Technische Richtlinie
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Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH Postfach 21 73 65 67073 Ludwigshafen<br />
Sitz der Gesellschaft:<br />
Pfalzwerke<br />
Netzgesellschaft mbH<br />
Kurfürstenstraße 29<br />
67061 Ludwigshafen<br />
Telefon: 0621 58 5 -2301<br />
Telefax: 0621 585-2960<br />
www.pfalzwerkenetzgesellschaft.de<br />
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH<br />
für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dieter Sroka<br />
Registergericht:<br />
Amtsgericht<br />
Ludwigshafen am Rhein<br />
HRB 60707<br />
USt-IdNr: DE 149145804<br />
Stand: April 2011<br />
Bankverbindungen:<br />
Kreissparkasse Rhein-Pfalz<br />
Konto-Nr. 69799, BLZ 545 501 20<br />
IBAN-Nr. DE 7554550120000069799
Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />
Niederspannungsnetz<br />
Januar 2012<br />
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Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................... 1<br />
Allgemeines ................................................................................................................................ 3<br />
Anmeldung einer Erzeugungsanlage ......................................................................................... 3<br />
Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage ................................................................................. 4<br />
Einspeisemanagement (§ 6, EEG) ............................................................................................. 5<br />
Messung ..................................................................................................................................... 5<br />
Anschluss gemäß VDEW-<strong>Richtlinie</strong> „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ ..... 6<br />
Inbetriebsetzung ......................................................................................................................... 6<br />
Netzanschluss ............................................................................................................................ 6<br />
Netzentkupplung ......................................................................................................................... 8<br />
Betrieb ........................................................................................................................................ 9<br />
Anlage 1: Schaltbild Überschusseinspeisung ........................................................................... 10<br />
Anlage 2: Zählerplatzverdrahtung Überschusseinspeisung ..................................................... 11<br />
Anlage 3: Schaltbild Direkteinspeisung .................................................................................... 12<br />
Anlage 4: Zählerplatzverdrahtung Direkteinspeisung ............................................................... 13<br />
Anlage 5: Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung ........................................................ 14<br />
Anlage 6: Geltungsbereich ....................................................................................................... 15
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />
Niederspannungsnetz<br />
Januar 2012<br />
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Allgemeines<br />
Der Netzanschluss einer Erzeugungsanlage erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen<br />
der VDE,- VDEW-, VDN-, FNN- und BDEW-<strong>Richtlinie</strong>n, sowie deren Ergänzungen,<br />
insbesondere:<br />
- Anwendungsregel VDE-AR-N 4105<br />
- <strong>Technische</strong> Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz<br />
- <strong>Technische</strong> Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen<br />
- <strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong> für Anschlussschränke im Freien<br />
sowie der jeweils gültigen DIN-Normen, DIN VDE-Normen und Unfallverhütungsvorschriften.<br />
