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Technische Richtlinie

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Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH Postfach 21 73 65 67073 Ludwigshafen<br />

Sitz der Gesellschaft:<br />

Pfalzwerke<br />

Netzgesellschaft mbH<br />

Kurfürstenstraße 29<br />

67061 Ludwigshafen<br />

Telefon: 0621 58 5 -2301<br />

Telefax: 0621 585-2960<br />

www.pfalzwerkenetzgesellschaft.de<br />

<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dieter Sroka<br />

Registergericht:<br />

Amtsgericht<br />

Ludwigshafen am Rhein<br />

HRB 60707<br />

USt-IdNr: DE 149145804<br />

Stand: April 2011<br />

Bankverbindungen:<br />

Kreissparkasse Rhein-Pfalz<br />

Konto-Nr. 69799, BLZ 545 501 20<br />

IBAN-Nr. DE 7554550120000069799


Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz<br />

Januar 2012<br />

PNG 2/15<br />

Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................... 1<br />

Allgemeines ................................................................................................................................ 3<br />

Anmeldung einer Erzeugungsanlage ......................................................................................... 3<br />

Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage ................................................................................. 4<br />

Einspeisemanagement (§ 6, EEG) ............................................................................................. 5<br />

Messung ..................................................................................................................................... 5<br />

Anschluss gemäß VDEW-<strong>Richtlinie</strong> „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ ..... 6<br />

Inbetriebsetzung ......................................................................................................................... 6<br />

Netzanschluss ............................................................................................................................ 6<br />

Netzentkupplung ......................................................................................................................... 8<br />

Betrieb ........................................................................................................................................ 9<br />

Anlage 1: Schaltbild Überschusseinspeisung ........................................................................... 10<br />

Anlage 2: Zählerplatzverdrahtung Überschusseinspeisung ..................................................... 11<br />

Anlage 3: Schaltbild Direkteinspeisung .................................................................................... 12<br />

Anlage 4: Zählerplatzverdrahtung Direkteinspeisung ............................................................... 13<br />

Anlage 5: Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung ........................................................ 14<br />

Anlage 6: Geltungsbereich ....................................................................................................... 15


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz<br />

Januar 2012<br />

PNG 3/15<br />

Allgemeines<br />

Der Netzanschluss einer Erzeugungsanlage erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen<br />

der VDE,- VDEW-, VDN-, FNN- und BDEW-<strong>Richtlinie</strong>n, sowie deren Ergänzungen,<br />

insbesondere:<br />

- Anwendungsregel VDE-AR-N 4105<br />

- <strong>Technische</strong> Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz<br />

- <strong>Technische</strong> Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen<br />

- <strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong> für Anschlussschränke im Freien<br />

sowie der jeweils gültigen DIN-Normen, DIN VDE-Normen und Unfallverhütungsvorschriften.<br />

Darüber hinaus sind die Ergänzungen des Netzbetreibers zu beachten.<br />

Anmeldung einer Erzeugungsanlage<br />

Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage muss schriftlich durch den Anschlussnehmer<br />

erfolgen. Alternativ kann der Anschlussnehmer einen Anlagenplaner und/oder den ausführenden<br />

Anlagenerrichter für die Abwicklung bevollmächtigen (z.B. Elektrohandwerker,<br />

bzw. -installateur). Die Anmeldung muss für eine zügige Bearbeitung nachstehend<br />

aufgeführte Dokumente und Informationen enthalten:<br />

- PW-Vordruck „I. Anmeldung einer Erzeugungsanlage“<br />

- Lageplan mit Flurstücksnummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen<br />

des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen<br />

(Maßstab 1:500 bzw. 1:1000). Die Zuordnung der Solarmodule zu den Dachflächen<br />

muss eindeutig und mit Angabe der Summenmodulleistung aus dem Lageplan<br />

hervorgehen.<br />

Nach Eingang der beiden genannten Anmeldeunterlagen wird eine Netzverträglichkeitsprüfung<br />

durchgeführt.<br />

Dies hat zum Ziel, den idealen Netzverknüpfungspunkt der Erzeugungsanlage mit dem<br />

