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Technische Richtlinie - Pfalzwerke

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<strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH ⋅ Postfach 21 73 65 ⋅ 67073 Ludwigshafen<br />

<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

Stand: April 2011<br />

Sitz der Gesellschaft:<br />

<strong>Pfalzwerke</strong><br />

Netzgesellschaft mbH<br />

Kurfürstenstraße 29<br />

67061 Ludwigshafen<br />

Telefon: 0621 58 5 -2301<br />

Telefax: 0621 585-2960<br />

www.pfalzwerkenetzgesellschaft.de<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dieter Sroka<br />

Registergericht:<br />

Amtsgericht<br />

Ludwigshafen am Rhein<br />

HRB 60707<br />

USt-IdNr: DE 149145804<br />

Bankverbindungen:<br />

Kreissparkasse Rhein-Pfalz<br />

Konto-Nr. 69799, BLZ 545 501 20<br />

IBAN-Nr. DE 7554550120000069799


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

April 2011<br />

PNG 1/14<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Allgemeines ................................................................................................................... 2<br />

Anmeldung .................................................................................................................... 2<br />

Netzverträglichkeitsprüfung/Netzverknüpfungspunkt .................................................... 3<br />

Netzanschluss ............................................................................................................... 4<br />

Netzentkupplung ........................................................................................................... 5<br />

Wirkleistungsabgabe bei Erzeugungsanlagen > 100 kW nach § 6 EEG ....................... 6<br />

Messung ........................................................................................................................ 7<br />

Inbetriebsetzung ............................................................................................................ 7<br />

Betrieb ........................................................................................................................... 8<br />

Anlage 1: Schaltbild Überschusseinspeisung ................................................................ 9<br />

Anlage 2: Zählerplatzverdrahtung Überschusseinspeisung ........................................ 10<br />

Anlage 3: Schaltbild Direkteinspeisung ....................................................................... 11<br />

Anlage 4: Zählerplatzverdrahtung Direkteinspeisung .................................................. 12<br />

Anlage 5: Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung ........................................... 13<br />

Anlage 6: Geltungsbereich .......................................................................................... 14<br />

Anlage 7: Formulare und Vordrucke ........................................................................... 14


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

April 2011<br />

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Allgemeines<br />

Der Netzanschluss einer Erzeugungsanlage erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen<br />

der VDEW-, VDN-, FNN- und BDEW-<strong>Richtlinie</strong>n, sowie deren Ergänzungen, insbesondere:<br />

1. <strong>Richtlinie</strong> für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am<br />

Niederspannungsnetz<br />

2. <strong>Technische</strong> Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz<br />

3. <strong>Technische</strong> Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen<br />

4. <strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong> für Anschlussschränke im Freien<br />

5. FNN-Rahmenbedingungen für eine Übergangsregelung zur frequenzabhängigen<br />

Wirkleistungssteuerung von PV-Anlagen am NS-Netz<br />

sowie der jeweils gültigen DIN-Normen, DIN VDE-Normen und Unfallverhütungsvorschriften.<br />

Darüber hinaus sind die Ergänzungen des Netzbetreibers zu beachten.<br />

Anmeldung<br />

Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage (EA) muss schriftlich durch den Grundstückseigentümer<br />

erfolgen. Alternativ kann der Grundstückseigentümer einen Anlagenplaner<br />

und/oder den ausführenden Anlagenerrichter für die Abwicklung bevollmächtigen (z.B.<br />

Elektrohandwerker, bzw. -installateur). Die Anmeldung muss für eine zügige Bearbeitung<br />

nachstehend aufgeführte Informationen und Dokumentationen enthalten:<br />

a) Das vollständig ausgefüllte „Datenblatt zur Anmeldung einer Erzeugungsanlage" des<br />

