf, der sich<br />

neben der Nachfrage nach fossilen Rohstoffen und Metallen<br />

<strong>in</strong>sbesondere auch beim Holz zeigt. E<strong>in</strong>e stark ansteigende<br />

Nachfrage nach importiertem Holz, beispielsweise für die<br />

Papier- oder Möbelherstellung, ist bereits zu beobachten<br />

und wird weiter erwartet.<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

Ch<strong>in</strong>as Importe von Rundholz steigen kräftig an<br />

Mio. m 3<br />

5<br />

0<br />

1961 1966 1971 1976 1981 1986 1991 1996 2001 2006<br />

Quelle (Daten): FAOSTAT (2008)<br />

Weiterh<strong>in</strong> ist weltweit e<strong>in</strong>e zunehmende Nachfrage nach<br />

Holz als Energielieferant für Biotreibstoffe zu erwarten, da<br />

damit e<strong>in</strong> wichtiger Beitrag zur Substitution fossiler Brennstoffe<br />

durch erneuerbare Energien geleistet wird.


Investitionsobjekt, Luftaufnahme Holzstämme der Vorderseite, im Sägewerk, von Nordosten Diboll gesehen (Texas)<br />

33


Angebot<br />

Die Anbauflächen für Holz s<strong>in</strong>d begrenzt. Bereits anderweitig<br />

genutzte Flächen (Landwirtschaft, Wohnwirtschaft) s<strong>in</strong>d<br />

praktisch nicht <strong>in</strong> forstwirtschaftliche Flächen umzuwandeln.<br />

Auch wird bei bestehen<strong>den</strong> Waldflächen die Ausweisung<br />

von Umweltschutzzonen, die nicht kommerziell bewirtschaftet<br />

wer<strong>den</strong> dürfen, weiter ansteigen. Zudem<br />

wer<strong>den</strong> immer noch große Waldflächen anderen Nutzungsformen<br />

geopfert.<br />

Zwischen 1990 und 2005 haben sich die weltweiten Waldflächen<br />

um über 125 Mio. Hektar reduziert.<br />

Entwicklung der weltweiten Waldflächen<br />

Mio. Hektar<br />

4500<br />

4000<br />

3500<br />

3000<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

Afrika Asien Europa Late<strong>in</strong>amerika<br />

1990 2000 2005<br />

Quelle (Daten): FAO (2007)<br />

Das bedeutet, dass trotz e<strong>in</strong>er zunehmen<strong>den</strong> Professionalisierung<br />

der Waldbewirtschaftung die zur Verfügung stehen<strong>den</strong><br />

Anbauflächen für Holz <strong>in</strong> Form von Wäldern und Plantagen<br />

begrenzt s<strong>in</strong>d und auch <strong>in</strong> Zukunft gegenüber dem<br />

heutigen Status voraussichtlich stagnieren beziehungsweise<br />

sogar ger<strong>in</strong>ger wer<strong>den</strong>.<br />

34 I Die Anlageklasse Wald<br />

Nordamerika<br />

Welt<br />

Abgesehen davon wird illegaler Holze<strong>in</strong>schlag, welcher<br />

zu e<strong>in</strong>er Preism<strong>in</strong>derung am Angebotsmarkt von Produkten<br />

der Holzwirtschaft führt, immer rigider verfolgt. Dieser<br />

Umstand wird sich auf die Preisentwicklung vorteilhaft<br />

auswirken.<br />

Auf der Exportseite ist Russland bisher unangefochtener<br />

Spitzenreiter. Betrachtet man die weltweiten Exporte von<br />

Rundholz seit dem Jahr 2001, so lässt sich feststellen, dass<br />

der Anstieg des Gesamtvolumens lediglich durch <strong>den</strong><br />

Anstieg der russischen Holzexporte getragen wird. In <strong>den</strong><br />

meisten anderen Ländern der Welt ist ten<strong>den</strong>ziell e<strong>in</strong>e<br />

Stagnation oder sogar e<strong>in</strong> Rückgang der Rundholzexporte zu<br />

verzeichnen. Aufgrund der von der russischen Regierung ab<br />

2009 geplanten deutlichen Erhöhung der Exportsteuer für<br />

Rundholz wird erwartet, dass die übrigen Holzmärkte von<br />

der ansteigen<strong>den</strong> weltweiten Nachfrage überproportional<br />

profitieren.<br />

Größte Exporteure von Rundholz<br />

Mio. m 3<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Quelle (Daten): FAOSTAT (2008)<br />

1996 2001<br />

2006<br />

Kanada Neuseeland Deutschland USA Sonstige Länder Russland


Wachstum und Verarbeitung<br />

Bäume s<strong>in</strong>d, abhängig von ihrem Alter beziehungsweise<br />

Volumen, zur Herstellung von verschie<strong>den</strong>en Produktkategorien<br />

verwertbar. Der Wert des Holzes steigt dabei über die<br />

verschie<strong>den</strong>en Entwicklungsstufen überproportional an.<br />

Das höchste Reifestadium im Wachstumszyklus e<strong>in</strong>es Baumes<br />

ist erreicht, wenn das Holz das notwendige Volumen<br />

Typische Wachstums- und Verwendungsstadien von Holz<br />

und die notwendige Stabilität zur Weiterverarbeitung als<br />

Massivmöbelholz oder Bauholz erreicht hat. E<strong>in</strong>e der edelsten<br />

Verarbeitungsformen von hochqualitativem Holz ist die<br />

Furnierherstellung.<br />

Zur Papierherstellung wer<strong>den</strong> im Gegensatz dazu relativ<br />

junge Bäume oder Abfallholz verwendet, die wesentlich<br />

günstiger s<strong>in</strong>d als ausgewachsene Bäume.<br />

Dynamische Etablierte Ausgewachsener<br />

Wachstumsphase Wachstumsphase Baum<br />

Zeithorizont Bis 10 Jahre 10 bis 20 Jahre Älter als 20 Jahre<br />

Jährliche Wachstumsrate 10-15 % 6-12 % 3-5 %<br />

Endprodukt Ger<strong>in</strong>ge Verwendbarkeit Steigende Marktgängigkeit Verwendung für<br />

(primäre Verwendung als Faserstoff und Verwendungs- hochwertige Produkte<br />

für die Papierherstellung) möglichkeiten<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Holz im Sägewerk, Diboll (Texas)<br />

35


Entwicklung zur Anlageklasse<br />

Vom strategischen Investment zur Kapitalanlage<br />

Die zur <strong>in</strong>dustriellen Nutzung geeigneten Waldflächen<br />

befan<strong>den</strong> sich <strong>in</strong> <strong>den</strong> Industrienationen bis Mitte der 80er<br />

Jahre <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> der Hand privater Waldeigentümer,<br />

staatlicher Körperschaften und der holzverarbeiten<strong>den</strong><br />

Industrie. Während die bei<strong>den</strong> erstgenannten Eigentümergruppen<br />

nur nachrangig wirtschaftliche Interessen verfolgten,<br />

lag der Primärfokus der holzverarbeiten<strong>den</strong> Betriebe<br />

auf der Sicherstellung der Rohstoffzufuhr für ihre Sägewerke<br />

und Papiermühlen und weniger auf Erträgen aus dem<br />

Holzverkauf.<br />

Im Zuge e<strong>in</strong>er stärkeren Fokussierung der holzverarbeiten<strong>den</strong><br />

Industrie auf ihr Kerngeschäft und mit wachsendem<br />

Interesse <strong>in</strong>stitutioneller Investoren wandelten sich <strong>in</strong> der<br />

Folge auch die Eigentumsstrukturen. Langfristige Liefervere<strong>in</strong>barungen<br />

mit <strong>den</strong> neuen Waldeigentümern sichern<br />

<strong>den</strong> holzverarbeiten<strong>den</strong> Betrieben auch weiterh<strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

Zugang zum Holz, während die neuen Eigentümer über aktive<br />

Bewirtschaftung und e<strong>in</strong>e stärker an der Marktentwicklung<br />

orientierte Handelsstrategie höhere Erträge anstreben.<br />

Vorreiter USA<br />

In <strong>den</strong> USA mit ihren etablierten Absatzmärkten und -strukturen<br />

ist diese Entwicklung am weitesten fortgeschritten.<br />

Die großen holzverarbeiten<strong>den</strong> Betriebe haben im Lauf der<br />

Zeit ihre Waldflächen bereits weitgehend veräußert; gleichzeitig<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>stitutionelle Investoren <strong>in</strong> <strong>den</strong> Markt e<strong>in</strong>getreten.<br />

Durch diesen Strukturwandel haben sich hier auch seit längerem<br />

entsprechend spezialisierte Waldmanager etablieren<br />

können. Zugleich verfügen die USA über e<strong>in</strong>en hohen Anteil<br />

<strong>in</strong>dustriell nutzbarer Waldflächen. So s<strong>in</strong>d von <strong>den</strong> 300 Mio.<br />

Hektar Waldflächen rund 50 Mio. Hektar grundsätzlich für<br />

e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dustrielle Nutzung geeignet. Dies entspricht zwei<br />

36 I Die Anlageklasse Wald<br />

Dritteln des weltweit für Wald<strong>in</strong>vestments verfügbaren<br />

Investitionsvolumens <strong>in</strong> Höhe von USD 300 Mrd.<br />

Die hohe Markttransparenz, etablierte Absatzstrukturen, der<br />

Zugang zu erfahrenen Waldmanagern, Rechtssicherheit und<br />

stabile politische Verhältnisse bieten <strong>den</strong> Investoren <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

USA die gewünschte Investitionssicherheit. Deutsche Investoren<br />

können über steuerlich transparente Strukturen zudem<br />

derzeit von niedrigen E<strong>in</strong>gangssteuersätzen profitieren.<br />

Wertschöpfungsquellen<br />

Erträge von Wald<strong>in</strong>vestments können zum e<strong>in</strong>en aus der<br />

Veräußerung des durch <strong>den</strong> laufen<strong>den</strong> Holze<strong>in</strong>schlag<br />

gewonnenen Holzes auf <strong>den</strong> nationalen und <strong>in</strong>ternationalen<br />

Absatzmärkten, zum anderen aus der Realisierung von<br />

Wertsteigerungen durch <strong>den</strong> Verkauf der Waldflächen mit<br />

dem gewachsenen Baumbestand zum Ende des Investitionszeitraums<br />

resultieren.<br />

Die erwartete Wertsteigerung beruht <strong>in</strong>sbesondere auf folgen<strong>den</strong><br />

Faktoren:<br />

Natürliches Baumwachstum:<br />

E<strong>in</strong> wesentlicher Teil der laufen<strong>den</strong> Erträge resultiert aus<br />

dem natürlichen Baumwachstum. Während der Wachstumsphase<br />

steigt dabei das Holzvolumen überproportional<br />

an. Zudem steigt mit dem Alter der Bäume auch der<br />

Anteil des qualitativ hochwertigeren Kernholz an.<br />

Erhöhung der Holzpreise:<br />

Aufgrund der steigen<strong>den</strong> Nachfrage <strong>in</strong>sbesondere auch<br />

aus Schwellenländern wie Ch<strong>in</strong>a oder Indien und des<br />

letztlich begrenzten Angebots wird mit steigen<strong>den</strong> Holzpreisen<br />

gerechnet.<br />

Steigerung der Landpreise:<br />

Die Verknappung des vorhan<strong>den</strong>en Angebots an geeigneten<br />

Waldflächen durch Faktoren wie beispielsweise die<br />

zunehmende Verstädterung und die Ausweitung von<br />

Umweltschutzzonen führt prognosegemäß zu mittelfristig<br />

steigen<strong>den</strong> Landpreisen.


Daneben bestehen weitere Möglichkeiten, Z<strong>usa</strong>tzerträge aus<br />

<strong>den</strong> Wald<strong>in</strong>vestments zu erzielen, beispielsweise durch<br />

die Verpachtung von Waldflächen als Erholungsgebiete<br />

(Angeln, Jagd etc.) oder die Zuführung zu neuen Nutzungsarten<br />

(z. B. Veräußerung an Umweltorganisationen zur<br />

Umgestaltung als Naturschutzgebiet). Die natürliche Fähigkeit<br />

der Bäume, CO2 aus der Luft zu b<strong>in</strong><strong>den</strong>, bietet zudem<br />

gegebenenfalls die Möglichkeit, im Rahmen des Emissionsrechtehandels<br />

CO2-Zertifikate gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gend zu veräußern.<br />

Rentabilität von Wald<strong>in</strong>vestments<br />

Die <strong>nachhaltige</strong> Rentabilität von Wald<strong>in</strong>vestments zeigt sich<br />

an der Entwicklung des Wald-Indexes des National Council<br />

of Real Estate Fiduciaries („NCREIF“). Der sogenannte<br />

„NCREIF Timberland Index“ bildet dabei quartalsweise die<br />

Erträge und Wertsteigerungen von professionell bewirtschafteten<br />

Waldflächen ab. Während die Datenbasis zunächst<br />

relativ ger<strong>in</strong>g war, erfolgt die Datenzulieferung zur<br />

Berechnung des Index heute durch mehrere Waldmanager,<br />

die mit ihren überwiegend nordamerikanischen Portfolios<br />

z<strong>usa</strong>mmen etwa 30 – 40 % des gesamten Investmentuniversums<br />

der Anlageklasse Wald auf sich vere<strong>in</strong>en. Der<br />

NCREIF Timberland Index wird allgeme<strong>in</strong> als Vergleichs<strong>in</strong>dex<br />

für US-Wald<strong>in</strong>vestments verwendet.<br />

Entwicklung NCREIF Timberland Index<br />

und S&P 500, Total Return seit 1988<br />

<strong>in</strong> %<br />

1800<br />

1600<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

1988<br />

1991<br />

1994<br />

NCREIF Timberland Index<br />

1997<br />

Quelle (Daten): NCREIF (2008); Standard & Poor’s (2008)<br />

2000<br />

S&P 500 Total Return<br />

2003<br />

2006<br />

Von 1988 bis 2007 weist der NCREIF Timberland Index auf<br />

Ebene der verwalteten Waldflächen e<strong>in</strong>e durchschnittliche<br />

jährliche Rendite von 15,3 % aus. Der Aktien<strong>in</strong>dex Standard<br />

& Poor`s 500, welcher die Aktien der 500 größten börsennotierten<br />

US-amerikanischen Unternehmen umfasst,<br />

kommt im gleichen Zeitraum auf e<strong>in</strong>e Vergleichsrendite von<br />

rund 13,0 %. Bei diesen Renditeangaben handelt es sich um<br />

die historische Entwicklung, es kann daraus ke<strong>in</strong>e Aussage<br />

für die Zukunft abgeleitet wer<strong>den</strong>.<br />

Aktive Bewirtschaftung<br />

Mit der Etablierung der Anlageklasse Wald ist zugleich auch<br />

e<strong>in</strong>e Professionalisierung <strong>in</strong> <strong>den</strong> Bewirtschaftungsstrukturen<br />

e<strong>in</strong>hergegangen. Das historisch gewachsene forstwirtschaftliche<br />

Wissen wird heutzutage durch gezielte Forschung und<br />

moderne, <strong>nachhaltige</strong> Bewirtschaftungsstrategien ergänzt.<br />

Bereits bei der Akquisition geeigneter Waldflächen nach<br />

<strong>in</strong>tensiver Due Diligence wird die Basis für e<strong>in</strong>e erfolgreiche<br />

Investition gelegt. Während der laufen<strong>den</strong> Bewirtschaftung<br />

gilt es, sowohl möglichst gute Wachstumsvoraussetzungen<br />

für <strong>den</strong> Baumbestand zu schaffen als auch potenziellen Risiken<br />

zu begegnen. Allgeme<strong>in</strong> zeigt die Historie, dass sich die<br />

Risiken von Wald<strong>in</strong>vestments durch Diversifikation und aktives,<br />

professionelles Management auch ohne teuren Versicherungsschutz<br />

kontrollieren lassen.<br />

E<strong>in</strong>e gute Infrastruktur und sorgfältiges Management gewährleisten<br />

bei Waldbrän<strong>den</strong> kurze Reaktionszeiten. Regelmäßige<br />

Durchforstung und Auslichtung kann möglichen<br />

Feuern zudem von vornhere<strong>in</strong> die Nahrung entziehen.<br />

Das Risiko e<strong>in</strong>er unkontrollierten Ausbreitung von Schad<strong>in</strong>sekten<br />

wie auch Baumkrankheiten lässt sich durch die Züchtung<br />

wenig anfälliger Baumarten, guten Zugang zu allen<br />

potentiellen Ausbruchsstellen und regelmäßige Kontrolle<br />

reduzieren. Auch die Diversifizierung über verschie<strong>den</strong>e<br />

Regionen, Baumarten und -alter sowie die Auswahl robus-<br />

37


ter, krankheits- und schädl<strong>in</strong>gsresistenter Arten hilft, das<br />

Scha<strong>den</strong>spotenzial zu begrenzen.<br />

Über regionale Diversifikation lässt sich zudem das Scha<strong>den</strong>spotential<br />

von räumlich begrenzten Extremwettern<br />

(Sturm, Hagel, Schnee etc.) reduzieren, so dass das Investment<br />

möglichst jeweils nur punktuell betroffen ist.<br />

Bei <strong>den</strong> laufen<strong>den</strong> Holzverkäufen können erfahrene Waldmanager<br />

aufgrund ihrer etablierten Absatzkanäle regelmäßig<br />

flexibel auf Preisschwankungen reagieren und Marktopportunitäten<br />

nutzen, gleichzeitig bieten langfristige<br />

Abnahmevere<strong>in</strong>barungen die Basis für laufende Erträge.<br />

Schwankungen beim Holzpreis aufgrund e<strong>in</strong>er Verschlechterung<br />

der Nachfrage oder e<strong>in</strong>er kurzfristigen Erhöhung des<br />

Angebots (z. B. durch zusätzliche Verkäufe nach W<strong>in</strong>dbruch<br />

etc.) wird über e<strong>in</strong>e entsprechende Verm<strong>in</strong>derung des Holze<strong>in</strong>schlags<br />

oder e<strong>in</strong> Ausweichen auf andere (<strong>in</strong>ternationale)<br />

Märkte begegnet.<br />

Zum Ende der Laufzeit der Investition stehen dem Waldmanager<br />

regelmäßig verschie<strong>den</strong>e Wege der Des<strong>in</strong>vestition<br />

offen, so können die Waldflächen z. B. an andere <strong>in</strong>stitutionelle<br />

Investoren veräußert wer<strong>den</strong> oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en REIT bzw.<br />

e<strong>in</strong> anderes börsennotiertes Unternehmen e<strong>in</strong>gebracht<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Nachhaltigkeit und Zertifizierung<br />

Nachhaltige Waldbewirtschaftung<br />

Vor dem H<strong>in</strong>tergrund von Klimawandel und Umweltverschmutzung<br />

rücken Kapitalanlagen, welche neben <strong>den</strong> re<strong>in</strong><br />

wirtschaftlichen Chancen auch e<strong>in</strong>en Beitrag zum Thema<br />

Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz leisten, <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

Vordergrund.<br />

38 I Die Anlageklasse Wald<br />

Gerade im H<strong>in</strong>blick auf die Klimaerwärmung, welche wesentlich<br />

durch <strong>den</strong> weltweiten CO2-Ausstoß verursacht wird,<br />

wur<strong>den</strong> im Rahmen der UN-Klimakonferenzen („Welt-Klimagipfel“),<br />

zuletzt 2007 auf Bali, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

mit dem 1997 beschlossenen Kyoto-Protokoll (erstmalige<br />

<strong>in</strong>ternationale Festlegung von rechtlich verb<strong>in</strong>dlichen Zielen<br />

für Emissionshöchstmengen der Industrieländer), Programme<br />

entwickelt, um diese negative Entwicklung e<strong>in</strong>zudämmen.<br />

Aufgrund der globalen Bedeutung dieser Thematik<br />

über die Staatsgrenzen h<strong>in</strong>weg ist die Erzielung von allseits<br />

akzeptierten Kompromissen politisch schwierig, <strong>in</strong>sbesondere<br />

auch aufgrund der bisherigen Zurückhaltung<br />

der USA, auf Bundesebene verb<strong>in</strong>dliche Vere<strong>in</strong>barungen zu<br />

ratifizieren. Jedoch entwickelt sich <strong>in</strong> <strong>den</strong> letzten Jahren auf<br />

US-E<strong>in</strong>zelstaatenebene e<strong>in</strong>e bislang nicht beobachtete Sensibilität<br />

bezüglich Nachhaltigkeits-, Klima- und Umweltschutzthemen.<br />

E<strong>in</strong> wesentlicher Beitrag hierzu war zweifellos<br />

die Verleihung des Frie<strong>den</strong>snobelpreises an Al Gore und<br />

an <strong>den</strong> Weltklimarat IPCC, welche sich <strong>in</strong>tensiv damit ause<strong>in</strong>andergesetzt<br />

haben, e<strong>in</strong> besseres Verständnis für die von<br />

Menschen verursachten Klimaveränderungen zu entwickeln<br />

und das Bewusstse<strong>in</strong> zu verbreiten, diesen Veränderungen<br />

zu begegnen.<br />

Beim G8-Gipfel <strong>in</strong> Japan im Juli 2008 haben auch die USA<br />

ihren Widerstand gegen das konkrete Ziel e<strong>in</strong>er Reduzierung<br />

klimaschädlicher Treibhausgase aufgegeben. Alle G8-Staaten<br />

bekannten sich zu dem Ziel, ihre Emissionen bis 2050<br />

m<strong>in</strong>destens zu halbieren. Die G8 arbeiten mit <strong>den</strong> fast 200<br />

Staaten, die sich an <strong>den</strong> UN-Verhandlungen über e<strong>in</strong> Nachfolgeabkommen<br />

für das 2012 auslaufende Kyoto-Protokoll<br />

beteiligen, auf dieses Halbierungsziel h<strong>in</strong>.<br />

Das gestiegene Umweltbewusstse<strong>in</strong> zeigt sich neben <strong>den</strong><br />

erwähnten <strong>in</strong>ternational festgelegten Kriterien, die <strong>in</strong>sbesondere<br />

auf die <strong>in</strong>dustriellen Emissionen abzielen, auch<br />

<strong>in</strong> strengen bundesstaatlichen Emissionsschutzregelungen<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> USA oder beispielsweise <strong>in</strong> der stark gestiegenen


Nachfrage nach Holzpelletheizungen oder zertifizierten<br />

Holzprodukten <strong>in</strong> Deutschland. Die so verstärkte Nachfrage<br />

nach Holz wird sich voraussichtlich <strong>in</strong> langfristig kont<strong>in</strong>uierlich<br />

steigen<strong>den</strong> Preisen für alle Holzrohstoffe niederschlagen.<br />

Im Gegensatz zu fossilen Energieträgern wie beispielsweise<br />

Erdöl, Erdgas und Kohle, deren Vorkommen endlich s<strong>in</strong>d,<br />

handelt es sich bei Holz um e<strong>in</strong>en umweltfreundlichen und<br />

nachwachsen<strong>den</strong> Rohstoff, der bei <strong>nachhaltige</strong>r Bewirtschaftung<br />

e<strong>in</strong>e unendliche Ressource ist.<br />

E<strong>in</strong>er der wesentlichen Aspekte für e<strong>in</strong>e Investition <strong>in</strong> Wald<br />

ist deshalb neben dem attraktiven Rendite-Risiko-Profil <strong>in</strong>sbesondere<br />

die Nachhaltigkeit von Investitionen <strong>in</strong> <strong>den</strong> Rohstoff<br />

Holz. Der Begriff „Nachhaltigkeit“ bedeutet die Nutzung<br />

e<strong>in</strong>es regenerierbaren natürlichen Systems – wie hier<br />

die Waldflächen – <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Weise, dass dieses System <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en<br />

wesentlichen Eigenschaften erhalten bleibt und se<strong>in</strong><br />

Bestand auf natürliche Weise nachwachsen kann.<br />

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ lässt sich im Falle von Waldbewirtschaftung<br />

auf das globale Öko- und Klimasystem<br />

ausdehnen: <strong>nachhaltige</strong> Waldbewirtschaftung schafft nicht<br />

nur e<strong>in</strong>e Lebensgrundlage für nachfolgende Generationen,<br />

sondern Wälder s<strong>in</strong>d auch wichtige CO2-Senken.<br />

Das bedeutet, dass die Bäume während ihres Wachstums<br />

CO2 aus der Atmosphäre aufnehmen und <strong>den</strong> Kohlenstoff <strong>in</strong><br />

ihrer Biomasse speichern. Der bei diesem Prozess frei wer<strong>den</strong>de<br />

Sauerstoff wird <strong>in</strong> die Atmosphäre abgegeben. Erst<br />

durch <strong>den</strong> späteren Abbau des Pflanzenmaterials (z. B. Zerfall,<br />

Verbrennung) wird CO2 wieder abgegeben, bei <strong>nachhaltige</strong>r<br />

Waldbewirtschaftung jedoch gleichzeitig von nachwachsen<strong>den</strong><br />

Bäumen wieder gebun<strong>den</strong>. Holz b<strong>in</strong>det also<br />

während des gesamten Waldbewirtschaftungszyklus und<br />

auch während der gesamten Zeit der Nutzung (z. B. <strong>in</strong> Form<br />

von Baustoffen oder Möbeln) CO2. Damit ist Holz über die<br />

gesamte Produktions- und Verwendungskette weitgehend<br />

CO2-neutral, im Unterschied zu anderen Baustoffen wie<br />

etwa Zement oder Kunststoffe, die <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong>en energieaufwändigen<br />

Herstellungsprozess erfordern.<br />

Zertifizierte Waldbewirtschaftung<br />

Investitionen <strong>in</strong> Waldflächen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA wie auch <strong>in</strong><br />

vielen anderen Staaten durch umfassende und strenge<br />

regulatorische und gesetzliche Vorgaben zur <strong>nachhaltige</strong>n<br />

und umweltschonen<strong>den</strong> Bewirtschaftung geregelt. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus haben Waldbewirtschafter zum Nachweis e<strong>in</strong>er<br />

<strong>nachhaltige</strong>n und ökologischen Bewirtschaftung der Waldflächen<br />

die Möglichkeit, ihre Produktion zertifizieren zu lassen.<br />

Das Fortbestehen der Voraussetzungen der Zertifizierung<br />

wird <strong>in</strong> regelmäßigen Abstän<strong>den</strong> überprüft.<br />

Weltweit gibt es e<strong>in</strong>e Reihe von Zertifizierungssystemen.<br />

Über die vier im Folgen<strong>den</strong> genannten und bezüglich ihrer<br />

Verbreitung und Reputation weltweit führen<strong>den</strong> Zertifizierungsstandards<br />

s<strong>in</strong>d derzeit ca. 267 Mio. Hektar Waldflächen<br />

zertifiziert. Das entspricht etwa 6,7 % (FAO) der globalen<br />

Waldfläche. Innerhalb der USA s<strong>in</strong>d knapp 14 % (FAO;<br />

FPAC) der Waldfläche zertifiziert.<br />

Der <strong>in</strong> Nordamerika am weitesten verbreitete Zertifizierungsstandard<br />

ist der sogenannte SFI-Standard (Susta<strong>in</strong>able<br />

Forestry Initiative). Daneben s<strong>in</strong>d die am häufigsten verwendeten<br />

Standards der FSC-Standard (Forest Stewardship<br />

Council), der PEFC-Standard (Programme for Endorsement<br />

of Forest Certification Schemes) sowie der CSA-Standard<br />

(Canadian Standards Association). Die <strong>in</strong> diesem Beteiligungsangebot<br />

erworbenen Waldflächen s<strong>in</strong>d ausnahmslos<br />

SFI-zertifiziert.<br />

Voraussetzung für die Zertifizierung ist jeweils e<strong>in</strong>e <strong>nachhaltige</strong><br />

und ressourcenschonende Waldbewirtschaftung, die<br />

<strong>den</strong> langfristigen Erhalt der Produktivität von Wald und<br />

Bo<strong>den</strong> gewährleistet. Neben dem Erhalt der Bo<strong>den</strong>-, Wasser-<br />

39


und Luftqualität ist auch die Artenvielfalt von Flora und Fauna<br />

für zukünftige Generationen zu bewahren. Exemplarisch<br />

s<strong>in</strong>d die wichtigsten Pr<strong>in</strong>zipien und Kriterien der Zertifizierung<br />

am Beispiel des SFI-Standards nachstehend dargestellt<br />

(siehe Kasten).<br />

Immer mehr Betriebe und Konsumenten legen verstärkt<br />

Wert auf e<strong>in</strong>e Nachhaltigkeitszertifizierung des von ihnen<br />

verarbeiteten oder z. B. als Möbel gekauften Holzes.<br />

Beispielsweise beabsichtigt der Möbelhersteller IKEA, ab<br />

2009 nur noch zertifiziertes Holz zu verwen<strong>den</strong>. E<strong>in</strong>e Erfül-<br />

Zertifizierung nach SFI-Standard<br />

(Susta<strong>in</strong>able Forestry Initiative)<br />

Waldzertifizierungssysteme haben regelmäßig das Ziel, das<br />

die zertifizierten Waldflächen bewirtschaftende Unternehmen<br />

zu e<strong>in</strong>er <strong>nachhaltige</strong>n Waldbewirtschaftung zu verpflichten.<br />

Die Zertifizierung bedeutet, dass die Holzproduktion die def<strong>in</strong>ierten<br />

ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Standards<br />

e<strong>in</strong>hält. Hierfür wer<strong>den</strong> fundierte Kriterien vorgegeben. Es<br />

erfolgt e<strong>in</strong>e regelmäßige Kontrolle zur Gewährleistung der<br />

E<strong>in</strong>haltung der Kriterien durch unabhängige Zertifizierungsagenturen.<br />

Das so produzierte Holz wird über die gesamte<br />

Verarbeitungskette bis zum Endprodukt mit dem entsprechen<strong>den</strong><br />

Zertifizierungssiegel gekennzeichnet.<br />

Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er <strong>nachhaltige</strong>n Waldbewirtschaftung ist das Ziel<br />

der Susta<strong>in</strong>able Forestry Initiative, e<strong>in</strong>e Interessengeme<strong>in</strong>schaft<br />

bezüglich Grundbesitzer, Holzproduzenten, Vertragspartnern<br />

und Kun<strong>den</strong> zu bil<strong>den</strong>. Der SFI-Standard trägt diesen<br />

Zielen über e<strong>in</strong>en Katalog von Richtl<strong>in</strong>ien, Zielen, Erfolgsmessgrößen<br />

und Indikatoren Rechnung.<br />

Über die E<strong>in</strong>haltung der Richtl<strong>in</strong>ien h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d die Holzproduzenten<br />

verpflichtet, auch mit ihren Lieferanten entsprechende<br />

Vorgehensweisen zu etablieren. Weiterh<strong>in</strong> müssen eigene Aktivitäten<br />

zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsexpertise<br />

unternommen und nachgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Der SFI-Standard gilt für die USA und Kanada <strong>in</strong> Ergänzung zu<br />

<strong>den</strong> Bundes-, Staats- und lokalen Vorschriften zum Schutz der<br />

Umwelt, der Arbeiter und der Bevölkerung.<br />

40 I Die Anlageklasse Wald<br />

lung dieses Ziels kann laut Presseberichten aufgrund des<br />

noch mangeln<strong>den</strong> Angebotes jedoch derzeit nicht garantiert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e Zertifizierung als werterhöhender Qualitätsstandard,<br />

<strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf Konsumgüter, wird zukünftig<br />

an Bedeutung gew<strong>in</strong>nen.<br />

Investments <strong>in</strong> zertifizierte Waldflächen s<strong>in</strong>d nachhaltig<br />

und bil<strong>den</strong> damit e<strong>in</strong>e verantwortungsvolle Investition <strong>in</strong><br />

die Zukunft der Erde.<br />

E<strong>in</strong> Unternehmen, dessen Wälder <strong>den</strong> SFI-Standard erfüllen,<br />

muss e<strong>in</strong>e schriftliche Festsetzung zur Implementierung und<br />

Erreichung der folgen<strong>den</strong> Richtl<strong>in</strong>ien vorweisen:<br />

Nachhaltige Waldbewirtschaftung zur Bewahrung der Bo<strong>den</strong>-,<br />

Luft- und Wasserqualität, der Artenvielfalt und des<br />

Erholungswertes des Waldes<br />

Anwendung von Metho<strong>den</strong>, die wissenschaftlich anerkannt<br />

sowie verantwortungsbewusst bezüglich Umwelt, Gesellschaft<br />

und Wirtschaft s<strong>in</strong>d<br />

Aufforstung unter Berücksichtigung der Erhaltung der<br />

Produktivität<br />

Sicherstellung der langfristigen Waldgesundheit durch<br />

Schutz des Waldbestandes vor Risiken wie Feuer, Schädl<strong>in</strong>gen<br />

und Erkrankungen<br />

Langfristiger Schutz und Erhalt der Wald- und Bo<strong>den</strong>produktivität<br />

Schutz der Wasserressourcen <strong>in</strong> See- und Ufergebieten<br />

Schutz von kulturell besonderen Gebieten (z. B. biologisch,<br />

geologisch, historisch)<br />

E<strong>in</strong>haltung der rechtlichen Vorgaben (bundesweite sowie<br />

lokale Vorgaben, Forst- und Umweltgesetze)<br />

Laufende Optimierung durch Datenerfassung und -auswertung<br />

und Ergreifung von Maßnahmen im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>e<br />

<strong>nachhaltige</strong> Waldbewirtschaftung.<br />

Diese Richtl<strong>in</strong>ien s<strong>in</strong>d anhand e<strong>in</strong>er Reihe von Zielen mit konkreten<br />

Vorgaben und Messkriterien dargestellt, welche <strong>in</strong> die<br />

Unternehmensstrategie und <strong>in</strong> das Tagesgeschäft zu implementieren<br />

s<strong>in</strong>d.


Wald<strong>in</strong>vestment zur<br />

Portfoliostabilisierung<br />

und als Inflationsschutz<br />

Attraktives Rendite-Risiko-Profil<br />

Wald<strong>in</strong>vestments s<strong>in</strong>d nicht nur aufgrund der attraktiven<br />

Renditeerwartungen e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Ergänzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ausgewogenen<br />

Portfolio. Die Standardabweichung des NCREIF<br />

Timberland Index war im Betrachtungszeitraum 1987 – 2007<br />

deutlich niedriger als die des Aktien<strong>in</strong>dex S & P 500, der<br />

darüber h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere durchschnittliche Rendite aufwies.<br />

Das heißt, die langjährige Performance von Wald<strong>in</strong>vestments<br />

war deutlich weniger Schwankungen unterworfen als<br />

der Aktienmarkt. Gegenüber Anlagen <strong>in</strong> US-Immobilien wiesen<br />

Wald<strong>in</strong>vestments <strong>in</strong> der Vergangenheit e<strong>in</strong>e stärkere<br />

Streuung, jedoch auch e<strong>in</strong>e überproportional höhere Rendite<br />

aus.<br />

Assetklasse Vergleichs- Jährliche Standard<strong>in</strong>dex<br />

Rendite abweichung<br />

Wald NCREIF<br />

Timberland Index 15,3 % 1) 10,6 % 1)<br />

Aktien (USA) S & P 500 11,8 % 2) 16,2 % 2)<br />

Immobilien NCREIF<br />

(USA) Property Index 8,7 % 1) 6,4 % 1)<br />

1) 1987 – 2007<br />

2) 1988 – 2007<br />

Quelle (Daten): NCREIF (2008); Standard & Poor`s (2008)<br />

Sollten die Holzpreisentwicklung oder die Exportbed<strong>in</strong>gungen<br />

für Holz <strong>in</strong> bestimmten Anlagejahren e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>schlag<br />

unattraktiv ersche<strong>in</strong>en lassen, so können die Bäume e<strong>in</strong>fach<br />

stehen gelassen wer<strong>den</strong>. Diese Bevorratung ist nicht nur<br />

kostenlos, sondern die Bäume wachsen währenddessen<br />

weiter. Da Bäumen <strong>in</strong> jedem weiteren Lebensjahr mehr und<br />

höherwertiges Volumen als im jeweiligen Vorjahr h<strong>in</strong>zu<br />

wächst, f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> progressiver Wertzuwachs statt. Waldflächen<br />

s<strong>in</strong>d also gleichzeitig Fabrik und rentables Lager für<br />

die Holzherstellung.<br />

Ger<strong>in</strong>ge Korrelation mit anderen Anlageklassen<br />

Neben dem positiven Rendite-Risiko-Profil ist e<strong>in</strong> weiterer<br />

entschei<strong>den</strong>der Faktor der Vorteilhaftigkeit e<strong>in</strong>es Wald<strong>in</strong>vestments,<br />

dass Wald<strong>in</strong>vestments e<strong>in</strong>e äußerst ger<strong>in</strong>ge<br />

Korrelation zu anderen Anlageklassen, <strong>in</strong>sbesondere Aktienanlagen,<br />

aufweisen.<br />

Wald<strong>in</strong>vestments zur Portfoliodiversifikation<br />

Assetklasse Vergleichs<strong>in</strong>dex Korrelationskoeffizient 1)<br />

Europäische<br />

Anleihen<br />

Europäische<br />

EFFAS All Europe 0,13<br />

Aktien DJ Euro Stoxx 0,09<br />

Globale Aktien MSCI 0,07<br />

US-Immobilien NCREIF<br />

Property Index - 0,26<br />

US-Inflation CPI 0,45<br />

1) 1987 – 2004; US-Inflation: 1987 – 2006<br />

Quelle: IWC, Timberland Investments <strong>in</strong> an Institutional Portfolio (2006);<br />

Forest Research Group (2007)<br />

Der Korrelationskoeffizient ist e<strong>in</strong> Maß für <strong>den</strong> l<strong>in</strong>earen<br />

Z<strong>usa</strong>mmenhang zwischen verschie<strong>den</strong>en Merkmalen und<br />

kann dabei Werte zwischen 1 und -1 annehmen. Bei e<strong>in</strong>em<br />

Wert von +1 (-1) besteht e<strong>in</strong> vollständig positiver (bzw.<br />

negativer) l<strong>in</strong>earer Z<strong>usa</strong>mmenhang. Bei e<strong>in</strong>em Wert von 0<br />

hängen die betrachteten Größen überhaupt nicht vone<strong>in</strong>ander<br />

ab. E<strong>in</strong>zig zur Inflation weisen Wald<strong>in</strong>vestments e<strong>in</strong>e<br />

deutliche positive Korrelation auf (siehe auch <strong>den</strong> nachstehen<strong>den</strong><br />

Abschnitt „Inflationsschutz“). Aufgrund ihrer niedrigen<br />

Korrelation zu anderen Anlageklassen eignen sich Wald<strong>in</strong>vestments<br />

somit zur Portfoliodiversifizierung.<br />

41


Wald<strong>in</strong>vestments, welche über <strong>den</strong> tatsächlichen Erwerb<br />

von Waldflächen erfolgen, s<strong>in</strong>d vergleichsweise unabhängig<br />

von <strong>den</strong> F<strong>in</strong>anzmärkten, da hier konkrete Vermögensgegenstände<br />

vorliegen. Wald<strong>in</strong>vestitionen über Aktien oder Zertifikate<br />

h<strong>in</strong>gegen können Auswirkungen von Schwankungen<br />

auf <strong>den</strong> F<strong>in</strong>anzmärkten unterliegen oder auch Emittentenrisiken<br />

enthalten. Diese Auswirkungen können von Unsicherheiten<br />

und Übertreibungen an anderen Märkten bee<strong>in</strong>flusst<br />

und von <strong>den</strong> realwirtschaftlichen Entwicklungen abgekoppelt<br />

wer<strong>den</strong>, wie etwa bei der Kreditkrise 2007 / 2008. Um<br />

diese Nachteile e<strong>in</strong>es Investments über Aktien oder Zertifikate<br />

zu vermei<strong>den</strong>, partizipiert die Fondsgesellschaft an realen<br />

Waldflächen und Baumbestän<strong>den</strong>.<br />

Inflationsschutz<br />

E<strong>in</strong> weiteres wichtiges Argument für die Anlageklasse Wald<br />

ist die Eigenschaft von Wald<strong>in</strong>vestments als Inflationsschutz.<br />

Die Preissteigerungen für Holz und Waldflächen<br />

haben <strong>in</strong> der Vergangenheit die allgeme<strong>in</strong>e Inflation<br />

zumeist übertroffen, historisch gesehen lag die Preissteigerungsrate<br />

der Holzpreise etwa 3 % über der Inflationsrate.<br />

Wald<strong>in</strong>vestments liefern Holz für e<strong>in</strong>e Vielzahl von Produkten,<br />

deren Nachfrage mit dem Bevölkerungs-, Wirtschaftsund<br />

Wohlstandswachstum verknüpft ist. Als Folge daraus<br />

resultiert die positive Korrelation und damit e<strong>in</strong> enger<br />

Z<strong>usa</strong>mmenhang zur Inflation. Dabei waren Wald<strong>in</strong>vestments<br />

<strong>in</strong> der Vergangenheit <strong>in</strong> der Lage, Inflation deutlich<br />

mehr als auszugleichen.<br />

Die nachstehende Abbildung zeigt die Entwicklung des<br />

NCREIF Timberland Index seit 1986 sowohl nom<strong>in</strong>al als<br />

auch real, also bere<strong>in</strong>igt um die jeweilige Inflationsrate<br />

gemessen am US-Konsumentenpreis<strong>in</strong>dex (CPI).<br />

42 I Die Anlageklasse Wald<br />

„Nom<strong>in</strong>ale“ und „reale“ Entwicklung des NCREIF<br />

(Index: Basisjahr 1987 bei 100)<br />

<strong>in</strong> %<br />

1700<br />

1500<br />

1300<br />

1100<br />

900<br />

700<br />

500<br />

300<br />

100<br />

1987 1992 1997 2002 2007<br />

Inflationsbere<strong>in</strong>igter NCREIF<br />

NCREIF<br />

Quelle (Daten): NCREIF (2008); US Bureau of Labour Statistics (2008)<br />

Der bislang ten<strong>den</strong>zielle Gleichlauf <strong>in</strong> der Entwicklung zeigt<br />

deutlich die <strong>in</strong>flationsschützende Wirkung e<strong>in</strong>er Investition<br />

<strong>in</strong> Waldflächen. E<strong>in</strong> Anstieg der jeweiligen Inflationsrate<br />

geht üblicherweise mit entsprechen<strong>den</strong> nom<strong>in</strong>alen Renditesteigerungen<br />

bei Wald<strong>in</strong>vestments e<strong>in</strong>her.<br />

Z<strong>usa</strong>mmenfassend dargestellt kann die Beimischung<br />

von Wald<strong>in</strong>vestments die Volatilität e<strong>in</strong>es Anlageportfolios<br />

senken und gleichzeitig die erwartete Rendite<br />

erhöhen. Diese positive Eigenschaft von Wald<strong>in</strong>vestments<br />

als Instrument zur Portfoliodiversifizierung<br />

haben sich bereits zahlreiche <strong>in</strong>stitutionelle Investoren,<br />

Adelsdynastien und Stiftungen zunutze gemacht, die<br />

teilweise seit Jahrhunderten und mit beträchtlichen<br />

Investitionssummen an Waldflächen beteiligt s<strong>in</strong>d und<br />

darüber h<strong>in</strong>aus beabsichtigen, ihre Allokation <strong>in</strong> Wald<strong>in</strong>vestments<br />

weiter zu erhöhen.


Sägewerk: Schnittholz-Lagerung, Diboll (Texas)<br />

43


Das Wald<strong>in</strong>vestment der Waldgesellschaft<br />

Die Waldflächen<br />

Die Waldflächen der Waldgesellschaft erstrecken sich über<br />

<strong>in</strong>sgesamt rund 625.000 Hektar. Der Großteil dieser Flä-<br />

Waldflächen Ost-Texas/West-Louisiana<br />

10<br />

0 25<br />

Kilometer 1:1.500.000<br />

45<br />

610<br />

Sam Houston<br />

National<br />

Forest<br />

Houston<br />

44 I Das Wald<strong>in</strong>vestment der Waldgesellschaft<br />

50<br />

Davy Crockett<br />

National<br />

Forest<br />

Pasa<strong>den</strong>a<br />

N<br />

Diboll<br />

Murvaul Lake<br />

Angel<strong>in</strong>a<br />

National<br />

Forest Sam<br />

Rayburn<br />

Reservoir<br />

Ste<strong>in</strong>hagen<br />

Lake<br />

Silsbee<br />

chen (<strong>in</strong>sgesamt ca. 95 %) liegt im Osten des US-Bundesstaates<br />

Texas und im Westen des Bundesstaates Louisiana.<br />

Kle<strong>in</strong>ere Bestände bef<strong>in</strong><strong>den</strong> sich im Osten des Bundesstaa-<br />

Jasper<br />

Sab<strong>in</strong>e<br />

National<br />

Forest<br />

Beaumont<br />

Waldflächen der Waldgesellschaft Staatliche Wälder Seen & Wasserreservoirs<br />

49<br />

Toledo Bend<br />

Reservoir<br />

Texas<br />

DeQu<strong>in</strong>cy<br />

10<br />

210<br />

Kansas Missouri Ill<strong>in</strong>ois Kentucky Virg<strong>in</strong>ia<br />

North<br />

Oklahoma<br />

Arkansas<br />

Tennessee<br />

Carol<strong>in</strong>a<br />

South<br />

Carol<strong>in</strong>a<br />

Mississippi<br />

Alabama Georgia<br />

Louisiana<br />

Kisatchie<br />

National<br />

Forest<br />

Florida


tes Alabama und im Westen des Bundesstaates Georgia.<br />

Mit e<strong>in</strong>er Fläche, die vergleichbar ist mit ca. 25 % der Waldflächen<br />

des Bundeslandes Bayern, ist e<strong>in</strong>e hohe regionale<br />

Waldflächen Ost-Alabama/West-Georgia<br />

0 25<br />

Kilometer 1:1.500.000<br />

Birm<strong>in</strong>gham<br />

50<br />

N<br />

59<br />

Talladega<br />

National<br />

Forest<br />

Centre<br />

20<br />

Tuskegee<br />

National<br />

Forest<br />

Chattanooga<br />

La Grange<br />

R. B.<br />

Montgomery<br />

Woodruff<br />

Waldflächen der Waldgesellschaft Staatliche Wälder Seen & Wasserreservoirs<br />

Lake<br />

Diversifizierung gegeben, die zur Investitionssicherheit<br />

beiträgt. Die gesamten Waldflächen der Waldgesellschaft<br />

s<strong>in</strong>d SFI-zertifiziert (siehe Seite 39 / 40).<br />

West Po<strong>in</strong>t<br />

Lake<br />

85<br />

Columbus<br />

75<br />

185<br />

Cherokee<br />

National<br />

Forest<br />

Carters<br />

Lake<br />

Allatoona<br />

Lake<br />

Texas<br />

285<br />

575<br />

Nantahala<br />

National<br />

Forest<br />

985<br />

Kansas Missouri Ill<strong>in</strong>ois Kentucky Virg<strong>in</strong>ia<br />

North<br />

Oklahoma<br />

Arkansas<br />

Tennessee<br />

Carol<strong>in</strong>a<br />

South<br />

Carol<strong>in</strong>a<br />

Mississippi<br />

Alabama Georgia<br />

Louisiana<br />

Chattahoochee<br />

National<br />

Forest<br />

Ga<strong>in</strong>esville<br />

Lake<br />

Sidney Lanier<br />

Atlanta<br />

85<br />

Florida<br />

Oconee<br />

National<br />

Forest<br />

75<br />

45


Übersicht<br />

Die Waldflächen des Portfolios setzen sich aus zahlreichen<br />

abgeschlossenen E<strong>in</strong>heiten z<strong>usa</strong>mmen und verteilen sich<br />

über die oben genannten Regionen. Die Größe der e<strong>in</strong>zelnen<br />

Waldflächen reicht dabei von ca. 80 bis 400 Hektar. Die<br />

Waldflächen wer<strong>den</strong> dem Wachstumszyklus der Bäume entsprechend<br />

<strong>in</strong> Abhängigkeit vom Alter des jeweiligen Baumbestandes<br />

bewirtschaftet. Die Bandbreite reicht hierbei von<br />

kürzlich abgeholzten Flächen, die zur Wiederaufforstung anstehen,<br />

bis zu 25 Jahre alten, gereiften Baumbestän<strong>den</strong>.<br />

Der weit überwiegende Teil der Waldflächen (89 %) wird von<br />

Untergesellschaften der Waldgesellschaft als Eigentum<br />

gehalten. E<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>erer Teil der Wälder außerhalb von Texas<br />

ist über langfristige Verträge mit Restlaufzeiten von zehn<br />

bis 15 Jahren h<strong>in</strong>zugepachtet.<br />

Altersstruktur, Größe und Volumen der erworbenen Waldflächen *<br />

46 I Das Wald<strong>in</strong>vestment der Waldgesellschaft<br />

Baumbestand<br />

Die Waldflächen des Portfolios bestehen größtenteils aus<br />

e<strong>in</strong>er Mischung von Kiefernplantagen, natürlichen Kiefernwäldern<br />

und natürlichen Laubwäldern. Mit über 82 % des<br />

Gesamtvolumens stellen Kiefern <strong>den</strong> Hauptanteil am Waldportfolio.<br />

Dabei dom<strong>in</strong>iert die <strong>in</strong> der Region heimische Loblolly-<br />

bzw. Weihrauch-Kiefer („p<strong>in</strong>us taeda“) <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

bewirtschafteten Waldflächen. Die übrigen Gebiete weisen<br />

neben anderen Kiefernarten vor allem Laubbäume auf. So<br />

f<strong>in</strong><strong>den</strong> sich <strong>in</strong> trockenen Gebieten zwischen <strong>den</strong> Kiefern<br />

Laubgehölze wie Weißeiche und Tupelobaum, <strong>in</strong> <strong>den</strong> feuchteren<br />

Gebieten noch Amberbäume, Rotahorn sowie verschie<strong>den</strong>e<br />

Eichenarten.<br />

Das vorhan<strong>den</strong>e Holzvolumen verteilt sich zu rund 67 % auf<br />

kommerziell nutzbare Kiefern, zu rund 12 % auf Laubbäume<br />

und andere natürliche Wälder sowie zu 21 % auf Waldbestände,<br />

die nicht produktiv genutzt wer<strong>den</strong>. Die Altersverteilung<br />

des nutzbaren Kiefernbestandes ist relativ ausgewogen.<br />

Altersklasse Größe <strong>in</strong> Hektar In % an der gesamten Volumen In % am gesamten<br />

Plantagen<br />

erworbenen Fläche (<strong>in</strong> Tausend Tonnen) Volumen<br />

0 – 5 89.481 14 % 253 0 %<br />

6 – 11 77.572 12 % 2.573 4 %<br />

12 – 14 54.088 9 % 8.006 12 %<br />

15 – 17 43.306 7 % 6.541 10 %<br />

18 – 20 50.100 8 % 7.874 12 %<br />

21 – 23 30.257 5 % 4.696 7 %<br />

24 + 91.353 15 % 14.391 22 %<br />

Laubgehölze / Naturwälder 59.451 10 % 7.675 12 %<br />

Nicht unmittelbar nutzbare Flächen 129.685 21 % 13.839 21 %<br />

Gesamt 625.293 100 % 65.849 100 %<br />

Produktiver Grundstock 495.607 79 % 52.010 79 %<br />

* Summen können rundungsbed<strong>in</strong>gt abweichen.