Darüber hinaus sind die Ergänzungen des Netzbetreibers zu beachten.<br />
Anmeldung einer Erzeugungsanlage<br />
Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage muss schriftlich durch den Anschlussnehmer<br />
erfolgen. Alternativ kann der Anschlussnehmer einen Anlagenplaner und/oder den ausführenden<br />
Anlagenerrichter für die Abwicklung bevollmächtigen (z.B. Elektrohandwerker,<br />
bzw. -installateur). Die Anmeldung muss für eine zügige Bearbeitung nachstehend<br />
aufgeführte Dokumente und Informationen enthalten:<br />
- PW-Vordruck „I. Anmeldung einer Erzeugungsanlage“<br />
- Lageplan mit Flurstücksnummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen<br />
des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen<br />
(Maßstab 1:500 bzw. 1:1000). Die Zuordnung der Solarmodule zu den Dachflächen<br />
muss eindeutig und mit Angabe der Summenmodulleistung aus dem Lageplan<br />
hervorgehen.<br />
Nach Eingang der beiden genannten Anmeldeunterlagen wird eine Netzverträglichkeitsprüfung<br />
durchgeführt.<br />
Dies hat zum Ziel, den idealen Netzverknüpfungspunkt der Erzeugungsanlage mit dem<br />
Netz der öffentlichen Versorgung festzulegen. Grundlage ist das Prinzip des sicheren<br />
Netzbetriebes, sowie die netztechnisch und wirtschaftlich kostengünstigste Variante.<br />
Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind insbesondere die Vorgaben des EEG zu<br />
beachten.<br />
Das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung wird dem Anschlussnehmer schriftlich<br />
mitgeteilt.<br />
Übersteigt die Summe aller Erzeugungsanlagen an einem Netzanschlusspunkt 30 kW,<br />
ist die Netzverträglichkeitsprüfung durch die Pfalzwerke AG kostenpflichtig. Zur Erstel-
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />
Niederspannungsnetz<br />
lung einer befristeten Leistungszusage ist das entsprechende Auftragsblatt (PW-<br />
Vordruck IV.) vollständig ausgefüllt einzureichen.<br />
Januar 2012<br />
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Je nach Anlagenart und -größe kann die Bearbeitung dieser Netzanfrage ca. 6 Wochen<br />
in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Zusage durch den Netzbetreiber wird für 6<br />
Monate die entsprechende Kapazität - ausgehend vom Datum der schriftlichen<br />
Einspeisezusage - für diese Erzeugungsanlage reserviert. Nach Ablauf von 6 Monaten<br />
verfällt die Leistungszusage. Bei Änderung der Anlagen und/oder der Leistung ist eine<br />
erneute Anfrage beim Netzbetreiber zu stellen.<br />
Diese Vorgehensweise ist für eine schnelle, zuverlässige sowie diskriminierungsfreie<br />
Bearbeitung und Netzanbindung weiterer Erzeugungsanlagen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung<br />
des Grundsatzes einer sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung<br />
unerlässlich.<br />
Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage<br />
Zur Inbetriebsetzung sind folgende Unterlagen einzureichen:<br />
- PW-Vordruck „II. Inbetriebsetzungsauftrag einer Erzeugungsanlage“<br />
- Das vollständig ausgefüllte „Datenblatt für Erzeugungsanlagen" F.2 der<br />
VDE-AR-N 4105<br />
- für alle Erzeugungseinheiten Prüfbericht F.3 und Konformitätsnachweis G.2 der<br />
VDE-AR-N 4105<br />
- für den NA-Schutz Prüfbericht F.4 und Konformitätsnachweis G.3 der<br />
VDE-AR-N 4105<br />
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz<br />
mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung<br />
der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze<br />
(auch dezentrale Zählerplätze)<br />
Der Anlagenbetreiber stellt durch Terminabsprache mindestens 6 Werktage vor geplanter<br />
Abnahme sicher, dass der verantwortliche Anlagenerrichter (z.B. Elektrohandwerker,<br />
bzw. -installateur) zwecks Anlagenprüfung vor Ort ist.<br />
Das Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen F.1 ist dem Netzbetreiber spätestens<br />
bei der Installation der Abrechnungsmessung ausgefüllt und unterschrieben zu<br />
übergeben.