Netzbetreibers.<br />

b) Einen aktuellen Lageplan (Maßstab 1:500 bzw. 1:1000) mit Grundstücksgrenzen,<br />

aus dem der Aufstellort der Erzeugungsanlage hervorgeht. Bei Photovoltaikanlagen<br />

ist die Montageart (Dach, Fassade, Freifläche) anzugeben. Die Zuordnung der Solarmodule<br />

zu den Dachflächen muss eindeutig und mit Angabe der Summenmodulleistung<br />

aus dem Lageplan hervorgehen.<br />

Bis spätestens mit dem Inbetriebsetzungsantrag sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:<br />

c) Die technische Dokumentation mit den Angaben der Bemessungswirkleistung an<br />

den Abgangsklemmen in kW sowie die Bemessungsscheinleistung in kVA der gesamten<br />

Erzeugungsanlage. Alternativ zur Scheinleistung ist die Angabe des cos(phi)<br />

möglich.<br />

d) Die Konformitätserklärung zur VDEW-<strong>Richtlinie</strong> Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.<br />

e) Bei Einsatz einer selbsttätig wirkenden Schaltstelle zwischen einer netzparallelen<br />

Erzeugungsanlage und dem öffentlichen Niederspannungsnetz die zugehörige Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

nach DIN V VDE V 0126-1-1 eines<br />

unabhängigen Prüfinstituts.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

April 2011<br />

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f) Einen Übersichtsschaltplan der gesamten technischen Anlage bis zum zentralen<br />

Zählerplatz mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel sowie Schutz- und Messeinrichtung.<br />

Bei Anlagenerweiterungen sind ist die Gesamtanlage darzustellen.<br />

Netzverträglichkeitsprüfung/Netzverknüpfungspunkt<br />

Nach Eingang der Anmeldeunterlagen (siehe Anlage 7) wird eine Netzverträglichkeitsprüfung<br />

durchgeführt. Dies hat zum Ziel, den idealen Netzverknüpfungspunkt der Erzeugungsanlage<br />

mit dem Netz der öffentlichen Versorgung festzulegen. Der geeignete<br />

Netzverknüpfungspunkt wird vom zuständigen Netzbetreiber ermittelt. Grundlage ist<br />

das Prinzip des sicheren Netzbetriebes, sowie die netztechnisch und wirtschaftlich kostengünstigste<br />

Variante. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind insbesondere<br />

die Vorgaben des EEG zu beachten.<br />

Bei Anlagen mit einer Nennwirkleistung größer 30 kW ist grundsätzlich bei Erstanschluss<br />

oder Erweiterung ein geeigneter Netzverknüpfungspunkt zu ermitteln.<br />

Zur Erstellung einer befristeten Leistungszusage ist das Auftragsblatt vollständig ausgefüllt<br />

einzureichen.<br />

Je nach Anlagenart und -größe kann die Bearbeitung dieser Netzanfrage ca. 6 Wochen<br />

in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Zusage durch den Netzbetreiber kann eine<br />

entsprechende Kapazität für diese Erzeugungsanlage reserviert werden. An diese Zusage<br />

und die damit verbundene Kapazitätsreservierung hält sich der Netzbetreiber für<br />

6 Monate, ausgehend vom Datum der schriftlich an den Anlagenbetreiber ergangenen<br />

Einspeisezusage, gebunden.<br />

Nach Ablauf von 6 Monaten verfällt die Leistungszusage. Bei Änderung der Anlagen<br />

und/oder der Leistung ist eine erneute Anfrage beim Netzbetreiber zu stellen.<br />

Diese Vorgehensweise ist für eine schnelle, zuverlässige sowie diskriminierungsfreie<br />

Bearbeitung und Netzanbindung weiterer Erzeugungsanlagen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung<br />

des Grundsatzes einer sicheren und preiswerten Energieversorgung<br />

unerlässlich.<br />

Hinweis:<br />

Beachten sie hierzu bitte auch die Angaben auf den Seiten 17 und 18 der <strong>Richtlinie</strong> „Eigenerzeugungsanlagen<br />

am Niederspannungsnetz“.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

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und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

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Netzanschluss<br />

Zur Begrenzung von Spannungsunsymmetrien dürfen Eigenerzeugungsanlagen nur<br />

bis zu einer Leistung von 4,6 kVA an einem Außenleiter angeschlossen werden. Beim<br />

