RL SWW/2007
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Förderung von Kleinkläranlagen in Sachsen<br />
Referenten:Harald Herter, Abteilungsleiter Abteilung Öffentliche Kunden, Umwelt- und Landwirtschaftsförderung<br />
Falk Schneider, Kundenberater im Bereich Kleinkläranlagenförderung<br />
1
Aufgaben der SAB im Rahmen der <strong>RL</strong> <strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong><br />
§ 2 Abs. 1 FörderbankG:<br />
„Die Bank ist das zentrale Förderinstitut des Freistaates.<br />
Sie kann im staatlichen Auftrag Förderaufgaben … durchführen.<br />
Sie ist … zuständig für die Durchführung bei der … Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung<br />
strukturschwacher Gebiete…“<br />
§ 2 Abs. 2 FörderbankG:<br />
„Zur Erfüllung dieser Aufgaben führt die Bank Förderprogramme des Freistaates, der<br />
Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, der europäischen Organisationen und<br />
Einrichtungen sowie bankeigene Förderprogramme allein oder zusammen mit anderen<br />
Förderinstituten oder Fördereinrichtungen durch.“<br />
Nummer 7.1 Satz 3 der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (<strong>RL</strong> <strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong>):<br />
„Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank.“<br />
05.07.<strong>2007</strong> 2
Warum KKA-Förderung?<br />
aus Präsentation SMUL vom 19.12.2006<br />
05.07.<strong>2007</strong> 3
Verfahrensübersicht - Teil A (vereinfachte Darstellung)<br />
1. Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabensbeginn<br />
Bürger / Bauherr<br />
Endempfänger<br />
Abgabe der Interessensbekundung<br />
Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung<br />
(Gemeinde / Zweckverband)<br />
Zuwendungsempfänger<br />
Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept (ABK; ggf. Erlass<br />
eines im Rahmen des vorzeitigen Vorhabensbeginns ersetzender<br />
Beschluss des Aufgabenträgers)<br />
Abgabe des Sammelantrag auf vorzeitigen förderunschädlichen<br />
Vorhabensbeginn (gebietsweise)<br />
Erforderliche Unterlagen:<br />
- Auszug aktuelles ABK oder ersetzender Beschluss<br />
- Erklärung der unteren Wasserbehörde gem. Nr. 4.9 <strong>RL</strong><br />
- Anlagen-/Gebäudeliste<br />
Ortsübliche Bekanntgabe<br />
über Förderung gem. Nr. 6.7 <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong><br />
Wasserbehörde<br />
Höhere Wasserbehörde (RP‘n):<br />
Entgegennahme des ABK und<br />
Prüfung der Übereinstimmung mit<br />
§ 63 Abs.2 Satz 5 SächsWG.<br />
05.07.<strong>2007</strong> 4<br />
SAB<br />
Bewilligungsstelle<br />
Zustimmung zum förderunschädlichen<br />
Baubeginn gem.<br />
Nr. 4.3.5 <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong>)
Verfahrensübersicht - Teil B (vereinfachte Darstellung)<br />
2. Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung<br />
Bürger / Bauherr<br />
Endempfänger<br />
Ggf. Einholen der<br />
wasserrechtlichen Erlaubnis bei<br />
unteren Wasserbehörde<br />
Planung / Kauf / Bau / Nachrüstung<br />
Fertigstellung / Abnahme<br />
Abschluss Wartungsvertrag<br />
gemäß Nr. 6.3 <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong><br />
Auszahlungsantrag<br />
einschließlich<br />
Abnahmeprotokoll,<br />
Kopie Wartungsvertrag<br />
Anerkennung der<br />
Nebenbestimmungen<br />
Erhalt der Zuwendung<br />
Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung<br />
(Gemeinde / Zweckverband)<br />
Zuwendungsempfänger<br />
Beratung und Organisation gem. Nr. 5.2.3 <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong><br />
Bestätigung der ordnungsgemäßen Errichtung der KKA<br />
⇒ Abnahmeprotokoll gemäß Nummer 7.3.2 <strong>RL</strong>-<strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong><br />
und Prüfvermerk zum Antrag auf Gewährung/Auszahlung<br />
einer Zuwendung für private KKA<br />
Sammelantrag auf Auszahlung der Zuwendung für die im<br />
laufenden Jahr errichteten KKA (gem. Nr. 7.3.2 <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong>);<br />
entspricht gleichzeitig dem Verwendungsnachweis<br />
Auszahlung für Bau<br />
Wasserbehörde<br />
untere Wasserbehörde: Erteilen<br />