Die für die gewerbliche Nutzung zu Verfügung stehen<strong>den</strong><br />

Waldflächen bieten e<strong>in</strong>en produktiven Grundstock von<br />

ca. 52 Mio. Tonnen an Kiefern und Laubholz.<br />

Der Zugang zu <strong>den</strong> Waldflächen wird durch Bundes- und<br />

Bezirksstraßen gewährleistet, <strong>in</strong>nerhalb der Waldflächen<br />

verlaufen Zubr<strong>in</strong>gerwege. Kontrollschranken regeln <strong>den</strong><br />

Zutritt zu <strong>den</strong> Waldflächen.<br />

Topographie<br />

Die Topographie der Waldflächen variiert mit der jeweiligen<br />

Geländekontur. Die Waldflächen <strong>in</strong> Texas und Louisiana<br />

liegen <strong>in</strong> der Küstenebene des Golf von Mexiko. Das Gebiet<br />

erstreckt sich von e<strong>in</strong>er überwiegend flachen Landschaft im<br />

Sü<strong>den</strong> nordwärts h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er sanften Hügellandschaft. Die<br />

Bo<strong>den</strong>beschaffenheit der Golfküstenebene bietet nährstoffreiche<br />

Lehmbö<strong>den</strong> im Westen sowie sandige Lehmbö<strong>den</strong> im<br />

Osten.<br />

Der Nor<strong>den</strong> der Region West-Georgia /Ost-Alabama wird<br />

vom Gebirgszug der Appalachen geprägt, mit zahlreichen<br />

Tälern, die zwischen steilen Bergrücken liegen und von<br />

Osten nach Westen <strong>in</strong> Richtung Nord-Georgia und Alabama<br />

verlaufen. Der Sü<strong>den</strong> ist geprägt vom Piedmont Plateau mit<br />

e<strong>in</strong>er Hügellandschaft. In der gesamten Region f<strong>in</strong><strong>den</strong> sich<br />

als dom<strong>in</strong>ierende Bo<strong>den</strong>arten Sandste<strong>in</strong> sowie fruchtbarer<br />

Kalkste<strong>in</strong>. Vorkommen an Eisenoxid verleihen dem lehmhaltigen<br />

Bo<strong>den</strong> <strong>in</strong> der gesamten Region e<strong>in</strong>e rötliche Färbung.<br />

Der jährliche Niederschlag beträgt <strong>in</strong> <strong>den</strong> Regionen durchschnittlich<br />

circa 1.397 Millimeter.<br />

Die Bewirtschaftung der Waldflächen<br />

Neupflanzungen<br />

Im Jahr 2008 wer<strong>den</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Waldgebieten der Waldgesellschaft<br />

voraussichtlich 9,3 Millionen neue Bäume gepflanzt.<br />

Die hierfür benötigten Setzl<strong>in</strong>ge entstammen zum Großteil<br />

e<strong>in</strong>er sich im mittelbaren Besitz der Waldgesellschaft bef<strong>in</strong>dlichen<br />

Baumschule <strong>in</strong> Jasper, Texas, welche von e<strong>in</strong>em mit<br />

dem Waldmanager verbun<strong>den</strong>en Unternehmen geführt wird.<br />

Bei der Züchtung dieser Setzl<strong>in</strong>ge wer<strong>den</strong> die neuesten forstwirtschaftlichen<br />

Techniken e<strong>in</strong>gesetzt, um möglichst widerstandsfähige<br />

und schnell wachsende Bäume zu züchten.<br />

Zur Optimierung des Baumwachstums ist auch die Behandlung<br />

der Bö<strong>den</strong> vor der Bepflanzung entschei<strong>den</strong>d, <strong>in</strong>sbesondere<br />

die Beseitigung der Reste von vorangegangenen<br />

Baumernten. E<strong>in</strong> Teil dieser Restanten wird jedoch belassen,<br />

um zu Nährstoffen zu kompostieren und Erosion vorzubeugen<br />

sowie als Futterreservoir für die Tierwelt. Oftmals wird<br />

auch der Bo<strong>den</strong> gelockert, um <strong>den</strong> Wurzeln der Setzl<strong>in</strong>ge zu<br />

ermöglichen, sich schneller auszubreiten.<br />

Die angestrebte Bepflanzungsdichte beträgt etwa 1.400 bis<br />

1.500 Bäume pro Hektar. Dabei beträgt die Überlebensquote<br />

der Bäume circa 90 %.<br />

Wachstumsphase und Ernte<br />

Professionell angepflanzte Kiefern erreichen nach zwei Jahren<br />

e<strong>in</strong>e durchschnittliche Höhe von etwa 2,4 Metern. E<strong>in</strong>e<br />

natürlich nachwachsende Kiefer erreicht <strong>in</strong> diesem Zeitraum<br />

durchschnittlich 0,7 bis 0,9 Meter Höhe.<br />

E<strong>in</strong>e an die vorherrschen<strong>den</strong> landschaftlichen und klimatischen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen angepasste und angemessene<br />

forstwirtschaftliche Behandlung, welche unter anderem<br />

<strong>den</strong> kontrollierten E<strong>in</strong>satz von Düngemitteln be<strong>in</strong>haltet, verbessert<br />

das Baumwachstum und die Produktivität.<br />

47


Nach 12 bis 18 Jahren wird der Baumbestand e<strong>in</strong>er Parzelle<br />

erstmals ausgedünnt. Diese geschlagenen Hölzer wer<strong>den</strong><br />

überwiegend zur Papier- und Zellstoffherstellung verwendet<br />

und an die entsprechen<strong>den</strong> Fabriken geliefert. Durch die<br />

Ausdünnung erhalten die verbliebenen Bäume mehr Licht<br />

und Platz, um zu qualitativ hochwertigerem Holz heranzuwachsen.<br />

Je nach Erntezeitpunkt dieser verbleiben<strong>den</strong>, reifen<br />

Bäume kann e<strong>in</strong>e zweite Ausdünnung nach etwa 18 bis<br />

21 Jahren erfolgen.<br />

Der optimale Erntezeitpunkt der reifen Bäume, die schließlich<br />

von <strong>den</strong> belieferten Sägewerken überwiegend zu Brettern<br />

und damit Baustoffen verarbeitet wer<strong>den</strong>, ist abhängig<br />

vom Site-Index der jeweiligen Waldfläche und f<strong>in</strong>det<br />

bei e<strong>in</strong>em Baumalter von etwa 24 bis 30 Jahren statt. Mit<br />

„Site-Index“ bezeichnet man die durchschnittliche Höhe der<br />

Bäume e<strong>in</strong>es Bestandes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Alter an e<strong>in</strong>em<br />

bestimmten Ort.<br />

Geerntet wer<strong>den</strong> üblicherweise z<strong>usa</strong>mmenhängende Teilflächen,<br />

die 50 Hektar nicht überschreiten. Die Produktivität<br />

und der Wert des Waldes wer<strong>den</strong> optimiert, <strong>in</strong>dem mit diesem<br />

Verfahren die Diversifizierung der Baumarten, die<br />

Altersstruktur sowie die Waldästhetik des gesamten Waldes<br />

Volumen<br />

Exemplarischer Wachstumszyklus e<strong>in</strong>er Kiefer<br />

Ger<strong>in</strong>ge<br />

Werthaltigkeit<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Dynamische<br />

Wachstumsphase<br />

48 I Das Wald<strong>in</strong>vestment der Waldgesellschaft<br />

Papier- und<br />

Schnittholz<br />

10 Jahre<br />

Etablierte<br />

Wachstumsphase<br />

erhalten bleiben. Innerhalb von zwei Jahren nach kompletter<br />

Ernte der Bäume solcher Teilflächen erfolgt die Wiederbepflanzung<br />

und der Kreislauf beg<strong>in</strong>nt von neuem.<br />

Zusätzliche Erträge aus <strong>den</strong> Wald<strong>in</strong>vestments<br />

Neben <strong>den</strong> Erträgen aus <strong>den</strong> Abverkäufen von geschlagenem<br />

Holz sowie der Veräußerung der Waldflächen zum<br />

Ende der Laufzeit wer<strong>den</strong> zusätzliche Erträge aus <strong>den</strong> Waldflächen<br />

angestrebt.<br />

So ist e<strong>in</strong> Großteil der Waldflächen im Eigentum der Untergesellschaften<br />

der Waldgesellschaft als Erholungsgebiet<br />

anerkannt. Beispielsweise wer<strong>den</strong> diese Wälder zur Jagd<br />

oder die diese Wälder durchfließen<strong>den</strong> Flüsse als Angelgebiete<br />

genutzt. Die daraus erzielten zusätzlichen Erträge fließen<br />

der Waldgesellschaft zu.<br />

Zudem weist e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er Teil der Waldflächen e<strong>in</strong>en höheren<br />

Wert auf, als mit forstwirtschaftlicher Bewirtschaftung zu<br />

erzielen ist. Ziel der Waldgesellschaft ist, diese Flächen zu<br />

i<strong>den</strong>tifizieren und während der Laufzeit der Waldgesellschaft<br />

zu veräußern, um <strong>den</strong> höheren Wert der alternativen<br />

Nutzung (z. B. andere landwirtschaftliche Nutzung) durch<br />

e<strong>in</strong>en über dem E<strong>in</strong>kaufspreis liegen<strong>den</strong> Verkaufspreis zu<br />

realisieren.<br />

Bau- und<br />

Möbelholz<br />

Furnierherstellung<br />

Hohe Werthaltigkeit<br />

20 Jahre Reifephase 30 Jahre


Aufzuchtstation bei Jasper (Texas)<br />

Investitionsobjekt, Luftaufnahme der Vorderseite, Aufzuchtstation von Nordosten bei Jasper gesehen (Texas) 49


Der Waldmanager<br />

Im Rahmen e<strong>in</strong>es Managementvertrages mit der Fondsgesellschaft<br />

übernimmt die Campbell Group die wesentlichen<br />

Pflichten des Managements der Waldflächen.<br />

Historie der Campbell Group<br />

Die Campbell Group mit Sitz <strong>in</strong> Portland im US-Bundesstaat<br />

Oregon bietet ihren Kun<strong>den</strong> seit 1981 Servicedienstleistungen<br />

im Rahmen von Akquisitionen und Management von<br />

Waldflächen an. Dabei verfolgt sie <strong>den</strong> Ansatz, die wesentlichen<br />

Aufgaben des Waldmanagements nicht an Subunternehmer<br />

zu vergeben, sondern die gesamte Wertschöpfungskette<br />

<strong>in</strong> das eigene Unternehmen zu <strong>in</strong>tegrieren.<br />

Somit kann die Campbell Group ihren Kun<strong>den</strong> e<strong>in</strong> kosteneffizientes<br />

und qualitativ hochwertiges Management aus<br />

e<strong>in</strong>er Hand bieten.<br />

Duncan Campbell, Geschäftsführer der Campbell Group,<br />

war Mitbegründer der Hancock Timber Resource Group, e<strong>in</strong>es<br />

Unternehmensverbunds von <strong>in</strong>sgesamt vier US-Waldmanagern.<br />

Die Campbell Group war <strong>in</strong>nerhalb dieser Gruppe<br />

verantwortlich für das Management von Waldflächen im<br />

Westen der USA und Kanadas im Wert von USD 1,3 Mrd. Im<br />

Jahr 1997 beendete die Campbell Group die Z<strong>usa</strong>mmenarbeit<br />

mit der Hancock Timber Resource Group. Mit e<strong>in</strong>em<br />

seitdem aufgebauten verwalteten Vermögen von derzeit<br />

USD 4,5 Mrd. und rund 250 Mitarbeitern an 21 Standorten<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> USA gehört die Campbell Group <strong>in</strong>zwischen zu <strong>den</strong><br />

größten Waldmanagern der Welt. Zu <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> der Campbell<br />

Group gehören bedeutende US-Pensionsfonds und Versicherungsgesellschaften.<br />

50 I Das Wald<strong>in</strong>vestment der Waldgesellschaft<br />

Neben e<strong>in</strong>em überdurchschnittlich erfolgreichen Waldmanagement<br />

steht die Campbell Group auch für e<strong>in</strong> positives<br />

Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter. In <strong>den</strong> vergangenen<br />

Jahren wurde die Campbell Group hierfür <strong>in</strong>sgesamt viermal<br />

ausgezeichnet, darunter als e<strong>in</strong>er der besten 100 Arbeitgeber<br />

des US-Bundesstaates Oregon.<br />

Die Eigentümerstruktur<br />

75 % der Anteile der Campbell Group s<strong>in</strong>d im Besitz des<br />

weltweit agieren<strong>den</strong> Versicherungskonzerns Old Mutual plc.<br />

Zum 31.12.2007 verwaltete Old Mutual plc. e<strong>in</strong> Vermögen<br />

von <strong>in</strong>sgesamt 279 Mrd. Britische Pfund. Die restlichen 25 %<br />

der Anteile der Campbell Group s<strong>in</strong>d im Eigentum der<br />

Geschäftsführung, die auch signifikant am Erfolg des Unternehmens<br />

beteiligt ist.<br />

Erfolgsbilanz<br />

Die Campbell Group hat bisher <strong>in</strong>sgesamt 327 Wald<strong>in</strong>vestment-Transaktionen,<br />

d.h. Akquisitionen und Veräußerungen<br />

von Waldflächen, im Gesamtwert von USD 8,5 Mrd. durchgeführt.<br />

Dabei entwickelten sich die von Campbell gemanagten<br />

Wälder im Vergleich zum NCREIF Timberland Index überdurchschnittlich<br />

erfolgreich. Derzeit verwaltet die Campbell<br />

Group rund 1 Mio. Hektar an Waldflächen.<br />

Vergleich der Wertentwicklung des von der Campbell<br />

Group gemanagten Waldportfolios mit dem<br />

NCREIF Timberland Index (jeweils vor Gebühren, p. a.)<br />

2003 bis 1999 bis 1987 bis<br />

2007 2007 2007<br />

Campbell<br />

Group<br />

NCREIF<br />

Timberland<br />

15,8 % 12,4 % 22,0 %<br />

Index 14,0 % 8,9 % 15,3 %<br />

Quelle (Daten): NCREIF (2008); The Campbell Group (2008)


Die <strong>in</strong> der Vergangenheit von der Campbell Group erzielten<br />

Ergebnisse s<strong>in</strong>d jedoch ke<strong>in</strong>e Garantie dafür, dass ähnliche<br />

Ergebnisse auch <strong>in</strong> der Zukunft erzielt wer<strong>den</strong> können und<br />

lassen ke<strong>in</strong>e Aussagen zum wirtschaftlichen Erfolg der<br />

Beteiligung des Investors zu.<br />

Nachhaltige Bewirtschaftung<br />

Die Campbell Group legt bei <strong>den</strong> von ihr gemanagten Wäldern<br />

besonderen Wert auf e<strong>in</strong>e <strong>nachhaltige</strong> und umweltschonende<br />

Bewirtschaftung. Dabei wer<strong>den</strong> alle gesetzlichen<br />

und regulatorischen Anforderungen <strong>in</strong> dieser H<strong>in</strong>sicht erfüllt<br />

bzw. übererfüllt.<br />

Dementsprechend s<strong>in</strong>d alle von der Campbell Group bewirtschafteten<br />

Wälder und damit auch die Waldflächen der<br />

Waldgesellschaft SFI-zertifiziert.<br />

Die Beteiligung an der<br />

Waldgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft erwirbt die Waldflächen mittelbar<br />

über die Waldgesellschaft, welche e<strong>in</strong>e US Limited Partnership<br />

ist. Hierzu hat sich die Fondsgesellschaft am<br />

04.08.2008 mit e<strong>in</strong>em Betrag von USD 24 Mio. als Limited<br />

Partner an der Waldgesellschaft beteiligt.<br />

Soweit die Fondsgesellschaft das garantierte Kommanditkapital<br />

von USD 30 Mio. überschreitet, ist vorgesehen, dass<br />

die Timber Class 1 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

(Beteiligungsgesellschaft) sukzessive weitere Anteile an<br />

der Waldgesellschaft zeichnet. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

räumt der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>e Option e<strong>in</strong>, entsprechend<br />

des Platzierungserfolges der Fondsgesellschaft Kommanditanteile<br />

an der Beteiligungsgesellschaft zu zeichnen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird ihre Anteile an der Waldgesellschaft<br />

sowie die damit <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung stehen<strong>den</strong><br />

Kosten zunächst mit Fremdkapital zwischenf<strong>in</strong>anzieren. Zur<br />

F<strong>in</strong>anzierung der Anteile an der Waldgesellschaft ist vorgesehen,<br />

dass die KGAL die Beteiligungsgesellschaft mit<br />

e<strong>in</strong>er entsprechen<strong>den</strong> Kapitalz<strong>usa</strong>ge ausstattet.<br />

Nach Zeichnung von Anteilen der Beteiligungsgesellschaft<br />

durch die Fondsgesellschaft wird das Zwischenf<strong>in</strong>anzierungsdarlehen<br />

der Beteiligungsgesellschaft (<strong>in</strong>klusive<br />

der aufgelaufenen Zwischenf<strong>in</strong>anzierungsz<strong>in</strong>sen) durch die<br />

Kapitale<strong>in</strong>lage der Fondsgesellschaft zurückgeführt. Sofern<br />

die Anteile der Fondsgesellschaft an der Beteiligungsgesellschaft<br />

hierfür nicht ausreichen, wird die KGAL ihre mittelbare<br />

Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft um <strong>den</strong><br />

Fehlbetrag erhöhen, so dass das Zwischenf<strong>in</strong>anzierungsdarlehen<br />

vollständig zurückgeführt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Zusätzlich zum Beteiligungsanteil ist von der Fondsgesellschaft<br />

und – im Falle e<strong>in</strong>er Erhöhung der Beteiligung an<br />

der Waldgesellschaft – von der Beteiligungsgesellschaft e<strong>in</strong><br />

Z<strong>in</strong>sausgleich <strong>in</strong> Höhe von 8,5 % p. a. bezogen auf die jeweilige<br />

Beteiligung an der Waldgesellschaft zu zahlen. Dieser<br />

Z<strong>in</strong>sausgleich berechnet sich für die Zeit vom Beg<strong>in</strong>n der<br />

Zeichnungsfrist der Waldgesellschaft bis zum Zeitpunkt der<br />

jeweiligen Beteiligung bzw. Erhöhung der Beteiligung und<br />

dient als Ausgleich an andere Investoren der Waldgesellschaft,<br />

die ihre Kapitale<strong>in</strong>lagen zu früheren Zeitpunkten<br />

geleistet haben.<br />

Durch die Mehrstöckigkeit der Beteiligungsstruktur können<br />

auf jeder Ebene Kosten entstehen. Insofern s<strong>in</strong>d die für Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen an <strong>den</strong> Investor zur Verfügung<br />

stehen<strong>den</strong> Beträge gegebenenfalls niedriger als bei e<strong>in</strong>er<br />

Direkt<strong>in</strong>vestition <strong>in</strong> Waldflächen.<br />

51


Eckdaten der Waldgesellschaft<br />

Firma Campbell Opportunity Timber Fund-A, L. P.<br />

Sitz Sitz der Gesellschaft ist der US Bundesstaat Delaware<br />

Rechtsform US Limited Partnership (vergleichbar mit e<strong>in</strong>er deutschen Kommanditgesellschaft)<br />

General Partner Campbell Opportunity Timber Fund GP, LLC, e<strong>in</strong>e 100%ige Tochtergesellschaft der Campbell Group.<br />

Der General Partner kann von <strong>den</strong> Investoren der Waldgesellschaft jederzeit mit e<strong>in</strong>er 85 % Mehrheit<br />

(bzw. 65 % bei Pflichtverstoß) abberufen und ausgetauscht wer<strong>den</strong>.<br />

Gesellschaftskapital Das Eigenkapital der Waldgesellschaft beträgt z<strong>usa</strong>mmen mit e<strong>in</strong>er parallelen, ebenfalls von der<br />

Campbell Group <strong>in</strong>itiierten Waldgesellschaft, an der weder die Fondsgesellschaft noch die Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligt ist oder sich beteiligen wird, <strong>in</strong>sgesamt rund USD 1,6 Mrd. Die Investition<br />

der bei<strong>den</strong> Waldgesellschaften <strong>in</strong> die Waldflächen erfolgt quotal über e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Hold<strong>in</strong>ggesellschaft.<br />

Fremdkapitale<strong>in</strong>satz Die Aufnahme von Fremdkapital darf 50 % der Anschaffungskosten der Waldflächen nicht überschreiten.<br />

Ab dem 30.10.2010 beträgt die Grenze 35 % des Marktwertes der Waldflächen. Die<br />

Waldflächen der Waldgesellschaft dienen als Besicherung des Fremdkapitals.<br />

Zeichnungsfrist Die Waldgesellschaft wurde am 29.10.2007 gegründet und steht grundsätzlich bis zum<br />

Laufzeit<br />

29.10.2008 Investoren zur Zeichnung offen.<br />

Die Laufzeit der Waldgesellschaft bis zum 31.12.2019 kann vom General Partner maximal um drei<br />

Jahre verlängert wer<strong>den</strong>.<br />

Management Das Management der Waldgesellschaft obliegt grundsätzlich dem General Partner. Die Fondsgesellschaft<br />

hat <strong>in</strong>sbesondere die Bewirtschaftung der Waldflächen im Rahmen e<strong>in</strong>es Managementvertrages<br />

auf die Campbell Group übertragen. Die Letztverantwortung verbleibt jedoch beim General<br />

Partner. Für bestimmte, besonders riskante Geschäfte benötigt der General Partner jedoch<br />

die Zustimmung der e<strong>in</strong>fachen Mehrheit der Investoren der Waldgesellschaft. Dies s<strong>in</strong>d etwa Veräußerungen<br />

des gesamten Waldportfolios unter Marktwert, E<strong>in</strong>gehen von Verb<strong>in</strong>dlichkeiten <strong>in</strong> Höhe<br />

von mehr als 35 % aller getätigten Investments, Transaktionen mit dem General Partner oder<br />

dem Manager bzw. deren Konzerngesellschaften.<br />

Management Honorar Die Campbell Group erhält für Ihre Tätigkeit als Manager der Waldflächen e<strong>in</strong> Honorar <strong>in</strong> Höhe von<br />

jährlich 0,75 % der Anschaffungskosten der Waldflächen. Dieses Honorar wird jährlich anhand des<br />

US-Inflations<strong>in</strong>dexes „CPI“ angepasst und ist monatlich nachschüssig von der Waldgesellschaft zu<br />

zahlen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus erhält die Campbell Group als Erfolgsbeteiligung 20 % der Erträge, die über e<strong>in</strong>e<br />

Verz<strong>in</strong>sung von 7 % p. a. auf die noch nicht zurückgezahlten Kapitale<strong>in</strong>lagen der Gesellschafter der<br />

Waldgesellschaft h<strong>in</strong>ausgehen. Zum 31.12.2011, 31.12.2015 und zum 31.12.2019 wird jeweils<br />

50 % dieser Erfolgsbeteiligung ausgezahlt. Dabei berechnen sich die Erträge auf Basis der Bewertung<br />

der Waldflächen zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt. Zum Zeitpunkt, zu dem m<strong>in</strong>destens<br />

95 % der Waldflächen der Waldgesellschaft veräußert wur<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> etwaige verbliebene<br />

Erfolgsbeteiligungen ausgezahlt.<br />

Gebühren & Kosten Es wer<strong>den</strong> ke<strong>in</strong>e zusätzlichen Gebühren für Erwerb und Verwertung der Waldflächen oder die<br />

F<strong>in</strong>anzierungsbeschaffung fällig. Die Waldgesellschaft hat die Kosten der Waldbewirtschaftung<br />

sowie die Kosten der laufen<strong>den</strong> Verwaltung der Waldgesellschaft zu tragen.<br />

Advisory Board Mit e<strong>in</strong>er Mehrheit der Stimmrechte der Waldgesellschaft ist vom General Partner e<strong>in</strong> Advisory<br />

Board, bestehend aus maximal sieben Repräsentanten der Gesellschafter der Waldgesellschaft,<br />

e<strong>in</strong>zurichten. Die Auswahl der Repräsentanten erfolgt durch <strong>den</strong> General Partner. Sofern e<strong>in</strong> Investor<br />

der Waldgesellschaft mit mehr als USD 100 Mio. beteiligt ist, steht ihm e<strong>in</strong> Sitz im Advisory<br />

Board zu. Das Advisory Board hat primär beratende Funktion. Sofern <strong>in</strong> Bezug auf <strong>den</strong> General Partner<br />

e<strong>in</strong> Interessenkonflikt vorliegt, darf e<strong>in</strong> Investment nicht ohne Zustimmung des Advisory Board<br />

vorgenommen wer<strong>den</strong>. Die Fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Zeichnung nicht Mitglied im<br />

Advisory Board.<br />

52 I Das Wald<strong>in</strong>vestment der Waldgesellschaft


Aufzuchtstation bei Jasper (Texas)<br />

53


Die Investition und F<strong>in</strong>anzierung<br />

Der abgebildete Investitions- und F<strong>in</strong>anzierungsplan der<br />

Fondsgesellschaft ist beispielhaft für e<strong>in</strong> Fondsvolumen <strong>in</strong><br />

Höhe von USD 50 Mio. dargestellt. Der geschäftsführende<br />

Gesellschafter kann das Fondsvolumen abhängig vom Platzierungserfolg<br />

und der Möglichkeit e<strong>in</strong>er (mittelbaren) Erhöhung<br />

der Beteiligung der Fondsgesellschaft an der Waldgesellschaft<br />

auf e<strong>in</strong>en Betrag von bis zu USD 350 Mio. erhöhen.<br />

Die KGAL garantiert zum Ende der Zeichnungsfrist die Platzierung<br />

von Kapitale<strong>in</strong>lagen <strong>in</strong> Höhe von USD 30 Mio. zur Sicherstellung<br />

der erforderlichen Kapitalausstattung für die bereits<br />

erfolgte Beteiligung an der Waldgesellschaft <strong>in</strong> Höhe von USD<br />

24 Mio.<br />

Investitions- und F<strong>in</strong>anzierungsplan für e<strong>in</strong> Fondsvolumen <strong>in</strong> Höhe von USD 50 Mio.*<br />

(Prognose, Stand: 05.08.2008)<br />

54 I Die Investition und F<strong>in</strong>anzierung<br />

Der Investitions- und F<strong>in</strong>anzierungsplan enthält teilweise<br />

geschätzte Werte. Insofern handelt es sich um e<strong>in</strong>e Prognose<br />

mit Stand 05.08.2008. Die dargestellten Vergütungen<br />

s<strong>in</strong>d mit Ausnahme der Vergütung für die Platzierungsgarantie<br />

größtenteils prozentual vom Fondsvolumen abhängig.<br />

Daneben enthält der Investitions- und F<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

aber auch teilweise noch nicht feststehende,<br />

volumensunabhängige Nebenkosten, so dass die Prozentangaben<br />

für alternative Fondsvolum<strong>in</strong>a von <strong>den</strong> dargestellten<br />

Werten abweichen können.<br />

Investitionsplan USD <strong>in</strong> % des Gesamt- <strong>in</strong> % des<br />

<strong>in</strong>vestitionsvolumens Fondsvolumens<br />

Anschaffungskosten<br />

(1) Investition <strong>in</strong> die Waldgesellschaft<br />

86,50 90,83<br />

1)<br />

<strong>in</strong>klusive Liquiditätsreserve 45.412.500 86,50 90,83<br />

Fondsabhängige Vergütungen 12,36 12,98<br />

(2) Eigenkapitalvermittlung (<strong>in</strong>klusive Agio) 4.500.000 8,57 9,00<br />

(3) Konzeptionsvergütung 1.487.5002) 2,83 2,98<br />

(4) Platzierungsgarantie / Kapitalz<strong>usa</strong>ge 500.0002) 0,95 1,00<br />

Fondsabhängige Nebenkosten<br />

(5) Rechtliche und steuerliche Beratung,<br />

1,14 1,20<br />

Due Diligence 320.000 2) (6) Sonstige Kosten<br />

0,61 0,64<br />

(<strong>in</strong>sbesondere Prospekterstellung) 280.000 2) 0,53 0,56<br />

Gesamt<strong>in</strong>vestitionsvolumen 52.500.000 100,00 105,00<br />

F<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

(7) Kapitale<strong>in</strong>lagen der Investoren (ohne Agio) 50.000.000 95,24 100,00<br />

(8) Agio 2.500.000 4,76 5,00<br />

Gesamtf<strong>in</strong>anzierungsvolumen 52.500.000 100,00 105,00<br />

* Rundungsdifferenzen durch EDV-bed<strong>in</strong>gte Auf- und Abrundung s<strong>in</strong>d möglich.<br />

1) Direkt und mittelbar über die Beteiligungsgesellschaft (<strong>in</strong>klusive hierfür anteilig anfallender Anlaufkosten).<br />

2) Inklusive der zum Zeitpunkt des Redaktionsstandes gelten<strong>den</strong> gesetzlichen Umsatzsteuer.


(1) Investition <strong>in</strong> die Waldgesellschaft <strong>in</strong>klusive<br />

Liquiditätsreserve<br />

Für die Investitionen <strong>in</strong> die Waldgesellschaft – bei e<strong>in</strong>em<br />

Kommanditkapital von mehr als USD 30 Mio. auch mittelbar<br />

über die Beteiligungsgesellschaft (siehe hierzu <strong>den</strong><br />

Abschnitt „Die Beteiligung an der Waldgesellschaft“, Seite<br />

51) – und die Bereithaltung e<strong>in</strong>er angemessenen Liquiditätsreserve<br />

stehen bei e<strong>in</strong>em beispielhaften Fondsvolumen<br />

von USD 50 Mio. rund 86,5 % des Gesamt<strong>in</strong>vestitionsvolumens<br />

zur Verfügung.<br />

(2) Eigenkapitalvermittlung<br />

Für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie die dafür im<br />

Z<strong>usa</strong>mmenhang stehen<strong>den</strong> Market<strong>in</strong>gmaßnahmen erhalten<br />

die Vertriebspartner von der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>e Vergütung<br />

von 4 % der gezeichneten Kapitale<strong>in</strong>lagen sowie das<br />

von <strong>den</strong> Investoren zu leistende Agio <strong>in</strong> Höhe von 5 % der<br />

gezeichneten Kapitale<strong>in</strong>lagen. Dies entspricht e<strong>in</strong>em Betrag<br />

<strong>in</strong> Höhe von rund 8,6 % bezogen auf die Summe aus<br />

gezeichneten Kapitale<strong>in</strong>lagen und Agio der Investoren. Bei<br />

e<strong>in</strong>em Fondsvolumen von USD 50 Mio. entspricht dies<br />

e<strong>in</strong>em Betrag <strong>in</strong> Höhe von <strong>in</strong>sgesamt USD 4,5 Mio. Das Agio<br />

wird vollständig zur F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es Teils dieses Entgelts<br />

verwendet.<br />

Der Initiator behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich zum<br />

oben genannten Entgelt Zahlungen aus eigenen Mitteln an<br />

die Vertriebspartner zu leisten. Zudem ist es möglich, dass<br />

e<strong>in</strong>zelne Vertriebspartner e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Provision oder<br />

weitere Provisionen von sonstigen Dritten erhalten. Die<br />

tatsächlich an <strong>den</strong> jeweiligen Vertriebspartner gezahlte<br />

Provision ist daher nur auf der Ebene des Vertriebspartners<br />

ermittelbar.<br />

(3) Konzeptionsvergütung<br />

Die KGAL erhält für die A<strong>usa</strong>rbeitung des Fondskonzeptes<br />

sowie des Prospekts e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Vergütung <strong>in</strong> Höhe<br />

von 2,5 % der gezeichneten Kapitale<strong>in</strong>lagen zuzüglich der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Höhe der Konzeptionsvergütung<br />

ist abhängig vom tatsächlichen Fondsvolumen.<br />

Beim prospektierten Fondsvolumen von USD 50 Mio.<br />

beträgt die Konzeptionsvergütung rund USD 1,5 Mio. (<strong>in</strong>klusive<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer).<br />

(4) Platzierungsgarantie / Kapitalz<strong>usa</strong>ge<br />

Die KGAL garantiert zum Ende der Zeichnungsfrist die E<strong>in</strong>werbung<br />

von Kapitale<strong>in</strong>lagen <strong>in</strong> Höhe von USD 30 Mio. Für<br />

die Abgabe dieser Platzierungsgarantie erhält die KGAL<br />

unabhängig vom Fondsvolumen e<strong>in</strong>e Vergütung <strong>in</strong> Höhe<br />

von USD 300.000.<br />

Für die Übernahme des Risikos im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit der<br />

Kapitalz<strong>usa</strong>ge an die Beteiligungsgesellschaft erhält die<br />

KGAL von der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>e Gebühr <strong>in</strong> Höhe von<br />

1 % des zur F<strong>in</strong>anzierung des Anteils der Fondsgesellschaft<br />

an der Beteiligungsgesellschaft notwendigen Kommanditkapitals<br />

(<strong>in</strong>klusive der anteiligen Anlaufkosten).<br />

Gesamthöhe der Provisionen<br />

Die Gesamthöhe der vorgenannten Provisionen gemäß<br />

Ziffer (2) bis (4) beträgt bei e<strong>in</strong>em Fondsvolumen von<br />

USD 50 Mio. rund 12,4 % des <strong>in</strong>sgesamt vom Investor e<strong>in</strong>gebrachten<br />

Kapitals (Kapitale<strong>in</strong>lage und Agio).<br />

55


(5) Rechtliche und steuerliche Beratung/<br />

Due Diligence<br />

Diese Position umfasst alle angefallenen und noch entstehen<strong>den</strong><br />

Kosten der rechtlichen und steuerlichen Prüfung<br />

des Fondskonzeptes, des Wald<strong>in</strong>vestments und der sich<br />

daraus für <strong>den</strong> Investor ergeben<strong>den</strong> Konsequenzen. Diese<br />

Position umfasst auch die der KGAL im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit<br />

der Auswahl und der Due Diligence der Waldgesellschaft<br />

und des Waldmanagers entstan<strong>den</strong>en Kosten wie Reisekosten<br />

sowie Kosten externer Berater.<br />

(6) Sonstige Kosten<br />

(<strong>in</strong>sbesondere Prospekterstellung)<br />

Für die Fertigung des Beteiligungsprospektes und weiterer<br />

Vertriebsmaterialien zu diesem Beteiligungsangebot sowie<br />

weitere mit der Erstellung des Angebots z<strong>usa</strong>mmenhängende,<br />

teilweise unvorhersehbare Kosten (z. B. Prüfungskosten<br />

sowie fondsspezifische Reisekosten der KGAL oder des<br />

geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters) hat der Initiator<br />

aufgrund von Erfahrungswerten bei e<strong>in</strong>em Fondsvolumen<br />

von USD 50 Mio. e<strong>in</strong>malige Aufwendungen <strong>in</strong> Höhe von<br />

USD 280.000 berücksichtigt. In dieser Kostenposition s<strong>in</strong>d<br />

sowohl fixe als auch vom Fondsvolumen abhängige Kosten<br />

enthalten. Die sonstigen Kosten wer<strong>den</strong> teilweise zunächst<br />

von der KGAL verauslagt und ihr nach E<strong>in</strong>gang ausreichender<br />

Kapitale<strong>in</strong>lagen von der Fondsgesellschaft erstattet.<br />

56 I Die Investition und F<strong>in</strong>anzierung<br />

(7) Kapitale<strong>in</strong>lagen der Investoren<br />

Die F<strong>in</strong>anzierung der Fondsgesellschaft erfolgt grundsätzlich<br />

nur durch Kapitale<strong>in</strong>lagen der Investoren. Die gezeichnete<br />

Kapitale<strong>in</strong>lage zuzüglich des Agios (5 % auf die gezeichnete<br />

Kapitale<strong>in</strong>lage) wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Summe mit Beitritt fällig.<br />

Zur Zwischenf<strong>in</strong>anzierung des durch die KGAL garantierten<br />

Kommanditkapitals sowie im Fall von aufgrund unvorhersehbarer<br />

Entwicklungen auftreten<strong>den</strong> Liquiditätsengpässen<br />

kann die Fondsgesellschaft auch Fremdkapital zu marktüblichen<br />

Z<strong>in</strong>sen aufnehmen.<br />

(8) Agio<br />

Auf die gezeichneten Kapitale<strong>in</strong>lagen der Investoren ist e<strong>in</strong><br />

Agio <strong>in</strong> Höhe von 5 % der gesamten Kapitale<strong>in</strong>lage e<strong>in</strong>zuzahlen,<br />

das als Teil des Honorars für die Eigenkapitalvermittlung<br />

verwendet wird.


Wald bei Diboll (Texas)<br />

57


Die Rentabilität der Beteiligung<br />

Liquidität aus der Beteiligung<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Die Erträge aus <strong>den</strong> Wald<strong>in</strong>vestments stammen überwiegend<br />

aus der aktiven Bewirtschaftung der Waldflächen<br />

(laufender Holze<strong>in</strong>schlag und Veräußerung auf <strong>den</strong> Holzabsatzmärkten)<br />

sowie aus der Veräußerung der Waldflächen<br />

vornehmlich zum Ende der Laufzeit. Die Erträge fließen<br />

an die Waldgesellschaft und von dieser weiter an die<br />

Fondsgesellschaft. Nach Abzug der auf <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en<br />

Ebenen anfallen<strong>den</strong> Kosten und unter Berücksichtigung der<br />

Ausschüttungsverteilung der Fondsgesellschaft wer<strong>den</strong> die<br />

Liquiditätsüberschüsse anschließend an die Investoren ausgeschüttet.<br />

Über die jeweils ausschüttungsfähigen Beträge entscheidet<br />

die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft, die zur Bestreitung<br />

zukünftiger Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />

e<strong>in</strong>e angemessene Liquiditätsreserve vorhalten<br />

wird. Ausschüttungen / Entnahmen können von der Fondsgesellschaft<br />

auch ohne vorherige schriftliche Ankündigung<br />

vorgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Angestrebte Rentabilität der Beteiligung (Prognose)<br />

Prognosezeitraum 1) bis 31.12.2019<br />

Geplante Ausschüttungen / Entnahmen<br />

ab 2010 (abhängig vom Holze<strong>in</strong>schlag) 2) 3) 1% – 7% p.a.<br />

Summe der Ausschüttungen /<br />

Entnahmen über die Laufzeit 2) 4) 170 % – 210 %<br />

1) Die Laufzeit kann vom geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter dreimal um jeweils e<strong>in</strong> Jahr<br />

verlängert wer<strong>den</strong>.<br />

2) Die Prozentbeträge beziehen sich auf das Kommanditkapital und berücksichtigen nicht<br />

das vom Investor zu zahlende Agio.<br />

3) Die vom Investor zu tragen<strong>den</strong> Kosten für die Beantragung e<strong>in</strong>er US-Steuernummer<br />

sowie im Falle der Inanspruchnahme des <strong>in</strong> diesem Beteiligungsangebot genannten<br />

US- Steuerberatungsvertrages wer<strong>den</strong> von der Fondsgesellschaft verauslagt und mit der<br />

folgen<strong>den</strong> Ausschüttung / Entnahme von der Fondsgesellschaft an <strong>den</strong> jeweiligen Investor<br />

verrechnet.<br />

4) Die Ausschüttungen / Entnahmen be<strong>in</strong>halten auch <strong>den</strong> Verkaufserlös aus <strong>den</strong> Waldflächen<br />

sowie die Rückzahlung des Kommanditkapitals.<br />

58 I Die Rentabilität der Beteiligung<br />

Die geplanten Ausschüttungen / Entnahmen resultieren <strong>in</strong>sbesondere<br />

aus <strong>den</strong> geplanten Holzverkäufen der Waldgesellschaft.<br />

Der Holze<strong>in</strong>schlag der Waldgesellschaft wird<br />

dah<strong>in</strong>gehend optimiert, dass <strong>in</strong> Zeiten niedriger Holzpreise<br />

weniger Holz und <strong>in</strong> Zeiten hoher Holzpreise mehr Holz<br />

geerntet wird. Insbesondere aus diesem Grund können<br />

die Ausschüttungen / Entnahmen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Jahren auch<br />

außerhalb der prognostizierten Bandbreite liegen bzw. ganz<br />

ausbleiben.<br />

Die der angestrebten Rentabilität unter anderem zugrunde<br />

liegende Plankalkulation der Waldgesellschaft zum Erwerbszeitpunkt<br />

des Waldportfolios gibt die Erwartungen des<br />

Waldmanagers wieder und stellt ke<strong>in</strong>e Gewähr für die<br />

Zukunft dar. Es ist somit davon auszugehen, dass die tatsächlich<br />

vom Investor erzielte Rentabilität aus se<strong>in</strong>er Beteiligung<br />

von der oben genannten angestrebten Rentabilität<br />

nach oben oder unten abweichen kann. Es besteht ke<strong>in</strong>e<br />

Garantie für das Erreichen der angestrebten Rentabilität.<br />

Auf der Ebene der Waldgesellschaft, der von der Waldgesellschaft<br />

zwischengeschalteten Gesellschaften und der Fondsgesellschaft<br />

gezahlte US-amerikanische oder deutsche Steuern,<br />

die der Investor auf se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>kommensteuerschuld<br />

anrechnen kann bzw. die dem Investor im Rahmen der<br />

E<strong>in</strong>kommensteuerveranlagung rückerstattet wer<strong>den</strong>, gelten<br />

bei der Ermittlung der angestrebten Rentabilität der Beteiligung<br />

als zum Zahlungszeitpunkt ausgeschüttet.<br />

E<strong>in</strong>e hohe Rentabilität auf Ebene der Waldgesellschaft führt<br />

aufgrund der erfolgsabhängigen Vergütung des Waldmanagers<br />

zu proportional ger<strong>in</strong>geren Rentabilitätszuwächsen auf<br />

Ebene des Investors.


Kosten der Waldgesellschaft<br />

Bevor von der Waldgesellschaft Ausschüttungen / Entnahmen<br />

vorgenommen wer<strong>den</strong> können, müssen die auf dieser<br />

Ebene entstehen<strong>den</strong> Kosten sowie das Honorar und e<strong>in</strong>e<br />

etwaige Erfolgsbeteiligung des Waldmanagers beglichen<br />

wer<strong>den</strong> (siehe hierzu <strong>den</strong> Abschnitt „Eckdaten der Waldgesellschaft“,<br />

Seite 52). Die verbleiben<strong>den</strong> Liquiditätsüberschüsse<br />

wer<strong>den</strong> an die Gesellschafter der Waldgesellschaft<br />

entsprechend ihrer Beteiligungsquoten ausgeschüttet.<br />

Laufende Kosten der Fondsgesellschaft<br />

Für die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft erhält<br />

die KGAL jährlich e<strong>in</strong>e Vergütung <strong>in</strong> Höhe von 0,5 % der zum<br />

Jahresende gezeichneten Kapitale<strong>in</strong>lagen zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

In <strong>den</strong> Jahren 2008 und 2009 beträgt diese<br />

Vergütung jährlich 1,0 % der zum Jahresende gezeichneten<br />

Kapitale<strong>in</strong>lagen zuzüglich Umsatzsteuer. Für ihre Leistungen<br />

unter dem Gesellschaftsvertrag bzw. dem Treuhandvertrag<br />

erhalten der geschäftsführende Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

sowie der Treuhandkommanditist jeweils jährlich<br />

USD 15.000 zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

Die sonstigen laufen<strong>den</strong> Kosten wer<strong>den</strong> für das prospektierte<br />

Fondsvolumen auf USD 80.000 geschätzt und be<strong>in</strong>halten<br />

<strong>in</strong>sbesondere Honorare für deutsche und US-amerikanische<br />

Steuer- und Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung,<br />

Bankgebühren, IHK-Beiträge, Kosten der Erstellung und des<br />

Versands der Korrespon<strong>den</strong>z der Fondsgesellschaft mit <strong>den</strong><br />

Investoren sowie fondsspezifische Reisekosten der KGAL<br />

oder des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters der Fondsgesellschaft.<br />

Daneben wirkt sich die im Rahmen der Ausschüttungsverteilung<br />

an Investoren zu leistende Vorzugsausschüttung<br />

(siehe § 14 Nr. 4 a Gesellschaftsvertrag) für die übrigen Investoren<br />

wie Kosten aus. Zudem können auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft abzuführende Steuern wie Gewerbesteuern<br />

oder für die Investoren e<strong>in</strong>zubehaltende Kapitalertragsteuern<br />

die Ausschüttungen / Entnahmen an die Investoren<br />

m<strong>in</strong>dern.<br />

Laufende Kosten der Beteiligungsgesellschaft<br />

Sollte die Fondsgesellschaft e<strong>in</strong> Kommanditkapital von<br />

mehr als USD 30 Mio. erreichen, ist vorgesehen, dass die<br />

Fondgesellschaft mit Erwerb der Anteile an der Beteiligungsgesellschaft<br />

zusätzliche mittelbare Beteiligungen an<br />

der Waldgesellschaft erwirbt. Die Kosten der Beteiligungsgesellschaft<br />

<strong>in</strong>sbesondere für deutsche und US-amerikanische<br />

Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Bankgebühren,<br />

IHK-Beiträge und Geschäftsführungs- und Verwaltungshonorare<br />

wer<strong>den</strong> auf jährlich USD 40.000 geschätzt und<br />

reduzieren die mittelbar über die Beteiligungsgesellschaft<br />

der Fondsgesellschaft zugewiesenen Erträge aus der Waldgesellschaft.<br />

Die Kosten der Zwischenf<strong>in</strong>anzierung der Beteiligungsgesellschaft<br />

s<strong>in</strong>d abhängig vom Zeitpunkt der Zeichnung der<br />

Anteile der Waldgesellschaft durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie der Zeichnung der Anteile an der Beteiligungsgesellschaft<br />

durch die Fondsgesellschaft und können aus<br />

diesem Grund nicht exakt beziffert wer<strong>den</strong>.<br />

59


Positives Alpha<br />

Neben dem Erreichen e<strong>in</strong>er attraktiven Rentabilität zielt<br />

das Beteiligungsangebot zugleich darauf ab, e<strong>in</strong> positives<br />

„Alpha“ für <strong>den</strong> Investor zu erzielen. Das „Alpha“ e<strong>in</strong>er Anlage<br />

bezeichnet deren Rentabilitätsunterschied gegenüber<br />

e<strong>in</strong>er Vergleichsgröße wie z. B. der allgeme<strong>in</strong>en Marktentwicklung.<br />

E<strong>in</strong> positives Alpha bedeutet dementsprechend<br />

e<strong>in</strong>e Z<strong>usa</strong>tzrendite gegenüber dem Markt. Im Alpha spiegelt<br />

sich dabei <strong>in</strong>sbesondere die Fähigkeit des Managements<br />

wider, über <strong>den</strong> Markttrend h<strong>in</strong>aus positive Ergebnisse zu<br />

erwirtschaften.<br />

Die Basisrentabilität resultiert bei diesem Beteiligungsangebot<br />

aus dem natürlichen Baumwachstum, der Entwicklung<br />

der Holzpreise und der Steigerung der Landpreise. Mit der<br />

Campbell Group ist zudem e<strong>in</strong> erfahrener Waldmanager<br />

e<strong>in</strong>gebun<strong>den</strong>, der se<strong>in</strong>e überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit<br />

<strong>in</strong> puncto <strong>nachhaltige</strong> Waldbewirtschaftung bereits<br />

<strong>in</strong> der Vergangenheit unter Beweis gestellt hat und dies<br />

auch für die Zukunft erwarten lässt. Mit ihrer Expertise und<br />

ihrem Netzwerk kann die Campbell Group während des<br />

kompletten Investitionszyklus – von der laufen<strong>den</strong> Bewirtschaftung<br />

über die marktgerechte Holzernte bis h<strong>in</strong> zur Veräußerung<br />

der Waldflächen – <strong>den</strong> Erfordernissen moderner<br />

Waldbewirtschaftung gerecht wer<strong>den</strong> und flexibel auf die<br />

jeweiligen Marktgegebenheiten reagieren.<br />

60 I Die Rentabilität der Beteiligung<br />

Auf Fondsebene wirken sich neben der sorgfältigen Partnerauswahl<br />

auch Faktoren wie die langjährige Strukturierungserfahrung<br />

des Initiators sowie e<strong>in</strong>e effiziente und hochwertige<br />

Fondsverwaltung auf das Alpha aus. Das aktive<br />

Z<strong>usa</strong>mmenwirken der e<strong>in</strong>gebun<strong>den</strong> Partner, die <strong>in</strong> ihren<br />

Kompetenzbereichen jeweils zu <strong>den</strong> führen<strong>den</strong> Marktakteuren<br />

gehören, bietet dem Investor die Chance auf e<strong>in</strong> positives<br />

„Alpha“.


Wald bei Diboll (Texas)<br />

61


Die rechtlichen Grundlagen<br />

Die Fondsgesellschaft<br />

Fondsgesellschaft dieses Beteiligungsangebotes ist die<br />

Timber Class 1 GmbH & Co. KG mit Sitz <strong>in</strong> Grünwald. Die<br />

Kommanditanteile an der Fondsgesellschaft können direkt<br />

als Kommanditist oder mittelbar als Treugeber gehalten<br />

wer<strong>den</strong>. Die Hauptmerkmale der Anteile ergeben sich aus<br />

<strong>den</strong> Erläuterungen dieses Kapitels. Persönlich haftender und<br />

geschäftsführender Gesellschafter der Fondsgesellschaft ist<br />

die LINDERA Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH.<br />

Zunächst e<strong>in</strong>ziger Kommanditist der Fondsgesellschaft<br />

ist bis zum E<strong>in</strong>tritt des Treuhandkommanditisten TERTIA<br />

ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH die MAGLOS Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH.<br />

Gründung, Gesellschaftszweck, Gesellschafter,<br />

Geschäftsführung<br />

Die Fondsgesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom<br />

05.11.2007 <strong>in</strong> der Rechtsform e<strong>in</strong>er Kommanditgesellschaft<br />

unter der Firma LINDERA Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG gegründet und am 12.02.2008 im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer<br />

HRA 91786 e<strong>in</strong>getragen. Die Fondsgesellschaft<br />

sowie der Gesellschaftsvertrag unterliegen deutschem<br />

Recht.<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare und /<br />

oder mittelbare Investition <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Portfolio von Waldflächen<br />

sowie alle hiermit im Z<strong>usa</strong>mmenhang stehen<strong>den</strong> Geschäfte,<br />

die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar<br />

oder mittelbar dienen; ausgenommen s<strong>in</strong>d Tätigkeiten<br />

oder Geschäfte, die gemäß § 34 c der Gewerbeordnung<br />

oder § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen der staatlichen<br />

Genehmigung bedürfen. Der Sitz der Gesellschaft ist Grünwald.<br />

Ihre Anschrift lautet Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

62 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Die LINDERA Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Grünwald, ist persönlich haftender und geschäftsführender<br />

Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft. Sie ist e<strong>in</strong>e<br />

100%ige Tochtergesellschaft der KGAL (siehe hierzu Kapitel<br />

„Die Übersicht über die Vertragspartner“ ab Seite 90). Sie<br />

ist alle<strong>in</strong> zur Geschäftsführung und zur Vertretung der<br />

Fondsgesellschaft berechtigt und verpflichtet (siehe § 12<br />

Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag). Die Geschäftsführungsbefugnis<br />

erstreckt sich auf die Vornahme aller Handlungen,<br />

die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft<br />

gehören. Handlungen, die über <strong>den</strong> gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft h<strong>in</strong>ausgehen, kann<br />

der geschäftsführende Gesellschafter nur mit Zustimmung<br />

der Gesellschafter vornehmen (siehe § 12 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

Scha<strong>den</strong>ersatzansprüche aus dem Gesellschafterverhältnis<br />

gegen <strong>den</strong> geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter<br />

bestehen lediglich bei grob fahrlässigen oder<br />

vorsätzlichen Pflichtverletzungen (siehe § 12 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter leistet<br />

ke<strong>in</strong>e Kapitale<strong>in</strong>lage und ist am Vermögen der Fondsgesellschaft<br />

nicht beteiligt. Grundsätzlich haftet der<br />

persönlich haftende Gesellschafter e<strong>in</strong>er Kommanditgesellschaft<br />

unbeschränkt. Abweichend von dieser gesetzlichen<br />

Bestimmung haftet vorliegend der persönlich haftende und<br />

geschäftsführende Gesellschafter als Kapitalgesellschaft<br />

nur beschränkt auf se<strong>in</strong> Gesellschaftsvermögen. Die Vergütung<br />

für die Übernahme der persönlichen Haftung und der<br />

Geschäftsführung ist im Kapitel „Die Rentabilität der Beteiligung“<br />

auf Seite 59 dargestellt.