Netz der öffentlichen Versorgung festzulegen. Grundlage ist das Prinzip des sicheren<br />

Netzbetriebes, sowie die netztechnisch und wirtschaftlich kostengünstigste Variante.<br />

Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind insbesondere die Vorgaben des EEG zu<br />

beachten.<br />

Das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung wird dem Anschlussnehmer schriftlich<br />

mitgeteilt.<br />

Übersteigt die Summe aller Erzeugungsanlagen an einem Netzanschlusspunkt 30 kW,<br />

ist die Netzverträglichkeitsprüfung durch die Pfalzwerke AG kostenpflichtig. Zur Erstel-


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz<br />

lung einer befristeten Leistungszusage ist das entsprechende Auftragsblatt (PW-<br />

Vordruck IV.) vollständig ausgefüllt einzureichen.<br />

Januar 2012<br />

PNG 4/15<br />

Je nach Anlagenart und -größe kann die Bearbeitung dieser Netzanfrage ca. 6 Wochen<br />

in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Zusage durch den Netzbetreiber wird für 6<br />

Monate die entsprechende Kapazität - ausgehend vom Datum der schriftlichen<br />

Einspeisezusage - für diese Erzeugungsanlage reserviert. Nach Ablauf von 6 Monaten<br />

verfällt die Leistungszusage. Bei Änderung der Anlagen und/oder der Leistung ist eine<br />

erneute Anfrage beim Netzbetreiber zu stellen.<br />

Diese Vorgehensweise ist für eine schnelle, zuverlässige sowie diskriminierungsfreie<br />

Bearbeitung und Netzanbindung weiterer Erzeugungsanlagen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung<br />

des Grundsatzes einer sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung<br />

unerlässlich.<br />

Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage<br />

Zur Inbetriebsetzung sind folgende Unterlagen einzureichen:<br />

- PW-Vordruck „II. Inbetriebsetzungsauftrag einer Erzeugungsanlage“<br />

- Das vollständig ausgefüllte „Datenblatt für Erzeugungsanlagen" F.2 der<br />

VDE-AR-N 4105<br />

- für alle Erzeugungseinheiten Prüfbericht F.3 und Konformitätsnachweis G.2 der<br />

VDE-AR-N 4105<br />

- für den NA-Schutz Prüfbericht F.4 und Konformitätsnachweis G.3 der<br />

VDE-AR-N 4105<br />

- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz<br />

mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung<br />

der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze<br />

(auch dezentrale Zählerplätze)<br />

Der Anlagenbetreiber stellt durch Terminabsprache mindestens 6 Werktage vor geplanter<br />

Abnahme sicher, dass der verantwortliche Anlagenerrichter (z.B. Elektrohandwerker,<br />

bzw. -installateur) zwecks Anlagenprüfung vor Ort ist.<br />

Das Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen F.1 ist dem Netzbetreiber spätestens<br />

bei der Installation der Abrechnungsmessung ausgefüllt und unterschrieben zu<br />

übergeben.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz<br />

Januar 2012<br />

PNG 5/15<br />

Einspeisemanagement (§ 6, EEG)<br />

Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens<br />

30 kW können<br />

- das Einspeisemanagement mittels Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE)<br />

umsetzen oder<br />

- eine generelle Begrenzung der Einspeisewirkleistung auf 70 % der installierten<br />

Leistung vornehmen (vereinfachtes Verfahren). Dies ist bereits auf der Anmeldung<br />

(PW-Vordruck I.) anzugeben.<br />

Erfolgt keine Angabe, wird standardmäßig unterstellt, dass die Variante mittels Tonfrequenzrundsteuerempfänger<br />

(TRE) umgesetzt wird.<br />

Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung zwischen<br />

30 kW und höchstens 100 kW müssen die Variante mittels Tonfrequenzrundsteuerempfänger<br />