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />
Niederspannungsnetz<br />
Januar 2012<br />
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Einspeisemanagement (§ 6, EEG)<br />
Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens<br />
30 kW können<br />
- das Einspeisemanagement mittels Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE)<br />
umsetzen oder<br />
- eine generelle Begrenzung der Einspeisewirkleistung auf 70 % der installierten<br />
Leistung vornehmen (vereinfachtes Verfahren). Dies ist bereits auf der Anmeldung<br />
(PW-Vordruck I.) anzugeben.<br />
Erfolgt keine Angabe, wird standardmäßig unterstellt, dass die Variante mittels Tonfrequenzrundsteuerempfänger<br />
(TRE) umgesetzt wird.<br />
Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung zwischen<br />
30 kW und höchstens 100 kW müssen die Variante mittels Tonfrequenzrundsteuerempfänger<br />
(TRE) umsetzen.<br />
Bei Erzeugungsanlagen (EEG- und KWK-Anlagen) mit einer installierten Leistung von<br />
mehr als 100 kW wird das Einspeisemanagement wie folgt umgesetzt:<br />
- Alle Anlagen können mittels Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) bzgl. ihrer<br />
Einspeiseleistung in vier Stufen gesteuert werden (100% - 60% - 30% - 0%)<br />
- Die Ist-Einspeiseleistung wird mittels Lastgangzähler abgerufen<br />
Das Angebot/die Bezugsadresse für den Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) wird<br />
dem Anlagenbetreiber mit der Leistungszusage übermittelt. Für die Installation und den<br />
Betrieb des TRE ist der Anlagenbetreiber verantwortlich. Die Verbindungen zwischen<br />
dem TRE und den vorgesehenen Schnittstellen der Anlage oder Steuereinheit zur<br />
Sollwertvorgabe der Einspeiseleistung werden vom Anlagenbetreiber entsprechend<br />
hergestellt.<br />
Messung<br />
Der Aufbau der Messeinrichtungen ergibt sich aus dem EEG bzw. KWK-G. Der Aufbau<br />
der Messstelle hat nach der VDE-AR-N 4101 und den <strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen<br />
zu erfolgen.<br />
Bei Strömen größer 63A (40 kW) ist immer eine halbindirekte Wandlermessung vorzusehen.<br />
Der genaue Aufbau ist im Vorfeld mit dem zuständigen Netzbetreiber abzusprechen.<br />
Messstellenbetrieb und Messung müssen durch einen Messstellenbetreiber gemäß<br />
§ 21, EnWG durchgeführt werden.
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />
Niederspannungsnetz<br />
Januar 2012<br />
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Anschluss gemäß VDEW-<strong>Richtlinie</strong> „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“<br />
Neben der VDE-AR-N 4105 darf die VDEW-<strong>Richtlinie</strong> „Eigenerzeugungsanalgen am<br />
Niederspannungsnetz“ für alle Erzeugungsanalgen (außer Photovoltaikanlagen) noch<br />
bis zum 1. Juli 2012 angewendet werden. Dann gelten zusätzlich zur VDEW-<strong>Richtlinie</strong><br />
nachfolgende Bestimmungen, sofern Sie von den oben aufgeführten Bestimmungen<br />
abweichen.<br />
Inbetriebsetzung<br />
Bis spätestens mit dem Inbetriebsetzungsantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:<br />
• PW-Vordruck „II. Inbetriebsetzungsauftrag einer Erzeugungsanlage“<br />
• Die Konformitätserklärung zur VDEW-<strong>Richtlinie</strong> Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.<br />
• Bei Einsatz einer selbsttätig wirkenden Schaltstelle zwischen einer netzparallelen<br />
Erzeugungsanlage und dem öffentlichen Niederspannungsnetz die zugehörige<br />
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach DIN V VDE V 0126-1-1 eines unabhängigen<br />
Prüfinstituts.<br />
• Einen Übersichtsschaltplan der gesamten technischen Anlage bis zum zentralen<br />
Zählerplatz mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel sowie Schutz- und Messeinrichtung.<br />
Bei Anlagenerweiterungen ist die Gesamtanlage darzustellen.<br />
Der Anlagenbetreiber stellt durch Terminabsprache mindestens 6 Werktage vor geplanter<br />
Abnahme sicher, dass zur Abnahme der verantwortliche Anlagenerrichter (z.B.<br />
Elektrohandwerker, bzw. -installateur) zwecks Anlagenprüfung vor Ort ist.<br />
Mit dem Mitarbeiter des Netzbetreibers oder dessen Beauftragten ist abzustimmen, ob<br />
dieser bei der Inbetriebnahme vor Ort ist, oder zu einem späteren Zeitpunkt die Verplombung<br />
der Zähl- und Schutzeinrichtung, sowie Sichtung der Anlage vornimmt.<br />
Netzanschluss<br />
Zur Begrenzung von Spannungsunsymmetrien dürfen Eigenerzeugungsanlagen nur<br />
bis zu einer Leistung von 4,6 kVA an einem Außenleiter angeschlossen werden. Beim<br />
Anschluss einer oder mehrerer einphasiger Erzeugungsanlagen an einem Netzverknüpfungspunkt<br />
wird die Zuordnung zu den drei Außenleitern vom zuständigen Netzbetreiber<br />
vorgegeben. Einspeiseleistungen an einem Verknüpfungspunkt, die<br />
3 x 4,6 kVA überschreiten sind als symmetrischer dreiphasiger Anschluss auszuführen.
