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Fragen und den Antworten des Neutralen Expertenkreises

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1 <strong>Fragen</strong> aus dem Bereich „Chemikalien <strong>und</strong> Wasser“<br />

1.1 Beurteilung der beim Fracking eingesetzten Stoffe<br />

1.1.1 Wie gefährlich sind die chemischen Zusätze, die dem Wasser beim Fracken zugefügt<br />

wer<strong>den</strong>? <strong>und</strong><br />

1.1.2 Welche dieser Stoffe sind giftig, (gr<strong>und</strong>-)wassergefähr<strong>den</strong>d, ges<strong>und</strong>heitsschädigend oder<br />

anderweitig umweltrelevant?<br />

Antwort für <strong>den</strong> Bereich Humantoxikologie:<br />

In reiner Form oder in Form konzentrierter Gemische oder Lösungen sind die chemischen Zusätze<br />

nach der EU-Verordnung 1272/2008 großenteils als gefährliche Stoffe einzustufen. In der Frack-<br />

Flüssigkeit, die in <strong>den</strong> Untergr<strong>und</strong> eingepresst wird, liegen die Stoffe jedoch in so starker Verdünnung<br />

vor, dass diese Flüssigkeiten nach <strong>den</strong> gesetzlichen Vorgaben nicht als gefährlich einzustufen sind.<br />

Ein detaillierte Auflistung der Gefährlichkeitsmerkmale der Bestandteile von Frack-Flüssigkeiten, die in<br />

neuerer Zeit eingesetzt wur<strong>den</strong>, findet sich in dem Gutachten „Humantoxikologische Bewertung der<br />

beim Fracking eingesetzten Chemikalien im Hinblick auf das Gr<strong>und</strong>wasser, das für die<br />

Trinkwassergewinnung genutzt wird“. Die Gefährlichkeitsmerkmale beziehen sich auf die reinen Stoffe<br />

<strong>und</strong> auf Gemische <strong>und</strong> Lösungen, in <strong>den</strong>en die Stoffe in konzentrierter Form vorliegen.<br />

Antwort für <strong>den</strong> Bereich Ökotoxikologie:<br />

Im Dialogprozess wur<strong>den</strong> 149 Chemikalien betrachtet, die in <strong>den</strong> letzten Jahren von EXXONMOBIL<br />

eingesetzt wur<strong>den</strong>. Darunter befin<strong>den</strong> sich 4 Stoffe, die als giftig <strong>und</strong> Umwelt gefähr<strong>den</strong>d<br />

gekennzeichnet sind. 18 Stoffe sind in der Wassergefährdungsklasse (WGK) 2 bzw. 5 Stoffe in der<br />

WGK 3 eingestuft.<br />

In neueren Frac-Flui<strong>den</strong> ist durch Substitution gefährlicher Stoffe, z.B. dem Ausschluss von T Stoffen<br />

<strong>und</strong> Stoffen der WGK 2 <strong>und</strong> 3 <strong>und</strong> einer deutlichen Reduktion der Anzahl an eingesetzten<br />

Chemikalien die Gefährdung allerdings deutlich gesenkt wor<strong>den</strong>.<br />

1.1.3 Was sind mögliche toxische Effekte?<br />

Antwort für <strong>den</strong> Bereich Humantoxikologie:<br />

Die toxischen Effekte der reinen Stoffe sind hier nicht von Bedeutung, da niemand direkt mit diesen<br />

Stoffen in Kontakt kommt.<br />

Antwort für <strong>den</strong> Bereich Ökotoxikologie:<br />

Die im Dialogprozess betrachteten 149 Stoffe haben eine höchst unterschiedliche intrinsische<br />

Toxizität. Sie spannt sich insgesamt über 6 Größenordnungen. So liegen die halbmaximalen Effekte<br />

beispielsweise der Chemikalie 2,2-Dibrom-2-cyanacetamid im µg Bereich, wohingegen andere Stoffe<br />

noch im Grammbereich keine Wirkung zeigen. Des Weiteren können Stoffe je nach Zielorganismus<br />

eine sehr unterschiedliche Toxizität aufweisen. So liegt beispielsweise der halbmaximale Effekt der<br />

akuten Toxizität von Methanol bei einer exponierten Alge bei 0,02 mg/L <strong>und</strong> beim Fisch bei 290 mg /L.<br />

Um eine möglichst breite Palette ökotoxikologischer Wirkungen abdecken zu können, wer<strong>den</strong> bei der<br />

Bewertung von Chemikalien üblicherweise drei Stellvertreterorganismen ausgewählt (Alge,<br />

Wasserfloh <strong>und</strong> Fisch). Dennoch bleibt bei der Bewertung mit 3 aquatischen Organismen eine<br />

gewisse Restunsicherheit, da nicht alle Organismen eines Ökosystems berücksichtigt wer<strong>den</strong> können.<br />

Außerdem können indirekte Effekte auftreten, z.B. eine Anreicherung von Stoffen über die<br />

Nahrungskette. Diese Unsicherheiten wer<strong>den</strong> bei der Bewertung in sog. Sicherheitsfaktoren<br />

berücksichtigt.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 1


1.1.4 Welche der bisher in <strong>den</strong> Bohrspülungen eingesetzten Zusatzmittel/-stoffe dürfen unter<br />

Umweltverträglichkeitsgesichtspunkten weiter verwendet wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> welche nicht?<br />

Antwort für <strong>den</strong> Bereich Humantoxikologie:<br />

Für die in <strong>den</strong> Bohrspülungen eingesetzten Stoffe bestehen keine Verwendungsverbote.<br />

Antwort für <strong>den</strong> Bereich Ökotoxikologie:<br />

Bei einer potentiellen Gefährdung, die von Chemikalien in der Umwelt ausgeht, ist nicht nur die<br />

intrinsische Stofftoxizität entschei<strong>den</strong>d, sondern auch die Konzentration, in der der Stoff in der Umwelt<br />

auftritt. Des Weiteren ist entschei<strong>den</strong>d, in welcher Mischung er mit anderen Stoffen eingesetzt wird.<br />

Unter konservativen Annahmen geht man von einer additiven Wirkung der Chemikalien im Gemisch<br />

aus.<br />

Bei der Risikobewertung von Umweltgefährdungen wird berücksichtigt, ob ein Stoff bei einer<br />

vorhergesagten Umweltkonzentration (predicted environmental concentration) eine Effektschwelle in<br />

Organismen (predicted no effect concentration) übersteigt. Ist diese Konzentration höher als die<br />

Effektschwelle, geht eine potentielle Gefährdung von diesem Stoff aus.<br />

1.1.5 Welche möglichen Auswirkungen <strong>des</strong> Chemikalieneinsatzes bestehen für Süßwasser<br />

führende Gr<strong>und</strong>wasserleiter sowie Heil- <strong>und</strong> Mineralwässer?<br />

Antwort für <strong>den</strong> Bereich Humantoxikologie:<br />

Das Risiko einer Kontamination von Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> Heil- <strong>und</strong> Mineralkwasserquellen durch aus<br />

tiefen Bo<strong>den</strong>schichten aufsteigende Frack-Flüssigkeit ist nach Einschätzung <strong>des</strong> <strong>Expertenkreises</strong> als<br />

gering einzustufen. Das größere Risiko geht von obertägigen Aktivitäten <strong>und</strong> technischen<br />

Vorrichtungen aus. Die Funktionsfähigkeit <strong>und</strong> Sicherheit der obertägigen Anlagen ist daher von<br />

entschei<strong>den</strong>der Bedeutung. Wenn diese gegeben sind, erfolgt die Einpressung der Frack-<br />

Flüssigkeiten in <strong>den</strong> Untergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> ebenso die Entsorgung <strong>des</strong> Flow-backs <strong>und</strong> der<br />

Lagerstättenwässer in geschlossenen Systemen ohne Freisetzung von gefährlichen Stoffen in<br />

Umweltkompartimente. Eine Kontamination von Gr<strong>und</strong>wässern kann entsprechend nur bei Störungen<br />

<strong>des</strong> bestimmungsgemäßen Ablaufs einer Fracking-Maßnahme <strong>und</strong> bei Unfällen, z.B. von<br />

Transportfahrzeugen, erfolgen. Ein Störfall muss jedoch nicht zwingend zu einer Kontamination von<br />

Umweltkompartimenten führen, da zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen wer<strong>den</strong>, um die<br />

Auswirkungen eines Störfalls so gering wie möglich zu halten.<br />

Für <strong>den</strong> Fall, dass es beim Fracking trotz aller Sicherheitsvorkehrungen zur Kontamination eines<br />

Gr<strong>und</strong>wasserleiters kommen sollte, der zur Trinkwassergewinnung oder zur Gewinnung von Heil- <strong>und</strong><br />

Mineralwasser genutzt wird, lassen sich keine verallgemeinerbare Voraussagen über die im Wasser<br />

auftreten<strong>den</strong> Konzentrationen treffen, da die Umstände <strong>und</strong> Randbedingungen im Einzelfall sehr<br />

unterschiedlich sein können. Um <strong>den</strong>noch zu einer verallgemeinerbaren Bewertung zu kommen,<br />

wer<strong>den</strong> in dem Gutachten „Humantoxikologische Bewertung der beim Fracking eingesetzten<br />

Chemikalien im Hinblick auf das Gr<strong>und</strong>wasser, das für die Trinkwassergewinnung genutzt wird“<br />

Stoffkonzentrationen berechnet, die sich bei unterschiedlichen Verdünnungen der Frack-Flüssigkeiten<br />

in einem Gr<strong>und</strong>wasserkörper ergeben. Die toxikologische Bewertung der anhand der Rezepturen von<br />

drei ausgewählten Frack-Flüssigkeiten berechneten Konzentrationen erfolgte anhand der Grenzwerte<br />

der Trinkwasserverordnung, der Trinkwasser-Leitwerte der Weltges<strong>und</strong>heitsorganisation (WHO) sowie<br />

humantoxikologisch begründeter ges<strong>und</strong>heitlicher Leitwerte. Bei Stoffen, für die eine toxikologische<br />

Bewertung nicht vorgenommen wer<strong>den</strong> kann, wurde entsprechend <strong>den</strong> Empfehlungen <strong>des</strong><br />

Umweltb<strong>und</strong>esamtes <strong>und</strong> der Trinkwasserkommission ein ges<strong>und</strong>heitlicher Orientierungswert (GOW)<br />

von 0,3 µg/l als Beurteilungsmaßstab verwendet.<br />

Für die meisten Frack-Additive wür<strong>den</strong> bei etwa 10.000-facher Verdünnung der Frack-Flüssigkeiten in<br />

einem Gr<strong>und</strong>wasserkörper Konzentrationen erreicht, die unterhalb der o.g. Grenzwerte bzw.<br />

unterhalb toxikologisch begründeter Leitwerte liegen. Bei einzelnen Stoffen (z.B. Biozide, Bromat)<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 2


wären Verdünnungen von etwa 1 : 100.000 erforderlich. Die Salzgehalte liegen bereits bei etwa 1000-<br />

facher Verdünnung im Trink-wasser-üblichen Bereich. Der ges<strong>und</strong>heitliche Orientierungswert für<br />

toxikologisch nicht ausreichend bewert-bare Stoffe ist so niedrig angesetzt, dass er auch bei 1 :<br />

100.000-facher Verdünnung der Frack-Flüssigkeit nicht unterschritten wird. Eine ges<strong>und</strong>heitliche<br />

Gefährdung ist dadurch jedoch nicht zu erwarten, da es sich um einen Vorsorgewert handelt <strong>und</strong> ein<br />

toxikologisch begründeter Beurteilungswert deutlich höher liegen würde.<br />

Antwort für <strong>den</strong> Bereich Ökotoxikologie:<br />

Das Süßwasser führende Gr<strong>und</strong>wasser ist ein Lebensraum, der von einer spezifischen<br />

Gr<strong>und</strong>wasserfauna besiedelt wird. Neben Mikroorganismen leben hier u.a. Kleinkrebse. Der<br />

Lebensraum ist durch besondere Bedingungen charakterisiert wie einer konstanten Temperatur <strong>und</strong><br />

einem geringen Nahrungsangebot. Deshalb laufen hier viele Prozesse langsam ab <strong>und</strong> es ist ein<br />

niedriges Erholungspotential <strong>des</strong> Lebensraums zu erwarten. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist das Gr<strong>und</strong>wasser<br />

als ein min<strong>des</strong>tens ebenso empfindlicher Lebensraum zu betrachten wie ein Oberflächengewässer<br />

<strong>und</strong> ist <strong>des</strong>halb vor Kontamination zu schützen.<br />

1.1.6 Gibt es Langzeitfolgen durch die Frac-Flüssigkeit im Untergr<strong>und</strong>? <strong>und</strong><br />

1.1.7 Welche Langzeitwirkungen haben die in der Lagerstätte/Bohrung verbleiben<strong>den</strong> Chemikalien?<br />

Antwort für <strong>den</strong> Bereich Humantoxikologie:<br />

Hierüber ist bisher nichts bekannt.<br />

Antwort für <strong>den</strong> Bereich Ökotoxikologie:<br />

Bei störungsfreiem Betrieb sollte das Süßwasser führende Gr<strong>und</strong>wasser nicht kontaminiert wer<strong>den</strong>.<br />

Sollte es <strong>den</strong>noch zu einer Kontamination kommen, sollte die Gefährdungsbeurteilung immer auf<br />

chronischen Effektdaten beruhen, d.h. auf einer Bewertungsgr<strong>und</strong>lage, bei der Organismen über ihre<br />

gesamte Lebensspanne mit dem Stoff in Kontakt gekommen sind.<br />

Über <strong>den</strong> Lebensraum „Tiefes Gr<strong>und</strong>wasser“ gibt es relativ wenig Information <strong>und</strong> die<br />

Langzeitauswirkungen von Chemikalien in Lagerstätten sind bis jetzt noch nicht untersucht wor<strong>den</strong>, da<br />

dieser Raum experimentell sehr schwer „zugänglich“ ist. Über sehr lange Zeiträume ist davon<br />

auszugehen, dass die Chemikalien durch eine sich dort natürlicher weise bil<strong>den</strong>de Mikrofauna<br />

abgebaut wer<strong>den</strong> (natural attenuation). Biologische wie auch physiko-chemische Umwandlungen von<br />

Chemikalien können in Abbauprodukten resultieren, die prinzipiell weniger toxische als auch<br />

toxischere Stoffe beinhalten.<br />

1.1.8 Welche Auswirkungen hat eine unbeabsichtigte Freisetzung von zurückweichen<strong>den</strong><br />

Fracturing-Flui<strong>den</strong> <strong>und</strong> Lagerstättenwasser (flowback)?<br />

Antwort für <strong>den</strong> Bereich Humantoxikologie:<br />

Bei bestimmungsgemäßem Ablauf <strong>des</strong> Fracking <strong>und</strong> der Entsorgung von Flow-back- <strong>und</strong><br />

Lagerstättenwässern wer<strong>den</strong> diese Flüssigkeiten in geschlossenen Systemen gehandhabt. Es besteht<br />

daher für <strong>den</strong> Menschen kein Ges<strong>und</strong>heitsrisiko durch kontaminiertes Trinkwasser. Ein Null-Risiko ist<br />

bei allen technischen Systemen jedoch nicht erreichbar.<br />

Antwort für <strong>den</strong> Bereich Ökotoxikologie:<br />

Die Untersuchungen <strong>des</strong> neutralen <strong>Expertenkreises</strong> ergaben, dass eine potentielle Gefährdung durch<br />

Frac-Fluide eher von oberirdischen Prozessen im Störfall ausgeht als von <strong>den</strong> unterirdischen Risiken.<br />

Bei einer unbeabsichtigten Freisetzung, z.B. einem Tanklastunfall oder der Leckage einer Rohrleitung<br />

hängen die Auswirkungen von der Konzentration der Chemikalien im Fluid ab. Von allen<br />

unverdünnten Flui<strong>den</strong>, die im Dialogprozess betrachtet wur<strong>den</strong>, geht eine potentielle<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 3


Umweltgefährdung aus. Bei einer Verdünnung von 1:100 bis 1:100.000 (je nach Fluid) ist eine<br />

Gefährdung unwahrscheinlich. Die Auswirkungen können je nach Unfallszenario entsprechend der<br />

Verdünnung kalkuliert wer<strong>den</strong>.<br />

1.2 Aufbereitung <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers<br />

1.2.1 Mit welchen Aufbereitungsverfahren kann die Wasserversorgung auf betreiberverursachte<br />

Beschaffenheitsänderungen in <strong>den</strong> Trinkwasserressourcen reagieren?<br />

Das Wasser kann off-site behandelt wer<strong>den</strong>, ähnlich wie bei der Abwasserbehandlung (siehe z. B.<br />

Gutachten „Stand der Technik <strong>und</strong> fortschrittliche Ansätze in der Entsorgung <strong>des</strong> Flowback“) oder<br />

nach <strong>den</strong> bekannten Verfahrenskombinationen der Trinkwasseraufbereitung aus der Positivliste der<br />

AG „Aufbereitung“ der Trinkwasserkommission, die auf die Einhaltung der Trinkwasserverordnung<br />

ausgerichtet sind. Dabei sind die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung nicht nach dem Prinzip der<br />

„Auffüllung“ zu behandeln, sondern die angestrebte Beschaffenheit <strong>des</strong> Trinkwassers soll nach DIN<br />