(TRE) umsetzen.<br />

Bei Erzeugungsanlagen (EEG- und KWK-Anlagen) mit einer installierten Leistung von<br />

mehr als 100 kW wird das Einspeisemanagement wie folgt umgesetzt:<br />

- Alle Anlagen können mittels Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) bzgl. ihrer<br />

Einspeiseleistung in vier Stufen gesteuert werden (100% - 60% - 30% - 0%)<br />

- Die Ist-Einspeiseleistung wird mittels Lastgangzähler abgerufen<br />

Das Angebot/die Bezugsadresse für den Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) wird<br />

dem Anlagenbetreiber mit der Leistungszusage übermittelt. Für die Installation und den<br />

Betrieb des TRE ist der Anlagenbetreiber verantwortlich. Die Verbindungen zwischen<br />

dem TRE und den vorgesehenen Schnittstellen der Anlage oder Steuereinheit zur<br />

Sollwertvorgabe der Einspeiseleistung werden vom Anlagenbetreiber entsprechend<br />

hergestellt.<br />

Messung<br />

Der Aufbau der Messeinrichtungen ergibt sich aus dem EEG bzw. KWK-G. Der Aufbau<br />

der Messstelle hat nach der VDE-AR-N 4101 und den <strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen<br />

zu erfolgen.<br />

Bei Strömen größer 63A (40 kW) ist immer eine halbindirekte Wandlermessung vorzusehen.<br />

Der genaue Aufbau ist im Vorfeld mit dem zuständigen Netzbetreiber abzusprechen.<br />

Messstellenbetrieb und Messung müssen durch einen Messstellenbetreiber gemäß<br />

§ 21, EnWG durchgeführt werden.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz<br />

Januar 2012<br />

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Anschluss gemäß VDEW-<strong>Richtlinie</strong> „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“<br />

Neben der VDE-AR-N 4105 darf die VDEW-<strong>Richtlinie</strong> „Eigenerzeugungsanalgen am<br />

Niederspannungsnetz“ für alle Erzeugungsanalgen (außer Photovoltaikanlagen) noch<br />

bis zum 1. Juli 2012 angewendet werden. Dann gelten zusätzlich zur VDEW-<strong>Richtlinie</strong><br />

nachfolgende Bestimmungen, sofern Sie von den oben aufgeführten Bestimmungen<br />

abweichen.<br />

Inbetriebsetzung<br />

Bis spätestens mit dem Inbetriebsetzungsantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:<br />

• PW-Vordruck „II. Inbetriebsetzungsauftrag einer Erzeugungsanlage“<br />

• Die Konformitätserklärung zur VDEW-<strong>Richtlinie</strong> Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.<br />

• Bei Einsatz einer selbsttätig wirkenden Schaltstelle zwischen einer netzparallelen<br />

Erzeugungsanlage und dem öffentlichen Niederspannungsnetz die zugehörige<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach DIN V VDE V 0126-1-1 eines unabhängigen<br />

Prüfinstituts.<br />

• Einen Übersichtsschaltplan der gesamten technischen Anlage bis zum zentralen<br />

Zählerplatz mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel sowie Schutz- und Messeinrichtung.<br />

Bei Anlagenerweiterungen ist die Gesamtanlage darzustellen.<br />

Der Anlagenbetreiber stellt durch Terminabsprache mindestens 6 Werktage vor geplanter<br />

Abnahme sicher, dass zur Abnahme der verantwortliche Anlagenerrichter (z.B.<br />

Elektrohandwerker, bzw. -installateur) zwecks Anlagenprüfung vor Ort ist.<br />

Mit dem Mitarbeiter des Netzbetreibers oder dessen Beauftragten ist abzustimmen, ob<br />

dieser bei der Inbetriebnahme vor Ort ist, oder zu einem späteren Zeitpunkt die Verplombung<br />

der Zähl- und Schutzeinrichtung, sowie Sichtung der Anlage vornimmt.<br />

Netzanschluss<br />

Zur Begrenzung von Spannungsunsymmetrien dürfen Eigenerzeugungsanlagen nur<br />

bis zu einer Leistung von 4,6 kVA an einem Außenleiter angeschlossen werden. Beim<br />

Anschluss einer oder mehrerer einphasiger Erzeugungsanlagen an einem Netzverknüpfungspunkt<br />

wird die Zuordnung zu den drei Außenleitern vom zuständigen Netzbetreiber<br />

vorgegeben. Einspeiseleistungen an einem Verknüpfungspunkt, die<br />

3 x 4,6 kVA überschreiten sind als symmetrischer dreiphasiger Anschluss auszuführen.


