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Technische Richtlinie der Pfalzwerke Netzgesellschaft für das ...

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<strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbH ⋅ Postfach 21 73 65 ⋅ 67073 Ludwigshafen<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbHfür den Anschluss von parallelbetriebenenErzeugungsanlagen an <strong>das</strong> 20kV-NetzStand: Januar 2012Ansprechpartner:Telefon: 0621-585-2301Telefax: 0621-585-2960Sitz <strong>der</strong> Gesellschaft:<strong>Pfalzwerke</strong><strong>Netzgesellschaft</strong> mbHKurfürstenstraße 2967061 LudwigshafenTelefon: 0621 58 5 -2301Telefax: 0621 585-2960www.pfalzwerkenetzgesellschaft.deGeschäftsführer:Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dieter SrokaRegistergericht:AmtsgerichtLudwigshafen am RheinHRB 60707USt-IdNr: DE 149145804Bankverbindungen:Kreissparkasse Rhein-PfalzKonto-Nr. 69799, BLZ 545 501 20IBAN-Nr. DE 7554550120000069799


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbHfür den Anschluss von parallelbetriebenenErzeugungsanlagen an <strong>das</strong> 20kV-Netz9.4.2.1Januar 2012PNG 1/14Übersicht1. Allgemeines ................................................................................................................ 22. Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt ........................................................ 23. Kurzschluss- und Überlastschutz ............................................................................. 33.1 Übergabestationen mit Einspeiseleistungen > 1000kW ........................................ 33.2 Übergabestationen mit Einspeiseleistungen


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbHfür den Anschluss von parallelbetriebenenErzeugungsanlagen an <strong>das</strong> 20kV-Netz9.4.2.1Januar 2012PNG 2/141. AllgemeinesDer Netzanschluss erfolgt grundsätzlich in Anlehnung an die jeweils gültigenFassungen <strong>der</strong> FNN-, VDEW-, VDN- und BDEW-<strong>Richtlinie</strong>n, insbeson<strong>der</strong>e:1. <strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong> Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz(<strong>Richtlinie</strong> für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen amMittelspannungsnetz)2. <strong>Technische</strong> Anschlussbedingungen für den Anschluss an <strong>das</strong>Mittelspannungsnetz (TAB Mittelspannung 2008)3. <strong>Technische</strong> Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungensowie die jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften.Ergänzend zu den o.g. <strong>Richtlinie</strong>n und Leitfaden sind folgende Punkte zu beachten:2. Netzanschluss- bzw. NetzverknüpfungspunktDer geeignete Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt wird von <strong>der</strong><strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbH ermittelt und ist in <strong>der</strong> Regel am bestehendenNetz. Grundlage ist <strong>das</strong> Prinzip des sicheren Netzbetriebes, sowie dienetztechnisch und wirtschaftlich kostengünstigste Variante. Bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong>Wirtschaftlichkeit sind insbeson<strong>der</strong>e die Vorgaben des EEG zu beachten.Die Kosten für die Erstellung des unmittelbaren Netzanschlusses als Erstanschlusso<strong>der</strong> Erweiterung an einem geeigneten Netzpunkt gehen zu Lasten desVerursachers (Netzkunden).Die unmittelbar am Netzanschluss-, bzw. Netzverknüpfungspunkt zu errichtende für<strong>Pfalzwerke</strong>-Mitarbeiter je<strong>der</strong>zeit zugängliche Übergabestation (siehe 17.) beinhaltetfolgende Einrichtungen:- Kurzschluss- und Überlastschutz- Netzentkopplung- Zählung und- Erdschlussüberwachung