2000 so naturnah wie möglich sein.<br />

Die klassischen Verfahren der Trinkwasseraufbereitung umfassen:<br />

I) physikalisch-chemische Trennmetho<strong>den</strong><br />

1. Adsorptionsvorgänge, die sich besonders zur Entfernung von unpolaren organischen<br />

Substanzen eignen<br />

2. Ionenaustausch, der vor allem für die Entfernung von Kationen <strong>und</strong> Anionen eingesetzt wird<br />

3. Flockungs-/Fällungsverfahren (mit Eisen(III)- oder Aluminiumsalzen), die sich vor allem für die<br />

Entfernung von Trübstoffen eignen<br />

4. Bettfiltrationsverfahren für die Entfernung von Flocken <strong>und</strong> Mikropartikeln<br />

5. Membranverfahren, die sich für die Entsalzung eignen<br />

II) Chemische <strong>und</strong> biochemische Reaktionen<br />

Die meisten Reaktionen beruhen auf der chemischen Oxidation. Sie dienen dem stufenweisen Abbau<br />

organischer Stoffe bis hin zum CO2. Metallionen lassen sich in höhere Oxidationsstufen überführen<br />

<strong>und</strong> damit besonders leicht durch Ausfällung entfernen. Durch biochemischen Abbau lassen sich<br />

organische Verbindungen entfernen. Durch die Verwendung eines Desinfektionsmittels (z. B. Chlor,<br />

Chlordioxid) wird der Verkeimung <strong>des</strong> verteilten Wassers entgegengewirkt.<br />

Die Aufbereitung unterschiedlicher Wässer wird durch die Kombination geeigneter<br />

Aufbereitungsschritte optimiert.<br />

Literatur:<br />

Deutscher Verein <strong>des</strong> Gas- <strong>und</strong> Wasserfaches: DVGW-Regelwerk Wasser.<br />

DIN 2000:2000-10, Zentrale Trinkwasserversorgung - Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser,<br />

Planung, Bau, Betrieb <strong>und</strong> Instandhaltung der Versorgungsanlagen - Technische Regel <strong>des</strong> DVGW<br />

Edzwald, J. K. (Ed.) (2011): Water Quality & Treatment. A Handbook on Drinking Water. Mc Graw-Hill,<br />

New York.<br />

Frimmel, F. H. (Hrsg.) (1999): Wasser <strong>und</strong> Gewässer. Ein Handbuch. Spektrum Akademischer Verlag,<br />

Heidelberg.<br />

Grohmann, A. N., Jekel, M., Grohmann. A., Szewzyk, R., Szewzyk, U. (2011): Wasser. Chemie,<br />

Mikrobiologie <strong>und</strong> nachhaltige Nutzung. de Gruyter, Berlin<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 4


1.2.2 Welche Maßnahmen wer<strong>den</strong> bei einer Kontamination <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers ergriffen?<br />

Die Maßnahmen richten sich nach der Schwere der Kontamination. Wichtig bei der Abstufung der<br />

Maßnahmen ist, inwieweit eine Schädigung der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit durch die Kontamination zu<br />

besorgen ist <strong>und</strong> ob die Kontamination bereits ins Trinkwasser vorgedrungen ist.<br />

Sofortmaßnahme bei ernster Katastrophe: Einstellen der Versorgung <strong>und</strong> Ausweichen auf anderen<br />

Trinkwasserressourcen<br />

Mittelfristig: Sanierung; technische Maßnahmen zur Scha<strong>den</strong>sbeseitigung in-situ oder off-site,<br />

Betrieb von Abwehrbrunnen, um Schadstofffahnen im Untergr<strong>und</strong> umzulenken oder zu entfernen<br />

Langfristig: Bewirtschaftung <strong>des</strong> Wassereinzugsgebietes nach der Wasserrahmenrichtlinie. Regelung<br />

von Interessenskonflikten (Wasserhaushaltsgesetz)<br />

In ungünstigen Fällen ist die Bereitstellung entsprechender Wasserbehandlungsmaßnahmen zu<br />

empfehlen, deren Finanzierung nach dem Verursacherprinzip erfolgen sollte.<br />

(siehe auch Antwort zu Frage 1.2.1)<br />

Nach der Trinkwasserverordnung ist jeder Inhaber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, für<br />

<strong>den</strong> Fall einer Kontamination vorsorglich einen Maßnahmeplan vorzuhalten.<br />

Literatur:<br />

Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 2011 (BGBl. I S.<br />

2370), die durch Artikel 2 Absatz 19 <strong>des</strong> Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044)<br />

geändert wor<strong>den</strong> ist.<br />

Ließfeld, R., Such, W.: Maßnahmen <strong>des</strong> Wasserversorgungsunternehmens bei Grenzwertüberschreitungen.<br />

In: In: Grohmann, A., Hässelbarth, U., Schwerdtfeger, W.: Die<br />

Trinkwasserverordnung. Erich Schmidt Verlag, Berlin, 2003, S. 483-486.<br />

1.2.3 Welche Arten der Vorsorge wer<strong>den</strong> getroffen, um einen Eintritt der Chemikalien in das<br />

Gr<strong>und</strong>wasser zu vermei<strong>den</strong>?<br />

Ein Eintritt von Chemikalien ins Gr<strong>und</strong>wasser wird beim Fracken durch die Integrität der Bohrung mit<br />

mehrfacher Verrohrung <strong>und</strong> Zementierung verhindert. Des weiteren erfolgt die Handhabung der<br />

Chemikalien über Tage möglichst in geschlossenen Systemen. Zur Sicherheit ist der Bohrplatz<br />

asphaltiert <strong>und</strong> mit einer Aufkantung versehen, so dass im Falle eines Verspritzens (z. B. durch<br />

Platzen einer Schlauchverbindung) eine zusätzliche Auffangmöglichkeit besteht. Unter <strong>den</strong> Tanks, aus<br />

<strong>den</strong>en die Hilfsstoffe für <strong>den</strong> Frack dosiert wer<strong>den</strong>, befindet sich zusätzlich eine Wanne aus Edelstahl,<br />

mit der eventuell auslaufende Flüssigkeit aufgefangen wer<strong>den</strong> kann.<br />

Der Eintritt von unten in das nutzbare Gr<strong>und</strong>wasser soll nach Ansicht <strong>des</strong> <strong>Expertenkreises</strong> dadurch<br />

ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, dass Fracking-Aktivitäten nur in Gebieten stattfin<strong>den</strong>, in <strong>den</strong>en aufgr<strong>und</strong> der<br />

geologischen Gegebenheiten ein Aufsteigen der Frack-Flüssigkeit aus der Tiefe in <strong>den</strong> oberen<br />

Gr<strong>und</strong>wasserleiter nicht in Betracht gezogen wer<strong>den</strong> muss.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 5


1.2.4 Festlegung von Gebieten, die nicht für die Förderung von unkonventionellen<br />

Erdgasvorkommen zur Verfügung stehen. Gr<strong>und</strong>lage hierfür sind neben <strong>den</strong> ausgewiesenen<br />

Trinkwasserschutzgebieten <strong>und</strong> Wasservorranggebieten insbesondere die Einzugsgebiete der<br />

Wassergewinnungsanlagen. Eine alleinige Beschränkung auf ausgewiesene Schutz- <strong>und</strong><br />

Vorranggebiete ist nicht ausreichend.<br />

Der Expertenkreis empfiehlt, dass in Trinkwasserschutzgebieten wegen der oberirdischen Risiken auf<br />

das Einrichten von Bohrplätzen, das Niederbringen von Bohrungen <strong>und</strong> <strong>den</strong> Transport von Frack-<br />

Flüssigkeiten verzichtet wer<strong>den</strong> soll.<br />

Aus der Sicht <strong>des</strong> Trinkwasserschutzes ist auf einen angemessenen Abstand zwischen <strong>den</strong><br />

wasserspezifischen Schutzgebieten <strong>und</strong> <strong>den</strong> Bohrplätzen zu achten.<br />

Auf je<strong>den</strong> Fall sind die Fracking-Aktivitäten zur Sicherheit durch ein Frack-spezifisches<br />

Gr<strong>und</strong>wassermonitoring im Umfeld der Bohrung zu begleiten, um sich zu vergewissern, dass keine<br />

nachteilige Veränderung der Beschaffenheit <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers eingetreten ist.<br />

1.2.5 Wie kann man die Überwachung der Trinkwasserressourcen in der Erk<strong>und</strong>ungs- <strong>und</strong><br />

Förderphase sicherstellen?<br />

• Hydrogeologische Kartierung der einzelnen Aquifere mit Stoffbilanzen, die<br />

Wassermächtigkeiten <strong>und</strong> Wasserinhaltsstoffe beinhalten (Beobachtungsbrunnen,<br />

Pumpversuche)<br />

• Langzeitbeobachtungen <strong>und</strong> Trendermittlung<br />

Die Überwachung soll durch regelmäßiges Monitoring sowie kontinuierliche Datenerhebung <strong>und</strong> –<br />

aufzeichnung einschließlich –beurteilung erfolgen. Für die Bestimmung schwierig zu messender<br />

Parameter muss die Verfügbarkeit einer leistungsfähigen Analytik im Hinblick auf I<strong>den</strong>tifizierung <strong>und</strong><br />

Quantifizierung sichergestellt sein. Die Repräsentativität der Probenahme muss durch geeignete<br />

Standorte <strong>und</strong> <strong>den</strong> Ausbau der Messpegel gegeben sein.<br />

Literatur:<br />

Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- <strong>und</strong> Schlammuntersuchung. Herausgegeben von<br />

der Wasserchemischen Gesellschaft – Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher Chemiker mit dem<br />

Normenausschuss Wasserwesen (NAW) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. WILEY-VCH,<br />

Weinheim <strong>und</strong> Beuth, Berlin.<br />

1.2.6 Welche Gegenmaßnahmen wer<strong>den</strong> zur Verhinderung einer langfristigen Beeinträchtigung der<br />

Trinkwasserressourcen ergriffen?<br />

siehe <strong>Fragen</strong> 1.2.3 <strong>und</strong> 1.2.5<br />

1.2.7 Ist vor der Aufnahme jeglicher Bohraktivität eine umfassende <strong>und</strong> flächendeckende<br />

Bestandsaufnahme geplant, z.B. Gr<strong>und</strong>wasserstand, Wasserschüttung der Privatbrunnen,<br />

spontane Methanaustritte, Qualität der tiefen Sole etc.?<br />

Von Seiten der Gruppe „Toxikologie <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserschutz“ im Expertenkreis wird empfohlen, dass<br />

ein stoffspezifisches Monitoring im Hinblick auf einen möglichen stofflichen Einfluss <strong>des</strong> Frackings auf<br />

die Gr<strong>und</strong>wasserbeschaffenheit etabliert wer<strong>den</strong> sollte. Wichtig ist sowohl die Erhebung einer „Null-<br />

Linie“ vor Beginn der Fracking-Aktivitäten, die der Bereitstellung von Basiswerten für die<br />

Wasserqualitätsbeurteilung <strong>und</strong> der Beweissicherung dient, als auch die Beobachtung von<br />

Langzeitfolgen. Die für das Monitoring einzusetzen<strong>den</strong> Analyseverfahren sollten es erlauben,<br />

Konzentrationen bis in <strong>den</strong> Spurenbereich zu quantifizieren.<br />

Weitere Untersuchungen zur Bestandsaufnahme anderer Basisgrößen sind mit <strong>den</strong> zuständigen<br />

Behör<strong>den</strong> <strong>und</strong> Fachleuten vor Ort abzustimmen.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 6


1.2.8 Gefördertes Gr<strong>und</strong>wasser, Oberflächengewässer, Gr<strong>und</strong>wassermessstellen <strong>und</strong> die Hauswasserbrunnen<br />

im Umkreis von 1000m um <strong>den</strong> Bohrplatz sind vor, während der Erk<strong>und</strong>ungsbohrung<br />

<strong>und</strong> danach auf die Stoffe zu untersuchen, die bei der Erk<strong>und</strong>ungsbohrung<br />

eingesetzt wer<strong>den</strong>. Dies gilt anschließend auch für das horizontale Bohren <strong>und</strong> das Fracking,<br />

wobei dann das Untersuchungsgebiet in Abhängigkeit zur Reichweite der horizontalen<br />

Bohrung <strong>und</strong> der neue geschaffenen Klüfte ausgeweitet wer<strong>den</strong> muss. Details wie Häufigkeit<br />

<strong>und</strong> Parameter müssen in der wasserrechtlichen Erlaubnis geregelt wer<strong>den</strong>. Die Ausdehnung<br />

<strong>des</strong> Untersuchungsraumes ist abhängig u.a. von Ergebnissen geologischer Gutachten <strong>und</strong><br />

der strukturgeologischen Aufnahme <strong>des</strong> Untersuchungsgebietes.<br />

Eine übergeordnete Raumplanung mit klar erkennbaren Nutzungszielen <strong>und</strong> Pufferzonen für mögliche<br />

Interessenskonflikte ist hier angezeigt.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 7


2 <strong>Fragen</strong> aus dem Bereich „Migration im Untergr<strong>und</strong>“<br />

2.1 Verhalten / Verbleib Frac-Lösung im Untergr<strong>und</strong><br />

2.1.1 Was passiert mit der Frac-Lösung, die im Untergr<strong>und</strong> verbleibt? Wie breitet sich diese aus?<br />

Die Modellierung <strong>des</strong> Stofftransports der Frack-Flüssigkeiten durch <strong>den</strong> <strong>Neutralen</strong> Expertenkreis zeigt,<br />

dass die Ausbreitung der Inhaltsstoffe der Frack-Flüssigkeiten für konservative Bedingungen während<br />

<strong>des</strong> Frack-Vorgangs maximal 50 m beträgt. Der regionale horizontale Stofftransport im<br />

Tiefengr<strong>und</strong>wasser <strong>des</strong> Münsterländer Beckens beträgt ca. 20 m pro Jahr. Die Modellierungen<br />

berücksichtigen dabei nicht Prozesse, die <strong>den</strong> Stofftransport verzögern (Matrixdiffusion in das poröse<br />

Gestein <strong>und</strong> Sorption am Gesteinsmaterial) oder verhindern (mikrobieller Abbau). Es ist davon<br />

auszugehen, dass insbesondere für <strong>den</strong> Langzeittransport im Münsterland diese Prozesse aktiv sind<br />

<strong>und</strong> die Stoffausbreitung deutlich reduzieren oder sogar verhindern. Die organischen<br />

Wasserinhaltsstoffe (Polymere) <strong>und</strong> die physiko-chemischen Bedingungen (z.B. Temperatur im<br />

Reservoir) begünstigen <strong>den</strong> Abbauprozess.<br />

2.1.2 Welche Stoffe verbleiben nach dem Frac-Prozess teilweise oder vollständig im Untergr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> welche Folgen können sie dort auslösen?<br />

Die Zusammensetzung der Frack-Flüssigkeiten variiert von Standort zu Standort, in Abhängigkeit vom<br />

Gesteinsmaterial, <strong>den</strong> Vorort-Bedingungen <strong>und</strong> dem Ziel der Frack-Maßnahme. In <strong>den</strong> letzten Jahren<br />

wurde die Zahl <strong>und</strong> der Typ der eingesetzten chemischen Komponenten deutlich reduziert. Das<br />

Umweltverhalten wurde für die betreffen<strong>den</strong> Stoffe <strong>und</strong> die besonderen Reservoirbedingungen<br />

(erhöhte Temperaturen, erhöhte Drucke, erhöhte Gaspartialdrucke, hoher Anteil an organischer<br />

Substanz) noch nicht untersucht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass für lange Zeiten die<br />

genannten Bedingungen sehr günstig für einen mikrobiologischen Abbau der Stoffe sind. Damit<br />

wür<strong>den</strong> sich evtl. negative Folgen die von <strong>den</strong> chemischen Substanzen ausgehen minimieren. Nicht<br />

berücksichtigt wurde hier eine evtl. Toxizität der Abbauprodukte, die nicht geklärt wer<strong>den</strong> kann wegen<br />

der fehlen<strong>den</strong> Kenntnis der Abbauprozesse unter Reservoirbedingungen. Der hohe Anteil an<br />

organischen Polymeren in der Frack-Flüssigkeit kann ferner durch Biomasseproduktion zu einer<br />

Verringerung der Durchlässigkeit der Formation führen.<br />

2.1.3 Wie verhält sich die eingesetzte Frac-Flüssigkeit im Untergr<strong>und</strong> über einen längeren Zeitraum<br />

hinweg?<br />

Siehe <strong>Antworten</strong> auf <strong>Fragen</strong> 2.1.1 <strong>und</strong> 2.1.2<br />

2.1.4 Was können die langfristigen Folgen einer Ausbreitung von Frac-Flüssigkeiten im Untergr<strong>und</strong><br />

sein?<br />

Siehe <strong>Antworten</strong> auf <strong>Fragen</strong> 2.1.1 <strong>und</strong> 2.1.2.<br />

Darüber hinaus könnten Einschränkungen bezüglich anderweitiger Nutzung <strong>des</strong> unterirdischen<br />

Raums (Nutzungskonflikte) die Folge der flächenhaften Erschließung von Schiefer- <strong>und</strong><br />

Flözgaslagerstätten sein. Die Nutzung von salzwasserführen<strong>den</strong> permeablen Formationen als<br />

Speicher (z.B. saisonale Energiespeicher für Erdgas, Methan, Wasserstoff, Druckluft; Verpressung<br />

von Kohlendioxid (CCS)) erfordern ein überlagern<strong>des</strong> gasdichtes Deckgebirge (Caprock). Wird dieses<br />

durch Fracking in seiner Dichtigkeit beeinträchtigt, wäre die geplante Nutzung der<br />

Speicherformationen voraussichtlich nicht mehr möglich<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 8


2.1.5 Kann eine Beeinträchtigung <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers durch Eindringen von Schadstoffen in tiefe<br />

Bo<strong>den</strong>schichten ausgeschlossen wer<strong>den</strong>?<br />

Im Rahmen der Arbeiten <strong>des</strong> <strong>Neutralen</strong> <strong>Expertenkreises</strong> wurde das Risiko der Beeinträchtigung der<br />

Gr<strong>und</strong>wasserqualität durch aufsteigende Fluide aus Frack-Maßnahmen durch mathematische<br />