Anschluss einer oder mehrerer einphasiger Erzeugungsanlagen an einem Netzverknüpfungspunkt<br />

wird die Zuordnung zu den drei Außenleitern vom zuständigen Netzbetreiber<br />

vorgegeben. Einspeiseleistungen an einem Verknüpfungspunkt, die<br />

3 x 4,6 kVA überschreiten sind als symmetrischer dreiphasiger Anschluss auszuführen.<br />

Anschlussbeispiel für dreiphasigen Anschluss<br />

Anschlussbeispiel für einphasigen Anschluss<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

3~ 3~<br />

=<br />

= ~<br />

G<br />

> 13,8kVA > 13,8kVA<br />

3~<br />

> 13,8kVA<br />

~ =<br />

≤ 4,6kVA<br />

G<br />

1~<br />

≤ 4,6kVA<br />

= ~<br />

~<br />

≤ 4,6kVA<br />

Anschlussbeispiel für ein- und dreiphasigen Anschluss<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

~ =<br />

=4,6kVA<br />

G<br />

1~<br />

=4,6kVA<br />

3~ =<br />

> 4,6kVA<br />

Zur Überwachung der Symmetrie ist ein Symmetrieschutz bei<br />

o Neuanlagen und Anlagenerweiterungen mit einer Gesamtleistung<br />

> 13,8 kVA und Bauart bedingter (z.B. Toleranzen, Beschattung,<br />

EZE-Auswahl, …) max. möglicher Unsymmetrie > 4,6 kVA<br />

o Anlagenerweiterungen mit einer Gesamtleistung < 13,8 kVA, wenn die<br />

Unsymmetrie von ≤ 4,6 kVA aufgrund der Wechselrichtergrößen im Betrieb<br />

nicht grundsätzlich eingehalten werden kann<br />

vorzusehen, der die Ströme im Neutralleiter überwacht und bei Grenzwertverletzung<br />

(Überschreitung der Unsymmetrie von 4,6 kVA zwischen Außenleitern) die Erzeugungsanlage<br />

vom Netz trennt. (I an = 22 A, t AUS = 0,5 s, t WIEDER-EIN = 30 s)<br />

Das Relais mit Schütz, sowie die Wandler mit Klemmleiste(n) sind plombierbar auszuführen.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

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und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

April 2011<br />

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Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei Erzeugungsanlagen > 30 kVA<br />

immer eine jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion erforderlich ist und die<br />

selbsttätig wirkende Schaltstelle deaktiviert und durch einen zentralen Spannungs- und<br />

Frequenzschutz (Netz- und Anlagenschutz) ersetzt wird. Der Netz- und Anlagenschutz<br />

ist in unmittelbarer Nähe zum Netzverknüpfungspunkt (z.B. zentraler Zählerplatz) einzubauen.<br />

Bei Fotovoltaikanlagen ist die Wechselrichternennscheinleistung ausschlaggebend!<br />

Netzentkupplung<br />

Zum Schutz des Netzes ist vom Anlagenbetreiber eine Netzentkupplung vorzusehen.<br />

Der Netzschutz muss gemäß Tabelle 1 und nach der VDEW-<strong>Richtlinie</strong> „Erzeugungsanlagen<br />

am Niederspannungsnetz“ (2.1.2, 2.4.2 und 2.4.2.1) durch ein Spannungsrelais<br />

mit Kennung auf Über- und Unterspannung, sowie ein Frequenzrelais mit Kennung auf<br />

Über- und Unterfrequenz in unmittelbarer Nähe zum Netzverknüpfungspunkt (z.B.<br />

zentraler Zählerplatz) erfolgen. Kombinierte Geräte sind zulässig. Eine jederzeit zugängliche<br />

Netztrennstelle nach DIN VDE 0100-551 ist zu errichten.<br />

Zur einfachen Einstellbarkeit und Prüfbarkeit der Schutzrelais ist eine Prüfklemmleiste<br />

nach der VDEW-<strong>Richtlinie</strong> „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“<br />

(2.4.3) einzubauen. Die Einstellung und Prüfung der Schutzrelais hat durch den<br />

Anlagenerrichter zu erfolgen und ist durch ein entsprechendes Prüfprotokoll zu belegen.<br />

Der zuständige Netzbetreiber behält sich vor die Einstellwerte zu überprüfen.<br />

