Technische Richtlinie - Pfalzwerke
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<strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH ⋅ Postfach 21 73 65 ⋅ 67073 Ludwigshafen<br />
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
Stand: April 2011<br />
Sitz der Gesellschaft:<br />
<strong>Pfalzwerke</strong><br />
Netzgesellschaft mbH<br />
Kurfürstenstraße 29<br />
67061 Ludwigshafen<br />
Telefon: 0621 58 5 -2301<br />
Telefax: 0621 585-2960<br />
www.pfalzwerkenetzgesellschaft.de<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dieter Sroka<br />
Registergericht:<br />
Amtsgericht<br />
Ludwigshafen am Rhein<br />
HRB 60707<br />
USt-IdNr: DE 149145804<br />
Bankverbindungen:<br />
Kreissparkasse Rhein-Pfalz<br />
Konto-Nr. 69799, BLZ 545 501 20<br />
IBAN-Nr. DE 7554550120000069799
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
April 2011<br />
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Inhaltsverzeichnis<br />
Allgemeines ................................................................................................................... 2<br />
Anmeldung .................................................................................................................... 2<br />
Netzverträglichkeitsprüfung/Netzverknüpfungspunkt .................................................... 3<br />
Netzanschluss ............................................................................................................... 4<br />
Netzentkupplung ........................................................................................................... 5<br />
Wirkleistungsabgabe bei Erzeugungsanlagen > 100 kW nach § 6 EEG ....................... 6<br />
Messung ........................................................................................................................ 7<br />
Inbetriebsetzung ............................................................................................................ 7<br />
Betrieb ........................................................................................................................... 8<br />
Anlage 1: Schaltbild Überschusseinspeisung ................................................................ 9<br />
Anlage 2: Zählerplatzverdrahtung Überschusseinspeisung ........................................ 10<br />
Anlage 3: Schaltbild Direkteinspeisung ....................................................................... 11<br />
Anlage 4: Zählerplatzverdrahtung Direkteinspeisung .................................................. 12<br />
Anlage 5: Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung ........................................... 13<br />
Anlage 6: Geltungsbereich .......................................................................................... 14<br />
Anlage 7: Formulare und Vordrucke ........................................................................... 14
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
April 2011<br />
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Allgemeines<br />
Der Netzanschluss einer Erzeugungsanlage erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen<br />
der VDEW-, VDN-, FNN- und BDEW-<strong>Richtlinie</strong>n, sowie deren Ergänzungen, insbesondere:<br />
1. <strong>Richtlinie</strong> für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am<br />
Niederspannungsnetz<br />
2. <strong>Technische</strong> Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz<br />
3. <strong>Technische</strong> Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen<br />
4. <strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong> für Anschlussschränke im Freien<br />
5. FNN-Rahmenbedingungen für eine Übergangsregelung zur frequenzabhängigen<br />
Wirkleistungssteuerung von PV-Anlagen am NS-Netz<br />
sowie der jeweils gültigen DIN-Normen, DIN VDE-Normen und Unfallverhütungsvorschriften.<br />
Darüber hinaus sind die Ergänzungen des Netzbetreibers zu beachten.<br />
Anmeldung<br />
Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage (EA) muss schriftlich durch den Grundstückseigentümer<br />
erfolgen. Alternativ kann der Grundstückseigentümer einen Anlagenplaner<br />
und/oder den ausführenden Anlagenerrichter für die Abwicklung bevollmächtigen (z.B.<br />
Elektrohandwerker, bzw. -installateur). Die Anmeldung muss für eine zügige Bearbeitung<br />
nachstehend aufgeführte Informationen und Dokumentationen enthalten:<br />
a) Das vollständig ausgefüllte „Datenblatt zur Anmeldung einer Erzeugungsanlage" des<br />
Netzbetreibers.<br />
b) Einen aktuellen Lageplan (Maßstab 1:500 bzw. 1:1000) mit Grundstücksgrenzen,<br />
aus dem der Aufstellort der Erzeugungsanlage hervorgeht. Bei Photovoltaikanlagen<br />
ist die Montageart (Dach, Fassade, Freifläche) anzugeben. Die Zuordnung der Solarmodule<br />
zu den Dachflächen muss eindeutig und mit Angabe der Summenmodulleistung<br />
aus dem Lageplan hervorgehen.<br />
Bis spätestens mit dem Inbetriebsetzungsantrag sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:<br />
c) Die technische Dokumentation mit den Angaben der Bemessungswirkleistung an<br />
den Abgangsklemmen in kW sowie die Bemessungsscheinleistung in kVA der gesamten<br />
Erzeugungsanlage. Alternativ zur Scheinleistung ist die Angabe des cos(phi)<br />
möglich.<br />
d) Die Konformitätserklärung zur VDEW-<strong>Richtlinie</strong> Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.<br />
e) Bei Einsatz einer selbsttätig wirkenden Schaltstelle zwischen einer netzparallelen<br />
Erzeugungsanlage und dem öffentlichen Niederspannungsnetz die zugehörige Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
nach DIN V VDE V 0126-1-1 eines<br />
unabhängigen Prüfinstituts.