Vere<strong>in</strong>fachte Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Struktur<br />

KGAL<br />

100%-Beteiligung<br />

LINDERA<br />

Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

persönliche Haftung,<br />

Geschäftsführung<br />

Gründungskommanditist war die SAMKO Grundstücks-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald. Bis zu ihrem<br />

Ausschei<strong>den</strong> aus der Fondsgesellschaft hatte sie die Rechte<br />

e<strong>in</strong>es Kommanditisten. Die SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH hat ihre Kommanditbeteiligung an<br />

TERTIA ZWEITE<br />

Beteiligungstreuhand<br />

GmbH<br />

Timber Class 1 GmbH & Co. KG<br />

(Fondsgesellschaft)<br />

Kapitalbeteiligung<br />

Treugeber<br />

Campbell Opportunity Timber Fund-A, L.P.<br />

(Waldgesellschaft)<br />

Investoren<br />

Treuhandkommanditist<br />

Waldflächen<br />

(mittelbar über zwischengeschaltete Gesellschaften)<br />

Direktkommanditisten<br />

Timber Class 1 Beteiligungsgesellschaft<br />

GmbH & Co. KG<br />

(Beteiligungsgesellschaft)<br />

1) Wenn die Fondsgesellschaft e<strong>in</strong> Kommanditkapital von mehr als USD 30 Mio. erreicht, wer<strong>den</strong> weitere Beteiligungen an der Waldgesellschaft über die Beteiligungsgesellschaft erworben.<br />

Für weitere Informationen zur Beteiligungsgesellschaft siehe Seite 94.<br />

2) Die Waldgesellschaft hat z<strong>usa</strong>mmen mit e<strong>in</strong>er ebenfalls von der Campbell Group <strong>in</strong>itiierten parallelen Waldgesellschaft, an der die Fondsgesellschaft nicht beteiligt ist, die Waldflächen<br />

erworben. Das Gesellschaftskapital dieser bei<strong>den</strong> Waldgesellschaften beträgt z<strong>usa</strong>mmen ca. USD 1,6 Mrd.<br />

der Fondsgesellschaft <strong>in</strong> Höhe von EUR 10.000 auf die MAG-<br />

LOS Beteiligungsgesellschaft mbH, Grünwald (im Folgen<strong>den</strong><br />

auch „Interimskommanditist“), übertragen und ist damit<br />

aus der Fondsgesellschaft ausgeschie<strong>den</strong>. Dabei erhielt sie<br />

das von ihr e<strong>in</strong>gezahlte Kapital zurückerstattet. Die Haft-<br />

63<br />

1)<br />

2)


summe des Interimskommanditisten wurde mit Gesellschafterbeschluss<br />

vom 29.07.2008 auf US-Dollar umgestellt<br />

und anschließend auf USD 15.000 herabgesetzt. Die Herabsetzung<br />

der Pflichte<strong>in</strong>lage wurde zum Handelsregister angemeldet.<br />

Sowohl der Gründungskommanditist als auch<br />

der Interimskommanditist s<strong>in</strong>d mittelbar 100%ige Tochtergesellschaften<br />

der KGAL (siehe hierzu das Kapitel „Die Übersicht<br />

über die Vertragspartner“ ab Seite 90).<br />

Über die vorstehend dargestellten, im Gesellschaftsvertrag<br />

festgelegten Vergütungen h<strong>in</strong>aus erhalten die Gründungsgesellschafter<br />

ke<strong>in</strong>e weiteren Gew<strong>in</strong>nbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

und sonstige Gesamtbezüge, weder <strong>in</strong>nerhalb<br />

noch außerhalb des Gesellschaftsvertrages.<br />

Jahresabschluss<br />

Die Fondsgesellschaft hat ihre <strong>in</strong> diesem Beteiligungsprospekt<br />

beschriebene Geschäftstätigkeit im Jahr 2008 aufgenommen.<br />

Für das vorangegangene Geschäftsjahr wurde<br />

e<strong>in</strong> Jahresabschluss mit Lagebericht aufgestellt sowie von<br />

der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Ganghoferstraße 29, 80339 München<br />

geprüft und bestätigt. Dieser ist Bestandteil dieses Beteiligungsprospektes<br />

(siehe Kapitel „Jahresabschluss und Lagebericht<br />

der Fondsgesellschaft zum 31.12.2007“ ab Seite<br />

114). Wesentliche Änderungen der Angaben im Jahresabschluss<br />

s<strong>in</strong>d seither nicht e<strong>in</strong>getreten. Seit Erstellung<br />

des Jahresabschlusses ist ke<strong>in</strong>e Zwischenübersicht veröffentlicht<br />

wor<strong>den</strong>.<br />

Beitritt der Investoren<br />

Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über <strong>den</strong><br />

Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft. Er kann<br />

jedoch erstmals bereits im Zeichnungssche<strong>in</strong> festlegen, ob<br />

er weiterh<strong>in</strong> als Treugeber beteiligt se<strong>in</strong> will oder ob er se<strong>in</strong>e<br />

Beteiligung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e unmittelbare Kommanditbeteiligung<br />

umwandeln und sich als Kommanditist <strong>in</strong> das Handelsregis-<br />

64 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

ter e<strong>in</strong>tragen lassen möchte (siehe Kapitel „Die Beteiligung“<br />

ab Seite 82). Über entsprechende Regelungen im Treuhandvertrag<br />

und im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

wird erreicht, dass der Treugeber dem direkt beteiligten<br />

Kommanditisten, soweit rechtlich möglich, h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

steuerlichen und rechtlichen Folgen gleichgestellt ist.<br />

E<strong>in</strong>lagen<br />

Das Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft beträgt zum<br />

05.08.2008 (Redaktionsstand des Beteiligungsprospektes)<br />

USD 15.000. Durch die Aufnahme beschränkt haftender<br />

Gesellschafter (Treugeber / Kommanditisten) kann der Treuhandkommanditist<br />

(bei entsprechender Nachfrage durch<br />

die Investoren) auf Weisung des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters<br />

das Gesellschaftskapital auf bis zu USD 350 Mio.<br />

(zuzüglich e<strong>in</strong>es Agios <strong>in</strong> Höhe von 5 %) erhöhen, ohne dass<br />

es e<strong>in</strong>er Zustimmung der weiteren Gesellschafter bedarf<br />

(siehe § 3 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Zeichnungsfrist endet planmäßig am 30.06.2009. Der<br />

geschäftsführende Gesellschafter kann die Zeichnungsfrist<br />

nach eigenem Ermessen bis zum 31.12.2009 verlängern oder<br />

auch zu e<strong>in</strong>em früheren Zeitpunkt been<strong>den</strong> (siehe § 3 Ziffer 4<br />

Gesellschaftsvertrag). Im Falle der Vollplatzierung endet die<br />

Zeichnungsfrist zum Zeitpunkt der Vollplatzierung.<br />

Die Fondsgesellschaft kann garantierte oder gezeichnete,<br />

aber noch nicht e<strong>in</strong>gezahlte Kapitale<strong>in</strong>lagen zwischenf<strong>in</strong>anzieren.<br />

Die Kapitale<strong>in</strong>lage des Investors muss auf m<strong>in</strong>destens<br />

USD 15.000 oder e<strong>in</strong>en höheren durch 1.000 ohne Rest<br />

teilbaren Betrag zuzüglich 5 % Agio lauten. Im Fall e<strong>in</strong>er<br />

Überzeichnung können auch ger<strong>in</strong>gere Beträge zugeteilt<br />

wer<strong>den</strong>. Die <strong>in</strong> das Handelsregister e<strong>in</strong>zutragende Haftsumme<br />

entspricht 1 % der Kapitale<strong>in</strong>lage ohne Agio. Der Investor<br />

leistet se<strong>in</strong>e Kapitale<strong>in</strong>lage <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrag. Die Kapitale<strong>in</strong>-


lage zuzüglich des vollen Agios (5 % auf se<strong>in</strong>e gesamte<br />

gezeichnete Kapitale<strong>in</strong>lage) wird unmittelbar nach Annahme<br />

der Beitrittserklärung durch <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten<br />

im Monat des Beitritts zur Fondsgesellschaft fällig (siehe<br />

§ 4 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Im Falle nicht fristgerechter Erbr<strong>in</strong>gung der Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

kann die Fondsgesellschaft Verzugsz<strong>in</strong>sen gemäß § 288 BGB<br />

verlangen. Darüber h<strong>in</strong>aus kann der Verzug mit der E<strong>in</strong>zahlung<br />

der Kapitale<strong>in</strong>lage dazu führen, dass das Treuhandverhältnis<br />

nicht wirksam zustande kommt, da die E<strong>in</strong>zahlung<br />

der E<strong>in</strong>lage e<strong>in</strong>e aufschiebende Bed<strong>in</strong>gung für das wirksame<br />

Zustandekommen des Treuhandverhältnisses darstellt (zu<br />

<strong>den</strong> Voraussetzungen siehe Zeichnungssche<strong>in</strong>). Das würde<br />

bedeuten, dass der Treuhandkommanditist der Fondsgesellschaft<br />

nicht im Auftrag des Investors beitreten würde. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus ist der Treuhandkommanditist zu e<strong>in</strong>er außeror<strong>den</strong>tlichen<br />

Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt.<br />

Die Fondsgesellschaft kann pauschal 15 % der Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

des jeweiligen Gesellschafters als Scha<strong>den</strong>ersatz verlangen.<br />

Dem Gesellschafter bleibt der Nachweis vorbehalten,<br />

dass ke<strong>in</strong> oder nur e<strong>in</strong> wesentlich ger<strong>in</strong>gerer Scha<strong>den</strong> entstan<strong>den</strong><br />

ist (siehe hierzu § 4 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag<br />

und <strong>den</strong> Zeichnungssche<strong>in</strong>).<br />

Für weitere Informationen zur E<strong>in</strong>lageerbr<strong>in</strong>gung siehe<br />

Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite 82 sowie <strong>den</strong> Zeichnungssche<strong>in</strong>.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ist Bestandteil<br />

dieses Beteiligungsprospektes und ab Seite 97 abgedruckt.<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages (e<strong>in</strong>schließlich<br />

der Auflösung der Fondsgesellschaft) können nur mit<br />

3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und mit<br />

Zustimmung des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters beschlossen<br />

wer<strong>den</strong> (siehe § 13 Ziffer 9 Gesellschaftsvertrag).<br />

Dauer der Gesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft endet zunächst am 31.12.2019. Der<br />

geschäftsführende Gesellschafter kann die Dauer der Fondsgesellschaft<br />

dreimal um jeweils e<strong>in</strong> Jahr verlängern (siehe<br />

§ 6 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Während der Dauer der Fondsgesellschaft ist e<strong>in</strong>e or<strong>den</strong>tliche<br />

Kündigung ausgeschlossen. E<strong>in</strong>e Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt unbenommen (siehe § 8 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Übertragung und Belastung von<br />

Gesellschaftsanteilen<br />

E<strong>in</strong>e vollständige oder teilweise Übertragung, Belastung<br />

oder sonstige Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf<br />

zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />

des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters. Die Zustimmung<br />

kann nur aus wichtigem Grund versagt wer<strong>den</strong> (siehe<br />

§ 7 Gesellschaftsvertrag). Für weitere Informationen zur<br />

Übertragung und Belastung der Beteiligung, <strong>in</strong>sbesondere<br />

zu <strong>den</strong> hierbei anfallen<strong>den</strong> Kosten, siehe Kapitel „Die Beteiligung“<br />

ab Seite 82.<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

Gesellschafterbeschlüsse wer<strong>den</strong> schriftlich und grundsätzlich<br />

im Umlaufverfahren gefasst. Die Beschlussfassung<br />

führt der geschäftsführende Gesellschafter durch. Gesellschafter<br />

können bei Vorliegen e<strong>in</strong>es wichtigen Grundes unter<br />

Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />

e<strong>in</strong>e außeror<strong>den</strong>tliche Beschlussfassung verlangen,<br />

wenn sie m<strong>in</strong>destens 10 % des Kommanditkapitals auf sich<br />

vere<strong>in</strong>igen (siehe § 13 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Beschlussfähigkeit bei Beschlüssen im Umlaufverfahren<br />

ist gegeben, wenn die im Gesellschaftsvertrag beschriebenen<br />

Formalien gewahrt wor<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d (siehe § 13 Ziffer 3<br />

65


Gesellschaftsvertrag). Die Beschlussfähigkeit im Rahmen<br />

der Gesellschafterversammlung ist gegeben, wenn alle<br />

Gesellschafter ordnungsgemäß gela<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d und der<br />

geschäftsführende Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist<br />

anwesend bzw. vertreten s<strong>in</strong>d (siehe § 13 Ziffer 5<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der<br />

Höhe der übernommenen Kapitale<strong>in</strong>lage. Auf je volle<br />

USD 1.000 der Kapitale<strong>in</strong>lage entfällt e<strong>in</strong>e Stimme. Der<br />

geschäftsführende Gesellschafter verfügt über 50 Stimmen.<br />

Die Treugeber haben gemäß ihrer Kapitale<strong>in</strong>lage e<strong>in</strong> eigenes<br />

Stimmrecht. Der Treuhandkommanditist hat ke<strong>in</strong> eigenes<br />

Stimmrecht, auch nicht bei außergewöhnlichen Angelegenheiten<br />

(siehe § 13 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die e<strong>in</strong>fache<br />

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Änderungen<br />

des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft erfordern jedoch die Mehrheit von 3/4 der<br />

abgegebenen gültigen Stimmen und die Zustimmung des<br />

geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters. Auch der Ausschluss<br />

e<strong>in</strong>es persönlich haften<strong>den</strong> Gesellschafters, der Entzug der<br />

Vertretungsmacht und der Entzug der Geschäftsführungsbefugnis<br />

kann ohne Vorliegen e<strong>in</strong>es wichtigen Grundes nur<br />

mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen<br />

beschlossen wer<strong>den</strong> (siehe § 13 Ziffer 9 Gesellschaftsvertrag).<br />

Abgaben- und Kostenbelastung der<br />

Fondsgesellschaft, Nachschusspflicht<br />

Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />

Steuern, Gebühren, Beiträge) und anderen Kosten, die<br />

auf Handlungen bzw. dem Verhalten e<strong>in</strong>es Gesellschafters<br />

beruhen (zum Beispiel Übertragung der Beteiligung, vorzeitiges<br />

Ausschei<strong>den</strong> aus der Gesellschaft) oder ihren Grund <strong>in</strong><br />

der Person oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform e<strong>in</strong>es<br />

Gesellschafters haben, s<strong>in</strong>d von dem die jeweilige Belastung<br />

66 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

auslösen<strong>den</strong> Gesellschafter und e<strong>in</strong>em etwaigen Rechtsnachfolger<br />

als Gesamtschuldner zu tragen (siehe § 11 Ziffer<br />

1 Gesellschaftsvertrag).<br />

E<strong>in</strong>e über die <strong>in</strong> <strong>den</strong> vorstehen<strong>den</strong> Abschnitten angesprochene<br />

Abgaben- und Kostenerstattungspflicht h<strong>in</strong>ausgehende<br />

Nachschusspflicht kann nur mit <strong>den</strong> Stimmen aller<br />

Gesellschafter und Treugeber beschlossen wer<strong>den</strong> (siehe<br />

§ 15 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Ausschüttung / Entnahme von Liquidität<br />

Die Gesellschafter s<strong>in</strong>d grundsätzlich im Verhältnis ihrer<br />

Kapitale<strong>in</strong>lagen am Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Dabei folgt die Ergebnisverteilung der Verteilung der<br />

Ausschüttungen / Entnahmen der Fondsgesellschaft an<br />

die Investoren. Zunächst erhalten die Gesellschafter, die vor<br />

Ablauf der Zeichnungsfrist beigetreten s<strong>in</strong>d, unabhängig<br />

vom Ergebnis der Fondsgesellschaft als Vorzugsausschüttung<br />

e<strong>in</strong>e Ausschüttung / Entnahme <strong>in</strong> Höhe von nom<strong>in</strong>al<br />

4 % p. a. auf ihre vor Ablauf der Zeichnungsfrist fällige und<br />

vollständig e<strong>in</strong>gezahlte Kapitale<strong>in</strong>lage (ohne Agio) für die<br />

Zeit vom ersten Tag des Monats, der auf die vollständige<br />

E<strong>in</strong>zahlung der Kapitale<strong>in</strong>lage sowie des Agios folgt, bis e<strong>in</strong>schließlich<br />

des ersten Tages des Monats, der auf <strong>den</strong> Ablauf<br />

der Zeichnungsfrist folgt (siehe § 14 Ziffer 4 (a) Gesellschaftsvertrag).<br />

Anschließend erhalten die Gesellschafter<br />

Ausschüttungen / Entnahmen im Verhältnis ihrer Kapitale<strong>in</strong>lagen<br />

gemäß Kapitalkonto I (siehe § 14 Ziffer 4 (b) Gesellschaftsvertrag).<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter entscheidet<br />

über die ausschüttungsfähigen Beträge und wird<br />

dabei zur Bestreitung zukünftiger Kosten und Verpflichtungen<br />

der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>e angemessene Liquiditätsreserve<br />

vorhalten. Die ausschüttungsfähigen Beträge wer<strong>den</strong><br />

zeitnah an die Investoren ausgeschüttet. Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen können von der Fondsgesellschaft auch<br />

ohne vorherige schriftliche Ankündigung vorgenommen<br />

wer<strong>den</strong>.


Ausschluss /Ausschei<strong>den</strong> aus der Gesellschaft<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, e<strong>in</strong>en<br />

Gesellschafter mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu<br />

e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft auszuschließen,<br />

wenn er se<strong>in</strong>en sonstigen Zahlungs-, Informations-<br />

und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, e<strong>in</strong><br />

Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren über se<strong>in</strong> Vermögen<br />

eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt<br />

wird, <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Gesellschaftsanteil die E<strong>in</strong>zelzwangsvollstreckung<br />

betrieben wird, e<strong>in</strong> Verstoß gegen das Geldwäschegesetz<br />

vorliegt oder e<strong>in</strong> sonstiger wichtiger Grund vorliegt. In<br />

diesen Fällen erhält der ausgeschlossene bzw. ausgeschie<strong>den</strong>e<br />

Gesellschafter e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> Höhe des handelsrechtlichen<br />

Buchwertes se<strong>in</strong>er Beteiligung, wie er sich aus<br />

der Schlussbilanz des Geschäftsjahres ergibt, welches vor<br />

se<strong>in</strong>em Ausschei<strong>den</strong> beendet war, zuzüglich des zeitanteilig<br />

auf <strong>den</strong> Zeitpunkt des Ausschei<strong>den</strong>s berechneten Ergebnisses<br />

unter Berücksichtigung zwischenzeitlich getätigter Entnahmen<br />

sowie noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />

nach § 7 Ziffer 6 und 8 sowie § 11<br />

Gesellschaftsvertrag, höchstens aber <strong>in</strong> Höhe des Verkehrswertes<br />

se<strong>in</strong>er Beteiligung abzüglich eventuell ausstehender<br />

Kapitale<strong>in</strong>lagen (siehe § 8 Ziffer 2, § 10 Ziffer 1 und 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

Tod e<strong>in</strong>es Gesellschafters<br />

Verstirbt e<strong>in</strong> Gesellschafter, geht die Beteiligung auf se<strong>in</strong>e<br />

Erben über und die Fondsgesellschaft wird mit <strong>den</strong> Erben<br />

fortgesetzt (siehe § 9 Gesellschaftsvertrag).<br />

Auflösung und Liquidation<br />

Mit e<strong>in</strong>er Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen<br />

und mit Zustimmung des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters<br />

können die Gesellschafter die Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft beschließen. Die Liquidation erfolgt durch<br />

<strong>den</strong> geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter oder durch <strong>den</strong> /die<br />

von ihm zu benennen<strong>den</strong> Liquidator(en) (siehe § 13 Ziffer 9<br />

und § 16 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

Haftung der Gesellschafter<br />

Der Investor, der sich unmittelbar als Kommanditist an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligt, haftet gegenüber Gläubigern<br />

der Fondsgesellschaft bis zur Höhe se<strong>in</strong>er im Handelsregister<br />

e<strong>in</strong>getragenen Haftsumme <strong>in</strong> Höhe von 1 % der übernommenen<br />

Kapitale<strong>in</strong>lage (siehe Kapitel „Die Risikoh<strong>in</strong>weise“<br />

ab Seite 12). Die Investoren, die sich als Treugeber an<br />

der Fondsgesellschaft beteiligen, haften nicht unmittelbar<br />

für Schul<strong>den</strong> der Fondsgesellschaft, müssen aber <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten<br />

von e<strong>in</strong>er Haftung aus der Beteiligung<br />

freistellen. Sie s<strong>in</strong>d wirtschaftlich betrachtet dem Kommanditisten<br />

bezüglich der Haftung gleichgestellt.<br />

Die LINDERA Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH als<br />

persönlich haftender Gesellschafter haftet zugleich auch<br />

persönlich und unbeschränkt für die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Die Fondsgesellschaft stellt <strong>den</strong> persönlich haften<strong>den</strong> und<br />

geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter, <strong>den</strong> Interimskommanditisten,<br />

<strong>den</strong> Treuhandkommanditisten sowie deren Angestellte,<br />

Geschäftsführer und Beauftragte vollumfänglich von<br />

Schä<strong>den</strong> und Haftung frei, die diesen aus ihrer Tätigkeit für<br />

die Fondsgesellschaft erwachsen können. E<strong>in</strong> Anspruch auf<br />

Freistellung ist ausgeschlossen, wenn der betreffende Freistellungsberechtigte<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt<br />

hat (siehe § 12 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

Vertraulichkeit<br />

Jeder Gesellschafter verpflichtet sich, alle Informationen<br />

über die Waldgesellschaft, deren Gesellschafter, Manager<br />

und Transaktionen, welche ihm von der Fondsgesellschaft<br />

oder deren Gesellschafter bekannt gegeben wer<strong>den</strong>, ver-<br />

67


traulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.<br />

Davon ausgenommen s<strong>in</strong>d solche Informationen, die anderweitig<br />

öffentlich zugänglich s<strong>in</strong>d, deren Offenlegung durch<br />

Gesetz vorgeschrieben ist oder deren Veröffentlichung die<br />

Waldgesellschaft zugestimmt hat (siehe § 15 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag).<br />

Treugeber / Treuhandvertrag<br />

Die Investoren beteiligen sich zunächst ausschließlich als<br />

Treugeber über <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft.<br />

Es besteht die Möglichkeit, die Beteiligung <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e direkte Beteiligung als Kommanditist umzuwandeln.<br />

Die Rechte und Pflichten der Treugeber bzw. der Kommanditisten<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Kontroll- und Mitbestimmungsrechte<br />

s<strong>in</strong>d im Gesellschafts- und Treuhandvertrag festgelegt,<br />

die als Bestandteil dieses Beteiligungsprospektes auf<br />

<strong>den</strong> Seiten 97 ff. bzw. 109 ff. abgedruckt s<strong>in</strong>d.<br />

Mit Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten<br />

kommt der Treuhandvertrag zwischen<br />

dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />

wirksam zustande. Das im Treuhandvertrag vere<strong>in</strong>barte<br />

Treuhandverhältnis steht unter der aufschieben<strong>den</strong> Bed<strong>in</strong>gung<br />

der Leistung der Kapitale<strong>in</strong>lage zuzüglich Agio (siehe<br />

§ 1 Ziffer 1 Treuhandvertrag und Zeichnungssche<strong>in</strong>).<br />

Der Beitritt des Treuhandkommanditisten zur Fondsgesellschaft<br />

im Auftrag des Investors erfolgt nach E<strong>in</strong>gang der<br />

vollständigen Orig<strong>in</strong>al-Zeichnungsunterlagen bei der KGAL,<br />

nach Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch <strong>den</strong><br />

Treuhandkommanditisten und E<strong>in</strong>gang der Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

zuzüglich des vollen Agios auf dem Konto der Fondsgesellschaft,<br />

frühestens jedoch mit Ablauf des Monats (Beitrittsmonat),<br />

<strong>in</strong> welchem alle genannten Voraussetzungen erfüllt<br />

s<strong>in</strong>d (aufschiebende Bed<strong>in</strong>gung).<br />

68 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag des Treugebers<br />

der Fondsgesellschaft als Kommanditist bei und hält<br />

treuhänderisch <strong>in</strong> eigenem Namen, aber im Umfang der<br />

gezeichneten Beteiligung für Rechnung des Treugebers,<br />

diesen Kommanditanteil (siehe § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />

Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist se<strong>in</strong>e<br />

Kommanditbeteiligung für alle Treugeber geme<strong>in</strong>sam als<br />

e<strong>in</strong>heitlichen Kommanditanteil, im Innenverhältnis handelt<br />

der Treuhandkommanditist ausschließlich im Auftrag und<br />

für Rechnung des jeweiligen Treugebers (siehe § 1 Ziffer 3<br />

Treuhandvertrag).<br />

Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />

Halten des Kommanditanteils beschränkt. Das<br />

Treuhandverhältnis dient ausschließlich der Verwaltungsvere<strong>in</strong>fachung<br />

im Interesse der Fondsgesellschaft und der<br />

Treugeber sowie dem Vertraulichkeits<strong>in</strong>teresse der Investoren<br />

(siehe § 1 Ziffer 5 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für <strong>den</strong> Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

an die Treugeber im Verhältnis der Höhe ihrer<br />

Anteile ab (siehe § 2 Ziffer 1 Treuhandvertrag). Die Treugeber<br />

üben ihre Stimmrechte selbst aus und können sich auf Verlangen<br />

zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />

gegenüber der Gesellschaft zustehen<strong>den</strong> Kontrollrechte bevollmächtigen<br />

lassen (siehe § 2 Ziffer 2 und § 4 Treuhandvertrag,<br />

§ 5 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag können<br />

nur unter Berücksichtigung der entsprechen<strong>den</strong> Regeln<br />

des Gesellschafts- und Treuhandvertrages übertragen oder<br />

belastet wer<strong>den</strong> (siehe § 6 Treuhandvertrag). Gleiches gilt<br />

beim Tod des Treugebers (siehe § 9 Treuhandvertrag).


Der Treuhandkommanditist haftet <strong>den</strong> Treugebern nur bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm<br />

obliegen<strong>den</strong> Verpflichtungen; der Treuhandkommanditist<br />

übernimmt ke<strong>in</strong>e Haftung für <strong>den</strong> E<strong>in</strong>tritt der vom Treugeber<br />

mit dem Abschluss des Treuhandvertrages angestrebten<br />

wirtschaftlichen oder steuerlichen Ziele. Er übernimmt<br />

darüber h<strong>in</strong>aus ke<strong>in</strong>e Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

des Beteiligungsprospektes (siehe § 11 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die Übernahme der<br />

Treuhandschaft von der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>e jährliche<br />

pauschale Vergütung <strong>in</strong> Höhe von USD 15.000 zuzüglich<br />

etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Treuhandvergütung<br />

ist jeweils spätestens am 30.12. des jeweiligen<br />

Jahres fällig (siehe § 12 Treuhandvertrag <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

mit § 5 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag).<br />

Weitere Verträge der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Vertragliche Vere<strong>in</strong>barungen mit der<br />

Waldgesellschaft<br />

Die Waldgesellschaft hat die Rechtsform e<strong>in</strong>er US Limited<br />

Partnership, welche mit e<strong>in</strong>er deutschen Kommanditgesellschaft<br />

vergleichbar ist. Die Fondsgesellschaft hat sich am<br />

04.08.2008 an der Waldgesellschaft über e<strong>in</strong> sogenanntes<br />

„Subscription Agreement“ (Beteiligungserklärung) als Limited<br />

Partner beteiligt. Insofern ist die Stellung der Fondsgesellschaft<br />

mit der e<strong>in</strong>es Kommanditisten vergleichbar. Der Beteiligung<br />

liegt zudem der Gesellschaftsvertrag der Waldgesellschaft<br />

<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es „Limited Partnership Agreements“<br />

zugrunde, <strong>in</strong> dem das Beteiligungsverhältnis zwischen der<br />

Waldgesellschaft und ihren Investoren geregelt ist. Die wesentlichen<br />

Bestimmungen des Beteiligungsverhältnisses an<br />

der Waldgesellschaft s<strong>in</strong>d im Kapitel „Das Wald<strong>in</strong>vestment<br />

der Waldgesellschaft“ <strong>in</strong> der Übersicht „Eckdaten der Waldgesellschaft“<br />

auf Seite 52 enthalten.<br />

Die Fondsgesellschaft hat e<strong>in</strong>en Managementvertrag mit<br />

dem Waldmanager Campbell Group geschlossen. Die Campbell<br />

Group ist aufgrund dieses Vertrages für die Verwaltung,<br />

Bewirtschaftung sowie die Veräußerung von Holz und Land<br />

der Waldgesellschaft zuständig.<br />

Konzeptionsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der KGAL e<strong>in</strong>en Konzeptionsvertrag<br />

geschlossen, der die Erstellung der Fondskonzeption<br />

sowie die Erstellung und Vorbereitung der notwendigen<br />

Unterlagen und Informationen umfasst. Für die A<strong>usa</strong>rbeitung<br />

des Fondskonzeptes sowie für die Erstellung des Beteiligungsprospektes<br />

erhält die KGAL e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Vergütung<br />

<strong>in</strong> Höhe von 2,5 % der Kapitale<strong>in</strong>lagen zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die bis zum 30.12.2008 gezeichneten<br />

Kapitale<strong>in</strong>lagen wird die Vergütung zum<br />

30.12.2008 fällig. Für die nach dem 30.12.2008 gezeichneten<br />

Kapitale<strong>in</strong>lagen wird die Vergütung zum Ende der Zeichnungsfrist<br />

fällig. Die von der KGAL für die Fondsgesellschaft<br />

verauslagten Kosten wie beispielsweise für die Prospekterstellung,<br />

die Steuer- und Rechtsberatung, Kosten der<br />

Auswahl und Due Diligence der Waldgesellschaft und des<br />

Waldmanagers, Prüfungskosten sowie fondsspezifische<br />

Reisekosten der KGAL oder des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters<br />

wer<strong>den</strong> der KGAL von der Fondsgesellschaft<br />

zusätzlich erstattet.<br />

Vermittlung des Eigenkapitals<br />

Die Fondsgesellschaft hat die ALCAS GmbH und andere Vertriebspartner<br />

(im Folgen<strong>den</strong> „Vertriebspartner“) mit der<br />

Organisation, Betreuung und Abwicklung des Vertriebs des<br />

Kommanditkapitals beauftragt, wobei die Vertriebspartner<br />

für die Vermittlung von Investoren Dritte e<strong>in</strong>schalten können,<br />

die zu diesem Zweck unmittelbar <strong>in</strong> Vertragsbeziehung<br />

mit der Fondsgesellschaft treten und e<strong>in</strong>en auf das von<br />

ihnen jeweils vermittelte Kommanditkapital entfallen<strong>den</strong><br />

Teil der Vertriebsprovision erhalten.<br />

69


Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovision<br />

für das gesamte vermittelte Beteiligungskapital beträgt<br />

4 % bezogen auf die Summe der gezeichneten Kapitale<strong>in</strong>lagen<br />

zuzüglich des Agios von 5 % auf die gezeichneten<br />

Kapitale<strong>in</strong>lagen. Dies entspricht e<strong>in</strong>em Betrag <strong>in</strong> Höhe von<br />

rund 8,6 % bezogen auf die jeweils vermittelte Summe aus<br />

gezeichneten Kapitale<strong>in</strong>lagen und Agio.<br />

Der Initiator behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich zum<br />

oben genannten Entgelt Zahlungen aus eigenen Mitteln an<br />

die Vertriebspartner zu leisten. Zudem ist es möglich, dass<br />

e<strong>in</strong>zelne Vertriebspartner e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Provision oder weitere<br />

Provisionen von sonstigen Dritten erhalten. Die tatsächlich<br />

an <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen Vertriebspartner gezahlte Provision<br />

ist daher nur auf Ebene des jeweiligen Vertriebspartners<br />

ermittelbar.<br />

Die Vertriebsprovisionen wer<strong>den</strong> mit E<strong>in</strong>werbung des jeweiligen<br />

Kommanditkapitals fällig. In <strong>den</strong> genannten Provisionen<br />

ist e<strong>in</strong> Entgelt für die Organisation und Abwicklung der<br />

Eigenkapitalvermittlung <strong>in</strong> Höhe von <strong>in</strong>sgesamt USD 25.000<br />

<strong>in</strong>klusive Umsatzsteuer enthalten. Die Eigenkapitalvermittlungsprovision<br />

wird unabhängig von der E<strong>in</strong>schaltung Dritter<br />

geleistet.<br />

Zwischenf<strong>in</strong>anzierungsvertrag<br />

Zur Zwischenf<strong>in</strong>anzierung der bereits erworbenen Beteiligung<br />

an der Waldgesellschaft sowie zur Überbrückung von<br />

Liquiditätsengpässen während der Zeichnungsfrist hat sich<br />

die Fondsgesellschaft bis maximal 31.12.2009 e<strong>in</strong> Darlehen<br />

bei der Hamburger Sparkasse, Hamburg, <strong>in</strong> Höhe von<br />

USD 31,5 Mio. e<strong>in</strong>räumen lassen.<br />

Die Verz<strong>in</strong>sung der beanspruchten Kreditl<strong>in</strong>ie erfolgt auf<br />

Basis des US-LIBOR wahlweise für e<strong>in</strong>en bis zwölf Monate<br />

zuzüglich e<strong>in</strong>es marktüblichen Margenaufschlags. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus ist e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Bearbeitungsgebühr <strong>in</strong> Höhe von<br />

70 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

USD 31.500 sowie e<strong>in</strong>e Bereitstellungsprovision von 0,04 %<br />

pro Monat für ab dem 01.10.2008 nicht <strong>in</strong> Anspruch genommene<br />

Kreditbeträge zu zahlen.<br />

Die Rückführung e<strong>in</strong>er eventuellen kurzfristigen Inanspruchnahme<br />

der Zwischenf<strong>in</strong>anzierung erfolgt mit E<strong>in</strong>zahlung<br />

der Kapitale<strong>in</strong>lagen der Investoren. Folgende Sicherheiten<br />

s<strong>in</strong>d vere<strong>in</strong>bart:<br />

Abtretung der Rechte und Ansprüche aus der Platzierungsgarantie<br />

der KGAL-Gruppe<br />

Abtretung der zukünftigen E<strong>in</strong>zahlungsansprüche gegen<br />

Investoren<br />

Verpfändung des Guthabens auf dem E<strong>in</strong>zahlungskonto<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Platzierungsgarantie / Kapitalz<strong>usa</strong>ge<br />

Die KGAL hat die Platzierung von Kapitale<strong>in</strong>lagen <strong>in</strong> Höhe<br />

von USD 30 Mio. zum Ende der Zeichnungsfrist garantiert.<br />

Die KGAL erhält für diese Garantie e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Gebühr<br />

von USD 300.000, die am 30.12.2008 fällig ist.<br />

Zur F<strong>in</strong>anzierung der Beteiligungsgesellschaft wird die KGAL<br />

der Beteiligungsgesellschaft Kapitalz<strong>usa</strong>gen geben. Sofern<br />

die Fondsgesellschaft Anteile an der Beteiligungsgesellschaft<br />

zeichnet, erhält die KGAL für die Übernahme des Risikos<br />

aus diesen Kapitalz<strong>usa</strong>gen e<strong>in</strong>e Gebühr <strong>in</strong> Höhe von 1 %<br />

des zur F<strong>in</strong>anzierung des Anteils der Fondsgesellschaft an<br />

der Beteiligungsgesellschaft notwendigen Kommanditkapitals<br />

(<strong>in</strong>klusive der anteiligen Anlaufkosten). Die Gebühr ist<br />

jeweils zum Zeitpunkt der Zeichnung oder Erhöhung von<br />

Anteilen an der Beteiligungsgesellschaft zu zahlen.<br />

Verwaltungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat die KGAL mit der Verwaltung der<br />

Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>schließlich der Erledigung sämtlicher<br />

Buchführungsarbeiten, der Betreuung der Investoren und<br />

der Abwicklung des Zahlungsverkehrs beauftragt. Sie erhält<br />

für die von ihr übernommenen Tätigkeiten e<strong>in</strong>e jährliche


Vergütung <strong>in</strong> Höhe von 0,5 % der gezeichneten Kapitale<strong>in</strong>lagen<br />

zum Jahresende zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Aufgrund des erhöhten Aufwands während der Platzierungsphase<br />

der Fondsgesellschaft beträgt die Vergütung<br />

für die Jahre 2008 und 2009 jeweils 1,0 % der gezeichneten<br />

Kapitale<strong>in</strong>lagen zum Jahresende zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Das Verwaltungshonorar ist jeweils<br />

zum 30.12. e<strong>in</strong>es je<strong>den</strong> Jahres fällig. Die KGAL kann sich bei<br />

der Leistungserbr<strong>in</strong>gung auch Dritter bedienen. Die KGAL<br />

fungiert als E<strong>in</strong>zahlungsverwalter.<br />

Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung /Sonstige<br />

Leistungen<br />

Die laufende Steuerberatung und die Wirtschaftsprüfung<br />

der Fondsgesellschaft und der Beteiligungsgesellschaft wer<strong>den</strong><br />

von unabhängigen Gesellschaften / Steuerberatern /<br />

Wirtschaftsprüfern übernommen. Die für diese Leistungen<br />

anfallen<strong>den</strong> Entgelte und die sonstigen Kosten (beispielsweise<br />

Bankgebühren, IHK-Beiträge, Kosten der Erstellung<br />

und des Versands der Korrespon<strong>den</strong>z der Fondsgesellschaft<br />

mit <strong>den</strong> Investoren sowie fondsspezifische Reisekosten<br />

der KGAL oder des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters)<br />

wur<strong>den</strong> aufgrund von Erfahrungswerten mit <strong>in</strong>sgesamt<br />

USD 120.000 jährlich veranschlagt. Diese Entgelte und Kosten<br />

s<strong>in</strong>d von der Fondsgesellschaft (zum Teil mittelbar über<br />

die Beteiligungsgesellschaft) zu tragen.<br />

Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds<br />

Die KGAL, die Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist<br />

(im Folgen<strong>den</strong> „Beschwerdegegner“) haben sich<br />

dem Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds angeschlossen und unterwerfen sich der jeweils gültigen<br />

Verfahrensordnung sowie <strong>den</strong> Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen. Investoren der Fondsgesellschaft haben die<br />

Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwer<strong>den</strong><br />

schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu rich-<br />

ten und damit e<strong>in</strong> außergerichtliches Schlichtungsverfahren<br />

e<strong>in</strong>zuleiten. Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit<br />

sich die Parteien nicht während des Verfahrens e<strong>in</strong>igen,<br />

ergeht als Ergebnis der Prüfung e<strong>in</strong> Schlichtungsspruch der<br />

Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds ist der Beschwerdegegner an<br />

e<strong>in</strong>en Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebun<strong>den</strong>,<br />

sofern der Beschwerdegegenstand EUR 5.000 nicht übersteigt.<br />

Dies bedeutet, dass der Beschwerdegegner <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Fall, <strong>in</strong> dem der vom beschwerdeführen<strong>den</strong> Investor geltend<br />

gemachte Anspruch bei e<strong>in</strong>em Streitwert bis e<strong>in</strong>schließlich<br />

EUR 5.000 liegt, e<strong>in</strong>er Entscheidung der Ombudsperson<br />

nachkommen muss und gegen <strong>den</strong> Schlichtungsspruch<br />

<strong>den</strong> or<strong>den</strong>tlichen Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei<br />

Beschwer<strong>den</strong> mit e<strong>in</strong>em höheren Streitwert gibt die<br />

Ombudsperson e<strong>in</strong>e Empfehlung ab. Dem Investor steht es<br />

immer frei, <strong>den</strong> or<strong>den</strong>tlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />

Durch rechtzeitig vor E<strong>in</strong>tritt der Verjährung erfolgte E<strong>in</strong>leitung<br />

des Schlichtungsverfahrens durch <strong>den</strong> Investor<br />

tritt gegenüber dem Beschwerdegegner bezüglich des<br />

beschwerdegegenständlichen Anspruches die Hemmung<br />

der Verjährung e<strong>in</strong>.<br />

Nähere Informationen zur Ombudsperson und dem Schlichtungsverfahren<br />

s<strong>in</strong>d bei der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berl<strong>in</strong><br />

Tel: 030 / 257 616 90<br />

Fax: 030 / 257 616 91<br />

<strong>in</strong>fo@ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die Verfahrensordnung und e<strong>in</strong>e Informationsbroschüre<br />

f<strong>in</strong><strong>den</strong> sich zudem im Internet unter:<br />

www.ombudsstelle-gfonds.de.<br />

71


Die steuerlichen Grundlagen<br />

Vorbemerkung<br />

Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen steuerlichen<br />

Grundlagen und Konsequenzen e<strong>in</strong>er Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft bezieht sich ausschließlich auf <strong>in</strong><br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen,<br />

die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten.<br />

Sofern Investoren vorstehende Voraussetzungen nicht erfüllen,<br />

sollten sie die aus e<strong>in</strong>er Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

resultieren<strong>den</strong> steuerlichen Auswirkungen bzw.<br />

Abweichungen mit e<strong>in</strong>em steuerlichen Berater besprechen.<br />

Diesem Beteiligungsangebot liegen die derzeit geltende<br />

Gesetzeslage, das geltende Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zwischen Deutschland und <strong>den</strong> USA vom 29.08.1989, BGBl.<br />

1991 II, Seite 355 e<strong>in</strong>schließlich des Änderungsprotokolls<br />

vom 01.06.2006 (im Folgen<strong>den</strong> „DBA USA“), die aktuelle<br />

Rechtsprechung und die gelten<strong>den</strong> Verwaltungsauffassungen<br />

der deutschen und US-amerikanischen F<strong>in</strong>anzbehör<strong>den</strong><br />

zugrunde. In <strong>den</strong> folgen<strong>den</strong> Ausführungen wer<strong>den</strong> die wesentlichen<br />

steuerlichen Grundlagen und Folgen e<strong>in</strong>er Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft dargestellt. Allerd<strong>in</strong>gs können<br />

nicht alle Details berücksichtigt wer<strong>den</strong>, die für e<strong>in</strong>en<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligten Investor nach se<strong>in</strong>er<br />

besonderen steuerlichen Situation von Bedeutung se<strong>in</strong> können.<br />

Dem Investor wird daher empfohlen, vor e<strong>in</strong>er Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>en steuerlichen Berater<br />

h<strong>in</strong>zuzuziehen.<br />

Änderungen der steuerlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen (künftige<br />

Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder<br />

geänderte Anwendung bestehender Vorschriften oder Regelungen)<br />

der bei<strong>den</strong> Länder sowie des DBA USA s<strong>in</strong>d möglich<br />

und können die Rentabilität der Beteiligung bee<strong>in</strong>flussen.<br />

Die endgültige Entscheidung über die steuerlichen Auswirkungen<br />

dieses Beteiligungsangebots bleibt der Beurteilung<br />

der Betriebsprüfung durch die F<strong>in</strong>anzverwaltung <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

jeweiligen Ländern vorbehalten (siehe hierzu <strong>den</strong> Abschnitt<br />

72 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

„Steuerliche Risiken“ ab Seite 17). Die Investoren wer<strong>den</strong><br />

voraussichtlich vorwiegend E<strong>in</strong>künfte aus der mittelbaren<br />

Beteiligung an <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA belegenem forstwirtschaftlichem<br />

Vermögen erzielen.<br />

Besteuerungsrecht<br />

Die Beteiligung des Investors an <strong>den</strong> Waldflächen <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

USA erfolgt über Gesellschaften <strong>in</strong> der Rechtsform e<strong>in</strong>er<br />

deutschen Kommanditgesellschaft sowie <strong>in</strong> der Rechtsform<br />

von US-Limited Partnerships, die mit deutschen Kommanditgesellschaften<br />

vergleichbar s<strong>in</strong>d. Alle Gesellschaften <strong>in</strong><br />

der Beteiligungskette wer<strong>den</strong> steuerlich transparent behandelt<br />

und ke<strong>in</strong>e dieser Gesellschaften hat <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA die<br />

Option wahrgenommen, sich dort als Kapitalgesellschaft<br />

besteuern zu lassen. Die Gesellschaften s<strong>in</strong>d somit nicht<br />

selbst Ertragsteuersubjekt und die Besteuerung erfolgt<br />

alle<strong>in</strong> auf Ebene des Investors. Die Investoren beteiligen sich<br />

zunächst als Treugeber über <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten<br />

an der Fondsgesellschaft. Die Vere<strong>in</strong>barungen im Treuhandvertrag<br />

erfüllen die Anforderungen des sogenannten Treuhanderlasses<br />

der deutschen F<strong>in</strong>anzverwaltung (BMF-Schreiben<br />

vom 01.09.1994, BStBl. I 1994, Seite 604). Dies hat zur<br />

Folge, dass auch bei e<strong>in</strong>er Beteiligung als Treugeber die E<strong>in</strong>künfte<br />

der Fondsgesellschaft auf Ebene des Investors zu versteuern<br />

s<strong>in</strong>d. In welchem Staat die steuerlichen Ergebnisse<br />

vom Investor zu versteuern s<strong>in</strong>d, richtet sich nach dem DBA<br />

USA.<br />

Das DBA USA ordnet das Besteuerungsrecht aus E<strong>in</strong>künften<br />

aus unbeweglichem Vermögen dem Belegenheitsstaat USA<br />

zu (siehe Artikel 6 Absatz 1 bzw. Artikel 13 Absatz 1). In<br />

Deutschland s<strong>in</strong>d derartige E<strong>in</strong>künfte unter Progressionsvorbehalt<br />

von der Steuer freigestellt. E<strong>in</strong>e (auch teilweise) E<strong>in</strong>stufung<br />

der E<strong>in</strong>künfte durch die deutsche oder US-amerikanische<br />

Steuerverwaltung als gewerbliche E<strong>in</strong>künfte, die<br />

e<strong>in</strong>er Betriebstätte zuzurechnen s<strong>in</strong>d, führt zum selben<br />

Ergebnis (siehe Artikel 7 Absatz 1 DBA USA).