Simulation von drei verschie<strong>den</strong>en Szenarien abgeschätzt. Diese drei Szenarien beschreiben a) <strong>den</strong><br />

kurzfristigen vertikalen Transport der Fluide unter hohen Drucken während <strong>des</strong> Frack-Vorgangs<br />

selbst, b) <strong>den</strong> langfristigen horizontalen <strong>und</strong> vertikalen regionalen Transport im<br />

Tiefengr<strong>und</strong>wasserleiter <strong>des</strong> Münsterländer Beckens, <strong>und</strong> c) <strong>den</strong> vertikalen Methangastransport im<br />

Niedersächsischen Becken. Dabei wurde ein sogenannter konservativer Ansatz gewählt, d.h. es<br />

wur<strong>den</strong>, bezogen auf das Risiko, ungünstige Bedingungen gewählt (z.B. Annahme von<br />

hochdurchlässigen Störungszonen, die <strong>den</strong> Frack-Bereich mit dem Gr<strong>und</strong>wasserleiter verbin<strong>den</strong>,<br />

Prozesse die <strong>den</strong> Stofftransport verzögern, bzw. die die Stoffe abbauen wur<strong>den</strong> nicht berücksichtigt,<br />

etc.). Die Modellierungen zeigten, dass auch für die genannten konservativen Bedingungen der<br />

vertikale Transport der Stoffe weniger als 50 m während der Hochdruck-Frack-Phase beträgt, der<br />

regionale Transport bei ca. 20 m pro Jahr liegt <strong>und</strong> langfristig Methangas aufsteigt, wenn keine<br />

Barrieregesteine (z.B. Salzformationen, Tonsteinformationen) vorliegen. Hier ist jedoch anzumerken,<br />

dass die Freisetzung von Methan über die Zeit aus dem Gestein im Detail nicht geklärt ist. Ferner ist<br />

davon auszugehen, dass im Fall b) die verzögern<strong>den</strong> Prozesse <strong>und</strong> der mikrobielle Abbau der<br />

Schadstoffe deren Transport verhindern.<br />

2.1.6 Können die unter extrem hohem Druck (es sollen 300 bis 1000 bar sein) in <strong>den</strong> Bo<strong>den</strong> eingepressten,<br />

chemisch angereicherten Wassermassen in das Netz unterirdischer Wasseradern<br />

<strong>und</strong> –verläufe eindringen (<strong>und</strong> letztendlich in <strong>den</strong> naheliegen<strong>den</strong> Kiessandzug gelangen)?<br />

Die Modellierungen zeigen, dass davon ausgegangen wer<strong>den</strong> kann, dass die Frack-Flüssigkeiten bei<br />

Einhaltung entsprechender Sicherheitsabstände nicht in das oberflächennahe Gr<strong>und</strong>wasser<br />

eindringen (siehe Beantwortung der Frage 2.1.5).<br />

2.2 Entstehung von Rissen<br />

2.2.1 Kann man ein System sowohl zur Begrenzung als auch zur Überwachung der Rissbildung im<br />

Gestein beim Einsatz von Fracing-Verfahren o. ä. einsetzen?<br />

Neben indirekten Informationen aus dem zeitlichen Verlauf <strong>des</strong> Verhältnisses zwischen<br />

Injektionsdruck <strong>und</strong> injektiertem Wasservolumen lässt sich insbesondere durch begleitende<br />

mikroseismische Untersuchungen die Frackausbreitung beobachten. Die eingebrachte hydraulische<br />

Energie korreliert dabei mit der gemessenen mikroseismischen Energie.<br />

Mikroseismik ermöglicht das Beschreiben <strong>des</strong> relativen Verhältnisses zwischen gemessener<br />

Mikroseismizität <strong>und</strong> geomechanischer Gesteinsdeformation bezüglich räumlicher Lage, Ausdehnung,<br />

Komplexität sowie hydraulischer Wirksamkeit der induzierten Risse. Die gemessene Mikroseismizität<br />

entspricht dabei immer dem maximalen, gefrackten Volumen. Das heißt, dass reale stimulierte<br />

Volumen ist immer kleiner als durch die Mikroseismiziät impliziert. In diesem Sinne ist die maximale<br />

Frackausdehnung gut zu beobachten. Sie kann über das eingebrachte Wasservolumens <strong>und</strong> <strong>den</strong><br />

applizierten Druck gesteuert bzw. begrenzt wer<strong>den</strong>.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 9


2.2.2 Wie können unbeabsichtigte Risse, die z.B. ein unerwünschtes Aufsteigen von Gas,<br />

Tiefenwässern oder „Frac-Flüssigkeiten“ in zu schützende Gesteinschichten ermöglichen,<br />

wieder verschlossen wer<strong>den</strong>?<br />

Das mögliche Verschließen von Rissen, die sich in genanntem Szenario ungewollt weit über <strong>den</strong><br />

Zielhorizont hinaus ausbreiten <strong>und</strong> einen Transport von Gas (Methan), Tiefenwasser oder Frack-<br />

Flüssigkeiten in zu schützende Gr<strong>und</strong>wasserleiter ermöglichen, bedarf einer wichtigen Voraussetzung.<br />

Der betreffende Bereich bzw. die betreffen<strong>den</strong> Risse müssen lokalisierbar sein bevor eine mögliche<br />

lokale Abdichtung eventuell durch Zementverpressung erfolgversprechend erscheint. Inwiefern sich<br />

ein solcher Leckage-Bereich aus Operationsaufzeichnungen (z.B. signifikante Druckverluste während<br />

<strong>des</strong> Frackings) <strong>und</strong> mikroseismischen Daten reproduzieren ließe, ist zu untersuchen. Andererseits<br />

führen zu starke Druckverluste automatisch zu einem Abbruch von Frackoperationen womit der<br />

mögliche Mengenaustrag als gering einzuschätzen ist.<br />

In <strong>den</strong> durchgeführten Simulationen mit sehr konservativen Modellannahmen (vgl. Gutachten Mai,<br />

2012) konnte gezeigt wer<strong>den</strong>, dass Tiefenwässer einschließlich Frack-Flüssigkeiten nur bei<br />

ausreichend hohen vertikalen Gradienten <strong>und</strong> direkter Anbindung an ein Störungssystem mit<br />

genügend hoher Durchlässigkeit in langfristigen Szenarien (mehrere 10er Jahre) aufsteigen können.<br />

Dort, wo bereits natürliche, erhöhte Durchlässigkeiten entlang von Störungszonen sowie gespannte<br />

bis artesische Wässer auftreten, können auch ohne menschliche Aktivitäten Tiefenwässer aufsteigen.<br />

In diesen Bereichen empfiehlt der Expertenkreis generell von Frackmaßnahmen abzusehen.<br />

Vom Prinzip ist dagegen ein Aufstieg von Methan in oberflächennahe Gr<strong>und</strong>wasserleiter physikalisch<br />

viel leichter möglich, da hier der Dichteauftrieb einer freien Methan-Phase gegenüber dem vertikalen<br />

Druckgradienten <strong>des</strong> Wassers um ein vielfaches transportwirksamer ist. Der limitierende Faktor für<br />

einen erfolgversprechen<strong>den</strong> Verschluss wäre hier demnach in noch viel höherem Maße die genaue<br />

Lokation der Methan-“Lecks“, <strong>des</strong> Migrationspfa<strong>des</strong> sowie die Kenntnis der zugehörigen Quellstärken.<br />

Wie die Simulationen der Methanmigration durch das Deckgebirge zeigen (vgl. Gutachten Mai, 2012),<br />

lassen sich derartige Schwierigkeiten jedoch sehr wirksam durch ausreichende Sicherheitsabstände<br />

zwischen Frackbereich <strong>und</strong> Erdoberfläche sowie genügend mächtige <strong>und</strong> effektive Barriere-Gesteine<br />

(Ton- <strong>und</strong> Salzsteine) ausschliessen. Das Vorhan<strong>den</strong>sein von Ton-Sandstein-Wechsellagerungen<br />

wirkt sich hier günstig aus, da sie zusätzlich zu einer lateralen Verteilung (Leak-off) führt. Eine<br />

ausreichend-detaillierte geologische Vorerk<strong>und</strong>ung ist notweniger <strong>und</strong> normaler Bestandteil je<strong>des</strong><br />

Erschliessungsvorhabens.<br />

Zusammenfassend empfiehlt der Expertenkreis in stark gestörten Bereichen generell von<br />

Frackmaßnahmen abzusehen. Auch die Beachtung der Barrierewirkung <strong>des</strong> Deckgebirges ist<br />

essentieller Bestandteil der Empfehlungen <strong>des</strong> <strong>Expertenkreises</strong>. (vgl. Empfehlungen in Broschüre<br />

bzw. im Gutachten, Mai, 2012). Im Gegensatz zur oberflächennahen Abdichtung z.B. von<br />

Dammbauwerken ist davon auszugehen, dass aktuell keine erprobten <strong>und</strong> allgemein akzeptierten<br />

Techniken zum kontrollierten, effektiven Verschluss in so großen Tiefen existieren.<br />

2.2.3 Ein Frac-Vorgang hat eine Reichweite von bis zu 100 Metern Rissbildung. Wie schätzen Sie<br />

die zusätzliche Reichweite ein, wenn die dabei eingesetzte Energie auf „natürliche“ Klüfte/<br />

Verwerfungen / „Wegsamkeiten“ u.ä. trifft?<br />

Natürliche Klüfte <strong>und</strong> Verwerfungen sind genereller Bestandteil jeder geologischen Konfiguration im<br />

Bereich der krustalen Festgesteine. Unterschie<strong>den</strong> wird daher eher nach Dichte, Vernetzung <strong>und</strong><br />

Ausdehnung der vorhan<strong>den</strong>en Trennflächen. Trifft ein sich ausbreitender Frack auf einen besonders<br />

dicht <strong>und</strong> vernetzt geklüfteten Bereich oder eine Verwerfung mit erhöhter Durchlässigkeit, wirken<br />

diese Strukturen gleichzeitig prozesslimitierend, da es zu einem signifikanten Abbau <strong>des</strong><br />

ursprünglichen Druckpulses <strong>und</strong> somit zum Stop der Frackausbreitung kommt. Weiterhin ist zu<br />

erwarten, dass Methan aus aus dem Umfeld höher durchlässiger Störungszonen bereits entwichen ist.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist man von vornherein bemüht, derartige Zonen zu mei<strong>den</strong>. Die durch Fisher &<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 10


Warpinsky (2011) präsentierten mikroseismischen Datensätze welche tausende von Frackoperationen<br />

an verschie<strong>den</strong>en Standorten in <strong>den</strong> USA repräsentieren, zeigen andererseits, dass einzelne<br />

hydraulisch erzeugte Risse durchaus entlang vorhan<strong>den</strong>er Störungszonen fokussieren können <strong>und</strong><br />

größere, vertikale Ausdehnungen von im Einzelfall maximal 1500 ft (Fuß) bzw. ca. 500 m erreichen<br />

können. Die genauen Details gehen aus der Literatur nicht hervor. In <strong>den</strong> Empfehlungen <strong>des</strong><br />

<strong>Expertenkreises</strong> geht dieser maximale Wert als Bestandteil in die Berechnung eines vertikalen<br />

Min<strong>des</strong>tabstands zur Oberfläche für mögliche Demonstrationsprojekte ein (vgl. Broschüre <strong>des</strong><br />

<strong>Expertenkreises</strong> bzw. Gutachten, Mai, 2012).<br />

2.3 Dichtigkeit/Sicherheit der Deckschichten<br />

2.3.1 Kann zum Schutz <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers die Sicherheit der Deckschichten im Untergr<strong>und</strong> dauerhaft<br />

gewährleistet sein <strong>und</strong> bleiben?<br />

Standortspezifische Aussagen erfordern standortspezifische Untersuchungen bzgl. der Tiefenlage der<br />

gasführen<strong>den</strong> Schicht, der Mächtigkeit <strong>und</strong> lithologischen Beschaffenheit (Abfolge der verschie<strong>den</strong>en<br />

Gesteinstypen) <strong>des</strong> Deckgebirges. Letzteres umfasst sowohl Kenntnisse der tektonischen<br />

(gesteinsmechanischen) Beanspruchung, der Ausbildung von Klüften <strong>und</strong> Störungszonen als auch<br />

<strong>des</strong> genauen lithologischen Aufbaus <strong>des</strong> Deckgebirges samt hydraulischer Eigenschaften (vgl. Frage<br />

12 zur Durchlässigkeit der Deckschichten). Nach bisherigem Wissensstand ist davon auszugehen,<br />

dass ein Min<strong>des</strong>tabstand zwischen Fracking-Horizont <strong>und</strong> Geländeoberfläche samt oberflächennaher<br />

Gr<strong>und</strong>wasserleiter von 1.000 m <strong>und</strong> ein Ausschluss von Gebieten mit durchlässigen Störungszonen<br />

diese Sicherheit gewährleistet.<br />

2.3.2 Welche Durchlässigkeit besitzen die Gas führen<strong>den</strong> Schichten / weisen die Deckschichten<br />

auf?<br />

Die Auswahl der Parameter <strong>und</strong> Daten erfolgte auf Basis einer umfangreichen Literaturrecherche.<br />

Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die Barriere-Gesteine gelegt. Barriere-Gesteine schützen<br />

zum einen tiefere Aquifere vor Verschmutzungen „von oben“. Zum Anderen wirken sich diese<br />

Barrieren aber auch dahingehend aus, dass die oberflächennahen Gr<strong>und</strong>wasservorkommen vor<br />

potenziellen Verschmutzungen „von unten“, z.B. durch aufsteigende Sole oder sonstige<br />

Kontaminationen, geschützt wer<strong>den</strong>. Als Barriere-Gesteine wirken Tonsteine, Mergeltonsteine <strong>und</strong><br />

Mergelsteine <strong>und</strong> ganz besonders Anhydrit- bzw. Gips- <strong>und</strong> Steinsalzhorizonte. Durch Anwendung<br />

<strong>des</strong> konservativen Ansatzes der Studie der AG "Risiken im geologischen System" zum Transport von<br />

Frack-Flüssigkeit <strong>und</strong> Methan innerhalb der Deckschichten wur<strong>den</strong> unwahrscheinliche aber <strong>den</strong>noch<br />

physikalisch mögliche Extremfälle diskutiert, um die Grenzen <strong>des</strong> Systems auszuloten.<br />

Das heißt konkret: Es wur<strong>den</strong> jeweils die oberen Grenzwerte der gesammelten Parameter<br />

hydraulische Durchlässigkeit/Permeabilität <strong>und</strong> Porosität für die Parametrisierung der jeweiligen<br />

Einheiten verwendet. Die Zuordnung der hydraulischen Parameter zu <strong>den</strong> einzelnen Einheiten in <strong>den</strong><br />

verschie<strong>den</strong>en Settings erfolgte unter Beachtung der natürlichen Anisotropie. Diese ergibt sich aus<br />

der Wechsellagerung lithologischer Schichten (Gesteinstypen-Abfolge) in <strong>den</strong> geologischen Einheiten.<br />

Das heißt horizontal wirksam sind eher die im Verhältnis zu <strong>den</strong> benachbarten Einheiten<br />

durchlässigeren Schichten, vertikal wirksam sind die in Relation <strong>und</strong>urchlässigeren Schichten. Dieser<br />

Ansatz wurde gewählt um <strong>den</strong> spezifischen hydraulischen Eigenschaften <strong>des</strong> geologischen Aufbaus<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Die gasführende Schicht wurde nicht konkret untersucht <strong>und</strong> in <strong>den</strong> Modellaufbau mit einbezogen,<br />

sondern sie wurde als Randbedingung für die darüber liegen<strong>den</strong> Schichten berücksichtigt.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 11


2.3.3 Kann man durch geeignete Maßnahmen verhindern, dass es hydraulische Kurzschlüsse<br />

zwischen natürlichen geologischen Barrieren in der Bohrung <strong>und</strong> in der explorierten<br />

Lagerstätte gibt, insbesondere bei der Anwendung <strong>des</strong> Frac-Verfahrens?<br />

Zur Verhinderung hydraulischer Kurzschlüsse zwischen natürlichen geologischen Barrieren in der<br />

Bohrung <strong>und</strong> in der explorierten Lagerstätte sowie zur Verhinderung von Umläufigkeiten in der<br />

Bohrung <strong>und</strong> im Ringraum muss die Bohrung durch geeignete Zementierung in das Gebirge<br />

eingeb<strong>und</strong>en sein. Das ist nach dem Stand der Technik <strong>und</strong> mit erfahrenen Spezialfirmen möglich <strong>und</strong><br />

überprüfbar. Ferner ist dies Standard bei sämtlichen Tiefbohrungen <strong>und</strong> betrifft sowohl klassische<br />

Tiefbohrungen, bei <strong>den</strong>en wegen hoher Lagerstättendrucke höhere Anforderungen gelten (Öl, Gas,<br />

Geothermie) als auch Trinkwasserbohrungen.<br />

2.3.4 Kann man nachweisen, dass das Deckgebirge über beantragten Bohrungen <strong>und</strong> Frac-<br />

Strecken so dicht ist, dass eingepresste Flüssigkeiten dauerhaft nicht in die oberflächennahen<br />

Gr<strong>und</strong>wasserkörper aufsteigen <strong>und</strong> eindringen können <strong>und</strong> das keine neuen Wegsamkeiten<br />

im Deckgebirge entstehen können.<br />

(vgl. Frage 2.2.3 zur Durchlässigkeit der Deckschichten)<br />

Für die Studie wurde auf umfangreiche Literaturdaten zur Beschaffenheit <strong>des</strong> Deckgebirges<br />

(hydraulische Durchlässigkeit, effektive Porosität, Eigenschaften von Störungszonen, Ausbildung von<br />