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und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
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f) Einen Übersichtsschaltplan der gesamten technischen Anlage bis zum zentralen<br />
Zählerplatz mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel sowie Schutz- und Messeinrichtung.<br />
Bei Anlagenerweiterungen sind ist die Gesamtanlage darzustellen.<br />
Netzverträglichkeitsprüfung/Netzverknüpfungspunkt<br />
Nach Eingang der Anmeldeunterlagen (siehe Anlage 7) wird eine Netzverträglichkeitsprüfung<br />
durchgeführt. Dies hat zum Ziel, den idealen Netzverknüpfungspunkt der Erzeugungsanlage<br />
mit dem Netz der öffentlichen Versorgung festzulegen. Der geeignete<br />
Netzverknüpfungspunkt wird vom zuständigen Netzbetreiber ermittelt. Grundlage ist<br />
das Prinzip des sicheren Netzbetriebes, sowie die netztechnisch und wirtschaftlich kostengünstigste<br />
Variante. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind insbesondere<br />
die Vorgaben des EEG zu beachten.<br />
Bei Anlagen mit einer Nennwirkleistung größer 30 kW ist grundsätzlich bei Erstanschluss<br />
oder Erweiterung ein geeigneter Netzverknüpfungspunkt zu ermitteln.<br />
Zur Erstellung einer befristeten Leistungszusage ist das Auftragsblatt vollständig ausgefüllt<br />
einzureichen.<br />
Je nach Anlagenart und -größe kann die Bearbeitung dieser Netzanfrage ca. 6 Wochen<br />
in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Zusage durch den Netzbetreiber kann eine<br />
entsprechende Kapazität für diese Erzeugungsanlage reserviert werden. An diese Zusage<br />
und die damit verbundene Kapazitätsreservierung hält sich der Netzbetreiber für<br />
6 Monate, ausgehend vom Datum der schriftlich an den Anlagenbetreiber ergangenen<br />
Einspeisezusage, gebunden.<br />
Nach Ablauf von 6 Monaten verfällt die Leistungszusage. Bei Änderung der Anlagen<br />
und/oder der Leistung ist eine erneute Anfrage beim Netzbetreiber zu stellen.<br />
Diese Vorgehensweise ist für eine schnelle, zuverlässige sowie diskriminierungsfreie<br />
Bearbeitung und Netzanbindung weiterer Erzeugungsanlagen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung<br />
des Grundsatzes einer sicheren und preiswerten Energieversorgung<br />
unerlässlich.<br />
Hinweis:<br />
Beachten sie hierzu bitte auch die Angaben auf den Seiten 17 und 18 der <strong>Richtlinie</strong> „Eigenerzeugungsanlagen<br />
am Niederspannungsnetz“.
