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Auftrag zur Stromlieferung “visavi privat L“

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Die im Vertrag genannten Bruttopreise enthalten insbesondere folgende Kosten (jeweils netto):(Stand 01.01.2011)• Netzkosten 4,95 ct./kWh zzgl. Messeinrichtung (Eintarifzähler: 20,94 €/Jahr)• Stromsteuer (2,05 ct./kWh)• Konzessionsabgabe(bei <strong>Stromlieferung</strong>en in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 1,32 ct./kWh,bis 100.000 Einwohner 1,59 ct./kWh)• Umlagen nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz z.Zt. 3,53 ct./kWh)• KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,03 ct./kWh)• die Umsatzsteuer von z.Zt. 19 %.


Für Ihre Unterlagen<strong>Auftrag</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stromlieferung</strong> “visavi <strong>privat</strong> L“an die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Kurfürstenstrasse 29, 67061 Ludwigshafen (im Folgenden „PFALZWERKE“ genannt)Name Vorname GeschäftspartnernummerStraßeVertragskontonummerPLZ, OrtZählernummere-MailZählerstandTelefon (für Rückfragen)GeburtsdatumVerbrauchsstelle: Straße, PLZ, Ort(falls abweichend von obiger Anschrift)1. Preise (Stand: 01.01.2011)Für die Lieferung von elektrischer Energie mit einer Spannung von etwa 230/400 Volt und einer Frequenz von 50 Hertz an der vereinbartenVerbrauchsstelle sollen die unten genannten Preise vereinbart und in Rechnung gestellt werden. Sie erhalten eine Preisgarantievon 12 Monaten ab Vertragsschluss, davon ausgenommen sind Änderungen durch Umsatz- und/oder Stromsteuer, durch Änderungender EEG-Umlage sowie durch eventuelle neue Steuern im Sinne von Ziffer 9 der beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).Jahresverbrauch 0 – 4.500 kWh Jahresverbrauch über 4.500 kWhNettopreis Bruttopreis Nettopreis BruttopreisVerbrauchspreis: 18,55 ct./kWh 22,07 ct./kWh Verbrauchspreis: 20,85 ct./kWh 24,81 ct./kWhGrundpreis: 103,45 €/Jahr 123,11 €/Jahr Grundpreis: 0 €/Jahr 0 €/Jahr2. Zahlungsweise Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss „visavi <strong>privat</strong> L“.Die PFALZWERKE werden ermächtigt, die Forderungen aus diesem Vertrag per Lastschrift einzuziehen von:Kontonummer Bankleitzahl BankinstitutVorname, Name des KontoinhabersUnterschrift des Kontoinhabers3. Beginn und Laufzeit der <strong>Stromlieferung</strong>Nach Eingang des <strong>Auftrag</strong>es werden die PFALZWERKE den <strong>Auftrag</strong> prüfen und im Falle des Zustandekommens eines Vertrages denZeitpunkt des Beginns der Strombelieferung schriftlich bestätigen. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Für Einzelheitenwird auf Ziffer 4 und 5 der AGB verwiesen.4. WiderrufsrechtMir ist bekannt, dass ich diesen <strong>Auftrag</strong> binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufenkann. Die Frist beginnt zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendungdes Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Kundenmanagement, Postfach 21 72 46, 67072Ludwigshafen; per Telefax: 0621 57057 3388, per E-Mail: kundenservice@pfalzwerke.de.5. <strong>Auftrag</strong>serteilungHiermit beauftrage ich die PFALZWERKE mit der Lieferung elektrischer Energie für die oben genannte Lieferanschrift auf der Grundlageder beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die PFALZWERKE werden hierbei die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisseserforderlichen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten. Falls erforderlich, werden Daten an die an derAbwicklung beteiligten Unternehmen (z.B. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) weitergegeben.Sofern ich nicht bereits Kunde der PFALZWERKE bin, bevollmächtige ich hiermit die PFALZWERKE meinen bestehenden <strong>Stromlieferung</strong>svertragfür die oben genannte Verbrauchsstelle zu kündigen und soweit erforderlich einen Netznutzungsvertrag sowie einen Anschlussnutzungsvertragmit dem zuständigen Netzbetreiber zu schließen.Mit meiner Unterschrift bestätige ich die <strong>Auftrag</strong>serteilung sowie die Kenntnis meines Widerrufsrechts gemäß Ziffer 4 des Vertrages. Ichbestätige mit meiner Unterschrift weiterhin die Anerkennung der beigefügten AGB.Ort, DatumUnterschrift des KundenIch möchte gerne über neue, attraktive Produkte und Neuigkeiten der Energiebranche informiert werden und bin mit der Verwendungmeiner Daten für Marketingzwecke der PFALZWERKE-Gruppe – per Telefon oder per E-Mail – einverstanden. Eine Weitergabe an Dritteerfolgt nicht. Ich kann meine Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Die vertraglichen Beziehungen bleiben durch eine Nichterteilungoder des Widerrufs der Einverständniserklärung unberührt.