Klüften) zurückgegriffen. Sie bieten einen guten Überblick <strong>und</strong> eine gewisse Sicherheit für die<br />

Beurteilung von Standorten. Die Modellierung der Arbeitsgruppe "Risiken im geologischen System"<br />

ergab, dass sogar unter dem konservativen Ansatz der Studie (Betrachtung von unwahrscheinlichen,<br />

ungünstigen aber <strong>den</strong>noch physikalisch möglichen Extremfällen) ein Transport von Frack-Flüssigkeit<br />

außerhalb der erzeugten Frack-Risse mit maximal 50 m sehr gering ist, in Relation etwa zur<br />

empfohlenen 1000 m Min<strong>des</strong>t-Deckgebirgsmächtigkeit oberhalb <strong>des</strong> Frack-Horizonts.<br />

2.3.5 Kann man <strong>den</strong> Zustand <strong>des</strong> Deckgesteins <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>wassersicherheit sicher beurteilen?<br />

Wie kommt man zu diesen Aussagen?<br />

vgl. Frage 2.3.2 zur Durchlässigkeit der Deckschichten<br />

2.3.6 Welche Mächtigkeit sollte das Deckgebirge zwischen der Erdgaslagerstätte <strong>und</strong><br />

gr<strong>und</strong>wasserführen<strong>den</strong> Schichten min<strong>des</strong>tens haben, damit eine Beeinträchtigung der<br />

Gr<strong>und</strong>wasserleiter nicht zu besorgen ist?<br />

Die Ergebnisse <strong>des</strong> Gutachtens erlauben eine Abschätzung von Min<strong>des</strong>tabstän<strong>den</strong>. Angesichts einer<br />

maximalen vertikalen Rissausdehnung von 500 m (Fisher & Warpinski, 2011; wobei die hohe vertikale<br />

Ausdehnung von 1500 ft (ca. 500 m) nur bei der Aktivierung von Störungszonen zu beobachten war)<br />

<strong>und</strong> einer Mächtigkeit <strong>des</strong> oberflächennahen Gr<strong>und</strong>wasserleiters von 100 m, erscheint in <strong>den</strong><br />

untersuchten Gebieten ein vertikaler Abstand zwischen Verrohrungsperforation <strong>und</strong> der Erdoberfläche<br />

von 1.000 m zunächst für Demonstrationsprojekte ausreichend. Hierbei wird angenommen, dass bei<br />

einer maximalen Fluidmigration von 50 m, die <strong>den</strong> vertikalen Transport für konservative Bedingungen<br />

beschreibt, bei einer angenommenen Reaktivierung <strong>des</strong> Fluidtransports durch eine weitere<br />

Frackingoperation (2 x 50 m) <strong>und</strong> einem Sicherheitsfaktor von 2 (insgesamt 200 m Fluidmigration)<br />

immer noch eine geforderte minimale Sicherheitsbarriere im Deckgebirge von 200 m eingehalten<br />

wer<strong>den</strong> kann.<br />

Bei einer geplanten Unterschreitung dieser minimalen vertikalen Distanz von 1000 m ist in einem<br />

speziellen Standortgutachten nachzuweisen, dass keine Störungszonen durch <strong>den</strong> Fracking-Prozess<br />

aktiviert wer<strong>den</strong> können. In diesem Gutachten ist nachzuweisen, dass die Distanz zwischen<br />

maximaler Fluidmigration durch <strong>den</strong> Fracking-Prozess <strong>und</strong> Geländeoberkante minimal 300 m beträgt.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 12


2.3.7 Kann man sicherstellen, dass im Falle anderer Nutzungen <strong>des</strong> tieferen Untergr<strong>und</strong>es keine<br />

Schädigung oder Beeinträchtigung der Integrität <strong>des</strong> Deckgebirges eintritt?<br />

(vgl. Antwort auf Frage 2.1.4)<br />

Die Frage wird hier so verstan<strong>den</strong>, dass geklärt wer<strong>den</strong> soll, ob eine Schädigung oder<br />

Beeinträchtigung der Integrität <strong>des</strong> Deckgebirges durch andere Nutzungen <strong>des</strong> tieferen Untergr<strong>und</strong>es<br />

die Ausbreitung der Frack-Flüssigkeit bzw. <strong>des</strong> noch im Untergr<strong>und</strong> befindlichen Methans beeinflusst.<br />

Es ist davon auszugehen, dass stärkere Eingriffe in <strong>den</strong> Untergr<strong>und</strong>, z.B. Bergbautätigkeiten im<br />

Bereich von Frack-Horizonten, Frack-Flüssigkeit oder noch im Untergr<strong>und</strong> befindliches Methan<br />

(re)aktivieren, sofern die bei<strong>den</strong> Nutzungsarten zeitlich eng aufeinanderfolgen.<br />

2.3.8 Gibt es Gesteinseinheiten, die ihr Volumen bei Berührung mit Wasser verändern?<br />

Gesteine setzen sich aus einem oder in <strong>den</strong> meisten Fällen mehreren Mineralen zusammen, von<br />

<strong>den</strong>en einige wenige ihr Volumen bei Zutritt von Wasser ändern (Quellung). Es gibt z.B. quellfähige<br />

Tonminerale (Schichtsilikate) sowie das Mineral Anhydrit, bei dem es sich mineralogisch um einen<br />

Gips ohne Wassermoleküle handelt. Quellvorgänge können jedoch nur stattfin<strong>den</strong>, wenn der<br />

Quelldruck größer als der Gegendruck durch die Auflast ist (tiefenabhängig).<br />

Eine Kombination von Anhydrit <strong>und</strong> dem Tonmineral Corrensit wird z.B. für die Hebungsschä<strong>den</strong><br />

infolge Quellvorgängen in der Altstadt <strong>des</strong> Ortes Staufen in Ba<strong>den</strong>-Württemberg verantwortlich<br />

gemacht. Im Rahmen der Studie wurde aufgezeigt, dass z.B. im äußeren Umrandungsbereich <strong>des</strong><br />

Münsterlan<strong>des</strong> Anhydrit verbreitet sein kann. Die Thematik muss jedoch im Zuge einer eventuellen<br />

Beantragung einer Explorationsbohrung standortbezogen geprüft wer<strong>den</strong>. Darüber hinaus ändern<br />

veränderlich feste Gesteine (bestimmte Tonsteine oder Mergel) bei Wasserzutritt ihr Volumen; dies<br />

kann aber nur nach einer entsprechen<strong>den</strong> Entlastung erfolgen. Bei <strong>den</strong> hohen<br />

Deckgebirgsmächtigkeiten, von <strong>den</strong>en bei der hier diskutierten Erdgaserschließung ausgegangen<br />

wer<strong>den</strong> kann, sind die Überlagerungsdrucke durch die Gesteinsauflast deutlich höher als evtl.<br />

Quelldrucke.<br />

2.3.9 Wie stark ist der Durchtrennungsgrad / Klüftigkeit <strong>des</strong> Gesteins?<br />

Mit zunehmender Tiefe, insbesondere ab ca. 300 m ist von einer weitestgehen<strong>den</strong> Dichtigkeit <strong>des</strong><br />

Gebirges auszugehen. Gut vernetzte, offene <strong>und</strong> somit permeable Klüfte sind eher in<br />

oberflächennahen Entlastungsbereichen zu erwarten. Dehnungsbereiche fin<strong>den</strong> sich unter<br />

Umstän<strong>den</strong> auch in größeren Tiefen um Bereich größerer Störungszonen. Sie sind jedoch in der<br />

Regel nicht durchgängig <strong>und</strong> wechseln mit Bereichen starker Kompression <strong>und</strong> hoher Dichtigkeit ab.<br />

2.3.10 Eine Einführung einer geologischen Barriere als Zulassungskriterium: Die Konfiguration der<br />

geologischen Barriere ist immer standortspezifisch zu bewerten <strong>und</strong> muss in jedem Fall das<br />

Erreichen der Zielsetzung hinreichend sicherstellen.<br />

Dieser Aussage stimmen wir zu. Die Arbeitsgruppe „Risiken im geologischen System“ setzt eine<br />

Min<strong>des</strong>t-Deckgebirgsmächtigkeit von 1.000 m für eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit<br />

sichere Anwendung der Fracking-Technologie für Demonstrationsvorhaben voraus. Bei einer<br />

geplanten Unterschreitung dieser minimalen, vertikalen Distanz ist ein standortspezifisches Gutachten<br />

zu erstellen (vgl. Frage 2.3.6 zur Min<strong>des</strong>tmächtigkeit der Deckschichten).<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 13


2.3.11 Welche Informationen über das Vorhan<strong>den</strong>sein, die Lage, <strong>den</strong> Verlauf <strong>und</strong> über das Ausmaß<br />

von tektonischen Störungen können gewonnen wer<strong>den</strong>?<br />

Tektonische Störungen im Sinne einer „Verwerfung“ wer<strong>den</strong> von Geologen erkannt, weil zeitlich<br />

zusammengehörende Schichteinheiten gegeneinander versetzt sind. Dies kann direkt im<br />

Geländeaufschluss erkennbar sein, über Bohrergebnisse abgeleitet wer<strong>den</strong> oder auch über<br />

geophysikalische Untergr<strong>und</strong>erk<strong>und</strong>ungen (z.B. Seismik) erkannt wer<strong>den</strong>. Das Vorhan<strong>den</strong>sein einer<br />

derartigen „Verwerfung“ bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass das Gestein im Sinne einer<br />

„Zerrüttungszone“ auch eine höhere Durchlässigkeit für Fluide oder Gas aufweist. Viele<br />

Störungszonen stellen wegen eines hohen Tonanteils sogar hydraulische Barrieren dar.<br />

2.4 Bezug zu Münsterland<br />

2.4.1 Gibt es in Drensteinfurt oder in der Umgebung bekannte Störungszonen? Stellen die Strontianitgänge<br />

Störungszonen dar? Welchen Einfluss hat der Strontianitbergbau? Wo konkret<br />

befin<strong>den</strong> sich die Strontianitgänge unter Drensteinfurt bzw. in Bezug auf die geplante Bohrstelle?<br />

Inwieweit sind die Strontianitgänge vollständig kartographiert? Kann ausgeschlossen<br />

wer<strong>den</strong>, dass es über die bekannten Gruben hinaus, weitere Abbaugänge gibt?<br />

(vgl. hierzu zunächst Antwort auf Frage 2.3.12).<br />

Tektonische Störungen im Sinne einer „Verwerfung“ sind auch für <strong>den</strong> Bereich um Drensteinfurt<br />

bekannt. Die verfügbaren Unterlagen zur Verbreitung der Strontianitgänge sowie <strong>des</strong> Strontianit-<br />

Bergbaus wur<strong>den</strong> im Rahmen der Studie ausgewertet. Die Raumlage der Strontianitgänge weist<br />

deutliche Parallelen zum Verlauf der tektonischen Störungszonen auf; allerdings treten<br />

Strontianitmineralisationen auch auf „normalen“ Kluftflächen auf. Insgesamt wirken die<br />

Strontianitgänge durch die erfolgte Mineralisation eher abdichtend.<br />

Der Bergbau auf Strontianit wies Tiefen von meist < 50 m auf; lediglich drei Schächte erreichten<br />

Tiefen um 100 m (maximal 112 m). Die Verbreitungsgrenze der abbauwürdigen Strontianitgänge<br />

wurde im Kartenmaterial zum Gutachten der Arbeitsgruppe "Risiken im geologischen System"<br />

dargestellt.<br />

2.4.2 Die Trennschicht <strong>des</strong> Emscher-Mergel wurde als zuverlässiger Schutz <strong>des</strong> Trinkwasserreservoirs<br />

dargestellt. Wie viel Bergbauschächte, wie viel Tiefbohrungen (Erk<strong>und</strong>ungsbohrungen,<br />

bergmännische Mutungsbohrungen, geothermische Bohrungen etc.) durchdringen im<br />

münsterländischen Kreidebecken diese Trennschicht, <strong>und</strong> wo sind sie lokalisiert?<br />

Tagesöffnungen <strong>des</strong> Bergbaus <strong>und</strong> Tiefbohrungen können als anthropogen entstan<strong>den</strong>e vertikale<br />

Zonen erhöhter Durchlässigkeit angesehen wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> wur<strong>den</strong> <strong>des</strong>halb im Rahmen der Studie<br />

hinsichtlich ihrer Verbreitung analysiert. In einem rd. 1.600 km2 großen Gebiet innerhalb <strong>des</strong><br />

Steinkohlenbergbaus sind rd. 500 Schächte bekannt, die <strong>den</strong> Emscher Mergel vollständig durchteuft<br />

haben. Auch die dokumentierten rd. 100 Mutungsbohrungen im „Feld Donar“ sowie weitere<br />

Tiefbohrungen wur<strong>den</strong> erfasst. Die im Rahmen der Studie erfassten Altbohrungen/Schächte ersetzen<br />

jedoch keine Detailanalyse, die im Zuge einer eventuellen Beantragung einer Explorationsbohrung<br />

standortbezogen durchgeführt wer<strong>den</strong> müsste. Der Steinkohlenbergbau reicht im Sü<strong>den</strong> bis maximal<br />

zur Linie Ahlen (im Osten) <strong>und</strong> Haltern (im Westen). In dieser Studie wur<strong>den</strong> die aktuell<br />

ausgewiesenen Explorationsgebiete der Firma ExxonMobil betrachtet, welche sich nördlich der<br />

Abbaugebiete befin<strong>den</strong>. Die Konzessionsgebiete reichen jedoch auch bis südlich der genannten Linie.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 14


2.4.3 Wenn durch Fracking das Karbon flächendeckend <strong>und</strong> in mehreren h<strong>und</strong>ert Meter<br />

Schichtdicke aufgebrochen wird, erhält der tiefe Solestrom Anschluß an diese gefrackten<br />

Bereiche. Wann ist damit zu rechnen, das die Reste der Fracking-Lösung <strong>und</strong> das<br />

Lagerstättenwasser mit dem Solestrom an die Oberfläche gelangt?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, dass ein Frack, über <strong>den</strong> Zielhorizont hinausreicht <strong>und</strong><br />

Anschluss an <strong>den</strong> tiefen Solestrom erhält. Falls dies doch eintritt, so wurde im Modell der<br />

Arbeitsgruppe „Risiken im geologischen System“ unter Annahme konservativer Bedingungen eine<br />

Fließgeschwindigkeit innerhalb <strong>des</strong> Solestroms im tiefen Gr<strong>und</strong>wasserleiter von ca. 700 m in 30<br />

Jahren ermittelt. Nimmt man statt der konservativen Bedingungen eine realistische Situation <strong>des</strong><br />

biologisch/chemischen Abbaus der Fracking-Flüssigkeit sowie der Absorption (Anhaftung an<br />

Gesteinspartikel im Gr<strong>und</strong>wasserleiter) an, so würde dies über längere Zeiträume zu einer<br />

Verringerung der Konzentration führen (s. auch Frage 2.1.6). Möglicherweise gelangen dann gar<br />

keine Bestandteile der Fracking-Flüssigkeit an die Oberfläche.<br />

2.4.4 Besteht die Gefahr, dass der tiefe Solestrom versiegt, ähnlich wie in <strong>den</strong> Gebieten mit<br />

Kohleabbau? Sollte der tiefe Solestrom versiegen, fehlt der Wasserdruck in <strong>den</strong> Kalksteinaquiferen.<br />

Besteht die Möglichkeit, dass diese sich unter dem hohen Druck verdichten?<br />

Wenn ja, wie viel? Welche Rückwirkungen hat das auf die übergelagerte Krei<strong>des</strong>chicht? Sind<br />

Veränderungen an der Oberfläche möglich, Bergsenkungen vergleichbar?<br />

Die Analyse der geologisch-hydrogeologischen Verhältnisse sowie die durchgeführten<br />

Modellrechnungen haben keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass hydraulische Veränderungen im<br />

tiefen Gr<strong>und</strong>wasser im Cenoman-Turon-Gr<strong>und</strong>wasserleiter („tiefer Solestrom“) stattfin<strong>den</strong> können. Im<br />

Gegensatz zur Wasserhaltung/Sümpfung beim Steinkohlenbergbau findet beim Fracking kein<br />

„Trockenlegen <strong>des</strong> Gebirges“ durch Abpumpen von Wasser statt, weshalb nicht mit einem versiegen<br />

<strong>des</strong> Solestromes zu rechnen ist.<br />

2.4.5 Im Karbon gibt es zahlreiche Verwerfungen, in unserem Bereich <strong>den</strong> Heessener Sprung, <strong>den</strong><br />

Münster-Sprung <strong>und</strong> <strong>den</strong> Rosendahl-Sprung. Der Münster-Sprung z.B. verursacht eine<br />

Verwerfung von 150 m. Wieweit haben diese Sprünge Auswirkungen auf die übergelagerte<br />

Kreide, insbesondere auf die Zuverlässigkeit der Trennschicht?<br />

Für das zentrale Münsterland gibt es wissenschaftlich f<strong>und</strong>ierte Hinweise darauf, dass die quer zum<br />

Streichen der karbonischen Schichten verlaufen<strong>den</strong> Verwerfungen (Sprünge) nicht nach oben bis in<br />

die jüngeren Schichten der Oberkreide durchschlagen („wurzellose Tektonik“).<br />

Trotz dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse wurde im Rahmen der Studie bei <strong>den</strong> Modellrechnungen<br />

der Arbeitsgruppe „Risiken im geologischen System“ die Annahme getroffen, dass direkt neben einer<br />

(im Rahmen einer standortbezogenen Vorerk<strong>und</strong>ung nicht erkannten) höher durchlässigen<br />

Störungszone ein Fracking-Vorgang durchgeführt wird. Die Ergebnisse wer<strong>den</strong> in <strong>den</strong> <strong>Antworten</strong> zu<br />

