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N i e d e r s c h r i f t - Elz

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eingegangenen Stellungnahmen<br />

2. Satzungsbeschluss<br />

(Vorlage des Gemeindevorstandes Nr. 71 c (alt) )<br />

________________________________________________________________________________________________<br />

Aufgrund der Sachnähe zu dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt wurde auch hier ohne<br />

weitere Aussprache der nachstehende Beschluss gefasst:<br />

„Die Gemeindevertretung beschließt die Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen des<br />

Beteiligungsverfahrens (gleichzeitige Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB 2004) vorgebrachten Anregungen und Hinweise nach<br />

eingehender Prüfung und Diskussion als Stellungnahme der Gemeinde <strong>Elz</strong>.<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Elz</strong> stellt die Flächennutzungsplanänderung im Bereich<br />

„Wohnpark an der Kaspar-Schwan-Straße“ gem. § 6 BauGB fest. Die Erläuterungen werden<br />

gebilligt.<br />

Die Flächennutzungsplanänderung ist dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung<br />

vorzulegen.“<br />

Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen (Einstimmig)<br />

Punkt 9: Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung 2006<br />

hier: Änderung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2006<br />

(Vorlage des Gemeindevorstandes Nr. 2)<br />

_________________________________________________________________________________________________<br />

Unter Hinweis auf die Beschlusslage aus der Sitzung des Ältestenrates erging folgender<br />

Beschluss:<br />

„Abweichend von § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 wird - gemäß der<br />

aufsichtsbehördlichen Genehmigung zur Kreditaufnahme - der Gesamtbetrag der Kredite, deren<br />

Aufnahme im Haushaltsjahr 2006 zur Finanzierung von Investitionen und<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, von ursprünglich<br />

2.260.805,00 €<br />

auf nunmehr<br />

2.243.676,00 €<br />

geändert.<br />

Entsprechend erhöht sich bei der Haushaltsstelle 2.7000.361100 der Anteil für die<br />

Investitionskostenzuweisung von 686.935 € um 17.129 € auf 704.064 €.“<br />

Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen (Einstimmig)<br />

Punkt 10: B-Plan „Hadamarer Straße/Verdelmannstraße<br />

hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage abgegebenen<br />

Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen<br />

2. Satzungsbeschluss<br />

(Vorlage des Gemeindevorstandes Nr. 78 d (alt) )<br />

_________________________________________________________________________________________________<br />

Unter Hinweis auf die den Mitgliedern der Gemeindevertretung vorliegende Vorlage erging<br />

folgender Beschluss:<br />

„Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der Offenlage des Bebauungsplanes<br />

keine Stellungnahme mit Anregungen oder Hinweisen abgegeben oder zu Protokoll gegeben<br />

wurden.<br />

Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Hadamarer Straße / Verdelmannstraße“<br />

gem. § 10 BauGB als Satzung.“<br />

Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen (Einstimmig)<br />

Punkt 11: Erlass einer Satzung (Ersetzungssatzung) über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate

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