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Technische Richtlinie - Pfalzwerke

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<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

April 2011<br />

PNG 7/14<br />

Messung<br />

Der Aufbau der Messeinrichtungen ergibt sich aus dem EEG bzw. KWK-G. Der Aufbau<br />

der Messstelle hat nach den <strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen zu erfolgen (siehe<br />

Anhang 1 bis 5).<br />

Bei Strömen größer 63A (40 kW) ist immer eine halbindirekte Wandlermessung vorzusehen.<br />

Der genaue Aufbau ist im Vorfeld mit dem zuständigen Netzbetreiber abzusprechen.<br />

Kundeneigene Zähler können nur eingesetzt werden, wenn nicht Lieferung und Bezug<br />

mit einem Zähler gemessen wird. (z.B. bei Überschusseinspeisung)<br />

Der Zähler für Ihre Erzeugungsanlage bei Direktmessung wird von der PFALZWEKE<br />

AKTIENGESELLSCHAFT kostenlos zur Verfügung gestellt.<br />

Inbetriebsetzung<br />

Der Anlagenbetreiber stellt durch Terminabsprache mindestens 6 Werktage vor geplanter<br />

Abnahme sicher, dass zur Abnahme der verantwortliche Anlagenerrichter (z.B.<br />

Elektrohandwerker, bzw. -installateur) zwecks Anlagenprüfung vor Ort ist.<br />

Mit dem Mitarbeiter des Netzbetreibers oder dessen Beauftragten ist abzustimmen, ob<br />

dieser bei der Inbetriebnahme vor Ort ist, oder zu einem späteren Zeitpunkt die Verplombung<br />

der Zähl- und Schutzeinrichtung, sowie Sichtung der Anlage vornimmt.<br />

Das Abnahmeprotokoll wird vom Netzbetreiber (oder dessen Beauftragten), dem<br />

Anlagenerrichter (oder dessen Beauftragten) und dem Anlagenbetreiber (oder dessen<br />

Beauftragten) nach erfolgreicher Abnahme unterschrieben.

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