<strong>den</strong> <strong>Fragen</strong> 1 <strong>und</strong> 2 diskutiert.<br />

2.4.6 Im Südmünsterland gibt es Strontianitlagerstätten, angeordnet in etwa 100 Gängen. Hier ist<br />

die tiefe Strontium-haltige Sole durch Klüfte in der Krei<strong>des</strong>chicht aufgestiegen <strong>und</strong> als<br />

Strontianit auskristallisiert. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich neuerlich Klüfte in<br />

der Krei<strong>des</strong>chicht bil<strong>den</strong>?<br />

Die Entstehung der Strontianitgänge fand über geologische Zeiträume von mehreren Millionen Jahren<br />

hinweg unter gänzlich anderen Rahmenbedingungen (Druck, Temperatur) statt, als dies heute der Fall<br />

ist. Eine erneute Entstehung von Kluftöffnungen unterhalb der heutigen Verwitterungs- <strong>und</strong><br />

Entlastungszone mit erneut einsetzender Strontianit-Bildung ist nicht zu erwarten.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 15


2.4.7 Gibt es Erkenntnisse dazu, ob unter dem Münsterland größere Anhydrit-Vorkommen liegen,<br />

die durch die Tiefbohrungen mit Wasser in Kontakt kommen können, aufquellen können <strong>und</strong><br />

dann Verwerfungen in der Emscher-Mergel-Schicht oder gar an der Oberfläche verursachen<br />

können?<br />

(vgl. hierzu zunächst Antwort auf Frage 2.3.8)<br />

Anhydrit findet sich in erster Linie in Sedimenten <strong>des</strong> Zechstein, im Mittleren Muschelkalk <strong>und</strong> im<br />

Keuper, die unter dem Westrand <strong>des</strong> Münsterlan<strong>des</strong> vorkommen. Unter dem zentralen <strong>und</strong> östlichen<br />

Teil <strong>des</strong> Münsterländer Kreidebeckens sind diese Schichten nie abgelagert wor<strong>den</strong> oder vor der<br />

Oberkreide-Zeit wieder abgetragen/erodiert wor<strong>den</strong>.<br />

2.4.8 Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das taube Gestein zwischen <strong>den</strong> Kohleflözen auch<br />

durch das Fracking mit betroffen wird, dass also in <strong>den</strong> Sandstein- <strong>und</strong> Tonsteinschichten <strong>des</strong><br />

Karbons Risse oder auch Zertrümmerungen auftreten?<br />

Bisher ist auf Seiten von ExxonMobil noch nicht geklärt, ob im Karbon im Münsterland überhaupt<br />

gefrackt wird. Dass das taube Gestein zwischen <strong>den</strong> Kohleflözen im Falle <strong>des</strong> Frackens mit betroffen<br />

wird, ist jedoch recht wahrscheinlich. Eine Wechsellagerung von Tonstein- <strong>und</strong> Sandsteinschichten<br />

würde die Frack-Ausdehnung aufgr<strong>und</strong> der hohen hydraulischen Anisotropie (Richtungsabhängigkeit)<br />

der Schichten jedoch eher verringern <strong>und</strong> das Risswachstum stoppen.<br />

2.4.9 Ist es richtig, dass sich direkt oberhalb der Flözschichten (Drensteinfurt, Nordwalde <strong>und</strong><br />

Borken) ebenfalls eine weitere wasserführende Schicht befindet? Gibt es Forschungen dazu,<br />

ob auch dieses Wasser einem Kreislauf unterliegt? Wenn ja, wo kann man dies nachlesen?<br />

Kann ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, dass sich die Fracflüssigkeit mit diesem Wasser vermischt?<br />

Kann man ausschließen, dass Wasser in Störungszonen (z.B. durch <strong>den</strong> Steinkohlenbergbau<br />

in Hamm) an die Oberfläche tritt?<br />

Oberhalb der flözführen<strong>den</strong> Schichten <strong>des</strong> Oberkarbons befindet sich im Münsterland in <strong>den</strong><br />

Cenoman-Turon-Schichten der Oberkreide ein salzwasserführender Gr<strong>und</strong>wasserleiter. Dieser speist<br />

die Solequellen bzw. Heilbäder in der Umrandung <strong>des</strong> Münsterländer Kreidebeckens. Eine<br />

wesentliche Literatur zu diesem Thema ist: Struckmeier, W. (1990): Wasserhaushalt <strong>und</strong><br />

Hydrogeologische Systemanalyse <strong>des</strong> Münsterländer Beckens.- Lan<strong>des</strong>amt für Wasser <strong>und</strong> Abfall<br />

NRW, LWA Schriftenreihe, Heft 45, 72 S., 21 Abb., 13 Tab., 5 Karten; Düsseldorf. Hier sind auch<br />

weitere Literaturstellen angegeben.<br />

Die im Rahmen der Studie durchgeführten Modellrechungen haben gezeigt, dass Min<strong>des</strong>tabstände<br />

<strong>des</strong> Fracks zur Oberkante <strong>des</strong> Oberkarbons eingehalten wer<strong>den</strong> müssen, um einen Eintritt von Frack-<br />

Flüssigkeit in diesen Gr<strong>und</strong>wasserleiter zu verhindern. Für <strong>den</strong> (theoretisch angenommenen) Fall<br />

eines Eintritts von Frack-Flüssigkeit in diesen tiefen Gr<strong>und</strong>wasserleiter haben die Modellrechnungen<br />

einen möglichen horizontalen Transport in Richtung Sü<strong>den</strong> <strong>und</strong> damit in Richtung auf das<br />

Steinkohlenbergbaugebiet ergeben.<br />

2.4.10 Im Verkokungsprozess führt die Entgasung der Kohle zu einem Volumenverlust. Das<br />

Kohleflözgas ist wohl adhäsiv an die Kohle geb<strong>und</strong>en. Wieweit führt die konsequente<br />

Auslösung dieses Gases zu einem Volumenverlust?<br />

Bei der Erdgasförderung aus konventionellen Lagerstätten wer<strong>den</strong> aus mächtigen<br />

Lagerstättenbereichen große Mengen an Erdgas entnommen. Durch die Entnahme <strong>und</strong> <strong>den</strong><br />

Druckabbau entstehen auch Bergsenkungen, wie sie bei untertägigen Rohstoffentnahmen (z.B.<br />

Steinkohlenbergbau) ebenfalls auftreten. Für unkonventionelle Erdgaslagerstätten, in <strong>den</strong>en das<br />

Erdgas nicht unter Druck steht, sind Bergsenkungen in großem Umfang eher nicht zu erwarten.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 16


2.5 Methan /andere Stoffe im Gr<strong>und</strong>wasser<br />

2.5.1 Kann Methan aus <strong>den</strong> flözführen<strong>den</strong> Schichten in das Gr<strong>und</strong>wasser / Trinkwasserbrunnen<br />

gelangen? (Kann ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, dass es sich bei Methananreicherungen in einigen<br />

Trinkwasserbrunnen (in Drensteinfurt) um Methan aus dem Kohleflöz handelt? Hat<br />

insbesondere die eine Dissertation dies zweifelsfrei ergeben, dass es sich um Methan aus der<br />

Mergelschicht handelt? Sind auch andere wissenschaftliche Erklärungen <strong>den</strong>kbar? Wer<strong>den</strong><br />

noch andere wissenschaftliche Meinungen hierzu vertreten? Wenn ja, welche?)<br />

Im Bereich <strong>des</strong> aktiven bzw. stillgelegten Steinkohlenbruchbaus ist eine begrenzte Auflockerung <strong>des</strong><br />

Deckgebirges besonders dort zu erwarten, wo dieses geringere Mächtigkeiten aufweist, so z.B. in<br />

Hamm, südlich von Drensteinfurt. Im Bereich Drensteinfurt selbst kam es zwar zu keinem Abbau,<br />

jedoch verlaufen hier, wie in Hamm, sowohl der Sachsen- als auch der Münster-Sprung welche<br />

potentielle Wegsamkeiten für die Methanmigration aus dem flözführen<strong>den</strong> Oberkarbon über das<br />

Deckgebirge in das oberflächennahe Gr<strong>und</strong>wasser bzw. in freier Phase an die Oberfläche darstellen.<br />

Oberflächig austreten<strong>des</strong> Methan ist ein altes Phänomen in Hamm. In welchem Ausmaß<br />

Methanaustritte bereits vor dem Bergbau auftraten, ist aus historischen Quellstudien abzuleiten.<br />

Es wird angenommen, die nicht genauer benannte Dissertation entspricht der Dissertation von<br />

Melchers (2008): Ch. Melchers (2008): Methan im südlichen Münsterland – Genese, Migration <strong>und</strong><br />

Gefahrenpotential. - Dissertation, Universität Münster.<br />

Dieser kann entnommen wer<strong>den</strong>, dass für Hamm eine Mischsignatur aus thermogenem (d.h.<br />

flözgeb<strong>und</strong>enem) <strong>und</strong> biogenem Methan nachgewiesen wurde. Freies Methan wurde in üblichen bis<br />

leicht erhöhten Konzentrationen auch im Raum Drensteinfurt gemessen, jedoch nicht isotopisch<br />

analysiert. In wieweit sich also die Ergebnisse aus Hamm übertragen lassen ist dem Autor nicht<br />

bekannt. Ein direkter Zusammenhang zwischen Störungsverläufen <strong>und</strong> Methanausgasungen wurde<br />

durch die Dissertation zwar nicht erbracht ist beim jetzigen Stand der Forschung jedoch nicht<br />

ausgeschlossen. Das Methan in beprobten Gr<strong>und</strong>wässern <strong>des</strong> Münsterlan<strong>des</strong> weist eher biogene<br />

Signaturen auf <strong>und</strong> entstammt dann nicht dem flözführen<strong>den</strong> Oberkarbon. Da in der Disseration nur<br />

eine begrenzte Anzahl von Proben analysiert wurde, müssten im Bedarfsfall sicher weitere<br />

Untersuchungen durchgeführt wer<strong>den</strong>. Spurenstoff- <strong>und</strong> Isotopenanalysen sind eine geeignete<br />

Methode um zwischen verschie<strong>den</strong>en Methan-Quellen zu unterschei<strong>den</strong>. Hohe Methangehalte im<br />

Trinkwasser wer<strong>den</strong> häufig auch erst durch das „stripping“ von Gasen in<br />

Eigenwasserversorgungsanlagen angereichert.<br />

2.5.2 Ist sichergestellt, dass gelegentliche spontane Methanaustritte im Münsterland nicht aus<br />

Kohleflözgas bestehen? / kann es zu gelegentlichen spontanen Methanaustritten kommen?<br />

Im Münsterland kann von eher kontinuierlichen Methanbildungen <strong>und</strong> -austritten ausgegangen<br />

wer<strong>den</strong>. Da die laterale Durchlässigkeit in wechselgelagerten Sedimenten im Deckgebirge bzw. im<br />

flözführen<strong>den</strong> Oberkarbon oft viel höher als die vertikale ist (Barrierewirkung dominiert), kann sich das<br />

Gas oft auch besser lateral ausbreiten. Das migrierende Gas sammelt sich dann zu einem gewissen<br />

Anteil im Bereich geeigneter, lokaler Fangstrukturen mit z.T. erheblichen Drücken. Wer<strong>den</strong> diese<br />

Strukturen durch Bohrungen angefahren, kann es zu einem, teils heftigen Methanaustritt über die<br />

Bohrverrohrung kommen.<br />

2.5.3 Gibt es für das Münsterland Daten / Studien, die die natürliche Gr<strong>und</strong>belastung <strong>des</strong><br />

Münsterlan<strong>des</strong> <strong>und</strong> der sich daraus bereits ergeben<strong>den</strong> Gefahren untersuchen? Gibt es<br />

natürliche Methanaustritte im Münsterland?<br />

Es gibt keine transparente, systematische <strong>und</strong> kontinuierliche Aufnahme <strong>und</strong> Bewertung von<br />

Methanaustritten im Münsterland. Einen wichtigen Beitrag leistete zum Beispiel Melchers (2008) in<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 17


seiner Dissertation. Es ist jedoch davon auszugehen, dass entsprechende Daten bei<br />

Wasserversorgern, Behör<strong>den</strong>, Bergbaubetrieben <strong>und</strong> Bergbau-Service-Unternehmen vorliegen. Diese<br />

müssten systematisch erfasst <strong>und</strong> dargestellt wer<strong>den</strong>. Im Rahmen <strong>des</strong> Dialogprozesses war dies nicht<br />

zu leisten. Methan im Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> in der Bo<strong>den</strong>luft sind ein häufiges, natürliches Phänomen,<br />

das im Einzelfall eine besondere Berücksichtigung bei Hauswasserversorgungsanlagen, Bohrungen<br />

usw. fin<strong>den</strong> muss.<br />

2.5.4 Sind Probleme durch Quecksilber im Flözgas möglich?<br />

Bei der Förderung konventioneller Kohlenwasserstoffe kann als Beimengung auch Quecksilber<br />

auftreten. Gr<strong>und</strong>sätzlich kann dies nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch für unkonventionelle<br />

Lagerstätten nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Mitgefördertes Quecksilber wird im Zuge der Aufbereitung<br />

aus dem Rohgas entfernt <strong>und</strong> aufgefangen.<br />

2.6 Verschie<strong>den</strong>es / Allgemeines<br />

2.6.1 Ist es zutreffend, dass nach flächendeckendem Fracking im Karbon ein konventioneller<br />

Bergbau nicht mehr möglich ist?<br />

Nein. Im Vergleich zum Bergbau sind die Auswirkungen der Fracking-Technologie marginal.<br />

2.6.2 Kann man die Möglichkeit von Bergschä<strong>den</strong> ausschließen?<br />

Ja (vgl. auch Frage 2.4.6). Sollte mit Bergschä<strong>den</strong> die Beeinträchtigung von Gr<strong>und</strong>wasser gemeint<br />

sein, lässt sie sich wie folgt beantworten. Mit Ausnahme möglicher Methan-Einträge ins<br />

oberflächennahe Gr<strong>und</strong>wasser im Rahmen der Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten<br />

in einigen Fördergebieten in <strong>den</strong> USA sind keine Bergschä<strong>den</strong> bekannt gewor<strong>den</strong>. Die durch <strong>den</strong><br />

Expertenkreis im Rahmen <strong>des</strong> Dialogprozesses erarbeiteten Ergebnisse <strong>und</strong> Empfehlungen (vgl.<br />

Broschüre sowie Gutachten, Mai, 2012) zielen darauf ab, genannte Methan-Einträge auszuschließen<br />

<strong>und</strong> durch ein geeignetes Monitoringkonzept zu kontrollieren.<br />

2.6.3 Welche Auswirkungen ergeben sich auf das (überwiegend inhomogene) Erdreich? Wird das<br />

Gleichgewicht bzw. wird die Statik <strong>des</strong> Untergr<strong>und</strong>es verändert?<br />

Die genannten Auswirkungen können ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

2.6.4 Kann es zu Konflikten mit anderen Nutzungen <strong>des</strong> Untergr<strong>und</strong>es (Geothermie,<br />

Trinkwassergewinnung, Untertagedeponien, Speichern, Bergbau, Bergversatz etc. ) kommen?<br />

(vgl. Antwort auf Frage 2.1.4)<br />

Der Einsatz der Fracking-Technologie schränkt in einigen Bereichen, die ein überlagern<strong>des</strong> gas- <strong>und</strong><br />

flüssigkeitsdichtes Deckgebirge erfordern, die weitere Nutzung <strong>des</strong> Untergr<strong>und</strong>es ein (saisonale<br />

Energiespeicher für Erdgas, Methan, Wasserstoff, Druckluft; Verpressung von Kohlendioxid (CCS),<br />

Untertagedeponien). Eine therapeutische Solenutzung kann unter Umstän<strong>den</strong> ebenfalls eingeschränkt<br />

sein, wenn der zu nutzende Sole-Gr<strong>und</strong>wasserleiter durch Kontamination von z.B. Frack-Flüssigkeit<br />

bedroht ist. Andere Nutzungsbereiche, wie z.B. Geothermie <strong>und</strong> Bergbau, wer<strong>den</strong> durch die<br />

Gebirgsauflockerung <strong>des</strong> Frackings eher begünstigt. Dabei sollte berücksichtigt wer<strong>den</strong>, dass die<br />

durch die Fracking-Technologie erzeugten Gebirgsauflockerungen nur vergleichsweise lokal wirken<br />

<strong>und</strong> im Vergleich mit <strong>den</strong> Eingriffen in der Geothermie <strong>und</strong> dem Bergbau marginal sind.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 18


2.6.5 Kann es zu Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen <strong>und</strong> dadurch zum Austrocknen von angrenzen<strong>den</strong><br />

Gewässern kommen?<br />

Für die Bohrarbeiten zu <strong>den</strong> Erdgasförderanlagen wird je nach Bohrverfahren Wasser benötigt<br />

(Spülung), um die Bohrungen abzuteufen. Dies wird, abhängig von der Lage der Bohrung, aus dem<br />

Trinkwassernetz oder einem nahegelegenen betriebseigenen Brunnen entnommen. Für solche<br />

Entnahmen gilt generell die Voraussetzung einer wasserrechtlichen Bewilligung oder Erlaubnis. Diese<br />

wer<strong>den</strong> nur erteilt, wenn eine Beeinträchtigung von angrenzen<strong>den</strong> Gewässern, Biotopen oder<br />

ähnlichen schützenswerten Feuchtgebieten ausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann. Dabei ist es gängige<br />

Technik, dass durch Einzementieren der Bohrung in die oberen Deckschichten <strong>und</strong> Einziehen eines<br />

Sperrrohres, durch das im Gegensatz zu einem Filterrohr kein Wasser aus dem Gr<strong>und</strong>wasserleiter<br />

gewonnen wer<strong>den</strong> kann, sensible Bereiche oder bestimmte Horizonte nicht bepumpt wer<strong>den</strong>.<br />