Anschlussbeispiel für dreiphasigen Anschluss<br />
L1<br />
L2<br />
L3<br />
3~ 3~<br />
=<br />
=<br />
~<br />
G<br />
> 13,8kVA > 13,8kVA<br />
3~<br />
> 13,8kVA<br />
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />
Niederspannungsnetz<br />
Zur Überwachung der Symmetrie ist ein Symmetrieschutz bei<br />
L1<br />
L2<br />
L3<br />
Anschlussbeispiel für ein- und dreiphasigen Anschluss<br />
L1<br />
L2<br />
L3<br />
~<br />
=<br />
=4,6kVA<br />
G<br />
1~<br />
=4,6kVA<br />
3~<br />
=<br />
> 4,6kVA<br />
Anschlussbeispiel für einphasigen Anschluss<br />
~<br />
=<br />
≤ 4,6kVA G<br />
1~<br />
≤ 4,6kVA<br />
=<br />
~<br />
~<br />
≤ 4,6kVA<br />
Januar 2012<br />
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• Neuanlagen und Anlagenerweiterungen mit einer Gesamtleistung<br />
> 13,8 kVA und Bauart bedingter (z.B. Toleranzen, Beschattung,<br />
EZE-Auswahl, …) max. möglicher Unsymmetrie > 4,6 kVA<br />
• Anlagenerweiterungen mit einer Gesamtleistung < 13,8 kVA, wenn die<br />
Unsymmetrie von ≤ 4,6 kVA aufgrund der Wechselrichtergrößen im Betrieb<br />
nicht grundsätzlich eingehalten werden kann<br />
vorzusehen, der die Ströme im Neutralleiter überwacht und bei Grenzwertverletzung<br />
(Überschreitung der Unsymmetrie von 4,6 kVA zwischen Außenleitern) die Erzeugungsanlage<br />
vom Netz trennt. (Ian = 22 A, tAUS = 0,5 s, tWIEDER-EIN = 30 s)<br />
Das Relais mit Schütz, sowie die Wandler mit Klemmleiste(n) sind plombierbar auszuführen.<br />
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei Erzeugungsanlagen > 30 kVA<br />
immer eine jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion erforderlich ist und die<br />
selbsttätig wirkende Schaltstelle deaktiviert und durch einen zentralen Spannungs- und<br />
Frequenschutz ersetzt wird. Der Schutz ist in unmittelbarer Nähe zum Netzverknüpfungspunkt<br />
(z.B. zentraler Zählerplatz) einzubauen.
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />
Niederspannungsnetz<br />
Januar 2012<br />
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Netzentkupplung<br />
Zum Schutz des Netzes ist vom Anlagenbetreiber eine Netzentkupplung vorzusehen.<br />
Der Netzschutz muss gemäß Tabelle 1 und nach der VDEW-<strong>Richtlinie</strong> „Erzeugungsanlagen<br />
am Niederspannungsnetz“ (2.1.2, 2.4.2 und 2.4.2.1) durch ein Spannungsrelais<br />
mit Kennung auf Über- und Unterspannung, sowie ein Frequenzrelais mit Kennung auf<br />
Über- und Unterfrequenz in unmittelbarer Nähe zum Netzverknüpfungspunkt (z.B.<br />
zentraler Zählerplatz) erfolgen. Kombinierte Geräte sind zulässig. Eine jederzeit zugängliche<br />
Netztrennstelle nach DIN VDE 0100-551 ist zu errichten.<br />
Zur einfachen Einstellbarkeit und Prüfbarkeit der Schutzrelais ist eine Prüfklemmleiste<br />
nach der VDEW-<strong>Richtlinie</strong> „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“<br />
(2.4.3) einzubauen. Die Einstellung und Prüfung der Schutzrelais hat durch den Anlagenerrichter<br />
zu erfolgen und ist durch ein entsprechendes Prüfprotokoll zu belegen.<br />
Der zuständige Netzbetreiber behält sich vor die Einstellwerte zu überprüfen.<br />
Die Schutzrelais haben direkt auf den Kuppelschalter zu wirken, welcher eine allpolige<br />
galvanische Trennung sicherstellt. Ist kein Inselbetrieb vorgesehen, darf für eine der<br />
