Technische Richtlinie - Pfalzwerke
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<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />
und Betrieb von parallelbetriebenen<br />
Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />
April 2011<br />
PNG 7/14<br />
Messung<br />
Der Aufbau der Messeinrichtungen ergibt sich aus dem EEG bzw. KWK-G. Der Aufbau<br />
der Messstelle hat nach den <strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen zu erfolgen (siehe<br />
Anhang 1 bis 5).<br />
Bei Strömen größer 63A (40 kW) ist immer eine halbindirekte Wandlermessung vorzusehen.<br />
Der genaue Aufbau ist im Vorfeld mit dem zuständigen Netzbetreiber abzusprechen.<br />
Kundeneigene Zähler können nur eingesetzt werden, wenn nicht Lieferung und Bezug<br />
mit einem Zähler gemessen wird. (z.B. bei Überschusseinspeisung)<br />
Der Zähler für Ihre Erzeugungsanlage bei Direktmessung wird von der PFALZWEKE<br />
AKTIENGESELLSCHAFT kostenlos zur Verfügung gestellt.<br />
Inbetriebsetzung<br />
Der Anlagenbetreiber stellt durch Terminabsprache mindestens 6 Werktage vor geplanter<br />
Abnahme sicher, dass zur Abnahme der verantwortliche Anlagenerrichter (z.B.<br />
Elektrohandwerker, bzw. -installateur) zwecks Anlagenprüfung vor Ort ist.<br />
Mit dem Mitarbeiter des Netzbetreibers oder dessen Beauftragten ist abzustimmen, ob<br />
dieser bei der Inbetriebnahme vor Ort ist, oder zu einem späteren Zeitpunkt die Verplombung<br />
der Zähl- und Schutzeinrichtung, sowie Sichtung der Anlage vornimmt.<br />
Das Abnahmeprotokoll wird vom Netzbetreiber (oder dessen Beauftragten), dem<br />
Anlagenerrichter (oder dessen Beauftragten) und dem Anlagenbetreiber (oder dessen<br />
Beauftragten) nach erfolgreicher Abnahme unterschrieben.