der wasserrechtlichen Erlaubnis<br />
Auszahlung für Beratung<br />
Legende:<br />
Prüfung und Auszahlung der<br />
Zuwendung<br />
(Zuwendungsbescheid mit<br />
Nebenbestimmungen)<br />
Notwendige<br />
Verfahrensschritte<br />
Informelle Schritte<br />
05.07.<strong>2007</strong> 5<br />
SAB<br />
Bewilligungsstelle
Ausgewählte Erfolgsfaktoren - „Schlankes Verfahren“<br />
„Jeder betreibt sein Kerngeschäft!“:<br />
dezentrale Beratung und Organisation der Bauherrn durch die Aufgabenträger vor Ort<br />
zentrale Bewilligung und Auszahlung durch die SAB: Vollzug des Fördergeschäfts,<br />
(Beratung der Aufgabenträger liegt ausschließlich bei der SAB)<br />
Reines Landesprogramm – keine „strengen“ ELER-Anforderungen<br />
(z.B. Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren)<br />
Gebietsweise Zustimmungen zum vorzeitigen förderunschädlichen<br />
Vorhabensbeginn<br />
Einfacher Verwendungsnachweis, der mit dem Nachweis der Auszahlungsvoraussetzungen<br />
erbracht ist (keine Vorlage der Originalbelege bei der SAB;<br />
lediglich Einreichen von Abnahmeprotokoll des Aufgabenträgers sowie Kopie des<br />
Wartungsvertrages!)<br />
Sammelantrag auf Auszahlung der Zuwendung für die im laufenden Jahr errichteten<br />
KKA<br />
Bei der Förderung privater Kleinkläranlagen ist mit dem Nachweis der Auszahlungsvoraussetzungen<br />
zugleich auch der Verwendungsnachweis erbracht.<br />
05.07.<strong>2007</strong> 6
Kontingentauslastung zum 2. Juli <strong>2007</strong><br />
16.000.000,00 €<br />
14.000.000,00 €<br />
12.000.000,00 €<br />
10.000.000,00 €<br />
8.000.000,00 €<br />
6.000.000,00 €<br />
4.000.000,00 €<br />
2.000.000,00 €<br />
0,00 €<br />
€ 15.200.000 € 15.161.585<br />
aktuelles Kontingent Antragsvolumen zum vorzeitigen<br />
förderunschädlichen Vorhabensbeginn<br />
€ 9.296.223,75<br />
davon bereits zugestimmt<br />
Es wurden bisher für insgesamt 9.353 Kleinkläranlagen Anträge auf Zustimmung zum vorzeitigen<br />
förderunschädlichen Vorhabensbeginn gestellt. Für 5.232 Anlagen wurde aktuell die Zustimmung durch<br />
die SAB erteilt.<br />
05.07.<strong>2007</strong> 7
<strong>RL</strong> <strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong> – Fördergegenstände und -höhe<br />
Fördergegenstände<br />
Neubau von Kleinkläranlagen mit<br />
biologischer Reinigungsstufe<br />
Nachrüstung einer vorhandenen<br />
Kleinkläranlage mit einer<br />
biologischen Reinigungsstufe<br />
Zuwendung bei weitergehenden<br />
Reinigungsanforderungen<br />
(Nährstoffe, Keime)<br />
Grundförderung<br />
1.500 EUR<br />
1.000 EUR<br />
+ 300 EUR<br />
Förderung je weiteren EW<br />
150 EUR<br />
150 EUR<br />
+ 50 EUR<br />
Der Aufgabenträger erhält für die Beratung des Bauherren 7,5% des Förderbetrages je Anlage!<br />
05.07.<strong>2007</strong> 8
Aufgaben der Aufgabenträger im Einzelnen<br />
Beratung der Bauherren und Organisation gem. Nr. 5.2.3 d) <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong><br />
Antrag zum vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabensbeginn (gebietsweise, keine<br />
Einzelanträge)<br />
Einholen und Vorlage der Erklärung der unteren Wasserbehörde gem. Nr. 4.9 <strong>RL</strong> <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong><br />
Vorlage eines unbeanstandeten und aktuellen bzw. ggf. fortgeschriebenen Auszugs aus<br />
dem Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK)<br />
Der zuständige Aufgabenträger (Gemeinde bzw. Zweckverband) legt im ABK fest, dass der Ortsteil oder<br />
Teile davon dauerhaft, d. h. ohne Zeitbeschränkung, nicht an eine öffentliche Abwasseranlage<br />
angeschlossen werden sollen. Das ABK wird der zuständigen Höheren Wasserbehörde vorgelegt. Nach<br />
Abstimmung des Konzeptes mit der Wasserbehörde werden die Bürger durch den Aufgabenträger über das<br />
Ergebnis informiert.<br />
Abnahme der KKA gegenüber dem Bauherrn in Form eines Abnahmeprotokolls (vgl.<br />
Nr. 6.3 <strong>RL</strong> <strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong>) und die Erstellung eines Prüfvermerks für die einzelne KKA<br />
vgl. Formblatt Abnahmeprotokoll gemäß Nummer 7.3.2 <strong>RL</strong>-<strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong> und Prüfvermerk zum Antrag auf<br />
Gewährung/Auszahlung einer Zuwendung für private KKA<br />
Stellen des Sammelantrags auf Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung<br />
(gem. Nr. 7.3.2 <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong>)<br />
05.07.<strong>2007</strong> 9
Häufig gestellte Fragen der Aufgabenträger<br />
Fallen auch KKA in öffentlicher Trägerschaft unter die KKA-Fördergegenstände<br />
und haben diese Anspruch auf eine Zuwendung für Beratungsleistungen?<br />
- Auch KKA, d. h. Anlagen mit einer Kapazität bis 50 EW („Regelrichtwert“), die in öffentlicher<br />
Trägerschaft stehen, werden von der <strong>RL</strong> <strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong> erfasst (sog. öffentliche KKA).<br />
- Für öffentliche KKA kann der Aufgabenträger keine Beratungsleitung abrechnen, denn es fehlt<br />
an einem zweipoligen Beratungsverhältnis (Aufgabenträger – Bauherr)<br />
Wann liegt ausnahmsweise ein begründeter Fall zur Zustimmung des vorzeitigen<br />
förderunschädlichen Vohabensbeginns mit Rückwirkung vor (vgl. 4.3.5 <strong>RL</strong> <strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong>)?<br />
- die zuständige untere Wasserbehörde hat die Sanierung der Einleitung mit einer Frist nach dem<br />
31.12.2005 angeordnet<br />
- die vorhandene Altanlage musste wegen Einsturzgefahr unverzüglich saniert werden<br />
- im Zuge von Sanierungs-/Umbauarbeiten an der Bebauung des Grundstücks drängt sich die<br />
Sanierung geradezu auf<br />
Rückwirkende Zustimmungen erfolgen auf Basis des Sammelantrages gebietsweise!<br />
Was ist Inhalt der Erklärung nach Ziffer 4.9 <strong>RL</strong> <strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong>, wer hat diese abzugeben und<br />
wann muss diese vorliegen?<br />
- Wann? Erklärung muss bereits zur Zustimmung zum förderunschädlichen Baubeginn vorliegen.<br />
- Wer? die zuständige untere Wasserbehörde<br />
- Inhalt? "Es wird bestätigt, dass keine wasserwirtschaftlichen Gründe gegen eine<br />
ordnungsgemäße Abwasserentsorgung durch Kleinkläranlagen in dem betreffenden Gebiet […]<br />
vorliegen, und dass die Einhaltung des Standes der Technik (biologische Reinigungsstufe)<br />
ausreichend ist."<br />
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Häufig gestellte Fragen der Aufgabenträger<br />
Besteht eine Alternative zur Vorlage eines Auszugs aus einem von der Höheren<br />
Wasserbehörde unbeanstandeten ABK im Rahmen der Zustimmung zum vorzeitigen<br />
förderunschädlichen Vorhabensbeginn?<br />
Ja. Insoweit genügt auch der Beschluss des Aufgabenträgers, wonach die betreffenden<br />
Grundstücke oder Gebiete dauerhaft nicht an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen werden<br />
sollen.<br />
Ein von der zuständigen Höheren Wasserbehörde (RP'n) unbeanstandetes ABK ist in diesem Falle<br />
bis spätestens zur Bewilligung/Auszahlung der Bewilligungsstelle nachzureichen.<br />
Sind bei der Ermittlung der Förderhöhe die Kapazität der KKA oder die tatsächlich<br />
versorgten oder „gemeldeten EW“ maßgeblich?<br />
- Grundförderung deckt die Mindestkapazität der KKA von stets vier Einwohnerwerten (EW) ab.<br />
- Förderung je weiterer EW basiert auf der "Anzahl der weiteren EW„, d. h. Anzahl der<br />
Einwohnerwerte, die nicht bereits von der Mindestkapazität der Grundförderung abgedeckt wird,<br />
aber von der Gesamtkapazität der Anlage zumindest abgedeckt werden kann.<br />
- Beispiel: Bei einer Anlage mit einer Gesamtkapazität von 10 EW besteht damit ein<br />
voraussichtlicher Zuwendungsbedarf von 2.400 EUR (1.500 EUR ("Grundförderung") + 900 EUR<br />
("Betrag je weiterer EW") auch wenn tatsächlich nur 3 Einwohner gemeldet sind.<br />
…<br />
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Informationsmöglichkeiten<br />
Bei weiteren Fragen nutzen Sie bitte folgende<br />
Informationsmöglichkeiten:<br />
● Internetplattform mit allen wesentlichen Informationen und Formularen:<br />
● ServiceCenter der SAB:<br />
www.sab.sachsen.de und www.smul.sachsen.de<br />
Tel. 0351 4910 – 4960<br />
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