Wird e<strong>in</strong>e Beteiligung an e<strong>in</strong>er US-Personengesellschaft veräußert,<br />

deren Vermögen (bewertet zu Verkehrswerten) zu<br />

mehr als 50 % <strong>in</strong> Grundbesitz und gleichzeitig zu mehr als<br />

90 % aus Grundbesitz und liqui<strong>den</strong> Mitteln besteht, gilt dies<br />

bei e<strong>in</strong>er steuerlich transparenten Beteiligung als unmittelbare<br />

Grundbesitzveräußerung (siehe Artikel 13 Absatz 1 <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung mit 2 b) DBA USA). Für diese Fälle erfolgt ebenfalls<br />

e<strong>in</strong>e Besteuerung <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA und e<strong>in</strong>e Freistellung<br />

unter Progressionsvorbehalt <strong>in</strong> Deutschland.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Veräußerung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

gelten die obigen Ausführungen entsprechend.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich des Besteuerungsrechts für Z<strong>in</strong>se<strong>in</strong>künfte – beispielsweise<br />

aufgrund der Anlage freier Liquidität auf Ebene<br />

e<strong>in</strong>er der Gesellschaften – kann der Fall e<strong>in</strong>treten, dass die<br />

Z<strong>in</strong>se<strong>in</strong>künfte sowohl <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA (Artikel 11 Absatz 3 DBA<br />

USA) als auch <strong>in</strong> Deutschland (Artikel 11 Absatz 1 DBA USA)<br />

steuerpflichtig s<strong>in</strong>d. Unter Umstän<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d die auf die Z<strong>in</strong>se<strong>in</strong>künfte<br />

entfallen<strong>den</strong> US-Steuern auf die deutschen Steuern<br />

anrechenbar (Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe a DBA USA).<br />

Soweit <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA auf Z<strong>in</strong>se<strong>in</strong>künfte Quellensteuern e<strong>in</strong>behalten<br />

wer<strong>den</strong>, können diese im Rahmen der persönlichen<br />

Steuererklärung des Investors <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA angerechnet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Besteuerung <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA<br />

Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses<br />

E<strong>in</strong>künfte aus e<strong>in</strong>er US Geschäftstätigkeit („<strong>in</strong>come effectively<br />

connected with a trade or bus<strong>in</strong>ess“ – kurz: ECI), wer<strong>den</strong><br />

auf Nettobasis besteuert. Hierunter fallen die laufen<strong>den</strong><br />

E<strong>in</strong>künfte aus der Beteiligung an gewerblichen<br />

US-Personengesellschaften sowie E<strong>in</strong>künfte aus Land- und<br />

Forstwirtschaft. Feste und bestimmbare jährlich oder periodisch<br />

wiederkehrende E<strong>in</strong>künfte („fixed and determ<strong>in</strong>able<br />

annual or periodical <strong>in</strong>come“ – kurz: FDAPI), wer<strong>den</strong> grund-<br />

sätzlich e<strong>in</strong>er Bruttobesteuerung von 30 % unterzogen, d. h.<br />

Aufwendungen im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit derartigen E<strong>in</strong>künften<br />

s<strong>in</strong>d nicht abzugsfähig. Hierunter fallen vor allem nichtgewerbliche<br />

Z<strong>in</strong>s- und Divi<strong>den</strong><strong>den</strong>e<strong>in</strong>künfte. Das DBA USA<br />

sieht die Reduzierung der Bruttosteuer auf 0 % bei Z<strong>in</strong>sen<br />

und auf 15 % bei Divi<strong>den</strong><strong>den</strong> vor.<br />

Sollte der Investor über se<strong>in</strong>e Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

nichtgewerbliche E<strong>in</strong>künfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung erzielen, kann der e<strong>in</strong>zelne Investor se<strong>in</strong><br />

Wahlrecht zur Nettobesteuerung ausüben, um regelmäßig<br />

e<strong>in</strong>er günstigeren Besteuerung zu unterliegen. Dieses Wahlrecht<br />

erstreckt sich dann auf sämtliche E<strong>in</strong>künfte des Investors<br />

aus Vermietung und Verpachtung, bis es widerrufen<br />

wird. Wird das Wahlrecht widerrufen, kann es vom Investor<br />

nach dem Jahr des Widerrufs für e<strong>in</strong>en Zeitraum von fünf<br />

Jahren nicht erneut ausgeübt wer<strong>den</strong>. E<strong>in</strong>e erneute Ausübung<br />

des Wahlrechts vor Ablauf der fünfjährigen Sperrfrist<br />

ist nur mit vorheriger Zustimmung der US-Steuerbehörde<br />

möglich.<br />

Für <strong>den</strong> Fall, dass dem Investor von der Fondsgesellschaft<br />

Verluste zugewiesen wer<strong>den</strong>, bestehen folgende Verlustabzugsbeschränkungen:<br />

Verluste können grundsätzlich nur<br />

bis zur Höhe des positiven US-steuerlichen Buchwerts der<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft („basis limitation“)<br />

bzw. nur bis zur Höhe der Summe aus anteiliger Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

und anteiligen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten („at-risk limitation“)<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>. Da der Investor aus US-Sicht se<strong>in</strong>e<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft „passiv“ hält, können<br />

se<strong>in</strong>e Verlustanteile nur mit positiven E<strong>in</strong>künften aus passiven<br />

Aktivitäten verrechnet wer<strong>den</strong> („passive loss limitation“).<br />

Steuerlich nicht im laufen<strong>den</strong> Jahr abzugsfähige Verluste<br />

können auf unbeschränkte Zeit vorgetragen wer<strong>den</strong><br />

und s<strong>in</strong>d von zukünftigen passiven E<strong>in</strong>künften (<strong>in</strong>klusive<br />

Gew<strong>in</strong>n aus der Veräußerung des Investments) abzugsfähig.<br />

73


Anteilig auf die Waldflächen entfallende Anlaufkosten s<strong>in</strong>d<br />

im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht des Investors <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> USA zu berücksichtigen. Grundsätzlich wer<strong>den</strong> aber <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> USA die Anlaufkosten als Anschaffungskosten erst im<br />

Veräußerungs- oder Liquidationsfall steuerlich wirksam.<br />

E<strong>in</strong>kommensteuer auf US-Bundesebene<br />

(„federal tax“)<br />

Laufende E<strong>in</strong>künfte („ord<strong>in</strong>ary <strong>in</strong>come“)<br />

Die Steuersätze <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA für die der Nettobesteuerung<br />

unterliegen<strong>den</strong> laufen<strong>den</strong> E<strong>in</strong>künfte betragen <strong>in</strong> Stufen<br />

steigend 10 % bis 35 %, wobei die für die jeweiligen Steuerstufen<br />

gelten<strong>den</strong> E<strong>in</strong>kommensgrenzen vom Familienstand<br />

des Investors (ledig oder verheiratet) abhängen. Nicht <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> USA ansässige verheiratete Investoren können nicht<br />

z<strong>usa</strong>mmen veranlagt wer<strong>den</strong>, sondern es ist für je<strong>den</strong><br />

Ehepartner e<strong>in</strong>e getrennte Veranlagung durchzuführen<br />

(siehe Spalte „Verheiratete“ <strong>in</strong> nachstehender Tabelle).<br />

E<strong>in</strong>kommensteuersätze für das Jahr 2008<br />

Zu versteuerndes E<strong>in</strong>kommen <strong>in</strong> US-Dollar <strong>in</strong> 2008<br />

Ledige Verheiratete Steuersatz Tarifzone<br />

Bis zu 8.025 8.025 10 % I<br />

Bis zu 32.550 32.550 15 % II<br />

Bis zu 78.850 65.725 25 % III<br />

Bis zu 164.550 100.150 28 % IV<br />

Bis zu 357.700 178.850 33 % V<br />

Über 357.700 178.850 35 % VI<br />

Die Steuersätze f<strong>in</strong><strong>den</strong> nur auf die jeweils die Vorstufe<br />

übersteigen<strong>den</strong> E<strong>in</strong>kommensteile Anwendung. Für die<br />

Berechnung der Steuer ist vom zu versteuern<strong>den</strong> E<strong>in</strong>kommen<br />

e<strong>in</strong> Freibetrag <strong>in</strong> Höhe von USD 3.500 (Stand 2008)<br />

zum Abzug zu br<strong>in</strong>gen. Dieser Freibetrag verm<strong>in</strong>dert sich bei<br />

e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>kommen von über USD 159.950 für Ledige bzw.<br />

USD 119.975 für Verheiratete sukzessive und ist bei e<strong>in</strong>em<br />

E<strong>in</strong>kommen von über USD 282.450 (Ledige) beziehungs-<br />

74 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

weise USD 181.225 (Verheiratete) auf null reduziert. Zur<br />

Verh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>flationsbed<strong>in</strong>gten schleichen<strong>den</strong><br />

Steuererhöhung wer<strong>den</strong> bestimmte Beträge (z.B. Grundfreibetrag,<br />

E<strong>in</strong>kommensgrenzen der Tarifzonen) jährlich per<br />

Gesetz der Inflation angepasst.<br />

Veräußerungsgew<strong>in</strong>ne („capital ga<strong>in</strong>s“)<br />

Wer<strong>den</strong> die Waldflächen von der Waldgesellschaft nach<br />

e<strong>in</strong>er Haltedauer von mehr als zwölf Monaten veräußert,<br />

oder wer<strong>den</strong> zwischengeschaltete Personengesellschaften<br />

von der Waldgesellschaft veräußert, handelt es sich um<br />

e<strong>in</strong>en sogenannten langfristigen Veräußerungsgew<strong>in</strong>n, der<br />

unter Umstän<strong>den</strong> e<strong>in</strong>er günstigeren Besteuerung unterliegt.<br />

Wird Holz nach e<strong>in</strong>er Haltedauer von mehr als zwölf<br />

Monaten veräußert, so kann ebenfalls e<strong>in</strong> begünstigter Veräußerungsgew<strong>in</strong>n<br />

vorliegen. Abhängig von der Tarifzone, <strong>in</strong><br />

der sich der Investor bef<strong>in</strong>det, wer<strong>den</strong> die langfristigen Veräußerungsgew<strong>in</strong>ne<br />

wie folgt besteuert (die unterste Tarifzone<br />

entfällt ab dem Jahr 2011):<br />

Tarifzonen I und II (Normalsteuersätze 10 % und 15 %, s. o.):<br />

0 % <strong>in</strong> <strong>den</strong> Jahren 2008 – 2010;<br />

ab dem Jahr 2011 10 %, bzw. 8 % bei Haltedauer von m<strong>in</strong>destens<br />

5 Jahren<br />

Ab Tarifzone III (Normalsteuersätze 25 % und höher, s. o.):<br />

15 % <strong>in</strong> <strong>den</strong> Jahren 2008 – 2010;<br />

ab dem Jahr 2011 20 %, bzw. 18 % bei Haltedauer von<br />

m<strong>in</strong>destens 5 Jahren<br />

E<strong>in</strong> besonderer Steuersatz von maximal 25 % wird auf <strong>den</strong><br />

Teil des Veräußerungsgew<strong>in</strong>ns angewendet, der <strong>den</strong> bis zur<br />

Veräußerung geltend gemachten Abschreibungen entspricht.<br />

Jedoch ist der Steuersatz nicht höher als die normalen<br />

Steuersätze, die auf das gesamte zu versteuernde E<strong>in</strong>kommen<br />

beim Investor anfallen (gilt nicht bei der AMT,<br />

siehe folgen<strong>den</strong> Absatz). Langfristige Veräußerungsverluste


können im laufen<strong>den</strong> Jahr nur bis zu e<strong>in</strong>em Betrag von USD<br />

3.000 (bei unverheirateten Investoren) bzw. USD 1.500 (bei<br />

verheirateten Investoren) mit übrigen positiven E<strong>in</strong>künften<br />

verrechnet wer<strong>den</strong>.<br />

Alternative M<strong>in</strong>deststeuer<br />

(„alternative m<strong>in</strong>imum tax“ – AMT)<br />

Parallel zur allgeme<strong>in</strong>en Steuerermittlung kann sich nach<br />

<strong>den</strong> Regeln der alternativen M<strong>in</strong>deststeuer (AMT) e<strong>in</strong>e<br />

höhere Steuer ergeben. Die M<strong>in</strong>destbesteuerung soll <strong>in</strong>sbesondere<br />

für höhere E<strong>in</strong>kommen sicherstellen, dass die<br />

Steuerbemessungsgrundlage des e<strong>in</strong>zelnen Steuerpflichtigen<br />

nicht durch Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen<br />

reduziert wird und es damit nicht zu e<strong>in</strong>er ungleichmäßigen<br />

Besteuerung kommt. Zu diesem Zweck wird e<strong>in</strong>e<br />

alternative Steuerermittlung durchgeführt, die <strong>in</strong>sbesondere<br />

die Abzugsfähigkeit bestimmter Aufwendungen e<strong>in</strong>schränkt<br />

und e<strong>in</strong>en alternativen Steuersatz unterstellt. Als<br />

Steuerlast ist der jeweils nach bei<strong>den</strong> Berechnungsmetho<strong>den</strong><br />

ermittelte höhere Betrag vom Steuerpflichtigen<br />

zu tragen. Aufgrund der AMT ist der persönliche Freibetrag<br />

des Investors <strong>in</strong> Höhe von USD 3.500 (Stand 2008) auf die<br />

dem Investor zugewiesenen Veräußerungsgew<strong>in</strong>ne nicht<br />

anwendbar. Es ist davon auszugehen, dass die E<strong>in</strong>künfte des<br />

Investors aus <strong>den</strong> Wald<strong>in</strong>vestments überwiegend Veräußerungsgew<strong>in</strong>ne<br />

darstellen.<br />

Quellensteuer bei Veräußerung von Fondsanteilen<br />

Das US-Steuerrecht sieht für Veräußerungen von Anteilen<br />

an Immobiliengesellschaften durch Nichtansässige e<strong>in</strong>e<br />

Quellensteuer <strong>in</strong> Höhe von 10 % des Kaufpreises vor<br />

(„FIRPTA“). Alternativ kann der Veräußerer e<strong>in</strong>e Steuervorauszahlung<br />

von 35 % auf <strong>den</strong> tatsächlichen Veräußerungsgew<strong>in</strong>n<br />

an die US-Steuerbehören abführen. Sowohl<br />

die Quellensteuer als auch die Vorauszahlung auf <strong>den</strong> tatsächlichen<br />

Gew<strong>in</strong>n wer<strong>den</strong> im Rahmen der jährlichen Steuererklärung<br />

mit der geschuldeten Steuer verrechnet bzw.<br />

bei e<strong>in</strong>er Überzahlung erstattet.<br />

E<strong>in</strong>kommensteuer auf US-Bundesstaatenebene<br />

(„state tax“)<br />

Viele Bundesstaaten <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA erheben auf das <strong>in</strong> ihrem<br />

Bundesstaat erzielte E<strong>in</strong>kommen ebenfalls E<strong>in</strong>kommensteuern.<br />

Grundsätzlich folgen die Bundesstaaten dem Transparenzpr<strong>in</strong>zip<br />

und besteuern als Steuersubjekt <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />

Investor. E<strong>in</strong>zelne Bundesstaaten erachten jedoch auch<br />

eigentlich transparente Personengesellschaften als Steuersubjekt<br />

und unterwerfen diese Gesellschaften der Besteuerung<br />

(z. B. Texas). Die Höhe der Bundesstaatensteuer variiert<br />

von Bundesstaat zu Bundesstaat und liegt derzeit zwischen<br />

0 % und ca. 10 %. Viele Bundesstaatensteuern knüpfen an<br />

die Gew<strong>in</strong>nermittlung für die Bundessteuer (federal tax) an<br />

und s<strong>in</strong>d auf Ebene der persönlichen E<strong>in</strong>kommensteuer des<br />

Investors abzugsfähig. Je nach Bundesstaat ist für je<strong>den</strong><br />

Investor auch e<strong>in</strong> Freibetrag vorgesehen. Die Waldflächen,<br />

an <strong>den</strong>en die Fondgesellschaft mittelbar beteiligt ist, liegen<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> Bundesstaaten Texas, Louisiana, Georgia und Alabama.<br />

Während Texas ke<strong>in</strong>e Bundesstaatensteuer erhebt, liegen<br />

die Steuerssätze der Bundesstaaten Louisiana, Georgia<br />

und Alabama <strong>in</strong> dem Bereich von 1 % bis 6 %.<br />

Steuervorauszahlungen <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA<br />

Mit der beschränkten Steuerpflicht der Investoren verbun<strong>den</strong><br />

ist die Pflicht der Waldgesellschaft und der Fondgesellschaft<br />

unterjährig Vorauszahlungen zum E<strong>in</strong>kommensteuerhöchstsatz<br />

(35 %) zu leisten. Zur Berechnung der Vorauszahlungen<br />

können abzugsfähige Betriebsausgaben und<br />

Freibeträge auf Investorenebene noch nicht berücksichtigt<br />

wer<strong>den</strong>. Diese wer<strong>den</strong> erst im Rahmen der Jahressteuererklärung<br />

erfasst. Die Vorauszahlungen s<strong>in</strong>d jeweils zum<br />

15.04., 15.06., 15.09. und 15.12. e<strong>in</strong>es je<strong>den</strong> Jahres fällig. Bei<br />

der vorliegen<strong>den</strong> Beteiligungsstruktur wer<strong>den</strong> die Vorauszahlungen<br />

de facto bereits von der Waldgesellschaft an die<br />

US-Steuerbehör<strong>den</strong> abgeführt. Der Investor kann die auf ihn<br />

entfallen<strong>den</strong> Vorauszahlungsbeträge auf se<strong>in</strong>e endgültige<br />

Steuerschuld anrechnen. E<strong>in</strong>e eventuelle Überzahlung wird<br />

erstattet. Bei Nichtabgabe e<strong>in</strong>er US-Steuererklärung <strong>in</strong>ner-<br />

75


halb von drei Jahren nach E<strong>in</strong>behalt von Steuervorauszahlungen<br />

erlischt der Anspruch auf Erstattung e<strong>in</strong>behaltener<br />

Quellensteuern der entsprechen<strong>den</strong> Vorjahre gegenüber<br />

<strong>den</strong> US-Behör<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> Investor.<br />

Weitere Steuervorauszahlungen können auch auf Bundesstaatenebene<br />

zu <strong>den</strong> dort gelten<strong>den</strong> Steuersätzen fällig<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Prozedere<br />

US-Steuernummer<br />

Aufgrund der beschränkten Steuerpflicht der Investoren <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> USA und der damit verbun<strong>den</strong>en Verpflichtung zur<br />

Abgabe von US-Steuererklärungen benötigt jeder Investor<br />

e<strong>in</strong>e US-Steuernummer („Individual Taxpayer I<strong>den</strong>tification<br />

Number“, kurz „ITIN“). Sofern der Investor noch nicht über<br />

e<strong>in</strong>e ITIN verfügt, kann die Fondsgesellschaft die Beantragung<br />

bei <strong>den</strong> US-amerikanischen Steuerbehör<strong>den</strong> organisieren.<br />

Die hierzu notwendigen Formulare s<strong>in</strong>d <strong>den</strong> Zeichnungsunterlagen<br />

beigelegt. Die damit verbun<strong>den</strong>en Kosten<br />

<strong>in</strong> Höhe von e<strong>in</strong>malig USD 50 s<strong>in</strong>d vom Investor zu tragen<br />

und m<strong>in</strong>dern se<strong>in</strong>e erste Ausschüttung / Entnahme von der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

US-Steuererklärungen<br />

Die Fondsgesellschaft hat bis spätestens zum 15.06. (bzw.<br />

bei Fristverlängerung bis spätestens zum 15.10.; ab dem<br />

01.01.2009: zum 15.09.) des dem Veranlagungsjahr folgen<strong>den</strong><br />

Jahres bei <strong>den</strong> US-Steuerbehör<strong>den</strong> e<strong>in</strong>e Steuererklärung<br />

(Form 1065) e<strong>in</strong>zureichen und jedem Investor e<strong>in</strong>e Ergebnismitteilung<br />

(Schedule K-1) zu übermitteln. Jeder Investor hat<br />

se<strong>in</strong>e US-E<strong>in</strong>kommensteuererklärung (Form 1040NR) unter<br />

Beifügung der Ergebnismitteilung und des Nachweises der<br />

für ihn geleisteten Vorauszahlungen (Form 8805) bis zum<br />

15.06. (bzw. bei Fristverlängerung bis spätestens zum<br />

15.12.) des dem Veranlagungsjahr folgen<strong>den</strong> Jahres e<strong>in</strong>zureichen<br />

und die festzusetzende Steuer bzw. die Erstattung<br />

76 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

selbst zu ermitteln (sogenanntes „Selbstveranlagungsverfahren“).<br />

Die Steuererklärung hat sämtliche <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA zu<br />

versteuernde E<strong>in</strong>künfte, auch solche aus weiteren Beteiligungen<br />

oder sonstigen US-E<strong>in</strong>kunftsquellen, zu enthalten.<br />

Der Initiator hat mit e<strong>in</strong>er namhaften deutsch-amerikanischen<br />

Steuerberatungsgesellschaft e<strong>in</strong>en Rahmenvertrag<br />

abgeschlossen, nach dem die Erstellung der US-E<strong>in</strong>kommensteuererklärungen<br />

der Investoren sowohl auf US-Bundesebene<br />

als auch auf Ebene der US-Bundesstaaten<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em standardisierten Verfahren bei e<strong>in</strong>heitlicher<br />

Gebührenstruktur geregelt ist. Soweit der Investor nur<br />

US-E<strong>in</strong>künfte aus diesem Beteiligungsangebot erzielt, bietet<br />

der Initiator jedem Investor an, im Namen und für Rechnung<br />

des Investors e<strong>in</strong>en Steuerberatungsvertrag mit dieser<br />

Steuerberatungsgesellschaft zum Preis von derzeit jährlich<br />

USD 90 pauschal für die Erstellung der US-Bundes- und<br />

US-Bundesstaatensteuererklärungen abzuschließen. Die<br />

Gebühr erhöht sich, falls der Investor auch an KGAL-frem<strong>den</strong><br />

geschlossenen US-Fonds beteiligt ist, und zwar um USD 30<br />

pro fremder K-1-Mitteilung und zusätzlich um USD 30 pro<br />

fremder Bundesstaatensteuererklärung. Die vom Investor<br />

zu tragen<strong>den</strong> Kosten wer<strong>den</strong> von der Fondsgesellschaft<br />

verauslagt und mit der der Verauslagung folgen<strong>den</strong> Ausschüttung<br />

/ Entnahme von der Fondsgesellschaft an <strong>den</strong><br />

entsprechen<strong>den</strong> Investor verrechnet. Der Beauftragung der<br />

deutsch-amerikanischen Steuerberatungsgesellschaft liegt<br />

die <strong>den</strong> Zeichnungsunterlagen beiliegende Vollmacht<br />

(„Power of Attorney“) sowie der jährlich im Frühjahr an<br />

<strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen Investor versendete US-Steuerfragebogen<br />

zugrunde.<br />

Im US-Steuerfragebogen kann der Investor bestimmen, ob<br />

er anstelle der Zusendung der US-Steuererstattungsschecks<br />

(<strong>in</strong> <strong>den</strong> USA übliches Verfahren) an dem ebenfalls standardisierten<br />

Verfahren teilnimmt, bei dem die US-Steuererstattungen<br />

(Bund und Bundesstaaten) über e<strong>in</strong> Treuhandkonto<br />

auf das <strong>in</strong>dividuelle deutsche Euro-Konto des Investors


überwiesen wer<strong>den</strong>. Hierbei fallen ger<strong>in</strong>gfügige Bankgebühren<br />

<strong>in</strong> Bezug auf das Treuhandkonto an, die vom Treuhänder<br />

e<strong>in</strong>behalten wer<strong>den</strong>. Des Weiteren können Bankgebühren <strong>in</strong><br />

Bezug auf <strong>den</strong> Gelde<strong>in</strong>gang auf dem <strong>in</strong>dividuellen Konto<br />

des Investors anfallen.<br />

In e<strong>in</strong>er Reihe von US-Bundesstaaten besteht die Wahlmöglichkeit,<br />

statt e<strong>in</strong>er Individualbesteuerung auf Investorenebene<br />

e<strong>in</strong>e Gruppenbesteuerung auf Fondsgesellschaftsebene<br />

(„composite tax return“) vorzunehmen. Die Fondsgesellschaft<br />

wird diese Möglichkeit – soweit zweckdienlich<br />

– wahrnehmen. Die Möglichkeit zur Teilnahme an der Gruppenbesteuerung<br />

für e<strong>in</strong>zelne Investoren scheidet aus, wenn<br />

diese Investoren weitere steuerpflichtige E<strong>in</strong>künfte <strong>in</strong> dem<br />

jeweiligen Bundesstaat beziehen; sie s<strong>in</strong>d zur Abgabe e<strong>in</strong>er<br />

<strong>in</strong>dividuellen Steuererklärung verpflichtet.<br />

Nachweis der Abkommensberechtigung<br />

Zum Nachweis der Abkommensberechtigung wird jedem Investor<br />

empfohlen, der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong> ausgefülltes<br />

und unterschriebenes Formular W-8BEN vorzulegen. Der Initiator<br />

bietet die Erstellung dieses Formulars nach Bevollmächtigung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em standardisierten Verfahren <strong>in</strong> Z<strong>usa</strong>mmenarbeit<br />

mit der bereits erwähnten deutsch-amerikanischen<br />

Steuerberatungsgesellschaft an. Die Gebühr für die<br />

Erstellung und E<strong>in</strong>reichung des Formulars W-8BEN wird von<br />

der Fondsgesellschaft bezahlt.<br />

Zum Prozedere siehe auch Kapitel „Die Beteiligung“, Abschnitt<br />

„Steuererklärung <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA“ ab Seite 87.<br />

Besteuerung <strong>in</strong> Deutschland<br />

E<strong>in</strong>kunftsart<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht orig<strong>in</strong>är gewerblich tätig. Sie<br />

erfüllt jedoch die Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 Nr. 2<br />

EStG (gewerbliche Prägung), da e<strong>in</strong>zig der persönlich haftende<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft zur Geschäfts-<br />

führung befugt ist. Die Investoren erzielen daher aus der<br />

Beteiligung E<strong>in</strong>künfte aus Gewerbebetrieb im S<strong>in</strong>ne des § 15<br />

EStG.<br />

Die E<strong>in</strong>künfte der Fondsgesellschaft s<strong>in</strong>d auf Grundlage des<br />

Betriebsvermögensvergleichs (Bilanzierung) gemäß §§ 4, 5<br />

EStG zu ermitteln. Deshalb f<strong>in</strong><strong>den</strong> die Sondervorschriften<br />

der §§ 13 bis 14 a EStG für die Gew<strong>in</strong>nermittlung von Landund<br />

Forstwirten bei der Ermittlung des Progressionsvorbehalts<br />

ke<strong>in</strong>e Anwendung.<br />

E<strong>in</strong>künfte unter Progressionsvorbehalt<br />

Die nach dem DBA USA <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA zu versteuernde E<strong>in</strong>künfte<br />

s<strong>in</strong>d grundsätzlich <strong>in</strong> Deutschland steuerfrei, unterliegen<br />

aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt gemäß § 32 b<br />

Absatz 1 Nr. 3 EStG. Im Rahmen des Progressionsvorbehalts<br />

s<strong>in</strong>d die entsprechen<strong>den</strong> ausländischen E<strong>in</strong>künfte nach<br />

<strong>den</strong> deutschen Gew<strong>in</strong>nermittlungsgrundsätzen zu ermitteln.<br />

Soweit die ausländischen E<strong>in</strong>künfte außeror<strong>den</strong>tliche<br />

E<strong>in</strong>künfte (z. B. aus der vollständigen Veräußerung e<strong>in</strong>er Personengesellschaft<br />

oder aus der vollständigen Veräußerung<br />

der Waldflächen) enthalten, wer<strong>den</strong> diese nur zu e<strong>in</strong>em<br />

Fünftel für Zwecke des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt.<br />

Für die Ermittlung des <strong>in</strong>dividuellen durchschnittlichen<br />

Steuersatzes s<strong>in</strong>d die ausländischen E<strong>in</strong>künfte dem übrigen<br />

<strong>in</strong> Deutschland steuerpflichtigen E<strong>in</strong>kommen h<strong>in</strong>zuzurechnen.<br />

Aus diesem neu bestimmten E<strong>in</strong>kommen ist e<strong>in</strong> (fiktiver)<br />

durchschnittlicher Steuersatz zu ermitteln, der schließlich<br />

nur auf die <strong>in</strong> Deutschland steuerpflichtigen E<strong>in</strong>künfte<br />

anzuwen<strong>den</strong> ist. Im Ergebnis erhöhen die steuerfreien ausländischen<br />

E<strong>in</strong>künfte <strong>den</strong> durchschnittlichen Steuersatz der<br />

<strong>in</strong> Deutschland steuerpflichtigen E<strong>in</strong>künfte. Die steuererhöhende<br />

Wirkung des Progressionsvorbehalts ist umso ger<strong>in</strong>ger,<br />

je höher die <strong>in</strong> Deutschland steuerpflichtigen E<strong>in</strong>künfte<br />

ohne Berücksichtigung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

s<strong>in</strong>d. Im Fall des Erwerbs von Fondsbeteiligungen<br />

77


durch lediglich e<strong>in</strong>en Ehepartner ist zu beachten, dass bei<br />

Z<strong>usa</strong>mmenveranlagung <strong>in</strong> Deutschland der Progressionsvorbehalt<br />

bei <strong>den</strong> E<strong>in</strong>künften beider Ehepartner berücksichtigt<br />

wird.<br />

Negative ausländische E<strong>in</strong>künfte gemäß § 2 a Absatz 1 EStG<br />

können grundsätzlich nicht mit positiven <strong>in</strong>ländischen E<strong>in</strong>künften<br />

verrechnet wer<strong>den</strong>. Dementsprechend gilt für diese<br />

negativen ausländischen E<strong>in</strong>künfte auch ke<strong>in</strong> negativer<br />

Progressionsvorbehalt. Allerd<strong>in</strong>gs können negative ausländische<br />

E<strong>in</strong>künfte nach § 2 a Absatz 1 EStG grundsätzlich<br />

gesondert festgestellt und mit anderen positiven E<strong>in</strong>künften<br />

derselben Art aus demselben Staat verrechnet wer<strong>den</strong>.<br />

Es ist davon auszugehen, dass über die Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft im Wesentlichen E<strong>in</strong>künfte erzielt wer<strong>den</strong>,<br />

die, soweit negativ, unter die Verlustausgleichsbegrenzung<br />

des § 2 a EStG fallen. Soweit ausländische Verluste<br />

nicht unter <strong>den</strong> Anwendungsbereich des § 2 a EStG fallen,<br />

ist e<strong>in</strong> negativer Progressionsvorbehalt möglich. In diesem<br />

Fall ist grundsätzlich e<strong>in</strong>e Reduktion des <strong>in</strong> Deutschland anzuwen<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

E<strong>in</strong>kommensteuersatz auf 0 % möglich. E<strong>in</strong><br />

darüber h<strong>in</strong>aus verbleibender negativer Progressionsvorbehalt<br />

kann allerd<strong>in</strong>gs nicht im S<strong>in</strong>ne des § 10 d EStG rückoder<br />

vorgetragen wer<strong>den</strong>.<br />

Da die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts auf <strong>den</strong><br />

Investor je nach anzuwen<strong>den</strong>dem persönlichen E<strong>in</strong>kommensteuersatz<br />

und Beteiligungssumme sehr unterschiedlich<br />

ausfallen, sollte jeder Investor vor Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>en Steuerberater h<strong>in</strong>zuziehen.<br />

Z<strong>in</strong>se<strong>in</strong>künfte<br />

Die Z<strong>in</strong>se<strong>in</strong>künfte unterliegen beim Investor der vollen<br />

Besteuerung mit dem persönlichen E<strong>in</strong>kommensteuersatz<br />

zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die ab dem Jahr 2009 geltende<br />

Abgeltungsteuer f<strong>in</strong>det auf gewerbliche E<strong>in</strong>künfte<br />

ke<strong>in</strong>e Anwendung. Betriebsausgaben im Z<strong>usa</strong>mmenhang<br />

mit <strong>den</strong> <strong>in</strong> Deutschland steuerpflichtigen Z<strong>in</strong>se<strong>in</strong>künften<br />

78 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

s<strong>in</strong>d steuerlich voll abzugsfähig. Eventuell <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA e<strong>in</strong>behaltene<br />

Quellensteuern auf Z<strong>in</strong>sen können <strong>in</strong> Deutschland<br />

nicht angerechnet wer<strong>den</strong>, sondern wer<strong>den</strong> im Rahmen der<br />

persönlichen Steuererklärung des Investors auf die Steuer <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> USA angerechnet.<br />

Steuerliche Behandlung der Anlaufkosten<br />

Die Eigenkapitalvermittlungsprovision, die Platzierungsgarantie-/<br />

Kapitalz<strong>usa</strong>gegebühr sowie die Konzeptions- und<br />

Rechtsberatungshonorare im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit der Auflegung<br />

dieses Beteiligungsangebots stellen ke<strong>in</strong>e sofort<br />

abzugsfähigen Betriebsausgaben dar, sondern s<strong>in</strong>d grundsätzlich<br />

als zusätzliche Anschaffungskosten der Fondsobjekte<br />

zu aktivieren (analoge Anwendung des Bauherren- und<br />

Fondserlasses vom 20.10.2003, BStBl. I 2003, Seite 546). Aufgrund<br />

der transparenten Beteiligungskette an Personengesellschaften<br />

hat e<strong>in</strong>e entsprechende H<strong>in</strong>zuaktivierung somit<br />

grundsätzlich auf die Anschaffungskosten der Waldflächen<br />

zu erfolgen. Die h<strong>in</strong>zuaktivierten Anlaufkosten m<strong>in</strong>dern bei<br />

Veräußerung oder Abschreibung der Waldflächen das steuerliche<br />

Ergebnis im Rahmen des Progressionsvorbehalts.<br />

Besteuerungsverfahren<br />

Das <strong>in</strong> Deutschland steuerpflichtige Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

wird durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung)<br />

ermittelt und gemäß §§ 179, 180 Nr. 2 a AO über<br />

die e<strong>in</strong>heitliche und gesonderte Gew<strong>in</strong>nfeststellung anteilig<br />

<strong>den</strong> Investoren zugewiesen. Des Weiteren wer<strong>den</strong> gemäß<br />

§ 180 Absatz 5 AO auch die nach DBA USA <strong>in</strong> Deutschland<br />

steuerbefreiten E<strong>in</strong>kunftsbestandteile (Progressionsvorbehaltse<strong>in</strong>künfte)<br />

und gegebenenfalls vorhan<strong>den</strong>e anrechenbare<br />

Quellensteuern anteilig <strong>den</strong> Investoren zugewiesen.<br />

Die entsprechen<strong>den</strong> Daten wer<strong>den</strong> vom für die Fondsgesellschaft<br />

zuständigen F<strong>in</strong>anzamt an die jeweiligen Wohnsitzf<strong>in</strong>anzämter<br />

der Investoren gemeldet. Zudem erhält jeder<br />

Investor von der Fondsgesellschaft se<strong>in</strong>e für die persönliche<br />

E<strong>in</strong>kommensteuererklärung relevanten Daten. Da sich der<br />

Investor über die Fondsgesellschaft an ausländischen


Gesellschaften beteiligt, besteht e<strong>in</strong>e Anzeigepflicht der<br />

Investoren gemäß § 138 Absatz 2 AO. Die praktische Abwicklung<br />

der Anzeige wird die Fondsgesellschaft für die Investoren<br />

übernehmen.<br />

Investmentsteuergesetz und<br />

Außensteuerrecht<br />

Die Fondsgesellschaft ist e<strong>in</strong>e deutsche Personengesellschaft,<br />

auf die das Investmentsteuergesetz (InvStG) ke<strong>in</strong>e<br />

Anwendung f<strong>in</strong>det. Die Waldgesellschaft sowie die nachgeschalteten<br />

Gesellschaften, die als US-Limited Partnerships<br />

errichtet wur<strong>den</strong>, unterliegen weder e<strong>in</strong>er Investmentaufsicht<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> USA noch hat die Fondsgesellschaft e<strong>in</strong> Rückgaberecht<br />

während der Laufzeit der Waldgesellschaft, so<br />

dass ke<strong>in</strong> ausländisches Investmentvermögen vorliegt. Das<br />

Investmentsteuergesetz f<strong>in</strong>det daher auf die E<strong>in</strong>künfte aus<br />

der Waldgesellschaft ke<strong>in</strong>e Anwendung.<br />

Die Nichtanwendbarkeit des Investmentsteuergesetzes<br />

eröffnet grundsätzlich <strong>den</strong> Anwendungsbereich des Außensteuergesetzes<br />

(AStG). E<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>zurechnungsbesteuerung<br />

nach § 7 AStG setzt e<strong>in</strong>e Beteiligung an e<strong>in</strong>er ausländischen<br />

Gesellschaft im S<strong>in</strong>ne des § 1 Absatz 1 Körperschaftsteuergesetz<br />

voraus. Vorliegend ist der Investor aber nur an Personengesellschaften<br />

beteiligt, die nicht unter diese Vorschrift<br />

fallen. Sofern die Waldgesellschaft e<strong>in</strong>e ausländische<br />

Betriebsstätte begründet, die passive E<strong>in</strong>künfte erzielt, wür<strong>den</strong><br />

nach § 20 Absatz 2 AStG die daraus resultieren<strong>den</strong> ausländischen<br />

E<strong>in</strong>künfte nicht von der Besteuerung <strong>in</strong> Deutschland<br />

freigestellt, sondern auf die deutsche E<strong>in</strong>kommensteuerschuld<br />

anzurechnen se<strong>in</strong>. Forstwirtschaft begründet<br />

grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Betriebstätte im S<strong>in</strong>ne dieser Vorschrift.<br />

Etwaige e<strong>in</strong>e Betriebstätte begrün<strong>den</strong>de andere Tätigkeiten<br />

der Waldgesellschaft wür<strong>den</strong> grundsätzlich aktive Tätigkeiten<br />

im S<strong>in</strong>ne des AStG bedeuten, so dass auch diese Vorschrift<br />

auf die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ke<strong>in</strong>e<br />

Anwendung f<strong>in</strong>det.<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Fondsgesellschaft unterliegt als Gewerbebetrieb der<br />

Gewerbesteuer (§ 2 Absatz 1 GewStG). Der Gewerbeertrag<br />

der Fondsgesellschaft resultiert überwiegend aus dem<br />

Beteiligungsergebnis aus der Waldgesellschaft. Dieses<br />

Ergebnis ist gemäß § 9 Nr. 2 GewStG vom Gewerbeertrag zu<br />

kürzen, so dass aus diesen Erträgen voraussichtlich ke<strong>in</strong>e<br />

Gewerbesteuerbelastung für die Fondsgesellschaft entsteht.<br />

Lediglich für <strong>den</strong> Fall, dass die Fondsgesellschaft<br />

<strong>in</strong>ländische Erträge (z. B. Z<strong>in</strong>serträge aus der verz<strong>in</strong>slichen<br />

Anlage der Liquiditätsreserve) erwirtschaftet und nach<br />

Berücksichtigung aller abzugsfähigen Betriebsausgaben<br />

e<strong>in</strong>en <strong>den</strong> gewerbesteuerlichen Freibetrag <strong>in</strong> Höhe von<br />

EUR 24.500 übersteigen<strong>den</strong> Gewerbeertrag erzielt, fällt<br />

Gewerbesteuer an. Soweit Gewerbesteuer auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft anfällt, entsteht gemäß § 35 EStG <strong>in</strong> Höhe<br />

des 3,8-fachen Gewerbesteuermessbetrages e<strong>in</strong> Ermäßigungsbetrag,<br />

der auf die Höhe der tatsächlichen Gewerbesteuerzahlung<br />

der Fondsgesellschaft beschränkt ist. Der<br />

anteilig auf <strong>den</strong> Investor entfallende Ermäßigungsbetrag ist<br />

von der E<strong>in</strong>kommensteuer des Investors abzugsfähig,<br />

soweit diese auf gewerbliche E<strong>in</strong>künfte entfällt.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft beschränkt sich auf <strong>den</strong><br />

Erwerb und das Halten der Beteiligung an der Waldgesellschaft.<br />

Nach Auffassung der F<strong>in</strong>anzverwaltung und der<br />

f<strong>in</strong>anzgerichtlichen Rechtsprechung begründet e<strong>in</strong>e derartige<br />

Hold<strong>in</strong>g-Tätigkeit alle<strong>in</strong> nicht die Qualifizierung als<br />

umsatzsteuerlicher Unternehmer im S<strong>in</strong>ne von § 2 Absatz 1<br />

UStG. Die Fondsgesellschaft kann daher die ihr <strong>in</strong> Rechnung<br />

gestellten Vorsteuerbeträge nicht zur Erstattung anmel<strong>den</strong>.<br />

Die durch die Fondsgesellschaft gezahlten Umsatzsteuerbeträge<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sofern als Kosten zu berücksichtigen.<br />

79


Erbschaft- / Schenkungsteuer<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer <strong>in</strong> Deutschland<br />

Überträgt e<strong>in</strong> Investor se<strong>in</strong>e Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

durch Erbschaft oder durch Schenkung, so<br />

unterliegt dieser Vorgang der Erbschaft- / Schenkungsteuer.<br />

Höhe und Entstehen der Steuer ist von e<strong>in</strong>er Reihe <strong>in</strong>dividueller<br />

Faktoren des Erblassers / Schenkers bzw. des Erben /<br />

Beschenkten abhängig. Bei der Ermittlung der steuerlichen<br />

Bemessungsgrundlage ist nach Art der Beteiligung des<br />

Investors an der Fondsgesellschaft zu unterschei<strong>den</strong>:<br />

Direktkommanditist<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird, soweit der<br />

übertragende Investor als Direktkommanditist beteiligt ist,<br />

mit dem anteiligen Steuerwert des Betriebsvermögens der<br />

Fondsgesellschaft bewertet, der grundsätzlich aus <strong>den</strong> Steuerbilanzwerten<br />

der Wirtschaftsgüter und Schul<strong>den</strong> der<br />

Fondsgesellschaft zum Übertragungszeitpunkt abzuleiten<br />

ist (§ 12 Absatz 5 ErbStG <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit §§ 95 ff. BewG).<br />

Der grundsätzliche Ansatz der Steuerbilanzwerte gilt unter<br />

anderem nicht, soweit anteilig Grundstücke übertragen<br />

wer<strong>den</strong>. Für die bei diesem Beteiligungsangebot mittelbar<br />

gehaltenen ausländischen Grundstücke sieht § 12 Absatz 6<br />

ErbStG <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 31 BewG <strong>den</strong> Ansatz zum<br />

geme<strong>in</strong>en Wert vor.<br />

Treugeber<br />

Hält der Investor se<strong>in</strong>e Beteiligung als Treugeber, f<strong>in</strong>det der<br />

koord<strong>in</strong>ierte Ländererlass vom 27.06.2005 betreffend die<br />

Übertragung treuhänderisch gehaltener Kommanditbeteiligungen<br />

(Der Betrieb 2005, Seite 1493) Anwendung. Für<br />

Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird <strong>in</strong> diesem<br />

Fall die Beteiligung des Investors an der Fondsgesellschaft<br />

als sogenannter Sachleistungsanspruch mit dem geme<strong>in</strong>en<br />

Wert angesetzt. Hieraus können sich Bewertungsunterschiede<br />

und damit e<strong>in</strong>e andere erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />

Bemessungsgrundlage im Vergleich zu e<strong>in</strong>er Be-<br />

80 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

teiligung als Direktkommanditist ergeben. Zudem greifen<br />

die Freibeträge und Bewertungsabschläge für Betriebsvermögen<br />

nach <strong>den</strong> §§ 13 a und 19 a ErbStG nicht.<br />

Welche der bei<strong>den</strong> Beteiligungsformen zur ger<strong>in</strong>geren<br />

erbschaft- /schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage<br />

führt, hängt von <strong>den</strong> Umstän<strong>den</strong> zum Zeitpunkt des Erbfalls<br />

bzw. der Schenkung ab und kann zum heutigen Zeitpunkt<br />

nicht vorhergesagt wer<strong>den</strong>. E<strong>in</strong>e Vermögensübertragung<br />

wird auch <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

unterworfen, soweit es sich um steuerpflichtiges<br />

US-Inlandsvermögen handelt (im E<strong>in</strong>zelnen siehe Seite 81).<br />

Auch für die Erbschaft-/Schenkungsteuer existiert e<strong>in</strong> Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zwischen Deutschland und <strong>den</strong><br />

USA (vom 14.12.1998, BGBl. 2000 II, Seite 1170; im Folgen<strong>den</strong><br />

„DBA-E“). Das DBA-E sieht jedoch für <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA zu versteuerndes<br />

Vermögen ke<strong>in</strong>e Freistellung, sondern lediglich<br />

e<strong>in</strong>e Anrechnung der US-Steuer auf die deutsche Erbschaft-<br />

/Schenkungsteuer vor. E<strong>in</strong>e Anrechnung erfolgt aber nur im<br />

Falle e<strong>in</strong>er Beteiligung als Direktkommanditist. Bei e<strong>in</strong>er<br />

Beteiligung als Treugeber entfällt nach Auffassung der<br />

F<strong>in</strong>anzverwaltung e<strong>in</strong>e Anrechnung, d. h. <strong>in</strong> diesen Fällen<br />

kann es zur Doppelbesteuerung kommen. Beabsichtigt der<br />

Investor die Übertragung se<strong>in</strong>er Beteiligung an der Fondsgesellschaft,<br />

sollte er dies stets mit e<strong>in</strong>em steuerlichen Berater<br />

abstimmen.<br />

Erbschaftsteuerform<br />

Es liegt e<strong>in</strong> Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur<br />

Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts<br />

(ErbStRG) vom 28.01.2008 vor. Die geplante Gesetzesänderung<br />

soll unter anderem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts<br />

gemäß dem Beschluss vom 07.11.2006<br />

umsetzen, wonach der Gesetzgeber verpflichtet wurde, bis<br />

spätestens zum 31.12.2008 e<strong>in</strong>e Neuregelung für das<br />

Erbschaftsteuerrecht zu schaffen und ungerechtfertigte<br />

Bewertungsunterschiede bei <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen Vermögensarten<br />

zu beseitigen. Die Bewertung von Betriebsvermögen,


wie es bei e<strong>in</strong>em Anteil an der Fondsgesellschaft vorliegt,<br />

soll künftig mit dem geme<strong>in</strong>en Wert erfolgen, wobei e<strong>in</strong>e<br />

besondere Begünstigung nur vorgesehen ist, soweit dabei<br />

nicht überwiegend Verwaltungsvermögen übertragen wird.<br />

Aufgrund der über die gewerbliche Fondsgesellschaft mittelbar<br />

gehaltenen forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke<br />

könnte gegebenenfalls e<strong>in</strong> begünstigtes Vermögen vorliegen.<br />

Es bleibt abzuwarten, wie diese Begünstigung im<br />

endgültigen Gesetz ausgestaltet se<strong>in</strong> wird.<br />

Nachlass- und Schenkungsteuer <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA<br />

Bei nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA ansässigen Erblassern / Schenkern ist<br />

nur das US-Inlandsvermögen <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA steuerbar. Als<br />

Inlandsvermögen gelten <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA belegenes<br />

Grundvermögen (<strong>in</strong>klusive Waldflächen) und <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA<br />

belegenes Betriebsvermögen von Personengesellschaften.<br />

Für die bei<strong>den</strong> genannten Vermögensarten weist das DBA-E<br />

das Besteuerungsrecht <strong>den</strong> USA zu (Artikel 5 und 6 DBA-E).<br />

Ob die Schenkung von Anteilen an US-Personengesellschaften<br />

steuerpflichtig ist, ist ungeklärt.<br />

US-Nachlass- bzw. Schenkungsteuer kann unter Umstän<strong>den</strong><br />

auch <strong>in</strong> <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen US-Bundesstaaten anfallen. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

verzichten viele Bundesstaaten auf die Besteuerung<br />

von nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA ansässigen Investoren, die Beteiligungen<br />

an Personengesellschaften halten. Es wird empfohlen,<br />

vor Schenkungen <strong>den</strong> Rat e<strong>in</strong>es steuerlichen Beraters e<strong>in</strong>zuholen<br />

(siehe auch Ausführungen zur Erbschaft- / Schenkungsteuer<br />

<strong>in</strong> Deutschland ab Seite 80).<br />

Das US-Nachlasssteuerrecht sieht e<strong>in</strong>en Steuerkredit<br />

von USD 13.000 vor, der umgerechnet e<strong>in</strong>em Freibetrag<br />

von USD 60.000 entspricht. Das DBA-E gestattet die Erhöhung<br />

dieses Freibetrags <strong>in</strong> Fällen, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en der Anteil des<br />

Verkehrswerts des US-Nachlasses am Gesamtnachlass entsprechend<br />

hoch ist (Artikel 10 Absatz 5 DBA-E).<br />

Bei der Vererbung an <strong>den</strong> Ehegatten ist auf Antrag des Weiteren<br />

e<strong>in</strong> Abschlag von 50 % des steuerpflichtigen Nachlassvermögens<br />

möglich, und e<strong>in</strong> weiterer Freibetrag kann zum<br />

Abzug gebracht wer<strong>den</strong>, der im Jahr 2008 USD 2 Mio., im<br />

Jahr 2009 USD 3,5 Mio. und ab dem Jahr 2011 USD 1 Mio.<br />

beträgt (im Jahr 2010 wird die US-Nachlasssteuer nach<br />

gegenwärtiger Gesetzeslage nicht erhoben).<br />

Der allgeme<strong>in</strong>e Freibetrag bei der Schenkungsteuer beträgt<br />

im Jahr 2008 USD 12.000 pro Beschenktem. Handelt es sich<br />

bei dem Beschenkten um <strong>den</strong> Ehegatten des Schenkers,<br />

erhöht sich der Freibetrag auf USD 128.000 (Jahr 2008).<br />

Gegenwärtig wird die Steuer sowohl bei der Nachlasssteuer<br />

als auch bei der Schenkungsteuer nach e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Steuertariftabelle berechnet, wobei sich Schenkungen zu<br />

Lebzeiten und Erbschaften kumulativ bei der E<strong>in</strong>ordnung<br />

zu dem jeweils anzuwen<strong>den</strong><strong>den</strong> Steuertarif auswirken.<br />

In <strong>den</strong> Jahren 2008 und 2009 beträgt der Nachlass- und<br />

Schenkungsteuersatz von 18 % für steuerpflichtiges Vermögen<br />

im Wert von bis zu USD 10.000 bis 45 % (Spitzensteuersatz)<br />

für steuerpflichtiges Vermögen im Wert von über<br />

USD 1,5 Mio. Auf das Vermögen von natürlichen Personen,<br />

die <strong>in</strong> 2010 versterben, wird ke<strong>in</strong>e Nachlasssteuer erhoben.<br />

Der Spitzensteuersatz bei Schenkungen im Jahr 2010 ist auf<br />

35 % reduziert. Nach 2010 wird nach gegenwärtiger Gesetzeslage<br />

die Nachlass- und Schenkungsteuer wieder zu Steuersätzen<br />

von 18 % bis 55 % erhoben.<br />

H<strong>in</strong>weis<br />

Nach Maßgabe der Berufsrichtl<strong>in</strong>ien der US-F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />

(„Circular 230“) s<strong>in</strong>d wir verpflichtet mitzuteilen, dass<br />

die obigen Ausführungen auf dem Gebiet des US-Bundessteuerrechts<br />

nicht verfasst wor<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d – und auch nicht <strong>in</strong><br />

der Absicht verfasst wor<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d – damit sie vom Investor<br />

zur Vermeidung von US-steuerlichen Bußgeldern bzw. Strafzuschlägen<br />

(Bund oder Bundesstaat) verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

81


Die Beteiligung<br />

Allgeme<strong>in</strong>es zur Beteiligung<br />

Angeboten wird e<strong>in</strong>e Kommanditbeteiligung an der<br />

Timber Class 1 GmbH & Co. KG über <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten<br />

oder als Direktkommanditist (siehe hierzu im<br />

Folgen<strong>den</strong> „Handelsregistere<strong>in</strong>tragung bei Direktkommanditisten“).<br />

Die M<strong>in</strong>destbeteiligung beträgt grundsätzlich USD 15.000<br />

zuzüglich 5 % Agio. Bei Zeichnung e<strong>in</strong>es höheren Betrages<br />

als USD 15.000 muss dieser Betrag durch 1.000 ohne Rest<br />

teilbar se<strong>in</strong>. Im Falle e<strong>in</strong>er Überzeichnung kann e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gerer<br />

Betrag zugeteilt wer<strong>den</strong>. Das Beteiligungsangebot<br />

kommt zustande, wenn sich m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Investor<br />

mit e<strong>in</strong>em Anteil <strong>in</strong> Höhe der M<strong>in</strong>destbeteiligung von<br />

USD 15.000 zuzüglich 5 % Agio beteiligt hat. Die KGAL<br />

garantiert die Platzierung e<strong>in</strong>es Eigenkapitals <strong>in</strong> Höhe von<br />

USD 30 Mio. zuzüglich 5 % Agio bis zum Ende der Zeichnungsfrist,<br />

spätestens zum 31.12.2009.<br />

Das öffentliche Angebot beg<strong>in</strong>nt e<strong>in</strong>en Werktag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes (Bekanntmachung <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em überregionalen Börsenpflichtblatt) und endet mit<br />

Ausplatzierung / Schließung des Beteiligungsangebotes,<br />

planmäßig spätestens am 30.06.2009 oder bei Verlängerung<br />

der Platzierungsfrist durch <strong>den</strong> geschäftsführen<strong>den</strong><br />

Gesellschafter spätestens jedoch am 31.12.2009.<br />

E<strong>in</strong>e Zeichnung ist grundsätzlich bis zur Ausplatzierung des<br />

zur Verfügung stehen<strong>den</strong> Kommanditkapitals <strong>in</strong> Höhe von<br />

maximal USD 350 Mio. möglich. E<strong>in</strong>e frühere Ausplatzierung<br />

/ Schließung als zum 30.06.2009 ist jederzeit möglich.<br />

Die mit der Beteiligung verbun<strong>den</strong>en Rechte und Pflichten<br />

s<strong>in</strong>d im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ (ab Seite 62)<br />

dargestellt und ergeben sich aus dem abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

(ab Seite 97), dem Treuhandvertrag (ab Seite<br />

109) und dem Zeichnungssche<strong>in</strong>.<br />

82 I Die Beteiligung<br />

Handelsregistere<strong>in</strong>tragung bei<br />

Direktkommanditisten<br />

Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über <strong>den</strong><br />

Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft. Er kann<br />

jedoch bereits im Zeichnungssche<strong>in</strong> festlegen, ob er weiterh<strong>in</strong><br />

als Treugeber beteiligt se<strong>in</strong> will oder ob er se<strong>in</strong>e Beteiligung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e unmittelbare Kommanditbeteiligung umwandeln<br />

und sich als Kommanditist <strong>in</strong> das Handelsregister<br />

e<strong>in</strong>tragen lassen möchte.<br />

Sofern der Investor sich für e<strong>in</strong>e unmittelbare Beteiligung<br />

als Kommanditist entscheidet, verpflichtet er sich, dem<br />

geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

e<strong>in</strong>e notariell beglaubigte Vollmacht zur handelsregisterlichen<br />

