Netzanschlussvertrag Niederspannung (NAV) - Pfalzwerke
Netzanschlussvertrag Niederspannung (NAV) - Pfalzwerke
Netzanschlussvertrag Niederspannung (NAV) - Pfalzwerke
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Vertrag über den Netzanschluss an das <strong>Niederspannung</strong>snetz<br />
Zwischen<br />
Geschäftspartner-Nr.:<br />
im folgenden - Kunde - genannt<br />
Vertragskonto-Nr.:<br />
und<br />
<strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
Kurfürstenstraße 29<br />
67061 Ludwigshafen<br />
im folgenden - Netzbetreiber - genannt<br />
wird folgender Vertrag über den Anschluss von elektrischen Anlagen des Kunden an das<br />
<strong>Niederspannung</strong>snetz des Netzbetreibers geschlossen:<br />
1. Entnahmestelle<br />
An folgender(n) Entnahmestelle(n) des Kunden bzw. Übergabestelle(n) im<br />
<strong>Niederspannung</strong>snetz des Netzbetreibers sind elektrische Anlagen des Kunden an das<br />
Netz des Netzbetreibers angeschlossen, bzw. stellt der Netzbetreiber<br />
Netzanschlussleistung zur Verfügung:<br />
• Entnahmestelle:<br />
• Anschrift der Entnahmestelle:<br />
• Spannnungsebene der Entnahmestelle: <strong>Niederspannung</strong><br />
• Spannungsebene der Messung: <strong>Niederspannung</strong><br />
• Messeinrichtung: registrierende Lastgangmessung<br />
• Netzanschlussleistung: kVA<br />
Die Anschlussanlage des ‚Netzbetreibers‘ endet an den Abgangsklemmen der<br />
Hausanschlusssicherungen.<br />
2. Mess- und Steuereinrichtungen<br />
Es ist Aufgabe des Netzbetreibers, die für die Abrechnung der Netznutzer relevanten<br />
Verbrauchsdaten zu erfassen, zu verarbeiten und an die berechtigten Stellen<br />
weiterzuleiten. Der Netzbetreiber legt Art, Umfang und Anbringungsort der<br />
Messeinrichtung fest, dabei sind die berechtigten Interessen des Kunden zu wahren. Die<br />
Erfassung der an der Entnahmestelle entnommenen elektrischen Wirk- und Blindarbeit<br />
erfolgt bei Entnahmestellen mit einem Strom-Jahresverbrauch von mehr als 100.000<br />
kWh durch Messeinrichtungen mit fortlaufender Registrierung der ¼-h-<br />
Leistungsmittelwerte (registrierende Lastgangmessung).<br />
Sitz der Gesellschaft:<br />
<strong>Pfalzwerke</strong><br />
Netzgesellschaft mbH<br />
Kurfürstenstraße 29<br />
67061 Ludwigshafen<br />
Telefon: 0621 58 5 -2300<br />
Telefax: 0621 585-2960<br />
www.pfalzwerke.de<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dieter Sroka<br />
Registergericht:<br />
Amtsgericht<br />
Ludwigshafen am Rhein<br />
HRB 60707<br />
Steuernummer: 27/677/0001/4<br />
USt-IdNr: DE 149145804<br />
Bankverbindungen:<br />
Kreissparkasse Rhein-Pfalz<br />
Konto-Nr. 69799, BLZ 545 501 20<br />
IBAN-Nr. DE 7554550120000069799
Seite 2 des Vertrages über den Netzanschluss an das <strong>Niederspannung</strong>snetz<br />
Der Netzbetreiber stellt die für die Abrechnung relevanten Zählwerte mittels einer<br />
Einrichtung zur Fernabfrage fest. Die so fernabgelesenen Werte bilden die Grundlage<br />
für die Abrechnung.<br />
Der Kunde stellt in unmittelbarer Nähe zur Messeinrichtung einen geeigneten<br />
Kommunikationsanschluss für die Fernablesung der Messwerte kostenfrei zur Verfügung<br />
(in der Regel Zugang zum Telefon-Festnetz sowie eine Netzsteckdose) und trägt dafür<br />
Sorge, dass diese ohne Einschränkungen betrieben werden kann.<br />
Bei fehlendem, gestörtem oder nicht termingerecht verfügbarem<br />
Telekommunikationsanschluss legt der Netzbetreiber das Verfahren zur Ablesung fest.<br />
In der Regel erfolgt dann der Einsatz eines GSM-Modems. Die entsprechenden<br />
Mehraufwendungen werden in Rechnung gestellt.<br />
3. Vertragsgrundlagen<br />
a. Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen<br />
Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in <strong>Niederspannung</strong> (<strong>Niederspannung</strong>sanschlussverordnung<br />
- <strong>NAV</strong>) v. 01.11.2006 (BGBl T1.Nr 50,S.2477) nebst der zum<br />
Zeitpunkt der Ausführung des Anschlusses gültigen Ergänzenden Bedingungen der<br />
<strong>Pfalzwerke</strong> zur <strong>NAV</strong>.<br />
b. Die jeweils gültigen "Technischen Anschlussbedingungen für Starkstromanlagen mit<br />
Betriebsspannungen unter 1000 V" (TAB), den VDE-Bestimmungen, sowie alle<br />
einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen.<br />
4. Vertragslaufzeit<br />
Der Vertrag beginnt mit dem<br />
und läuft auf unbestimmte Zeit.<br />
, den Ludwigshafen am Rhein, den<br />
<strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
Netzvertrieb<br />
............................................................ .........................................................................<br />
Kunde