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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag für die Ablenkungsbohrung ...

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<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a<br />

Auftraggeber:<br />

Planverfasser:<br />

März 2011


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a<br />

Auftraggeber: ExxonMobil Production Deutschland GmbH<br />

Riethorst 12<br />

30 659 Hannover<br />

Planverfasser: Kölling & Tesch Umweltplanung<br />

Am Dobben 79<br />

28203 Bremen<br />

Bearbeitung: Thilo Koch, M.Sc. Geogr., Stadt- & Landschaftsökologe<br />

Gisela Kempf, Dipl.-Geogr., Landschaftsökologin<br />

Tanja Tesch, Dipl. Landschaftsarchitektin


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einführung ................................................................................................5<br />

2. Grundlagen ...............................................................................................5<br />

2.1 Lage der Erweiterungsbohrung Munster Z4a und naturräumliche<br />

Einordnung .................................................................................................5<br />

2.2 Flächennutzung und Infrastruktur...............................................................7<br />

2.3 Planerische Vorgaben ................................................................................7<br />

3. Bestandsaufnahme und Bewertung .......................................................8<br />

3.1 Arten und Lebensgemeinschaften..............................................................8<br />

3.1.1 Biotoptypen.................................................................................................8<br />

3.1.2 Brutvögel ..................................................................................................12<br />

3.1.3 Fledermäuse.............................................................................................17<br />

3.1.4 Amphibien.................................................................................................18<br />

3.2 Boden .......................................................................................................19<br />

3.3 Wasser .....................................................................................................19<br />

3.4 Klima und Luft...........................................................................................20<br />

3.5 Landschaftsbild.........................................................................................20<br />

4. Auswirkungen der Baumaßnahme........................................................21<br />

4.1 Beschreibung der Baumaßnahme............................................................21<br />

4.2 Auswirkungen auf Natur und Landschaft..................................................23<br />

4.2.1 Auswirkungen auf Arten und Lebensgemeinschaften ..............................23<br />

4.2.2 Auswirkungen auf den Boden...................................................................25<br />

4.2.3 Auswirkungen auf das Wasser.................................................................25<br />

4.2.4 Auswirkungen auf das Klima ....................................................................26<br />

4.2.5 Auswirkungen auf das Landschaftsbild ....................................................26<br />

4.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Eingriffswirkungen ...26<br />

4.4 Erhebliche Beeinträchtigungen.................................................................27<br />

5. Literatur und Unterlagen........................................................................28<br />

6. Anhang ....................................................................................................30<br />

7. Karten ......................................................................................................31<br />

Karte 1: Biotopbestand und temporäre Auswirkungen...........................................31<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Bewertung der Biotoptypen (NLÖ, 2004)....................................................8<br />

Tabelle 2: Flächenanteile der Biotoptypen ..................................................................9<br />

Tabelle 3: Potenzielle Brutvogelarten Munster SW Z4a............................................13<br />

Tabelle 4: Potenzielle Fledermausarten ....................................................................18<br />

Tabelle 5: Von der Baumaßnahme betroffene Biotoptypen ......................................23<br />

Tabelle 6: Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen..........................................26<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 1: Lage der Aufschlussbohrung ..........................................................................6<br />

Abb. 2: Geplante Flächeninanspruchnahme .............................................................22<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 5<br />

1. Einführung<br />

Die ExxonMobil Production Deutschland GmbH plant <strong>die</strong> Durchführung der<br />

<strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a am Standort der stillgelegten Gewinnungsanlage<br />

Munster SW Z4. Dabei werden, ausgehend vom unteren Ende der bestehenden<br />

Förderleitung, neue Bohrungen in horizontaler Lage abgeteuft, um weitere erdgasführende<br />

Bereiche des erschlossenen Feldes zu erkunden. Hierzu müssen zeitweise Flächen in<br />

Anspruch genommen werden, <strong>die</strong> über den bestehenden Förderplatz hinaus gehen. Nach<br />

Abschluss der Bohrphase werden alle errichteten Anlagenbestandteile zurückgebaut und <strong>die</strong><br />

in Anspruch genommenen Flächen in ihre ursprüngliche Nutzung überführt.<br />

Im vorliegenden Landschaftspflegerischen <strong>Fachbeitrag</strong> wird dargelegt, ob es sich bei der<br />

Erweiterung des Bohrplatzes um einen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 des<br />

Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)<br />

in Verbindung mit § 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz<br />

(NAGBNatSchG) handelt.<br />

2. Grundlagen<br />

2.1 Lage der Erweiterungsbohrung Munster Z4a und naturräumliche<br />

Einordnung<br />

Die Erweiterungsbohrung erfolgt über <strong>die</strong> bestehende Förderanlage Munster SW Z4. Der<br />

Standort liegt im Bundesland Niedersachsen, Landkreis Soltau-Fallingbostel, etwa 6 km<br />

östlich des Ortes Wietzendorf. Er befindet sich unmittelbar südlich des Truppenübungsplatzes<br />

Munster-Süd an der K 11 (s. Abb. 1).<br />

Naturräumlich betrachtet fällt das Vorhaben in den südöstlichen Teil der Unterregion<br />

„Lüneburger Heide“. In <strong>die</strong>sem Bereich überwiegen sandige Geeststrukturen wie End- und<br />

Grundmoränen. Außerhalb der sandig-lehmigen und damit durch Podsol und Braunerden<br />

geprägten Bereiche, <strong>die</strong> als Acker und Wald genutzt werden, treten zudem zahlreiche<br />

Niederungsbereiche bzw. vermoorte Senken sowie sandige Offenbodenbereiche auf.<br />

(DRACHENFELS, 2010)<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 6<br />

Abb. 1: Lage der Aufschlussbohrung<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 7<br />

2.2 Flächennutzung und Infrastruktur<br />

Das Bohrvorhaben wird auf dem bestehenden Platz der Anlage Munster SW Z4 realisiert, so<br />

dass darüber hinaus nur eine als Intensivgrünland genutzte Fläche temporär durch <strong>die</strong><br />

Herstellung von geschotterten Parkplätzen und <strong>die</strong> Oberbodenlagerung in Anspruch<br />

genommen wird. Dieses Intensivgrünland tritt angrenzend südlich, östlich und westlich des<br />

bestehenden Platzes auf. Im Norden liegt im Anschluss an <strong>die</strong> Kreisstraße 11 ein Nadelforst,<br />

der bereits zum Truppenübungsplatz Munster-Süd gehört. Die weitere Umgebung ist primär<br />

durch Nadelforste und -wälder geprägt, <strong>die</strong> stellenweise durch Grünland oder Ackerbereiche<br />

unterbrochen werden. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich ca. 420 m westlich<br />

an der K11 und gehört zur Gemeinde Wietzendorf.<br />

Über <strong>die</strong> bereits genannte K 11 kann <strong>die</strong> im Westen verlaufende Bundesstraße 3 (Soltau-<br />

Celle) mit Anschluss an <strong>die</strong> BAB 7 erreicht werden. In Richtung Osten schließt sie an <strong>die</strong><br />

L 240 an, <strong>die</strong> sich zwischen Celle und der B 71 (Soltau - Munster - Uelzen) befindet.<br />

2.3 Planerische Vorgaben<br />

Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Soltau-Fallingbostel (RROP SFA,2000)<br />

Der Bereich, in dem sich das Vorhaben befindet, ist als Vorrangstandort <strong>für</strong> <strong>die</strong> Errichtung<br />

obertätiger Anlagen zur Erdgasgewinnung ausgewiesen. Vorrangstandorte sind von<br />

entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten.<br />

Die Freiflächen der Umgebung sind sowohl als Vorsorgegebiete <strong>für</strong> <strong>die</strong> Landwirtschaft, als<br />

auch als Vorsorgegebiet <strong>für</strong> Erholung dargestellt. Andere raumbedeutsamen Planungen und<br />

Maßnahmen sind so abzustimmen, dass <strong>die</strong> Eignung und besondere Bedeutung der<br />

Vorsorgegebiete möglichst nicht beeinträchtigt werden.<br />

Die bewaldeten Bereiche nördlich und östlich sind durch den Truppenübungsplatz Munster-<br />

Süd als Sperrgebiet <strong>für</strong> militärische Nutzung ausgewiesen. Gleichzeitig sind große Teile der<br />

Fläche als Vorranggebiet <strong>für</strong> Natur und Landschaft dargestellt. Dies trifft auch auf <strong>die</strong> südlich<br />

des Vorhabenstandortes liegende Niederung der Örtze zu.<br />

Rechtlich festgesetzte Schutzgebiete<br />

In der näheren Umgebung des geplanten Vorhabenstandortes befinden sich drei NATURA-<br />

2000 Gebiete.<br />

In etwa 150 m Entfernung südlich der bestehenden Anlage verläuft entlang der<br />

Wietzeniederung das FFH-Gebiet 81 „Örtze mit Nebenbächen“.<br />

Ein Ausläufer des FFH-Gebietes 80 „Moor- und Heidegebiete im Truppenübungsplatz<br />

Munster-Süd“ grenzt in ca. 270 m Entfernung an den bestehenden Anlagenplatz an, der<br />

zugleich zum größeren EU-Vogelschutzgebiet V30 „Truppenübungsplätze Munster-Nord und<br />

Süd“ zählt.<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 8<br />

3. Bestandsaufnahme und Bewertung<br />

In <strong>die</strong>sem Kapitel werden <strong>die</strong> Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Bewertung <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

eingriffsrelevanten Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden und Wasser,<br />

Klima/Luft und Landschaftsbild dargestellt.<br />

3.1 Arten und Lebensgemeinschaften<br />

Die Untersuchung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Schutzgut Arten und<br />

Lebensgemeinschaften erfolgt über eine Bestandserfassung und -bewertung der vorkommenden<br />

Biotoptypen, eine Potenzialabschätzung der Avifauna sowie der Fledermäuse<br />

und Amphibien. Eine vollständige Kartierung der genannten Artengruppen konnte aufgrund<br />

des engen Zeitrahmens nicht durchgeführt werden. Durch <strong>die</strong> Strukturierung des<br />

Untersuchungsgebietes sind keine weiteren Tierartenvorkommen anzunehmen, <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

erhebliche Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

Für das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften wurde ein ca. 13 ha großes Untersuchungsgebiet<br />

abgegrenzt, das den Standort des geplanten Vorhabens und <strong>die</strong> nähere<br />

Umgebung umfasst (s. Karte 1).<br />

3.1.1 Biotoptypen<br />

Aufgrund des engen Planungszeitraumes musste <strong>die</strong> örtliche Bestandsaufnahme im Februar<br />

2011 erfolgen. Aufgrund der Witterungsbedingungen in <strong>die</strong>ser Zeit ist eine Biotoptypenkartierung<br />

nur eingeschränkt möglich, da <strong>die</strong> Vegetation teilweise eingezogen und damit<br />

nicht vorhanden ist. Zugrunde gelegt wurde der Biotopschlüssel des Niedersächsischen<br />

Landesamtes <strong>für</strong> Ökologie (DRACHENFELS, 2004), es war aber nicht <strong>für</strong> alle Biotope möglich,<br />

<strong>die</strong>se vollständig den Untereinheiten zuzuordnen. Die nicht klar zu bestimmenden<br />

Biotoptypen wurden daher nur in <strong>die</strong> Obergruppen bzw. Haupteinheiten eingestuft.<br />

Die Biotoptypen wurden nach dem Bewertungsschema des NLÖ (2004) bewertet<br />

(s. Tabelle 1). Die Bedeutung der Lebensräume <strong>für</strong> den Naturschutz und <strong>die</strong><br />

Landschaftspflege werden über <strong>die</strong> Wertstufen ausgedrückt.<br />

Tabelle 1: Bewertung der Biotoptypen (NLÖ, 2004)<br />

Wertstufe Beschreibung<br />

V<br />

Biotoptypen von besonderer Bedeutung<br />

(gute Ausprägungen naturnaher und halbnatürlicher Biotoptypen)<br />

IV Biotoptypen von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />

III Biotoptypen von allgemeiner Bedeutung<br />

II Biotoptypen von allgemeiner bis geringer Bedeutung<br />

I<br />

Biotoptypen von geringer Bedeutung<br />

(v. a. intensiv genutzte, artenarme Biotoptypen)<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 9<br />

Beschreibung und Bewertung der Biotoptypen<br />

Die Kartierung ergab im Untersuchungsgebiet insgesamt 18 verschiedene Biotoptypen, <strong>die</strong><br />

in Tabelle 2 aufgelistet sind. Sie gibt einen Überblick über <strong>die</strong> kartierten Biotoptypen, ihre<br />

jeweiligen Flächengrößen und den Flächenanteil an der Gesamtfläche des<br />

Untersuchungsgebietes. Bei Biotoptypen-Kombinationen (z. B. UH/OVW) sind <strong>die</strong><br />

dominanten Bestandteile zuerst genannt. Nach § 30 BNatSchG in Kombination mit<br />

§ 24 NAGBNatSchG geschützte Biotope kamen nicht vor. Biotoptypen, <strong>die</strong> Lebensraumtypen<br />

nach der FFH-Richtlinie der EU zuzuordnen sind, waren nicht anzutreffen.<br />

Tabelle 2: Flächenanteile der Biotoptypen<br />

Kürzel Biotoptyp<br />

Wälder<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung<br />

Fläche<br />

[ha]<br />

Anteil<br />

[%]<br />

Wertstufe<br />

WKT Kiefernwald armer, trockener Sandböden 0,86 6,62 III<br />

WZF Fichtenforst 0,69 5,31 II<br />

Zwischensumme 1,54 11,93<br />

Gebüsche und Gehölzbestände<br />

HBA Allee/Baumreihe 0,40 3,08 III - IV<br />

HPS Sonstiger standortgerechter Gehölzbestand 0,08 0,62 III<br />

HPG Sonstige standortgerechte Gehölzpflanzung 0,02 0,15 II<br />

HPX Sonstiger standortfremder Gehölzbestand 0,22 1,69 II<br />

HBE Einzelbaum - - III<br />

Zwischensumme 0,72 5,54<br />

Binnengewässer<br />

FG Graben 0,03 0,23 II<br />

FXM Mäßig ausgebauter Bach 0,03 0,23 III<br />

SXF Naturferner Fischteich 0,14 1,08 II<br />

Zwischensumme 0,20 1,54<br />

Grünland<br />

GI Intensiv-Grünland 5,01 38,54 I<br />

Acker- und Gartenbaubiotope<br />

AS Sandacker 3,81 29,31 I<br />

Ruderalfluren<br />

UH Halbruderale Gras- und Staudenflur 0,32 2,46 II - III<br />

UH/OVW<br />

Halbruderale Gras- und Staudenflur in Kombination<br />

mit unbefestigtem Weg<br />

0,45 3,54 II


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 10<br />

Kürzel Biotoptyp<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung<br />

Fläche<br />

[ha]<br />

Anteil<br />

[%]<br />

Zwischensumme 0,77 6,00<br />

Gebäude-, Verkehrs und Industrieflächen<br />

OVS Straße 0,44 3,38 I<br />

OVW Unbefestigter Weg 0,02 0,15 I<br />

OSZ Sonstige Ver- und Entsorgungsanlage 0,47 3,62 I<br />

Zwischensumme 0,93 7,15<br />

Gesamtfläche 13,00 100<br />

Wertstufe<br />

Im Untersuchungsgebiet dominieren mit einem Anteil von rund 68 % <strong>die</strong> landwirtschaftlich<br />

genutzten und gänzlich ausgeräumten Intensiv-Grünland- (GI, Bt-Nr. 3) und Ackerflächen<br />

(AS, BT-Nr. 16), <strong>die</strong> von einer ca. 5 m breiten und als landwirtschaftlicher Weg genutzten<br />

Grasflur (UH/OVW, Bt-Nr. 15) umlaufen werden (vgl. Karte 1). Die weitläufigen Areale<br />

befinden sich südlich und westlich der bestehenden Anlage, in Richtung Osten reicht <strong>die</strong><br />

Grünlandfläche bis zum dort anschließenden Kiefernwald. Die Flächen zeigen durch <strong>die</strong><br />

intensive Nutzung eine Artenverarmung, so dass sie nur eine allgemeine bis geringe<br />

Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz aufweisen (Wertstufe II). Im westlichen Teil des<br />

Untersuchungsgebietes wird der Weg von einer Baumreihe (HBA, Bt-Nr. 18) begleitet.<br />

Diese besteht aus vitalen Eichen und Birken mit einem BHD von 30 - 50 cm und besitzt<br />

aufgrund des teilweise hohen Alters und ihrer Ausprägung eine besondere bis allgemeine<br />

Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz (Wertstufe IV). Südlich der Baumreihe befindet sich ein<br />

abflussloser Graben (FG, Bt-Nr. 17). Das etwa 35 cm breite Gewässer weist Röhrichtstrukturen<br />

sowie submerse Vegetation auf. Aufgrund der standortgerechten Vegetationsstrukturen<br />

wird er mit der Wertstufe III (allgemeine Bedeutung) bewertet.<br />

Der im Osten des Untersuchungsgebietes stockende Kiefernwald armer Sandböden<br />

(WKT, Bt-Nr. 13) besteht neben der bestandsbildenden Kiefer aus vereinzelten Fichten,<br />

Birken und Eichen. Die Bäume weisen einen BHD von 25 - 40 cm (mittleres Alter) auf, <strong>die</strong><br />

Strauchschicht wird durch aufkommende Junggehölze der genannten Arten sowie Holunder<br />

im lichteren Randbereich gebildet. Als Waldbestand mittleren Alters mit Beimischung<br />

standortfremder Fichte besitzt <strong>die</strong>ser eine allgemeine Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz<br />

(Wertstufe III). Der unbefestigte Weg (OVW, Bt-Nr. 12), der als Zufahrt von der Kreisstraße<br />

<strong>die</strong>nt, besitzt nur eine geringe Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz (Wertstufe I).<br />

Der Platz der bestehenden Erdgasgewinnungsanlage (OSZ, Bt-Nr. 9) ist versiegelt und ist<br />

daher von geringer Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz (Wertstufe I). Er wird westlich der Zufahrt<br />

von einem 450 m² großen und dichten standortgerechtem Gehölzbestand (HPS, Bt-Nr. 7)<br />

aus Kiefern und wenigen Birken mit einem BHD von überwiegend weniger als 15 cm<br />

eingegrünt. Auf der westlichen Seite des Platzes befindet sich ein standortgerechter<br />

Gehölzbestand (HPS, Bt-Nr. 8) aus Weiden, Birken und Holunder. Die Gehölze weisen<br />

überwiegend einen BHD von 10 - 15 cm, vereinzelt auch 20 - 25 cm, auf. Beide<br />

standortgerechten Gehölzbestände mit heimischen Arten besitzen eine allgemeine<br />

Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz (Wertstufe III). Südlich und östlich grenzt im Bereich der<br />

Böschungen des Platzes eine ca. 2 m breit halbruderale Gras- und Staudenflur (UH, Bt-<br />

Nr. 14) an, <strong>die</strong> aufgrund der Lage zwischen dem versiegelten Platz und dem Intensivgrün-


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 11<br />

land und dem Charakter einer nitrophilen Randvegetation (Vorkommen von Rainfarn) mit der<br />

Wertstufe II (allgemeine bis geringe Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz) bewertet wird.<br />

Nördlich der Anlage verläuft <strong>die</strong> 10 m breite Kreisstraße 11 (OVS, Bt-Nr. 11), <strong>die</strong> als<br />

Verkehrsweg eine geringe Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz (Wertstufe I) aufweist. Sie wird<br />

beidseitig von ca. 2 - 2,5 m breitem Straßenbegleitgrün aus halbruderaler Grasflur (UH,<br />

Bt-Nr. 4) gesäumt, das aufgrund der artenarmen Zusammensetzung mit der Wertstufe II<br />

(allgemeine bis geringe Bedeutung) bewertet wird.<br />

Im Norden schließt sich daran eine Baumreihe (HBA, Bt-Nr. 5) aus Laubgehölzen (Eichen<br />

und Birken mit BHD 20 - 30 cm) an, <strong>die</strong> als Straße begleitendes Gehölz heimischer Arten mit<br />

der Wertstufe III (allgemeine Bedeutung) bewertet wird. Diese Baumreihe bildet den<br />

Übergang zum dahinterliegenden Fichtenforst (WZF, Bt-Nr. 6) auf dem Sperrgebiet des<br />

Truppenübungsplatzes Munster-Süd, der als standortfremder Gehölzbestand nur eine<br />

allgemeine bis geringe Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz besitzt. Nach Osten wechselt der<br />

Fichtenforst in einen Kiefernwald armer Sandböden (WKT, Bt-Nr. 10), der Beimischung<br />

von Birken und Eichen aufweist und als standortgerechter Bestand mittleren Alters (BHD 25<br />

- 35 cm) mit der Wertstufe III (allgemeine Bedeutung) bewertet wird. Eine Zufahrt erhält als<br />

unbefestigter Weg (OVW, Bt-Nr. 12) <strong>die</strong> Wertstufe I (geringe Bedeutung).<br />

Am nordwestlichen Rand des Untersuchungsgebietes stockt südlich der Straße an einem<br />

Fließgewässer eine Baumgruppe (HBE, Bt-Nr. 1) aus standortgerechten Schwarz-Erlen mit<br />

einem BHD von 15 - 25 cm, der mit der Wertstufe III bewertet wird. Die etwa 10 m östlich<br />

davon entfernt befindliche Eiche wird als heimischer Einzelbaum (HBE, Bt-Nr. 2) mit einem<br />

BHD von 50 cm mit derselben Wertstufe bewertet. In südlicher Richtung fließt über eine als<br />

Intensiv-Grünland genutzte Fläche ein mäßig verbauter Bach (FXM, Bt-Nr. 19). Das ca.<br />

30 cm breite Gewässer ist unbeschattet und besitzt keine Randstreifen, verläuft aber auch<br />

nicht in einem eingeschnittenen Regelprofil. Da er zudem submerse Vegetation aufweist,<br />

wird er mit der Wertstufe III (allgemeine Bedeutung) bewertet. Im Unterlauf besitzt das<br />

Gewässer den Charakter eines Wasserwirtschaftsgrabens (Bt-Nr. 24), so dass er aufgrund<br />

von nun fehlender Wasservegetation und der fehlenden natürlichen Hydraulik mit der<br />

Wertstufe II (allgemeine bis geringe Bedeutung) bewertet wird.<br />

An der südwestlichen Grenze des Untersuchungsgebietes existieren zwei naturferne<br />

Fischteiche (SXF, Bt-Nr. 22), <strong>die</strong> aufgrund der Bewirtschaftung nur eine allgemeine bis<br />

geringe Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz aufweisen. Sie sind verbunden durch einen<br />

vegetationslosen Graben (FG, Bt.-Nr. 23) der nur eine allgemeine bis geringe Bedeutung <strong>für</strong><br />

den Naturschutz besitzt (Wertstufe II).<br />

Umgeben sind <strong>die</strong> Gewässer von einem standortfremden Gehölzbestand (HPX, Bt-Nr.<br />

25), der in der Baumschicht aus Kiefern und Fichten und einzelnen Tannen besteht,<br />

während <strong>die</strong> randliche Strauchschicht überwiegend durch Ziergehölze (Rhododrendron)<br />

gebildet wird. Zudem sind hier ein Unterstand sowie Gerätschaften zur Angel- und<br />

Freizeitnutzung vorhanden, so dass der Gehölzbestand mit der Wertstufe II (allgemeine bis<br />

geringe Bedeutung) bewertet wird.<br />

Nördlich der Fischteiche ist eine standortgerechte Gehölzpflanzung (HPG, Bt-Nr. 20) mit<br />

relativ dicht gesetzten Weiden erfolgt, <strong>die</strong> mit ihrer Höhe von mind. 2 m eine allgemeine<br />

Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz besitzen (Wertstufe III). In etwa auf der Höhe des<br />

nördlichsten Teiches wurden zwischen dem standortfremden Gehölzbestand und der<br />

Weiden-Anpflanzung eine Baumreihe (HBA, Bt-Nr. 21) aus Obstgehölzen (Prunus spp.)<br />

gepflanzt, <strong>die</strong> einen BHD von ca. 10 - 15 cm aufweisen und mit der Wertstufe III (allgemeine<br />

Bedeutung) bewertet wurden.<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 12<br />

3.1.2 Brutvögel<br />

Zur Abschätzung der potenziellen Eignung als Lebensraum <strong>für</strong> Brutvögel wurden <strong>die</strong><br />

Biotopstrukturen im Februar 2011 untersucht und zudem vom Boden aus sichtbare Horste<br />

und Baumhöhlen erfasst. Daten des Verzeichnisses der in Niedersachsen besonders oder<br />

streng geschützten Arten (THEUNERT 2008) und weiterführender Fachliteratur (z.B. BAUER et<br />

al. 2005, FLADE 1994, HECKENROTH & LASKE 1997, NLWKN 2010) wurden bei der Ermittlung<br />

der potenziellen Artengemeinschaften berücksichtigt.<br />

Einen Überblick über <strong>die</strong> Ergebnisse der Brutvogel-Potenzialstu<strong>die</strong> zeigt Tabelle 4. Für jede<br />

potenziell vorkommende Art ist der Gefährdungsstatus laut Roter Liste Deutschlands bzw.<br />

Niedersachsens (SÜDBECK et al. 2007, KRÜGER & OLTMANNS 2007) angegeben. Arten des<br />

Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) werden gekennzeichnet.<br />

Potenzieller Brutvogelbestand<br />

Insgesamt können 53 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet vorkommen. Damit weist das<br />

Gebiet eine überdurchschnittliche Artenvielfalt laut Arten-Areal-Kurve (Anhang 2) auf. Es<br />

handelt sich überwiegend um weit verbreitete Ubiquisten wie Amsel, Buchfink oder<br />

Ringeltaube, <strong>die</strong> in mehreren Biotopen als Brutvögel auftreten können. Zahlreiche Arten,<br />

darunter auch anspruchsvollere Spezialisten (z.B. Spechte) sind an <strong>die</strong> Gehölzstrukturen am<br />

Rande des Gebiets gebunden. Für viele Arten, insbesondere <strong>für</strong> Arten mit großräumigen<br />

und komplexen Habitatansprüchen stellt das Untersuchungsgebiet einen Teillebensraum<br />

(Teil des Reviers) dar. Zu den Großvogelarten gehören Graureiher, Habicht, Mäusebussard,<br />

Turmfalke, Schleiereule, Sperber, Waldohreule und Waldkauz sowie der Schwarzspecht.<br />

Die Arten nutzen das Gebiet als Nahrungslebensraum. Habicht, Sperber, Mäusebussard,<br />

Turmfalke und Waldohreule könnten auch geeignete Brutplätze im Gebiet finden. Während<br />

der Geländebegehung wurden jedoch keine Nester von Großvögeln entdeckt. Die meisten<br />

Arten nutzen nicht nur bestehende Nester sondern legen in jeder Brutsaison neue Nester<br />

an, so dass mit einem potenziellen Brutplatzvorkommen der genannten Arten gerechnet<br />

werden muss.<br />

Weitere potenzielle Brutplätze der Großvogelarten befinden sich in den Waldbeständen<br />

außerhalb des untersuchten Gebietes. Die siedlungsgebundenen Arten (z.B. Schleiereule)<br />

treten lediglich als Nahrungsgäste auf, da im Untersuchungsgebiet keine Gebäude mit<br />

geeigneten Strukturen zur Nestanlage vorhanden sind.<br />

Mit fünf bestandsgefährdeten Arten (Grünspecht, Kleinspecht, Rebhuhn, Turteltaube und<br />

Waldohreule) ist der Anteil von Arten der Roten Liste Deutschlands und/oder<br />

Niedersachsens potenziell hoch. Bis auf das Rebhuhn sind <strong>die</strong> potenziellen Rote-Liste-Arten<br />

an <strong>die</strong> vorhandenen Gehölzstrukturen gebunden. Fünf potenziell vorkommende Arten sind<br />

aktuell noch nicht gefährdet, werden aber aufgrund merklicher Bestandsabnahmen in der<br />

Vorwarnliste Niedersachsens geführt. Dies sind Feldsperling, Girlitz, Star, Turmfalke und<br />

Waldkauz. Der potenziell vorkommende Schwarzspecht ist nach Anhang I der EU-<br />

Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt.<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 13<br />

Tabelle 3: Potenzielle Brutvogelarten Munster SW Z4a<br />

Artname<br />

RL D<br />

Amsel . . . . A, B<br />

Bachstelze . . . . A, B, C<br />

Blaumeise . . . . A, B<br />

Buchfink . . . . A, B<br />

Buntspecht . . . . B<br />

Dohle . . . . A, B<br />

Eichelhäher . . . . B<br />

Elster . . . . A, B<br />

Erlenzeisig . . . . B<br />

Fasan . . . . A, B<br />

Feldsperling V V V . B<br />

Fichtenkreuzschnabel . . . . B<br />

Fitis . . . . B<br />

Gartenbaumläufer . . . . B<br />

Gartengrasmücke . . . . B<br />

Gimpel . . . . B<br />

Girlitz . V V . B<br />

(Graureiher) . . . . C<br />

Grünfink . . . . A, B<br />

Grünspecht . 3 3 . A, B<br />

(Habicht) . . . . A, B<br />

Haubenmeise . . . . B<br />

Heckenbraunelle . . . . B<br />

Klappergrasmücke . . . . B<br />

Kleiber . . . . B<br />

Kleinspecht V 3 3 . B<br />

Kohlmeise . . . . B<br />

Kolkrabe . . . . A, B<br />

(Mäusebussard) . . . . B<br />

Misteldrossel . . . . B<br />

Mönchsgrasmücke . . . . B<br />

Rabenkrähe . . . . A, B<br />

(Rebhuhn) 2 3 3 . A, B<br />

Ringeltaube . . . . A, B<br />

Rotkehlchen . . . . B<br />

(Schleiereule) . . . . A<br />

(Schwarzspecht) . . . X B<br />

Singdrossel . . . . A, B<br />

Sommergoldhähnchen . . . . B<br />

(Sperber) . . . . B<br />

Star . V V . A, B<br />

Stockente . . . . C<br />

Sumpfmeise . . . . B<br />

Tannenmeise . . . . B<br />

RL NI<br />

RL NI-TO<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung<br />

EU-VSchRL<br />

Lebensraum


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 14<br />

Artname<br />

RL D<br />

(Turmfalke) . V V . A, B<br />

Turteltaube 3 2 . . B<br />

Waldbaumläufer . . . . B<br />

(Waldkauz) . V V . A, B<br />

(Waldohreule) . 3 3 . B<br />

Weidenmeise . . . . B<br />

Wintergoldhähnchen . . . . B<br />

Zaunkönig . . . . B<br />

Zilpzalp . . . . B<br />

Legende<br />

RL NI<br />

RL D = Rote Liste Deutschland,<br />

RL NI = Rote Liste Niedersachsen,<br />

RL NI-TO = Rote Liste Niedersachsen Tiefland-Ost,<br />

EU-VSchRL - Vogelschutzrichtlinie, Anhang I,<br />

() = Teilrevier / Nahrungslebensraum<br />

A = Offenlandbereiche<br />

B = Wald und Gehölze<br />

C = Gewässer<br />

Der Wert des Untersuchungsgebietes <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vogelwelt wird anhand folgender Kriterien<br />

ermittelt:<br />

Bestandsgefährdung der Arten (Rote Listen Niedersachsen und Deutschland),<br />

Verbreitung,<br />

Artenvielfalt,<br />

Vollständigkeit und Repräsentanz der Avizönosen.<br />

Die Bedeutung wird in einer fünfstufigen Bewertungsskala ausgedrückt:<br />

geringe Bedeutung<br />

mäßige Bedeutung<br />

mittlere Bedeutung<br />

hohe Bedeutung<br />

sehr hohe Bedeutung<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden zur Auswertung drei Funktionsräume/Biotopkomplexe<br />

abgegrenzt (s. Karte 1):<br />

• A „Offenlandbereiche”<br />

• B „Wald und Gehölze”<br />

• C „Gewässer“.<br />

RL NI-TO<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung<br />

EU-VSchRL<br />

Lebensraum


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 15<br />

Entsprechend der Habitatstruktur und Funktionalität der Biotopkomplexe ergeben sich<br />

spezielle Brutvogelgemeinschaften. Im Folgenden werden <strong>die</strong> Biotopkomplexe hinsichtlich<br />

ihrer potenziellen Bedeutung als Brutvogellebensräume bewertet.<br />

A „Offenlandbereiche“<br />

Offene Acker- und Grünlandflächen nehmen den überwiegenden Teil des<br />

Untersuchungsgebietes ein. Ein Vorkommen von bodenbrütenden Offenlandarten wie<br />

Feldlerche oder Kiebitz wird aufgrund der vorhandenen Vertikalstrukturen (Waldränder,<br />

Gehölze, Erdgasgewinnungsanlage, Strommasten) nicht erwartet. Feldlerche und Kiebitz<br />

legen ihre Nester ohne Deckung am Boden an. Sie benötigen weithin freie Sicht um ihren<br />

Brutplatz vor nahenden Fressfeinden zu schützen und reagieren empfindlich gegenüber<br />

optischen Störungen und Einschränkungen des Blickfeldes. Bei der Revierwahl hält <strong>die</strong><br />

Feldlerche mindestens 60 - 120 m Abstand zu bewaldeten Gebieten und<br />

sichteinschränkenden Vertikalstrukturen ein. Ähnlich wie bei der Feldlerche hält der Kiebitz<br />

Abstände zu sichteinschränkenden Strukturen ein. Potenzielle Brutplätze sind im Bereich<br />

des geplanten Standortes nicht zu erwarten.<br />

Als potenzielle Feldvogelart kommt das Rebhuhn mit einem Teilrevier vor. Geeignete<br />

Brutplätze der bestandsgefährdeten Art befinden sich in den deckungsreichen Strukturen<br />

der Gehölzbestände und Saumstrukturen im Westen des Gebiets (s. Biotopkomplex B<br />

„Waldbestand und Gehölze“). Die Acker- und Grünlandfläche wird potenziell als<br />

Nahrungslebensraum genutzt. Im Bereich der Eingriffsfläche sind keine geeigneten<br />

Vegetationsstrukturen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anlage des Bodennestes vorhanden.<br />

Als Nahrungslebensraum ist <strong>die</strong> Acker- und Grünlandfläche <strong>für</strong> (Groß-)Vogelarten, deren<br />

Brutplätze in den Gehölzstrukturen und den umliegenden Siedlungsbereichen liegen (z.B.<br />

Waldkauz, Schleiereule, Turmfalke) wertvoll. Entscheidend sind <strong>die</strong> Strukturen der<br />

Gehölzbestände und der Waldrandbereiche, da <strong>die</strong> Vertikalstrukturen von den Eulen- und<br />

Greifvogelarten als Ansitze genutzt werden um in den offenen Flächen Kleinsäuger zu<br />

jagen.<br />

Bewertung: Die Acker- und Grünland hat eine mäßige Bedeutung als Lebensraum <strong>für</strong><br />

Brutvögel.<br />

Brutplätze gefährdeter Arten kommen potenziell nicht vor, das Rebhuhn nutzt das Offenland<br />

potenziell zur Nahrungssuche. Daneben nutzen zahlreiche allgemein verbreitete Arten und<br />

Arten der Vorwarnlisten <strong>die</strong> Äcker als Nahrungslebensraum. Deren Nistplätze befinden sich<br />

in den angrenzenden Biotopen oder außerhalb des Gebiets.<br />

B „Wald und Gehölze“<br />

An den Rändern des Gebietes befinden sich Fichtenforstbestände sowie Kiefernwald mit<br />

einzelnen Birken und Eichen mittleren Alters. Totholz ist nur gering vorhanden. Stellenweise<br />

weisen <strong>die</strong> Bestände kraut- und strauchreichen Unterwuchs auf. Weiterhin sind junge<br />

Gehölzpflanzungen und kleine Baumbestände mit Erlen und Birken vorhanden, in denen ein<br />

Brutvorkommen des Kleinspechts möglich ist. Die Altbäume der Baumreihe im Westen sind<br />

potenzielle Höhlenbäume <strong>für</strong> Grün- und Schwarzspecht. Der Schwarzspecht beansprucht<br />

sehr große Reviere und kommt potenziell mit einem Teilrevier im Gebiet vor. Die<br />

Habitatansprüche des Grünspechts reichen ebenfalls über <strong>die</strong> Grenzen des Gebietes<br />

hinaus. An den strukturreichen Rändern der Waldbestände und in der Deckung des<br />

Fichtenforstes besteht ein Potenzial als Brutlebensraum <strong>für</strong> <strong>die</strong> Waldohreule. Die<br />

Turteltaube bevorzugt ursprünglich lichte sommertrockene Wälder und kommt heute auch in<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 16<br />

der halboffenen Kulturlandschaft vor. Im Gebiet findet sie möglicherweise an den<br />

Waldrändern und im Übergangsbereich der Gehölze zum Offenland geeignete<br />

Lebensraumstrukturen. Das Rebhuhn legt seine Bodennester in deckungsreicher Vegetation<br />

an. Zur Nahrungssuche werden vor allem Feld- und Wegränder aufgesucht. Wesentliche<br />

Habitatbestandteile sind neben Wegrainen, Acker- und Wiesenrändern, auch unbefestigte<br />

Feldwege, Brachen und Grünländer. Derartige Strukturen sind im Untersuchungsgebiet<br />

kleinflächig im Westen des Gebietes im Umfeld der Baumreihe (Bt.-Nr. 18, HBA), des<br />

Grabens (Bt.-Nr. 17, FG) und in den umgebenden halbruderalen Gras- und Staudenfluren<br />

(Bt.-Nr. 15, UH/OVW) vorhanden (s. Karte 1). Auf <strong>die</strong> Fläche bezogen reicht das<br />

Strukturangebot nicht aus um <strong>die</strong> Revieransprüche der Art zu decken. Deshalb kommt <strong>die</strong><br />

Art potenziell nur mit einem Teilrevier im Gebiet vor.<br />

Geeignete Strukturen und Bäume zum Höhlenbau sowie einige Höhlen und Astlöcher <strong>für</strong><br />

Höhlen- und Nischenbrüter wie z.B. Feldsperling, Kleiber, Buntspecht, Star und verschiedene<br />

Meisenarten sind vorhanden. Die Gehölze können auch von Greifvögeln als<br />

Brutstandort (z.B. Mäusebussard, Turmfalke) oder Ansitzwarten im Jagdrevier genutzt<br />

werden. In den Gehölzen können außerdem weit verbreitete Gebüsch- und Gehölzfreibrüter<br />

wie Amsel, Buchfink, Ringeltaube und Zaunkönig vorkommen. Auch Vogelarten wie<br />

beispielsweise Grasmücken, <strong>die</strong> bei der Nahrungssuche und Nestanlage auf Deckung<br />

bietende Vegetationsstrukturen angewiesen sind, sowie Bäume und Gebüsche als<br />

Singwarten nutzende Arten, finden geeignete Strukturen.<br />

Bewertung: Die Gehölzstrukturen haben eine hohe Bedeutung als Lebensraum <strong>für</strong> Vögel.<br />

Als bestandsgefährdete Arten sind potenziell Klein- und Grünspecht, Rebhuhn, Waldohreule<br />

und Turteltaube vertreten, wobei <strong>die</strong> meisten Arten nur mit Teilrevieren vorkommen. Arten<br />

der Vorwarnlisten sind potenziell: Feldsperling, Girlitz, Star, Turmfalke und Waldkauz. Der<br />

Schwarzspecht wird in Anhang I der EU-VSchRL geführt.<br />

C „Gewässer“<br />

Im Südwesten des Gebiets befinden sich ein naturferner Fischteich, der von Nadelgehölzen<br />

umgeben ist, sowie ein Graben. An der Westgrenze des Gebiets verläuft ein ausgebauter<br />

Bach ohne nennenswerte Ufervegetation. Die Gewässer weisen kaum natürliche<br />

Uferstrukturen auf. Ein Vorkommen spezialisierter Vogelarten, z.B. Röhrichtbrüter oder<br />

anspruchsvolle Wasservögel, werden nicht erwartet. Als Brutvogel ist lediglich <strong>die</strong> Stockente<br />

zu vermuten. Die Art zählt zu den ungefährdeten und weit verbreiteten Wasservogelarten,<br />

<strong>die</strong> keine speziellen Ansprüche an ihren Lebensraum stellen. Als potenzieller Nahrungsgast<br />

ist der Graureiher zu nennen.<br />

Bewertung: Die Gewässer haben eine mäßige Bedeutung als Lebensraum <strong>für</strong> Brutvögel.<br />

Bestandsgefährdete Brutvogelarten kommen nicht vor.<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 17<br />

3.1.3 Fledermäuse<br />

Während der Geländebegehung sind geeignete Bäume und Teillebensräume <strong>für</strong><br />

Fledermäuse erfasst worden. Die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotope sind auf<br />

ihr Potenzial als Fledermauslebensraum geprüft worden, wobei <strong>die</strong> Ausprägung der<br />

Habitatstrukturen zur Ermittlung der potenziell vorkommenden Arten herangezogen wurde.<br />

Die Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsgebietes <strong>für</strong> Fledermäuse erfolgt verbalargumentativ.<br />

Der Jahreslebensraum von Fledermäusen setzt sich aus verschiedenen, artspezifischen<br />

Teillebensräumen zusammen. Grundsätzlich unterscheiden sie sich in Sommer-, Zwischen-,<br />

Paarungs- und Winterquartiere sowie nacht- und jahreszeitlich unterschiedliche Jagdgebiete<br />

und Flugstraßen. Die Jagdgebiete können von den Tagesschlafplätzen mehrere Kilometer<br />

weit entfernt liegen, wobei <strong>die</strong> verschiedenen Arten unterschiedliche Habitate und<br />

Jagdstrategien nutzen.<br />

Alle einheimischen Fledermausarten zählen zu den streng geschützten Arten. Die meisten<br />

heimischen Fledermausarten werden in den Roten Listen Niedersachsens (RL-NI) bzw.<br />

Deutschlands (RL-D) geführt (HECKENROTH 1993, BOYE et al. 1998).<br />

Da im Untersuchungsgebiet keine Gebäude vorhanden sind, fehlen geeignete Fortpflanzungslebensräume<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> typischen Gebäudefledermäuse (z.B. Breitflügelfledermaus).<br />

Die meisten Arten haben aber große Aktionsra<strong>die</strong>n, so dass <strong>die</strong> im Gebiet vorhandenen<br />

Nahrungslebensräume auch von den Gebäudefledermäusen, <strong>die</strong> in der Umgebung<br />

(Wochenstuben-)Quartiere beziehen, aufgesucht werden. Gebäudefledermäuse wie Große<br />

und Kleine Bartfledermaus sowie <strong>die</strong> Breitflügelfledermaus jagen möglicherweise über den<br />

Gewässern und entlang der Gehölzstrukturen im Gebiet. Ein Vorkommen von Fledermausarten,<br />

<strong>die</strong> an Wälder gebunden sind, wird ausgeschlossen. Im Gebiet befinden sich<br />

lediglich <strong>die</strong> Randbereiche größerer Wald- und Forstbestände. Funktionsbeziehungen von<br />

Waldfledermäusen, <strong>die</strong> potenziell im Wald außerhalb des Gebiets ihre Quartiere finden,<br />

bestehen nicht. Die Rauhautfledermaus, <strong>die</strong> zu den Waldfledermäusen zählt, könnte auf<br />

dem Zug in <strong>die</strong> im Südwesten gelegenen Überwinterungsgebiete als Nahrungsgast auftreten<br />

und an den Rändern der Gehölze Beute jagen. Für Baumfledermäuse wie<br />

Wasserfledermaus oder Großer Abendsegler bieten <strong>die</strong> Baumbestände, insbesondere im<br />

Westen des Gebietes (Bt.-Nr. 18, HBA, s. Karte 1) eventuell Quartiermöglichkeiten. Auch <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Zwergfledermaus, <strong>die</strong> selten Baumhöhlen bezieht und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Mückenfledermaus, <strong>die</strong><br />

Baumhöhlen als Balzquartiere nutzt, besteht ein potenzielles Quartierangebot im Gebiet. In<br />

der Baumreihe im Westen (Bt.-Nr. 18, HBA, s. Karte 1) können geräumige Baumhöhlen<br />

vermutet werden. Die Binnengewässer sind insbesondere <strong>für</strong> <strong>die</strong> Wasserfledermaus<br />

potenziell geeignete Nahrungslebensräume. Die Art jagt knapp über der Wasseroberfläche<br />

nach Insekten. Die Fischteiche sind jedoch teilweise mit Netzen abgespannt, so dass das<br />

Nahrungsangebot <strong>für</strong> Fledermäuse unerreichbar ist.<br />

Tabelle 4 zeigt eine Aufstellung aller potenziell vorkommenden Feldermausarten im<br />

Untersuchungsgebiet.<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 18<br />

Tabelle 4: Potenzielle Fledermausarten<br />

Artname<br />

Breitflügelfledermaus V 2 IV J<br />

Große Bartfledermaus 2 2 IV J<br />

Kleine Bartfledermaus 3 2 IV J<br />

RL D<br />

RL NI<br />

FFH-RL<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung<br />

Lebensraumfunktion<br />

Großer Abendsegler 3 2 IV Q, J, Z<br />

Kleiner Abendsegler IV J<br />

Mückenfledermaus D N IV Q, J<br />

Rauhautfledermaus G 2 IV Z, J<br />

Wasserfledermaus . 3 IV Q, J<br />

Zwergfledermaus D 3 IV Q, J<br />

RL D = Rote Liste Deutschland, RL NI = Rote Liste Niedersachsen,<br />

FFH-RL - Flora-Fauna-Habitatrichtlinie, Anhang IV,<br />

D = Daten defizitär (erst in jüngster Zeit Trennung der Pipistrellusarten Zwerg- und<br />

Mückenfledermaus), G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt,<br />

N = erst nach Veröffentlichung der Roten Liste nachgewiesen (Status unbekannt),<br />

J = Jagdlebensraum, Q = (Wochenstuben-)Quartier, Z = Zug<br />

3.1.4 Amphibien<br />

Die beiden im Südwesten gelegenen Fischteiche werden intensiv bewirtschaftet und sind als<br />

Amphibienlebensräume wenig geeignet. Sie besitzen steile Böschungen, denen natürliche<br />

Uferstrukturen fehlen. Eine submerse Vegetation fehlt vollständig. Der südliche Teich ist<br />

durch <strong>die</strong> umgebenden Gehölze stark beschattet. Die Wasserfläche des nördlich gelegenen<br />

Teiches ist dagegen besonnt. In beiden Kleingewässern wird ein hoher Fischbestand<br />

vermutet. Aufgrund der naturfernen Eigenschaften der Gewässer und des Fischbesatzes<br />

haben <strong>die</strong> Biotope eine geringe Bedeutung als Amphibienlebensraum.<br />

Im Westen befinden sich ein mäßig ausgebauter Bach (Bt-Nr. 19) sowie ein Graben (Bt-Nr.<br />

17). Der Bach ist ebenfalls als Amphibienlebensraum kaum geeignet, seine Böschungen<br />

sind steil, eine Ufervegetation fehlt. Der Graben weist dagegen charakteristische Ufersäume<br />

mit Röhrichtpflanzen und submerser Vegetation auf, woran Kröten und Frösche ihren Laich<br />

ablegen können. Der Graben ist potenzieller Fortpflanzungslebensraum weit verbreiteter,<br />

sehr anpassungsfähiger Amphibienarten wie Grasfrosch (Rana temporaria), Erdkröte (Bufo<br />

bufo) oder Teichmolch (Triturus vulgaris). Die potenziell vorkommenden Arten sind bundes-<br />

und landesweit nicht in ihrem Bestand gefährdet und werden nicht in den<br />

Gefährdungskategorien der Roten Listen geführt.<br />

Amphibien nutzen jahreszeitabhängig verschiedene Lebensräume. Die Überwinterungen<br />

erfolgen bei Grasfröschen und Molchen teilweise in Laubholzbeständen oder auch in<br />

Gewässern, während Erdkröten ausschließlich in Gehölz- und Waldbeständen (auch<br />

Hecken) überwintern. Daher können <strong>die</strong> im Untersuchungsgebiet vorhandenen<br />

Gehölzstrukturen als Sommer- und Winterlebensraum <strong>die</strong>nen. Auf ihren Wanderungen zu<br />

den verschiedenen Lebensräumen orientieren sich <strong>die</strong> Amphibien entlang von<br />

Feuchtbiotopen und Gehölzstrukturen, <strong>die</strong> ausgeräumte Agrarlandschaft wird weitgehend


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 19<br />

gemieden. In <strong>die</strong>sem Zusammenhang bestehen keine Funktionsbeziehungen zwischen der<br />

Eingriffsfläche des Vorhabens und der im Gebiet vorhandenen Amphibienlebensräume.<br />

3.2 Boden<br />

Das Untersuchungsgebiet <strong>für</strong> das Schutzgut Boden umfasst <strong>die</strong> temporär in Anspruch<br />

genommene Fläche, <strong>die</strong> über den bestehenden und bereits voll versiegelten Anlagenbereich<br />

hinausgeht (s. Karte 1). Die Bestandsdarstellung und Bewertung des gegenwärtigen<br />

Zustandes erfolgt durch Auswertung der digitalen Bodenkarte des NLfB (1998).<br />

Im Untersuchungsgebiet tritt der Bodentyp der Podsol-Braunerde auf, der sich aus<br />

Geschiebedecksanden über Schmelzwasserablagerungen aufbaut. Er hat sich aus einer<br />

Braunerde entwickelt, <strong>die</strong> aufgrund des basenarmen Substrates und der damit<br />

einhergehende Auswaschung von Metalloxiden der Entwicklung zu einem Podsol unterliegt.<br />

Podsolböden sind natürlicherweise ertragsarm, aber aufgrund der sandigen Bodenart<br />

wasserdurchlässig.<br />

Der anstehende Boden ist durch intensive Bewirtschaftung bereits in gewissem Umfang<br />

anthropogen überformt und von grundsätzlicher Bedeutung. Böden mit besonderen<br />

Standorteigenschaften (Extremstandorte), naturnahe Böden, Böden mit kultur- oder<br />

naturhistorischer Bedeutung, Moorböden oder sonstige seltene Böden sind im<br />

Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.<br />

3.3 Wasser<br />

Das Untersuchungsgebiet <strong>für</strong> das Schutzgut Wasser umfasst das Untersuchungsgebiet <strong>für</strong><br />

das Schutzgut Tiere und Pflanzen.<br />

Grundwasser<br />

Die Lage der Grundwasseroberfläche liegt nach Information aus der Hydrogeologischen<br />

Übersichtskarte 1:200.000 (HÜK 200, LBEG) bei > 55 - 60 mNN. Bei Annahme der Grundwasseroberfläche<br />

bei 60 mNN und der Geländehöhe von 62 - 63 m beträgt der vermutliche<br />

Grundwasserflurabstand 2 - 3 m. Der vorliegende terrestrische Bodentyp der Podsol-Braunerde<br />

(NLfB, 1998) lässt ebenfalls auf einen Grundwasserflurabstand in <strong>die</strong>ser Größenordnung<br />

schließen. Zudem entspricht <strong>die</strong>ser Wert in etwa der Differenz der Geländehöhe<br />

des Untersuchungsgebietes zur südlich gelegenen Wietzeniederung. Insgesamt kann daher<br />

ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m angenommen werden.<br />

Die Grundwasserneubildungsrate liegt zwischen 151 - 200 mm/Jahr. Eine besondere<br />

Bedeutung (GW-Neubildungsrate > 200 mm/Jahr) liegt nicht vor. Die Funktionsfähigkeit des<br />

Bodens zum Grundwasserschutz ist über <strong>die</strong> Filterwirkung zu erfassen. Aufgrund des<br />

vorliegenden Bodentyps aus sandigem Substrat liegt eine geringe Filterwirkung vor, so dass<br />

das Schutzpotenzial der Grundwasserdeckschicht aufgrund einer Mächtigkeit von < 5 m als<br />

gering bewertet wird (LBEG WMS HYDROGEOLOGISCHE KARTEN, 2009).<br />

Insgesamt liegt <strong>für</strong> das Schutzgut Wasser eine allgemeine Bedeutung vor.<br />

Oberflächengewässer<br />

Im Westen des Untersuchungsgebietes fließt von einer vermoorten Senke nördlich der K11<br />

aus ein mäßig ausgebauter Bach in Richtung Süden, der in <strong>die</strong> Wietze entwässert. Das<br />

Gewässer speist zuvor im südwestlichen Untersuchungsgebiet einen Fischteich und bildet<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 20<br />

unmittelbar südlich durch Aufstauung einen weiteren. Südlich der Baumreihe entlang des<br />

Grasweges befindet sich zudem ein abflussloser Graben. Angaben zur Klassifizierung der<br />

biologischen und chemischen Güte oder der Strukturgüte der Gewässer liegen nicht vor.<br />

3.4 Klima und Luft<br />

Zur Beurteilung der Bedeutung der Flächen des Untersuchungsgebietes <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schutzgüter<br />

Klima und Luft werden folgende Kriterien herangezogen:<br />

• Bereiche mit luftreinigender oder klimaschützender Wirkung,<br />

• Frischluftentstehungsgebiete,<br />

• Luftaustausch/Klimaausgleich.<br />

Das Untersuchungsgebiet selbst enthält Bereiche mit luftreinigender oder klimaschützender<br />

Wirkung in Form der angrenzenden großflächigen Waldbereiche in der Umgebung. Die als<br />

Grünland genutzten Flächen sind Bereiche mit mittlerer bis hoher Kalt- bzw.<br />

Frischluftproduktion.<br />

Der Bereich des Untersuchungsgebietes besitzt als nicht versiegelte Fläche grundsätzlich<br />

eine klimatische Ausgleichsfunktion. Da keine dicht besiedelten Gebiete mit erhöhtem<br />

Frischluftbedarf zu <strong>die</strong>sen Bereichen in Beziehung stehen, kann keine besondere Bedeutung<br />

als klimatischer Ausgleichsraum festgestellt werden.<br />

3.5 Landschaftsbild<br />

Als Betrachtungsraum <strong>für</strong> das Schutzgut Landschaftsbild wurde ein Radius von ca. 250 m<br />

um den geplanten Bohransatzpunkt gewählt. Er umfasst <strong>die</strong> Vorhabensfläche sowie <strong>die</strong><br />

nähere Umgebung.<br />

Für <strong>die</strong> Beurteilung des Landschaftsbildes spielen folgende so genannte objektive<br />

Gestaltmerkmale eine wesentliche Rolle:<br />

vielfältige Landschaftselemente und -strukturen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> Abwechslung sorgen und<br />

Interesse wecken,<br />

<strong>die</strong> Möglichkeit der Gliederung und Differenzierung von Landschaftsräumen, um<br />

eine Landschaft nach menschlichen Maßstäben überschaubar zu machen und<br />

<strong>die</strong> Möglichkeit der Orientierung, <strong>die</strong> ein Zurechtfinden in der Landschaft<br />

ermöglicht und damit ein Gefühl von Sicherheit vermittelt.<br />

Das Untersuchungsgebiet ist nach Süden und Westen als halboffene und gering<br />

strukturierte Kulturlandschaft zu beschreiben. Kulissenbildende Nadelwälder und -bestände<br />

grenzen <strong>die</strong>sen Landschaftsraum ein. Eine Gliederung der Äcker und Grünländer erfolgt nur<br />

durch eine Laubbaumreihe im Westen. Nördlich der Fischteiche sind Anpflanzungen von<br />

Weiden und randlich Obstbäumen erfolgt, <strong>die</strong> als weiteres Landschaftselement <strong>für</strong><br />

Abwechselung gegenüber der durch Nadelgehölze dominierten Umgebung sorgen, aber<br />

nicht zur Strukturierung innerhalb des offenen Landschaftsraumes beitragen.<br />

Als Vorbelastungen sind <strong>die</strong> bestehende Förderanlage sowie ein einzelner, von einer<br />

ehemalig obertägig verlaufenden 20 kV-Leitung stammender, Transformatormast zu<br />

nennen. Die K11 verursacht mit Fahrzeugen jeder Größenordnung teilweise recht hohe<br />

Lärmemissionen durch den militärischen als auch zivilen Verkehr. In Bezug auf den<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 21<br />

Naturraum sind <strong>die</strong> standortfremden Fichtenforste bzw. deutliche Fichtenbeimischungen als<br />

Beeinträchtigung zu werten.<br />

Zusammenfassend wird dem Untersuchungsgebiet unter Berücksichtigung der<br />

Vorbelastungen und der geringen Strukturierung eine allgemeine Bedeutung <strong>für</strong> das<br />

Landschaftsbild zugesprochen.<br />

4. Auswirkungen der Baumaßnahme<br />

4.1 Beschreibung der Baumaßnahme<br />

Es ist geplant, ab Anfang Mai 2011 den vorhandenen Förderplatz der stillgelegten Munster<br />

SW Z4 <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong>, <strong>die</strong> durch das vorhandene Bohrloch erfolgt,<br />

herzurichten, sowie temporäre Parkplätze und ein Bodenlager herzustellen. Diese Baumaßnahmen<br />

nehmen mit einkalkuliertem Zeitpuffer ca. 2 Monate in Anspruch. Nach Abschluss<br />

der Bohrphase erfolgt ein kompletter Rückbau der hergestellen Flächen.<br />

Für <strong>die</strong> Bohrung werden auf dem Förderplatz ein ca. 42 m hoher Bohrturm mit den zugehörigen<br />

technischen Gerätschaften sowie mehrere Container aufgestellt. Diese Bestandteile<br />

werden nach Abschluss der Bohrung vollständig zurückgebaut. Das gesamte Vorhaben hat<br />

einen Zeitbedarf von voraussichtlich 4 - 6 Monaten.<br />

Temporärer Flächenbedarf<br />

Der bestehende Förderplatz bietet ausreichend Flächen <strong>für</strong> den Bohrturm sowie den<br />

Großteil der benötigten technischen Bestandteile und Containerstellplätze. Es werden<br />

darüber hinaus <strong>für</strong> zusätzliche Containerstandorte, zur Anlage der Parkplätze und des<br />

Bodenlagers temporär Flächen östlich des bestehenden Förderplatzes in Anspruch<br />

genommen (s. Abb. 2). Insgesamt besitzt das Vorhaben einen temporären Flächenbedarf<br />

von ca. 1.930 m².<br />

Die Parkplätze benötigen ca. 730 m² Fläche, <strong>die</strong> mit Schotter oder einem Mineralgemisch<br />

teilversiegelt wird. Die gleiche Befestigung wird ebenfalls auf ca. 750 m² <strong>für</strong> <strong>die</strong> zusätzlichen<br />

Containerstandorte hergestellt. Der abgeschobene Oberboden wird temporär südlich der<br />

Parkplätze auf ca. 450 m² temporär gelagert. Die Höhe der aufgeschütteten Fläche beträgt<br />

maximal 2 m, an allen Seiten wird eine Böschungsneigung von 1:2 hergestellt.<br />

Alle errichteten Anlagenbestandteile werden nach Abschluss der Bohrphase vollständig<br />

zurückgebaut, der Boden wieder vor Ort eingebaut und <strong>die</strong> Flächen zurück in <strong>die</strong><br />

ursprüngliche Nutzung überführt.<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 22<br />

Abb. 2: Geplante Flächeninanspruchnahme<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 23<br />

Entwässerung<br />

Während der Bohrphase wird das anfallende Niederschlagswasser im Rahmen des<br />

Spülbohrverfahrens eingesetzt oder durch Tanklastwagen abgefahren. Die während der<br />

Bohrung anfallenden Spülungsschlämme werden in bergamtlich genehmigten Deponien und<br />

Kavernen eingelagert. Wassergefährdende Stoffe (Öl, Diesel, Chemikalien) werden in<br />

geeigneten Containern bzw. Tanks ordnungsgemäß gelagert.<br />

Bau- und Bohrbetrieb<br />

Zur Herrichtung des bestehenden Platzes und der darüber hinaus benötigten Flächen<br />

werden tagsüber ca. 10 Personen auf der Baustelle anwesend sein. Zum Einsatz kommen<br />

übliche Baugeräte wie LKW und Radlader.<br />

Die Bohrung wird in einem Zeitraum von ca. 8 - 12 Wochen rund um <strong>die</strong> Uhr an 7 Tagen in<br />

der Woche (inklusive Wochenenden und Feiertage) von durchschnittlich 10 anwesenden<br />

Personen durchgeführt. Zur Beleuchtung werden Leuchtstoffröhren im Mast der Bohranlage<br />

und Strahler angebracht. Die Lichtemissionen werden auf das mögliche Minimum reduziert,<br />

da <strong>die</strong> Leuchtstoffröhren nur im Nahbereich wirksam sind und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Strahler eine exakte<br />

Ausrichtung erfolgt. Besondere Wärmeeinwirkungen oder Schadstoffemissionen ergeben<br />

sich nicht.<br />

4.2 Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />

Im folgenden Kapitel werden <strong>die</strong> Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf Natur und<br />

Landschaft dargestellt und erhebliche Beeinträchtigungen hervorgehoben. Für <strong>die</strong><br />

rechnerische Ermittlung des Eingriffs wird das Bewertungsverfahren „Leitlinie Naturschutz<br />

und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“ (NLÖ, 2002)<br />

angewandt.<br />

4.2.1 Auswirkungen auf Arten und Lebensgemeinschaften<br />

Biotopverluste<br />

Die temporäre Flächeninanspruchnahme des Vorhabens hat einen Verlust der gegenwärtig<br />

vorkommenden Biotope auf ca. 1.930 m² zur Folge. Tabelle 5 zeigt <strong>die</strong> Biotope, <strong>die</strong> durch<br />

<strong>die</strong> Vorhabensflächen verloren gehen, mit ihrer Bedeutung <strong>für</strong> den Naturschutz und der<br />

Verlustfläche.<br />

Tabelle 5: Von der Baumaßnahme betroffene Biotoptypen<br />

Biotoptyp Code<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung<br />

Wertstufe<br />

(NLÖ, 2004)<br />

Flächenverlust<br />

Intensiv-Grünland GI II 1.830 m²<br />

Halbruderale Gras- und Staudenflur UH II 100 m²<br />

1.930 m²<br />

Nach dem Bewertungsverfahren des NLÖ (2002) wird von einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

ausgegangen, wenn Biotoptypen der Wertstufen III – V beeinträchtigt werden.<br />

Da <strong>die</strong> betroffenen Biotoptypen <strong>die</strong> Wertstufe II aufweisen und zudem kurzfristig widerherstellbar<br />

sind, liegen keine erheblichen Beeinträchtigungen vor.


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 24<br />

Auswirkungen auf <strong>die</strong> Avifauna<br />

Der Vorhabensstandort wird derzeit als Grünland genutzt. Aufgrund der Nähe zum Waldrand<br />

eignet sich der Bereich nicht als Bruthabitat <strong>für</strong> Brutvögel der offenen Kulturlandschaft wie<br />

Feldlerche oder Kiebitz, da <strong>die</strong> Arten zu sichteinschränkenden Vertikalstrukturen Abstände<br />

von 60 – 120 m einhalten. Andere im Gebiet vorkommende Bodenbrüter benötigen<br />

deckungsreiche Vegetation zur Nestanlage und finden in der Eingriffsfläche ebenfalls keine<br />

geeigneten Brutplätze. Durch das Vorhaben liegt daher kein Eingriff in Bezug auf<br />

Neststandorte von Brutvögeln vor. Da keine Gehölzfällungen vorgenommen werden, ist eine<br />

Betroffenheiten von Brutstätten der Gehölzfrei- und Gehölzhöhlenbrüter ausgeschlossen.<br />

Der temporäre Verlust von potenziellen Nahrungsflächen durch <strong>die</strong> Überbauung des<br />

Grünlandes ist im Vergleich zur Umgebung verhältnismäßig gering. Die ökologische<br />

Funktion des Lebensraumes bleibt <strong>für</strong> alle potenziell vorkommenden Brutvogelarten im<br />

räumlichen Zusammenhang erhalten, da ähnliche und besser geeignete Ersatzräume zur<br />

Nahrungssuche in der Umgebung aufgesucht werden können.<br />

Der Platzbau ist <strong>für</strong> den Zeitraum von Anfang Mai 2011 bis Ende Juni 2011 geplant, danach<br />

beginnt <strong>die</strong> Bohrung. Die Arbeiten fallen demnach in <strong>die</strong> Hauptbrutzeit der potenziell (in<br />

Teilrevieren) vorkommenden gefährdeten Brutvögel. Potenziell geeignete Brutplätze des<br />

Rebhuhns und der Spechtarten befinden sich im Westen des Gebietes, in ca. 150 m<br />

Entfernung zur Eingriffsfläche. Die Störwirkungen durch Lärm, Licht und Vibration treten<br />

temporär in der Umgebung des Bauplatzes auf. Beeinträchtigungen werden nicht in<br />

erheblichem Maße erwartet, da sich <strong>die</strong> potenziellen Neststandorte in größerer Distanz zur<br />

Störquelle befinden und sich <strong>die</strong> Nester artspezifisch in geschützten Anlagen, in Bruthöhlen<br />

(Spechte) bzw. in Deckung bodennaher Vegetation befinden (Rebhuhn). Potenzielle<br />

Niststätten im Fichtenforst im Norden (Waldohreule) und im Kiefernwald im Osten<br />

(Turteltaube) könnten von den Störungen zeitweise betroffen sein. Beide Arten gelten aber<br />

als störungsunempfindlich, da sie in dörflichen Siedlungen, in Gärten brüten und folglich <strong>die</strong><br />

Anwesenheit von Menschen und Betriebslärm gewohnt sind. Die Turteltaube brütet sogar in<br />

der Nähe verkehrsreicher Straßen (SÜDBECK et. al 2005). Darüber hinaus stellen <strong>die</strong> Straße,<br />

über <strong>die</strong> auch Panzerverkehr des Truppenübungsplatzes führt, sowie <strong>die</strong> nahe gelegenen<br />

Schießstände eine Vorbelastung dar. Beeinträchtigungen durch <strong>die</strong> temporären Störungen<br />

sind nicht zu erwarten. Nachhaltige Veränderungen ergeben sich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Eingriffsfläche und<br />

ihre nahe Umgebung nicht, da nach ca. vier bis sechs Monaten ein vollständiger Rückbau<br />

der Baustelle erfolgt.<br />

Auswirkungen auf Fledermäuse<br />

Eine direkte Beeinträchtigung von Fledermausquartieren kann ausgeschlossen werden, da<br />

sich im Eingriffsbereich keine potenziellen Höhlenbäume befinden und Gehölzfällungen nicht<br />

vorgenommen werden. Potenzielle Fortpflanzungslebensräume mit Baumhöhlen und<br />

Quartiermöglichkeiten <strong>für</strong> Baumfledermausarten befinden sich kleinräumig im Westen des<br />

Untersuchungsgebiets. Während der Bau- und Bohrphase temporär auftretende Störungen<br />

beeinträchtigen <strong>die</strong>se potenziellen Baumhöhlenquartiere nicht, da <strong>die</strong> Distanz zum Bauplatz<br />

etwa 150 m beträgt. Durch <strong>die</strong> temporäre Überbauung des Grünlands wird das<br />

Nahrungsangebot <strong>für</strong> Fledermäuse zeitweilig nur sehr geringfügig vermindert. Durch <strong>die</strong><br />

temporären Störungen durch Beleuchtung werden kleine Teile der Jagdlebensräume der<br />

Fledermäuse ebenfalls beeinträchtigt. Da in der Umgebung ähnlich und besser geeignete<br />

Nahrungsquellen vorhanden sind, bestehen genügend Ausweichmöglichkeiten zur Jagd. Die<br />

Funktion des Jagdgebietes bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten.<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 25<br />

Für Fledermäuse sind insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen durch das geplante<br />

Vorhaben zu erwarten.<br />

Auswirkungen auf Amphibien<br />

Durch den Eingriff sind keine Beeinträchtigungen von potenziellen Amphibienlebensräumen<br />

zu erwarten. Die Gefahr der Tötung oder der Zerschneidung von Vernetzungsstrukturen<br />

bestehen nicht, Vermeidungsmaßnahmen sind nicht notwendig. Die potenziell<br />

vorkommenden Amphibienarten sind nicht in ihrem Bestand gefährdet. Das potenzielle<br />

Laichgewässer, der Graben im Westen des Gebietes (Bt.-Nr. 17, s. Karte 1) sowie <strong>die</strong><br />

potenziellen Sommer- und Winterlebensräume liegen außerhalb des Eingriffsbereiches des<br />

geplanten Vorhabens. Es bestehen keine Funktionsbeziehungen zur Vorhabensfläche.<br />

4.2.2 Auswirkungen auf den Boden<br />

Der vorkommende Boden ist auf ca. 1.480 m² von Teilversiegelung sowie auf 450 m² von<br />

Überbauung betroffen.<br />

Im Bereich teilversiegelter Flächen gehen <strong>die</strong> Bodenfunktionen teilweise verloren. Weiterhin<br />

ist der Boden dort von Austauschmaßnahmen betroffen, so dass das natürliche<br />

Bodengefüge gestört ist und der vorkommende Bodentyp nicht mehr seine<br />

standorttypischen Merkmale aufweist. Durch Überbauung unterliegt der Boden einer<br />

Verdichtung, <strong>die</strong> sich auf seine Funktionserfüllungen in Bezug auf den eng verknüpften<br />

Wasserhaushalt auswirken können.<br />

Der vorliegende Boden ist durch <strong>die</strong> intensive landwirtschaftliche Nutzung bereits<br />

vorbelastet. Die Beanspruchung durch das Vorhaben ist zeitlich auf 4 - 6 Monate begrenzt,<br />

nach dem Rückbau werden der gelagerte Oberboden vor Ort eingebaut und <strong>die</strong> Flächen<br />

ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt. Der Boden hat danach <strong>die</strong> Möglichkeit hat, sich<br />

wieder zu regenerieren.<br />

Somit sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden festzustellen.<br />

4.2.3 Auswirkungen auf das Wasser<br />

Grundwasser<br />

Die Inanspruchnahme von 1.930 m² Fläche kann durch <strong>die</strong> Verdichtung des Bodens als<br />

Folge der Teilversiegelung und Überbauung zu einer Verringerung der Versickerungsrate<br />

führen. Diese Beeinträchtigung ist auf <strong>die</strong> Bau- und Bohrphase (4 - 6 Monate) begrenzt. Da<br />

das Vorhaben keine Bereiche mit besonderer Bedeutung in Bezug auf das Grundwasser in<br />

Anspruch nimmt und versiegelten Flächen sowie das Bodenlager nach Bohrabschluss<br />

zurück- bzw. eingebaut werden, liegen durch das Vorhaben keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen <strong>für</strong> das Grundwasser vor.<br />

Oberflächengewässer<br />

Es sind keine Oberflächengewässer von Auswirkungen des Vorhabens betroffen.<br />

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<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 26<br />

4.2.4 Auswirkungen auf das Klima<br />

Flächenversiegelung wirken sich durch eine Erhöhung der Temperatur und Verringerung der<br />

Luftfeuchtigkeit auf das Lokalklima aus. Als Folge der Versiegelung wird außerdem <strong>die</strong><br />

lufthygienische Funktion des betroffenen Raumes eingeschränkt.<br />

Durch das Vorhaben erfolgen keine neuen Vollversiegelungen. Die Teilversiegelung auf ca.<br />

1.480 m² Fläche führt zu keiner relevanten Erwärmung, zudem sind in der Umgebung mit<br />

ausgedehnten Wald- und Grünlandflächen mehrfach größere und klimatisch relevantere<br />

Bereiche weiterhin vorhanden. Darüber hinaus steht der Untersuchungsraum in keiner<br />

Beziehung zu Siedlungsbereichen, in denen klimatische Ausgleichsleistungen von<br />

herausragender Bedeutung sein könnten.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen <strong>für</strong> das Schutzgut Klima/Luft liegen durch das Vorhaben nicht<br />

vor.<br />

4.2.5 Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />

Während der zeitlich beschränkten Bohrzeit sind der 42 m hohe Bohrturm sowie <strong>die</strong><br />

aufgestellten Container und das technische Equipment <strong>die</strong> prägenden Elemente im Umfeld<br />

des Vorhabens. Dies führt zu einer starken technogenen Überprägung der Landschaft.<br />

Da aber alle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bohrung errichteten Anlagen nach Bohrabschluss vollständig<br />

zurückgebaut werden, ergeben sich durch das Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

auf das Landschaftsbild.<br />

4.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung<br />

Folgende Maßnahmen nach § 15 BNatSchG in Verbindung mit § 6 NNAGBNatSchG werden<br />

durchgeführt, um negative Auswirkungen des Bauvorhabens zu vermeiden:<br />

Tabelle 6: Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

Schutzgut Maßnahmen<br />

Arten und<br />

Lebensgemeinschaften<br />

Boden<br />

Schutz der angrenzenden Gehölze während der Bauphase als<br />

Lebensraum sowie zur Minimierung der Beeinträchtigungen<br />

<strong>für</strong> das Landschaftsbild<br />

Rückführung der betroffenen Biotoptypen in ihre vorherige<br />

Nutzung<br />

Reduzierung der Bau- und Betriebsflächen auf das<br />

notwendige Minimum<br />

Rückbau aller über den bestehenden Platz hinausgehenden<br />

beanspruchten Flächen<br />

Tiefenlockerung der verdichteten Bereiche vor dem Einbau<br />

des Oberbodens<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 27<br />

4.4 Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

Wie im Kapitel 4.2 dargestellt, liegen durch das Vorhaben keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser,<br />

Klima/Luft und Landschaftsbild vor. Bei Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung<br />

und Minimie-rung sind durch das Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

festzustellen, <strong>die</strong> nach §15 Abs. 2 BNatSchG in Verbindung mit § 6 NNAGBNatSchG ausgeglichen<br />

oder ersetzt werden müssen.<br />

Daher sind keine Kompensationsmaßnahmen notwendig.<br />

Bremen, den 04.03.2011..........................................................................................................<br />

KÖLLING & TESCH Umweltplanung<br />

Tanja Tesch


<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 28<br />

5. Literatur und Unterlagen<br />

BAUER, H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas.<br />

Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Band 1: Nonpasseriformes - Nichtsperlingsvögel.<br />

Aula-Verlag Wiebelsheim, 808 S.<br />

BAUER, H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas.<br />

Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Band 2: Passeriformes - Sperlingsvögel.<br />

Aula-Verlag Wiebelsheim, 622 S.<br />

BLANA, H. (1978): Die Bedeutung der Landschaftsstruktur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vogelwelt – Modell einer<br />

ornithologischen Landschaftsbewertung. Beitr. z. Avifauna des Rheinlandes 12.<br />

BOYE, P., HUTTER, R. & H. BEHNKE (1998): Rote Liste der Säugetiere (Mammalia). In: Rote<br />

Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. - Schriftenreihe <strong>für</strong> Landschaftspflege und<br />

Naturschtuz, 55: 33-39.<br />

BUSCHE, G. (1975): Zur Siedlungsdichte und Ökologie von Sommervögeln in der Marsch<br />

Schleswig-Holsteins. Corax 5: 51-101.<br />

Drachenfels, O. v. (2004) : KARTIERSCHLÜSSEL FÜR BIOTOPTYPEN IN NIEDERSACHSEN. –<br />

NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE IN NIEDERSACHSEN A/4, O. O.<br />

DRACHENFELS, O. V. (2010): Überarbeitung der naturräumlichen Regionen Niedersachsens.<br />

In: NLWKN - Informations<strong>die</strong>nst Naturschutz Niedersachsen (4/2010), Hannover.<br />

FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. Grundlagen<br />

<strong>für</strong> den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. – Eching: IHW-<br />

Verlag, 879 S.<br />

HECKENROTH, H. (1993): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten<br />

Säugetierarten. - Inform.d. Naturschutz Nieders. 13/6: 221-226, Hannover.<br />

HECKENROTH, H. & V. LASKE (1997): Atlas der Brutvögel Niedersachsens 1981-1995.<br />

Naturschutz Landschaftspfl. H37: 1-329, Hannover.<br />

HÖTKER, H. (1990). Der Wiesenpieper. Neue Brehm-Bücherei, 595, Ziemsen, Wittenberg<br />

Lutherstadt.<br />

JENNY, M. (1990): Territorialität und Brutbiologie der Feldlerche (Alauda arvensis) in einer<br />

intensiv genutzten Agrarlandschaft. J. Orn. 131: 241-265.<br />

KRÜGER, T. & B. OLTMANNS (2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten<br />

Brutvögel. – Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 27/3: 131-175.<br />

KÖPPEL ET AL. (1998): Praxis der Eingriffsregelung, Stuttgart<br />

LANDKREIS SOLTAU-FALLINGBOSTEL (2000): Regionales Raumordnungsprogramm, Soltau.<br />

LBEG (O.J.) (LANDESAMT FÜR BERGBAU, ENERGIE UND GEOLOGIE (LBEG): WMS Karten<strong>die</strong>nst<br />

„Hydrogeologische Karten“ (online).<br />

NLFB (1998) (NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG): Böden in Niedersachsen,<br />

Digitale Bodenkarte M. 1: 50.000, Hannover.<br />

NLÖ (2002) (NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE) (Hrsg.): Leitlinie Naturschutz<br />

und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. – Informations<strong>die</strong>nst<br />

Naturschutz Niedersachsen, Hannover.<br />

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<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 29<br />

NLÖ (2004) (NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE) (Hrsg.): Wertstufen und<br />

Regenerationsfähigkeit der Biotoptypen in Niedersachsen. – Informations<strong>die</strong>nst<br />

Naturschutz Niedersachsen, Hannover.<br />

OELKE, H. (1968): Wo beginnt bzw. wo endet der Biotop der Feldlerche? J. Ornithol. 109: 25-<br />

29.<br />

REICHHOLF, J. (1980): Die Arten-Areal-Kurve bei Vögeln in Mitteleuropa. - Anzeiger der<br />

ornithologischen Gesellschaft in Bayern 19: 13-26.<br />

REICHHOLF, J. (1987): Indikatoren <strong>für</strong> Biotopqualitäten, notwendige Mindestflächengrö¬ßen<br />

und Vernetzungsdistanzen. – Veröffentlichungen der Akademie <strong>für</strong> Raumforschung<br />

und Landesplanung, Forschungs- und Sitzungsberichte Nr. 165: 291-309, Hannover.<br />

SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & W. KNIEF (2007): Rote Liste der<br />

Brutvögel Deutschlands, 4. Fassung, 30. Nov. 2007. - Ber. Vogelschutz 44<br />

THEUNERT, R. (2008): Verzeichnis der Niedersachsen besonders oder streng geschützten<br />

Arten. - Inform.d. Naturschutz Nieders. 28/3: 69-141, Hannover.<br />

ZENKER, W. (1982): Beziehungen zwischen Vogelbestand und der Kulturlandschaft. Beiträge<br />

zur Avifauna des Rheinlandes 15, Kilda Verlag.<br />

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<strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Ablenkungsbohrung</strong> Munster SW Z4a 30<br />

6. Anhang<br />

Anhang 1: Arten-Arealkurve aus REICHHOLF (1987)<br />

Erwartungswerte durchschnittlicher Anzahl Kleinvögel in Flächen bis 100 ha<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

Artenzahl Fläche<br />

(ha)<br />

Artenzahl Fläche<br />

(ha)<br />

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Artenzahl<br />

1 12 7 18 30 30<br />

2 14 8 18 40 34<br />

3 15 9 19 50 37<br />

4 16 10 19 70 39<br />

5 17 15 22 90 40<br />

6 17 20 25 100 41


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7. Karten<br />

Karte 1: Biotopbestand und temporäre Auswirkungen<br />

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