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Netzanschluss<br />
Zur Begrenzung von Spannungsunsymmetrien dürfen Eigenerzeugungsanlagen nur<br />
bis zu einer Leistung von 4,6 kVA an einem Außenleiter angeschlossen werden. Beim<br />
Anschluss einer oder mehrerer einphasiger Erzeugungsanlagen an einem Netzverknüpfungspunkt<br />
wird die Zuordnung zu den drei Außenleitern vom zuständigen Netzbetreiber<br />
vorgegeben. Einspeiseleistungen an einem Verknüpfungspunkt, die<br />
3 x 4,6 kVA überschreiten sind als symmetrischer dreiphasiger Anschluss auszuführen.<br />
Anschlussbeispiel für dreiphasigen Anschluss<br />
Anschlussbeispiel für einphasigen Anschluss<br />
L1<br />
L2<br />
L3<br />
L1<br />
L2<br />
L3<br />
3~ 3~<br />
=<br />
= ~<br />
G<br />
> 13,8kVA > 13,8kVA<br />
3~<br />
> 13,8kVA<br />
~ =<br />
≤ 4,6kVA<br />
G<br />
1~<br />
≤ 4,6kVA<br />
= ~<br />
~<br />
≤ 4,6kVA<br />
Anschlussbeispiel für ein- und dreiphasigen Anschluss<br />
L1<br />
L2<br />
L3<br />
~ =<br />
=4,6kVA<br />
G<br />
1~<br />
=4,6kVA<br />
3~ =<br />
> 4,6kVA<br />
Zur Überwachung der Symmetrie ist ein Symmetrieschutz bei<br />
o Neuanlagen und Anlagenerweiterungen mit einer Gesamtleistung<br />
> 13,8 kVA und Bauart bedingter (z.B. Toleranzen, Beschattung,<br />
EZE-Auswahl, …) max. möglicher Unsymmetrie > 4,6 kVA<br />
o Anlagenerweiterungen mit einer Gesamtleistung < 13,8 kVA, wenn die<br />
Unsymmetrie von ≤ 4,6 kVA aufgrund der Wechselrichtergrößen im Betrieb<br />
nicht grundsätzlich eingehalten werden kann<br />
vorzusehen, der die Ströme im Neutralleiter überwacht und bei Grenzwertverletzung<br />
(Überschreitung der Unsymmetrie von 4,6 kVA zwischen Außenleitern) die Erzeugungsanlage<br />
vom Netz trennt. (I an = 22 A, t AUS = 0,5 s, t WIEDER-EIN = 30 s)<br />
Das Relais mit Schütz, sowie die Wandler mit Klemmleiste(n) sind plombierbar auszuführen.
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und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
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Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei Erzeugungsanlagen > 30 kVA<br />
immer eine jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion erforderlich ist und die<br />
selbsttätig wirkende Schaltstelle deaktiviert und durch einen zentralen Spannungs- und<br />
Frequenzschutz (Netz- und Anlagenschutz) ersetzt wird. Der Netz- und Anlagenschutz<br />
ist in unmittelbarer Nähe zum Netzverknüpfungspunkt (z.B. zentraler Zählerplatz) einzubauen.<br />
Bei Fotovoltaikanlagen ist die Wechselrichternennscheinleistung ausschlaggebend!<br />
Netzentkupplung<br />
Zum Schutz des Netzes ist vom Anlagenbetreiber eine Netzentkupplung vorzusehen.<br />
Der Netzschutz muss gemäß Tabelle 1 und nach der VDEW-<strong>Richtlinie</strong> „Erzeugungsanlagen<br />
am Niederspannungsnetz“ (2.1.2, 2.4.2 und 2.4.2.1) durch ein Spannungsrelais<br />
mit Kennung auf Über- und Unterspannung, sowie ein Frequenzrelais mit Kennung auf<br />
Über- und Unterfrequenz in unmittelbarer Nähe zum Netzverknüpfungspunkt (z.B.<br />
zentraler Zählerplatz) erfolgen. Kombinierte Geräte sind zulässig. Eine jederzeit zugängliche<br />
Netztrennstelle nach DIN VDE 0100-551 ist zu errichten.<br />
Zur einfachen Einstellbarkeit und Prüfbarkeit der Schutzrelais ist eine Prüfklemmleiste<br />
nach der VDEW-<strong>Richtlinie</strong> „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“<br />
(2.4.3) einzubauen. Die Einstellung und Prüfung der Schutzrelais hat durch den<br />
Anlagenerrichter zu erfolgen und ist durch ein entsprechendes Prüfprotokoll zu belegen.<br />
