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N i e d e r s c h r i f t - Elz

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„Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, den Landkreis Limburg-Weilburg als zuständigen<br />

Straßenbaulastträger der Offheimer Straße (K477) um Prüfung zur Herstellung einer<br />

Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberweges oder der Errichtung einer Lichtzeichenanlage<br />

zu bitten.“<br />

Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen (Einstimmig)<br />

Punkt 14: Über- und außerplanmäßige Ausgaben des 1. Halbjahres 2006, Stand: 28.06.2006<br />

(Vorlage des Gemeindevorstandes Nr. 8)<br />

_________________________________________________________________________________________________<br />

Hierzu wurde wie folgt beschlossen:<br />

„Die Vorlage des Gemeindevorstandes Nr. 8 (Stand 28.06.2006) hinsichtlich der über- und<br />

außerplanmäßigen Ausgaben des 1. Halbjahres 2006 wird zur Kenntnis genommen. Die<br />

ÜPL/APL-Ausgaben in Höhe von 19.726,70 € (VWHH) + 69,90 € (VMHH), sowie der<br />

Zusatzbedarf in Höhe von 15.877,00 € (VWHH) + 112.862,00 € (VMHH) werden im<br />

Nachtragshaushalt 2006 eingestellt. Die Deckung der Beträge ist durch Mehreinnahmen bei der<br />

Gewerbesteuer sowie durch unechte (Mehreinnahmen durch Mehrausgaben) und echte<br />

(Wenigerausgaben) Deckungsfähigkeit gewährleistet.<br />

Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen (Einstimmig)<br />

Punkt 15: Grundstückstausch mit der Katholischen Pfarrgemeinde<br />

(Vorlage des Gemeindevorstandes Nr. 9)<br />

_________________________________________________________________________________________________<br />

Hierzu erklärte Vorsitzender Eidt, dass der Beschlussvorschlag der Vorlage nach einer<br />

Empfehlung aus dem Ältestenrat einige Änderungen erfahren solle. Die Worte „…Der<br />

Gemeindevorstand…“ sollen gestrichen und durch die Worte „… Die Gemeindevertretung…“<br />

ersetzt werden. Ferner soll das Wort „…des…“ durch das Wort „…eines…“ ersetzt werden. Die<br />

Worte „…Flur 22, Flurstück 414 (835 qm)…“ hingegen sollten ersatzlos gestrichen werden.<br />

Somit ergab sich folgender Beschluss:<br />

„Die Gemeindevertretung stimmt dem Tausch eines gemeindeeigenen Bauplatzes mit einem<br />

Bauplatz der Katholischen Kirchengemeinde <strong>Elz</strong>, Flur 22, Flurstück 275 (777 qm) zu. Die Kosten<br />

im Zusammenhang mit dem Tauschvertrag übernimmt die Gemeinde <strong>Elz</strong>.“<br />

Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen (Einstimmig)<br />

Teil B: Nichtöffentlicher Teil<br />

Nach Herstellung der Nichtöffentlichkeit rief Vorsitzender Eidt die beiden letzten<br />

Tagesordnungspunkte auf. Gemeindevertreter Andreas Schenk (CDU) verließ vor Beginn der<br />

Beratungen aufgrund bestehenden Interessenwiderstreites den Sitzungssaal.<br />

Anschließend wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Punkt 16: Rathausplatzgestaltung<br />

hier: Vertragsgenehmigung gem. § 51 Nr. 17 HGO wegen Zaunanlage<br />

(Vorlage des Gemeindevorstandes Nr. 3)<br />

_________________________________________________________________________________________________<br />

„Die Gemeindevertretung genehmigt den Vertrag zwischen dem Gemeindevorstand der Gemeinde<br />

<strong>Elz</strong> und der Firma A. Schenk GalaBau GmbH, <strong>Elz</strong>, Eigentümer Herr Andreas Schenk, Lattengasse<br />

52, 65604 <strong>Elz</strong>, hinsichtlich der Zaunarbeiten im Zusammenhang mit der Rathausplatzgestaltung.“<br />

Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen (Einstimmig)

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