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbHfür den Anschluss von parallelbetriebenenErzeugungsanlagen an <strong>das</strong> 20kV-Netz9.4.2.1Januar 2012PNG 3/143. Kurzschluss- und Überlastschutz3.1 Übergabestationen mit Einspeiseleistungen > 1000kWDer UMZ-Schutz beinhaltet mindestens eine Kurzschluss- und eine Überstromstufe,die getrennt einstellbar sein müssen.Es sind Schutzgeräte mit Einschalt-Rush-Stabilisierung zu verwenden.Der UMZ-Schutz wirkt auf einen Leistungsschalter. Ein Ausfall <strong>der</strong> Hilfsspannungo<strong>der</strong> des Schutzgerätes (Life-Kontakt) muss zur sofortigen Auslösung desLeistungsschalters führen (Unterspannungsauslöser im LS).Ein Betrieb <strong>der</strong> Anlage ohne betriebsbereiten Schutz ist nicht zulässig!Die sekundärtechnischen Einrichtungen sind so zu installieren, <strong>das</strong>s eine Prüfungohne weitere Hilfsmittel auf Erdbodenniveau (ohne Besteigung von Masten o.ä.)durchgeführt werden kann.Die eingestellten Werte müssen einfach und ohne weitere Hilfsmittel ablesbar sein.Zur einfachen Prüfung sind im Mess- und Auslösekreis Trennklemmen undPrüfbuchsen nach BGV A3 zu verwenden.Neben den Messgrößen sind die Generalanregung, sowie <strong>der</strong> AUS-Befehl über dieKlemmleiste zu führen. (Siehe Klemmenpläne)Die Schutzeinrichtungen sind gemäß einschlägiger <strong>Richtlinie</strong> und Vorgaben (z.B.BGV A3) turnusmäßig zu prüfen. Die Prüfung ist zu dokumentieren und aufVerlangen <strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbH vorzulegen.3.2 Übergabestationen mit Einspeiseleistungen


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbHfür den Anschluss von parallelbetriebenenErzeugungsanlagen an <strong>das</strong> 20kV-Netz9.4.2.1Januar 2012PNG 4/145. SpannungswandlerDie Spannungswandler sind aus Netzbetreiber-Sicht hinter demÜbergabeleistungsschalter und Schutzstromwandler anzuordnen, so<strong>das</strong>s ein Fehleran den Spannungswandlern vom Übergabeschutz erkannt wird.Der Wandlersockel muss am vorgesehenen Erdungspunkt mit <strong>der</strong> Anlagenerdeverbunden werden. Als Erdverbindungen reichen die Befestigungsschrauben nichtaus.Sollen die Spannungswandler <strong>der</strong> Zählung/Messung auch für die Netzentkopplungverwendet werden, so ist eine Ausführung mit separater Spannungswicklung100V / √ 3 für die Netzentkopplung zu verwenden. Der Spannungswandlersekundärkreis(Schutzkern) ist in räumlicher Nähe zum Wandler durch einenSpannungswandlerschutzschalter mit 3 A abzusichern.Empfohlen wird <strong>der</strong> Typ 3VE3 6HR00 von Siemens. Alternativ können Sicherungenverwendet werden.Die Ausrüstung <strong>der</strong> einpoligen Spannungswandler mit einerKippschwingungsbedämpfung wird empfohlen. Dazu besitzt <strong>der</strong> Spannungswandlerim Regelfall eine Wicklung 100V / 3, die mit einem speziellen Dämpfungswi<strong>der</strong>standvon 20Ω , > 500W beschaltet wird.Die Absicherung dieses Kreises erfolgt mit einem 1-poligen Automaten von 10A.Die Sekundärkreise <strong>der</strong> Spannungswandler sind an den vorgesehenen Stellen amWandler zu erden. Der Anschluss <strong>der</strong> Sekundärleitungen im Klemmenkasten sollauf kürzestem Weg erfolgen, d.h. Reserveschleifen <strong>der</strong> A<strong>der</strong>n sind auf ein Minimumzu reduzieren.Wandlerkreise sind mit abgeschirmten Kabeln (z.B. NYCY)zu verlegen. Die Abschirmungen sind an beiden Enden auf kürzestemWeg mit <strong>der</strong> Anlagenerde zu verbinden.Die technischen Daten <strong>der</strong> Spannungswandler sind dem Anhang zu entnehmen.6. NetzentkopplungFür jeden Netzverknüpfungspunkt ist eine Netzentkopplung vorzusehen.Die einzustellenden Werte werden durch die <strong>Pfalzwerke</strong> vorgegeben. Die Prüfung<strong>der</strong> Werte muss bei <strong>der</strong> Inbetriebnahme erfolgen und in einem Protokollfestgehalten werden. Auf Verlangen ist <strong>das</strong> Protokoll dem Netzbetreiber vorzulegen.Die Hauptbestandteile dieser Einrichtung sind ein dreiphasiges Spannungsrelais mitKennung auf Über- und Unterspannung, sowie ein Frequenzrelais mit Kennung aufÜber- und Unterfrequenz. Kombinierte Geräte sind ebenfalls zulässig.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbHfür den Anschluss von parallelbetriebenenErzeugungsanlagen an <strong>das</strong> 20kV-Netz9.4.2.1Januar 2012PNG 5/14Die Auslösung muss sowohl bei 2- als auch bei 3-poliger Grenzwertverletzung <strong>der</strong>Außenleiterspannung erfolgen.Die sekundärtechnischen Einrichtungen sind so zu installieren, <strong>das</strong>s eine Prüfungohne weitere Hilfsmittel auf Erdbodenniveau durchgeführt werden kann.Die eingestellten Werte müssen einfach und ohne weitere Hilfsmittel ablesbar sein.Zur einfachen Prüfung sind im Mess- und Auslösekreis Trennklemmen undPrüfbuchsen (4mm) nach BGV A3 zu verwenden.Bei Mess- o<strong>der</strong> Hilfsspannungsausfall muss gewährleistet sein, <strong>das</strong>s imNormalbetrieb eine Auslösung erfolgt. Die Netzentkopplung wirkt auf denLeistungsschalter.Im beigefügten Prinzipschaltbild sind die Anordnung <strong>der</strong> Prüfpunkte und diegrundsätzliche Wirkungsweise <strong>der</strong> Entkopplungseinrichtung ersichtlich.Der Bereich <strong>der</strong> Netzentkopplung (Geräte, Klemmleiste, Hilfsspannungsüberwachung)muss plombierbar sein.EinstellwerteEinstellwerteU>> 1,15 U n ≤100msU> 1,08 U n 1minU 51,5 Hz ≤ 100msf< 47,5 Hz ≤ 100msQ→ & U< 0,85 U n 0,5s1) Anschluss <strong>der</strong> EA im Mittelspannungsnetz2) Anschluss <strong>der</strong> EA am/im UmspannwerkHinweis:Bei Netzanschlüssen im UW als T-Anbindung an einem bestehenden Abgangsfeldist eine Mitnahmeschaltung des Übergabeleistungsschalters bei Auslösung desAbgangsschalters zu realisieren.Die Netzentkopplung ist gemäß einschlägiger <strong>Richtlinie</strong> und Vorgaben turnusmäßigzu prüfen. Die Prüfung ist zu dokumentieren und auf Verlagen <strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong><strong>Netzgesellschaft</strong> mbH vorzulegen.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbHfür den Anschluss von parallelbetriebenenErzeugungsanlagen an <strong>das</strong> 20kV-Netz9.4.2.1Januar 2012PNG 6/147. HilfsspannungsversorgungAls Hilfsspannung für den Auslösekreis vom Schutz und <strong>der</strong> Netzentkopplung kanneine Batterie mit Netzgleichrichter o<strong>der</strong> eine USV verwendet werden. Der Anschlussfür Ein- und Ausgänge muss so ausgeführt sein, <strong>das</strong>s eine sichere mechanischeVerbindung gewährleistet und eine versehentliche Unterbrechung nicht möglich ist.Das Gerät ist im Ein- und Ausgangskreis angemessen abzusichern.Die Hilfsspannung für Schutz und Netzentkopplung, sowie die Funktion <strong>der</strong>Schutzgeräte sind zu überwachen. Dazu wird die Hilfsspannung über dieLifekontakte <strong>der</strong> Geräte geschleift und einem U< - Auslöser im Leistungsschalterzugeführt. Somit ist beim Fehlen <strong>der</strong> Hilfsspannung o<strong>der</strong> beim Ausfall einesSchutzgerätes