Während <strong>des</strong> Frack-Vorgangs wird kein Wasser aus dem System entnommen, sondern eingepresst,<br />

um die entsprechen<strong>den</strong> Risse <strong>und</strong> Wegsamkeiten für das Gas im Untergr<strong>und</strong> zu erzeugen. Innerhalb<br />

<strong>des</strong> Förderzeitraums wird zunächst ein Teil der Frack-Flüssigkeit sowie Gas <strong>und</strong> ggf.<br />

Lagerstättenwasser gefördert. Die Wasserentnahme erfolgt jedoch in so großen Tiefen <strong>und</strong> entkoppelt<br />

von oberflächennahen Gr<strong>und</strong>wasserleitern, dass ein Austrocknen von Gewässern nicht zu erwarten<br />

ist.<br />

2.6.6 Die Fracking-Bohrungen wer<strong>den</strong> auf die Wasserhaltungen <strong>des</strong> ehemaligen<br />

Steinkohlebergbaus im nördlichen Ruhrgebiet zulaufen. Was geschieht dort mit dem<br />

Frackwasser. Wo läuft es hin? Wird es hochgepumpt? (LVBB)<br />

Bei der Studie handelt es sich um eine standortunabhängige Untersuchung, die eine konkrete<br />

standortbezogene Bewertung nicht ersetzen kann. Die derzeit noch stattfin<strong>den</strong>de Wasserhaltung <strong>des</strong><br />

Steinkohlebergbaus muss bei zukünftigen eventuellen Explorationsbohrungen berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Mittelfristig wird die Wasserhaltung <strong>des</strong> Steinkohlebergbaus in <strong>den</strong> tiefen Absenkungsbereichen<br />

jedoch bis auf eine Restwasserhaltung stark reduziert wer<strong>den</strong>.<br />

2.6.7 Wo kann der Standort Oppenwehe im Kreis Min<strong>den</strong>-Lübbecke zugeordnet wer<strong>den</strong>?<br />

Der Standort Oppenwehe liegt r<strong>und</strong> 23 km östlich von Damme; er ist aufgr<strong>und</strong> seiner Lage im Bereich<br />

der Dammer Mulde auch dem "Setting Damme" zuzuordnen. Je nachdem, welcher der potentiellen<br />

Horizonte genutzt würde (Weal<strong>den</strong>-Tonstein oder Posidonienschiefer), wäre die verfügbare<br />

Mächtigkeit <strong>des</strong> Deckgebirges unterschiedlich. Aber selbst für <strong>den</strong> in geringerer Tiefe anstehen<strong>den</strong><br />

Weal<strong>den</strong>-Tonstein weist das Deckgebirge eine sehr mächtige Tonstein-Barriere von ca. 900 m auf.<br />

2.6.8 Auch die Bohrstelle Z11 in Bötersen muss in das Untersuchungsprogramm hineingenommen<br />

wer<strong>den</strong>. (Gastteilnehmer) Es ist die Frage nach der möglichen Gr<strong>und</strong>wassergefährdung an<br />

der Bohrstelle Bötersen zu stellen.<br />

Bötersen liegt r<strong>und</strong> 80 km nordöstlich von Vechta auf Höhe der Stadt Bremen <strong>und</strong> damit weit<br />

außerhalb der im Rahmen der aktuellen Studie untersuchten Explorationsgebiete Münsterländer<br />

Kreidebecken <strong>und</strong> Niedersächsisches Becken. Sollte eine Fortsetzung <strong>des</strong> InfoDialog-Prozesses<br />

geplant sein, kann die Bohrstelle Z11 in Bötersen mit betrachtet wer<strong>den</strong>.<br />

2.6.9 Beim Fracking-Verfahren wird ein immens hoher Aufwand für die Dichtigkeit <strong>des</strong> Bohrloches<br />

getrieben. Gleichzeitig ist aber offensichtlich die Tatsache, dass die Dichtheit <strong>des</strong> an die<br />

Bohrung direkt anschließen<strong>den</strong> Deckgebirges nicht bekannt ist, von keinerlei Interesse? Wie<br />

passt die Sorgfalt auf der einen zur Gleichgültigkeit auf der anderen Seite?<br />

Die AG „Risiken im geologischen System“ hat sich u.a. mit der Abschätzung <strong>des</strong> Transports von<br />

Frack-Flüssigkeiten in der Umgebung fern <strong>des</strong> Bohrlochs beschäftigt. Dazu gehört die Abschätzung<br />

der hydraulischen Parameter Durchlässigkeit <strong>und</strong> effektive Porosität, sowie der Größe der Triebkraft<br />

für <strong>den</strong> Transport, d.h. <strong>den</strong> hydraulischen Potentialunterschied. Diese Charakterisierung <strong>und</strong> die<br />

Modellierung <strong>des</strong> Transports sind die wesentlichen Aufgaben der Gruppe.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 19


2.6.10 Wie ist die Dichtigkeit <strong>des</strong> Deckgebirges im Westmünsterland nachweisbar zu beurteilen?<br />

Erfahrungen über die Dichtigkeit <strong>des</strong> Gesteinsmaterials, d.h. die Durchlässigkeit (hydraulische<br />

Leitfähigkeit, Permeabilität) mächtiger Ton- <strong>und</strong> Mergelsteinpakete existieren aus <strong>den</strong><br />

Untersuchungen zur Erk<strong>und</strong>ung potentieller Endlagerstandorte sowie Sonderabfalldeponien an<br />

unterschiedlichen Standorten weltweit. Es zeigt sich hier generell, dass im oberflächennahen Bereich<br />

aufgr<strong>und</strong> der Gebirgsentspannung die Durchlässigkeiten höher sind, in größeren Tiefen jedoch,<br />

aufgr<strong>und</strong> der hohen Gebirgsauflast, sehr rapide abnehmen (häufig sogar um Faktor 1000). Diese<br />

Erkenntnisse sind auch auf die Verhältnisse im Münsterland übertragbar. Für die Parametrisierung der<br />

hydrogeologischen Modellrechnungen wird auf vorhan<strong>den</strong>e Daten aus Literatur, Kartenwerken,<br />

Projekten usw. zurückgegriffen.<br />

2.6.11 In welchem Kontakt stehen Trinkwasser <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser in unserer Region <strong>und</strong> welche<br />

Risiken ergeben sich daraus bei möglichen Bohrungen für unser Trinkwasser?<br />

Die Frage wird hier so verstan<strong>den</strong>, dass mit Trinkwasser das Gr<strong>und</strong>wasser <strong>des</strong> oberen<br />

Gr<strong>und</strong>wasserstockwerks <strong>und</strong> mit Gr<strong>und</strong>wasser das Wasser in dem tiefen Cenoman-Turon-<br />

Gr<strong>und</strong>wasserleiter gemeint ist. Diese bei<strong>den</strong> Gr<strong>und</strong>wasserstockwerke sind durch eine im Raum<br />

Borken r<strong>und</strong>. 200 m mächtige Schicht aus Tonmergelsteinen („Emscher Mergel“) getrennt, die in<br />

vertikaler Richtung einen Wasserhemmer bildet, d.h. praktisch wasser<strong>und</strong>urchlässig ist. Bei<br />

Bohrungen, die diese Sperrschicht durchteufen, müssen Bohrung <strong>und</strong> Ringraum durch Stahlrohre <strong>und</strong><br />

Zementationen gegen das umgebende Gebirge hydraulisch fest verschlossen, d.h. abgedichtet<br />

wer<strong>den</strong>. Dies gilt für alle Tiefbohrungen, unabhängig von ihrer Zielsetzung <strong>und</strong> ist gängige Praxis in<br />

der Bohrtechnik. Großräumig betrachtet ist noch nicht abschließend geklärt in welchem Kontakt das<br />

Gr<strong>und</strong>wasser aus <strong>den</strong> oberflächennahen quartären Gr<strong>und</strong>wasserleitern mit <strong>den</strong> im Münsterland<br />

vorhan<strong>den</strong>en tiefen Salzwasserhorizonten <strong>des</strong> Cenoman <strong>und</strong> Turon (mineralwasserführende<br />

Horizonte) <strong>und</strong> <strong>den</strong> Frackzielhorizonten im Oberkarbon steht. In <strong>den</strong> quartären Gr<strong>und</strong>wasserleitern<br />

wur<strong>den</strong> in der Vergangenheit lokal höhere Salzgehalte gemessen, deren Position mit dem Verlauf von<br />

Störungszonen korrelieren. Die erhöhten Salzgehalte können einerseits auf Fluide im Emscher Mergel<br />

(Barrieregestein) zurückzuführen sein oder dem tiefen Kreidekalk-Gr<strong>und</strong>wasserleiter (Cenoman /<br />

Turon) entstammen. Bei unseren Untersuchungen wird geprüft (konservativer Ansatz) inwieweit unter<br />

Frack-Bedingungen <strong>und</strong> bei Anwesenheit von Störungszonen mit erhöhter Durchlässigkeit die Frack-<br />

Flüssigkeiten in das quartäre Gr<strong>und</strong>wasser gelangen könnten.<br />

2.6.12 Welche Gesteinsinhomogenitäten gibt es in der Region <strong>des</strong> Westmünsterlan<strong>des</strong> <strong>und</strong> welche<br />

Risiken ergeben sich daraus für die Fördertätigkeiten?<br />

Die Schichtenabfolge im westlichen Münsterland ist als Gr<strong>und</strong>lage für die hydrogeologischen<br />

Modellrechnungen ausgewertet <strong>und</strong> dargestellt wor<strong>den</strong>. Geologische Gesteinsmaterialien sind von<br />

Natur aus aufgr<strong>und</strong> der Variabilität der Ablagerungsbedingungen, Verfestigung durch Tiefenfluide in<br />

der geologischen Vergangenheit (Diagenese) <strong>und</strong> der späteren tektonischen Beanspruchung (Klüfte,<br />

Risse, Störungen) inhomogen (heterogen), d.h. die für <strong>den</strong> Transport relevanten Größen hydraulische<br />

Leitfähigkeit (Durchlässigkeit) <strong>und</strong> effektive Porosität variieren entsprechend. Generell kann gesagt<br />

wer<strong>den</strong>, dass die hydraulische Leitfähigkeit parallel der Schichtung um mehrere Größenordnungen<br />

höher ist als senkrecht zur Schichtung. Diese Tatsache wirkt sich positiv in Richtung<br />

Gr<strong>und</strong>wasserschutz aus, d.h. die Frack-Flüssigkeiten breiten sich eher horizontal als vertikal aus.<br />

Bezogen auf das Münsterland kann ausgesagt wer<strong>den</strong>, dass die Barriere „Emscher Mergel“ im<br />

Münsterland relativ homogen ist, d.h. bezüglich seiner Eigenschaften gut zu beurteilen ist. Die<br />

Störungszonen, die präsent sind, sind jedoch bezüglich ihres Versatzes aufgr<strong>und</strong> der geringen<br />

Materialkontraste in <strong>den</strong> Mergeln jedoch schwer zu beurteilen.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 20


2.6.13 Welche Schadstoffe kann Methangas oder Wasser in der Tiefe bin<strong>den</strong> <strong>und</strong> evtl. in<br />

Trinkwasserzonen oder an die Oberfläche bringen?<br />

In Wasser können gr<strong>und</strong>sätzlich alle wasserlöslichen Stoffe bis zur Sättigung gelöst wer<strong>den</strong>. Im<br />

tieferen Untergr<strong>und</strong> kommen hierfür vor allem Salz <strong>und</strong> Gips sowie Metalle bzw. Metall-Ionen infrage,<br />

sofern diese im Untergr<strong>und</strong> vorhan<strong>den</strong> sind <strong>und</strong> der pH-Wert <strong>und</strong> das Redox-Potenzial eine Lösung<br />

erlauben. Zu einem vertikalen Aufstieg eventueller gelöster Schadstoffe vgl. Ausführungen zu <strong>den</strong><br />

<strong>Fragen</strong> 2.6.5 <strong>und</strong> 2.6.8.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 21


3 <strong>Fragen</strong> aus dem Bereich „Technische Sicherheit“<br />

3.1 Bohrplatz- <strong>und</strong> Bohrlochtechnik<br />

3.1.1 Wie hoch ist nach bisherigen Erfahrungen das Risiko von Rohrbrüchen, Transportunfällen,<br />

Bedienungsfehlern etc. pro Betriebsjahr pro Förderplatz?<br />

Die Wahrscheinlichkeit von Rohrbrüchen bei oberirdisch <strong>und</strong> unterirdisch verlegten Rohrleitungen ist<br />

hinreichend dokumentiert <strong>und</strong> kann als Basis für die Beurteilung der Situation auf Bohrplätzen<br />

herangezogen wer<strong>den</strong>. Die Wahrscheinlichkeit eines Rohrabrisses beträgt, abhängig von dem<br />

Rohrdurchmesser λ= 10-6 – 10-7 [1/m*a] Die häufigste Ursache für Rohrabrisse (ca. 25%) sind<br />

äußere Einwirkungen, z.B. durch Bautätigkeit, Verkehr.<br />

Die Wahrscheinlichkeit eines Transportunfalls auf der Strasse mit wassergefähr<strong>den</strong><strong>den</strong> Stoffen<br />

beträgt λ = 10-7 [1/t*km*a]<br />

Bedienungsfehler sind nach VDI Richtlinie 4006 Blatt 2 je nach Komplexität der zu bewältigen<strong>den</strong><br />

Aufgabe mit einer Wahrscheinlichkeit von λ= 1 – 0,001 pro Ereignis anzusetzen. Routineaufgaben<br />

wer<strong>den</strong> sicherer erledigt als komplexe Einzelentscheidungen.<br />

Hinsichtlich <strong>des</strong> Risikos können konkrete Aussagen nur im Einzelfall vorgenommen wer<strong>den</strong>, da neben<br />

der o.g. Eintrittswahrscheinlichkeiten auch das damit jeweils verb<strong>und</strong>ene Unfallausmaß <strong>und</strong> <strong>des</strong>sen<br />

Einwirkung auf Schutzobjekte beschrieben wer<strong>den</strong> muss. Hinsichtlich der größten Ereignisse ist auf<br />

die „Worst Case Szenarien“ [1] <strong>des</strong> <strong>Expertenkreises</strong> verwiesen. [2], [3], [4], [5],<br />

3.1.2 Ist der Stand der Technik von der Bohrungskonstruktion ausreichend für <strong>den</strong> Schutz <strong>des</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wassers beim Fracking-Prozess?<br />

Bei Anwendung der vorgeschriebenen allgemeinen Regeln der Technik zum Umgang mit<br />

wassergefähr<strong>den</strong><strong>den</strong> Stoffen [6] ist eine Gefährdung <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers nicht zu besorgen. Diese<br />

Regeln müssen bei Bohrungen nach Erdgas <strong>und</strong> <strong>den</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Frack-Verfahren<br />

angewendet <strong>und</strong> im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis <strong>und</strong> <strong>des</strong> bergrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren nachgewiesen wer<strong>den</strong>. [1]<br />

3.1.3 Wieso sprechen die Beteiligten immer von "Zementation" <strong>und</strong> nicht von "Betonieren"?<br />

(Anmerkung: Expertensprache sei nicht verständlich)<br />

Zementation ist der Oberbegriff einer Fülle von Verfahren zur Abdichtung & Stabilisierung der<br />

Bohrstrecken. „Beton“ ist nur eine Variante der Zementation <strong>und</strong> suggeriert Festigkeit & Belastbarkeit,<br />

die in dieser Form bei <strong>den</strong> Spezialzementen gar nicht immer gewünscht ist. Details zur Zementierung<br />

s. [7].<br />

3.1.4 Können Risse <strong>und</strong> Brüche in der Zementhülle in gr<strong>und</strong>wasserführen<strong>den</strong> Bereichen enstehen<br />

<strong>und</strong> dadurch Stoffe in das Gr<strong>und</strong>wasser gelangen?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kann die Zementhülle Undichtigkeiten aufweisen, wenn das Zementierungsverfahren<br />

fehlerhaft durchgeführt wurde oder unvorhergesehene Einwirkungen vorliegen. Damit Stoffe aus dem<br />

Innenraum der Bohrung, z.B. Methan, Frackfluide, Lagerstättenwasser durch die schadhafte<br />

Zementhülle austreten können, müssen , je nach Design der Bohrung, mehrere der konzentrisch<br />

angeordneten Stahlrohre ebenfalls Leckagen aufweisen. [7]<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 22


3.1.5 Wie dauerhaft <strong>und</strong> haltbar ist die Zementierung der Bohrlöcher (casing)? Wie reagiert der<br />

Zement auf <strong>den</strong> künstlichen Druck von bis zu 1000 bar, der durch das Fraccing erzeugt wird,<br />

auf Salzwasser, auf Senkungen <strong>des</strong> Untergr<strong>und</strong>es, auf Erdbeben, auf tektonische<br />

Bewegungen? Für wie viele Jahre ist die Dichtwirkung <strong>des</strong> Zements garantiert?<br />

Da Erfahrungen über die Haltbarkeit <strong>des</strong> Zements nur über einen Zeitraum von ca. 100 Jahren<br />

vorliegen ist es angezeigt, die Bohrungen <strong>und</strong> insbesondere die Ringraumdrücke regelmäßig zu<br />

prüfen <strong>und</strong> ggfs. eine Sek<strong>und</strong>ärzementation durchzuführen. Zudem sollte eine Generalüberholung der<br />

Bohrung nach einem festzulegen<strong>den</strong> Zeitpunkt eingeplant sein.<br />

Beim Fracturing kann durch die erheblichen auftreten<strong>den</strong> Drücke die Zementation geschädigt wer<strong>den</strong>.<br />

Solange der Druck im Produktionsliner deutlich geringer ist, als der geringste Druck im umgeben<strong>den</strong><br />

Gestein wird das Gas bevorzugt <strong>den</strong> Weg durch <strong>den</strong> Produktionsliner wählen. Nach Abschluss der<br />

Förderung muss jedoch berücksichtigt wer<strong>den</strong>, dass die Zementation geschädigt sein kann <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong>halb geeignete Abschlussverfahren gewählt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Funktionstüchtigkeit der Zementation darf durch Zementkorrosion nicht beeinträchtigt wer<strong>den</strong>,<br />

d.h., dass durch Korrosion nur kleine Bereiche der Zementation verändert wer<strong>den</strong> dürfen. Dabei wird<br />

zwischen lösendem <strong>und</strong> treibendem Korrosionsangriff unterschie<strong>den</strong>. Bei der lösen<strong>den</strong> Korrosion wird<br />

durch wasserlösliche Reaktionsprodukte der Zementstein von der Oberfläche her gelöst.<br />

- Säuren (CO 2 , H 2 SO 4 u.A.)<br />

- Chloride (z.B. Magnesiumsalze)<br />

- Nitrate<br />

Entstehen durch Reaktionsprodukte Quelldrücke kann dieser „treibende Angriff“ zur Auflockerung der<br />

Zementsteine führen.<br />

- Sulfatangriff (sek<strong>und</strong>äre Ettringit <strong>und</strong> Gipsbildung)<br />

- Alkali-Kieselsäure-Reaktion<br />

Je nach Geologie <strong>und</strong> geplanter anthropogener Aktivität (Fracturing, Förderung von<br />

Kohlenwasserstoffen etc.) muss <strong>des</strong>halb mit unterschiedlichen Korrosionen gerechnet wer<strong>den</strong>. Darauf<br />

abgestimmte Zementzusammensetzungen stehen zur Verfügung, um für die unterschiedlichen<br />

Bedingungen maßgeschneiderte Zementschlämme verwen<strong>den</strong> zu können. [7]<br />

3.1.6 Unzureichender Korrosionsschutz der Verrohrung von außen nach innen: Beim Einpressen<br />

<strong>des</strong> Zements sind über die Rohrlänge Fehlstellen wohl nicht gr<strong>und</strong>sätzlich auszuschließen.<br />

Kann das überhaupt mit der erforderlichen Genauigkeit überprüft wer<strong>den</strong>? Und wenn Fehler<br />

festgestellt wer<strong>den</strong>, ist eine zuverlässige Reparatur (bei der ja wohl Löcher in das Standrohr<br />

geschossen wer<strong>den</strong> müssen) überhaupt möglich?<br />

Eine ordnungsgemäße Durchführung der Zementierung mit anschließender Erfolgs- <strong>und</strong><br />

Qualitätskontrolle ist die Gr<strong>und</strong>voraussetzung für die Funktionalität der Zementierung für <strong>den</strong><br />

späteren Betrieb.<br />

Zeigt sich, dass die Zementation nicht <strong>den</strong> erwarteten Qualitätskriterien entspricht, handelt es sich um<br />

eine Fehlzementation. Dies kann vorliegen bei:<br />

1. Nicht erreichter Höhe der vorgesehenen Zementsäule<br />

2. Undichtigkeit <strong>des</strong> zementierten Intervalls<br />

3. Mangelnder Festigkeit <strong>des</strong> Zements.<br />

Für diese Fälle muss eine Reparaturzementation oder Sek<strong>und</strong>ärzementation durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Daher wer<strong>den</strong> bereits beim Zementierungsprozess vorbeugende Maßnahmen ergriffen:<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 23


1. Berechnung der Menge <strong>des</strong> benötigten Zementvolumens für das Erreichen der geplanten<br />

Zementsäule. Diese Berechnungen beruhen auf der Vermessung der Bohrlochgeometrie, die<br />

standardmäßig durch Kaliberlogs oder akustische Bohrlochteleviewerson<strong>den</strong> <strong>und</strong> ähnliche Tools<br />

erfolgt. Weicht die berechnete Menge <strong>des</strong> Zementvolumens von der benötigten Menge ab, so ist dies<br />

ein Indiz für z.B. Zementverlust in die angrenzen<strong>den</strong> Formationen <strong>und</strong> eine nicht erreichte Höhe der<br />

vorgesehenen Zementsäule.<br />

2. Modellierung der Faktoren, die <strong>den</strong> größten Einfluss auf <strong>den</strong> Zement haben. So wur<strong>den</strong> z.B.<br />

für Geothermiebohrungen mittels spezieller Softwarepakete (z.B.WellLlife) die Belastungen auf die<br />

Verrohrung <strong>und</strong> <strong>den</strong> Zement durch Temperatur <strong>und</strong> Druckänderungen modelliert . Dabei wur<strong>den</strong><br />

Druckänderungen durch Testing <strong>und</strong> thermische Zirkulation in der Förderbohrung sowie hydraulische<br />

Stimulation <strong>und</strong> thermische Stimulation in der Injektionsbohrung berücksichtigt. Risse traten<br />

insbesondere aufgr<strong>und</strong> von Zugspannungen auf. Dabei haben sich geschäumte Zemente, die sowohl<br />

dehnbar als auch nichtschrumpfend sind als besonders geeignet erwiesen.<br />

3. Kontrolle der Eigenschaften der Zementschlemme. Folgende Eigenschaften müssen bei <strong>den</strong><br />

Zementen vor der Verpressung kontrolliert wer<strong>den</strong>:<br />

- Dichtemessung (z.B. Senkspindel)<br />

- rheologische Eigenschaften (Fließeigenschaften, Ausbreitung, Viskosität)<br />

- Abbindeverhalten (Wasserabgabe, Erstarren, Versteifungszeit)<br />

- Festigkeit (Biegezug-, Druck- <strong>und</strong> Scherfestigkeit)<br />

- Schw<strong>und</strong>maß<br />

Quelle [7]<br />

3.1.7 Unzureichender Korrosionsschutz der Verrohrung von außen nach innen: Lässt sich die<br />

Überdeckung <strong>des</strong> Standrohrs durch die Zementierung über eine Länge von 200m in der<br />

gr<strong>und</strong>wasserführen<strong>den</strong> Schicht <strong>und</strong> dann von weiteren 500m im Deckgebirge überhaupt<br />

sicherstellen?<br />

Das Standrohr wird i.d.R. in <strong>den</strong> Bo<strong>den</strong> durch oberflächennahe GW-Horizonte gerammt. Es wird nicht<br />

einzementiert. Die nächst folgende Ankerrohrtour wird bis ins feste Gestein verankert <strong>und</strong> bis zu Tage<br />

zementiert. Die Sicherstellung der Zementation erfordert eine genau auf die geologische<br />

Standortbedingung abgestimmte Vorgehensweise <strong>und</strong> Materialauswahl. Je nach Geologie <strong>und</strong><br />

geplanter anthropogener Aktivität (Fracturing, Förderung von Kohlenwasserstoffen etc.) muss mit<br />

unterschiedlichen Korrosionen gerechnet wer<strong>den</strong>. Darauf abgestimmte Zementzusammensetzungen<br />

stehen zur Verfügung, um für die unterschiedlichen Bedingungen maßgeschneiderte<br />

Zementschlämme verwen<strong>den</strong> zu können. Dabei sollte auch auf die im Untergr<strong>und</strong> herrschen<strong>den</strong><br />

Temperaturen geachtet wer<strong>den</strong>, da das Reaktionsverhalten <strong>und</strong> auch das Verhalten der Zemente eine<br />

starke Temperaturabhängigkeit besitzen. [7]<br />

3.1.8 Welche bautechnischen Min<strong>des</strong>tanforderungen, z.B. Druckfestigkeit, Dichte, Porengehalt<br />

usw., sind an die Ringraumverfüllung zu stellen?<br />

Auch nach Korrosionsangriffen sollte auf ausreichend langer Strecke die Min<strong>des</strong>tdruckfestigkeit von ><br />

3 MPa <strong>und</strong> maximale Permeabilität von 0,1 mD sichergestellt sein. Eine geringe Permeabilität <strong>des</strong><br />

Zementsteins erhöht wesentlich die Beständigkeit gegenüber verschie<strong>den</strong>en korrosiven Prozessen.<br />

Die Permeabilität kann dabei durch Zugabe feinkörniger Zuschlagstoffe <strong>und</strong> einer angepassten<br />

Korngrößenverteilung erzielt wer<strong>den</strong>. Auch sollte das Gefüge durch die Steuerung <strong>des</strong><br />

Hydratationsprozesses optimiert wer<strong>den</strong>. Dabei hängt die Festigkeit am Zement zu Wasser Verhältnis<br />

(w/z-Wert <strong>und</strong> die Kapillarporosität signifikant vom w/z Wert <strong>und</strong> dem Hydratationsgrad ab. Mit<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 24


zunehmendem w/z Verhältnis nimmt die Kapillarporosität zu <strong>und</strong> damit auch die Permeabilität bei<br />

Abnahme der Festigkeit. Eine Dichtezunahme führt zu einer Verbesserung der<br />

Korrosionsbeständigkeit. Details zu verschie<strong>den</strong>en international auch zugelassenen Zementen findet<br />

sich in der API Spezifikation 10A [7].<br />

3.1.9 Mit welchen Prüfverfahren <strong>und</strong> zugehörigen Prüfwerten lässt sich ein sachgerechter Einbau<br />

der Ringraumverfüllung kontrollieren bzw. nachweisen?<br />

Durch sog. Production logs können unerwünschter Zuflüsse in die Bohrung erkannt <strong>und</strong> die<br />

Überprüfung von Fluidbewegungen in der Zementation hinter der Verrohrung sowie Detektion von<br />

Leckagen in Packern oder der Verrohrung erfolgen:<br />

• Temperatur-Log<br />

• Noise-Log,<br />

• Radioactive Tracer Logs<br />

• Flowmeter<br />

Außerdem wer<strong>den</strong> in Kombination noch Helium leak tests, Oxygen activation logging (auch BCWF<br />

behind-casing water flow genannt) oder NAT (neutron activation techniques) verwendet, diese<br />

allerdings in Kombination <strong>und</strong> nicht als einzelne Tools.<br />

Temperaturlogs: Zur Bestimmung der Zementkopfhöhe direkt im Anschluss an <strong>den</strong><br />

Zementierungsprozess kann eine Temperaturmessung verwendet wer<strong>den</strong>, da durch die freiwer<strong>den</strong>de<br />

Abbindewärme <strong>des</strong> Zements die Temperatur im zementierten Bereich ansteigt. Die Dicke der<br />

Zementierung isoliert die Flüssigkeit in der Verrohrung vom Gebirge. Über Temperaturlogs kann so<br />

die sogenannte „Distance into the formation“ festgestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Noise Logs wer<strong>den</strong> im Gegensatz zu <strong>den</strong> Temperaturlogs nicht kontinuierlich gefahren, sondern nur in<br />

<strong>den</strong> interessieren<strong>den</strong> Intervallen als stationäre Messung. Die Bewegung von Flui<strong>den</strong> uns speziell von<br />

Gasen erzeugt Turbulenzen <strong>und</strong> Geräusche (Noise), deren Lautstärke mit zunehmender<br />

Fließgeschwindigkeit bzw. zunehmendem Druckverlust ansteigt.<br />

Radioactive Tracer Tools: Kontrollen mittels radioaktiver Tracer, bei <strong>den</strong>en radioaktives Tracermaterial<br />

in das Fluid eingegeben wird <strong>und</strong> mittel Gammastrahl Detektoren die Position, <strong>den</strong> Zeitpunkt <strong>und</strong> die<br />

Größe <strong>des</strong> Tracersignals ermittelt wer<strong>den</strong>. Aus diesen Daten kann die Fluidbewegung verfolgt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Flowmeter: Während in Injektionsbohrungen eher mit radioaktiven Tracern gearbeitet wird, wer<strong>den</strong> in<br />

Produktionsbohrungen, bei <strong>den</strong>en Multiphasenströmungen auftreten, Flowmeter mit<br />

Fluidi<strong>den</strong>tifikationskomponenten verwendet. Weitere Messverfahren s. [7]<br />

3.1.10 Kann mit Sicherheit ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, dass bei einer möglichen fehlerhaften Verrohrung<br />

<strong>des</strong> Bohrkanals Gr<strong>und</strong>wasser aus oberen Bo<strong>den</strong>schichten unkontrolliert in untere<br />

Schichten abläuft (<strong>und</strong> dadurch letztendlich der Gr<strong>und</strong>wasserspiegel <strong>des</strong> Kiessandzuges<br />

gefährdet wird)?<br />

Die oberflächennahen Schichten der nutzbaren Gr<strong>und</strong>wasserhorizonte wer<strong>den</strong> in der Regel nicht<br />

gebohrt sondern gerammt. Dadurch wer<strong>den</strong> keine Wegsamkeiten entlang der eingebrachten Rohre<br />

erzeugt wodurch eine Drainage <strong>des</strong> Kiessandzugs in Richtung tieferer Gesteinsschichten erfolgen<br />

könnte. [1]<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 25


3.1.11 Kann mit Sicherheit ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, dass bei einer möglichen fehlerhaften Verrohrung<br />

giftige, umweltschädliche Schmierstoffe oder sogar natürliches, wasserlösliches, radioaktives<br />

Radon ins Gr<strong>und</strong>wasser (<strong>und</strong> somit letztendlich in <strong>den</strong> Kiessandzug) gelangen kann?<br />

Eine fehlerhafte Verrohrung bietet gr<strong>und</strong>sätzlich die Möglichkeit <strong>des</strong> Stoffaustausches zwischen<br />

Bohrloch <strong>und</strong> das durchteufte Gebirge. Art <strong>und</strong> Ausmaß <strong>des</strong> Stoffaustausches ist abhängig von der<br />

Leckgröße, <strong>des</strong> im Bohrloch vorhan<strong>den</strong>en Mediums <strong>und</strong> seinen physikalischen Bedingungen (Druck,<br />

Temperatur) <strong>und</strong> von der Aufnahmefähigkeit <strong>des</strong> an der Leckage vorhan<strong>den</strong>en Gebirges.<br />

Radioaktives Radon liegt als Gas vor <strong>und</strong> kann mit dem Erdgasstrom ausgetragen wer<strong>den</strong>. Bei einer<br />

Leckage der Bohrlochverrohrung im Gr<strong>und</strong>wasserhorizont kann auch Radon als Bestandteil <strong>des</strong><br />

geförderten Erdgases ins Gr<strong>und</strong>wasser gelangen. [1], [7]<br />

3.1.12 Ist auszuschließen, dass durch Unfälle, Hochwasser oder fehlerhafte Bedienung, giftige<br />

Schmierstoffe in einen naheliegen<strong>den</strong> Bach geraten <strong>und</strong> anliegende<br />

Trinkwasserschutzgebiete gefähr<strong>den</strong>?<br />

Schmierstoffe sind i.d.R. als wassergefähr<strong>den</strong>de Stoffe eingestuft, bei deren Verwendung bestimmte<br />

Regeln eingehalten wer<strong>den</strong> müssen [6]. Dabei wird die unfallbedingte Freisetzung auf dem Bohrplatz<br />

durch ein Mehrbarrierenprinzip berücksichtigt. Laufen Schmierstoffe z.B. im Bereich <strong>des</strong> Bohrkellers<br />

aus, so wer<strong>den</strong> sie durch eine flüssigkeitsdichte Betonschicht vom Eindringen ins Erdreich gehindert.<br />

Durch vorgeplante organisatorische Maßnahmen wird die Verschüttung abgesaugt <strong>und</strong><br />

ordnungsgemäß entsorgt. [1]<br />

Bohrplätze in Hochwassergefährdeten Bereichen sind nach <strong>den</strong> allgemein anerkannten Regeln der<br />

Technik so auszulegen, dass durch ein bestimmtes Hochwasser keine Gefährdung entstehen kann.<br />

[8]<br />

3.2 Verschie<strong>den</strong>e "technische" <strong>Fragen</strong><br />

3.2.1 Kann die Behandlung <strong>des</strong> geförderten Gases dazu führen, dass toxische Substanzen aus der<br />

Erde freigesetzt wer<strong>den</strong>?<br />

Nein.<br />

3.2.2 Was ist konkret gemeint, wenn man von Gr<strong>und</strong>wasser, Lagerstättenwasser bzw.<br />

Fracflüssigkeit spricht? Wo liegen die Unterschiede?<br />

Gr<strong>und</strong>wasser ist: Zusammenhängende Wassermengen, die in gut durchlässigen Gesteinsschichten<br />

(z. B. Sand oder Sandstein) die Porenräume füllen <strong>und</strong> gefördert wer<strong>den</strong> können. Man unterscheidet<br />

„süßes“ Gr<strong>und</strong>wasser in Oberflächennähe (bis zu 50 oder 100 Meter Tiefe), das für die<br />

Trinkwassergewinnung genutzt wer<strong>den</strong> kann – <strong>und</strong> „salziges“ Gr<strong>und</strong>wasser in größeren Tiefen. Ohne<br />

Barriereschichten dazwischen gehen diese Gr<strong>und</strong>wasserschichten ineinander über.<br />

Tiefenwasser wissenschaftlich als „Lagerstättenwasser“ benannt <strong>und</strong> auch als Thermalwasser<br />

bekannt, ist zwar ein natürliches Wasser, es ist aber mit Salzen <strong>und</strong> Schadstoffen belastet. Es gibt<br />

eher nasse Lagerstätten, bei <strong>den</strong>en hohe Gehalte an Lagerstättenwasser im zurückgeförderten<br />

Abwasser (Flowback) sind, <strong>und</strong> es gibt trockenere Lagerstätten.<br />

Abwasser das beim Fracking entsteht, besteht aus zurückgeförderter Frack-Flüssigkeit <strong>und</strong> aus<br />