E<strong>in</strong>tragung zu erteilen. E<strong>in</strong> Muster dieser Handelsregistervollmacht<br />

ist auf Seite 121 dieses Beteiligungsprospektes<br />

exemplarisch abgedruckt. Das entsprechende<br />

Formblatt wird dem Investor zugesandt. Es ist vollständig<br />

ausgefüllt, unverändert und mit notariell beglaubigter<br />

Unterschrift im Orig<strong>in</strong>al an die Fondsgesellschaft zurückzusen<strong>den</strong>.<br />

Die Kosten, die im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit der notariellen<br />

Beglaubigung entstehen, trägt der Investor; sie richten<br />

sich nach der Höhe der Beteiligung und können deshalb<br />

nicht exakt beziffert wer<strong>den</strong>.<br />

Die Anmeldung zum Handelsregister wird stets vom<br />

geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

veranlasst. Die <strong>in</strong> das Handelsregister e<strong>in</strong>zutragende Haftsumme<br />

entspricht 1 % der übernommenen Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

ohne Agio (siehe <strong>in</strong>sgesamt zur Handelsregistere<strong>in</strong>tragung<br />

und Beendigung des Treuhandvertrages § 7 Treuhandvertrag).<br />

Falls der Investor im Zeichnungssche<strong>in</strong> bzw. <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er<br />

Frist von 20 Tagen nach Mitteilung über die Erstellung der<br />

Zeichnungsbestätigung die unmittelbare Beteiligung wählt,


wer<strong>den</strong> die Kosten für die Handelsregister-Anmeldung und<br />

E<strong>in</strong>tragung von der Fondsgesellschaft übernommen; sie<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>soweit im Investitionsplan enthalten. Bei e<strong>in</strong>er späteren<br />

Umwandlung der Beteiligung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e unmittelbare Kommanditbeteiligung<br />

s<strong>in</strong>d diese Kosten vom Investor selbst zu<br />

tragen.<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Alle Ausschüttungen/Entnahmen erfolgen grundsätzlich <strong>in</strong><br />

US-Dollar. Jeder Gesellschafter hat jedoch e<strong>in</strong> Wahlrecht, die<br />

Ausschüttungen / Entnahmen durch Angabe der Währung<br />

im Zeichnungssche<strong>in</strong> auch <strong>in</strong> Euro zu erhalten. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus hat der Investor bezüglich der Ausschüttungen / Entnahmen<br />

<strong>in</strong> US-Dollar bzw. Euro e<strong>in</strong> jährliches Wahlrecht,<br />

welches durch schriftliche Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

ausgeübt wer<strong>den</strong> kann. Der Umtausch von<br />

US-Dollar <strong>in</strong> Euro erfolgt zu demjenigen Wechselkurs, welcher<br />

von der Fondsgesellschaft zwei Bankarbeitstage vor der<br />

Ausschüttung / Entnahme erzielt wird. Sämtliche im Z<strong>usa</strong>mmenhang<br />

mit <strong>den</strong> Ausschüttungen / Entnahmen und e<strong>in</strong>em<br />

etwaigen Umtausch entstehen<strong>den</strong> Kosten s<strong>in</strong>d von dem<br />

jeweiligen Investor zu tragen und wer<strong>den</strong> mit dem Ausschüttungs-<br />

/ Entnahmebetrag verrechnet. Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen können von der Fondsgesellschaft auch<br />

ohne vorherige schriftliche Ankündigung vorgenommen<br />

wer<strong>den</strong>. Bei der Bestimmung des auszuschütten<strong>den</strong> Betrages<br />

wird vom geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter e<strong>in</strong>e angemessene<br />

Reserve zur Bestreitung zukünftiger Zahlungsverpflichtungen<br />

gebildet (siehe hierzu § 14, Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Zahlstelle<br />

Alle Zahlungen aus der Beteiligung wie z. B. Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen erfolgen durch die Fondsgesellschaft<br />

(Zahlstelle). Dies ist auch die Stelle, bei der der Prospekt zur<br />

kostenlosen Ausgabe bereitgehalten wird.<br />

Erforderliche Zeichnungsunterlagen<br />

Zur Zeichnung der Beteiligung s<strong>in</strong>d die vollständig ausgefüllten<br />

Zeichnungsunterlagen im Orig<strong>in</strong>al an die folgende<br />

Adresse zu sen<strong>den</strong>:<br />

KG Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co. (KGAL)<br />

Investor Services<br />

Stichwort: Timber Class 1<br />

Tölzer Straße 15<br />

82031 Grünwald<br />

Die Zeichnungsunterlagen setzen sich wie folgt z<strong>usa</strong>mmen:<br />

vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Zeichnungssche<strong>in</strong><br />

(bestehend aus Teil A, B, C und D) mit Legitimationsnachweis<br />

und Widerrufsbelehrung,<br />

Kopie des gültigen Reisepasses (Lichtbildseite) oder des<br />

gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite), Personalausweis<br />

nur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er Kopie der Geburtsurkunde<br />

oder des Führersche<strong>in</strong>s, alle Kopien jeweils mit<br />

dem Vermerk „Orig<strong>in</strong>al e<strong>in</strong>gesehen“, Vermittlerstempel<br />

und Vermittlerunterschrift,<br />

Durchschlag oder Kopie des Abbuchungsauftrages (Orig<strong>in</strong>al<br />

bitte direkt an die kontoführende Bank sen<strong>den</strong>),<br />

vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Power of Attorney<br />

(Vollmacht).<br />

Sofern e<strong>in</strong>e US-Steuernummer (ITIN) beantragt wer<strong>den</strong><br />

muss, weil der Investor noch nicht über e<strong>in</strong>e solche verfügt<br />

(siehe hierzu Seite 76):<br />

vollständig ausgefüllter und unterzeichneter (vom Zeichner<br />

und Vermittler / Berater) Interviewbogen für die Beantragung<br />

e<strong>in</strong>er US-Steuernummer.<br />

Wenn e<strong>in</strong>e Beteiligung als Direktkommanditist gewünscht<br />

ist, erhält der Investor durch die Fondsgesellschaft das<br />

vorausgefüllte Formular „Handelsregistervollmacht“. Dieses<br />

83


ist nach Unterschriftsbeglaubigung durch e<strong>in</strong>en Notar<br />

an die Fondsgesellschaft zur Handelsregistere<strong>in</strong>tragung<br />

zurückzusen<strong>den</strong>.<br />

Unvollständige sowie nicht vollständig oder falsch ausgefüllte<br />

Zeichnungsunterlagen wer<strong>den</strong> <strong>in</strong> der Bearbeitung<br />

zurückgestellt. Unvollständigkeit besteht <strong>in</strong>sbesondere<br />

auch dann, wenn der Investor se<strong>in</strong>en Mitwirkungspflichten<br />

nach dem Geldwäschegesetz (im Folgen<strong>den</strong> „GWG“) <strong>in</strong> der<br />

jeweils gültigen Fassung nicht nachkommt, das heißt, wenn<br />

der Legitimationsnachweis im Zeichnungssche<strong>in</strong> nicht vollständig<br />

ausgefüllt, die Kopie des Ausweises mit Vermerk<br />

„Orig<strong>in</strong>al e<strong>in</strong>gesehen“, Vermittlerstempel und Vermittlerunterschrift<br />

<strong>den</strong> Zeichnungsunterlagen nicht beigefügt, der<br />

Investor als Vertragspartner nicht persönlich zur Feststellung<br />

der I<strong>den</strong>tität anwesend ist oder die Angabe zum wirtschaftlich<br />

Berechtigten nicht durch Ankreuzen auf dem<br />

Zeichnungssche<strong>in</strong> bejaht wird. In diesen Fällen kann die Beteiligungserklärung<br />

des Investors vor Behebung des H<strong>in</strong>derungsgrundes<br />

nicht angenommen wer<strong>den</strong>. Die Fondsgesellschaft<br />

wird <strong>in</strong> diesem Fall <strong>den</strong> Vermittler / Berater bzw. <strong>den</strong><br />

Investor <strong>in</strong>formieren und die Möglichkeit zur Vervollständigung<br />

der Unterlagen geben. Mündliche oder telefonische<br />

Beitrittswünsche können nicht berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Annahme der Beteiligungserklärung<br />

Die Beteiligungserklärung des Investors ist am Tag der<br />

Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten<br />

angenommen und der Treuhandvertrag<br />

kommt wirksam zustande. Die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong>terner Vorgang und die Zeichnungsbestätigung<br />

wird nicht versandt. Der Investor verzichtet<br />

<strong>in</strong>soweit auf <strong>den</strong> Zugang der Zeichnungsbestätigung. Der<br />

Investor erhält jedoch von der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>e Mitteilung<br />

über die Erstellung der Zeichnungsbestätigung <strong>in</strong><br />

Textform. Weder der Zugang der Zeichnungsbestätigung<br />

noch der Zugang der diesbezüglichen Mitteilung der Fonds-<br />

84 I Die Beteiligung<br />

gesellschaft ist für die Wirksamkeit des Treuhandvertrages<br />

erforderlich.<br />

Der Beitritt des Treuhandkommanditisten zur Fondsgesellschaft<br />

im Auftrag des Investors erfolgt nach E<strong>in</strong>gang der<br />

vollständigen Orig<strong>in</strong>al-Zeichnungsunterlagen bei der KGAL,<br />

Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten<br />

und E<strong>in</strong>gang der vollständigen Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

zuzüglich Agio auf dem Konto der Fondsgesellschaft<br />

(Wirksamwer<strong>den</strong> des Treuhandverhältnisses), frühestens<br />

jedoch mit Ablauf des Monats (Beitrittsmonat), <strong>in</strong> welchem<br />

auch die letzte der genannten Voraussetzungen erfüllt ist<br />

(aufschiebende Bed<strong>in</strong>gungen).<br />

Kapitale<strong>in</strong>zahlung<br />

Die Kapitale<strong>in</strong>lage zuzüglich Agio ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrag zu leisten.<br />

Die Kapitale<strong>in</strong>lage ist grundsätzlich <strong>in</strong> US-Dollar zu<br />

erbr<strong>in</strong>gen und je nach Zeitpunkt der Zeichnung gemäß <strong>den</strong><br />

Angaben im Zeichnungssche<strong>in</strong> fällig. Die E<strong>in</strong>zahlung der<br />

Kapitale<strong>in</strong>lage ist durch Teilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren<br />

vorgesehen. Die Abbuchung kann nur von<br />

e<strong>in</strong>em Euro-Kontokorrentkonto erfolgen. Der <strong>in</strong> Euro abgebuchte<br />

Betrag wird von der Fondsgesellschaft <strong>in</strong> die Fondswährung<br />

US-Dollar getauscht.<br />

Der Investor hat bei Nichtteilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren<br />

die Möglichkeit, die Kapitale<strong>in</strong>lage und das<br />

Agio <strong>in</strong> US-Dollar zu überweisen.<br />

Abbuchungsauftragsverfahren (Euro)<br />

Der Investor verpflichtet sich hierbei <strong>den</strong> vollständig ausgefüllten<br />

Abbuchungsauftrag bis spätestens fünf Bankarbeitstage<br />

vor dem Fälligkeitsterm<strong>in</strong> an se<strong>in</strong> kontoführendes<br />

Kredit<strong>in</strong>stitut weiterzugeben. Gleichzeitig verpflichtet er<br />

sich, die Kapitale<strong>in</strong>lage zuzüglich Agio im Euro-Gegenwert<br />

spätestens zwei Bankarbeitstage <strong>in</strong> München vor dem im<br />

Zeichnungssche<strong>in</strong> genannten Fälligkeitsterm<strong>in</strong> auf dem im


Zeichnungssche<strong>in</strong> angegebenen Euro-Kontokorrentkonto<br />

(Bankverb<strong>in</strong>dung 2) für die Abbuchung bereitzustellen. Die<br />

Abbuchung des erforderlichen Betrages wird von der Fondsgesellschaft<br />

veranlasst. Der <strong>in</strong> Euro abgebuchte Betrag wird<br />

von der Fondsgesellschaft im Namen und für Rechnung des<br />

Investors zu dem zwei Bankarbeitstage vor dem Tag der<br />

Abbuchung bestehen<strong>den</strong> Wechselkurs <strong>in</strong> US-Dollar umgewechselt<br />

(siehe hierzu § 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Aufgrund ger<strong>in</strong>gerer Bankgebühren wird dem Investor empfohlen,<br />

am Abbuchungsauftragsverfahren teilzunehmen.<br />

Überweisung (US-Dollar)<br />

Bei Nichtteilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren verpflichtet<br />

sich der Investor, die Kapitale<strong>in</strong>lage zuzüglich Agio<br />

<strong>in</strong> US-Dollar rechtzeitig auf das nachfolgend genannte Konto<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Empfänger: Timber Class 1 GmbH & Co. KG<br />

Bank: Dresdner Bank AG, Grünwald<br />

IBAN: DE21 7008 0000 0525 6100 01<br />

S.W.I.F.T.-Code: DRES DE FF 700<br />

Verwendungszweck: Gesellschafter-Nr. und Prüfziffer<br />

(Mitteilung über die Erstellung der<br />

Zeichnungsbestätigung),<br />

Titel, Vorname<br />

Name,<br />

zu überweisen, so dass der Zahlungse<strong>in</strong>gang spätestens zu<br />

dem im Zeichnungssche<strong>in</strong> genannten Fälligkeitsterm<strong>in</strong> auf<br />

dem Konto der Fondsgesellschaft festgestellt wird. Sollte<br />

der Fälligkeitsterm<strong>in</strong> ke<strong>in</strong> Bankarbeitstag <strong>in</strong> München se<strong>in</strong>,<br />

so ist die Kapitale<strong>in</strong>lage zuzüglich Agio zum letzten Bankarbeitstag<br />

<strong>in</strong> München vor dem Fälligkeitsterm<strong>in</strong> zu leisten.<br />

Die Überweisung <strong>in</strong> US-Dollar ist per Zahlungsauftrag im<br />

Außenwirtschaftsverkehr vorzunehmen. Die hierfür beim<br />

Investor und der Fondsgesellschaft anfallen<strong>den</strong> Kosten s<strong>in</strong>d<br />

vom Investor zu tragen. Im Zahlungsauftrag ist dazu im Feld<br />

71 die Zahl „1“ (alle Gebühren zu Lasten Auftraggeber) e<strong>in</strong>zutragen.<br />

Sonstige H<strong>in</strong>weise zu Zahlungen<br />

Die E<strong>in</strong>haltung des jeweiligen E<strong>in</strong>zahlungsterm<strong>in</strong>s sowie die<br />

vollständige Erbr<strong>in</strong>gung der Kapitale<strong>in</strong>lage und des Agios<br />

s<strong>in</strong>d von erheblicher Bedeutung. E<strong>in</strong>e verspätete und/oder<br />

nicht vollständig erbrachte E<strong>in</strong>zahlung kann zur Zahlungsverpflichtung<br />

von Verzugsz<strong>in</strong>sen sowie zur Verpflichtung<br />

zum Scha<strong>den</strong>ersatz für <strong>den</strong> Investor führen. Zudem kommt<br />

das Treuhandverhältnis mit dem Treuhandkommanditisten<br />

vor vollständiger Erbr<strong>in</strong>gung der Kapitale<strong>in</strong>lage und des<br />

Agios nicht wirksam zustande (aufschiebende Bed<strong>in</strong>gung;<br />

siehe hierzu § 4 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag, § 3 Ziffer 2<br />

Treuhandvertrag sowie <strong>den</strong> Zeichnungssche<strong>in</strong>).<br />

H<strong>in</strong>weise zum Investorenkreis<br />

E<strong>in</strong>en Anteil an der Fondsgesellschaft können grundsätzlich<br />

nur e<strong>in</strong>zelne natürliche Personen (d. h. ke<strong>in</strong>e Ehepaare, ke<strong>in</strong>e<br />

BGB-Gesellschaften, ke<strong>in</strong>e sonstigen Gesellschaften oder<br />

Geme<strong>in</strong>schaften) erwerben. Im E<strong>in</strong>zelfall können jedoch<br />

auch juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Der Erwerb oder das Halten von Anteilen als Treuhänder für<br />

Dritte ist grundsätzlich nicht zulässig (siehe hierzu § 3 Ziffer<br />

5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Ausgenommen von diesen Beschränkungen s<strong>in</strong>d die KGAL,<br />

der Treuhandkommanditist, der Platzierungsgarant bzw.<br />

von diesem zur Erfüllung der Platzierungsgarantie / Kapitalz<strong>usa</strong>ge<br />

benannte Dritte sowie die vom geschäftsführen<strong>den</strong><br />

Gesellschafter im Fall des Ausschei<strong>den</strong>s e<strong>in</strong>es Gesellschafters<br />

benannten Dritten.<br />

85


Gemäß geldwäscherechtlicher Vorschriften dürfen sogenannte<br />

politisch exponierte Personen (siehe hierzu <strong>den</strong><br />

Zeichnungssche<strong>in</strong>), deren unmittelbare Familienmitglieder<br />

und diesen bekanntermaßen nahestehende Personen nur<br />

bei verstärkter und kont<strong>in</strong>uierlicher Kontrolle der Geschäftsbeziehung<br />

sowie unter E<strong>in</strong>schaltung weiterer Sicherungsmaßnahmen<br />

zur Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> Investorenkreis aufgenommen wer<strong>den</strong>. Der<br />

Investor ist verpflichtet, die für die Abklärung der Frage, ob<br />

es sich bei ihm um e<strong>in</strong>e solche Person handelt, erforderlichen<br />

Informationen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen,<br />

die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben,<br />

unverzüglich anzuzeigen. Sollte die Erfüllung dieser Pflichten<br />

gefährdet se<strong>in</strong>, kann die Beteiligungserklärung des<br />

Investors im E<strong>in</strong>zelfall abgelehnt wer<strong>den</strong> bzw. e<strong>in</strong>e bereits<br />

bestehende Geschäftsbeziehung beendet wer<strong>den</strong>.<br />

Dieses Beteiligungsangebot ist nur für die Platzierung und<br />

<strong>den</strong> Vertrieb <strong>in</strong>nerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

bestimmt. Es richtet sich <strong>in</strong>sbesondere nicht an Personen,<br />

die Staatsbürger der USA, Kanadas, Australiens oder Japans<br />

s<strong>in</strong>d, dort wohnen oder über e<strong>in</strong>e dauerhafte Aufenthaltsoder<br />

Arbeitserlaubnis für e<strong>in</strong>es dieser Länder (z. B. Green-<br />

Card) verfügen. Gesellschaften und sonstige Geme<strong>in</strong>schaften,<br />

die nach dem Recht e<strong>in</strong>es dieser Länder errichtet wor<strong>den</strong><br />

s<strong>in</strong>d oder dort ihren Sitz haben, s<strong>in</strong>d von e<strong>in</strong>er<br />

Beteiligung ebenso ausgeschlossen wie Vermögensmassen<br />

(z. B. Trusts), die <strong>in</strong> diesen Ländern steuerpflichtig s<strong>in</strong>d.<br />

Weitere Kosten im Z<strong>usa</strong>mmenhang<br />

mit Erwerb, Verwaltung und<br />

Veräußerung der Beteiligung<br />

Neben der Kapitale<strong>in</strong>lage zuzüglich Agio sowie <strong>den</strong> Kosten<br />

für die Beglaubigung der gegebenenfalls zu erteilen<strong>den</strong><br />

Vollmacht zur handelsregisterlichen E<strong>in</strong>tragung (siehe hierzu<br />

Abschnitt „Handelsregistere<strong>in</strong>tragung bei Direktkommanditisten“<br />

ab Seite 82) können folgende weitere Kosten<br />

86 I Die Beteiligung<br />

im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und e<strong>in</strong>er<br />

etwaigen Veräußerung der Beteiligung entstehen:<br />

Abgaben- und Kostenbelastungen (z. B. Steuern, Gebühren,<br />

Beiträge) der Fondsgesellschaft, die vom Investor zu<br />

tragen s<strong>in</strong>d (siehe hierzu § 11 Gesellschaftsvertrag und<br />

Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“, Seite 66)<br />

Kosten im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit e<strong>in</strong>er etwaigen Veräußerung<br />

der Beteiligung (siehe hierzu im Folgen<strong>den</strong> „Übertragung<br />

und Belastung der Beteiligung“)<br />

Steuerberatungskosten, <strong>in</strong>sbesondere US-Steuerberatungskosten<br />

und Kosten im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit der eventuell notwendig<br />

wer<strong>den</strong><strong>den</strong> Beantragung e<strong>in</strong>er US-Steuernummer<br />

(ITIN; siehe hierzu „Steuererklärung <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA“, Seite 87)<br />

Bankgebühren, <strong>in</strong>sbesondere gegebenenfalls Kosten des<br />

Auslandszahlungsverkehrs<br />

Die Höhe dieser Kosten ist vom E<strong>in</strong>zelfall abhängig und<br />

kann daher nicht exakt beziffert wer<strong>den</strong>. Weitere Kosten<br />

s<strong>in</strong>d mit dem Erwerb, der Verwaltung und e<strong>in</strong>er etwaigen<br />

Veräußerung der Beteiligung nicht verbun<strong>den</strong>.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, dass <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen<br />

durch Handlungen, das Verhalten oder durch e<strong>in</strong>en sonst <strong>in</strong><br />

der Person oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform e<strong>in</strong>es<br />

Investors liegen<strong>den</strong> Grund diesem zusätzliche Kosten entstehen,<br />

z. B. Kosten für persönliche Rechts- und Steuerberatung,<br />

Verzugsz<strong>in</strong>sen, Kosten im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit der<br />

Ausübung der Kontrollrechte des Investors (wie beispielsweise<br />

Reisekosten), Kosten für die Handelsregister-Anmeldung<br />

und -E<strong>in</strong>tragung bei e<strong>in</strong>er späteren Umwandlung der<br />

Beteiligung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e unmittelbare Kommanditbeteiligung.<br />

Übertragung und Belastung der<br />

Beteiligung<br />

E<strong>in</strong>e vollständige oder teilweise Übertragung (z. B. durch<br />

Abtretung im Rahmen e<strong>in</strong>er Schenkung oder Veräußerung),<br />

Belastung oder sonstige Verfügung über die Gesellschafts-


anteile bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters.<br />

Diese Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund versagt<br />

wer<strong>den</strong>. E<strong>in</strong> wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn<br />

die Pflichten nach dem GWG <strong>in</strong> der jeweils gültigen Fassung<br />

nicht erfüllt wer<strong>den</strong>, <strong>in</strong>sbesondere der Übertragungsempfänger/der<br />

neue Investor se<strong>in</strong>en Mitwirkungspflichten bei<br />

der Legitimation nicht h<strong>in</strong>reichend nachkommt. Jede beabsichtigte<br />

Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung<br />

oder sonstige Verfügung ist dem geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter<br />

m<strong>in</strong>destens sechs Wochen vor dem beabsichtigten<br />

Vertragsschluss schriftlich anzuzeigen. E<strong>in</strong>e teilweise Übertragung<br />

ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern dadurch<br />

Gesellschaftsanteile von unter USD 15.000 oder nicht durch<br />

1.000 ohne Rest teilbare Anteile entstehen sollten.<br />

E<strong>in</strong>e Übertragung oder sonstige Verfügung über e<strong>in</strong>en<br />

Gesellschaftsanteil kann grundsätzlich nur mit Wirkung<br />

zum 01.01. des folgen<strong>den</strong> Kalenderjahres erfolgen (siehe<br />

hierzu § 7 Gesellschaftsvertrag).<br />

Alle Kosten und Steuern im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit e<strong>in</strong>er<br />

Übertragung oder sonstigen Verfügung haben der übertragende<br />

/ verfügende Gesellschafter und der e<strong>in</strong>tretende<br />

Gesellschafter als Gesamtschuldner zu tragen. Das gleiche<br />

gilt für die Kosten des Verwaltungsaufwandes <strong>in</strong> Höhe von<br />

bis zu EUR 2.000, die der Fondsgesellschaft von der Verwalter<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong> Rechnung gestellt wer<strong>den</strong> (siehe hierzu §§ 7, 11 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Bestellung e<strong>in</strong>es Nießbrauchs an e<strong>in</strong>em Gesellschaftsanteil<br />

ist unzulässig (siehe hierzu § 7 Gesellschaftsvertrag).<br />

Trotz der somit grundsätzlich gegebenen Übertragbarkeit<br />

der Gesellschaftsanteile besteht jedoch faktisch allenfalls<br />

e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>geschränkter Markt für deren Handel (siehe hierzu<br />

Kapitel „Die Risikoh<strong>in</strong>weise“ ab Seite 12).<br />

Steuererklärung <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA<br />

Die Investoren können e<strong>in</strong>e auf die Beratung deutscher<br />

Fondsgesellschaften spezialisierte deutsche Steuerberatungsgesellschaft<br />

mit eigenständiger Niederlassung <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

USA (im Folgen<strong>den</strong> „Steuerberatungsgesellschaft“) mit der<br />

Erstellung und Abgabe der <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA e<strong>in</strong>zureichen<strong>den</strong> E<strong>in</strong>kommensteuererklärungen<br />

beauftragen. Die Beauftragung<br />

erfolgt im Zeichnungssche<strong>in</strong> unter Ziffer A. „Persönliche<br />

Angaben zur Zeichnung“ bei <strong>den</strong> Angaben zu US-Steuerangelegenheiten.<br />

Wählt der Investor die Beauftragung, wird<br />

mittels des beigefügten Vollmachtsformulars „Power of Attorney“<br />

die Steuerberatungsgesellschaft bevollmächtigt, im<br />

Namen des Investors und für dessen Rechnung die jeweiligen<br />

Steuererklärungen (Bund und gegebenenfalls Bundesstaaten)<br />

und alle zusätzlich erforderlichen Erklärungen gegenüber<br />

<strong>den</strong> US-F<strong>in</strong>anzbehör<strong>den</strong> zu unterzeichnen und<br />

abzugeben, sowie <strong>den</strong> Investor <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Steuerangelegenheiten<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> USA zu vertreten.<br />

Die Bevollmächtigung gilt ab dem Veranlagungsjahr, <strong>in</strong> dem<br />

der Beitritt zur Fondsgesellschaft erfolgt. Die Beauftragung<br />

der Steuerberatungsgesellschaft bezüglich der laufen<strong>den</strong><br />

Steuererklärungen <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA kann durch schriftlichen<br />

Widerruf der Vollmacht seitens des Investors jederzeit beendet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Das für die Fertigung der US-Steuererklärungen fällige Steuerberatungshonorar<br />

von jährlich USD 90 pro Investor wird<br />

von der Fondsgesellschaft verauslagt und von der auf die<br />

Verauslagung direkt folgen<strong>den</strong> Ausschüttung / Entnahme<br />

an <strong>den</strong> Investor e<strong>in</strong>behalten. Die Haftung der Steuerberatungsgesellschaft<br />

ist auf jährlich USD 180 pro Investor begrenzt.<br />

Im Übrigen stellt der Investor die Steuerberatungsgesellschaft<br />

und deren Angestellte von allen Kosten,<br />

Ausgaben, Haftungen und Klagen im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit<br />

der Erstellung der US-Steuererklärungen frei. Der diesbezügliche<br />

Rahmenvertrag hat bezüglich Honorar und Haftungsbegrenzung<br />

zunächst bis zum Jahr 2012 Gültigkeit.<br />

87


Sollte der Investor weitere E<strong>in</strong>künfte aus US-Quellen beziehen<br />

und die Steuerberatungsgesellschaft beauftragen, entstehen<br />

für diese weiteren E<strong>in</strong>künfte zusätzliche Steuerberatungskosten.<br />

Der Investor ist <strong>in</strong> diesem Fall verpflichtet,<br />

dafür Sorge zu tragen, dass die weiteren Ergebnismitteilungen<br />

der Steuerberatungsgesellschaft rechtzeitig zugänglich<br />

gemacht wer<strong>den</strong>.<br />

Der Investor hat im Fall e<strong>in</strong>er Nichtbeauftragung der vorgenannten<br />

Steuerberatungsgesellschaft die Möglichkeit, die<br />

US-Steuererklärung für se<strong>in</strong>e Beteiligung selbst zu übernehmen<br />

bzw. e<strong>in</strong>e andere Steuerberatungsgesellschaft mit der<br />

Vertretung <strong>in</strong> US-Steuerangelegenheiten zu beauftragen.<br />

Bei Nichtabgabe e<strong>in</strong>er US-Steuererklärung <strong>in</strong>nerhalb von drei<br />

Jahren nach E<strong>in</strong>behalt von Steuervorauszahlungen erlischt<br />

der Anspruch gegenüber <strong>den</strong> US-Behör<strong>den</strong> auf Erstattung<br />

eventuell zu viel geleisteter Steuervorauszahlungen.<br />

Investoren, die bereits über e<strong>in</strong>e US-Steuernummer verfügen,<br />

tragen diese im Zeichnungssche<strong>in</strong> unter Ziffer A. „Persönliche<br />

Angaben zur Zeichnung“ bei <strong>den</strong> Angaben zu<br />

US-Steuerangelegenheiten e<strong>in</strong>.<br />

Investoren, die noch ke<strong>in</strong>e US-Steuernummer besitzen, können<br />

die Steuerberatungsgesellschaft mit der Beantragung<br />

der US-Steuernummer (ITIN – Individual Taxpayer I<strong>den</strong>tification<br />

Number) beauftragen. Die Beauftragung erfolgt im<br />

Zeichnungssche<strong>in</strong> unter Ziffer A. „Persönliche Angaben zur<br />

Zeichnung“ bei <strong>den</strong> Angaben zu US-Steuerangelegenheiten.<br />

Wählt der Investor die Beauftragung zur Beantragung der<br />

US-Steuernummer, wird die Steuerberatungsgesellschaft<br />

hierzu ebenfalls mittels des beigefügten Vollmachtsformulars<br />

„Power of Attorney“ bevollmächtigt. Zusätzlich hat der<br />

Investor das Formular „Interviewbogen“ vollständig ausgefüllt,<br />

unterschrieben und von dem Vermittler / Berater (Inter-<br />

88 I Die Beteiligung<br />

viewer) gegengezeichnet mit <strong>den</strong> Zeichnungsunterlagen<br />

e<strong>in</strong>zureichen. Das für die Beantragung der US-Steuernummer<br />

fällige Honorar <strong>in</strong> Höhe von USD 50 wird von der Fondsgesellschaft<br />

verauslagt und von der auf die Verauslagung direkt<br />

folgen<strong>den</strong> Ausschüttung / Entnahme e<strong>in</strong>behalten.<br />

E<strong>in</strong> Investor, der noch ke<strong>in</strong>e US-Steuernummer besitzt und<br />

die Steuerberatungsgesellschaft im Zeichnungssche<strong>in</strong> nicht<br />

zur Beantragung e<strong>in</strong>er US-Steuernummer bevollmächtigt<br />

hat, muss entweder selbst oder über e<strong>in</strong>e andere Steuerberatungsgesellschaft<br />

e<strong>in</strong>e US-Steuernummer zeitnah nach<br />

Zeichnung beantragen. Die US-Steuernummer muss der<br />

Fondsgesellschaft sofort nach Erhalt mitgeteilt wer<strong>den</strong>.<br />

Das Vollmachtsformular „Power of Attorney“ muss von allen<br />

Investoren unterschrieben wer<strong>den</strong>, da hier<strong>in</strong> auch die<br />

Bevollmächtigung für das Ausstellen des US-Steuerformulars<br />

„W-8BEN“ enthalten ist. Dieses Formular kann abhängig<br />

von der Art der <strong>in</strong> Zukunft zu erzielen<strong>den</strong> US-E<strong>in</strong>künfte<br />

benötigt wer<strong>den</strong>. Damit die Fondsgesellschaft <strong>in</strong> diesem Fall<br />

kurzfristig handlungsfähig ist, ist die Bevollmächtigung notwendig.<br />

Das für die Erstellung des US-Steuerformulars<br />

„W-8BEN“ fällige Honorar wird von der Fondsgesellschaft<br />

bezahlt. Es wird nur dann fällig, wenn die Fondsgesellschaft<br />

die Erstellung des Formulars bei der Steuerberatungsgesellschaft<br />

gesondert <strong>in</strong> Auftrag gibt.<br />

In welchem Umfang die Vollmacht (Power of Attorney) für<br />

<strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen Investor wirksam wird, ergibt sich aus <strong>den</strong><br />

Angaben im Zeichnungssche<strong>in</strong> des jeweiligen Investors.<br />

Änderungen s<strong>in</strong>d jederzeit mittels schriftlicher Mitteilung<br />

an die Fondsgesellschaft möglich. Die Bevollmächtigung<br />

zum Ausstellen des US-Steuerformulars „W-8BEN“ kann<br />

nicht aufgehoben wer<strong>den</strong>, sie erlischt aber automatisch,<br />

wenn der diesbezügliche Rahmenvertrag mit der Steuerberatungsgesellschaft<br />

beendet wird.


Steuerrückerstattungen<br />

Soweit die vorgenannte Steuerberatungsgesellschaft beauftragt<br />

wurde, kann der Investor im jährlichen US-Steuerfragebogen<br />

bestimmen, ob er anstelle der Zusendung der<br />

US-Steuererstattungsschecks (<strong>in</strong> <strong>den</strong> USA übliches Verfahren)<br />

an dem ebenfalls standardisierten Verfahren teilnimmt,<br />

bei dem die US-Steuererstattungen (Bund und Bundesstaaten)<br />

über e<strong>in</strong> Treuhandkonto auf das <strong>in</strong>dividuelle deutsche<br />

Euro-Konto oder gegebenenfalls US-Dollar-Konto des Investors<br />

überwiesen wer<strong>den</strong>. Hierbei fallen Bankgebühren <strong>in</strong> Bezug<br />

auf das Treuhandkonto an, die vom Treuhänder e<strong>in</strong>behalten<br />

wer<strong>den</strong>. Des Weiteren können Bankgebühren <strong>in</strong><br />

Bezug auf <strong>den</strong> Gelde<strong>in</strong>gang auf dem <strong>in</strong>dividuellen Konto<br />

des Investors anfallen. Die US-F<strong>in</strong>anzbehör<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d trotz e<strong>in</strong>es<br />

Antrags des Investors nicht daran gebun<strong>den</strong>, die Steuererstattung<br />

per Überweisung abzuwickeln. Es ist daher <strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>zelfällen möglich, dass die Steuererstattungsbeträge<br />

trotz gewünschter Teilnahme am Überweisungsverfahren<br />

per US-Dollar-Scheck ausbezahlt wer<strong>den</strong>. In diesem Fall ist<br />

davon auszugehen, dass der US-Dollar-Scheck bei der Steuerberatungsgesellschaft<br />

e<strong>in</strong>geht. Der US-Dollar-Scheck wird<br />

<strong>in</strong> diesem Fall umgehend von der Steuerberatungsgesellschaft<br />

auf das Treuhandkonto e<strong>in</strong>gezahlt. Von dort erfolgt<br />

dann die Überweisung an <strong>den</strong> Investor.<br />

Erhält der Investor aufgrund se<strong>in</strong>er Wahl im US-Steuerfragebogen<br />

oder irrtümlich aufgrund e<strong>in</strong>es Fehlers der US-<br />

F<strong>in</strong>anzbehör<strong>den</strong> e<strong>in</strong>en US-Dollar-Scheck, fallen bei der E<strong>in</strong>lösung<br />

des US-Dollar-Schecks Bankgebühren an. Die Höhe<br />

dieser Kosten ist vom E<strong>in</strong>zelfall abhängig und kann daher<br />

nicht exakt beziffert wer<strong>den</strong>.<br />

Die Auszahlung der Steuerrückerstattung erfolgt grundsätzlich<br />

gemäß der Wahl des Investors im Zeichnungssche<strong>in</strong> <strong>in</strong><br />

Abschnitt A., Zeile „Bankverb<strong>in</strong>dung 1“. Wenn hier die Ausschüttung<br />

/ Entnahme <strong>in</strong> Euro gewählt wurde, wer<strong>den</strong> die<br />

anfallen<strong>den</strong> US-Dollar-Steuerrückerstattungen zu dem<br />

Wechselkurs zwei Bankarbeitstage vor dem Tag der Steuerrückerstattung<br />

im Namen und für Rechnung des Investors<br />

von der Fondsgesellschaft bzw. der kontoführen<strong>den</strong> Bank<br />

der Fondsgesellschaft <strong>in</strong> Euro umgewechselt und der sich<br />

hieraus ergebende Euro-Betrag dem Konto des Investors<br />

gutgeschrieben. Falls die Ausschüttung / Entnahme im<br />

Zeichnungssche<strong>in</strong> <strong>in</strong> US-Dollar gewählt wurde, wer<strong>den</strong> die<br />

Steuerrückerstattungen <strong>in</strong> US-Dollar auf das im Zeichnungssche<strong>in</strong><br />

genannte US-Dollar-Konto des Investors überwiesen.<br />

Der Investor hat bezüglich der Steuerrückerstattung<br />

<strong>in</strong> US-Dollar bzw. Euro jedoch e<strong>in</strong> jährliches Wahlrecht, welches<br />

durch Angabe im jährlichen US-Steuerfragebogen gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft und der Steuerberatungsgesellschaft<br />

ausgeübt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Investoren, die steuerlich <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA nicht von dieser Steuerberatungsgesellschaft<br />

vertreten wer<strong>den</strong>, erhalten entweder<br />

e<strong>in</strong>en Scheck von der US-F<strong>in</strong>anzbehörde oder können<br />

eventuell e<strong>in</strong> vergleichbares Erstattungsverfahren über<br />

ihren jeweiligen US-Steuerberater nutzen.<br />

89


Die Übersicht über die Vertragspartner<br />

Initiator<br />

Firma, Sitz KG Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co. (KGAL), Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />

Handelsregister HRA 61588, Amtsgericht München<br />

Tag der Gründung / Tag der E<strong>in</strong>tragung 30.04.1968 / 27.08.1968<br />

Gegenstand des Unternehmens Das Leas<strong>in</strong>ggeschäft mit Vermögensgegenstän<strong>den</strong> aller Art, der Erwerb, die Verwaltung,<br />

Nutzung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten sowie der Erwerb, die Herstellung, Entwicklung, Verwaltung, Nutzung,<br />

Verwertung und Vermittlung von Vermögensgegenstän<strong>den</strong> oder Rechten sonstiger<br />

Art sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die damit <strong>in</strong> Z<strong>usa</strong>mmenhang stehen.<br />

Gesellschaftskapital EUR 20.451.675,25<br />

Persönlich haftender und Firma, Sitz Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH, München<br />

geschäftsführender Gesellschafter<br />

Stammkapital EUR 2.045.167,50<br />

Geschäftsführer Carsten Eckert (Sprecher), Steffen Kurt Holderer,<br />

Gert Waltenbauer, Dieter Weiß,<br />

Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Alle s<strong>in</strong>d geschäftsansässig Tölzer Straße 15,<br />

82031 Grünwald.<br />

Kommanditisten Dresdner Bank AG<br />

Bayerische Landesbank<br />

HASPA F<strong>in</strong>anzhold<strong>in</strong>g (deren Tochtergesellschaft Hamburger Sparkasse AG ist<br />

Darlehensgeber der Zwischenf<strong>in</strong>anzierung)<br />

Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA<br />

Weitere Funktionen Anbieter, Platzierungsgarant, Konzeptionär, Verwalter<br />

90 I Die Übersicht über die Vertragspartner


Fondsgesellschaft / Zahlstelle<br />

Firma, Sitz Timber Class 1 GmbH & Co. KG, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform, Rechtsordnung Kommanditgesellschaft, unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister HRA 91786, Amtsgericht München<br />

Tag der E<strong>in</strong>tragung 12.02.2008<br />

Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare und /oder mittelbare Inves-<br />

(zugleich wichtigster Tätigkeitsbereich) tition <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Portfolio von Waldflächen sowie alle hiermit im Z<strong>usa</strong>mmenhang<br />

stehen<strong>den</strong> Geschäfte, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes<br />

unmittelbar oder mittelbar dienen; ausgenommen s<strong>in</strong>d Tätigkeiten oder<br />

Geschäfte, die gemäß § 34 c der Gewerbeordnung oder § 32 des Gesetzes über<br />

das Kreditwesen der staatlichen Genehmigung bedürfen.<br />

Gesellschaftskapital Derzeit USD 15.000 Kommanditkapital (vom Interimskommanditisten vollständig<br />

e<strong>in</strong>bezahlte E<strong>in</strong>lage; der persönlich haftende und geschäftsführende Gründungsgesellschafter<br />

leistet ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>lage). Das Gesellschaftskapital wird durch<br />

Aufnahme neuer Gesellschafter auf bis zu USD 350 Mio. erhöht.<br />

Persönlich haftender LINDERA Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

und geschäftsführender (weitere Angaben auf Seite 92)<br />

Gründungsgesellschafter<br />

Gründungskommanditist SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(weitere Angaben auf Seite 92)<br />

Interimskommanditist MAGLOS Beteiligungsgesellschaft mbH (weitere Angaben auf Seite 93)<br />

Weitere Gesellschafter Neu beitretende Kommanditisten<br />

91


Persönlich haftender und geschäftsführender (Gründungs-)Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Firma, Sitz LINDERA Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform GmbH<br />

Handelsregister HRB 170620, Amtsgericht München<br />

Tag der E<strong>in</strong>tragung 07.11.2007<br />

Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an und die Übernahme von<br />

Geschäftsführungsfunktionen von Unternehmen mit dem Gegenstand der<br />

unmittelbaren und /oder mittelbaren Investition <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Portfolio von Waldflächen<br />

sowie alle hiermit im Z<strong>usa</strong>mmenhang stehen<strong>den</strong> Geschäfte, die der Erreichung<br />

des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienen;<br />

ausgenommen s<strong>in</strong>d Tätigkeiten oder Geschäfte, die <strong>in</strong> § 34 c der Gewerbeordnung<br />

aufgeführt s<strong>in</strong>d oder sonst staatlicher Genehmigung bedürfen.<br />

Stammkapital EUR 25.000 (davon e<strong>in</strong>gezahlt EUR 12.550)<br />

Gesellschafter KG Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co. (99,6 %)<br />

PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />

Geschäftsführer Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

92 I Die Übersicht über die Vertragspartner<br />

Die Geschäftsführer besitzen ke<strong>in</strong>e speziellen Funktionen bei der Fondsgesellschaft.<br />

Alle s<strong>in</strong>d geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Sie s<strong>in</strong>d zugleich Geschäftsführer der KGAL.<br />

Gründungskommanditist der Fondsgesellschaft<br />

Firma, Sitz SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform GmbH<br />

Handelsregister HRB 65217, Amtsgericht München<br />

Tag der E<strong>in</strong>tragung 17.02.1981<br />

Stammkapital EUR 860.000<br />

Gesellschafter KG Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co. (99,5 %)<br />

INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,5 %)<br />

Geschäftsführer Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer (beide zugleich Geschäftsführer der KGAL),<br />

Markus Bocker (zugleich Mitarbeiter der KGAL)<br />

Alle s<strong>in</strong>d geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.


Interimskommanditist<br />

Firma, Sitz MAGLOS Beteiligungsgesellschaft mbH, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform GmbH<br />

Handelsregister HRB 171207, Amtsgericht München<br />

Tag der E<strong>in</strong>tragung 11.12.2007<br />

Stammkapital EUR 25.000 (davon e<strong>in</strong>gezahlt EUR 12.550)<br />

Gesellschafter KG Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co. (99,6 %)<br />

PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />

Geschäftsführer Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Alle s<strong>in</strong>d geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Sie s<strong>in</strong>d zugleich Geschäftsführer der KGAL.<br />

Treuhandkommanditist<br />

Firma, Sitz TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform GmbH<br />

Handelsregister HRB 149878, Amtsgericht München<br />

Tag der E<strong>in</strong>tragung 12.11.2003<br />

Gegenstand des Unternehmens Treuhänderisches Halten von Beteiligungen sowie die damit e<strong>in</strong>hergehen<strong>den</strong><br />

Tätigkeiten; ausgenommen s<strong>in</strong>d Tätigkeiten oder Geschäfte, die staatlicher<br />

Genehmigung im S<strong>in</strong>ne des § 8 GmbHG bedürfen, <strong>in</strong>sbesondere Tätigkeiten oder<br />

Geschäfte, die der Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34 c GewO oder nach<br />

dem Kreditwesengesetz oder dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften<br />

bedürfen.<br />

Stammkapital EUR 25.000<br />

Gesellschafter KG Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co. (99,6 %)<br />

PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />

Geschäftsführer Robert Mass<strong>in</strong>g, Mart<strong>in</strong> Graser<br />

Beide s<strong>in</strong>d geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Beide s<strong>in</strong>d zugleich Mitarbeiter der KGAL.<br />

93


Beteiligungsgesellschaft (optional) 1)<br />

Firma, Sitz Timber Class 1 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />

Handelsregister HRA 92600, Amtsgericht München<br />

Tag der E<strong>in</strong>tragung 17.07.2008<br />

Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare und /oder mittelbare Investition<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Portfolio von Waldflächen sowie alle hiermit im Z<strong>usa</strong>mmenhang<br />

stehen<strong>den</strong> Geschäfte, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes<br />

unmittelbar oder mittelbar dienen; ausgenommen s<strong>in</strong>d Tätigkeiten oder<br />

Geschäfte, die gemäß § 34 c der Gewerbeordnung oder § 32 des Gesetzes über<br />

das Kreditwesen der staatlichen Genehmigung bedürfen.<br />

Gesellschaftskapital USD 15.000 (noch nicht e<strong>in</strong>gezahlt)<br />

Persönlich haftender LINDERA Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

und geschäftsführender (weitere Angaben auf Seite 92)<br />

Gesellschafter<br />

Kommanditist MAGLOS Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

94 I Die Übersicht über die Vertragspartner<br />

(weitere Angaben auf Seite 93)<br />

1) Wenn die Fondsgesellschaft e<strong>in</strong> Kommanditkapital von mehr als USD 30 Mio. erreicht, wer<strong>den</strong> weitere Beteiligungen an der Waldgesellschaft über die Beteiligungsgesellschaft erworben.<br />

Eigenkapitalvermittler, E<strong>in</strong>zahlungsverwalter<br />

Firma, Sitz ALCAS GmbH, Grünwald<br />

Anschrift Tölzer Straße 30, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform GmbH<br />

Handelsregister HRB 103659, Amtsgericht München<br />

Tag der E<strong>in</strong>tragung 10.09.1993<br />

Gegenstand des Unternehmens Auszugsweise: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum<br />

Abschluss von Verträgen über Darlehen, Erwerb von Anteilsche<strong>in</strong>en an e<strong>in</strong>er Kapitalanlagegesellschaft,<br />

Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, Erwerb von<br />

öffentlich angebotenen Anteilen an e<strong>in</strong>er Kapital- oder Kommanditgesellschaft<br />

und von verbrieften Forderungen gegen e<strong>in</strong>e Kapital- oder Kommanditgesellschaft.<br />

Stammkapital EUR 102.258,38<br />

Gesellschafter KG Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co., Grünwald (100 %)<br />

Geschäftsführer Gert Waltenbauer (zugleich Geschäftsführer der KGAL), Dr. Thomas Schröer<br />

(zugleich Mitarbeiter der KGAL)<br />

Beide s<strong>in</strong>d geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.


Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

Kapitalmäßige Verflechtungen Die KGAL ist Alle<strong>in</strong>gesellschafter der PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH („PARTUS“). Die KGAL (zu 99,6 %) und die PARTUS (zu 0,4 %) s<strong>in</strong>d<br />

Gesellschafter der TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH („Treuhandkommanditist“),<br />

des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters der Fondsgesellschaft und<br />

der Beteiligungsgesellschaft, der LINDERA Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH („LINDERA GmbH“) und des Interimskommanditisten MAGLOS Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH („MAGLOS GmbH“). Damit ist die KGAL unmittelbar und<br />

mittelbar Alle<strong>in</strong>gesellschafter des Treuhandkommanditisten, der LINDERA<br />

GmbH und der MAGLOS GmbH.<br />

Die KGAL ist Alle<strong>in</strong>gesellschafter der INVENTO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH („INVENTO“). Die KGAL (zu 99,5 %) und die INVENTO (zu 0,5 %)<br />

s<strong>in</strong>d Gesellschafter der SAMKO Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(„SAMKO“). Damit ist die KGAL unmittelbar und mittelbar Alle<strong>in</strong>gesellschafter<br />

der SAMKO.<br />

Die LINDERA GmbH ist persönlich haftender und geschäftsführender (Gründungs-)Gesellschafter,<br />

die SAMKO ist Gründungskommanditist und die MAGLOS<br />

GmbH ist Interimskommanditist der Fondsgesellschaft Timber Class 1 GmbH &<br />

Co. KG („TIMBER KG“).<br />

Damit ist die KGAL mittelbar und unmittelbar Alle<strong>in</strong>gesellschafter der TIMBER KG.<br />

Die LINDERA GmbH ist persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter,<br />

die MAGLOS GmbH ist Kommanditist der Objektgesellschaft Timber Class 1<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG („TIMBER Beteiligungs-KG“). Damit ist die<br />

KGAL mittelbar und unmittelbar Alle<strong>in</strong>gesellschafter der TIMBER Beteiligungs-KG.<br />

Die KGAL ist 100%iger Gesellschafter der ALCAS GmbH („ALCAS“).<br />

Personelle Verflechtungen Die Herren Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf und Stefan Ziegler s<strong>in</strong>d Geschäftsführer<br />

des Komplementärs der KGAL (der Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH), der LINDERA<br />

GmbH und der MAGLOS GmbH.<br />

Herr Carsten Eckert ist Geschäftsführer der Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH und neben<br />

Herrn Steffen Kurt Holderer ferner Geschäftsführer der PARTUS, der INVENTO und<br />

der SAMKO.<br />

Herr Gert Waltenbauer ist Geschäftsführer der Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH und<br />

der mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen betrauten ALCAS.<br />

Die Herren Robert Mass<strong>in</strong>g, Mart<strong>in</strong> Graser (beide Geschäftsführer des Treuhandkommanditisten),<br />

Dr. Thomas Schröer (Geschäftsführer der ALCAS) und Markus<br />

Bocker (Geschäftsführer der PARTUS, der INVENTO und der SAMKO) s<strong>in</strong>d zugleich<br />

Mitarbeiter der KGAL.<br />

Die dargestellten kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen können zu Interessenkonflikten führen.<br />

95


Der Angabenvorbehalt<br />

Die Angaben und Zahlenbeispiele <strong>in</strong> diesem Beteiligungsprospekt<br />

wur<strong>den</strong> von dem Initiator unter Zugrundelegung<br />

der angegebenen Prämissen z<strong>usa</strong>mmengestellt. Sie beruhen<br />

auf <strong>den</strong> derzeitigen gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften,<br />

Erlassen sowie Entscheidungen.<br />

E<strong>in</strong>e Haftung für <strong>den</strong> E<strong>in</strong>tritt der angegebenen Prämissen<br />

und das Erreichen der prognostizierten wirtschaftlichen und<br />

steuerlichen Ergebnisse kann nicht übernommen wer<strong>den</strong>.<br />

Auf vom Inhalt des Beteiligungsprospektes abweichende<br />

Angaben kann sich der Investor nur dann und <strong>in</strong>soweit berufen,<br />

als ihm diese durch <strong>den</strong> Initiator vor se<strong>in</strong>er Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft schriftlich bestätigt wor<strong>den</strong><br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Der Beteiligungsprospekt wurde nach dem Standard IDW S4<br />

des Instituts der Wirtschaftsprüfer <strong>in</strong> Deutschland e.V. vom<br />

18.05.2006 erstellt.<br />

Redaktionsstand bzw. Datum der Prospektaufstellung des<br />

vorliegen<strong>den</strong> Beteiligungsprospektes ist der 05.08.2008.<br />

96 I Der Angabenvorbehalt


Der Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

der<br />

Timber Class 1 GmbH & Co. KG, Grünwald<br />

§ 1<br />

Firma und Sitz<br />

Die Gesellschaft führt die Firma Timber Class 1 GmbH & Co. KG und<br />

hat ihren Sitz <strong>in</strong> Grünwald (im Folgen<strong>den</strong> „Fondsgesellschaft“).<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare und /oder mittelbare<br />

Investition <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Portfolio von Waldflächen sowie alle hiermit<br />

im Z<strong>usa</strong>mmenhang stehen<strong>den</strong> Geschäfte, die der Erreichung<br />

des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienen;<br />

ausgenommen s<strong>in</strong>d Tätigkeiten oder Geschäfte, die gemäß<br />

§ 34 c der Gewerbeordnung oder § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen<br />

der staatlichen Genehmigung bedürfen.<br />

§ 3<br />

Gesellschafter, Kapitale<strong>in</strong>lagen<br />

1. Persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter ist<br />

die LINDERA Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz<br />

<strong>in</strong> Grünwald (im Folgen<strong>den</strong> „geschäftsführender Gesellschafter“).<br />

Er ist am Vermögen der Fondsgesellschaft nicht beteiligt und leistet<br />

ke<strong>in</strong>e Kapitale<strong>in</strong>lage.<br />

2. Kommanditist ist zunächst die MAGLOS Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH mit Sitz <strong>in</strong> Grünwald (im Folgen<strong>den</strong> „Interimskommanditist“)<br />

mit e<strong>in</strong>er Kapitale<strong>in</strong>lage von USD 15.000.<br />

3. Treuhandkommanditist wird die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />

GmbH mit Sitz <strong>in</strong> Grünwald (im Folgen<strong>den</strong> „Treuhandkommanditist“).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt im Innenverhältnis<br />

mit Aufnahme des ersten Treugebers mit der von diesem Treugeber<br />

gezeichneten Kapitale<strong>in</strong>lage <strong>in</strong> die Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>,<br />

ohne dass es e<strong>in</strong>er weiteren Erklärung oder Handlung der Beteiligten<br />

bedarf, im Außenverhältnis mit E<strong>in</strong>tragung des E<strong>in</strong>tritts <strong>in</strong><br />

das Handelsregister. Die Beteiligung des Treuhandkommanditisten<br />

bestimmt sich nach der Höhe der Kapitale<strong>in</strong>lagen der wirksam<br />

beigetretenen Treugeber. Der Treuhandkommanditist ist<br />

unter Befreiung von <strong>den</strong> Beschränkungen des § 181 BGB unabhängig<br />

vom Zeitpunkt se<strong>in</strong>es Beitritts zur Fondsgesellschaft<br />

berechtigt und bevollmächtigt, ohne Zustimmung der Mitgesellschafter<br />

das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft auf Weisung<br />

des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters durch Aufnahme<br />

weiterer Kommanditisten bzw. durch die Erhöhung ihrer jeweiligen<br />

Kapitalanteile auf <strong>in</strong>sgesamt bis zu USD 350 Mio. zu erhöhen.<br />

Die gezeichnete Kapitale<strong>in</strong>lage jedes neu aufgenommenen<br />

Kommanditisten oder jedes sich über <strong>den</strong> Abschluss e<strong>in</strong>es Treuhandvertrages<br />

mit dem Treuhandkommanditisten <strong>in</strong>direkt neu<br />

beteiligen<strong>den</strong> Treugebers muss grundsätzlich auf m<strong>in</strong>destens<br />

USD 15.000 oder e<strong>in</strong>en durch 1.000 ohne Rest teilbaren, höheren<br />

Betrag oder, im Falle der Überzeichnung, auf <strong>den</strong> zugeteilten<br />

ger<strong>in</strong>geren Betrag lauten.<br />

4. Die Platzierung durch Aufnahme weiterer Kommanditisten bzw.<br />

die Erhöhung des Kommanditkapitals des Treuhandkommanditisten<br />

(Zeichnungsfrist) endet planmäßig am 30.06.2009. Der<br />

geschäftsführende Gesellschafter kann die Zeichnungsfrist nach<br />

eigenem Ermessen bis zum 31.12.2009 verlängern oder auch zu<br />

e<strong>in</strong>em früheren Zeitpunkt been<strong>den</strong>. Im Falle des Erreichens des<br />

maximalen Kommanditkapitals gemäß Ziffer 3 (Vollplatzierung)<br />

endet die Zeichnungsfrist zum Zeitpunkt der Vollplatzierung.<br />

5. Es können grundsätzlich nur e<strong>in</strong>zelne natürliche Personen als<br />

Kommanditisten oder Treugeber der Fondsgesellschaft beitreten.<br />

E<strong>in</strong>e Beteiligung von BGB-Gesellschaften, Ehepaaren, sonstigen<br />

Gesellschaften oder Geme<strong>in</strong>schaften ist ausgeschlossen. Im<br />

E<strong>in</strong>zelfall können jedoch auch juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften<br />

aufgenommen wer<strong>den</strong>. Der Beitritt<br />

von politisch exponierten Personen im S<strong>in</strong>ne des Geldwäschegesetzes<br />

<strong>in</strong> der jeweils gültigen Fassung (im Folgen<strong>den</strong> „GWG“),<br />

deren unmittelbaren Familienmitgliedern und ihnen bekanntermaßen<br />

nahe stehen<strong>den</strong> Personen kann im E<strong>in</strong>zelfall verwehrt<br />

wer<strong>den</strong>. Der Erwerb oder das Halten e<strong>in</strong>es Anteils als Treuhänder<br />

für Dritte ist unter Ausnahme des Treuhandkommanditisten<br />

grundsätzlich nicht zulässig.<br />

Von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ausgeschlossen s<strong>in</strong>d<br />

natürliche und juristische Personen sowie Geme<strong>in</strong>schaften, welche<br />

die US-amerikanische Staatsangehörigkeit haben bzw. nach<br />

US-amerikanischem Recht errichtet wur<strong>den</strong> und /oder <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA<br />

ihren (Wohn-)Sitz haben und /oder Inhaber e<strong>in</strong>er Greencard s<strong>in</strong>d<br />

bzw. über e<strong>in</strong>en ähnlichen Status verfügen und /oder <strong>in</strong> <strong>den</strong> USA<br />

unbeschränkt steuerpflichtig s<strong>in</strong>d. Gleiches gilt für die Staatsbürger<br />

/juristische Personen der Länder /mit Sitz <strong>in</strong> <strong>den</strong> Ländern<br />

Kanada, Japan und Australien.<br />

6. Die mit Unterzeichnung des Zeichnungssche<strong>in</strong>s übernommenen<br />

Kapitale<strong>in</strong>lagen (ohne Agio) stellen die im Verhältnis zur Fondsgesellschaft<br />

geschuldeten Pflichte<strong>in</strong>lagen dar (siehe § 4 Ziffer 1). Sie<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> US-Dollar zu leisten. Die <strong>in</strong> US-Dollar <strong>in</strong> das Handelsregister<br />

e<strong>in</strong>zutragende Haftsumme entspricht 1 % der Kapitale<strong>in</strong>lage.<br />

Der Gesellschaftsvertrag I 97


7. Bei <strong>den</strong> Kapitale<strong>in</strong>lagen handelt es sich um Feste<strong>in</strong>lagen, die<br />

für je<strong>den</strong> Gesellschafter auf e<strong>in</strong>em Festkonto (Kapitalkonto I)<br />

gebucht wer<strong>den</strong> und <strong>den</strong> Kapitalanteil e<strong>in</strong>es Gesellschafters bil<strong>den</strong>.<br />

Das Kapitalkonto I alle<strong>in</strong> ist maßgebend für die Beteiligung<br />

der Gesellschafter am Vermögen, am Gew<strong>in</strong>n und Verlust der<br />

Fondsgesellschaft sowie für alle Gesellschafterrechte, soweit<br />

nichts anderes geregelt ist. Die Kapitalkonten I können nur durch<br />

e<strong>in</strong>stimmigen Gesellschafterbeschluss geändert wer<strong>den</strong>, soweit<br />

<strong>in</strong> diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist. Für je<strong>den</strong> Gesellschafter<br />

wird darüber h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong> variables Kapitalkonto (Kapitalkonto<br />

II) geführt, auf dem Agio, Gew<strong>in</strong>nzuschreibungen, Verluste<br />

und Gew<strong>in</strong>nentnahmen sowie Kapitale<strong>in</strong>lagen gemäß § 7 Ziffern<br />

6 und 8 sowie § 11 gebucht wer<strong>den</strong> und e<strong>in</strong> Kapitalkonto III, auf<br />

dem Kapitalrückzahlungen gebucht wer<strong>den</strong>, gebildet. Die Kapitalkonten<br />

wer<strong>den</strong> <strong>in</strong> US-Dollar gebucht und nicht verz<strong>in</strong>st.<br />

8. Alle Treugeber, die e<strong>in</strong>e Umwandlung ihrer Beteiligung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

direkte Beteiligung als Kommanditisten verlangen, s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />

der Fondsgesellschaft unverzüglich nach Übersendung e<strong>in</strong>es<br />

Formblattes für e<strong>in</strong>e Handelsregistervollmacht, welches exemplarisch<br />

im Beteiligungsprospekt abgedruckt ist, e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Handelsregistervollmacht zu Gunsten des geschäftsführen<strong>den</strong><br />

Gesellschafters (Änderungen des Formblatts aufgrund besonderer<br />

Anforderungen des Registergerichts oder Rechtsänderungen<br />

bleiben vorbehalten) <strong>in</strong> notariell beglaubigter Form zur Verfügung<br />

zu stellen, die <strong>den</strong> geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter für<br />

die gesamte Dauer der Beteiligung zur Vornahme aller Handlungen<br />

im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit E<strong>in</strong>tragungen <strong>in</strong> das Handelsregister<br />

bevollmächtigt. Die hierfür anfallen<strong>den</strong> Kosten s<strong>in</strong>d von dem<br />

jeweiligen Treugeber selbst zu tragen. Diese Regelung gilt entsprechend<br />

für aufgrund Rechtsnachfolge neu h<strong>in</strong>zugekommene<br />

Treugeber / Kommanditisten.<br />

Falls der Investor im Zeichnungssche<strong>in</strong> bzw. <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Frist<br />

von 20 Tagen nach Mitteilung über die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

durch <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten die unmittelbare<br />

Beteiligung wählt, wer<strong>den</strong> die Kosten für die Handelsregister-Anmeldung<br />

und -E<strong>in</strong>tragung von der Fondsgesellschaft<br />

übernommen; sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>soweit im Investitionsplan enthalten. Bei<br />

e<strong>in</strong>er späteren Umwandlung der Beteiligung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e unmittelbare<br />

Kommanditbeteiligung s<strong>in</strong>d diese Kosten vom Investor selbst zu<br />

tragen.<br />

9. Widerruft e<strong>in</strong> neu e<strong>in</strong>getretener Treugeber/Kommanditist voraussichtlich<br />

zulässig und rechtswirksam se<strong>in</strong>e im Zeichnungssche<strong>in</strong><br />

abgegebenen Willenserklärungen, so wird se<strong>in</strong> Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditist bzw. Treugeber rückabgewickelt,<br />

ohne dass es weiterer Erklärungen oder Handlungen bedarf.<br />

Abf<strong>in</strong>dungsansprüche stehen dem Treugeber/Kommanditisten <strong>in</strong><br />

diesem Fall über die Rückzahlung e<strong>in</strong>er bereits geleisteten Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

zuzüglich e<strong>in</strong>es bereits geleisteten Agios h<strong>in</strong>aus nicht zu.<br />

98 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

§ 4<br />

E<strong>in</strong>zahlung der Kapitale<strong>in</strong>lagen<br />

1. Die Kapitale<strong>in</strong>lage sowie das gesamte Agio <strong>in</strong> Höhe von 5 % auf<br />

die gezeichnete Kapitale<strong>in</strong>lage wer<strong>den</strong> unmittelbar nach Annahme<br />

durch <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten im Monat des Beitritts<br />

zur Fondsgesellschaft fällig.<br />

Wird die Beteiligungserklärung des Treugebers / Kommanditisten<br />

spätestens am 20. e<strong>in</strong>es Kalendermonats vom Treuhandkommanditisten<br />

mit Erstellung der Zeichnungsbestätigung angenommen,<br />

wird die Kapitale<strong>in</strong>lage sowie das gesamte Agio am letzten Bankarbeitstag<br />

<strong>in</strong> München des entsprechen<strong>den</strong> Kalendermonats<br />

fällig. Wird die Beteiligungserklärung des Treugebers / Kommanditisten<br />

nach dem 20. e<strong>in</strong>es Kalendermonats vom Treuhandkommanditisten<br />

mit Erstellung der Zeichnungsbestätigung angenommen,<br />

wird die Kapitale<strong>in</strong>lage sowie das gesamte Agio am<br />

letzten Bankarbeitstag <strong>in</strong> München des folgen<strong>den</strong> Kalendermonats<br />

fällig.<br />

Die Kapitale<strong>in</strong>lage sowie das Agio wer<strong>den</strong> zum entsprechen<strong>den</strong><br />

Fälligkeitsterm<strong>in</strong> gemäß <strong>den</strong> Angaben im Zeichnungssche<strong>in</strong><br />

durch die Fondsgesellschaft von dem im Zeichnungssche<strong>in</strong> des<br />

jeweiligen Treugebers / Kommanditisten bezeichneten Euro-Kontokorrentkonto<br />

im Abbuchungsauftragsverfahren e<strong>in</strong>gezogen<br />

und im Namen und für Rechnung des Treugebers / Kommanditisten<br />

zu dem zwei Bankarbeitstage vor dem Tag der Abbuchung<br />

bestehen<strong>den</strong> Wechselkurs <strong>in</strong> US-Dollar umgewechselt. Die Treugeber<br />

/ Kommanditisten verpflichten sich, <strong>den</strong> jeweiligen E<strong>in</strong>zahlungsbetrag<br />

<strong>in</strong> Euro-Gegenwert rechtzeitig auf dem vorgenannten<br />

Konto bereitzustellen<br />

Bei Nichtteilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren ist die<br />

Kapitale<strong>in</strong>lage sowie das Agio so rechtzeitig auf das im Zeichnungssche<strong>in</strong><br />

genannte Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen,<br />

dass diese spätestens zum Fälligkeitsterm<strong>in</strong> auf dem Konto<br />

der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>gegangen s<strong>in</strong>d. Sämtliche im Rahmen<br />

der E<strong>in</strong>lageleistung bei der Fondsgesellschaft und /oder bei <strong>den</strong><br />

Treugebern / Kommanditisten anfallen<strong>den</strong> Kosten s<strong>in</strong>d vom<br />

jeweiligen Treugeber / Kommanditisten zu tragen, andernfalls gilt<br />

die Kapitale<strong>in</strong>lage als nicht vollständig erbracht.<br />

2. Der Treuhandkommanditist erbr<strong>in</strong>gt die von ihm übernommene<br />

Kapitale<strong>in</strong>lage sowie das Agio nach Vorliegen entsprechender<br />

Treuhandaufträge der Treugeber durch E<strong>in</strong>gang der gemäß Ziffer<br />

1 jeweils fälligen Beträge auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />

3. Bei verspäteter E<strong>in</strong>zahlung der Kapitale<strong>in</strong>lage zuzüglich Agio können<br />

Verzugsz<strong>in</strong>sen berechnet wer<strong>den</strong>. Darüber h<strong>in</strong>aus kann der<br />

Verzug mit der E<strong>in</strong>zahlung des E<strong>in</strong>zahlungsbetrags dazu führen,<br />

dass der Treuhandkommanditist der Fondsgesellschaft nicht im<br />

Auftrag des Investors beitritt. Die Fondsgesellschaft kann <strong>in</strong> die-


sem Fall pauschal 15 % der Kapitale<strong>in</strong>lage als Scha<strong>den</strong>ersatz verlangen.<br />

Dem Investor bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ke<strong>in</strong><br />

oder nur e<strong>in</strong> wesentlich ger<strong>in</strong>gerer Scha<strong>den</strong> entstan<strong>den</strong> ist.<br />

§ 5<br />

Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />

(Treugeber), Treuhandvergütung<br />

1. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet se<strong>in</strong>e Kommanditbeteiligung<br />

treuhänderisch für die Treugeber, mit <strong>den</strong>en er Treuhandverträge<br />

geschlossen hat. Er leistet dabei <strong>den</strong> Weisungen<br />

se<strong>in</strong>er Treugeber Folge. S<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Weisungen erteilt, übt er die<br />

Gesellschafterrechte der Treugeber, <strong>in</strong>sbesondere die Stimmrechte,<br />

nicht aus.<br />

2. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untere<strong>in</strong>ander und der Gesellschafter<br />

zu <strong>den</strong> Treugebern wer<strong>den</strong> die Treugeber nach Maßgabe<br />

des Treuhandvertrages zwischen dem jeweiligen Treugeber<br />

und dem Treuhandkommanditisten wie unmittelbar beteiligte<br />

Gesellschafter behandelt. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere für die Stimmrechte<br />

(siehe § 13), die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />

am Gew<strong>in</strong>n und Verlust, an e<strong>in</strong>em Abf<strong>in</strong>dungsguthaben und an<br />

e<strong>in</strong>em Liquidationserlös sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher<br />

Rechte und die Möglichkeit, ihre Treugeberstellung auf Dritte<br />

zu übertragen. Die Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

gelten <strong>in</strong>soweit entsprechend für die Treugeber, auch wenn die<br />

Treugeber nicht ausdrücklich erwähnt s<strong>in</strong>d.<br />

3. Für se<strong>in</strong>e Bereitschaft, die Stellung e<strong>in</strong>es Treuhandkommanditisten<br />

e<strong>in</strong>zunehmen, e<strong>in</strong>schließlich der tatsächlichen Übernahme<br />

der Treuhandkommanditistenstellung erhält der Treuhandkommanditist<br />

von der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>e pauschale Vergütung <strong>in</strong><br />

Höhe von USD 15.000 p. a. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist jeweils jährlich nachschüssig zum 30.12., letztmalig<br />

jedoch anteilig zum Zeitpunkt der Auflösung der Fondsgesellschaft<br />

fällig. Die Vergütung für das Jahr 2008 beträgt<br />

USD 15.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, zahlbar am<br />

30.12.2008.<br />

§ 6<br />

Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />

1. Die Fondsgesellschaft endet zunächst am 31.12.2019. Der<br />

geschäftsführende Gesellschafter kann die Dauer der Fondsgesellschaft<br />

dreimal um jeweils e<strong>in</strong> Jahr verlängern. Die Verlängerung<br />

ist rechtzeitig gegenüber der Fondsgesellschaft zu erklären.<br />

2. E<strong>in</strong>e Auflösung der Fondsgesellschaft durch Beschluss der Gesellschafter<br />

bleibt unberührt.<br />

3. Zum e<strong>in</strong>zelvertretungsberechtigten Liquidator wird der geschäftsführende<br />

Gesellschafter bestellt.<br />

4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 7<br />

Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. E<strong>in</strong>e Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung oder sonstige<br />

Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf zu ihrer Wirksamkeit<br />

der vorherigen schriftlichen Zustimmung des geschäftsführen<strong>den</strong><br />

Gesellschafters. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund (z. B. bei Verstoß gegen § 18 Ziffer 3) versagt wer<strong>den</strong>. E<strong>in</strong>e<br />

teilweise Übertragung ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit<br />

dadurch Gesellschaftsanteile von unter USD 15.000 oder nicht<br />

durch 1.000 ohne Rest teilbare Anteile entstehen sollten. § 3 Ziffer<br />

5 gilt entsprechend.<br />

2. E<strong>in</strong>e Verfügung, die zu e<strong>in</strong>er Trennung der Gesellschaftsbeteiligung<br />

von <strong>den</strong> Nutzungsrechten am Gesellschaftsanteil führt, <strong>in</strong>sbesondere<br />

die Bestellung e<strong>in</strong>es Nießbrauchs, ist unzulässig.<br />

3. Grundsätzlich ist e<strong>in</strong>e Übertragung oder sonstige Verfügung über<br />

<strong>den</strong> Gesellschaftsanteil nur mit Wirkung zum folgen<strong>den</strong> 01.01.<br />

e<strong>in</strong>es Kalenderjahres und, sofern die Kapitale<strong>in</strong>lage sowie das<br />

Agio noch nicht <strong>in</strong> voller Höhe erbracht wur<strong>den</strong>, unter Übernahme<br />

der E<strong>in</strong>zahlungsverpflichtung gemäß § 4 Ziffer 1 wirksam.<br />

4. Jede beabsichtigte Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung<br />

oder sonstige Verfügung ist mit e<strong>in</strong>er Frist von m<strong>in</strong>destens<br />

sechs Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsschluss dem geschäftsführen<strong>den</strong><br />

Gesellschafter zur Erteilung der Zustimmung<br />

schriftlich anzuzeigen.<br />

5. Bei Übertragung oder bei jedem sonstigen Übergang der Gesellschafterstellung<br />

auf e<strong>in</strong>en Dritten, gleichgültig, ob im Rahmen<br />

von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge, wer<strong>den</strong> alle Konten<br />

gemäß § 3 Ziffer 7 unverändert und e<strong>in</strong>heitlich fortgeführt.<br />

Bei der teilweisen Übertragung e<strong>in</strong>es Gesellschaftsanteils erfolgt<br />

die Fortführung auf getrennten Konten <strong>in</strong> dem der Teilung<br />

entsprechen<strong>den</strong> Verhältnis. Die Übertragung oder der Übergang<br />

e<strong>in</strong>zelner Rechte und /oder Pflichten h<strong>in</strong>sichtlich nur e<strong>in</strong>zelner<br />

Gesellschafterkonten ist getrennt vom jeweiligen Gesellschaftsanteil<br />

nicht möglich.<br />

6. Alle Kosten e<strong>in</strong>schließlich etwaiger Steuern e<strong>in</strong>er ganzen / teilweisen<br />

Übertragung oder Belastung sowie e<strong>in</strong>es sonstigen ganzen<br />

oder teilweisen Übergangs, <strong>in</strong>sbesondere die Kosten der Handelsregistere<strong>in</strong>tragungen,<br />

tragen im Verhältnis zur Fondsgesellschaft<br />

der übertragende bzw. der belastende Gesellschafter sowie der<br />

Erwerber als Gesamtschuldner. Darüber h<strong>in</strong>aus tragen der übertragende/belastende<br />

Gesellschafter sowie der Erwerber die Kosten<br />

des Verwaltungsaufwandes e<strong>in</strong>schließlich etwaiger Steuern,<br />

die der Fondsgesellschaft von ihrem Verwalter (siehe § 12 Ziffer 4)<br />

<strong>in</strong> Rechnung gestellt wer<strong>den</strong>, bis zu e<strong>in</strong>er Höhe von EUR 2.000 als<br />

99


Gesamtschuldner. Der Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführen<strong>den</strong><br />

Gesellschafter unverzüglich e<strong>in</strong>e Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

<strong>in</strong> entsprechender Höhe <strong>in</strong> se<strong>in</strong> Kapitalkonto (Kapitalkonto II) zu<br />

leisten. § 11 bleibt unberührt.<br />

7. Abweichend von <strong>den</strong> vorstehen<strong>den</strong> Regelungen ist es<br />

(a) bei Beendigung der jeweiligen Treuhandschaft dem Treuhandkommanditisten<br />

gestattet, se<strong>in</strong>en Kommanditanteil jederzeit<br />

ganz oder anteilig auf se<strong>in</strong>e Treugeber zu übertragen sowie<br />

Ausschüttungs-/Entnahmeansprüche, Ause<strong>in</strong>andersetzungsguthaben<br />

und Abf<strong>in</strong>dungen, die ihm als Treuhandkommanditisten<br />

zustehen, jeweils anteilig an se<strong>in</strong>e Treugeber abzutreten;<br />

(b) <strong>den</strong> Platzierungsgaranten bzw. deren Vertriebspartnern gestattet,<br />

<strong>den</strong> Gesellschaftsanteil, <strong>den</strong> sie im Rahmen ihrer jeweiligen<br />

Platzierungsgarantien gezeichnet haben, jederzeit und ohne<br />

Zustimmung des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters auf<br />

Dritte zu übertragen;<br />

(c) dem geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter im Fall des Ausschei<strong>den</strong>s<br />

e<strong>in</strong>es Gesellschafters gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

gestattet, e<strong>in</strong>e Übertragung des Gesellschaftsanteils des<br />

ausschei<strong>den</strong><strong>den</strong> Gesellschafters auf Dritte jederzeit herbeizuführen.<br />

§ 3 Ziffer 5 gilt entsprechend.<br />

8. Auf Antrag e<strong>in</strong>es Erben, Schenkers oder Beschenkten wird diesem<br />

e<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>facht ermittelter Steuerwert des übertragenen Anteils<br />

von der Fondsgesellschaft gegen Kostenerstattung mitgeteilt.<br />

Der Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführen<strong>den</strong><br />

Gesellschafter unverzüglich e<strong>in</strong>e Kapitale<strong>in</strong>lage <strong>in</strong> entsprechender<br />

Höhe <strong>in</strong> se<strong>in</strong> Kapitalkonto (Kapitalkonto II) zu leisten.<br />

§ 8<br />

Kündigung, Ausschluss, Ausschei<strong>den</strong><br />

1. Jeder Gesellschafter kann se<strong>in</strong>e Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

mit e<strong>in</strong>er Frist von drei Monaten, erstmals jedoch zum Ablauf<br />

des 31.12.2022, durch e<strong>in</strong>geschriebenen Brief kündigen, danach<br />

mit gleicher Frist jeweils zum Ende e<strong>in</strong>es Geschäftsjahres.<br />

Die Kündigung ist an die Fondsgesellschaft zu richten. Für die<br />

Friste<strong>in</strong>haltung ist der Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich.<br />

Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung zu<br />

dem Zeitpunkt, zu welchem er fristgerecht gekündigt hat, aus der<br />

Fondsgesellschaft aus. Beschließen die Gesellschafter <strong>in</strong>nerhalb<br />

von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung die Liquidation<br />

oder tritt die Fondsgesellschaft aus zw<strong>in</strong>gen<strong>den</strong> Grün<strong>den</strong> im<br />

Zeitpunkt des Ausschei<strong>den</strong>s des kündigen<strong>den</strong> Gesellschafters<br />

<strong>in</strong> Liquidation, so nimmt der kündigende Gesellschafter an der<br />

Liquidation teil.<br />

100 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt und unter Befreiung<br />

von <strong>den</strong> Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt,<br />

e<strong>in</strong>en Gesellschafter durch schriftliche e<strong>in</strong>seitige Erklärung mit<br />

sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt<br />

aus der Fondsgesellschaft auszuschließen, und im Falle<br />

e<strong>in</strong>es Treugebers <strong>den</strong> Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />

entsprechend herabzusetzen, wenn<br />

(a) der betreffende Gesellschafter entgegen se<strong>in</strong>er Pflicht nach<br />

§ 7 Ziffern 6 und 8 oder § 11 mit der Erstattung von Abgaben<br />

und Kosten <strong>in</strong> nicht unwesentlicher Höhe <strong>in</strong> Verzug gerät und<br />

die Leistung nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er ihm gesetzten angemessenen<br />

Frist nachholt;<br />

(b) über das Vermögen des betreffen<strong>den</strong> Gesellschafters e<strong>in</strong> Insolvenz-<br />

oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung<br />

e<strong>in</strong>es beantragten Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt wird;<br />

(c) die E<strong>in</strong>zelzwangsvollstreckung <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Gesellschaftsanteil<br />

betrieben wird;<br />

(d) der betroffene Investor se<strong>in</strong>en Verpflichtungen nach § 18 Ziffer<br />

3 nicht nachkommt oder<br />

(e) e<strong>in</strong> sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<br />

3. Der Gesellschafter scheidet mit Zugang der Ausschließungserklärung<br />

oder zu dem gegebenenfalls <strong>in</strong> der Ausschließungserklärung<br />

genannten späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft aus.<br />

4. Im Falle der E<strong>in</strong>zelzwangsvollstreckung <strong>in</strong> <strong>den</strong> Gesellschaftsanteil<br />

wird die Ausschließung unwirksam, wenn der betroffene Gesellschafter<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats ab Zugang der Ausschließungserklärung<br />

die Abwendung der e<strong>in</strong>geleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />

nachgewiesen hat. Bis zum Ablauf dieser Frist<br />

wer<strong>den</strong> alle se<strong>in</strong>en Gesellschaftsanteil betreffen<strong>den</strong> Zahlungen<br />

aus dem Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung für alle Gesellschafter<br />

ausgesetzt.<br />

5. In allen Fällen des Ausschei<strong>den</strong>s e<strong>in</strong>es Gesellschafters wird die<br />

Fondsgesellschaft zwischen <strong>den</strong> verbleiben<strong>den</strong> Gesellschaftern<br />

fortgesetzt. Der Anteil am Gesellschaftsvermögen des ausschei<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Gesellschafters wächst <strong>den</strong> übrigen Gesellschaftern im<br />

Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zue<strong>in</strong>ander an, soweit der<br />

Anteil nicht auf e<strong>in</strong>en Dritten übertragen wor<strong>den</strong> ist. Die<br />

Treugeber nehmen über <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten an der<br />

Anwachsung teil, im Übrigen reduziert sich die Kapitale<strong>in</strong>lage des<br />

Treuhandkommanditisten um die Kapitale<strong>in</strong>lage e<strong>in</strong>es ausgeschie<strong>den</strong>en<br />

Treugebers.


6. In <strong>den</strong> Fällen des Ausschlusses nach Ziffer 2 (a) – (e) ist der<br />

geschäftsführende Gesellschafter nach se<strong>in</strong>er Wahl unter Befreiung<br />

von <strong>den</strong> Beschränkungen des § 181 BGB auch berechtigt und<br />

unwiderruflich bevollmächtigt, anstatt e<strong>in</strong>es Ausschlusses <strong>den</strong><br />

Anteil des betroffenen Gesellschafters auf e<strong>in</strong>en oder mehrere<br />

von dem geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter zu benennende(n)<br />

Dritte(n) zu übertragen; der Dritte übernimmt bzw. die Dritten<br />

übernehmen anteilig die Kapitalkonten des auszuschließen<strong>den</strong><br />

Gesellschafters. Die von diesem bzw. diesen zu leistende E<strong>in</strong>lage<br />

bestimmt sich nach der an <strong>den</strong> auszuschließen<strong>den</strong> Gesellschafter<br />

zu zahlen<strong>den</strong> Abf<strong>in</strong>dung (§ 10 Ziffern 2 und 3). Der Dritte übernimmt<br />

bzw. die Dritten übernehmen alle Rechte und Pflichten des<br />

ausgeschie<strong>den</strong>en Gesellschafters e<strong>in</strong>schließlich etwaig noch offener<br />

E<strong>in</strong>lageverpflichtungen gegenüber der Fondsgesellschaft im<br />

H<strong>in</strong>blick auf die Beteiligung des auszuschließen<strong>den</strong> Gesellschafters.<br />

§ 11 bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Tod e<strong>in</strong>es Gesellschafters<br />

1. Verstirbt e<strong>in</strong> Gesellschafter, geht se<strong>in</strong>e Beteiligung zum Zeitpunkt<br />

des Erbfalles auf se<strong>in</strong>e Erben jeweils <strong>in</strong> Höhe der jeweiligen Erbquote<br />

über (Sonderrechtsnachfolge). Die Fondsgesellschaft wird<br />

mit <strong>den</strong> Erben fortgesetzt. Die Erben müssen sich durch Vorlage<br />

e<strong>in</strong>es Erbsche<strong>in</strong>es, e<strong>in</strong> Testamentsvollstrecker durch Vorlage e<strong>in</strong>es<br />

Testamentsvollstreckerzeugnisses legitimieren. § 18 Ziffer 3 gilt<br />

entsprechend. Wer<strong>den</strong> der Fondsgesellschaft ausländische<br />

Urkun<strong>den</strong> zum Nachweis des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis<br />

vorgelegt, so ist die Fondsgesellschaft berechtigt, auf<br />

Kosten dessen, der se<strong>in</strong>e Berechtigung auf die ausländischen<br />

Urkun<strong>den</strong> stützt, diese übersetzen zu lassen und /oder e<strong>in</strong> Rechtsgutachten<br />

(„legal op<strong>in</strong>ion“) über die Rechtswirkungen der vorgelegten<br />

Urkun<strong>den</strong> e<strong>in</strong>zuholen. Die Fondsgesellschaft kann nach<br />

freiem Ermessen auf die Vorlage e<strong>in</strong>es Erbsche<strong>in</strong>s / Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />

verzichten, wenn ihr e<strong>in</strong>e Ausfertigung<br />

oder beglaubigte Abschrift e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er öffentlichen Urkunde<br />

enthaltenen letztwilligen Verfügung (notarielles Testament / Erbvertrag)<br />

sowie die zugehörige Eröffnungsniederschrift vorgelegt<br />

wird. Die Fondsgesellschaft darf <strong>den</strong>jenigen, der dar<strong>in</strong> als Erbe<br />

bzw. Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen<br />

und <strong>den</strong> Anteil des Verstorbenen auf ihn umschreiben, ihn<br />

verfügen lassen und <strong>in</strong>sbesondere mit befreiender Wirkung an<br />

ihn leisten.<br />

2. Bis zur Vorlage e<strong>in</strong>es ausreichen<strong>den</strong> Erbnachweises gemäß Ziffer<br />

1 ruhen die Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte der<br />

Erben mit Ausnahme der Beteiligung am Gew<strong>in</strong>n und Verlust. Die<br />

Fondsgesellschaft ist während dieser Zeit berechtigt, Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen oder sonstige Zahlungen mit schuldbefreiender<br />

Wirkung auf das ihr zuletzt benannte Konto des Erblassers<br />

zu leisten.<br />

3. Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />

sowie im Zuge der Erbause<strong>in</strong>andersetzung erfolgen<br />

nach § 7. Abweichend von § 7 kann der Übergang der Beteiligung<br />

mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung<br />

bzw. des Erbfalles und ohne Zustimmung des geschäftsführen<strong>den</strong><br />

Gesellschafter erfolgen. Die M<strong>in</strong>destbeteiligung soll dabei<br />

nicht unterschritten wer<strong>den</strong>.<br />

4. § 7 Ziffern 6 und 8 sowie § 11 gelten <strong>in</strong> allen Fällen entsprechend.<br />

§ 10<br />

Ause<strong>in</strong>andersetzung mit ausschei<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Gesellschaftern /Abf<strong>in</strong>dung<br />

1. Falls e<strong>in</strong> Gesellschafter durch Kündigung gemäß §8 Ziffer 1 aus<br />

der Fondsgesellschaft ausscheidet, richtet sich se<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung<br />

nach dem Verkehrswert se<strong>in</strong>er Beteiligung. Die Auszahlung der<br />

Abf<strong>in</strong>dung erfolgt <strong>in</strong> US-Dollar und kann nicht vor Ablauf von<br />

sechs Monaten seit dem Ausschei<strong>den</strong> verlangt wer<strong>den</strong>. Bis zur<br />

Auszahlung wird die Abf<strong>in</strong>dung zum dann gelten<strong>den</strong> Marktz<strong>in</strong>ssatz<br />

verz<strong>in</strong>st.<br />

2 Scheidet e<strong>in</strong> Gesellschafter durch Ausschluss gemäß § 8 Ziffer 2<br />

(a) bis (e) aus der Fondsgesellschaft aus, erhält er e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung<br />

<strong>in</strong> US-Dollar <strong>in</strong> Höhe des handelsrechtlichen Buchwertes se<strong>in</strong>er<br />

Beteiligung, wie er sich aus der Schlussbilanz des Geschäftsjahres<br />

ergibt, welches vor se<strong>in</strong>em Ausschei<strong>den</strong> beendet war, zuzüglich<br />

des zeitanteilig auf <strong>den</strong> Zeitpunkt des Ausschei<strong>den</strong>s berechneten<br />

Ergebnisses unter Berücksichtigung zwischenzeitlich getätigter<br />

Entnahmen sowie noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />

nach § 7 Ziffern 6 und 8 sowie § 11, höchstens<br />

aber <strong>in</strong> Höhe des Verkehrswertes se<strong>in</strong>er Beteiligung abzüglich<br />

etwaiger nicht geleisteter Kapitale<strong>in</strong>lagen.<br />

3. Die Bestimmung des Verkehrswertes <strong>in</strong> Ziffer 1 nimmt der geschäftsführende<br />

Gesellschafter nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

<strong>in</strong>sbesondere unter Berücksichtigung des auf dem Sekundärmarkt<br />

für <strong>den</strong> Anteil des ausschei<strong>den</strong><strong>den</strong> /ausgeschlossenen<br />

Gesellschafters zu erzielen<strong>den</strong> Kaufpreises vor.<br />

4. Anstatt e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung nach Ziffer 1 an <strong>den</strong> ausgeschlossenen<br />

Gesellschafter zu leisten, hat der geschäftsführende Gesellschafter<br />

zudem die Möglichkeit, <strong>den</strong> Gesellschaftsanteil des ausgeschlossenen<br />

Gesellschafters an Dritte zu veräußern. In diesem Fall<br />

steht dem ausgeschlossenen Gesellschafter der Veräußerungserlös<br />

aus dem Verkauf des Gesellschaftsanteils abzüglich e<strong>in</strong>er<br />

Provision von 9 % des Veräußerungserlöses zu. Der geschäftsführende<br />

Gesellschafter kann zwischen <strong>den</strong> genannten Verwertungsalternativen<br />

frei wählen.<br />

5. § 7 Ziffern 6 und 8 sowie § 11 gelten entsprechend.<br />

101


6. Ausschei<strong>den</strong>de Gesellschafter können ke<strong>in</strong>e Sicherstellung ihrer<br />

Abf<strong>in</strong>dung verlangen. Sie haben ke<strong>in</strong>en Anspruch auf Freistellung<br />

von Gesellschaftsverb<strong>in</strong>dlichkeiten oder auf Sicherstellung wegen<br />

künftiger Inanspruchnahmen durch Gesellschaftsgläubiger. Hiervon<br />

abweichend können der persönlich haftende Gesellschafter<br />

und der Treuhandkommanditist jedoch bei ihrem Ausschei<strong>den</strong><br />

Freistellung von ihrer Forthaftung für Gesellschaftsverb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

verlangen.<br />

7. Die vom Gesellschafter zu zahlen<strong>den</strong> Beträge wer<strong>den</strong> zwei Wochen<br />

nach Anforderung durch die Fondsgesellschaft fällig. E<strong>in</strong> von<br />

der Fondsgesellschaft gemäß Ziffern 1 und 2 zu leistender Betrag<br />

wird ebenfalls zwei Wochen nach Anforderung durch <strong>den</strong> ausgeschie<strong>den</strong>en<br />

Gesellschafter fällig, frühestens jedoch zwölf Monate<br />

nach Ausschei<strong>den</strong> des Gesellschafters und grundsätzlich nur zu<br />

<strong>den</strong> jeweiligen Ausschüttungsterm<strong>in</strong>en und nur, soweit die<br />

Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt über ausreichend Liquidität<br />

verfügt. Bis zur Auszahlung wird die Abf<strong>in</strong>dung zum vom<br />

geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter nach pflichtgemäßen Ermessen<br />

zu ermitteln<strong>den</strong> Marktz<strong>in</strong>ssatz verz<strong>in</strong>st. E<strong>in</strong> von der Fondsgesellschaft<br />

zu leistender Betrag wird <strong>in</strong> US-Dollar geleistet.<br />

§ 11<br />

Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

1. Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />

Steuern <strong>in</strong>klusive Quellensteuern, Gebühren, Beiträge) und anderen<br />

Kosten oder Nachteilen, die auf Handlungen bzw. dem Verhalten<br />

e<strong>in</strong>es Gesellschafters beruhen oder ihren Grund <strong>in</strong> der Person<br />

oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform e<strong>in</strong>es Gesellschafters<br />

haben, s<strong>in</strong>d von dem die jeweilige Belastung auslösen<strong>den</strong> Gesellschafter<br />

und e<strong>in</strong>em etwaigen Rechtsnachfolger (h<strong>in</strong>sichtlich des<br />

betroffenen Gesellschaftsanteils) als Gesamtschuldner zu tragen.<br />

Dieser hat auf Anforderung des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters<br />

unverzüglich e<strong>in</strong>e Kapitale<strong>in</strong>lage <strong>in</strong> entsprechender Höhe <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong> variables Kapitalkonto (Kapitalkonto II) zu leisten.<br />

2. Die Fondsgesellschaft hat dem kostentragungspflichtigen Gesellschafter<br />

e<strong>in</strong>en geeigneten Nachweis zur Begründung ihrer Erstattungsforderung<br />

vorzulegen. Soweit und solange die Erstattungsforderung<br />

nicht beziffert wer<strong>den</strong> kann, ist die Fondsgesellschaft<br />

im Fall der Liquidation der Fondsgesellschaft bzw. des Ausschei<strong>den</strong>s<br />

e<strong>in</strong>es Gesellschafters berechtigt, als Sicherheit für ihre<br />

Erstattungsforderung gegen <strong>den</strong> betroffenen Gesellschafter e<strong>in</strong><br />

Zurückbehaltungsrecht <strong>in</strong> Höhe des voraussichtlichen Erstattungsbetrages<br />

gegen <strong>den</strong> Anspruch auf Auszahlung des Ause<strong>in</strong>andersetzungsguthabens<br />

/ Liquidationsguthabens geltend zu<br />

machen. Im Fall der Übertragung oder sonstigen Veräußerung<br />

e<strong>in</strong>es Gesellschaftsanteiles kann der geschäftsführende Gesellschafter<br />

se<strong>in</strong>e gemäß § 7 Ziffer 1 erforderliche Zustimmung von<br />

e<strong>in</strong>er angemessenen Sicherheitsleistung für diese Erstattungsfor-<br />

102 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

derung der Fondsgesellschaft abhängig machen. Sobald der<br />

Fondsgesellschaft <strong>in</strong>sbesondere nach Zugang entsprechender<br />

Abgabenbescheide die Bezifferung ihrer Erstattungsforderung<br />

möglich ist, hat sie unverzüglich die endgültige Abrechnung vorzunehmen.<br />

§ 12<br />

Geschäftsführung, Vertretung<br />

1. Geschäftsführer der Fondsgesellschaft ist der persönlich haftende<br />

Gesellschafter. Er vertritt die Gesellschaft nach außen alle<strong>in</strong>. Der<br />

geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, die Geschäftsführung<br />

ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.<br />

2. Die nachfolgend genannten Handlungen und Maßnahmen gehören<br />

zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft<br />

nach § 116 HGB und bedürfen daher nicht der Zustimmung der<br />

Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss:<br />

(a) E<strong>in</strong>gehen e<strong>in</strong>er Beteiligung an der Campbell Opportunity Timber<br />

Fund-A, L. P., Delaware, (im Folgen<strong>den</strong> „Waldgesellschaft“)<br />

sowie Abschluss damit im Z<strong>usa</strong>mmenhang stehender weiterer<br />

Verträge, <strong>in</strong>sbesondere im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit <strong>den</strong> <strong>in</strong> (c)<br />

bis (e) genannten Handlungen und Maßnahmen;<br />

(b) Erwerb e<strong>in</strong>er Beteiligung an der Timber Class 1 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG (im Folgen<strong>den</strong> „Beteiligungsgesellschaft“);<br />

(c) Wahrnehmung aller Interessen der Fondsgesellschaft im Rahmen<br />

ihrer Beteiligung an der Waldgesellschaft und Abgabe<br />

von während der Vertragsdauer der Beteiligung an der Waldgesellschaft<br />

gegebenenfalls erforderlichen Erklärungen. Gleiches<br />

gilt nach e<strong>in</strong>er Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

h<strong>in</strong>sichtlich dieser;<br />

(d) Verwertung von Sachwertausschüttungen der Waldgesellschaft<br />

im Namen und auf Rechnung der Fondsgesellschaft;<br />

(e) Abschluss und Änderung von Vere<strong>in</strong>barungen mit US-amerikanischen<br />

Steuerbehör<strong>den</strong> (IRS) zur Vermeidung und Reduzierung<br />

von Quellensteuern und Besorgung aller damit im Z<strong>usa</strong>mmenhang<br />

stehender Erfordernisse;<br />

(f) Durchführung von Beschlussfassungen der Fondsgesellschaft,<br />

<strong>in</strong>sbesondere Durchführung von Gesellschafterversammlungen;<br />

(g) Überwachung von Maßnahmen zu Zahlungsvorgängen <strong>in</strong> der<br />

Fondsgesellschaft h<strong>in</strong>sichtlich der Kapitale<strong>in</strong>lageverpflichtung<br />

der Treugeber / Kommanditisten sowie das Koord<strong>in</strong>ieren<br />

von Ausschüttungen / Entnahmen;


(h) alle übrigen or<strong>den</strong>tlichen Maßnahmen und Handlungen h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der Verwaltung der Fondsgesellschaft (e<strong>in</strong>schließlich<br />

Abschluss e<strong>in</strong>es Verwaltungsvertrages), <strong>in</strong>sbesondere Angelegenheiten<br />

zur Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen<br />

Fondsgesellschaft und Treugeber / Kommanditist;<br />

(i) der Abschluss von sonstigen Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen;<br />

(j) der Abschluss von Vere<strong>in</strong>barungen über die Vermittlung, E<strong>in</strong>zahlung<br />

und Platzierung von Eigenkapital;<br />

(k) Anlage liquider Mittel;<br />

(l) Abschluss und Durchführung von Währungskonvertierungen;<br />

(m) Abschluss und Durchführung von kurzfristigen Darlehensverträgen<br />

zu marktüblichen Konditionen und Sicherungsvere<strong>in</strong>barungen<br />

zur F<strong>in</strong>anzierung von garantierten und /oder noch<br />

nicht geleisteten Kapitale<strong>in</strong>lagen und im Falle von Liquiditätsengpässen<br />

der Fondsgesellschaft zur Sicherstellung der<br />

jederzeitigen ausreichen<strong>den</strong> Liquidität der Fondsgesellschaft;<br />

(n) Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Fondsgesellschaft;<br />

(o) die Entscheidung über die E<strong>in</strong>richtung, Höhe und Verwendung<br />

e<strong>in</strong>er im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessenen<br />

Liquiditätsreserve;<br />

(p) die Buchführung;<br />

(q) Betreuung der Kommanditisten.<br />

3. Der geschäftsführende Gesellschafter ist von <strong>den</strong> Beschränkungen<br />

des § 181 BGB sowie dem Wettbewerbsverbot nach §§ 161<br />

Absatz 2, 112 HGB befreit.<br />

4. Im Rahmen der Verwaltung der Fondsgesellschaft schließt der<br />

geschäftsführende Gesellschafter im Namen und für Rechnung<br />

der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>en Verwaltungsvertrag mit e<strong>in</strong>em Dritten<br />

ab. Die daraus entstehende Vergütungsverpflichtung trägt die<br />

Fondsgesellschaft.<br />

5. Soweit der geschäftsführende Gesellschafter zum Abschluss von<br />

Verträgen und Vere<strong>in</strong>barungen berechtigt ist, umfasst dies auch<br />

das Recht zur Durchführung, Änderung und Beendigung dieser<br />

Verträge. Die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung<br />

und Verfolgung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus solchen<br />

Verträgen e<strong>in</strong>schließlich des Abschlusses von Vergleichen obliegt<br />

dem geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter.<br />

6. Scha<strong>den</strong>ersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen<br />

<strong>den</strong> geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter bestehen lediglich bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt<br />

auch, soweit e<strong>in</strong>e Verantwortlichkeit für Dritte gemäß § 278 BGB<br />

besteht. Solche Scha<strong>den</strong>ersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung von<br />

der zum Scha<strong>den</strong>ersatz verpflichten<strong>den</strong> Handlung durch <strong>den</strong> /die<br />

Anspruchsteller, spätestens jedoch drei Jahre nach Vornahme /<br />

Unterlassung der zum Scha<strong>den</strong>ersatz verpflichten<strong>den</strong> Handlung,<br />

soweit sie nicht kraft Gesetzes e<strong>in</strong>er kürzeren Verjährungsfrist unterliegen.<br />

Die Fondsgesellschaft stellt <strong>den</strong> geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter,<br />

<strong>den</strong> Interimskommanditisten, <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten<br />

sowie deren Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte (im<br />

Folgen<strong>den</strong> „Freistellungsberechtigte“) vollumfänglich von jeglicher<br />

Haftung für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen<br />

des Gesellschaftsverhältnisses frei. E<strong>in</strong> Anspruch auf Freistellung<br />

ist ausgeschlossen, sofern die betreffen<strong>den</strong> Freistellungsberechtigten<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt bzw. nicht<br />

gehandelt haben.<br />

7. Die Treugeber / Kommanditisten bevollmächtigen die Fondsgesellschaft,<br />

vertreten durch ihren geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter,<br />

zur Erklärung ihres E<strong>in</strong>verständnisses zur geme<strong>in</strong>samen Veranlagung<br />

<strong>in</strong> US-Steuererklärungen der Länder oder Kommunen<br />

(US state und local „composite“ style tax returns).<br />

§ 13<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse wer<strong>den</strong> schriftlich und grundsätzlich im<br />

Umlaufverfahren gefasst.<br />

2. Es f<strong>in</strong>det jährlich bis zum 30.09. e<strong>in</strong>e Beschlussfassung zur Feststellung<br />

des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres<br />

statt.<br />

3. Der geschäftsführende Gesellschafter führt alle Beschlussfassungen<br />

durch. Er bestimmt <strong>den</strong> Abgabeterm<strong>in</strong>, der nicht vor Ablauf<br />

von vier Wochen nach Absendung der Beschlussfassungsunterlagen<br />

an die Treugeber / Kommanditisten liegen darf. Bei Eilbedürftigkeit<br />

kann er die Frist zur Abgabe der Stimmen auf zehn Tage ab<br />

Versendung der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen. Die Versendung<br />

der Beschlussfassungsunterlagen ist ordnungsgemäß<br />

erfolgt, wenn sie an die gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt<br />

schriftlich genannte Adresse des Gesellschafters gerichtet wurde.<br />

Ist der Aufenthalt e<strong>in</strong>es Gesellschafters unbekannt oder können<br />

ihm aus anderen Grün<strong>den</strong> die Beschlussfassungsunterlagen nicht<br />

zugestellt wer<strong>den</strong>, so ruht se<strong>in</strong> Stimmrecht bis zur Beseitigung<br />

dieses Zustandes. Die Aufforderung zur Beschlussfassung hat<br />

103


sämtliche Abstimmungspunkte, die Mitteilung des genauen Verfahrens,<br />

die Angabe des letzten Abstimmungstages und die Zahl<br />

der Stimmen des Gesellschafters aufzuführen. Die Beschlussfähigkeit<br />

im Umlaufverfahren ist gegeben, wenn die vorstehend beschriebenen<br />

Formalien gewahrt wor<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d.<br />

Beschlüsse im Umlaufverfahren s<strong>in</strong>d mit E<strong>in</strong>gang der erforderlichen<br />

Stimmen bei der Fondsgesellschaft mit Ablauf des letzten Abstimmungstages<br />

wirksam gefasst. Für die Wahrung der Frist ist der<br />

Zugang maßgebend. Den Gesellschaftern wird das Ergebnis der Beschlussfassung<br />

von der Fondsgesellschaft schriftlich mitgeteilt.<br />

Für die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen ist es ausreichend,<br />

wenn die Beschlussfassungsunterlagen bzw. die E<strong>in</strong>ladung zur<br />

Gesellschafterversammlung lediglich an die Treugeber / Kommanditisten<br />

versendet wer<strong>den</strong> bzw. wird, die spätestens sieben Tage<br />

vor dem Datum der Versendung der Beschlussfassungsunterlagen<br />

bzw. der E<strong>in</strong>ladung bereits Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

s<strong>in</strong>d. Die später der Fondsgesellschaft beitreten<strong>den</strong> Treugeber<br />

/ Kommanditisten s<strong>in</strong>d von der Teilnahme an der<br />

Beschlussfassung bzw. von der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung<br />

nicht ausgeschlossen, wenn<br />

(a) im Falle der Beschlussfassung im Umlaufverfahren diese<br />

Gesellschafter bis spätestens sieben Tage vor Ablauf des Abgabeterm<strong>in</strong>s<br />

die Beschlussfassungsunterlagen selbst bei der<br />

Fondsgesellschaft angefordert und bis zum Abgabeterm<strong>in</strong> an<br />

die Fondsgesellschaft zurückgesandt haben bzw.<br />

(b) im Falle der Beschlussfassung im Rahmen e<strong>in</strong>er Gesellschafterversammlung<br />

diese Gesellschafter bis spätestens sieben<br />

Tage vor dem Term<strong>in</strong> der Gesellschafterversammlung bei der<br />

Fondsgesellschaft ihre Teilnahme schriftlich angemeldet<br />

haben.<br />

4. Gesellschafter können bei Vorliegen e<strong>in</strong>es wichtigen Grundes<br />

unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />

schriftlich e<strong>in</strong>e außeror<strong>den</strong>tliche Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft<br />

verlangen, sofern sie m<strong>in</strong>destens 10 % des Kommanditkapitals<br />

auf sich vere<strong>in</strong>igen. Die Fondsgesellschaft führt die<br />

außeror<strong>den</strong>tliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren durch.<br />

Bei Eilbedürftigkeit kann sie die Frist zur Abgabe der Stimmen auf<br />

zehn Tage ab Versendung der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen.<br />

5. Der geschäftsführende Gesellschafter kann vom Umlaufverfahren<br />

absehen, wenn hierfür e<strong>in</strong> wichtiger Grund vorliegt. In diesem<br />

Fall hat er e<strong>in</strong>e Gesellschafterversammlung an e<strong>in</strong>em von ihm zu<br />

bestimmen<strong>den</strong> Ort e<strong>in</strong>zuberufen. Die E<strong>in</strong>berufung erfolgt unter<br />

Mitteilung der Tagesordnung mit e<strong>in</strong>er Frist von m<strong>in</strong>destens vier<br />

Wochen, maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Bei Eilbe-<br />

104 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

dürftigkeit kann die Frist auf zehn Tage verkürzt wer<strong>den</strong>. Die E<strong>in</strong>berufung<br />

ist ordnungsgemäß, wenn sie an die gegenüber der<br />

Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich genannte Adresse gesandt<br />

wurde. Ist der Aufenthalt e<strong>in</strong>es Gesellschafters unbekannt, oder<br />

kann er aus anderen Grün<strong>den</strong> zur Teilnahme an e<strong>in</strong>er Gesellschafterversammlung<br />

nicht gela<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, so ruht se<strong>in</strong> Stimmrecht<br />

bis zur Beseitigung dieses Zustandes, es sei <strong>den</strong>n, dass e<strong>in</strong><br />

Vertreter vorhan<strong>den</strong> und dieser der Fondsgesellschaft schriftlich<br />

bekannt gegeben wor<strong>den</strong> ist.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter oder e<strong>in</strong> von diesem mit<br />

der Vertretung beauftragter und bevollmächtigter Dritter leitet<br />

die Gesellschafterversammlung (Versammlungsleiter) und<br />

benennt e<strong>in</strong>en Protokollführer. Das Protokoll über die Beschlussfassung<br />

wird vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter<br />

unterschrieben und <strong>den</strong> Gesellschaftern <strong>in</strong> Kopie zugesandt.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />

Gesellschafter ordnungsgemäß gela<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d und der geschäftsführende<br />

Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist anwesend<br />

bzw. vertreten s<strong>in</strong>d.<br />

Jeder Treugeber / Kommanditist kann sich bei der Gesellschafterversammlung<br />

nur durch e<strong>in</strong>en anderen Treugeber / Kommanditisten,<br />

se<strong>in</strong>en Ehegatten, e<strong>in</strong>en Elternteil, e<strong>in</strong> volljähriges K<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>en<br />

Testamentsvollstrecker oder durch e<strong>in</strong>en Generalbevollmächtigten<br />

vertreten lassen. Die Vertretung durch andere Personen als<br />

die genannten bedarf der Zustimmung des geschäftsführen<strong>den</strong><br />

Gesellschafters, die nur aus wichtigem Grund verweigert wer<strong>den</strong><br />

darf. E<strong>in</strong>e entsprechende Vollmacht bedarf der Schriftform und ist<br />

zu Beg<strong>in</strong>n der Gesellschafterversammlung dem Versammlungsleiter<br />

auszuhändigen.<br />

Jeder Treugeber hat bei Beschlussfassungen zudem die Möglichkeit,<br />

<strong>den</strong> Treuhandkommanditisten zu bevollmächtigen, se<strong>in</strong><br />

Stimmrecht wahrzunehmen und kann ihm für die Abstimmungspunkte<br />

schriftlich Weisungen erteilen, auch die generelle Weisung,<br />

für ihn nach pflichtgemäßem Ermessen zu entschei<strong>den</strong>. E<strong>in</strong>er auf<br />

unterschiedlichen Weisungen der Treugeber beruhen<strong>den</strong> geteilten<br />

Ausübung der Stimmrechte durch <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten<br />

stimmen die Gesellschafter hiermit ausdrücklich zu.<br />

Die Kosten für die Teilnahme an e<strong>in</strong>er Gesellschafterversammlung<br />

und für e<strong>in</strong>e eventuelle Vertretung trägt jeder Treugeber /<br />

Kommanditist selbst.<br />

6. Je volle USD 1.000 der Kapitale<strong>in</strong>lage der Gesellschafter gewähren<br />

e<strong>in</strong>e Stimme. Zusätzlich verfügt der persönlich haftende und<br />

geschäftsführende Gesellschafter über 50 Stimmen. Die Treugeber<br />

haben gemäß ihrer Kapitale<strong>in</strong>lage e<strong>in</strong> eigenes Stimmrecht. Der<br />

Treuhandkommanditist hat ke<strong>in</strong> eigenes Stimmrecht, auch nicht<br />

bei außergewöhnlichen Angelegenheiten.


7. Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen <strong>in</strong>sbesondere<br />

folgende Angelegenheiten:<br />

(a) Veräußerung der Beteiligung an der Waldgesellschaft;<br />

(b) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses und der<br />

Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung;<br />

(c) Entlastung der Geschäftsführung;<br />

(d) Bestimmung des Abschlussprüfers, soweit <strong>in</strong> diesem Vertrag<br />

nichts anderes geregelt ist;<br />

(e) Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />

(f) Aufnahme langfristiger Darlehen;<br />

(g) Auflösung der Gesellschaft.<br />

8. Beschlüsse im Umlaufverfahren und <strong>in</strong> der Gesellschafterversammlung<br />

wer<strong>den</strong> mit e<strong>in</strong>facher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen gefasst, soweit <strong>in</strong> diesem Vertrag oder aufgrund zw<strong>in</strong>gender<br />

Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Bei<br />

mehr als zwei Entscheidungsalternativen ist diejenige beschlossen,<br />

die die meisten Stimmen erhalten hat. Enthaltungen, nicht<br />

und verspätet abgegebene (§ 13 Ziffer 3 Absatz 2) sowie sonst ungültige<br />

Stimmen gelten als nicht abgegeben.<br />

9. Änderungen des Gesellschaftsvertrages sowie die Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft können nur mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen<br />

gültigen Stimmen und mit Zustimmung des geschäftsführen<strong>den</strong><br />

Gesellschafters beschlossen wer<strong>den</strong>. Auch der Ausschluss e<strong>in</strong>es<br />

persönlich haften<strong>den</strong> Gesellschafters, der Entzug der Vertretungsmacht<br />

und der Entzug der Geschäftsführungsbefugnis können<br />

ohne Vorliegen e<strong>in</strong>es wichtigen Grundes nur mit 3/4-Mehrheit der<br />

abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

10. Änderungsbeschlüsse, die nicht alle Gesellschafter formell und<br />

materiell gleich behandeln, <strong>den</strong> Gesellschaftern zusätzliche<br />

Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung des geschäftsführen<strong>den</strong><br />

Gesellschafters zu dessen Nachteil verändern, bedürfen<br />

der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

11. Die im Umlaufverfahren oder <strong>in</strong> der Gesellschafterversammlung<br />

gefassten Beschlüsse können nur b<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>er Ausschlussfrist<br />

von e<strong>in</strong>em Monat seit Absendung des Ergebnisses der Beschlussfassung<br />

bzw. des Versammlungsprotokolls gerichtlich angefochten<br />

wer<strong>den</strong>. Nach Ablauf der Frist gilt e<strong>in</strong> etwaiger Mangel<br />

als geheilt.<br />

§ 14<br />

Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Ausschüttung / Entnahme von Liquidität<br />

1. Der Jahresabschluss für das jeweils vergangene Geschäftsjahr ist<br />

<strong>in</strong>nerhalb der gesetzlichen Fristen durch <strong>den</strong> geschäftsführen<strong>den</strong><br />

Gesellschafter zu erstellen. Er ist durch Beschlussfassung der Gesellschafter<br />

im Umlaufverfahren festzustellen. Für die Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen Bestimmungen<br />

und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Der<br />

Jahresabschluss ist von dem geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter<br />

zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss ist von e<strong>in</strong>em von <strong>den</strong> Gesellschaftern<br />

durch Beschlussfassung bestimmten Wirtschaftsprüfer<br />

oder e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> gleicher Weise bestimmten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

zu prüfen. Alsdann ist e<strong>in</strong>e Kopie des<br />

Jahresabschlusses oder alternativ e<strong>in</strong>e Kurzfassung allen Gesellschaftern/Treugebern<br />

spätestens mit Übersendung der Abstimmungsunterlagen<br />

zu der jährlichen Beschlussfassung zuzuleiten.<br />

Der Abschlussprüfer für die am 31.12.2008 und 31.12.2009<br />

en<strong>den</strong><strong>den</strong> Geschäftsjahre wird von dem geschäftsführen<strong>den</strong><br />

Gesellschafter bestimmt.<br />

2. Der geschäftsführende Gesellschafter erhält für die Übernahme<br />

der unbeschränkten Haftung und der Geschäftsführung e<strong>in</strong>e Vergütung<br />

<strong>in</strong> Höhe von USD 15.000 p. a. zuzüglich e<strong>in</strong>er eventuellen<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung für <strong>den</strong> geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter ist<br />

auch im Falle e<strong>in</strong>es Verlustes zu leisten. Sie wird jährlich nachschüssig<br />

zum 30.12. e<strong>in</strong>es je<strong>den</strong> Jahres fällig, erstmals zum<br />

30.12.2008 für alle bis dah<strong>in</strong> angefallenen Ansprüche. Für das<br />

Jahr 2008 erhält der geschäftsführende Gesellschafter e<strong>in</strong>e halbe<br />

Jahresvergütung.<br />

3. Das Ergebnis der Fondsgesellschaft wird <strong>den</strong> Gesellschaftern wie<br />

folgt zugewiesen:<br />

(a) Die Gesellschafter s<strong>in</strong>d – vorbehaltlich nachstehender abweichender<br />

Regelungen – entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />

Kapitale<strong>in</strong>lagen gemäß <strong>den</strong> Kapitalkonten I am Gew<strong>in</strong>n und<br />

Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

(b) Vor Verteilung des Ergebnisses auf alle Gesellschafter wer<strong>den</strong><br />

sämtliche gemäß § 7 Ziffer 6 und 8 sowie § 11 zu erstatten<strong>den</strong><br />

Abgaben und Kosten dem jeweiligen Gesellschafter vorab als<br />

negatives Ergebnis zugewiesen und als E<strong>in</strong>lageforderung<br />

gegenüber dem jeweiligen Gesellschafter auf dessen Kapitalkonto<br />

II gebucht.<br />

(c) Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter <strong>in</strong> Bezug<br />

auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten II und III im<br />

Verhältnis zu ihrer Kapitale<strong>in</strong>lage gemäß Kapitalkonto I ist die<br />

105


Gew<strong>in</strong>n- oder Verlustzuweisung so vorzunehmen, dass alle<br />

Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer Kapitale<strong>in</strong>lage, unabhängig<br />

vom Zeitpunkt ihres Beitritts, h<strong>in</strong>sichtlich der Summe ihrer<br />

Kapitalkonten II und III (ohne Berücksichtigung von Kapitale<strong>in</strong>lagen<br />

gemäß § 7 Ziffern 6 und 8 sowie § 11), soweit wie steuerrechtlich<br />

möglich, gleichgestellt wer<strong>den</strong>. Aus diesem Grund<br />

wer<strong>den</strong> <strong>in</strong> diesem Zeitraum positive Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />

zunächst <strong>den</strong> Gesellschaftern mit der relativ niedrigsten<br />

Summe der Kapitalkonten II und III im Verhältnis zu<br />

ihren Kapitale<strong>in</strong>lagen und negative Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />

zunächst <strong>den</strong> Gesellschaftern mit der relativ höchsten<br />

Summe der Kapitalkonten II und III im Verhältnis zu ihren<br />

Kapitale<strong>in</strong>lagen zugewiesen.<br />

(d) Soweit Ausschüttungen / Entnahmen an die Gesellschafter<br />

nach Ziffer 4 Buchstabe (a) und (b) abweichend vom Verhältnis<br />

ihrer Kapitale<strong>in</strong>lagen gemäß der Kapitalkonten I erfolgen, wer<strong>den</strong><br />

positive Ergebnisse der Fondsgesellschaft zunächst <strong>den</strong><br />

Gesellschaftern zugewiesen, die höhere Ausschüttungen / Entnahmen<br />

erhalten haben und negative Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />

zunächst <strong>den</strong> Gesellschaftern zugewiesen, die<br />

ger<strong>in</strong>gere Ausschüttungen / Entnahmen erhalten haben, bis<br />

alle Gesellschafter h<strong>in</strong>sichtlich der Summe ihrer Kapitalkonten<br />

II und III (ohne Berücksichtigung von Kapitale<strong>in</strong>lagen gemäß<br />

§ 7 Ziffern 6 und 8 sowie § 11) im Verhältnis zu ihren Kapitale<strong>in</strong>lagen<br />

gleichgestellt s<strong>in</strong>d.<br />

4. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt und verpflichtet,<br />

die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft<br />

an die Gesellschafter auszuschütten, sofern ke<strong>in</strong>e abweichende<br />

Beschlussfassung der Gesellschafter getroffen wird.<br />

Über die jeweils ausschüttungsfähigen Beträge entscheidet der<br />

geschäftsführende Gesellschafter, der zur Bestreitung zukünftiger<br />

Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>e angemessene<br />

Liquiditätsreserve vorhalten wird.<br />

Die Ausschüttungen / Entnahmen wer<strong>den</strong> <strong>in</strong> folgender Reihenfolge<br />

verteilt:<br />

(a) Zunächst erhalten die Gesellschafter, die vor Ablauf der Zeichnungsfrist<br />

beigetreten s<strong>in</strong>d, unabhängig vom Ergebnis der<br />

Fondsgesellschaft als Vorzugsausschüttung e<strong>in</strong>e Ausschüttung/Entnahme<br />

<strong>in</strong> Höhe von nom<strong>in</strong>al 4 % p. a. auf ihre vor<br />

Ablauf der Zeichnungsfrist fällige und vollständig e<strong>in</strong>gezahlte<br />

Kapitale<strong>in</strong>lage (ohne Agio) für die Zeit vom ersten Tag des<br />

Monats, der auf die vollständige E<strong>in</strong>zahlung der Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

sowie des Agios folgt, bis e<strong>in</strong>schließlich des ersten Tages des<br />

Monats, der auf <strong>den</strong> Ablauf der Zeichnungsfrist folgt.<br />

(b) Anschließend erhalten die Gesellschafter Ausschüttungen /<br />

Entnahmen im Verhältnis ihrer Kapitale<strong>in</strong>lagen gemäß Kapitalkonto<br />

I. Soweit vor e<strong>in</strong>er Ausschüttung / Entnahme US-ame-<br />

106 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

rikanische Quellensteuer e<strong>in</strong>behalten wurde, wird bei der<br />

jeweiligen Ausschüttung / Entnahme der <strong>in</strong>dividuelle Quellensteuerabzug<br />

berücksichtigt.<br />

Die Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen unabhängig davon, ob<br />

<strong>in</strong> dem betreffen<strong>den</strong> Geschäftsjahr e<strong>in</strong> Bilanzgew<strong>in</strong>n ausgewiesen<br />

wer<strong>den</strong> kann, jedoch unter dem Vorbehalt, dass der an e<strong>in</strong>en<br />

Gesellschafter auszuschüttende Betrag nicht höher se<strong>in</strong> darf als<br />

der Saldo sämtlicher se<strong>in</strong>er Kapitalkonten.<br />

Alle Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen grundsätzlich <strong>in</strong> US-<br />

Dollar. Jeder Gesellschafter hat jedoch e<strong>in</strong> Wahlrecht, die Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen durch Angabe der Währung im Zeichnungssche<strong>in</strong><br />

auch <strong>in</strong> Euro zu erhalten. Darüber h<strong>in</strong>aus hat der<br />

Investor bezüglich der Ausschüttung / Entnahme <strong>in</strong> US-Dollar<br />

bzw. Euro e<strong>in</strong> jährliches Wahlrecht, welches durch schriftliche<br />

Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft ausgeübt wer<strong>den</strong><br />

kann. Der Umtausch von US-Dollar <strong>in</strong> Euro erfolgt zu demjenigen<br />

Wechselkurs, welcher von der Fondsgesellschaft zwei Bankarbeitstage<br />

vor der Ausschüttung / Entnahme erzielt wird. Sämtliche<br />

im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit <strong>den</strong> Ausschüttungen / Entnahmen<br />

und e<strong>in</strong>em etwaigen Umtausch entstehen<strong>den</strong> Kosten s<strong>in</strong>d von<br />

dem jeweiligen Gesellschafter zu tragen und wer<strong>den</strong> mit dem<br />

Ausschüttungs- / Entnahmebetrag verrechnet.<br />

Ausschüttungen / Entnahmen können von der Fondsgesellschaft<br />

auch ohne vorherige schriftliche Ankündigung vorgenommen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

5. Sonderbetriebse<strong>in</strong>nahmen und -ausgaben muss jeder Treugeber<br />

/ Kommanditist der Fondsgesellschaft bis spätestens zum<br />

28. Februar des auf das betreffende Geschäftsjahr folgen<strong>den</strong><br />

Jahres bekannt geben.<br />

§ 15<br />

Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />

US-Steuernummer, Vollmacht, Kontrollrechte<br />

1. E<strong>in</strong>e über § 7 Ziffer 6 und 8 sowie § 11 h<strong>in</strong>ausgehende Nachschusspflicht<br />

kann nur mit <strong>den</strong> Stimmen aller Gesellschafter und<br />

Treugeber beschlossen wer<strong>den</strong>. Von Vorstehendem unberührt<br />

bleibt die Haftung der Kommanditisten gegenüber <strong>den</strong> Gesellschaftsgläubigern<br />

gemäß §§ 171 ff. HGB.<br />

2. E<strong>in</strong> Wettbewerbsverbot besteht für die Gesellschafter und Treugeber<br />

nicht.<br />

3. Die Treugeber / Kommanditisten s<strong>in</strong>d zur Verschwiegenheit gegenüber<br />

unbeteiligten Dritten zu allen Angelegenheiten der<br />

Fondsgesellschaft verpflichtet, <strong>in</strong>sbesondere h<strong>in</strong>sichtlich Informationen,<br />

die ihnen <strong>in</strong> ihrer Eigenschaft als Gesellschafter über<br />

die Waldgesellschaft, deren Gesellschafter, Manager und Transak-


tionen bekannt wer<strong>den</strong>. Davon ausgenommen s<strong>in</strong>d solche Informationen,<br />

die anderweitig öffentlich zugänglich s<strong>in</strong>d, deren<br />

Offenlegung durch Gesetz vorgeschrieben ist oder deren Veröffentlichung<br />

durch die Waldgesellschaft zugestimmt wor<strong>den</strong> ist.<br />

Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt über die Dauer der Fondsgesellschaft<br />

h<strong>in</strong>aus.<br />

4. Die Treugeber / Kommanditisten verpflichten sich, soweit vorhan<strong>den</strong>,<br />

der Fondsgesellschaft ihre US-Steuernummer („Individual<br />

Taxpayer I<strong>den</strong>tification Number“ – ITIN) mitzuteilen.<br />

5. Die Treugeber / Kommanditisten verpflichten sich, die von der<br />

Fondsgesellschaft benannte Steuerberatungsgesellschaft zur<br />

Abgabe der Bestätigung des Status des Treugeber / Kommanditisten<br />

als US-Steuerausländer (Formular W-8BEN oder e<strong>in</strong> dieses ersetzendes<br />

Formular vergleichbaren Inhalts) zu bevollmächtigen.<br />

6. Die Treugeber / Kommanditisten haben die gesetzlichen Kontrollrechte<br />

der Kommanditisten nach § 166 HGB mit der Maßgabe,<br />

dass die Unterlagen bezüglich der Beteiligung an der Waldgesellschaft<br />

nur durch e<strong>in</strong>en standesrechtlich zur Verschwiegenheit<br />

verpflichteten Angehörigen e<strong>in</strong>es rechts-, steuerberaten<strong>den</strong> oder<br />

wirtschaftsprüfen<strong>den</strong> Berufes („E<strong>in</strong>sichtsbevollmächtigter“) e<strong>in</strong>gesehen<br />

wer<strong>den</strong> dürfen. Die Kosten für <strong>den</strong> E<strong>in</strong>sichtsbevollmächtigten<br />

trägt der E<strong>in</strong>sicht verlangende Treugeber / Kommanditist.<br />

§ 16<br />

Auflösung und Liquidation<br />

1. Die Fondsgesellschaft wird zum 31.12.2019 oder im Fall ihrer<br />

Verlängerung gemäß § 6 Ziffer 1 zum entsprechen<strong>den</strong> Zeitpunkt<br />

durch <strong>den</strong> geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter automatisch aufgelöst<br />

und tritt <strong>in</strong> Liquidation. Ferner tritt sie <strong>in</strong> Liquidation, wenn<br />

die Fondsgesellschaft gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

aufgelöst wird.<br />

2. Die Liquidation erfolgt durch <strong>den</strong> geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter<br />

oder durch <strong>den</strong> /die von ihm zu bestellen<strong>den</strong> Liquidator/en.<br />

Dem geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter steht es frei, hierzu<br />

geeignete natürliche oder juristische Personen zu benennen.<br />

3. Der Veräußerungserlös aus der Liquidation wird dazu verwendet,<br />

zunächst die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten der Fondsgesellschaft gegenüber<br />

Drittgläubigern und danach solche gegenüber <strong>den</strong> Gesellschaftern<br />

auszugleichen. E<strong>in</strong> danach verbleibender Erlös wird unter<br />

E<strong>in</strong>beziehung der Kapitalkonten an die Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer Beteiligung am Gesellschaftsvermögen ausgezahlt.<br />

Sofern § 14 Ziffer 4 (a) erfüllt ist, wird das verbleibende Vermögen<br />

gemäß § 14 Ziffer 4 (b) verteilt. E<strong>in</strong>e Haftung des persönlich haften<strong>den</strong><br />

Gesellschafters für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />

ist <strong>in</strong> diesem Fall ausgeschlossen.<br />

4. § 11 gilt entsprechend.<br />

§ 17<br />

Kosten des Vertrages<br />

Die Kosten für die Gründung der Fondsgesellschaft, für diesen Vertrag<br />

und dessen Durchführung e<strong>in</strong>schließlich etwa anfallender<br />

Steuern aller Art trägt die Fondsgesellschaft, ausgenommen s<strong>in</strong>d die<br />

Kosten der Beglaubigung der Handelsregistervollmachten sowie die<br />

Kosten von Handelsregisteränderungen, die durch Abtretung oder<br />

teilweise Abtretung von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige Verfügung<br />

über Gesellschaftsanteile begründet wer<strong>den</strong>. Diese Kosten<br />

trägt jeder Gesellschafter, der die Änderungen veranlasst, soweit <strong>in</strong><br />

diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch bei<br />

Handelsregisteränderungen im Todesfall.<br />

§ 18<br />

Datenschutz, Informationspflichten<br />

1. Mit Annahme der Beitrittserklärung wird der Treuhandkommanditist<br />

die vom Treugeber / Kommanditisten <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Zeichnungsunterlagen<br />

getätigten Angaben mit eventuellen sonstigen Angaben<br />

im unmittelbaren Z<strong>usa</strong>mmenhang mit der Beteiligung<br />

speichern. Anderen Personen als der Fondsgesellschaft, dem Verwalter<br />

der Fondsgesellschaft sowie deren Gesellschaftern, der<br />

Waldgesellschaft sowie deren Manager, <strong>den</strong> Vertriebspartnern,<br />

Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie deutschen und ausländischen<br />

Aufsichts- und Steuerbehör<strong>den</strong> darf der Treuhandkommanditist<br />

ke<strong>in</strong>e Auskünfte über die Beteiligung erteilen, soweit<br />

nicht der Treugeber / Kommanditist ausdrücklich schriftlich zugestimmt<br />

hat.<br />

2. Der Treugeber / Kommanditist hat davon Kenntnis und ist damit<br />

e<strong>in</strong>verstan<strong>den</strong>, dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene<br />

Daten auf EDV-Anlagen gespeichert und genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Daten wer<strong>den</strong> nach Beendigung der Beteiligung gelöscht.<br />

3. Der Treugeber / Kommanditist ist verpflichtet, etwaige Änderungen<br />

se<strong>in</strong>er <strong>in</strong> <strong>den</strong> Zeichnungsunterlagen getätigten Angaben dem<br />

Treuhandkommanditisten bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich<br />

mitzuteilen und die Informations- und Mitwirkungspflichten<br />

nach dem GWG e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

§ 19<br />

Schlichtungsverfahren<br />

1. Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft sich<br />

damit der gültigen Verfahrensordnung sowie <strong>den</strong> Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen. Der geschäftsführende Gesellschafter ist<br />

beauftragt, die dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben.<br />

107


2. Die Treugeber / Kommanditisten s<strong>in</strong>d berechtigt, bei Streitigkeiten<br />

im S<strong>in</strong>ne dieser Verfahrensordnung, die aus oder im Z<strong>usa</strong>mmenhang<br />

mit dem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten<br />

Gesellschafterverhältnis stehen und die Ansprüche gegen<br />

die Fondsgesellschaft betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V. anzurufen und gegen die Fondsgesellschaft e<strong>in</strong><br />

Schlichtungsverfahren e<strong>in</strong>zuleiten.<br />

§ 20<br />

Unwirksamkeit e<strong>in</strong>zelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

1. Soweit e<strong>in</strong>e Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />

ist oder wer<strong>den</strong> sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />

des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame<br />

Bestimmung ist durch e<strong>in</strong>e dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />

Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />

gelten, die vere<strong>in</strong>bart wor<strong>den</strong> wäre, hätte man die Angelegenheit<br />

von vornhere<strong>in</strong> bedacht.<br />

2. Nebenabre<strong>den</strong> sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />

Vertrag e<strong>in</strong>schließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform,<br />

soweit sie nicht durch e<strong>in</strong>en Gesellschafterbeschluss nach<br />

<strong>den</strong> Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen. Auf<br />

e<strong>in</strong>e feste Verb<strong>in</strong>dung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen<br />

/ -vere<strong>in</strong>barungen oder mit anderen Verträgen<br />

und Erklärungen – <strong>in</strong>sbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />

Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />

3. Sämtliche von der Fondsgesellschaft an Gesellschafter zu leistende<br />

Beträge s<strong>in</strong>d Nettobeträge. E<strong>in</strong>e darauf gegebenenfalls anfallende<br />

gesetzliche Umsatzsteuer trägt die Fondsgesellschaft.<br />

4. Soweit <strong>in</strong> diesem Vertrag auf Indizes bzw. Referenzz<strong>in</strong>ssätze<br />

Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt oder veröffentlicht<br />

wer<strong>den</strong>, gilt der gesetzlich vorgesehene Ersatz<strong>in</strong>dex bzw.<br />

-referenzz<strong>in</strong>ssatz oder, falls e<strong>in</strong> solcher nicht vorgesehen ist, e<strong>in</strong><br />

vom geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter nach Treu und Glauben<br />

zu bestimmender Ersatz<strong>in</strong>dex bzw. -referenzz<strong>in</strong>ssatz.<br />

5. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

6. Dieser Vertrag tritt an die Stelle des bisher gültigen Gesellschaftsvertrages<br />

vom 05.11.2007.<br />

108 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

Grünwald, <strong>den</strong> 01.08.2008<br />

LINDERA Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

gez. Dr. Wolf gez. Ziegler<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Grünwald, <strong>den</strong> 01.08.2008<br />

MAGLOS Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

gez. Dr. Wolf gez. Ziegler<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Grünwald, <strong>den</strong> 01.08.2008<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH<br />

gez. Mass<strong>in</strong>g gez. Graser<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Folgende Bestimmungen weichen von <strong>den</strong> gesetzlichen Bestimmungen<br />

zur Kommanditgesellschaft ab:<br />

§ 3 Gesellschafter, Kapitale<strong>in</strong>lagen<br />

§ 4 E<strong>in</strong>zahlung der Kapitale<strong>in</strong>lagen<br />

§ 5 Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />

(Treugeber), Treuhandvergütung<br />

§ 6 Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />

§ 7 Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />

§ 8 Kündigung, Ausschluss, Ausschei<strong>den</strong><br />

§ 9 Tod e<strong>in</strong>es Gesellschafters<br />

§ 10 Ause<strong>in</strong>andersetzung mit ausschei<strong>den</strong><strong>den</strong> Gesellschaftern /<br />

Abf<strong>in</strong>dung<br />

§ 11 Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

§ 12 Geschäftsführung, Vertretung<br />

§ 13 Gesellschafterbeschlüsse<br />

§ 14 Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Ausschüttung / Entnahme von Liquidität<br />

§ 15 Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />

US-Steuernummer, Kontrollrechte<br />

§ 16 Auflösung und Liquidation<br />

§ 17 Kosten des Vertrages<br />

§ 18 Datenschutz, Informationspflichten<br />

§ 19 Schlichtungsverfahren<br />

§ 20 Unwirksamkeit e<strong>in</strong>zelner Bestimmungen, Sonstiges


Der Treuhandvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

zwischen<br />

dem <strong>in</strong> dem jeweiligen Zeichnungssche<strong>in</strong> zur Beteiligung an der<br />

Timber Class 1 GmbH & Co. KG, Grünwald, genannten<br />

Investor<br />

– im Folgen<strong>den</strong> „Treugeber“ oder „Investor“ –<br />

und<br />

der TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH, Grünwald<br />

– im Folgen<strong>den</strong> „Treuhandkommanditist“ –<br />

wird der nachfolgende Treuhandvertrag abgeschlossen:<br />

§ 1<br />

Abschluss und Gegenstand des Treuhandvertrages, Person des<br />

Treugebers<br />

1. Dieser Treuhandvertrag kommt am Tag der Erstellung e<strong>in</strong>er<br />

Zeichnungsbestätigung für <strong>den</strong> Treugeber durch <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten<br />

zustande. Die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong>terner Vorgang und die Zeichnungsbestätigung<br />

wird nicht versandt. Der Treugeber verzichtet <strong>in</strong>soweit auf <strong>den</strong><br />

Zugang der Zeichnungsbestätigung. Der Treugeber erhält jedoch<br />

von der Fondsgesellschaft Timber Class 1 GmbH & Co. KG (im Folgen<strong>den</strong><br />

„Fondsgesellschaft“) e<strong>in</strong>e Mitteilung über die Erstellung<br />

der Zeichnungsbestätigung <strong>in</strong> Textform. Weder der Zugang der<br />

Zeichnungsbestätigung noch der Zugang der diesbezüglichen<br />

Mitteilung der Fondsgesellschaft ist für die Wirksamkeit des Treuhandvertrages<br />

erforderlich.<br />

2. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag des Treugebers der<br />

Fondsgesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und<br />

des Zeichnungssche<strong>in</strong>s bei und hält treuhänderisch im eigenen<br />

Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung für Rechnung<br />

des Treugebers, diesen Kommanditanteil als Treuhandkommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft.<br />

Die Höhe des Anteils am Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />

ergibt sich aus der <strong>in</strong> dem jeweiligen Zeichnungssche<strong>in</strong><br />

des Treugebers genannten Kapitale<strong>in</strong>lage.<br />

Für das Verhältnis zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />

dem Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft entsprechend, sofern nicht <strong>in</strong> diesem<br />

Treuhandvertrag abweichende Regelungen enthalten s<strong>in</strong>d.<br />

3. Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist se<strong>in</strong>e Kommanditbeteiligung<br />

für alle Treugeber geme<strong>in</strong>sam als e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Kommanditanteil. Er tritt gegenüber Dritten im eigenen<br />

Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zu der Fondsgesellschaft.<br />

Er übt <strong>in</strong>soweit die ihm als Treuhandkommanditist zustehen<strong>den</strong><br />

Gesellschafterrechte im eigenen Namen gemäß der Weisung der<br />

Treugeber aus, sofern die Gesellschafterrechte nicht <strong>den</strong> Treugebern<br />

abgetreten oder zur Ausübung überlassen s<strong>in</strong>d. S<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e<br />

Weisungen erteilt, übt der Treuhandkommanditist se<strong>in</strong>e Gesellschafterrechte,<br />

<strong>in</strong>sbesondere die Stimmrechte, nicht aus.<br />

4. Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist ausschließlich<br />

im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Der Treugeber<br />

wird wirtschaftlich so behandelt, als sei er unmittelbar<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft. Der vom Treugeber gezeichnete<br />

Beteiligungsanteil wird vom Treuhandkommanditisten im<br />

Innenverhältnis als Teil se<strong>in</strong>es Kommanditanteils behandelt und<br />

gehalten. Der Treugeber stellt <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten von<br />

allen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten frei, die im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit dem<br />

Erwerb oder dem Halten der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

stehen. Der Treugeber haftet nicht für die Erfüllung<br />

der Verb<strong>in</strong>dlichkeiten anderer Treugeber.<br />

5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />

Halten des Kommanditanteils beschränkt. Darüber<br />

h<strong>in</strong>ausgehende Tätigkeiten wer<strong>den</strong> vom Treuhänder vorbehaltlich<br />

abweichender Vere<strong>in</strong>barung nicht übernommen. Das Treuhandverhältnis<br />

mit der Folge der Nichte<strong>in</strong>tragung des Investors als<br />

Kommanditist im Handelsregister dient ausschließlich der Verwaltungsvere<strong>in</strong>fachung<br />

im Interesse der Fondsgesellschaft und<br />

der Treugeber sowie dem Vertraulichkeits<strong>in</strong>teresse der Investoren.<br />

§ 2<br />

Abtretungen aus der Kommanditbeteiligung, Ausübung von<br />

Kontrollrechten<br />

1. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für <strong>den</strong> Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

anteilig entsprechend der Höhe des Anteils des Treugebers<br />

auf <strong>den</strong> jeweils festzustellen<strong>den</strong> Jahresgew<strong>in</strong>n, die von der<br />

Fondsgesellschaft zu beschließen<strong>den</strong> Ausschüttungen / Entnahmen,<br />

<strong>den</strong> Liquidationserlös sowie auf e<strong>in</strong> etwaiges Ause<strong>in</strong>andersetzungsguthaben<br />

im Falle des Ausschei<strong>den</strong>s aus der Fondsgesellschaft<br />

an <strong>den</strong> Treugeber ab. Der Treugeber nimmt diese<br />

Abtretung an.<br />

Der Treuhandvertrag I 109


2. Der Treugeber ist berechtigt, die dem Treuhandkommanditisten<br />

nach § 166 HGB zustehen<strong>den</strong> Kontrollrechte selbst auszuüben.<br />

Der Treuhandkommanditist wird <strong>den</strong> Treugeber auf Verlangen<br />

entsprechend bevollmächtigen.<br />

§ 3<br />

E<strong>in</strong>zahlung der vom Treugeber gezeichneten Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

1. Der Treugeber ist verpflichtet, se<strong>in</strong>e im Zeichnungssche<strong>in</strong> genannte<br />

Kapitale<strong>in</strong>lage zuzüglich 5 % Agio zu <strong>den</strong> im Zeichnungssche<strong>in</strong><br />

genannten bzw. zu <strong>den</strong> ihm von der Fondsgesellschaft jeweils<br />

mitgeteilten Term<strong>in</strong>en zu leisten.<br />

2. Bei verspäteter E<strong>in</strong>zahlung der Kapitale<strong>in</strong>lage zuzüglich Agio können<br />

Verzugsz<strong>in</strong>sen berechnet wer<strong>den</strong>. Darüber h<strong>in</strong>aus kann der<br />

Verzug mit der E<strong>in</strong>zahlung der Kapitale<strong>in</strong>lage dazu führen, dass<br />

der Treuhandkommanditist der Fondsgesellschaft nicht im Auftrag<br />

des Investors beitritt. Der Treuhandkommanditist ist zudem<br />

zu e<strong>in</strong>er außeror<strong>den</strong>tlichen Kündigung des Treuhandvertrages berechtigt.<br />

Die Fondsgesellschaft kann pauschal 15 % der Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

als Scha<strong>den</strong>ersatz verlangen. Dem Investor bleibt der<br />

Nachweis vorbehalten, dass ke<strong>in</strong> oder nur e<strong>in</strong> wesentlich ger<strong>in</strong>ger<br />

Scha<strong>den</strong> entstan<strong>den</strong> ist.<br />

§ 4<br />

Gesellschafterbeschlüsse der Fondsgesellschaft<br />

1. Der Treugeber stimmt bei Beschlüssen der Fondsgesellschaft im<br />

Umlaufverfahren und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gesellschafterversammlung selbst<br />

ab. Die Beschlussfassungsunterlagen, die E<strong>in</strong>berufung zu e<strong>in</strong>er<br />

Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft und das Ergebnis<br />

der Beschlussfassung erhält der Treugeber vom geschäftsführen<strong>den</strong><br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

2. Jeder Treugeber kann sich bei e<strong>in</strong>er Gesellschafterversammlung<br />

nur durch e<strong>in</strong>en anderen Treugeber / Kommanditisten der Fondsgesellschaft,<br />

se<strong>in</strong>en Ehegatten, e<strong>in</strong>en Elternteil, e<strong>in</strong> volljähriges<br />

K<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>en Testamentsvollstrecker oder se<strong>in</strong>en Generalbevollmächtigten<br />

vertreten lassen. Die Vertretung durch andere Personen<br />

als die genannten bedarf der Zustimmung des geschäftsführen<strong>den</strong><br />

Gesellschafters der Fondsgesellschaft, die nur aus<br />

wichtigem Grund verweigert wer<strong>den</strong> kann. E<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Vollmacht bedarf der Schriftform und ist zu Beg<strong>in</strong>n der Gesellschafterversammlung<br />

dem Versammlungsleiter (geschäftsführender<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft oder e<strong>in</strong> von ihm mit<br />

der Vertretung beauftragter und bevollmächtigter Dritter) auszuhändigen.<br />

Die Kosten für die Teilnahme an e<strong>in</strong>er Gesellschafterversammlung<br />

und für e<strong>in</strong>e eventuelle Vertretung trägt jeder Treugeber<br />

selbst.<br />

110 I Der Treuhandvertrag<br />

3. Sofern e<strong>in</strong> Treugeber auf der Gesellschafterversammlung der<br />

Fondsgesellschaft nicht anwesend und nicht durch Dritte vertreten<br />

ist, hat er die Möglichkeit, dem Treuhandkommanditisten für<br />

die Abstimmung Stimmrechtsvollmacht zu erteilen. Dabei hat er<br />

dem Treuhandkommanditisten konkrete Weisungen für die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Abstimmungspunkte zu erteilen. E<strong>in</strong>er auf unterschiedlichen<br />

Weisungen der Treugeber beruhen<strong>den</strong> geteilten Ausübung<br />

von Stimmrechten haben die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

ausdrücklich zugestimmt.<br />

4. Im Übrigen gilt § 13 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

§ 5<br />

Treuhandverwaltung<br />

Der Treuhandkommanditist hält das Treuhandvermögen getrennt<br />

von se<strong>in</strong>em sonstigen Vermögen. Alles, was er <strong>in</strong> Ausführung des<br />

Treuhandvertrages erlangt hat und ihm nicht selbst zusteht, wird er<br />

entsprechend diesem Treuhandvertrag an <strong>den</strong> Treugeber oder<br />

dessen Abtretungsempfänger herausgeben. Insbesondere wird er<br />

alle Ausschüttungen/Entnahmen und Zuflüsse aus der Fondsgesellschaft<br />

umgehend an <strong>den</strong> Treugeber oder dessen Rechtsnachfolger<br />

entsprechend se<strong>in</strong>em treuhänderisch gehaltenen Beteiligungsanteil<br />

weiterleiten.<br />

§ 6<br />

Übertragung und Belastung der Beteiligung<br />

1. Der Treugeber kann die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />

grundsätzlich nur mit Wirkung zum 01.01. e<strong>in</strong>es je<strong>den</strong><br />

Jahres ganz oder teilweise an e<strong>in</strong>en Dritten übertragen, belasten<br />

oder <strong>in</strong> sonstiger Weise darüber verfügen.<br />

§ 3 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft gilt<br />

für die Person des Dritten entsprechend. E<strong>in</strong>e Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung kann nur dergestalt erfolgen, dass der Dritte<br />

auch die zum Zeitpunkt der Verfügung bereits entstan<strong>den</strong>en<br />

Pflichten des Treugebers übernimmt. Jede Übertragung, teilweise<br />

Übertragung oder sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters<br />

der Fondsgesellschaft. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund (z. B. bei Verstoß gegen § 18 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

bzw. § 13 Ziffer 3) versagt wer<strong>den</strong>. H<strong>in</strong>sichtlich der<br />

Abgaben- und Kostenbelastung im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit der Übertragung<br />

und Belastung der Beteiligung wird auf § 7 Ziffern 6 und<br />

8 sowie § 11 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

h<strong>in</strong>gewiesen.


E<strong>in</strong>e teilweise Übertragung ist grundsätzlich ausgeschlossen,<br />

soweit durch e<strong>in</strong>e teilweise Übertragung e<strong>in</strong> Treuhandverhältnis<br />

über e<strong>in</strong>e Kommanditbeteiligung im Nennwert von unter<br />

USD 15.000 oder nicht durch 1.000 ohne Rest teilbare höhere<br />

Beträge entstehen sollte. Durch die teilweise Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung kommt zwischen dem Treuhandkommanditisten<br />

und dem Erwerber e<strong>in</strong> selbständiges Treuhandverhältnis<br />

über <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong> Teilkommanditanteil zustande.<br />

2. Der Treugeber hat die Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung über se<strong>in</strong>e Beteiligung schriftlich dem Treuhandkommanditisten<br />

mitzuteilen und dabei <strong>den</strong> Namen sowie<br />

die Anschrift etwaiger Rechtsnachfolger bekannt zu geben.<br />

Unbeschadet der Übertragung oder sonstigen Verfügung s<strong>in</strong>d die<br />

Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist berechtigt, alle<br />

Ausschüttungen / Entnahmen mit schuldbefreiender Wirkung<br />

gegenüber dem Rechtsnachfolger an <strong>den</strong> ihnen bekannten<br />

Rechts<strong>in</strong>haber vorzunehmen, solange ihnen die Übertragung<br />

nicht schriftlich mit e<strong>in</strong>er Frist von e<strong>in</strong>em Monat angezeigt<br />

wurde.<br />

3. Auf die Übertragung, teilweise Übertragung, Verpfändung oder<br />

sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

f<strong>in</strong>det im Übrigen § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

entsprechende Anwendung.<br />

§ 7<br />

Beendigung des Treuhandvertrages<br />

1. Durch Erklärung im Zeichnungssche<strong>in</strong> sowie <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Frist<br />

von 20 Tagen nach Mitteilung über die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

kann der Treugeber die Umwandlung se<strong>in</strong>er<br />

treuhänderischen Beteiligung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e gesellschaftsrechtliche<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditist verlangen.<br />

Das Umwandlungsverlangen wird wirksam, sobald der<br />

Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>e notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

durch <strong>den</strong> Treugeber zur Verfügung gestellt wird. Ziffer 3<br />

f<strong>in</strong>det entsprechende Anwendung.<br />

2. Im Übrigen ist der Treugeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung<br />

mit e<strong>in</strong>er Frist von drei Monaten jeweils zum 31. Dezember<br />

e<strong>in</strong>es Jahres die Umwandlung se<strong>in</strong>er treuhänderischen Beteiligung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditist zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />

ist dem Treuhandkommanditisten gegenüber schriftlich<br />

zu erklären. Für die Umwandlung gilt Ziffer 3.<br />

3. Für <strong>den</strong> Fall, dass der Treugeber die Umwandlung se<strong>in</strong>er Beteiligung<br />

verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits hiermit<br />

die Übertragung der treuhänderisch für <strong>den</strong> Treugeber gehaltenen<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft unmittelbar auf <strong>den</strong><br />

Treugeber an. Der Treugeber nimmt dieses bed<strong>in</strong>gte Angebot<br />

durch die Übermittlung des Umwandlungsverlangens an. Die<br />

Wirksamkeit der Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />

bed<strong>in</strong>gt durch die E<strong>in</strong>tragung des Treugebers als Kommanditist<br />

der Fondsgesellschaft <strong>in</strong> das Handelsregister. Mit dem<br />

E<strong>in</strong>tritt dieser Bed<strong>in</strong>gung erlischt der Treuhandvertrag. Die durch<br />

die Beendigung des Treuhandverhältnisses verursachten Kosten,<br />

Auslagen und Gebühren (e<strong>in</strong>schließlich Notar- und Gerichtsgebühren)<br />

mit Ausnahme der Gerichtsgebühren im Falle der Beendigung<br />

des Treuhandverhältnisses <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es Umwandlungsverlangens<br />

gemäß Ziffer 1 trägt der Treugeber.<br />

4. Neben der Umwandlung der Beteiligung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e gesellschaftsrechtliche<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditist<br />

ist während der Dauer der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>e or<strong>den</strong>tliche<br />

Kündigung dieses Treuhandvertrages ausgeschlossen. E<strong>in</strong>e Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Die Kündigung<br />

ist <strong>in</strong> diesem Fall schriftlich an <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten zu<br />

richten. Mit Wirksamkeit der Kündigung erlischt der Treuhandvertrag.<br />

5. § 8 Ziffer 2 bis 6 und § 10 Ziffer 2 bis 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft f<strong>in</strong><strong>den</strong> entsprechende Anwendung mit der<br />

Maßgabe, dass der Treuhandkommanditist statt e<strong>in</strong>er Ausschließungserklärung<br />

e<strong>in</strong>e außeror<strong>den</strong>tliche Kündigung des Treuhandvertrages<br />

ausspricht. Gleiches gilt für <strong>den</strong> <strong>in</strong> § 3 Ziffer 2 geregelten<br />

Fall der verspäteten E<strong>in</strong>zahlung der Kapitale<strong>in</strong>lage zuzüglich<br />

Agio.<br />

6. Der Treuhandvertrag endet, wenn e<strong>in</strong> Treugeber se<strong>in</strong>e im Zeichnungssche<strong>in</strong><br />

abgegebenen Willenserklärungen zulässig und<br />

rechtswirksam widerrufen hat. Abf<strong>in</strong>dungsansprüche stehen<br />

dem Treugeber <strong>in</strong> diesem Fall über die Rückzahlung der geleisteten<br />

Kapitale<strong>in</strong>lage (zuzüglich Agio) h<strong>in</strong>aus nicht zu.<br />

7. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn der Treugeber se<strong>in</strong>e<br />

Beteiligung gemäß § 8 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt des<br />

Wirksamwer<strong>den</strong>s der Kündigung, und ansonsten, wenn die Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt ist.<br />

§ 8<br />

Ausschei<strong>den</strong> des Treuhandkommanditisten<br />

Beabsichtigt der Treuhandkommanditist, als Kommanditist aus der<br />

Fondsgesellschaft auszuschei<strong>den</strong>, so können die Treugeber e<strong>in</strong>en<br />

neuen Treuhandkommanditisten bestellen und <strong>den</strong> alten Treuhandkommanditisten<br />

verpflichten, se<strong>in</strong>en Gesellschaftsanteil und die<br />

Rechte und Pflichten aus <strong>den</strong> Treuhandverhältnissen mit <strong>den</strong> Treugebern<br />

auf <strong>den</strong> neuen Treuhandkommanditisten zu übertragen. Der<br />

hierfür erforderliche Beschluss der Treugeber wird mit e<strong>in</strong>facher<br />

Mehrheit gefasst. Die Abstimmung führt der ausschei<strong>den</strong>de Treu-<br />

111


handkommanditist durch. Das Treuhandverhältnis wird sodann mit<br />

dem neu gewählten Treuhandkommanditisten fortgesetzt. Der<br />

Beschluss gilt für alle Treugeber, auch für die, die an der Abstimmung<br />

nicht teilgenommen oder dagegen gestimmt haben.<br />

§ 9<br />

Tod e<strong>in</strong>es Treugebers<br />

Beim Tod des Treugebers wird die Treuhandschaft mit dessen Erben<br />

als Erbengeme<strong>in</strong>schaft fortgesetzt. Die Erben s<strong>in</strong>d verpflichtet, h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der Treuhandschaft e<strong>in</strong>e alsbaldige Ause<strong>in</strong>andersetzung<br />

herbeizuführen. Im Übrigen f<strong>in</strong>det § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft entsprechende Anwendung.<br />

Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />

sowie zur Ause<strong>in</strong>andersetzung erfolgen nach § 6 Ziffer 1<br />

dieses Vertrages und § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;<br />

abweichend kann der Übergang der Treuhandschaft mit Wirkung<br />

zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung bzw.<br />

des Erbfalls und ohne Zustimmung des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters<br />

erfolgen. Die M<strong>in</strong>destbeteiligung soll dabei nicht unterschritten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, diesen Treuhandvertrag<br />

gegenüber <strong>den</strong> Erben zu been<strong>den</strong>. In diesem Fall ist er berechtigt<br />

und auf Verlangen der Erben verpflichtet, ihnen e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditisten anzubieten.<br />

§ 7 Ziffer 3 f<strong>in</strong>det entsprechende Anwendung.<br />

§ 10<br />

Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB)<br />

Soweit der Treuhandkommanditist aufgrund dieses Vertrages oder<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft handelt, kann er<br />

im Namen e<strong>in</strong>es Vertretenen mit sich im eigenen Namen, oder als<br />

Vertreter e<strong>in</strong>es Dritten, Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen<br />

vornehmen, bzw. rechtserhebliche Erklärungen abgeben (Befreiung<br />

von <strong>den</strong> Beschränkungen des § 181 BGB).<br />

§ 11<br />

Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

1. Der Treuhandkommanditist haftet dem Treugeber nur bei grob<br />

fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm obliegen<strong>den</strong><br />

Verpflichtungen.<br />

112 I Der Treuhandvertrag<br />

2. Die Haftung des Treuhandkommanditisten ist mit Ausnahme von<br />

vorsätzlichen Pflichtverletzungen auf <strong>den</strong> typischen und vorhersehbaren<br />

Scha<strong>den</strong> sowie der Höhe nach auf die Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

des Treugebers begrenzt.<br />

3. Der Anspruch des Treugebers auf Scha<strong>den</strong>ersatz – gleich aus welchem<br />

Rechtsgrunde, auch aus der Verletzung von Pflichten bei<br />

<strong>den</strong> Vertragsverhandlungen – verjährt im Falle grober Fahrlässigkeit<br />

e<strong>in</strong> Jahr nach Kenntniserlangung von <strong>den</strong> <strong>den</strong> Anspruch<br />

begrün<strong>den</strong><strong>den</strong> Umstän<strong>den</strong>, spätestens jedoch <strong>in</strong> drei Jahren von<br />

dem Zeitpunkt an, <strong>in</strong> dem der Anspruch entstan<strong>den</strong> ist, soweit er<br />

nicht kraft Gesetzes e<strong>in</strong>er kürzeren Verjährung unterliegt.<br />

4. Der Treugeber stellt <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten sowie dessen<br />

Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte (im Folgen<strong>den</strong><br />

„Freistellungsberechtigte“) vorbehaltlich zw<strong>in</strong>gender gesetzlicher<br />

Bestimmungen von jeglicher Haftung im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit<br />

Tätigkeiten frei, die dieser bzw. diese aufgrund e<strong>in</strong>er Anweisung<br />

des Treugebers ausführt bzw. ausführen, es sei <strong>den</strong>n, es liegt beim<br />

jeweiligen Freistellungsberechtigten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

vor.<br />

5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf die <strong>in</strong> § 1 genannten<br />

Tätigkeiten, <strong>in</strong>sbesondere auf das Halten der Kommanditbeteiligung,<br />

beschränkt. Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />

Z<strong>usa</strong>mmenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

durch <strong>den</strong> Investor ke<strong>in</strong>e Beratungsleistungen und<br />

stellt dem Investor ke<strong>in</strong>e Informationen zur Verfügung. Der Treuhandkommanditist<br />

hatte ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss auf die Ausgestaltung<br />

des Beteiligungsprospektes und hat diesen nicht auf <strong>in</strong>haltliche<br />

Richtigkeit überprüft. Er haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

des Beteiligungsprospektes.<br />

6. Der Treuhandkommanditist übernimmt ke<strong>in</strong>e Haftung für <strong>den</strong><br />

E<strong>in</strong>tritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des Treuhandvertrages<br />

und der Beteiligung an der Fondsgesellschaft angestrebten<br />

wirtschaftlichen Ziele. Die Vertragsparteien s<strong>in</strong>d sich <strong>in</strong>sbesondere<br />

e<strong>in</strong>ig, dass der Treuhandkommanditist ke<strong>in</strong>e Haftung für <strong>den</strong><br />

E<strong>in</strong>tritt der im Beteiligungsangebot prognostizierten Ergebnisse<br />

und Rückflüsse aus der Beteiligung übernimmt. Des Weiteren<br />

übernimmt der Treuhänder ke<strong>in</strong>e Haftung für <strong>den</strong> E<strong>in</strong>tritt der angestrebten<br />

steuerlichen Folgen. Diese stehen unter dem Vorbehalt<br />

der Anerkennung durch die F<strong>in</strong>anzverwaltung und die<br />

F<strong>in</strong>anzgerichtsbarkeit.