gewährleistet, <strong>das</strong>s die Anlage sicher vom Netz getrennt wird.Ein Betrieb <strong>der</strong> Anlage ohne betriebsbereiten Schutz, bzw. Netzentkopplung istnicht zulässig!Zur einfachen Prüfung sind im Mess- und Auslösekreis Trennklemmen undPrüfbuchsen (4mm) nach BGV A3 zu verwenden.Der Anschluss von Transformatoren o<strong>der</strong> Wandlern an <strong>das</strong> 20kV-Netz zum Zwecke<strong>der</strong> Hilfsspannungsversorgung hat zwischen Aussenleitern zu erfolgen.8. ZählungDie Zählung befindet sich in <strong>der</strong> Übergabestation.Zum Erfassen <strong>der</strong> gelieferten elektrischen Energie stellt die <strong>Pfalzwerke</strong> dieerfor<strong>der</strong>liche Zähleinrichtung sofern nichts an<strong>der</strong>es vereinbart ist grundsätzlich bei.Die Zähleinrichtung besteht aus einem Zählerschrank (Höhe 600mm, Breite550mm), einer Zählerwechseltafel mit beglaubigtem elektronischen Zähler undeiner Synchronisiereinrichtung. Die Zähleinrichtung befindet sich im Eigentum <strong>der</strong><strong>Pfalzwerke</strong> und wird entsprechend unterhalten. Für die Zähleinrichtung wird einmonatlicher Grundpreis in Rechnung gestellt.Die erfor<strong>der</strong>lichen beglaubigten 20kV-Wandler stellt <strong>der</strong> EA – Betreiber. Diekostenlose Mitbenutzung <strong>der</strong> beglaubigten Zählwandler wird vorausgesetzt.Die Montage des Zählerschrankes sowie die Verdrahtung <strong>der</strong> Messwandler bis zurKlemmleiste ist Aufgabe des EA – Betreibers. Der Zählerschrank ist bei <strong>der</strong><strong>Pfalzwerke</strong> abzuholen.Weitere Informationen bzgl. <strong>der</strong> Zähleinrichtung sind <strong>der</strong> beigefügten Anlage zuentnehmen.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbHfür den Anschluss von parallelbetriebenenErzeugungsanlagen an <strong>das</strong> 20kV-Netz9.4.2.1Januar 2012PNG 7/14Im Bereich <strong>der</strong> Zählung ist eine 230V/16A/50Hz – Steckdose zu installieren und einTelekommunikationsanschluss bereitzustellen.9. ZählerfernabfrageDie <strong>Pfalzwerke</strong> bietet auf Kundenwunsch für die Übergabezählung eineZählerfernabfrage (ZFA) an. Das Angebot beinhaltet die Fernabfrage <strong>der</strong><strong>Pfalzwerke</strong> – Zähleinrichtung für die Energierichtung von EA an die <strong>Pfalzwerke</strong>. DieFernabfrage erfolgt für den abgelaufenen Monat. Die Daten werden innerhalb von 3Werktagen dem EA – Betreiber mitgeteilt.Diese Einrichtung kann auch zur Übertragung <strong>der</strong> IST-Einspeiseleistung genutztwerden.Weitere Informationen bzgl. <strong>der</strong> ZFA sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.10. Wirkleistungsabgabe bei Erzeugungsanlagen (EEG, § 6)EEG-Anlagen <strong>der</strong>en Nennwirkleistung 100kW übersteigt, sowie alle PV-Anlagen,sind so auszuführen, <strong>das</strong>s <strong>der</strong> Netzbetreiber einen Sollwert <strong>der</strong> Einspeiseleistungvorgeben kann (Ausnahme ggf. PVA ≤ 30kW). Dazu sind vier potentialfreieEingänge zur Sollwertvorgabe <strong>der</strong> Einspeiseleistung (100% - 60% - 30% - 0%) an<strong>der</strong> Erzeugungsanlage (Netzverknüpfungspunkt) vorzusehen. Außerdem istje<strong>der</strong>zeit eine Abfrage <strong>der</strong> Ist-Leistung bei Erzeugungsanlagen > 100kW zuermöglichen. Gemäß BDEW-Empfehlung ist die Fernwirkeinrichtung den vor Ortvorhandenen Gegebenheiten anzupassen.Die BDEW-Empfehlung wird wie folgt umgesetzt:• Alle Anlagen können mittels Tonfrequenzrundsteuerung (TRA) bzgl. ihrerEinspeiseleistung in den vier Stufen gesteuert werden.• Bei Anlagen mit einer Gesamtleistung von > 100kW wird dieIST-Einspeiseleistung mittels Lastgangzähler abgerufen und in die NLSübertragen.Der Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) wird in <strong>der</strong> Übergabestation installiertund kann über die <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbH erworben werden.Die Steuerleitungs-Verbindungen zwischen dem TRE und den vorgesehenenSchnittstellen <strong>der</strong> Anlage o<strong>der</strong> Steuereinheit zur Sollwertvorgabe <strong>der</strong>Einspeiseleistung (100% - 60% - 30% - 0%) werden vom EA-Betreiberentsprechend hergestellt.Für den Betrieb des TRE und <strong>der</strong> Steuerleitungs-Verbindungen ist <strong>der</strong>Anlagenbetreiber verantwortlich.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbHfür den Anschluss von parallelbetriebenenErzeugungsanlagen an <strong>das</strong> 20kV-Netz9.4.2.1Januar 2012PNG 8/1411. Dynamische NetzstützungDie Anlagen haben sich gemäß TransmissionCode 2007 an <strong>der</strong> dynamischenNetzstützung zu beteiligen. Bei symmetrischen Fehlern ist die Blindleistungabhängig vom Netzverknüpfungspunkt nach Vorgabe <strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> einzuspeisen.Der K-Faktor ist wie folgt einzustellen:- im MS-Netz als Stich: K=0- separates Abgangsfeld im UW: K=2- im MS-Netz eingeschleift mit Schutz: K=2K-Faktor 0: kein Leistungsaustausch zwischen Netz und ErzeugungsanlageSchutzanfor<strong>der</strong>ungen (KS-Schutz) in <strong>der</strong> Übergabestation bei Anbindung im20kV-Netz:- ungerichtete KS-Stufe, 3-4x I N (Netzbetriebsmittel), 0,1s- ungerichtete Überstromstufe, 1,2x I N (∑ EA), 5sSchutzanfor<strong>der</strong>ungen (KS-Schutz) in <strong>der</strong> Übergabestation bei Anbindung mitseparatem Abgangsfeld:- KS-Stufe in Richtung Anlage, 3-4x I N (Netzbetriebsmittel), 0,1s- KS-Stufe in Richtung UW, 1,2x I k“3 (∑ EA), 0,7s- ungerichtete Überstromstufe, 1,2x I N (∑ EA), 5s12. ErdschlussüberwachungIn Übergabestationen mit 20kV-Kabelabgängen ist eine Erdschlussüberwachungmit Anzeige <strong>der</strong> Erdschlussrichtung zu installieren.Gemäß DIN VDE 0105 sind Netzbetreiber u.a. dazu verpflichtet, Erdschlüsseschnellstmöglich zu erkennen und abzuschalten, bzw. zu beheben. Daher sind dieErdschlussrichtungsmeldungen an Übergabestellen zu kundeneigenen20kV-Netzen in geeigneter Weise zu überwachen und innerhalb von 15 Minutennach <strong>der</strong>en Auftreten <strong>der</strong> NLS Mutterstadt zu melden und umgehend zu beseitigeno<strong>der</strong> sofort automatisch abzuschalten.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbHfür den Anschluss von parallelbetriebenenErzeugungsanlagen an <strong>das</strong> 20kV-Netz9.4.2.1Januar 2012PNG 9/1413. ErdschlusskompensationDie <strong>Pfalzwerke</strong> betreibt ihr 20kV – Regionalnetz gelöscht.Das kundeneigene 20kV-Netz verursacht bei Erdschluss Erdschlussströme, die zukompensieren sind. Der Kunde kann den durch ihn verursachten Erdschlussstrommittels eigener Petersen-Spule kompensieren o<strong>der</strong> die <strong>Pfalzwerke</strong> mit <strong>der</strong>Kompensation beauftragen.14. Prüfung und Freigabe <strong>der</strong> StationsunterlagenZur Genehmigung <strong>der</strong> Schaltanlage sind frühzeitig folgende Unterlagen in 3-facherAusfertigung bei <strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> einzureichen:• Lageplan mit Standort <strong>der</strong> Übergabestation, Grundstücksgrenzen undAnfahrtsweg• Datenblatt mit den technischen Daten <strong>der</strong> Eigenerzeugungsanlage