Der zuständige Netzbetreiber behält sich vor die Einstellwerte zu überprüfen.<br />
Alternativ kann ein typgeprüftes voreingestelltes Spannungs- und Frequenzrelais (NA-<br />
Schutz) mit Prüftaste zur Prüfung des Auslösekreises eingesetzt werden. In diesem<br />
Falle kann auf die Prüfklemmleiste verzichtet werden.<br />
Die Schutzrelais haben direkt auf den Kuppelschalter zu wirken, welcher eine allpolige<br />
galvanische Trennung sicherstellt. Ist kein Inselbetrieb vorgesehen, darf für eine der<br />
beiden Schalteinrichtungen der Generatorschalter verwendet werden.<br />
Die in Tabelle 1 genannten Auslösezeiten gelten für den Zeitraum vom Fehlereintritt<br />
bis zum vollständigen Öffnen des Kuppelschalters.<br />
Tabelle 1: Einstellwerte für den Entkupplungsschutz von Erzeugungsanlagen<br />
Einstellwert Grenze Auslösezeit<br />
Spannungsrückgang U< U ≤ 0,8xU N ≤ 200ms<br />
Spannungssteigerung U>> U ≥ 1,15xU N ≤ 200ms<br />
Spannungssteigerung U> U ≥ 1,10xU N *) ≤ 200ms<br />
Frequenzrückgang f< f < 47,5Hz ≤ 200ms<br />
Frequenzsteigerung f> f > 50,4Hz ≤ 200ms<br />
*) Es handelt sich um einen 10-Minuten-Mittelwert der Spannung.
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Der Bereich der Netzentkopplung (Netzschutz, Kuppelschalter, Prüfklemmleiste) muss<br />
plombierbar ausgeführt sein.<br />
Bei Anlagen mit einer Nennscheinleistung bis 30 kVA kann die Netzentkupplung als<br />
selbsttätig wirkende Schaltstelle nach DIN V VDE V 0126-1-1 ausgeführt werden. (Zu<br />
beachten: FNN-Rahmenbedingungen_für eine Übergangsregelung zur frequenzabhängigen<br />
Wirkleistungssteuerung von PV-Anlagen am NS-Netz). In diesem Fall kann<br />
auf die jederzeit zugängliche Netztrennstelle nach DIN VDE 0100-551 verzichtet werden.<br />
Für die die selbsttätig wirkende Schaltstelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
einer unabhängigen, akkreditierten Prüfstelle erforderlich.<br />
Der Ausfall der Hilfsspannung der Schutzeinrichtung muss zum unverzögerten Auslösen<br />
des Kuppelschalters führen.<br />
Wirkleistungsabgabe bei Erzeugungsanlagen > 100 kW nach § 6 EEG<br />
Erzeugungsanlagen deren Leistung 100 kW übersteigt sind so auszuführen, dass<br />
der Netzbetreiber einen Sollwert der Einspeiseleistung vorgeben kann. Dazu sind<br />
vier potentialfreie Eingänge zur Sollwertvorgabe der Einspeiseleistung (100% -<br />
60% - 30% - 0%) an der Erzeugungsanlage (Netzverknüpfungspunkt) vorzusehen.<br />
Außerdem ist lt. EEG 2009 jederzeit eine Abfrage der Ist-Leistung zu ermöglichen.<br />
Gemäß BDEW-Empfehlung ist die Fernwirkeinrichtung den vor Ort vorhandenen<br />
Gegebenheiten anzupassen.<br />
Die BDEW-Empfehlung wird wie folgt umgesetzt:<br />
• Alle Anlagen können mittels Tonfrequenzrundsteuerung (TRA) bzgl. ihrer<br />
Einspeiseleistung in den vier Stufen gesteuert werden.<br />
• Bei Anlagen mit einer Gesamtleistung von > 1000 kW wird die<br />
IST-Einspeiseleistung mittels Lastgangzähler abgerufen und in die NLS übertragen.<br />
Der Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) wird an der Übergabestelle installiert<br />
und kann über die <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH erworben werden.<br />
Die Steuerleitungs-Verbindungen zwischen dem TRE und den vorgesehenen<br />
Schnittstellen der Anlage oder Steuereinheit zur Sollwertvorgabe der<br />
Einspeiseleistung (100% - 60% - 30% - 0%) werden vom Anlagenbetreiber entsprechend<br />
hergestellt.<br />
Für den Betrieb des TRE und der Steuerleitungs-Verbindungen ist der Anlagenbetreiber<br />
verantwortlich.