beiden Schalteinrichtungen der Generatorschalter verwendet werden.<br />
Die in Tabelle 1 genannten Auslösezeiten gelten für den Zeitraum vom Fehlereintritt<br />
bis zum vollständigen Öffnen des Kuppelschalters.<br />
Tabelle 1: Einstellwerte für den konventionellen Entkupplungsschutz von Erzeugungsanlagen<br />
nach VDEW-<strong>Richtlinie</strong><br />
Einstellwert Grenze Auslösezeit<br />
Spannungsrückgang U< U ≤ 0,8xUN ≤ 200 ms<br />
Spannungssteigerung U>> U ≥ 1,15xUN ≤ 200 ms<br />
Spannungssteigerung U> U ≥ 1,10xUN *) ≤ 200 ms<br />
Frequenzrückgang f< f < 47,5 Hz ≤ 200 ms<br />
Frequenzsteigerung f> f > 50,4 Hz ≤ 200 ms<br />
*) Es handelt sich um einen 10-Minuten-Mittelwert der Spannung.<br />
Der Bereich der Netzentkopplung (Netzschutz, Kuppelschalter, Prüfklemmleiste) muss<br />
plombierbar ausgeführt sein.<br />
Bei Anlagen mit einer Nennscheinleistung bis 30 kVA kann die Netzentkupplung als<br />
selbsttätig wirkende Schaltstelle nach DIN V VDE V 0126-1-1 ausgeführt werden. In<br />
diesem Fall kann auf die jederzeit zugängliche Netztrennstelle nach DIN VDE 0100-<br />
551 verzichtet werden.
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />
Niederspannungsnetz<br />
Januar 2012<br />
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Für die die selbsttätig wirkende Schaltstelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
einer unabhängigen, akkreditierten Prüfstelle erforderlich.<br />
Der Ausfall der Hilfsspannung der Schutzeinrichtung muss zum unverzögerten Auslösen<br />
des Kuppelschalters führen.<br />
Betrieb<br />
Der Anlagenerrichter, Planer und Betreiber verpflichtet sich mit der Anmeldung und Inbetriebnahme<br />
die nachstehend aufgeführten Grundsätze, Regeln und <strong>Richtlinie</strong>n einzuhalten:<br />
• Der Anlagenbetreiber wird seine Anlage so betreiben, dass seine Blindstromentnahme<br />
aus dem Netz des Netzbetreibers nach Vorgabe des Netzbetreibers<br />
erfolgt. Der Wert des cos(φ) kann zwischen 0,9 untererregt und 1 liegen<br />
und/oder als Kennlinie dargestellt werden.<br />
• Der Anlagenbetreiber wird auf seine Kosten in Abstimmung mit dem Netzbetreiber<br />
zur Einhaltung des vorgenannten Leistungsfaktors gegebenenfalls eine seinen<br />
tatsächlichen Belastungsverhältnissen angepasste ausreichende Blindstromkompensation<br />
durchführen.<br />
cos φ<br />
0,9<br />
1<br />
0,9<br />
übererregt<br />
0,2 0,5 3<br />
1<br />
2<br />
untererregt<br />
1<br />
• Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Änderung der Erzeugungsanlage müssen<br />
den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten<br />
Regeln der Technik entsprechend durchgeführt werden.<br />
P/P N<br />
PN : Nennleistung<br />
P: aktuelle Leistung<br />
Beispielkennlinien mit 2 Stützpunkten<br />
Beispielkennlinien mit 3 Stützpunkten<br />
1<br />
2 3
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />
Niederspannungsnetz<br />
Anlage 1: Schaltbild Überschusseinspeisung<br />
Januar 2012<br />
PNG 10/15<br />
Für die Belegung des zweiten Zählerplatzes in einem Zählerfeld sind die Regelungen<br />
der <strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten.<br />
Altanlagen mit Dreipunktbefestigung können mit einer Adapterplatte (BKE-M) für die<br />
Aufnahme eines elektronischen Haushaltszählers (eHZ) ausgerüstet werden.