undden zugehörigen Zertifikaten• Übersichtsplan <strong>der</strong> gesamten elektrischen Anlage mit den Daten <strong>der</strong>eingesetzten Betriebsmittel (einpolige Darstellung), Angaben überkundeneigene Mittelspannungs-Leitungsverbindungen, Kabellängen und–typen, sowie <strong>der</strong> Übergabeschaltanlage mit Angaben <strong>der</strong> Hersteller• Übersichtsbild des Schutzes <strong>der</strong> Übergabeschaltanlage mit Einstellwertenund Darstellung, wo die Messgrößen erfasst werden, sowie auf welcheSchaltgeräte <strong>der</strong> Schutz wirkt• Stromlaufpläne <strong>der</strong> Sekundäreinrichtungen incl. Klemmenpläne mitAngabe des Klemmentyps(Zählung, Schutz, Netzentkopplung, Auslösekreise, ...)• Angaben zur Kurzschlussfestigkeit <strong>der</strong> Betriebsmittel in <strong>der</strong>Übergabeschaltanlage• Ggf. elektrische Daten des/<strong>der</strong> für die Netzverbindung verwendetenKundentransformators(en), Bemessungsleistung, Übersetzungsverhältnis,relative Kurzschlussspannung und Schaltgruppe• Kurzschlussstrom <strong>der</strong> Erzeugungsanlage (incl. Zeitlichem Verlauf) amÜbergabepunkt zum Netz <strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong>• Beschreibung <strong>der</strong> Art und Betriebsweise von Generator und/o<strong>der</strong>Umrichter und Art <strong>der</strong> Zuschaltung zum Netz• Nachweis über die Einhaltung <strong>der</strong> Arbeitstemperaturbereiche von PrimärundSekundäreinrichtungen15. Inbetriebnahme <strong>der</strong> Übergabestation15.1 Dokumente und BescheinigungenVor <strong>der</strong> Inbetriebnahme <strong>der</strong> Übergabestation sind folgende Unterlagen bei <strong>der</strong><strong>Pfalzwerke</strong> vorzulegen:


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbHfür den Anschluss von parallelbetriebenenErzeugungsanlagen an <strong>das</strong> 20kV-Netz9.4.2.1Januar 2012PNG 10/14• Bauschein o<strong>der</strong> vergleichbarer Bescheid• Errichterbestätigung• Erdungsprotokoll• Kabelmantelprüfung• Anlagen- und EinheitenzertifikatZur Inbetriebnahme <strong>der</strong> Übergabestation muss spätestens 10 Werktage zuvor einTermin vereinbart werden.Die zuständige betriebsführende Dienststelle <strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> und <strong>der</strong>Ansprechpartner des Betreibers für Betriebsbelange werden in dem Formular“Zuständigkeiten für Eigenerzeugungsanlagen” benannt. Ein deutlich sichtbaresSchild mit den aktuellen Angaben ist in <strong>der</strong> Anlage auszuhängen.Die Bezeichnung <strong>der</strong> Übergabestation z. B.: „MP WEA 015-SP9711“ wird von <strong>der</strong><strong>Pfalzwerke</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung und Freigabe <strong>der</strong> Stationsunterlagen festgelegt.Vor Inbetriebnahme ist vom Betreiber <strong>das</strong> von <strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> beigestellteBezeichnungsschild von außen gut sichtbar an <strong>der</strong> Übergabestation anzubringen.15.2 InbetriebnahmeprüfungDer Anlagenerrichter hat dafür Sorge zutragen, <strong>das</strong>s ein sichereres Arbeiten nachden aktuell gültigen Regeln <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft möglich ist.Dazu muss insbeson<strong>der</strong>e die Standsicherheit im Arbeitsbereich gewährleistet sein.Der Arbeitsplatz muss verkehrsicher (Rutschgefahr / Stolperstellen) erreichbar sein.Elektrische Geräte dürfen nur über eine portable Fehlerstrom-Schutzeinrichtung(PRCD) nach BGI 608 betrieben werden. Bei Betrieb mit einemErsatzstromerzeuger muss ein