Anschlussbeispiel für dreiphasigen Anschluss<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

3~ 3~<br />

=<br />

=<br />

~<br />

G<br />

> 13,8kVA > 13,8kVA<br />

3~<br />

> 13,8kVA<br />

<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz<br />

Zur Überwachung der Symmetrie ist ein Symmetrieschutz bei<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

Anschlussbeispiel für ein- und dreiphasigen Anschluss<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

~<br />

=<br />

=4,6kVA<br />

G<br />

1~<br />

=4,6kVA<br />

3~<br />

=<br />

> 4,6kVA<br />

Anschlussbeispiel für einphasigen Anschluss<br />

~<br />

=<br />

≤ 4,6kVA G<br />

1~<br />

≤ 4,6kVA<br />

=<br />

~<br />

~<br />

≤ 4,6kVA<br />

Januar 2012<br />

PNG 7/15<br />

• Neuanlagen und Anlagenerweiterungen mit einer Gesamtleistung<br />

> 13,8 kVA und Bauart bedingter (z.B. Toleranzen, Beschattung,<br />

EZE-Auswahl, …) max. möglicher Unsymmetrie > 4,6 kVA<br />

• Anlagenerweiterungen mit einer Gesamtleistung < 13,8 kVA, wenn die<br />

Unsymmetrie von ≤ 4,6 kVA aufgrund der Wechselrichtergrößen im Betrieb<br />

nicht grundsätzlich eingehalten werden kann<br />

vorzusehen, der die Ströme im Neutralleiter überwacht und bei Grenzwertverletzung<br />

(Überschreitung der Unsymmetrie von 4,6 kVA zwischen Außenleitern) die Erzeugungsanlage<br />

vom Netz trennt. (Ian = 22 A, tAUS = 0,5 s, tWIEDER-EIN = 30 s)<br />

Das Relais mit Schütz, sowie die Wandler mit Klemmleiste(n) sind plombierbar auszuführen.<br />

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei Erzeugungsanlagen > 30 kVA<br />

immer eine jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion erforderlich ist und die<br />

selbsttätig wirkende Schaltstelle deaktiviert und durch einen zentralen Spannungs- und<br />

Frequenschutz ersetzt wird. Der Schutz ist in unmittelbarer Nähe zum Netzverknüpfungspunkt<br />

(z.B. zentraler Zählerplatz) einzubauen.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz<br />

Januar 2012<br />

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Netzentkupplung<br />

Zum Schutz des Netzes ist vom Anlagenbetreiber eine Netzentkupplung vorzusehen.<br />

Der Netzschutz muss gemäß Tabelle 1 und nach der VDEW-<strong>Richtlinie</strong> „Erzeugungsanlagen<br />

am Niederspannungsnetz“ (2.1.2, 2.4.2 und 2.4.2.1) durch ein Spannungsrelais<br />

mit Kennung auf Über- und Unterspannung, sowie ein Frequenzrelais mit Kennung auf<br />

Über- und Unterfrequenz in unmittelbarer Nähe zum Netzverknüpfungspunkt (z.B.<br />

zentraler Zählerplatz) erfolgen. Kombinierte Geräte sind zulässig. Eine jederzeit zugängliche<br />

Netztrennstelle nach DIN VDE 0100-551 ist zu errichten.<br />

Zur einfachen Einstellbarkeit und Prüfbarkeit der Schutzrelais ist eine Prüfklemmleiste<br />

nach der VDEW-<strong>Richtlinie</strong> „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“<br />

(2.4.3) einzubauen. Die Einstellung und Prüfung der Schutzrelais hat durch den Anlagenerrichter<br />

zu erfolgen und ist durch ein entsprechendes Prüfprotokoll zu belegen.<br />

Der zuständige Netzbetreiber behält sich vor die Einstellwerte zu überprüfen.<br />

Die Schutzrelais haben direkt auf den Kuppelschalter zu wirken, welcher eine allpolige<br />

galvanische Trennung sicherstellt. Ist kein Inselbetrieb vorgesehen, darf für eine der<br />

beiden Schalteinrichtungen der Generatorschalter verwendet werden.<br />

Die in Tabelle 1 genannten Auslösezeiten gelten für den Zeitraum vom Fehlereintritt<br />

bis zum vollständigen Öffnen des Kuppelschalters.<br />

Tabelle 1: Einstellwerte für den konventionellen Entkupplungsschutz von Erzeugungsanlagen<br />

nach VDEW-<strong>Richtlinie</strong><br />

Einstellwert Grenze Auslösezeit<br />

Spannungsrückgang U< U ≤ 0,8xUN ≤ 200 ms<br />

Spannungssteigerung U>> U ≥ 1,15xUN ≤ 200 ms<br />

Spannungssteigerung U> U ≥ 1,10xUN *) ≤ 200 ms<br />

Frequenzrückgang f< f < 47,5 Hz ≤ 200 ms<br />

Frequenzsteigerung f> f > 50,4 Hz ≤ 200 ms<br />

*) Es handelt sich um einen 10-Minuten-Mittelwert der Spannung.<br />

Der Bereich der Netzentkopplung (Netzschutz, Kuppelschalter, Prüfklemmleiste) muss<br />

plombierbar ausgeführt sein.<br />

Bei Anlagen mit einer Nennscheinleistung bis 30 kVA kann die Netzentkupplung als<br />

selbsttätig wirkende Schaltstelle nach DIN V VDE V 0126-1-1 ausgeführt werden. In<br />

diesem Fall kann auf die jederzeit zugängliche Netztrennstelle nach DIN VDE 0100-<br />

551 verzichtet werden.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz<br />

Januar 2012<br />

PNG 9/15<br />

Für die die selbsttätig wirkende Schaltstelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

einer unabhängigen, akkreditierten Prüfstelle erforderlich.<br />

Der Ausfall der Hilfsspannung der Schutzeinrichtung muss zum unverzögerten Auslösen<br />

des Kuppelschalters führen.<br />

Betrieb<br />

Der Anlagenerrichter, Planer und Betreiber verpflichtet sich mit der Anmeldung und Inbetriebnahme<br />

die nachstehend aufgeführten Grundsätze, Regeln und <strong>Richtlinie</strong>n einzuhalten:<br />

• Der Anlagenbetreiber wird seine Anlage so betreiben, dass seine Blindstromentnahme<br />

aus dem Netz des Netzbetreibers nach Vorgabe des Netzbetreibers<br />

erfolgt. Der Wert des cos(φ) kann zwischen 0,9 untererregt und 1 liegen<br />

und/oder als Kennlinie dargestellt werden.<br />

• Der Anlagenbetreiber wird auf seine Kosten in Abstimmung mit dem Netzbetreiber<br />

zur Einhaltung des vorgenannten Leistungsfaktors gegebenenfalls eine seinen<br />

tatsächlichen Belastungsverhältnissen angepasste ausreichende Blindstromkompensation<br />

durchführen.<br />

cos φ<br />

0,9<br />

1<br />

0,9<br />

übererregt<br />

0,2 0,5 3<br />

1<br />

2<br />

untererregt<br />

1<br />

• Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Änderung der Erzeugungsanlage müssen<br />

den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten<br />

Regeln der Technik entsprechend durchgeführt werden.<br />

P/P N<br />

PN : Nennleistung<br />

P: aktuelle Leistung<br />

Beispielkennlinien mit 2 Stützpunkten<br />

Beispielkennlinien mit 3 Stützpunkten<br />

1<br />

2 3


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz<br />

Anlage 1: Schaltbild Überschusseinspeisung<br />

Januar 2012<br />

PNG 10/15<br />

Für die Belegung des zweiten Zählerplatzes in einem Zählerfeld sind die Regelungen<br />

der <strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten.<br />

Altanlagen mit Dreipunktbefestigung können mit einer Adapterplatte (BKE-M) für die<br />