Alternativ kann ein typgeprüftes voreingestelltes Spannungs- und Frequenzrelais (NA-<br />

Schutz) mit Prüftaste zur Prüfung des Auslösekreises eingesetzt werden. In diesem<br />

Falle kann auf die Prüfklemmleiste verzichtet werden.<br />

Die Schutzrelais haben direkt auf den Kuppelschalter zu wirken, welcher eine allpolige<br />

galvanische Trennung sicherstellt. Ist kein Inselbetrieb vorgesehen, darf für eine der<br />

beiden Schalteinrichtungen der Generatorschalter verwendet werden.<br />

Die in Tabelle 1 genannten Auslösezeiten gelten für den Zeitraum vom Fehlereintritt<br />

bis zum vollständigen Öffnen des Kuppelschalters.<br />

Tabelle 1: Einstellwerte für den Entkupplungsschutz von Erzeugungsanlagen<br />

Einstellwert Grenze Auslösezeit<br />

Spannungsrückgang U< U ≤ 0,8xU N ≤ 200ms<br />

Spannungssteigerung U>> U ≥ 1,15xU N ≤ 200ms<br />

Spannungssteigerung U> U ≥ 1,10xU N *) ≤ 200ms<br />

Frequenzrückgang f< f < 47,5Hz ≤ 200ms<br />

Frequenzsteigerung f> f > 50,4Hz ≤ 200ms<br />

*) Es handelt sich um einen 10-Minuten-Mittelwert der Spannung.


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April 2011<br />

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Der Bereich der Netzentkopplung (Netzschutz, Kuppelschalter, Prüfklemmleiste) muss<br />

plombierbar ausgeführt sein.<br />

Bei Anlagen mit einer Nennscheinleistung bis 30 kVA kann die Netzentkupplung als<br />

selbsttätig wirkende Schaltstelle nach DIN V VDE V 0126-1-1 ausgeführt werden. (Zu<br />

beachten: FNN-Rahmenbedingungen_für eine Übergangsregelung zur frequenzabhängigen<br />

Wirkleistungssteuerung von PV-Anlagen am NS-Netz). In diesem Fall kann<br />

auf die jederzeit zugängliche Netztrennstelle nach DIN VDE 0100-551 verzichtet werden.<br />

Für die die selbsttätig wirkende Schaltstelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

einer unabhängigen, akkreditierten Prüfstelle erforderlich.<br />

Der Ausfall der Hilfsspannung der Schutzeinrichtung muss zum unverzögerten Auslösen<br />

des Kuppelschalters führen.<br />

Wirkleistungsabgabe bei Erzeugungsanlagen > 100 kW nach § 6 EEG<br />

Erzeugungsanlagen deren Leistung 100 kW übersteigt sind so auszuführen, dass<br />

der Netzbetreiber einen Sollwert der Einspeiseleistung vorgeben kann. Dazu sind<br />

vier potentialfreie Eingänge zur Sollwertvorgabe der Einspeiseleistung (100% -<br />

60% - 30% - 0%) an der Erzeugungsanlage (Netzverknüpfungspunkt) vorzusehen.<br />

Außerdem ist lt. EEG 2009 jederzeit eine Abfrage der Ist-Leistung zu ermöglichen.<br />

Gemäß BDEW-Empfehlung ist die Fernwirkeinrichtung den vor Ort vorhandenen<br />

Gegebenheiten anzupassen.<br />

Die BDEW-Empfehlung wird wie folgt umgesetzt:<br />

• Alle Anlagen können mittels Tonfrequenzrundsteuerung (TRA) bzgl. ihrer<br />

Einspeiseleistung in den vier Stufen gesteuert werden.<br />

• Bei Anlagen mit einer Gesamtleistung von > 1000 kW wird die<br />

IST-Einspeiseleistung mittels Lastgangzähler abgerufen und in die NLS übertragen.<br />

Der Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) wird an der Übergabestelle installiert<br />

und kann über die <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH erworben werden.<br />

Die Steuerleitungs-Verbindungen zwischen dem TRE und den vorgesehenen<br />

Schnittstellen der Anlage oder Steuereinheit zur Sollwertvorgabe der<br />

Einspeiseleistung (100% - 60% - 30% - 0%) werden vom Anlagenbetreiber entsprechend<br />

hergestellt.<br />

Für den Betrieb des TRE und der Steuerleitungs-Verbindungen ist der Anlagenbetreiber<br />

verantwortlich.