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />
Niederspannungsnetz<br />
Anlage 2: Zählerplatzverdrahtung Überschusseinspeisung<br />
Januar 2012<br />
PNG 11/15<br />
Werden die Zählerplätze in Altanlagen mit Adapterplatte (BKE-M) ausgerüstet, so ist<br />
die Zugangsseite (schwarz) auf die Klemmen 1, 4 und 7 und die Abgangsseite (braun)<br />
auf die Klemmen 3, 6 und 9 aufzulegen.<br />
Bei Verwendung eines privaten Ferrariszählers als Erzeugungszähler ist die Zugangsseite<br />
(schwarz) auf die Klemmen 3, 6 und 9 und die Abgangsseite (braun) auf die<br />
Klemmen 1, 4 und 7 aufzulegen.
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />
Niederspannungsnetz<br />
Anlage 3: Schaltbild Direkteinspeisung<br />
Januar 2012<br />
PNG 12/15<br />
Für die Belegung des zweiten Zählerplatzes in einem Zählerfeld sind die Regelungen<br />
der <strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten.<br />
Altanlagen mit Dreipunktbefestigung können mit einer Adapterplatte (BKE-M) für die<br />
Aufnahme eines eHZ ausgerüstet werden.
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />
Niederspannungsnetz<br />
Anlage 4: Zählerplatzverdrahtung Direkteinspeisung<br />
Januar 2012<br />
PNG 13/15<br />
Wird in Altanlagen der Zählerplatz des Lieferzählers mit einer Adapterplatte (BKE-M)<br />
ausgerüstet, so ist die Zugangsseite (schwarz) auf die Klemmen 1, 4 und 7 und die<br />
Abgangsseite (braun) auf die Klemmen 3, 6 und 9 aufzulegen.<br />
Bei Verwendung eines privaten Ferrariszählers ist die Zugangsseite (schwarz) auf die<br />
Klemmen 3, 6 und 9 und die Abgangsseite (braun) auf die Klemmen 1, 4 und 7 aufzulegen.
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />
Niederspannungsnetz<br />
Anlage 5: Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung<br />
L1<br />
L2<br />
L3<br />
N<br />
ZPK5-S<br />
Dämpfungswiderstand<br />
0,4 Ohm<br />
im Zählerschrank ( Deppe - Gehäuse )<br />
A1 A3 A4 A6 A7 A9 A2 A5 A8 H1 H1 H1 H2A H2 H2 A1<br />
k l k l k l L1 L2 L3 H1 H2 N<br />
1 2 3 4 5 6<br />
k l k l k l<br />
K L K L K<br />
Übersichtsplan eines Zählerplatzes (Deppe-Schrank)<br />
L<br />
7 x 4 2<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
7 x 2,5 2<br />
10 A<br />
Die Messleitungen<br />
sind als Kabel<br />
NYY oder NYM mit<br />
bezifferten Adern<br />
auszuführen.<br />
Die Querschnitte<br />
gelten für einfache<br />
Längen bis 25 m.<br />
Januar 2012<br />
PNG 14/15<br />
Der Sicherungsautomat<br />
darf nur über die 0,4 Ohm-<br />
Dämpfungswiderstände an<br />
die K-Seite der<br />
Stromwandler<br />
angeschlossen werden!
Anlage 6: Geltungsbereich<br />
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />
Niederspannungsnetz<br />
Januar 2012<br />
PNG 15/15<br />
Diese <strong>Richtlinie</strong> wurde von Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH erstellt und gilt beim Anschluss<br />
von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers.<br />
Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH www.Pfalzwerke-Netzgesellschaft.de<br />
Ansprechpartner, weitere Informationen und Formulare sind auf der Homepage des<br />
Netzbetreibers abrufbar.