Die im Vertrag genannten Bruttopreise enthalten insbesondere folgende Kosten (jeweils netto):(Stand 01.01.2011)• Netzkosten 4,95 ct./kWh zzgl. Messeinrichtung (Eintarifzähler: 20,94 €/Jahr)• Stromsteuer (2,05 ct./kWh)• Konzessionsabgabe(bei <strong>Stromlieferung</strong>en in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 1,32 ct./kWh,bis 100.000 Einwohner 1,59 ct./kWh)• Umlagen nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz z.Zt. 3,53 ct./kWh)• KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,03 ct./kWh)• die Umsatzsteuer von z.Zt. 19 %.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFTvisavi <strong>privat</strong> L(Stand: September 2010)1. AllgemeinesDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltenfür alle mit der PFALZWERKE AKTIEN-GESELLSCHAFT (im Folgenden „PFALZWERKE“genannt) geschlossenen <strong>Stromlieferung</strong>sverträgeder Tarifart „visavi <strong>privat</strong> L“.2. VertragsgegenstandGegenstand des Vertrages ist die <strong>Stromlieferung</strong>für den Eigenverbrauch des Kunden in seinemHaushalt in Niederspannung ohne Leistungsmessung.3. Vertragsabschluss; bisheriger <strong>Stromlieferung</strong>svertrag3.1 Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung desVertragsschlusses durch die PFALZWERKE zustande.Der Inhalt der Bestätigung, die unverzüglichnach Rückmeldung des zuständigen Netzbetreibersan den Kunden versandt wird, ist ausschließlichmaßgebend.3.2 Die Kündigung des bisherigen <strong>Stromlieferung</strong>svertragesdes Kunden mit einem anderen Lieferantenerfolgt durch die PFALZWERKE. Dies gilt nicht,wenn der Kunde den Antrag im Zusammenhang miteinem Umzug ausfüllt. In diesem Fall muss derKunde den für seine vorherige Lieferstelle bestehenden<strong>Stromlieferung</strong>svertrag selbst kündigen.3.3 Im Falle eines Tarifwechsels eines Kunden, derbereits von den PFALZWERKEN versorgt wird, isteine Kündigung nicht erforderlich.4. Vertragslaufzeit4.1 Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst einemJahr und beginnt mit dem in der Vertragsbestätigunggenannten Liefertermin.4.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteresJahr auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunktgültigen Preise des Tarifs visavi <strong>privat</strong> L, wenn ernicht nach Maßgabe von Ziffer 6, Ziffer 9.3 oder Ziffer20.1 gekündigt wird. Der Kunde wird vor Ablaufder Vertragslaufzeit über die Bedingungen informiert,zu welchen sich der Vertrag verlängert.4.3 Nach der ersten Vertragsverlängerung erfolgenPreisänderungen ausschließlich nach Maßgabevon Ziffer 9.5. Umzug des Kunden5.1 Der Kunde ist verpflichtet, den PFALZWERKENjeden Umzug spätestens drei Werktage nachseinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift inTextform anzuzeigen.5.2 Die PFALZWERKE werden den Kunden an seinerneuen Verbrauchsstelle zu den Bedingungen diesesVertrages weiterbeliefern, sofern der Kunde denPFALZWERKEN das Umzugsdatum und die neueZählernummer rechtzeitig mitgeteilt hat und derörtliche Netzbetreiber die Netznutzung ermöglicht.5.3 Unterlässt der Kunde die Mitteilung nach Ziffer 5.1aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, ist derKunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seinerbisherigen Entnahmestelle, für die diePFALZWERKE gegenüber dem örtlichenNetzbetreiber einstehen müssen und für die dieservon keinem anderen Kunden eine Vergütungerlangt, nach den Preisen dieses Vertrages zuvergüten.6. Vertragsbeendigung6.1 Der Vertrag kann vom Kunden oder von denPFALZWERKEN mit einer Frist von drei Monatenzum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlichgekündigt werden.6.2 Das Recht <strong>zur</strong> außerordentlichen Kündigung auswichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtigerGrund liegt insbesondere vor, wenn sich der Kundemit mindestens zwei Zahlungen im Verzug befindetund trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtungnicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.7. Messung7.1 Die vom Kunden an der Übergabestelle bezogeneEnergie wird durch die jeweils vom Messstellenbetreibergestellte Messeinrichtung erfasst. Der