N i e d e r s c h r i f t - Elz
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eingegangenen Stellungnahmen<br />
2. Satzungsbeschluss<br />
(Vorlage des Gemeindevorstandes Nr. 71 c (alt) )<br />
________________________________________________________________________________________________<br />
Aufgrund der Sachnähe zu dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt wurde auch hier ohne<br />
weitere Aussprache der nachstehende Beschluss gefasst:<br />
„Die Gemeindevertretung beschließt die Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen des<br />
Beteiligungsverfahrens (gleichzeitige Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB 2004) vorgebrachten Anregungen und Hinweise nach<br />
eingehender Prüfung und Diskussion als Stellungnahme der Gemeinde <strong>Elz</strong>.<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Elz</strong> stellt die Flächennutzungsplanänderung im Bereich<br />
„Wohnpark an der Kaspar-Schwan-Straße“ gem. § 6 BauGB fest. Die Erläuterungen werden<br />
gebilligt.<br />
Die Flächennutzungsplanänderung ist dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung<br />
vorzulegen.“<br />
Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen (Einstimmig)<br />
Punkt 9: Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung 2006<br />
hier: Änderung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2006<br />
(Vorlage des Gemeindevorstandes Nr. 2)<br />
_________________________________________________________________________________________________<br />
Unter Hinweis auf die Beschlusslage aus der Sitzung des Ältestenrates erging folgender<br />
Beschluss:<br />
„Abweichend von § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 wird - gemäß der<br />
aufsichtsbehördlichen Genehmigung zur Kreditaufnahme - der Gesamtbetrag der Kredite, deren<br />
Aufnahme im Haushaltsjahr 2006 zur Finanzierung von Investitionen und<br />
Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, von ursprünglich<br />
2.260.805,00 €<br />
auf nunmehr<br />
2.243.676,00 €<br />
geändert.<br />
Entsprechend erhöht sich bei der Haushaltsstelle 2.7000.361100 der Anteil für die<br />
Investitionskostenzuweisung von 686.935 € um 17.129 € auf 704.064 €.“<br />
Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen (Einstimmig)<br />
Punkt 10: B-Plan „Hadamarer Straße/Verdelmannstraße<br />
hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage abgegebenen<br />
Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen<br />
2. Satzungsbeschluss<br />
(Vorlage des Gemeindevorstandes Nr. 78 d (alt) )<br />
_________________________________________________________________________________________________<br />
Unter Hinweis auf die den Mitgliedern der Gemeindevertretung vorliegende Vorlage erging<br />
folgender Beschluss:<br />
„Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der Offenlage des Bebauungsplanes<br />
keine Stellungnahme mit Anregungen oder Hinweisen abgegeben oder zu Protokoll gegeben<br />
wurden.<br />
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Hadamarer Straße / Verdelmannstraße“<br />
gem. § 10 BauGB als Satzung.“<br />
Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen (Einstimmig)<br />
Punkt 11: Erlass einer Satzung (Ersetzungssatzung) über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate