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Technische Richtlinie - Pfalzwerke

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<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH für den Anschluss<br />

und Betrieb von parallelbetriebenen<br />

Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz<br />

April 2011<br />

PNG 3/14<br />

f) Einen Übersichtsschaltplan der gesamten technischen Anlage bis zum zentralen<br />

Zählerplatz mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel sowie Schutz- und Messeinrichtung.<br />

Bei Anlagenerweiterungen sind ist die Gesamtanlage darzustellen.<br />

Netzverträglichkeitsprüfung/Netzverknüpfungspunkt<br />

Nach Eingang der Anmeldeunterlagen (siehe Anlage 7) wird eine Netzverträglichkeitsprüfung<br />

durchgeführt. Dies hat zum Ziel, den idealen Netzverknüpfungspunkt der Erzeugungsanlage<br />

mit dem Netz der öffentlichen Versorgung festzulegen. Der geeignete<br />

Netzverknüpfungspunkt wird vom zuständigen Netzbetreiber ermittelt. Grundlage ist<br />

das Prinzip des sicheren Netzbetriebes, sowie die netztechnisch und wirtschaftlich kostengünstigste<br />

Variante. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind insbesondere<br />

die Vorgaben des EEG zu beachten.<br />

Bei Anlagen mit einer Nennwirkleistung größer 30 kW ist grundsätzlich bei Erstanschluss<br />

oder Erweiterung ein geeigneter Netzverknüpfungspunkt zu ermitteln.<br />

Zur Erstellung einer befristeten Leistungszusage ist das Auftragsblatt vollständig ausgefüllt<br />

einzureichen.<br />

Je nach Anlagenart und -größe kann die Bearbeitung dieser Netzanfrage ca. 6 Wochen<br />

in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Zusage durch den Netzbetreiber kann eine<br />

entsprechende Kapazität für diese Erzeugungsanlage reserviert werden. An diese Zusage<br />

und die damit verbundene Kapazitätsreservierung hält sich der Netzbetreiber für<br />

6 Monate, ausgehend vom Datum der schriftlich an den Anlagenbetreiber ergangenen<br />

Einspeisezusage, gebunden.<br />

Nach Ablauf von 6 Monaten verfällt die Leistungszusage. Bei Änderung der Anlagen<br />

und/oder der Leistung ist eine erneute Anfrage beim Netzbetreiber zu stellen.<br />

Diese Vorgehensweise ist für eine schnelle, zuverlässige sowie diskriminierungsfreie<br />

Bearbeitung und Netzanbindung weiterer Erzeugungsanlagen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung<br />

des Grundsatzes einer sicheren und preiswerten Energieversorgung<br />

unerlässlich.<br />

Hinweis:<br />

Beachten sie hierzu bitte auch die Angaben auf den Seiten 17 und 18 der <strong>Richtlinie</strong> „Eigenerzeugungsanlagen<br />

am Niederspannungsnetz“.

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