Kundeist verpflichtet, den PFALZWERKEN unverzüglichVerlust, Beschädigung oder Störung der Messeinrichtungmitzuteilen.7.2 Die PFALZWERKE werden auf Verlangen desKunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungendurch eine Eichbehörde oder eine staatlichanerkannte Prüfstelle im Sinne des § 2 Abs. 4des Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber veranlassen.Stellt der Kunde den Antrag auf Prüfungnicht bei den PFALZWERKEN, so hat der Kundediese zugleich mit der Antragstellung zu benachrichtigen.Die Kosten der Prüfung fallen denPFALZWERKEN bzw. dem Messstellenbetreiber<strong>zur</strong> Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzenüberschreitet, sonst dem Kunden.8. Ablesung der Messeinrichtung8.1 Die PFALZWERKE sind berechtigt, für Zwecke derAbrechnung die Ablesedaten des örtlichen Netzbetreibersoder des Messstellenbetreibers zu verwenden.8.2 Anderenfalls gestattet der Kunde den Beauftragtender PFALZWERKE den Zutritt zu seinem Grundstückund zu seinen Räumen, soweit dies <strong>zur</strong> Ablesungoder <strong>zur</strong> Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagenerforderlich ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich,dass die Messeinrichtung zugänglichist.8.3 Die PFALZWERKE können von dem Kunden verlangen,die Messeinrichtung selbst abzulesen, essei denn, dies ist dem Kunden nicht zumutbar.8.4 Für den Fall, dass weder der Netzbetreiber oderMessstellenbetreiber noch die PFALZWERKE dieRäume des Kunden zum Zwecke der Ablesung betretenkönnen, dürfen die PFALZWERKE auf derGrundlage der letzten Abrechnung oder bei einem


14. Berechnungsfehler14.1 Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitungder Verkehrsfehlergrenzen oder werdenFehler in der Ermittlung des Rechnungsbetragesfestgestellt, so werden die PFALZWERKE dieÜberzahlung <strong>zur</strong>ückerstatten bzw. hat der Kundeden Fehlbetrag nach zu entrichten. Ist die Größedes Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oderzeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermitteln diePFALZWERKE den Verbrauch für die Zeit seit derletzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauchdes ihr vorhergehenden und desder Feststellung des Fehlers nachfolgendenAblesezeitraums oder auf Grund des vorjährigenVerbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichenVerhältnisse werden angemessen berücksichtigt.Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemäßenFunktion einer Messeinrichtung istder vom Messstellenbetreiber ermittelte und demKunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnungzu Grunde zu legen.14.2 Ansprüche nach Ziffer 14.1 sind auf den der Feststellungdes Fehlers vorhergehendenAblesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkungdes Fehlers kann über einen größeren Zeitraumfestgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruchauf längstens drei Jahre beschränkt.15. Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung15.1 Die PFALZWERKE sind berechtigt, die Energieversorgungohne vorherige Androhung durch denNetzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn derKunde in nicht unerheblichem Maße schuldhaft seinenvertraglichen Pflichten zuwiderhandelt und dieUnterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauchvon elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussungoder vor Anbringung der Messeinrichtungenzu verhindern.15.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere beider Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotzMahnung, sind die PFALZWERKE berechtigt, dieEnergieversorgung vier Wochen nach Androhungunterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn dieFolgen der Unterbrechung außer Verhältnis <strong>zur</strong>Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder derKunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht,dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.15.3 Wegen Zahlungsverzuges dürfen die PFALZWER-KE eine Unterbrechung nur durchführen lassen,wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungenmit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100Euro in Verzug ist. Hierbei