Aufnahme eines elektronischen Haushaltszählers (eHZ) ausgerüstet werden.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz<br />

Anlage 2: Zählerplatzverdrahtung Überschusseinspeisung<br />

Januar 2012<br />

PNG 11/15<br />

Werden die Zählerplätze in Altanlagen mit Adapterplatte (BKE-M) ausgerüstet, so ist<br />

die Zugangsseite (schwarz) auf die Klemmen 1, 4 und 7 und die Abgangsseite (braun)<br />

auf die Klemmen 3, 6 und 9 aufzulegen.<br />

Bei Verwendung eines privaten Ferrariszählers als Erzeugungszähler ist die Zugangsseite<br />

(schwarz) auf die Klemmen 3, 6 und 9 und die Abgangsseite (braun) auf die<br />

Klemmen 1, 4 und 7 aufzulegen.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz<br />

Anlage 3: Schaltbild Direkteinspeisung<br />

Januar 2012<br />

PNG 12/15<br />

Für die Belegung des zweiten Zählerplatzes in einem Zählerfeld sind die Regelungen<br />

der <strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten.<br />

Altanlagen mit Dreipunktbefestigung können mit einer Adapterplatte (BKE-M) für die<br />

Aufnahme eines eHZ ausgerüstet werden.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz<br />

Anlage 4: Zählerplatzverdrahtung Direkteinspeisung<br />

Januar 2012<br />

PNG 13/15<br />

Wird in Altanlagen der Zählerplatz des Lieferzählers mit einer Adapterplatte (BKE-M)<br />

ausgerüstet, so ist die Zugangsseite (schwarz) auf die Klemmen 1, 4 und 7 und die<br />

Abgangsseite (braun) auf die Klemmen 3, 6 und 9 aufzulegen.<br />

Bei Verwendung eines privaten Ferrariszählers ist die Zugangsseite (schwarz) auf die<br />

Klemmen 3, 6 und 9 und die Abgangsseite (braun) auf die Klemmen 1, 4 und 7 aufzulegen.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz<br />

Anlage 5: Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

N<br />

ZPK5-S<br />

Dämpfungswiderstand<br />

0,4 Ohm<br />

im Zählerschrank ( Deppe - Gehäuse )<br />

A1 A3 A4 A6 A7 A9 A2 A5 A8 H1 H1 H1 H2A H2 H2 A1<br />

k l k l k l L1 L2 L3 H1 H2 N<br />

1 2 3 4 5 6<br />

k l k l k l<br />

K L K L K<br />

Übersichtsplan eines Zählerplatzes (Deppe-Schrank)<br />

L<br />

7 x 4 2<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

7 x 2,5 2<br />

10 A<br />

Die Messleitungen<br />

sind als Kabel<br />

NYY oder NYM mit<br />

bezifferten Adern<br />

auszuführen.<br />

Die Querschnitte<br />

gelten für einfache<br />

Längen bis 25 m.<br />

Januar 2012<br />

PNG 14/15<br />

Der Sicherungsautomat<br />

darf nur über die 0,4 Ohm-<br />

Dämpfungswiderstände an<br />

die K-Seite der<br />

Stromwandler<br />

angeschlossen werden!


Anlage 6: Geltungsbereich<br />

<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz<br />

Januar 2012<br />

PNG 15/15<br />

Diese <strong>Richtlinie</strong> wurde von Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH erstellt und gilt beim Anschluss<br />

von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers.<br />

Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH www.Pfalzwerke-Netzgesellschaft.de<br />

Ansprechpartner, weitere Informationen und Formulare sind auf der Homepage des<br />

Netzbetreibers abrufbar.

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