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Messung<br />
Der Aufbau der Messeinrichtungen ergibt sich aus dem EEG bzw. KWK-G. Der Aufbau<br />
der Messstelle hat nach den <strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen zu erfolgen (siehe<br />
Anhang 1 bis 5).<br />
Bei Strömen größer 63A (40 kW) ist immer eine halbindirekte Wandlermessung vorzusehen.<br />
Der genaue Aufbau ist im Vorfeld mit dem zuständigen Netzbetreiber abzusprechen.<br />
Kundeneigene Zähler können nur eingesetzt werden, wenn nicht Lieferung und Bezug<br />
mit einem Zähler gemessen wird. (z.B. bei Überschusseinspeisung)<br />
Der Zähler für Ihre Erzeugungsanlage bei Direktmessung wird von der PFALZWEKE<br />
AKTIENGESELLSCHAFT kostenlos zur Verfügung gestellt.<br />
Inbetriebsetzung<br />
Der Anlagenbetreiber stellt durch Terminabsprache mindestens 6 Werktage vor geplanter<br />
Abnahme sicher, dass zur Abnahme der verantwortliche Anlagenerrichter (z.B.<br />
Elektrohandwerker, bzw. -installateur) zwecks Anlagenprüfung vor Ort ist.<br />
Mit dem Mitarbeiter des Netzbetreibers oder dessen Beauftragten ist abzustimmen, ob<br />
dieser bei der Inbetriebnahme vor Ort ist, oder zu einem späteren Zeitpunkt die Verplombung<br />
der Zähl- und Schutzeinrichtung, sowie Sichtung der Anlage vornimmt.<br />
Das Abnahmeprotokoll wird vom Netzbetreiber (oder dessen Beauftragten), dem<br />
Anlagenerrichter (oder dessen Beauftragten) und dem Anlagenbetreiber (oder dessen<br />
Beauftragten) nach erfolgreicher Abnahme unterschrieben.
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Betrieb<br />
Der Anlagenerrichter, Planer und Betreiber verpflichtet sich mit der Anmeldung und Inbetriebnahme<br />
die nachstehend aufgeführten Grundsätze, Regeln und <strong>Richtlinie</strong>n einzuhalten:<br />
- Der Anlagenbetreiber wird seine Anlage so betreiben, dass seine Blindstromentnahme<br />
aus dem Netz des Netzbetreibers nach Vorgabe des Netzbetreibers erfolgt. Der<br />
Wert des cos(φ) kann zwischen 0,9 induktiv und 0,9 kapazitiv liegen und/oder als<br />
Kennlinie dargestellt werden.<br />
- Der Anlagenbetreiber wird auf seine Kosten in Abstimmung mit dem Netzbetreiber zur<br />
Einhaltung des vorgenannten Leistungsfaktors gegebenenfalls eine seinen tatsächlichen<br />
Belastungsverhältnissen angepasste ausreichende Blindstromkompensation<br />
durchführen.<br />
cos φ<br />
0,9<br />
übererregt<br />
1<br />
0,2 0,5 3 1<br />
2<br />
P/P N<br />
0,9<br />
untererregt<br />
1<br />
P N<br />
: Nennleistung<br />
P: aktuelle Leistung<br />
Beispielkennlinien mit 2 Stützpunkten<br />
1<br />
Beispielkennlinien mit 3 Stützpunkten<br />
2 3<br />
- Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Änderung der Erzeugungsanlage<br />
müssen den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten<br />
Regeln der Technik entsprechend durchgeführt werden.