spezieller PRCD-K verwendet werden (BGI 867).Sollte ein sicheres Arbeiten nicht gewährleistet sein, dürfen die Mitarbeiter dieArbeiten nicht durchführen. Der Arbeitsverantwortliche des Anlagenerrichters ist aufdie Mängel hinzuweisen. Die Arbeiten dürfen erst fortgesetzt werden, wenn dieMängel beseitigt sind. Der Koordinator und die Abt. Arbeitssicherheit <strong>der</strong><strong>Pfalzwerke</strong> sind zu informieren.Die Mitarbeiter sind berechtigt, den aktuellen Zustand <strong>der</strong> Anlage mit zudokumentieren.Zur Prüfung <strong>der</strong> Schutzgeräte und <strong>der</strong> Zählung kommt hochwertigesoftwaregestützte Prüftechnik zum Einsatz. Ein Betrieb <strong>der</strong> Geräte bei Frost


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbHfür den Anschluss von parallelbetriebenenErzeugungsanlagen an <strong>das</strong> 20kV-Netz9.4.2.1Januar 2012PNG 11/1415.3 Übersichtspläne Netzanschlussa) Freileitungsanbindung b) Kabelanbindung20kV-Freileitung20kV-KabelzurÜbergabestationSchalthoheitbei<strong>Pfalzwerke</strong>zurÜbergabestation(doppelt aufgelegto<strong>der</strong>T-Muffe)Schalthoheit des erstenSchalters aus Netz-Sichtbei <strong>Pfalzwerke</strong>c) UW-, SSt-, USt-AnbindungSammelschiene20kV-SchalthausSchutzzurÜbergabestationEigentumsgrenze Lasttrennschalter Leistungsschalter mit Schutz


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbHfür den Anschluss von parallelbetriebenenErzeugungsanlagen an <strong>das</strong> 20kV-Netz9.4.2.1Januar 2012PNG 12/1416. Übersichtspläne Übergabestationa) Einspeiseleistungen > 1000kW b) Einspeiseleistungen > 1000kW(Station nur für EA)zurNetzanbindungzurNetzanbindungÜbergabestation mit Schutz,Erdschlussrichtungsanzeige,Netzentkopplung und ZählungÜbergabestation mit Schutz,Netzentkopplung und ZählungZählung, Schutz,ErdschlussüberwachungundNetzentkopplungZählung, Schutz undNetzentkopplungKundenAbgange 1 ... xKundenTrafos 1 ... xc) Einspeiseleistungen


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbHfür den Anschluss von parallelbetriebenenErzeugungsanlagen an <strong>das</strong> 20kV-Netz9.4.2.1Januar 2012PNG 13/14d) Einspeiseleistungen


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> mbHfür den Anschluss von parallelbetriebenenErzeugungsanlagen an <strong>das</strong> 20kV-Netz9.4.2.1Januar 2012PNG 14/1417. Dimensionierung von WandlernStromwandler:Primärer Bemessungsstrom: entsprechend <strong>der</strong> vereinbarten Auslegung <strong>der</strong>Anlage(n)I th : Empfehlung >= 15kA, 1sKern 1: (nur für den Anschluss <strong>der</strong> Zähleinrichtungen)Sekundärer Bemessungsstrom: 5A, wahlweise auch 1A (für SF6-Anlagen)Bemessungsleistung: 15VA (bei 5A-Kern), 5-10VA (bei 1A-Kern)Genauigkeitsklasse 0,2 (FS5) mit ZulassungszeichenDer Kern muss amtlich geeicht seinKern 2: (Schutzkern)Sekundärer Bemessungsstrom: 5A, wahlweise auch 1A (für SF6-Anlagen)Bemessungsleistung: 10-15VAGenauigkeitsklasse: 5 P 20Spannungswandler:einpolig isoliertPrimäre Bemessungsspannung: 20kV / √ 3Spannungsfaktor: 1,9 U N , 8hWicklung 1: (nur für den Anschluss <strong>der</strong> Zähleinrichtungen)Sekundäre Bemessungsspannung: 100V / √3Bemessungsleistung: 20VA;Genauigkeitsklasse 0,2 mit ZulassungszeichenDie Wicklung muss amtlich geeicht seinWicklung 2: (Schutzkern)Sekundäre Bemessungsspannung: 100V / √3Bemessungsleistung: 15-20VA;Genauigkeitsklasse 0,2Wicklung 3: (Schutzkern)Sekundäre Bemessungsspannung: 100V / 3Grenzleistung thermisch: >= 400VA (für Kippschwingungsbedämpfung)Genauigkeitsklasse: mind. 6 P

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