bleiben diejenigen nichttitulierten Forderungen außer Betracht, die derKunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründetbeanstandet hat.15.4 Der Beginn der Unterbrechung der Energieversorgungist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen.15.5 Die PFALZWERKE haben die Energieversorgungunverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald dieGründe für ihre Unterbrechung entfallen sind undder Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellungder Belieferung ersetzt hat. Die Kostenkönnen für strukturell vergleichbare Fälle pauschalberechnet werden (56,00 € je Sperrung und56,00 € je Wiederinbetriebnahme). Dem Kundensteht der Nachweis frei, dass geringere Kosten entstandensind.16. Haftung16.1 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeitenin der Elektrizitätsbelieferung sind, soweit essich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlichdes Netzanschlusses handelt, diePFALZWERKE von der Leistungspflicht befreit. Etwaigedaraus resultierende Schadensersatzansprüchesind gegen den Netzbetreiber geltend zu machen,§ 18 StromNAV. Satz 1 und 2 gelten nicht,soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigtenMaßnahmen der PFALZWERKE entgegen Ziffer 15beruht.16.2 Vorbehaltlich Ziffer 16.3 haften die PFALZWERKEnur, wenn eine schuldhafte Verletzung des Lebens,des Körpers oder der Gesundheit gegeben ist oderder Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigenPflichtverletzung der PFALZWERKE, ihrergesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfenberuht. Die PFALZWERKE haften auch bei schuldhafterVerletzung von wesentlichen Vertragspflichten,wobei die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeitauf die Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbarenvertragstypischen Schaden begrenzt ist.Weiterhin haften die PFALZWERKE, wenn und soweitsie eine Beschaffenheitsgarantie abgegebenoder einen Mangel arglistig verschwiegen haben.16.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unddes Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt.17. Rechtsnachfolge17.1 Der Vertrag gilt auch für die jeweiligen Rechtsnachfolgerder Vertragsparteien.17.2 Die PFALZWERKE sind berechtigt, die Rechte undPflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen,sofern der Kunde zustimmt. Die Zustimmunggilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalbvon vier Wochen nach der schriftlichen Mitteilungüber die Übertragung schriftlich widerspricht. DerKunde wird in der Mitteilung über die Übertragungauf diese Folgen gesondert hingewiesen.17.3 Einer Zustimmung des Kunden bedarf es jedochnicht, wenn die Rechte und Pflichten auf ein mit denPFALZWERKEN verbundenes Unternehmen imSinne von §§ 15 ff. des Aktiengesetzes (AktG) übertragenwerden.18. Beauftragung DritterDie PFALZWERKE sind berechtigt, sich <strong>zur</strong> Erfüllungihrer Verpflichtungen Dritter zu bedienen.19. AufrechnungDer Kunde kann nur mit einer Gegenforderungaufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestrittenoder rechtskräftig festgestellt ist.20. Vertragsänderungen; Änderungen der AllgemeinenGeschäftsbedingungen20.1 Die PFALZWERKE sind berechtigt, die Vertragsbedingungenund/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungenzu ändern. Eine Änderung wird demKunden in Textform mindestens sechs Wochen vorihrem Wirksamwerden angekündigt. Im Falle derÄnderung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungenist der Kunde berechtigt, miteiner Frist von zwei Wochen zum Wirksamwerdender Vertragsänderung den Vertrag schriftlich zukündigen. Kündigt der Kunde nicht rechtzeitig, geltendie geänderten Vertragsbedingungen und/oderdie Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum angekündigtenZeitpunkt.


20.2 Die PFALZWERKE werden den Kunden auf dieseFolgen in der Ankündigung der Vertragsanpassunghinweisen.21. ErfüllungsortErfüllungsort für Lieferungen und Leistungenist die jeweilige Lieferstelle.22. RechtswahlEs gilt ausschließlich das Recht der BundesrepublikDeutschland. Die Anwendung desUN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

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