§ 12<br />

Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die Bereitschaft zur Übernahme<br />

der Treuhandschaft und der damit verbun<strong>den</strong>en Tätigkeiten und<br />

für die tatsächliche Übernahme der Treuhandschaft e<strong>in</strong>e Vergütung<br />

gemäß § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

§ 13<br />

Beteiligungsregister, Datenschutz<br />

1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber vom<br />

Treuhandkommanditisten <strong>in</strong> e<strong>in</strong> von diesem geführtes Register<br />

e<strong>in</strong>getragen. Dieses Register enthält Namen und Anschrift des<br />

Treugebers, die Höhe se<strong>in</strong>er Beteiligung sowie eventuelle sonstige<br />

Angaben im unmittelbaren Z<strong>usa</strong>mmenhang mit der Beteiligung.<br />

Die E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das Register wird dem Treugeber mit Annahme<br />

des Treuhandvertrages bestätigt.<br />

2. Der Treugeber hat ke<strong>in</strong>en Anspruch auf E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> das Register<br />

oder auf Angaben über die übrigen Treugeber. Anderen Personen<br />

als der Fondsgesellschaft, dem Verwalter der Fondsgesellschaft,<br />

<strong>den</strong> Vertriebspartnern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, deutschen<br />

und ausländischen Aufsichts- und Steuerbehör<strong>den</strong> sowie<br />

e<strong>in</strong>em etwaig f<strong>in</strong>anzieren<strong>den</strong> Kredit<strong>in</strong>stitut darf der Treuhandkommanditist<br />

ke<strong>in</strong>e Auskünfte über die Beteiligung und die E<strong>in</strong>tragung<br />

<strong>in</strong> das Register erteilen, soweit nicht der Treugeber ausdrücklich<br />

schriftlich zugestimmt hat.<br />

3. Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen se<strong>in</strong>er <strong>in</strong> der<br />

Beitrittserklärung getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

unverzüglich mitzuteilen und die Informations- und Mitwirkungspflichten<br />

nach dem Geldwäschegesetz <strong>in</strong> der jeweils<br />

gültigen Fassung e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

4. Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit e<strong>in</strong>verstan<strong>den</strong>,<br />

dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten auf<br />

EDV-Anlagen gespeichert und genutzt wer<strong>den</strong>. Die Daten wer<strong>den</strong><br />

nach Beendigung der Beteiligung gelöscht.<br />

§ 14<br />

Schlichtungsverfahren<br />

Der Treuhandkommanditist schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft sich<br />

damit der gültigen Verfahrensordnung sowie <strong>den</strong> Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen.<br />

Die Treugeber s<strong>in</strong>d berechtigt, bei Streitigkeiten im S<strong>in</strong>ne dieser Verfahrensordnung,<br />

die aus oder im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit dem Treuhandvertrag<br />

stehen und die Ansprüche gegen <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten<br />

betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

anzurufen und gegen <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten e<strong>in</strong> Schlichtungsverfahren<br />

e<strong>in</strong>zuleiten.<br />

§ 15<br />

Schlussbestimmungen<br />

Sollte e<strong>in</strong>e Bestimmung dieses Vertrages unwirksam se<strong>in</strong>, wird<br />

dadurch der Vertrag mit se<strong>in</strong>em übrigen Inhalt nicht berührt. Die<br />

unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch e<strong>in</strong>e solche Vorschrift<br />

ersetzt oder ausgefüllt, die der von <strong>den</strong> Parteien beabsichtigten<br />

Regelung <strong>in</strong> gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />

Dasselbe gilt, soweit der Vertrag Lücken enthält.<br />

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher<br />

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über vertragliche oder deliktische<br />

vermögensrechtliche Ansprüche aus oder im Z<strong>usa</strong>mmenhang<br />

mit diesem Vertrag wird München vere<strong>in</strong>bart, wenn beide Vertragsparteien<br />

Kaufleute s<strong>in</strong>d, wenn m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e der Vertragsparteien<br />

ke<strong>in</strong>en allgeme<strong>in</strong>en Gerichtsstand <strong>in</strong> Deutschland hat oder wenn<br />

die im Klageweg <strong>in</strong> Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss<br />

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus<br />

Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt<br />

im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt<br />

nicht, wenn für solche Ansprüche e<strong>in</strong> anderer ausschließlicher<br />

Gerichtsstand begründet ist.<br />

113


Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft<br />

zum 31.12.2007<br />

Timber Class 1 GmbH & Co. KG<br />

(bis 04.06.2008 LINDERA Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald<br />

Bilanz zum 31.12.2007<br />

Aktiva EB<br />

EUR TEUR<br />

A. Ausstehende E<strong>in</strong>lagen auf Kapitalanteile 7.500,00 10<br />

B. Umlaufvermögen<br />

Kassenbestand, Guthaben bei Kredit<strong>in</strong>stituten 2.395,37 0<br />

Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung<br />

für die Zeit vom 05.11.2007 – 31.12.2007<br />

der Timber Class 1 GmbH & Co. KG<br />

(bis 04.06.2008 LINDERA Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald<br />

114 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2007<br />

9.895,37 10<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 4.519,28<br />

2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit /Jahresfehlbetrag - 4.519,28<br />

EUR


Passiva EB<br />

EUR EUR TEUR<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteile des Kommanditisten<br />

1. Festkapital 10.000,00 10<br />

2. Verlustanteile - 4.519,28 0<br />

5.480,72<br />

B. Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen 3.500,00 0<br />

C. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

davon gegenüber verbun<strong>den</strong>en Unternehmen<br />

EUR 914,65 (EB TEUR 0)<br />

davon mit e<strong>in</strong>er Restlaufzeit bis zu e<strong>in</strong>em Jahr<br />

EUR 914,65 (EB TEUR 0)<br />

914,65 0<br />

9.895,37 10<br />

115


Anhang für das<br />

Rumpfgeschäftsjahr vom 5. November<br />

bis 31. Dezember 2007<br />

der Timber Class 1 GmbH & Co. KG<br />

(bis 04.06.2008 LINDERA Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG),<br />

Grünwald<br />

I. Allgeme<strong>in</strong>e Angaben zum Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss der Timber Class 1 GmbH & Co. KG (bis<br />

04.06.2008 LINDERA Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />

KG), Grünwald, ist nach <strong>den</strong> Vorschriften des deutschen<br />

Handelsrechts aufgestellt.<br />

Das Geschäftsjahr ist e<strong>in</strong> Rumpfgeschäftsjahr vom<br />

05.11.2007 bis 31.12.2007.<br />

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmetho<strong>den</strong> sowie<br />

ergänzende Erläuterungen zum Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen<br />

Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB<br />

sowie der aufgrund des § 264 a Abs. 1 HGB für die Gesellschaft<br />

anzuwen<strong>den</strong><strong>den</strong> speziellen Vorschriften der §§ 269<br />

bis 274 und 279 bis 283 HGB aufgestellt.<br />

Umlaufvermögen<br />

Flüssige Mittel wer<strong>den</strong> zu Nennwerten angesetzt. Wertberichtigungen<br />

für Ausfallrisiken waren zum Bilanzstichtag<br />

nicht zu bil<strong>den</strong>.<br />

Rückstellungen<br />

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken<br />

und ungewissen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten auf der Grundlage<br />

vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.<br />

116 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2007<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten s<strong>in</strong>d mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.<br />

Nicht geleistete Hafte<strong>in</strong>lagen bzw.<br />

wiederauflebende Haftung<br />

Die ausstehen<strong>den</strong> E<strong>in</strong>lagen auf Kapitalanteile belaufen sich<br />

auf EUR 7.500,00.<br />

Haftungsverhältnisse und sonstige<br />

f<strong>in</strong>anzielle Verpflichtungen<br />

Bei der Gesellschaft bestehen weder Haftungsverhältnisse<br />

noch sonstige wesentliche f<strong>in</strong>anzielle Verpflichtungen.<br />

III. Erläuterungen zur Gew<strong>in</strong>n- und<br />

Verlustrechnung<br />

Die Gliederung der Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung erfolgt<br />

nach dem Gesamtkostenverfahren.<br />

IV. Sonstige Angaben<br />

Arbeitnehmer<br />

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr ke<strong>in</strong>e Arbeitnehmer.<br />

Persönlich haftende Gesellschafter<strong>in</strong><br />

Persönlich haftende Gesellschafter<strong>in</strong> ist die LINDERA Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Grünwald. Ihr Stammkapital<br />

per 31.12.2007 beträgt EUR 25.000,00.<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung obliegt der LINDERA Beteiligungs-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald, als persönlich<br />

haftende Gesellschafter<strong>in</strong>.


Geschäftsführer der geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter<strong>in</strong><br />

s<strong>in</strong>d:<br />

Steffen Kurt Holderer, Kaufmann, wohnhaft <strong>in</strong><br />

Fürstenfeldbruck<br />

Dr. Klaus Wolf, Kaufmann, wohnhaft <strong>in</strong> München<br />

Stefan Ziegler, Kaufmann, wohnhaft <strong>in</strong> Pullach<br />

Die Geschäftsführung erhielt im Geschäftsjahr ke<strong>in</strong>e Vergütung.<br />

Konzernzugehörigkeit<br />

Die Timber Class 1 GmbH & Co. KG (bis 4. Juni 2008:<br />

LINDERA Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald,<br />

ist e<strong>in</strong> Tochterunternehmen der Kommanditgesellschaft<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co., Grünwald, (KGAL).<br />

Die KGAL stellt e<strong>in</strong>en Konzernabschluss auf, der im elektronischen<br />

Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.<br />

Grünwald, <strong>den</strong> 04.06.2008<br />

Die geschäftsführende Gesellschafter<strong>in</strong><br />

LINDERA Beteiligungs- Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(Holderer) (Dr. Wolf) (Ziegler)<br />

117


Lagebericht für das<br />

Rumpfgeschäftsjahr vom<br />

05. November bis 31. Dezember 2007<br />

der Timber Class 1 GmbH & Co. KG<br />

(bis 04. Juni 2008 LINDERA Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG),<br />

Grünwald<br />

I. Unternehmensgegenstand und Umfang der<br />

Geschäftstätigkeit<br />

Die Timber Class 1 GmbH & Co. KG, Grünwald, – nachstehend<br />

„Gesellschaft“ genannt – wurde am 05.11.2007 als<br />

LINDERA Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald,<br />

gegründet und am 12.02.2008 <strong>in</strong> das Handelsregister beim<br />

Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer<br />

HRA 91786 e<strong>in</strong>getragen.<br />

II. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft<br />

Im Rumpfgeschäftsjahr 2007 waren Vorbereitungstätigkeiten<br />

zur Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes notwendig.<br />

Für diese Tätigkeiten s<strong>in</strong>d planmäßige Aufwendungen <strong>in</strong><br />

Höhe von <strong>in</strong>sgesamt EUR 4.519,28 entstan<strong>den</strong>. Das Kapital<br />

des Gründungskommanditisten, der SAMKO Grundstücks-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald, <strong>in</strong> Höhe von<br />

EUR 10.000,00 ist zum 31.12.2007 <strong>in</strong> Höhe von<br />

EUR 2.500,00 e<strong>in</strong>gezahlt. Zum Zeitpunkt der Erstellung des<br />

Jahresabschlusses waren Kommandite<strong>in</strong>lagen <strong>in</strong> Höhe von<br />

EUR 10.000,00 e<strong>in</strong>gezahlt.<br />

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2007 beläuft<br />

sich auf EUR 4.519,28. Die liqui<strong>den</strong> Mittel <strong>in</strong> Höhe von<br />

EUR 2.395,37 und die zum 31.12.2007 noch ausstehen<strong>den</strong><br />

E<strong>in</strong>lagen des Kommanditisten <strong>in</strong> Höhe von EUR 7.500,00 reichen<br />

zur Deckung der laufen<strong>den</strong> Aufwendungen aus. Auch<br />

im Verlauf des Jahres 2007 waren stets ausreichende liquide<br />

Mittel vorhan<strong>den</strong>.<br />

118 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2007<br />

III. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren<br />

wesentlichen Chancen und Risiken<br />

Die Gesellschaft wird mittelbar <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Portfolio von Waldflächen<br />

<strong>in</strong>vestieren. Dabei strebt die Gesellschaft e<strong>in</strong>e mit<br />

anderen Gesellschaften, die Wald<strong>in</strong>vestments tätigen, vergleichbare<br />

Rendite an. Die Gesellschaft und ihre Anleger<br />

wer<strong>den</strong> mit <strong>den</strong> üblichen Risiken e<strong>in</strong>es geschlossenen operativen<br />

Fonds konfrontiert se<strong>in</strong>.<br />

Neben <strong>den</strong> im künftigen Beteiligungsangebot im E<strong>in</strong>zelnen<br />

aufgeführten rechtlichen und steuerlichen Risiken wird die<br />

Gesellschaft <strong>den</strong> branchentypischen Bonitäts-, Markt- und<br />

Liquiditätsrisiken sowie <strong>den</strong> allgeme<strong>in</strong>en operativen Unternehmensrisiken<br />

unterliegen.<br />

Die wirtschaftliche Lage und die künftige Entwicklung der<br />

Gesellschaft wer<strong>den</strong> somit von der Entwicklung der Waldgesellschaft,<br />

an der sich die Gesellschaft beteiligen wird, sowie<br />

von deren Portfolio von Waldflächen wesentlich bestimmt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Die Gesellschaft ist <strong>in</strong> das Risikomanagement der Geschäftsbesorger<strong>in</strong><br />

Kommanditgesellschaft Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g<br />

GmbH & Co., Grünwald, e<strong>in</strong>gebun<strong>den</strong>. Zudem wer<strong>den</strong> die<br />

potenziellen Risiken im Rahmen der derzeitigen Konzeptionierung<br />

wesentlich durch die Gestaltung der Verträge sowie<br />

die Auswahl der Geschäftspartner begrenzt.<br />

H<strong>in</strong>weise auf Geschäftsrisiken, die e<strong>in</strong>en konzeptionsgemäßen<br />

Verlauf konkret gefähr<strong>den</strong> wür<strong>den</strong>, liegen derzeit nicht<br />

vor.


Es ist vorgesehen, dass die Gesellschaft im Laufe des zweiten<br />

Halbjahres 2008 damit beg<strong>in</strong>nt, auf Basis e<strong>in</strong>es geschlossenen<br />

Fonds für Wald<strong>in</strong>vestments Eigenkapital e<strong>in</strong>zuwerben.<br />

Die Platzierung des Eigenkapitals soll bis zum 30. Juni 2009<br />

erfolgen, wobei das Fondsvolumen vom Platzierungserfolg<br />

abhängt. Beitretende Anleger wer<strong>den</strong> zusätzlich e<strong>in</strong> Agio von<br />

5 % des Beteiligungsbetrages zu zahlen haben.<br />

Für die Vermittlung der Anteile an der Gesellschaft sowie<br />

für das E<strong>in</strong>werben von Eigenkapital wird die Gesellschaft<br />

mit der ALCAS GmbH, Grünwald, e<strong>in</strong>en Eigenkapitalvermittlungsvertrag<br />

abschließen. Für die Vermittlung des Eigenkapitals<br />

wer<strong>den</strong> die ALCAS GmbH, Grünwald, bzw. weitere<br />

Vertriebspartner e<strong>in</strong>en Betrag von 9 % auf <strong>den</strong> Beteiligungsbetrag<br />

erhalten.<br />

Für die Erstellung e<strong>in</strong>es Konzepts zur F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es<br />

geschlossenen Fonds für Wald<strong>in</strong>vestments wird mit der<br />

Kommanditgesellschaft Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co.,<br />

Grünwald, e<strong>in</strong> Konzeptionsvertrag geschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

Für die Konzeptionsphase sowie über die Laufzeit des Fondsmodells<br />

ist beabsichtigt, e<strong>in</strong>en Verwaltungsvertrag mit der<br />

Kommanditgesellschaft Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co.,<br />

Grünwald, abzuschließen.<br />

IV. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag<br />

Mit Gesellschafterbeschluss vom 04.06.2008 wurde die<br />

Firma der Gesellschaft <strong>in</strong> Timber Class 1 GmbH & Co. KG<br />

(vormals LINDERA Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG)<br />

geändert und der Unternehmensgegenstand auf die Ausgestaltung<br />

als geschlossener Fonds für Wald<strong>in</strong>vestments<br />

angepasst.<br />

Grünwald, <strong>den</strong> 04. Juni 2008<br />

Die geschäftsführende Gesellschafter<strong>in</strong><br />

LINDERA Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(Holderer) (Dr. Wolf) (Ziegler)<br />

119


Bestätigungsvermerk des<br />

Abschlussprüfers<br />

An die Timber Class 1 GmbH & Co. KG (bis 4. Juni 2008:<br />

LINDERA Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald<br />

Wir haben <strong>den</strong> Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,<br />

Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter E<strong>in</strong>beziehung<br />

der Buchführung und <strong>den</strong> Lagebericht der<br />

Timber Class 1 GmbH & Co. KG (bis 4. Juni 2008: LINDERA<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald, für das<br />

Rumpfgeschäftsjahr vom 5. November bis 31. Dezember<br />

2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss<br />

und Lagebericht nach <strong>den</strong> deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften und <strong>den</strong> ergänzen<strong>den</strong> Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrags liegen <strong>in</strong> der Verantwortung<br />

der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist<br />

es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung<br />

e<strong>in</strong>e Beurteilung über <strong>den</strong> Jahresabschluss unter E<strong>in</strong>beziehung<br />

der Buchführung und über <strong>den</strong> Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB<br />

unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung<br />

so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />

und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch <strong>den</strong><br />

Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung und durch <strong>den</strong> Lagebericht vermittelten<br />

Bildes der Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage<br />

wesentlich auswirken, mit h<strong>in</strong>reichender Sicherheit erkannt<br />

wer<strong>den</strong>. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wer<strong>den</strong><br />

die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das<br />

wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft<br />

sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Prüfung wer<strong>den</strong> die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

<strong>in</strong>ternen Kontrollsystems sowie<br />

120 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2007<br />

Nachweise für die Angaben <strong>in</strong> Buchführung, Jahresabschluss<br />

und Lagebericht überwiegend auf der Basis von<br />

Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung<br />

der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />

E<strong>in</strong>schätzungen der Geschäftsführung sowie die<br />

Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />

und des Lageberichts. Wir s<strong>in</strong>d der Auffassung, dass unsere<br />

Prüfung e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichend sichere Grundlage für unsere<br />

Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>wendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung<br />

gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />

<strong>den</strong> gesetzlichen Vorschriften und <strong>den</strong> ergänzen<strong>den</strong> Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrags und vermittelt für das<br />

Rumpfgeschäftsjahr vom 5. November bis 31. Dezember<br />

2007 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung e<strong>in</strong> <strong>den</strong> tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild der Vermögens-, F<strong>in</strong>anz- und Ertragslage der<br />

Timber Class 1 GmbH & Co. KG (bis 4. Juni 2008: LINDERA<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG), Grünwald. Der<br />

Lagebericht steht <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang mit dem Jahresabschluss, vermittelt<br />

<strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong> zutreffendes Bild von der Lage der<br />

Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen<br />

Entwicklung zutreffend dar.<br />

München, <strong>den</strong> 20. Juni 2008<br />

KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft<br />

Aktiengesellschaft<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Göller Sunkel<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<strong>in</strong>


Muster der Handelsregistervollmacht<br />

Ich, der /die Unterzeichnende<br />

Name Vorname Geburtsdatum<br />

Straße PLZ, Ort<br />

erteile hiermit der<br />

LINDERA Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald,<br />

VOLLMACHT<br />

1. die Übernahme e<strong>in</strong>es Kommanditanteils an der<br />

Timber Class 1 GmbH & Co. KG, Grünwald,<br />

durch mich <strong>in</strong> Höhe e<strong>in</strong>er Haftsumme von<br />

USD ,– <strong>in</strong> Worten: US-Dollar<br />

(1 % der Kapitale<strong>in</strong>lage)<br />

zur E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das Handelsregister anzumel<strong>den</strong>;<br />

2. für mich alle sonstigen gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen<br />

zum Handelsregister h<strong>in</strong>sichtlich der Gesellschaft vorzunehmen<br />

sowie gegebenenfalls me<strong>in</strong> Ausschei<strong>den</strong> aus dieser Gesellschaft zum<br />

Handelsregister anzumel<strong>den</strong>;<br />

MUSTER<br />

3. Untervollmacht, gegebenenfalls unter Befreiung von <strong>den</strong><br />

Beschränkungen des § 181 BGB, zu erteilen.<br />

Diese Vollmacht erlischt nicht durch me<strong>in</strong>en Tod und ist für die Dauer<br />

me<strong>in</strong>er Zugehörigkeit zur obigen Gesellschaft unwiderruflich.<br />

Der Bevollmächtigte ist von <strong>den</strong> Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

(Ort, Datum)<br />

(Unterschriftsbeglaubigung durch <strong>den</strong> Notar)<br />

(Unterschrift des Investors)<br />

Muster der Handelsregistervollmacht I 121


Z<strong>usa</strong>tz<strong>in</strong>formationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB<br />

Gemäß § 312 c Absatz 2 BGB <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 1 Absatz 1,<br />

2 und 4 der BGB-InfoV s<strong>in</strong>d bei Vorliegen e<strong>in</strong>es Fernabsatzvertrages<br />

über F<strong>in</strong>anzdienstleistungen <strong>den</strong> Investoren folgende<br />

Informationen zur Verfügung zu stellen:<br />

1. Informationen zur I<strong>den</strong>tität der Unternehmer<br />

und des Prospektherausgebers<br />

a. Fondsgesellschaft<br />

Timber Class 1 GmbH & Co. KG,<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Telefon: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRA 91786<br />

b. Persönlich haftender und geschäftsführender<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

LINDERA Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Telefon: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 170620<br />

Geschäftsführer: Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf,<br />

Stefan Ziegler<br />

c. Treuhandkommanditist<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH,<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Telefon: 089 64143-277, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 149878<br />

Geschäftsführer: Mart<strong>in</strong> Graser, Robert Mass<strong>in</strong>g<br />

122 I Z<strong>usa</strong>tz<strong>in</strong>formationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB<br />

d. Prospektherausgeber / Initiator<br />

KG Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co.,<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Telefon: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Internet: www.kgal.de<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRA 61588<br />

Geschäftsführer: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert<br />

Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

e. Vermittler der Fondsbeteiligung<br />

Informationen zum Vermittler ergeben sich aus dem Zeichnungssche<strong>in</strong>.<br />

2. Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaften<br />

sowie zuständige Aufsichtsbehörde für die<br />

Zulassung der Gesellschaften<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis d.<br />

genannten Gesellschaften entspricht dem jeweiligen<br />

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaften und ist<br />

im Kapitel „Die Übersicht über die Vertragspartner“ dargestellt.<br />

Für die Tätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis d. genannten Gesellschaften<br />

ist ke<strong>in</strong>e Zulassung erforderlich. Sie unterliegen der<br />

Aufsicht durch das Gewerbeaufsichtsamt.<br />

3. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung und<br />

Zustandekommen des Vertrages<br />

Das Beteiligungsangebot ermöglicht dem Investor, sich mittelbar<br />

an e<strong>in</strong>em US-Waldportfolio zu beteiligen. Die wesentlichen<br />

Merkmale der Beteiligung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem Beteiligungsprospekt<br />

beschrieben, <strong>in</strong>sbesondere im Kapitel „Das<br />

Beteiligungsangebot im Überblick“.


Der Treuhandvertrag kommt durch Erstellung e<strong>in</strong>er Zeichnungsbestätigung<br />

durch <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten<br />

zustande. Die Erstellung der Zeichnungsbestätigung ist e<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong>terner Vorgang und die Zeichnungsbestätigung wird nicht<br />

versandt. Der Investor erhält jedoch von der Fondsgesellschaft<br />

e<strong>in</strong>e Mitteilung über die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

<strong>in</strong> Textform. Weder der Zugang dieser Zeichnungsbestätigung<br />

noch der Zugang der diesbezüglichen<br />

Mitteilung beim Investor ist für die Wirksamkeit des Treuhandvertrages<br />

erforderlich. Das mit diesem Treuhandvertrag<br />

vere<strong>in</strong>barte Treuhandverhältnis, d. h. der Beitritt des<br />

Treuhandkommanditisten zur Fondsgesellschaft im Auftrag<br />

des Treugebers, entsteht mit Erfüllung aller im Zeichnungssche<strong>in</strong><br />

genannten Voraussetzungen.<br />

Die weiteren E<strong>in</strong>zelheiten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem Beteiligungsprospekt,<br />

<strong>in</strong>sbesondere im Kapitel „Die Beteiligung“, sowie im<br />

Zeichnungssche<strong>in</strong> beschrieben.<br />

4. Spezielle Risiken der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist aufgrund ihrer<br />

spezifischen Merkmale und besonderen Gegebenheiten mit<br />

speziellen Risiken behaftet, auf welche die Fondsgesellschaft<br />

bzw. der Initiator ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>fluss hat. E<strong>in</strong> Totalverlust<br />

der E<strong>in</strong>lage kann nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. In der Vergangenheit<br />

erwirtschaftete Erträge s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong> Indikator für<br />

künftige Erträge. Die wesentlichen Risiken s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem<br />

Beteiligungsprospekt im Kapitel „Die Risikoh<strong>in</strong>weise“ dargestellt.<br />

5. M<strong>in</strong>destlaufzeit des Vertrages, vertragliche<br />

Kündigungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft kann mit e<strong>in</strong>er<br />

Frist von drei Monaten zum Ende e<strong>in</strong>es je<strong>den</strong> Geschäftsjahres,<br />

erstmals zum 31.12.2022, durch e<strong>in</strong>geschriebenen Brief<br />

gekündigt wer<strong>den</strong>. Die Kündigung ist an die Fondsgesellschaft<br />

zu richten. Das Recht zur außeror<strong>den</strong>tlichen Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Die weiteren E<strong>in</strong>zelheiten, <strong>in</strong>sbesondere die Rechtsfolgen<br />

der Kündigung, ergeben sich aus §§ 8 und 10 des Gesellschaftsvertrages.<br />

6. Leistungsvorbehalte<br />

Nach Annahme der Beitrittserklärung bestehen ke<strong>in</strong>e Leistungsvorbehalte.<br />

7. Weitere Vertragsbed<strong>in</strong>gungen<br />

Die konkreten weiteren Vertragsbed<strong>in</strong>gungen ergeben sich<br />

aus dem im vorliegen<strong>den</strong> Beteiligungsprospekt abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft (Kapitel „Der<br />

Gesellschaftsvertrag“) und dem ebenfalls abgedruckten<br />

Treuhandvertrag (Kapitel „Der Treuhandvertrag“) sowie dem<br />

Zeichnungssche<strong>in</strong>.<br />

8. Gesamtpreis der Dienstleistung und<br />

abgeführte Steuern<br />

Der vom Investor zu bezahlende Gesamtpreis entspricht der<br />

von ihm gezeichneten Kapitale<strong>in</strong>lage zuzüglich 5 % Agio.<br />

Der Gesamtpreis wird im Zeichnungssche<strong>in</strong> <strong>in</strong> der Zeile<br />

„Gesamter E<strong>in</strong>zahlungsbetrag“ ausgewiesen.<br />

Über die Fondsgesellschaft wer<strong>den</strong> im Zuge des Beitritts des<br />

Investors ke<strong>in</strong>e Steuern abgeführt.<br />

123


9. Zusätzlich anfallende Liefer- und<br />

Versandkosten, weitere Steuern oder Kosten<br />

Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Der<br />

Investor hat alle Bankgebühren im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit der<br />

Erbr<strong>in</strong>gung se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>lage zu tragen. Der Investor, der sich<br />

als Direktkommanditist beteiligt, hat des Weiteren die Kosten<br />

für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />

zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach<br />

der Höhe der Beteiligung des Investors. Eigene Kosten für<br />

Telefon, Internet, Porti, Kapitale<strong>in</strong>zahlung etc. hat der Investor<br />

selbst zu tragen.<br />

Zu <strong>den</strong> rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung<br />

wird auf die Erläuterungen <strong>in</strong> diesem Beteiligungsprospekt,<br />

<strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> <strong>den</strong> Kapiteln „Die rechtlichen Grundlagen“<br />

und „Die steuerlichen Grundlagen“, verwiesen.<br />

10. E<strong>in</strong>zelheiten h<strong>in</strong>sichtlich Zahlung<br />

und Erfüllung<br />

E<strong>in</strong>zelheiten h<strong>in</strong>sichtlich Zahlung, Gesamtpreis und Beitritt<br />

des Treuhandkommanditisten im Auftrag des Investors<br />

ergeben sich aus dem Zeichnungssche<strong>in</strong> sowie <strong>den</strong> Ausführungen<br />

<strong>in</strong> diesem Beteiligungsprospekt, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> Kapiteln „Die Beteiligung“, „Der Gesellschaftsvertrag“<br />

und „Der Treuhandvertrag“.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der E<strong>in</strong>zelheiten zur Beteiligung am Ergebnis<br />

und am Vermögen der Fondsgesellschaft sowie <strong>den</strong> Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen wird auf das Kapitel „Die rechtlichen<br />

Grundlagen“, Abschnitt „Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Ausschüttung / Entnahme von Liquidität“ verwiesen.<br />

124 I Z<strong>usa</strong>tz<strong>in</strong>formationen Fernabsatz gemäß § 312 c Absatz 2 BGB<br />

11. Widerrufsbelehrung<br />

Dem Investor steht e<strong>in</strong> Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen<br />

und Folgen des Widerrufs s<strong>in</strong>d im Zeichnungssche<strong>in</strong> unter<br />

„Widerrufsbelehrung“ gesondert ausgewiesen.<br />

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,<br />

Vertragssprache<br />

Der Aufnahme von Beziehungen zum Investor vor Erstellung<br />

der Zeichnungsbestätigung durch <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten,<br />

dem Beitritt des Treuhandkommanditisten im Auftrag<br />

des Investors sowie <strong>den</strong> Rechtsbeziehungen des Investors<br />

unter dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

sowie dem Treuhandvertrag mit dem Treuhandkommanditisten<br />

wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland zugrunde gelegt.<br />

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und<br />

deliktischen vermögensrechtlichen Ansprüche aus und im<br />

Z<strong>usa</strong>mmenhang mit dem Treuhandvertrag und dem Beitritt<br />

ist München vere<strong>in</strong>bart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />

s<strong>in</strong>d, wenn m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e der Vertragsparteien<br />

ke<strong>in</strong>en allgeme<strong>in</strong>en Gerichtsstand <strong>in</strong> Deutschland hat oder<br />

wenn die im Klageweg <strong>in</strong> Anspruch zu nehmende Partei<br />

nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz<br />

oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />

nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für solche Ansprüche<br />

e<strong>in</strong> anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet<br />

ist. Ansonsten gelten für <strong>den</strong> Gerichtsstand die<br />

gesetzlichen Regelungen.<br />

Dieses Beteiligungsangebot wird nur <strong>in</strong> deutscher Sprache<br />

herausgegeben. Initiator, Fondsgesellschaft und Treuhandkommanditist<br />

wer<strong>den</strong> die Kommunikation mit dem Investor<br />

während der Laufzeit der Beteiligung <strong>in</strong> deutscher Sprache<br />

führen.


13. Außergerichtliche Beschwerde- und<br />

Rechtsbehelfsverfahren<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatzverträge<br />

über F<strong>in</strong>anzdienstleistungen e<strong>in</strong>schließlich damit<br />

z<strong>usa</strong>mmenhängender Streitigkeiten aus der Anwendung<br />

des § 676 h BGB besteht (unbeschadet des Rechts, die<br />

Gerichte anzurufen) die Möglichkeit, die bei der Deutsche<br />

Bundesbank e<strong>in</strong>gerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die<br />

E<strong>in</strong>zelheiten des Verfahrens ergeben sich aus dem Merkblatt,<br />

das bei der Deutschen Bundesbank erhältlich ist. Die<br />

Adresse lautet:<br />

Deutsche Bundesbank<br />

Schlichtungsstelle<br />

Postfach 11 12 32<br />

60047 Frankfurt am Ma<strong>in</strong><br />

schlichtung@bundesbank.de<br />

Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis des Investors zur<br />

KGAL, zur Fondsgesellschaft und /oder zum Treuhandkommanditisten<br />

betreffen, steht dem Investor zudem e<strong>in</strong> außergerichtliches<br />

Schlichtungsverfahren, e<strong>in</strong>gerichtet bei der<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds, zur Verfügung. Die weiteren<br />

Voraussetzungen für <strong>den</strong> Zugang zu der Schlichtungsstelle<br />

regelt die Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds. E<strong>in</strong>e Informationsbroschüre sowie die<br />

Verfahrensordnung s<strong>in</strong>d bei der Ombudsstelle erhältlich.<br />

Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berl<strong>in</strong><br />

Tel: 030 / 257 616 90<br />

Fax: 030 / 257 616 91<br />

<strong>in</strong>fo@ombudsstelle-gfonds.de<br />

www.ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />

oder an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds (im Folgen<strong>den</strong><br />

„Ombudsstelle“) gerichteten Beschwer<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d schriftlich<br />

unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung<br />

von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde<br />

notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Schlichtungsstelle<br />

e<strong>in</strong>zureichen. Die Beschwerde kann auch per E-Mail<br />

oder per Fax e<strong>in</strong>gereicht wer<strong>den</strong>; eventuell erforderliche<br />

Unterlagen s<strong>in</strong>d dann per Post nachzureichen. Der Investor<br />

hat zu versichern, dass er <strong>in</strong> der Streitigkeit noch ke<strong>in</strong><br />

Gericht, ke<strong>in</strong>e Streitschlichtungsstelle und ke<strong>in</strong>e Gütestelle,<br />

die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch ke<strong>in</strong>en<br />

außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat. Im Gegensatz<br />

zur Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank stellt<br />

die Ombudsstelle noch ke<strong>in</strong>e offiziell vom Bundesm<strong>in</strong>isterium<br />

der Justiz zugelassene Streitschlichtungsstelle im vorgenannten<br />

S<strong>in</strong>ne dar, so dass nach der Durchführung des<br />

Verfahrens bei der Ombudsstelle der Zugang zur Schlichtungsstelle<br />

der Deutschen Bundesbank noch eröffnet ist;<br />

umgekehrt ist dies jedoch nicht der Fall. Der Investor kann<br />

sich im jeweiligen Verfahren vertreten lassen.<br />

14. E<strong>in</strong>lagensicherung<br />

E<strong>in</strong> Garantiefonds oder e<strong>in</strong>e andere Entschädigungsregelung<br />

besteht nicht.<br />

125


Z<strong>usa</strong>tz<strong>in</strong>formationen Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung<br />

Der Anbieter übernimmt ke<strong>in</strong>e Zahlung von Steuern der<br />

Fondsgesellschaft und /oder der Investoren (§ 4 Satz 1 Nr. 2<br />

Halbsatz 2 VermVerkProspV).<br />

Über die <strong>in</strong> diesem Beteiligungsprospekt dargestellten Leistungen<br />

h<strong>in</strong>aus, <strong>in</strong>sbesondere über die mit dem Erwerb, der<br />

Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbun<strong>den</strong>en<br />

weiteren Kosten (Seite 86), die etwaige Nachschusspflicht<br />

(Seite 66), Kosten gemäß § 11 Gesellschaftsvertrag<br />

(Seite 66, 102) und etwaige Steuerbelastungen (ab<br />

Seite 17 und Seite 21) sowie e<strong>in</strong>e etwaige Haftung (ab Seite<br />

20), s<strong>in</strong>d die Investoren nicht verpflichtet, weitere Leistungen<br />

zu erbr<strong>in</strong>gen, <strong>in</strong>sbesondere weitere Zahlungen zu leisten<br />

(§ 4 Satz 1 Nr. 11 VermVerkProspV).<br />

Der Gesellschaftsvertrag der LINDERA Beteiligungs-Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH weicht <strong>in</strong> folgen<strong>den</strong> Bestimmungen<br />

von der gesetzlichen Regelung zur GmbH ab: S<strong>in</strong>d mehrere<br />

Geschäftsführer bestellt, so wird die LINDERA Beteiligungs-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH durch zwei Geschäftsführer<br />

oder durch e<strong>in</strong>en Geschäftsführer z<strong>usa</strong>mmen mit e<strong>in</strong>em<br />

Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer s<strong>in</strong>d aufgrund<br />

Gesellschafterbeschluss befugt, die Gesellschaft auch bei<br />

Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter e<strong>in</strong>es<br />

Dritten zu vertreten (Befreiung von § 181 BGB). Änderungen<br />

des Gesellschaftsvertrages können nur e<strong>in</strong>stimmig beschlossen<br />

wer<strong>den</strong>. Jede Verfügung über Geschäftsanteile<br />

oder Teile von solchen ist nur mit schriftlicher Genehmigung<br />

der Gesellschaft zulässig, es sei <strong>den</strong>n, die Verfügung erfolgt<br />

zugunsten e<strong>in</strong>es oder mehrerer Mitgesellschafter (§ 5 Nr. 3<br />

VermVerkProspV).<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft weicht <strong>in</strong><br />

allen wesentlichen Punkten von der gesetzlichen Regelung<br />

zur Kommanditgesellschaft ab (vergleiche die Übersicht<br />

im Anschluss an <strong>den</strong> Gesellschaftsvertrag, Seite 108)<br />

(§ 5 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

126 I Z<strong>usa</strong>tz<strong>in</strong>formationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

Die Fondsgesellschaft steht nicht unter der e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Leitung e<strong>in</strong>er anderen Gesellschaft oder mit anderen Gesellschaften<br />

und ist daher ke<strong>in</strong> Konzernunternehmen (§ 5 Nr. 6<br />

VermVerkProspV).<br />

Im Bezug auf die Fondsgesellschaft wur<strong>den</strong> bisher ke<strong>in</strong>e<br />

Wertpapiere oder Vermögensanlagen im S<strong>in</strong>ne des § 8 f Absatz<br />

1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben (§ 6 Satz 1<br />

Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Die Fondsgesellschaft ist ke<strong>in</strong>e Aktiengesellschaft und ke<strong>in</strong>e<br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien. Mangels umlaufender<br />

Wertpapiere wer<strong>den</strong> hierzu im vorliegen<strong>den</strong> Beteiligungsprospekt<br />

ke<strong>in</strong>e Angaben gemacht (§ 6 Satz 2 und 3 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

Die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft s<strong>in</strong>d<br />

weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt an<br />

Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen an<br />

der Fondsgesellschaft beauftragt s<strong>in</strong>d;<br />

Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen, sowie<br />

Unternehmen, die im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit der Herstellung<br />

der Anlageobjekte nicht nur ger<strong>in</strong>gfügige Lieferungen oder<br />

Leistungen erbr<strong>in</strong>gen (§ 7 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht abhängig von Patenten,<br />

Lizenzen, im Beteiligungsprospekt nicht genannten Verträgen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren. Zu <strong>den</strong> im Beteiligungsprospekt<br />

genannten Verträgen siehe Kapitel „Die<br />

rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 62 (§ 8 Absatz 1 Nr. 2<br />

VermVerkProspV).<br />

Es s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die<br />

e<strong>in</strong>en wesentlichen E<strong>in</strong>fluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />

Fondsgesellschaft haben; ebenso liegen ke<strong>in</strong>e außerge-


wöhnlichen Ereignisse vor, welche E<strong>in</strong>fluss auf die Tätigkeiten<br />

der Fondsgesellschaft haben (§ 8 Absatz 1 Nr. 3, 8 Absatz<br />

2 VermVerkProspV).<br />

Neben <strong>den</strong> <strong>in</strong> diesem Beteiligungsprospekt dargestellten<br />

Investitionen (siehe hierzu das Kapitel „Die Investition und<br />

F<strong>in</strong>anzierung“ ab Seite 54) bestehen ke<strong>in</strong>e weiteren laufen<strong>den</strong><br />

Investitionen der Fondsgesellschaft (§ 8 Absatz 1 Nr. 4<br />

VermVerkProspV).<br />

Die Nettoe<strong>in</strong>nahmen der Fondsgesellschaft wer<strong>den</strong> entsprechend<br />

<strong>den</strong> Ausführungen des Verkaufsprospektes verwendet<br />

und für ke<strong>in</strong>e sonstigen Zwecke genutzt. Fremdkapital kann<br />

nur nach <strong>den</strong> Ausführungen dieses Verkaufsprospektes aufgenommen<br />

wer<strong>den</strong>, ist aber zur Realisierung des Projektes<br />

derzeit nicht erforderlich (§ 9 Absatz 1 VermVerkProspV).<br />

Dem Prospektverantwortlichen, <strong>den</strong> Gründungsgesellschaftern,<br />

<strong>den</strong> Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

sowie dem Treuhandkommanditisten steht oder<br />

stand weder das Eigentum noch e<strong>in</strong>e sonstige d<strong>in</strong>gliche<br />

Berechtigung an der Waldgesellschaft zu. Es bestehen<br />

weder d<strong>in</strong>gliche Belastungen des Anlageobjektes noch<br />

rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen se<strong>in</strong>er Verwendungsmöglichkeiten,<br />

<strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf die im<br />

Verkaufsprospekt dargestellte Nutzung (§ 9 Absatz 2 Nr. 2<br />

bis 4 VermVerkProspV).<br />

Für die geplanten Investitionen bedarf es derzeit ke<strong>in</strong>er behördlichen<br />

Genehmigung (§ 9 Absatz 2 Nr. 5 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

Für das Anlageobjekt wurde ke<strong>in</strong> Bewertungsgutachten im<br />

S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Wertfeststellung erstellt (§ 9 Absatz 2 Nr. 7<br />

VermVerkProspV).<br />

Vorbehaltlich der auf <strong>den</strong> Seiten 62 ff. beschriebenen Leistungen<br />

haben der Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafter,<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft sowie der Treuhandkommanditist ke<strong>in</strong>e<br />

nicht nur ger<strong>in</strong>gfügigen Leistungen und Lieferungen gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft erbracht (§ 9 Absatz 2 Nr. 8<br />

VermVerkProspV).<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht zur Aufstellung e<strong>in</strong>es Konzernabschlusses<br />

verpflichtet (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz<br />

1 VermVerkProspV).<br />

Für die Fondsgesellschaft bestehen weder e<strong>in</strong> Aufsichtsgremium<br />

noch e<strong>in</strong> Beirat (§ 12 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2007 haben die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ke<strong>in</strong>e<br />

Gesamtbezüge von der Fondsgesellschaft erhalten, <strong>in</strong>sbesondere<br />

ke<strong>in</strong>e Gehälter, Gew<strong>in</strong>nbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen oder<br />

Nebenleistungen (§ 12 Absatz 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

s<strong>in</strong>d nicht tätig für<br />

Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen an<br />

der Fondsgesellschaft beauftragt s<strong>in</strong>d, sowie<br />

Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen, sowie<br />

Unternehmen, die im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit der Herstellung<br />

von Objekten der Fondsgesellschaft nicht nur ger<strong>in</strong>gfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbr<strong>in</strong>gen (§ 12 Absatz 2 Nr.<br />

1, 2 und 3 VermVerkProspV).<br />

127


Außer <strong>den</strong> <strong>in</strong> diesem Beteiligungsprospekt genannten Personen<br />

und Unternehmen haben ke<strong>in</strong>e anderen Personen<br />

oder Unternehmen die Herausgabe oder <strong>den</strong> Inhalt des<br />

Prospektes oder die Abgabe oder <strong>den</strong> Inhalt des Angebotes<br />

der Vermögensanlage wesentlich bee<strong>in</strong>flusst (§ 12 Absatz 4<br />

VermVerkProspV).<br />

Für die Verz<strong>in</strong>sung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage<br />

wurde von ke<strong>in</strong>er juristischen Person oder<br />

Gesellschaft e<strong>in</strong>e Gewährleistung übernommen (§ 14 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

128 I Z<strong>usa</strong>tz<strong>in</strong>formationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung


Glossar<br />

Assetklasse<br />

Bezeichnung für unterschiedliche Arten von Vermögensgegenstän<strong>den</strong>,<br />

wie zum Beispiel Immobilien, Unternehmensbeteiligungen<br />

oder andere Kapitalanlagen.<br />

Diversifikation / Diversifizierung<br />

Streuung des Vermögens über verschie<strong>den</strong>e Investitionsobjekte<br />

zur Verteilung und Senkung des Anlagerisikos.<br />

Due Diligence<br />

Detaillierte und fundierte Untersuchung, Prüfung und<br />

Bewertung e<strong>in</strong>er potenziellen Beteiligung an e<strong>in</strong>em Fonds<br />

oder Unternehmen als Grundlage für die Investmententscheidungen.<br />

Fondsgesellschaft<br />

Fondsgesellschaft <strong>in</strong> der Rechtsform e<strong>in</strong>er Kommanditgesellschaft,<br />

an der sich die Investoren beteiligen (Timber<br />

Class 1 GmbH & Co. KG).<br />

Fondsvolumen<br />

Gezeichnete Kapitale<strong>in</strong>lagen aller Investoren der Fondsgesellschaft<br />

(ohne Agio).<br />

Hektar<br />

1 Hektar entspricht e<strong>in</strong>er Fläche von 100 x 100 Meter<br />

(10.000 m2 ).<br />

Investor<br />

Als Investor wird der <strong>in</strong> dieses Beteiligungsangebot <strong>in</strong>vestierende<br />

Personenkreis bezeichnet. Dieser Begriff ist gleichzusetzen<br />

mit der allgeme<strong>in</strong> ebenfalls üblichen Bezeichnung<br />

„Anleger“.<br />

Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

Betrag, mit dem sich der Investor an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt (ohne Agio).<br />

L. P. (Limited Partnership)<br />

Ausländische Personengesellschaft, vergleichbar mit der<br />

Rechtsform e<strong>in</strong>er deutschen Kommanditgesellschaft.<br />

REIT (Real Estate Investment Trust)<br />

REITs s<strong>in</strong>d fondsähnlich aufgebaute, börsennotierte Immobiliengesellschaften,<br />

für die regelmäßig steuerliche Begünstigungen<br />

sowie weitere besondere Vorschriften gelten. Der<br />

überwiegende Teil des Trustvermögens hat dabei aus Immobilienvermögen<br />

zu bestehen.<br />

Steuergutschrift<br />

Anrechnungsguthaben des Investors gegenüber dem F<strong>in</strong>anzamt.<br />

Waldgesellschaft<br />

Gesellschaft <strong>in</strong> der Rechtsform e<strong>in</strong>er Limited Partnership<br />

(Campbell Opportunity Timber Fund-A L. P.), an der sich die<br />

Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Waldmanager<br />

The Campell Group, LLC, verantwortlich für das Management<br />

der Waldgesellschaft.<br />

Glossar I 129


Impressum<br />

Prospektherausgeber:<br />

KG Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co., Grünwald<br />

Gestaltung und Gesamtherstellung:<br />

Mediahaus Bier<strong>in</strong>g GmbH, München<br />

Bildnachweis:<br />

KGAL<br />

Laurence Parent Photography<br />

PanFilm Wolfes KG<br />

Redaktionsstand:<br />

05.08.2008<br />

Organigramme und Illustrationen erheben ke<strong>in</strong>en Anspruch<br />

auf Vollständigkeit und s<strong>in</strong>d unverb<strong>in</strong>dlich. Nachdruck, auch<br />

auszugsweise, nur mit Genehmigung des oben genannten<br />

Prospektherausgebers.<br />

Hergestellt <strong>in</strong> der Bundesrepublik Deutschland<br />

© KGAL 2008<br />

130 I Impressum


KG Allgeme<strong>in</strong>e Leas<strong>in</strong>g GmbH & Co. (KGAL) · Tölzer Straße 15 · 82031 Grünwald<br />

Telefon 089 64143-427 · Telefax 089 64143-230 · www.kgal.de

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