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Messung<br />

Der Aufbau der Messeinrichtungen ergibt sich aus dem EEG bzw. KWK-G. Der Aufbau<br />

der Messstelle hat nach den <strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen zu erfolgen (siehe<br />

Anhang 1 bis 5).<br />

Bei Strömen größer 63A (40 kW) ist immer eine halbindirekte Wandlermessung vorzusehen.<br />

Der genaue Aufbau ist im Vorfeld mit dem zuständigen Netzbetreiber abzusprechen.<br />

Kundeneigene Zähler können nur eingesetzt werden, wenn nicht Lieferung und Bezug<br />

mit einem Zähler gemessen wird. (z.B. bei Überschusseinspeisung)<br />

Der Zähler für Ihre Erzeugungsanlage bei Direktmessung wird von der PFALZWEKE<br />

AKTIENGESELLSCHAFT kostenlos zur Verfügung gestellt.<br />

Inbetriebsetzung<br />

Der Anlagenbetreiber stellt durch Terminabsprache mindestens 6 Werktage vor geplanter<br />

Abnahme sicher, dass zur Abnahme der verantwortliche Anlagenerrichter (z.B.<br />

Elektrohandwerker, bzw. -installateur) zwecks Anlagenprüfung vor Ort ist.<br />

Mit dem Mitarbeiter des Netzbetreibers oder dessen Beauftragten ist abzustimmen, ob<br />

dieser bei der Inbetriebnahme vor Ort ist, oder zu einem späteren Zeitpunkt die Verplombung<br />

der Zähl- und Schutzeinrichtung, sowie Sichtung der Anlage vornimmt.<br />

Das Abnahmeprotokoll wird vom Netzbetreiber (oder dessen Beauftragten), dem<br />

Anlagenerrichter (oder dessen Beauftragten) und dem Anlagenbetreiber (oder dessen<br />

Beauftragten) nach erfolgreicher Abnahme unterschrieben.


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Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

April 2011<br />

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Betrieb<br />

Der Anlagenerrichter, Planer und Betreiber verpflichtet sich mit der Anmeldung und Inbetriebnahme<br />

die nachstehend aufgeführten Grundsätze, Regeln und <strong>Richtlinie</strong>n einzuhalten:<br />

- Der Anlagenbetreiber wird seine Anlage so betreiben, dass seine Blindstromentnahme<br />

aus dem Netz des Netzbetreibers nach Vorgabe des Netzbetreibers erfolgt. Der<br />

Wert des cos(φ) kann zwischen 0,9 induktiv und 0,9 kapazitiv liegen und/oder als<br />

Kennlinie dargestellt werden.<br />

- Der Anlagenbetreiber wird auf seine Kosten in Abstimmung mit dem Netzbetreiber zur<br />

Einhaltung des vorgenannten Leistungsfaktors gegebenenfalls eine seinen tatsächlichen<br />

Belastungsverhältnissen angepasste ausreichende Blindstromkompensation<br />

durchführen.<br />

cos φ<br />

0,9<br />

übererregt<br />

1<br />

0,2 0,5 3 1<br />

2<br />

P/P N<br />

0,9<br />

untererregt<br />

1<br />

P N<br />

: Nennleistung<br />

P: aktuelle Leistung<br />

Beispielkennlinien mit 2 Stützpunkten<br />

1<br />

Beispielkennlinien mit 3 Stützpunkten<br />

2 3<br />

- Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Änderung der Erzeugungsanlage<br />

müssen den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten<br />

Regeln der Technik entsprechend durchgeführt werden.


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Anlage 1: Schaltbild Überschusseinspeisung<br />

Für die Belegung des zweiten Zählerplatzes in einem Zählerfeld sind die Regelungen<br />

der <strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten.<br />

Altanlagen mit Dreipunktbefestigung können mit einer Adapterplatte (BKE-M) für die<br />

Aufnahme eines elektronischen Haushaltszählers (eHZ) ausgerüstet werden.