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Anlage 1: Schaltbild Überschusseinspeisung<br />
Für die Belegung des zweiten Zählerplatzes in einem Zählerfeld sind die Regelungen<br />
der <strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten.<br />
Altanlagen mit Dreipunktbefestigung können mit einer Adapterplatte (BKE-M) für die<br />
Aufnahme eines elektronischen Haushaltszählers (eHZ) ausgerüstet werden.
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Anlage 2: Zählerplatzverdrahtung Überschusseinspeisung<br />
Werden die Zählerplätze in Altanlagen mit Adapterplatte (BKE-M) ausgerüstet, so ist<br />
die Zugangsseite (schwarz) auf die Klemmen 1, 4 und 7 und die Abgangsseite (braun)<br />
auf die Klemmen 3, 6 und 9 aufzulegen.<br />
Bei Verwendung eines privaten Ferrariszählers als Erzeugungszähler ist die Zugangsseite<br />
(schwarz) auf die Klemmen 3, 6 und 9 und die Abgangsseite (braun) auf die<br />
Klemmen 1, 4 und 7 aufzulegen.
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Anlage 3: Schaltbild Direkteinspeisung<br />
Für die Belegung des zweiten Zählerplatzes in einem Zählerfeld sind die Regelungen<br />
der <strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten.<br />
Altanlagen mit Dreipunktbefestigung können mit einer Adapterplatte (BKE-M) für die<br />
Aufnahme eines eHZ ausgerüstet werden.
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
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Anlage 4: Zählerplatzverdrahtung Direkteinspeisung<br />
Wird in Altanlagen der Zählerplatz des Lieferzählers mit einer Adapterplatte (BKE-M)<br />
ausgerüstet, so ist die Zugangsseite (schwarz) auf die Klemmen 1, 4 und 7 und die<br />
Abgangsseite (braun) auf die Klemmen 3, 6 und 9 aufzulegen.<br />
Bei Verwendung eines privaten Ferrariszählers ist die Zugangsseite (schwarz) auf die<br />
Klemmen 3, 6 und 9 und die Abgangsseite (braun) auf die Klemmen 1, 4 und 7 aufzulegen.
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Anlage 5: Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung<br />
im Zählerschrank ( Deppe - Gehäuse )<br />
ZPK5-S<br />
A1 A3 A4 A6 A7 A9 A2 A5 A8 H1 H1 H1 H2A H2 H2 A1<br />
k l k l k l L1 L2 L3 H1 H2 N<br />
Der Sicherungsautomat<br />
darf nur über die 0,4 Ohm-<br />
Dämpfungswiderstände an<br />
die K-Seite der<br />
Stromwandler<br />
angeschlossen werden!<br />
Dämpfungswiderstand<br />
0,4 Ohm<br />
L1<br />
L2<br />
L3<br />
1 2 3 4 5 6<br />
k l k l k l<br />
K L K L K L<br />
7 x 4 2<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
7 x 2,5 2 10 A<br />
Die Messleitungen<br />
sind als Kabel<br />
NYY oder NYM mit<br />
bezifferten Adern<br />
auszuführen.<br />
Die Querschnitte<br />
gelten für einfache<br />
Längen bis 25 m.<br />
N<br />
Ü-Plan eines Zählerplatzes (Deppe-Schrank)
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und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
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Anlage 6: Geltungsbereich<br />
Diese <strong>Richtlinie</strong> wurde von <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH erstellt und gilt beim Anschluss<br />
von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers.<br />
<strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
www.<strong>Pfalzwerke</strong>-Netzgesellschaft.de<br />
Ansprechpartner, weitere Informationen und Formulare sind auf der web-Seite des<br />
Netzbetreibers abrufbar.<br />
Anlage 7: Formulare und Vordrucke<br />
• Anmeldung einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb<br />
mit dem Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
• Auftragsblatt Netzverträglichkeitsprüfung einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb<br />
mit dem Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
• Prüfprotokoll Netzschutzprüfung einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb mit dem<br />
Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
• Inbetriebsetzungsantrag einer Eigenerzeugungsanlage im Parallelbetrieb<br />
mit dem Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
• Inbetriebsetzungsprotokoll einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb<br />
mit dem Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH