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RL SWW/2007

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Förderung von Kleinkläranlagen in Sachsen<br />

Referenten:Harald Herter, Abteilungsleiter Abteilung Öffentliche Kunden, Umwelt- und Landwirtschaftsförderung<br />

Falk Schneider, Kundenberater im Bereich Kleinkläranlagenförderung<br />

1


Aufgaben der SAB im Rahmen der <strong>RL</strong> <strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong><br />

§ 2 Abs. 1 FörderbankG:<br />

„Die Bank ist das zentrale Förderinstitut des Freistaates.<br />

Sie kann im staatlichen Auftrag Förderaufgaben … durchführen.<br />

Sie ist … zuständig für die Durchführung bei der … Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung<br />

strukturschwacher Gebiete…“<br />

§ 2 Abs. 2 FörderbankG:<br />

„Zur Erfüllung dieser Aufgaben führt die Bank Förderprogramme des Freistaates, der<br />

Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, der europäischen Organisationen und<br />

Einrichtungen sowie bankeigene Förderprogramme allein oder zusammen mit anderen<br />

Förderinstituten oder Fördereinrichtungen durch.“<br />

Nummer 7.1 Satz 3 der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (<strong>RL</strong> <strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong>):<br />

„Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank.“<br />

05.07.<strong>2007</strong> 2


Warum KKA-Förderung?<br />

aus Präsentation SMUL vom 19.12.2006<br />

05.07.<strong>2007</strong> 3


Verfahrensübersicht - Teil A (vereinfachte Darstellung)<br />

1. Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabensbeginn<br />

Bürger / Bauherr<br />

Endempfänger<br />

Abgabe der Interessensbekundung<br />

Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung<br />

(Gemeinde / Zweckverband)<br />

Zuwendungsempfänger<br />

Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept (ABK; ggf. Erlass<br />

eines im Rahmen des vorzeitigen Vorhabensbeginns ersetzender<br />

Beschluss des Aufgabenträgers)<br />

Abgabe des Sammelantrag auf vorzeitigen förderunschädlichen<br />

Vorhabensbeginn (gebietsweise)<br />

Erforderliche Unterlagen:<br />

- Auszug aktuelles ABK oder ersetzender Beschluss<br />

- Erklärung der unteren Wasserbehörde gem. Nr. 4.9 <strong>RL</strong><br />

- Anlagen-/Gebäudeliste<br />

Ortsübliche Bekanntgabe<br />

über Förderung gem. Nr. 6.7 <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong><br />

Wasserbehörde<br />

Höhere Wasserbehörde (RP‘n):<br />

Entgegennahme des ABK und<br />

Prüfung der Übereinstimmung mit<br />

§ 63 Abs.2 Satz 5 SächsWG.<br />

05.07.<strong>2007</strong> 4<br />

SAB<br />

Bewilligungsstelle<br />

Zustimmung zum förderunschädlichen<br />

Baubeginn gem.<br />

Nr. 4.3.5 <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong>)


Verfahrensübersicht - Teil B (vereinfachte Darstellung)<br />

2. Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung<br />

Bürger / Bauherr<br />

Endempfänger<br />

Ggf. Einholen der<br />

wasserrechtlichen Erlaubnis bei<br />

unteren Wasserbehörde<br />

Planung / Kauf / Bau / Nachrüstung<br />

Fertigstellung / Abnahme<br />

Abschluss Wartungsvertrag<br />

gemäß Nr. 6.3 <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong><br />

Auszahlungsantrag<br />

einschließlich<br />

Abnahmeprotokoll,<br />

Kopie Wartungsvertrag<br />

Anerkennung der<br />

Nebenbestimmungen<br />

Erhalt der Zuwendung<br />

Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung<br />

(Gemeinde / Zweckverband)<br />

Zuwendungsempfänger<br />

Beratung und Organisation gem. Nr. 5.2.3 <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong><br />

Bestätigung der ordnungsgemäßen Errichtung der KKA<br />

⇒ Abnahmeprotokoll gemäß Nummer 7.3.2 <strong>RL</strong>-<strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong><br />

und Prüfvermerk zum Antrag auf Gewährung/Auszahlung<br />

einer Zuwendung für private KKA<br />

Sammelantrag auf Auszahlung der Zuwendung für die im<br />

laufenden Jahr errichteten KKA (gem. Nr. 7.3.2 <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong>);<br />

entspricht gleichzeitig dem Verwendungsnachweis<br />

Auszahlung für Bau<br />

Wasserbehörde<br />

untere Wasserbehörde: Erteilen<br />

der wasserrechtlichen Erlaubnis<br />

Auszahlung für Beratung<br />

Legende:<br />

Prüfung und Auszahlung der<br />

Zuwendung<br />

(Zuwendungsbescheid mit<br />

Nebenbestimmungen)<br />

Notwendige<br />

Verfahrensschritte<br />

Informelle Schritte<br />

05.07.<strong>2007</strong> 5<br />

SAB<br />

Bewilligungsstelle


Ausgewählte Erfolgsfaktoren - „Schlankes Verfahren“<br />

„Jeder betreibt sein Kerngeschäft!“:<br />

dezentrale Beratung und Organisation der Bauherrn durch die Aufgabenträger vor Ort<br />

zentrale Bewilligung und Auszahlung durch die SAB: Vollzug des Fördergeschäfts,<br />

(Beratung der Aufgabenträger liegt ausschließlich bei der SAB)<br />

Reines Landesprogramm – keine „strengen“ ELER-Anforderungen<br />

(z.B. Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren)<br />

Gebietsweise Zustimmungen zum vorzeitigen förderunschädlichen<br />

Vorhabensbeginn<br />

Einfacher Verwendungsnachweis, der mit dem Nachweis der Auszahlungsvoraussetzungen<br />

erbracht ist (keine Vorlage der Originalbelege bei der SAB;<br />

lediglich Einreichen von Abnahmeprotokoll des Aufgabenträgers sowie Kopie des<br />

Wartungsvertrages!)<br />

Sammelantrag auf Auszahlung der Zuwendung für die im laufenden Jahr errichteten<br />

KKA<br />

Bei der Förderung privater Kleinkläranlagen ist mit dem Nachweis der Auszahlungsvoraussetzungen<br />

zugleich auch der Verwendungsnachweis erbracht.<br />

05.07.<strong>2007</strong> 6


Kontingentauslastung zum 2. Juli <strong>2007</strong><br />

16.000.000,00 €<br />

14.000.000,00 €<br />

12.000.000,00 €<br />

10.000.000,00 €<br />

8.000.000,00 €<br />

6.000.000,00 €<br />

4.000.000,00 €<br />

2.000.000,00 €<br />

0,00 €<br />

€ 15.200.000 € 15.161.585<br />

aktuelles Kontingent Antragsvolumen zum vorzeitigen<br />

förderunschädlichen Vorhabensbeginn<br />

€ 9.296.223,75<br />

davon bereits zugestimmt<br />

Es wurden bisher für insgesamt 9.353 Kleinkläranlagen Anträge auf Zustimmung zum vorzeitigen<br />

förderunschädlichen Vorhabensbeginn gestellt. Für 5.232 Anlagen wurde aktuell die Zustimmung durch<br />

die SAB erteilt.<br />

05.07.<strong>2007</strong> 7


<strong>RL</strong> <strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong> – Fördergegenstände und -höhe<br />

Fördergegenstände<br />

Neubau von Kleinkläranlagen mit<br />

biologischer Reinigungsstufe<br />

Nachrüstung einer vorhandenen<br />

Kleinkläranlage mit einer<br />

biologischen Reinigungsstufe<br />

Zuwendung bei weitergehenden<br />

Reinigungsanforderungen<br />

(Nährstoffe, Keime)<br />

Grundförderung<br />

1.500 EUR<br />

1.000 EUR<br />

+ 300 EUR<br />

Förderung je weiteren EW<br />

150 EUR<br />

150 EUR<br />

+ 50 EUR<br />

Der Aufgabenträger erhält für die Beratung des Bauherren 7,5% des Förderbetrages je Anlage!<br />

05.07.<strong>2007</strong> 8


Aufgaben der Aufgabenträger im Einzelnen<br />

Beratung der Bauherren und Organisation gem. Nr. 5.2.3 d) <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong><br />

Antrag zum vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabensbeginn (gebietsweise, keine<br />

Einzelanträge)<br />

Einholen und Vorlage der Erklärung der unteren Wasserbehörde gem. Nr. 4.9 <strong>RL</strong> <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong><br />

Vorlage eines unbeanstandeten und aktuellen bzw. ggf. fortgeschriebenen Auszugs aus<br />

dem Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK)<br />

Der zuständige Aufgabenträger (Gemeinde bzw. Zweckverband) legt im ABK fest, dass der Ortsteil oder<br />

Teile davon dauerhaft, d. h. ohne Zeitbeschränkung, nicht an eine öffentliche Abwasseranlage<br />

angeschlossen werden sollen. Das ABK wird der zuständigen Höheren Wasserbehörde vorgelegt. Nach<br />

Abstimmung des Konzeptes mit der Wasserbehörde werden die Bürger durch den Aufgabenträger über das<br />

Ergebnis informiert.<br />

Abnahme der KKA gegenüber dem Bauherrn in Form eines Abnahmeprotokolls (vgl.<br />

Nr. 6.3 <strong>RL</strong> <strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong>) und die Erstellung eines Prüfvermerks für die einzelne KKA<br />

vgl. Formblatt Abnahmeprotokoll gemäß Nummer 7.3.2 <strong>RL</strong>-<strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong> und Prüfvermerk zum Antrag auf<br />