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Anlage 2: Zählerplatzverdrahtung Überschusseinspeisung<br />

Werden die Zählerplätze in Altanlagen mit Adapterplatte (BKE-M) ausgerüstet, so ist<br />

die Zugangsseite (schwarz) auf die Klemmen 1, 4 und 7 und die Abgangsseite (braun)<br />

auf die Klemmen 3, 6 und 9 aufzulegen.<br />

Bei Verwendung eines privaten Ferrariszählers als Erzeugungszähler ist die Zugangsseite<br />

(schwarz) auf die Klemmen 3, 6 und 9 und die Abgangsseite (braun) auf die<br />

Klemmen 1, 4 und 7 aufzulegen.


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Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

April 2011<br />

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Anlage 3: Schaltbild Direkteinspeisung<br />

Für die Belegung des zweiten Zählerplatzes in einem Zählerfeld sind die Regelungen<br />

der <strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten.<br />

Altanlagen mit Dreipunktbefestigung können mit einer Adapterplatte (BKE-M) für die<br />

Aufnahme eines eHZ ausgerüstet werden.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

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Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

April 2011<br />

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Anlage 4: Zählerplatzverdrahtung Direkteinspeisung<br />

Wird in Altanlagen der Zählerplatz des Lieferzählers mit einer Adapterplatte (BKE-M)<br />

ausgerüstet, so ist die Zugangsseite (schwarz) auf die Klemmen 1, 4 und 7 und die<br />

Abgangsseite (braun) auf die Klemmen 3, 6 und 9 aufzulegen.<br />

Bei Verwendung eines privaten Ferrariszählers ist die Zugangsseite (schwarz) auf die<br />

Klemmen 3, 6 und 9 und die Abgangsseite (braun) auf die Klemmen 1, 4 und 7 aufzulegen.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

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Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

April 2011<br />

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Anlage 5: Übersichts-Pläne Wandler-/Lastgangmessung<br />

im Zählerschrank ( Deppe - Gehäuse )<br />

ZPK5-S<br />

A1 A3 A4 A6 A7 A9 A2 A5 A8 H1 H1 H1 H2A H2 H2 A1<br />

k l k l k l L1 L2 L3 H1 H2 N<br />

Der Sicherungsautomat<br />

darf nur über die 0,4 Ohm-<br />

Dämpfungswiderstände an<br />

die K-Seite der<br />

Stromwandler<br />

angeschlossen werden!<br />

Dämpfungswiderstand<br />

0,4 Ohm<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

1 2 3 4 5 6<br />

k l k l k l<br />

K L K L K L<br />

7 x 4 2<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

7 x 2,5 2 10 A<br />

Die Messleitungen<br />

sind als Kabel<br />

NYY oder NYM mit<br />

bezifferten Adern<br />

auszuführen.<br />

Die Querschnitte<br />

gelten für einfache<br />

Längen bis 25 m.<br />

N<br />

Ü-Plan eines Zählerplatzes (Deppe-Schrank)


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

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und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

April 2011<br />

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Anlage 6: Geltungsbereich<br />

Diese <strong>Richtlinie</strong> wurde von <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH erstellt und gilt beim Anschluss<br />

von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers.<br />

<strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

www.<strong>Pfalzwerke</strong>-Netzgesellschaft.de<br />

Ansprechpartner, weitere Informationen und Formulare sind auf der web-Seite des<br />

Netzbetreibers abrufbar.<br />

Anlage 7: Formulare und Vordrucke<br />

• Anmeldung einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb<br />

mit dem Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

• Auftragsblatt Netzverträglichkeitsprüfung einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb<br />

mit dem Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

• Prüfprotokoll Netzschutzprüfung einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb mit dem<br />

Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

• Inbetriebsetzungsantrag einer Eigenerzeugungsanlage im Parallelbetrieb<br />

mit dem Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

• Inbetriebsetzungsprotokoll einer Erzeugungsanlage im Parallelbetrieb<br />

mit dem Niederspannungsnetz der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH

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