Gewährung/Auszahlung einer Zuwendung für private KKA<br />

Stellen des Sammelantrags auf Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung<br />

(gem. Nr. 7.3.2 <strong>SWW</strong> <strong>2007</strong>)<br />

05.07.<strong>2007</strong> 9


Häufig gestellte Fragen der Aufgabenträger<br />

Fallen auch KKA in öffentlicher Trägerschaft unter die KKA-Fördergegenstände<br />

und haben diese Anspruch auf eine Zuwendung für Beratungsleistungen?<br />

- Auch KKA, d. h. Anlagen mit einer Kapazität bis 50 EW („Regelrichtwert“), die in öffentlicher<br />

Trägerschaft stehen, werden von der <strong>RL</strong> <strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong> erfasst (sog. öffentliche KKA).<br />

- Für öffentliche KKA kann der Aufgabenträger keine Beratungsleitung abrechnen, denn es fehlt<br />

an einem zweipoligen Beratungsverhältnis (Aufgabenträger – Bauherr)<br />

Wann liegt ausnahmsweise ein begründeter Fall zur Zustimmung des vorzeitigen<br />

förderunschädlichen Vohabensbeginns mit Rückwirkung vor (vgl. 4.3.5 <strong>RL</strong> <strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong>)?<br />

- die zuständige untere Wasserbehörde hat die Sanierung der Einleitung mit einer Frist nach dem<br />

31.12.2005 angeordnet<br />

- die vorhandene Altanlage musste wegen Einsturzgefahr unverzüglich saniert werden<br />

- im Zuge von Sanierungs-/Umbauarbeiten an der Bebauung des Grundstücks drängt sich die<br />

Sanierung geradezu auf<br />

Rückwirkende Zustimmungen erfolgen auf Basis des Sammelantrages gebietsweise!<br />

Was ist Inhalt der Erklärung nach Ziffer 4.9 <strong>RL</strong> <strong>SWW</strong>/<strong>2007</strong>, wer hat diese abzugeben und<br />

wann muss diese vorliegen?<br />

- Wann? Erklärung muss bereits zur Zustimmung zum förderunschädlichen Baubeginn vorliegen.<br />

- Wer? die zuständige untere Wasserbehörde<br />

- Inhalt? "Es wird bestätigt, dass keine wasserwirtschaftlichen Gründe gegen eine<br />

ordnungsgemäße Abwasserentsorgung durch Kleinkläranlagen in dem betreffenden Gebiet […]<br />

vorliegen, und dass die Einhaltung des Standes der Technik (biologische Reinigungsstufe)<br />

ausreichend ist."<br />

05.07.<strong>2007</strong> 10


Häufig gestellte Fragen der Aufgabenträger<br />

Besteht eine Alternative zur Vorlage eines Auszugs aus einem von der Höheren<br />

Wasserbehörde unbeanstandeten ABK im Rahmen der Zustimmung zum vorzeitigen<br />

förderunschädlichen Vorhabensbeginn?<br />

Ja. Insoweit genügt auch der Beschluss des Aufgabenträgers, wonach die betreffenden<br />

Grundstücke oder Gebiete dauerhaft nicht an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen werden<br />

sollen.<br />

Ein von der zuständigen Höheren Wasserbehörde (RP'n) unbeanstandetes ABK ist in diesem Falle<br />

bis spätestens zur Bewilligung/Auszahlung der Bewilligungsstelle nachzureichen.<br />

Sind bei der Ermittlung der Förderhöhe die Kapazität der KKA oder die tatsächlich<br />

versorgten oder „gemeldeten EW“ maßgeblich?<br />

- Grundförderung deckt die Mindestkapazität der KKA von stets vier Einwohnerwerten (EW) ab.<br />

- Förderung je weiterer EW basiert auf der "Anzahl der weiteren EW„, d. h. Anzahl der<br />

Einwohnerwerte, die nicht bereits von der Mindestkapazität der Grundförderung abgedeckt wird,<br />

aber von der Gesamtkapazität der Anlage zumindest abgedeckt werden kann.<br />

- Beispiel: Bei einer Anlage mit einer Gesamtkapazität von 10 EW besteht damit ein<br />

voraussichtlicher Zuwendungsbedarf von 2.400 EUR (1.500 EUR ("Grundförderung") + 900 EUR<br />

("Betrag je weiterer EW") auch wenn tatsächlich nur 3 Einwohner gemeldet sind.<br />

…<br />

05.07.<strong>2007</strong> 11


Informationsmöglichkeiten<br />

Bei weiteren Fragen nutzen Sie bitte folgende<br />

Informationsmöglichkeiten:<br />

● Internetplattform mit allen wesentlichen Informationen und Formularen:<br />

● ServiceCenter der SAB:<br />

www.sab.sachsen.de und www.smul.sachsen.de<br />

Tel. 0351 4910 – 4960<br />

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