Tiefenwasser. Es wird wissenschaftlich als Flowback bezeichnet. Rechtlich gesehen ist die hier unter<br />

dem Begriff Abwasser diskutierte Flüssigkeit allerdings kein Abwasser, da es im<br />

Wasserhaushaltsrecht für <strong>den</strong> Bergbaubereich eine Ausnahme gibt. Details s. [9]<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 26


3.2.3 Kann man die hohen Standards aus der Tiefbohrtechnik in Deutschland übertragen?<br />

Der Stand der Technik ist gr<strong>und</strong>sätzlich übertragbar. Für Bohrungen & Fracking sind die Vorschriften<br />

der Länder zur Regelung von Tiefbohrungen <strong>und</strong> das BBergG zu befolgen. [1], [7]<br />

3.2.4 Welche Ergebnisse aus dem Projekt 'CBM Münsterland' der RWTH Aachen bzgl. technischer<br />

Machbarkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit liegen vor?<br />

Projekt im Rahmen <strong>des</strong> ErdgasDialog nicht berücksichtigt, da Piloterprobung erst für 2013/14<br />

vorgesehen ist. Details s. http://www.fuminco.com/index.php?option<br />

=com_content&view=article&id=9&Itemid=12<br />

3.2.5 Was passiert mit dem Bohrequipment bei einer Havarie?<br />

Abhängig vom betrachteten Scha<strong>den</strong>szenario kann das gesamte Bohrequipment oder nur Teile davon<br />

zerstört wer<strong>den</strong>. Eine vollständige Zerstörung kann bei einem massiven Blow-out mit anschließender<br />

Zündung <strong>und</strong> Explosion <strong>des</strong> Erdgases erfolgen. [1]<br />

3.3 Bewertung / Erfahrung mit Scha<strong>den</strong>sfällen<br />

3.3.1 Warum kann nicht mit der Gewinnung der Gase vor Ort so lange gewartet wer<strong>den</strong>, bis<br />

Umweltschä<strong>den</strong> zu 100 % auszuschließen sind? - Kann man Umweltschä<strong>den</strong> zu 100%<br />

ausschließen?<br />

Die Gewinnung von Erdgas erfolgt aus ökonomischen Gesichtspunkten. Nach geltendem Recht darf<br />

die Gewinnung nicht zu einer unzulässigen (gesetzlich definierten) Schädigung der Umwelt führen.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass, wenn der Stand der Technik <strong>und</strong> die gute Managementpraxis<br />

eingehalten wer<strong>den</strong>, eine Schädigung der Umwelt ausgeschlossen ist. Genehmigte Belastungen der<br />

Luft, <strong>des</strong> Abwassers, <strong>des</strong> Bo<strong>den</strong>s, etc. wer<strong>den</strong> nach herrschender Rechtsauffassung als tolerabel <strong>und</strong><br />

hinnehmbar angesehen. [1]<br />

3.3.2 Kann sichergestellt wer<strong>den</strong>, dass Belastungen für die Bevölkerung ausgeschlossen wer<strong>den</strong><br />

können? Wenn ja, wie?<br />

s. Antwort zu Frage 3.3.1.<br />

3.3.3 Welche Erkenntnisse über Fraccing / Förderung von unkonventionellem Erdgas <strong>und</strong> mögliche<br />

Umweltschä<strong>den</strong> gibt es?<br />

s. Ergebnis <strong>des</strong> InfoDialogs Erdgas; Quelle: http://dialog-erdgas<strong>und</strong>frac.de/<br />

a) Welche Erkenntnisse liegen über die bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas<br />

entstehen<strong>den</strong> Belastungen <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers vor?<br />

Die umfassendste Fallstudie über Gr<strong>und</strong>wasserverschmutzung durch Fracking in <strong>den</strong> USA hat die<br />

amerikanische EPA verfasst. Der Bericht ist zugänglich unter:<br />

http://www.nytimes.com/interactive/us/drilling-down-documents-7.html#document/p1/a27935<br />

Eine einschlägige empirische deutsche Studie liegt nicht vor, da noch keine flächendecken<strong>den</strong><br />

Erfahrungen mit Fracking vorhan<strong>den</strong> sind. Die amerikanischen Verhältnisse sind aber nur<br />

eingeschränkt auf die deutsche Situation übertragbar, da hier andere geologische Verhältnisse<br />

(größere Deckgebirgsmächtigkeiten) <strong>und</strong> ein anderer Stand der Technik bei Bohrungen zu<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 27


erücksichtigen ist. Zur Unterscheidung der settings s. Ergebnis <strong>des</strong> InfoDialogs Erdgas; Quelle:<br />

http://dialog-erdgas<strong>und</strong>frac.de/<br />

3.3.4 Welche Umweltschä<strong>den</strong> sind technisch bedingt unabwendbar? ln welchem Umfang treten Sie<br />

auf? Mit welchem Aufwand wären sie zu vermei<strong>den</strong>?<br />

Die Versiegelung von Bohrplätzen, Bau von Straßen <strong>und</strong> Rohrleitungstrassen beeinträchtigen (auf<br />

bestimmte Zeit) die Landschaft. Der Umfang der Beeinträchtigung hängt von der Entwicklung der<br />

Erdgasnutzung aus unkonventionellen Lagerstätten ab. Gr<strong>und</strong>sätzlich müssen bei der Beanspruchung<br />

von naturnahen Flächen Ausgleichsflächen bereitgestellt wer<strong>den</strong>. Näheres s. [10]<br />

3.3.5 Welche internationalen Erfahrungen gibt es mit der Hochrisikotechnologie "unkonventionelle<br />

Gasförderung"?<br />

s. Ergebnis <strong>des</strong> InfoDialogs Erdgas; Quelle: http://dialog-erdgas<strong>und</strong>frac.de/<br />

3.3.6 Welche Faktoren beeinflussen die Wahrscheinlichkeit einer Gr<strong>und</strong>wasserverunreinigung?<br />

Eine Gr<strong>und</strong>wasserverunreinigung kann nach Auffassung <strong>des</strong> <strong>Expertenkreises</strong> v.a. durch Unfälle <strong>und</strong><br />

Leckagen mit wassergefähr<strong>den</strong><strong>den</strong> Stoffen auf dem Bohrplatz <strong>und</strong> auf dem Transport von <strong>und</strong> zu dem<br />

Bohrplatz durch Tankfahrzeuge <strong>und</strong> Rohrleitungen erfolgen. Zu <strong>den</strong> Wahrscheinlichkeiten s. Antwort<br />

Frage 3.1.1. Weitere Infos: Ergebnis <strong>des</strong> InfoDialogs Erdgas; Quelle: http://dialog-erdgas<strong>und</strong>frac.de/<br />

3.3.7 Wie steht es um die Langzeitsicherheit der unkonventionellen Lagerstätte (wissenschaftliche<br />

Untersuchungen/Belege aus der bisherigen Praxis, insbesondere der Bohrungen /<br />

Zementummantelung)<br />

s. Antwort zu Frage 3.1.5<br />

3.3.8 Wie sollen eventuelle Ewigkeitsschä<strong>den</strong> berücksichtigt wer<strong>den</strong>?<br />

s. Antwort zu Frage 3.1.5<br />

3.3.9 Welche Gefahren bestehen bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas? Welche<br />

weiteren Umweltauswirkungen sind mit einer Förderung von unkonventionellem Erdgas<br />

verb<strong>und</strong>en?<br />

s. Ergebnis <strong>des</strong> InfoDialogs Erdgas; Quelle: http://dialog-erdgas<strong>und</strong>frac.de/<br />

3.3.10 Wann kann es bei der Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> Ausbeutung von unkonventionellen Erdgasvorkommen<br />

zu Umweltschä<strong>den</strong> kommen? Wie hoch sind Eintrittswahrscheinlichkeit sowie<br />

Scha<strong>den</strong>sumfang?<br />

s. Ergebnis <strong>des</strong> InfoDialogs Erdgas; Quelle: http://dialog-erdgas<strong>und</strong>frac.de/<br />

3.3.11 Welche gr<strong>und</strong>sätzlichen Umweltrisiken sehen Sie bei der Erk<strong>und</strong>ung sowie Ausbeutung der<br />

(nordrhein-westfälischen) Erdgasvorkommen?<br />

s. Ergebnis <strong>des</strong> InfoDialogs Erdgas; Quelle: http://dialog-erdgas<strong>und</strong>frac.de/<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 28


3.3.12 Welche Gefahr geht von <strong>den</strong> einzelnen Fördermetho<strong>den</strong> zur Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> Ausbeutung der<br />

(nordrhein-westfälischen) Erdgasvorkommen für die Trinkwasserqualität <strong>und</strong> -versorgung<br />

aus?<br />

Die Gefahren hinsichtlich der Unsicherheiten im Untergr<strong>und</strong> sind bei <strong>den</strong> Erk<strong>und</strong>ungs- <strong>und</strong><br />

Produktionsbohrungen gr<strong>und</strong>sätzlich gleich. Hinsichtlich der oberirdischen Gefahrenpotentiale sind<br />

Erk<strong>und</strong>ungsbohrungen wegen ihres geringeren technischen Aufwan<strong>des</strong> als unproblematischer<br />

einzustufen im Vergleich zu Produktionsbohrungen, incl. Ertüchtigung durch Fracking. Zu <strong>den</strong><br />

einzelnen Scha<strong>den</strong>sszenarien in Bezug auf die Trinkwasserversorgung s. [1]. Weitere Infos s.<br />

Ergebnis <strong>des</strong> InfoDialogs Erdgas; Quelle: http://dialog-erdgas<strong>und</strong>frac.de/<br />

3.3.13 Welche Risiken bestehen bei Probebohrungen bei der jeweiligen Methode?<br />

s. Antwort zu Frage 3.3.12<br />

3.3.14 Welche Schä<strong>den</strong> sind bereits national <strong>und</strong> international bei Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> Ausbeutung<br />

unkonventioneller Erdgasvorkommen eingetreten?<br />

In verschie<strong>den</strong>en Datensammlungen sind Ereignisse mit Schä<strong>den</strong> an Mensch & Umwelt durch die<br />

Ausbeutung von unkonventionellen Erdgaslagerstätten dokumentiert. Eine Übersicht enthält [1].<br />

3.3.15 Wann liegen Ergebnisse aus dem Projekt 'CBM Münsterland' der RWTH Aachen bzgl. Folgen<br />

für die Umwelt vor? Inwieweit kann ggf. eine einzige Untersuchung als Beurteilungsgr<strong>und</strong>lage<br />

als ausreichend angesehen wer<strong>den</strong>?<br />

Stand <strong>des</strong> Vorhabens siehe<br />

http://www.fuminco.com/index.php?option=com_content&view=article&id=9&Itemid=12<br />

In wie weit einzelne Pilotverfahren zur Beurteilung einer neuen Technologie herangezogen wer<strong>den</strong><br />

können entscheidet sich durch das Kriterium der Übertragbarkeit. Der unabhängige Expertenkreis<br />

schlägt die Durchführung einzelner Demonstrationsvorhaben unter genau bezeichneten Bedingungen<br />

vor um Erfahrungen mit teilweise nicht hinreichend bekannten Rahmenbedingungen (z.B. Migration<br />

Methan im Untergr<strong>und</strong>, Klimarelevanz, Landschaftsverbrauch) zu Sammeln bevor eine (politische)<br />

Entscheidung über <strong>den</strong> flächendecken<strong>den</strong> Einsatz der Technologie erfolgt. Weitere Infos s.<br />

http://dialog-erdgas<strong>und</strong>frac.de/<br />

3.4 Management (Risiko, Vorsorge, Kontrolle)<br />

3.4.1 Gibt es eine Scha<strong>den</strong>smeldepflicht <strong>und</strong> ein vorgeschriebenes Scha<strong>den</strong>smanagement<br />

vergleichbar der Nuklearindustrie?<br />

Scha<strong>den</strong>sfälle sind auf der Gr<strong>und</strong>lage verschie<strong>den</strong>er Gesetze <strong>und</strong> untergesetzlicher Regelwerke<br />

meldepflichtig [11].<br />

Für Betreiber, die dem Bergrecht unterliegen bestehen darüber hinaus z.B. nach § 74 BBergG<br />

Meldepflichten bei:<br />

• Betriebsereignisse, die <strong>den</strong> Tod oder die schwere Verletzung einer oder mehrerer Personen<br />

herbeigeführt haben oder herbeiführen können, <strong>und</strong><br />

• Betriebsereignisse, deren Kenntnis für die Verhütung oder Beseitigung von Gefahren für<br />

Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit der Beschäftigten oder Dritter oder für <strong>den</strong> Betrieb von besonderer Bedeutung<br />

ist, wie (Präzisierung in § 3 BVOT):<br />

o<br />

Explosionen, Brände, Öl- oder Gasausbrüche, Bohrlocheinbrüche,<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 29


o Auslaufen größerer Mengen gefährlicher oder wassergefähr<strong>den</strong>der Stoffe <strong>und</strong> größere<br />

Schä<strong>den</strong> an Einrichtungen,<br />

o<br />

größere Störungen im Betrieb, soweit sie von sicherheitlicher Bedeutung sind,<br />

o außergewöhnliche, vom Betrieb ausgehende Emissionen oder Verunreinigungen von<br />

Gewässern oder Bö<strong>den</strong>,<br />

o Unfälle <strong>und</strong> Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit explosionsgefährlichen oder radioaktiven<br />

Stoffen sowie <strong>den</strong> Verlust oder F<strong>und</strong> solcher Stoffe.<br />

Das Scha<strong>den</strong>smanagement erfolgt bei kleineren Ereignissen im Rahmen der Betreiberverantwortung<br />

oder bei größeren Ereignissen durch die festgelegten Notfallpläne, die Bestandteil der bergrechtlichen<br />

Genehmigung sind.<br />

Ein Scha<strong>den</strong>smanagement vergleichbar <strong>des</strong> atomrechtlichen Vorgehens existiert nicht.<br />

3.4.2 Wie wer<strong>den</strong> Wasserverbände in Hinblick auf Handlungs- <strong>und</strong> Informationskette im Stör- oder<br />

Katastrophenfall in <strong>den</strong> Informationsfluss eingeb<strong>und</strong>en?<br />

Die Notfallmaßnahmen eines bergrechtlich genehmigten Betriebs z.B. Bohrplatz müssen mit der am<br />

Standort zuständigen Stelle für die öffentliche Gefahrenabwehr abgestimmt sein. Dazu existieren<br />

detaillierte Alarm- <strong>und</strong> Gefahrenabwehrpläne. Nach dem Stand der guten Managementpraxis sind alle<br />

Stellen/Betriebe, z.B. auch Wasserwerke, die durch einen bergrechtlichen Notfall betroffen sein<br />

können in die Planungen eingeb<strong>und</strong>en. Rechtsgr<strong>und</strong>lage hierfür sind die, je nach B<strong>und</strong>esland<br />

unterschiedlich, Katastrophenschutz, Feuerwehr- oder Polizeigesetze. Die Praxis zeigt aber mitunter<br />

Mängel bei der effizienten Koordinierung aller beteiligten Partner. Kernpunkt für eine sachgerechte<br />

Planung ist eine zwischen <strong>den</strong> Partnern abgestimmte Risikoabschätzung mit Festlegung der<br />

Gefährdungsbereiche, z.B. nach [12].<br />

3.4.3 Welche Folgen können Ereignisse wie Unfälle auf der Baustelle <strong>und</strong> beim An- <strong>und</strong><br />

Abtransport, außergewöhnliche Naturereignisse oder fehlerhafte Bedienung der Anlage im<br />

Genehmigungsverfahren haben? Notfallplan!<br />

Fortgesetzte Unfälle <strong>und</strong> fehlerhafte Bedienung können Zweifel an der Sachk<strong>und</strong>e, Zuverlässigkeit<br />

<strong>und</strong> Eignung der Betreiber begrün<strong>den</strong>, welches Voraussetzungen für die bergrechtliche Genehmigung<br />

darstellen. Außergewöhnliche Naturereignisse, die für Unfälle, etc. ursächlich sind, können zu<br />

erweiterten Auflagen zur Verbesserung der technischen <strong>und</strong> organisatorischen Vorkehrungen beim<br />

Umgang mit diesen Gefahrenquellen führen.<br />

3.4.4 Szenarien für eine Risiko-/Gefährdungsabschätzung (insbesondere für die Belange der<br />

Wasserwirtschaft <strong>und</strong> deren Gewerke)<br />

s. Worst Case Szenarien in [1]<br />

3.4.5 Szenarien zum Verhalten in Scha<strong>den</strong>sfällen (technisches <strong>und</strong> haftungsrechtliches Vorgehen)<br />

Verhaltensmaßregeln im Scha<strong>den</strong>sfall zur Minimierung von Schä<strong>den</strong> enthalten die Notfallpläne, s.<br />

3.2.4. Für das haftungsrechtliche Vorgehen s. Ergebnis & Empfehlungen <strong>des</strong> InfoDialogs Erdgas;<br />

Quelle: http://dialog-erdgas<strong>und</strong>frac.de/<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 30


3.4.6 Wie ist das Risiko Management bei folgen<strong>den</strong> Risiken für die Umwelt? (kann man das<br />

erforderliche Risikomanagement sicherstellen oder wie sähe ein erfolgreiches<br />

Risikomanagement aus?)<br />

• Mögliches Auslaufen von Chemikalien <strong>und</strong> Verseuchung der Rückhaltebecken <strong>und</strong><br />

Ablaufkanäle.<br />

• Gas oder Fracking Chemikalien sickern durch ungeeignete Ummantelungen ins Gr<strong>und</strong>wasser.<br />

• Gas gelangt ins städtische Gr<strong>und</strong>wasser.<br />

• Ungeeignete Entsorgung von Fracking Chemikalien<br />

Die Vorbereitung auf Notfälle in Anlagen der EMPG ist in das OIMS unter Nr. 10 „Öffentlichkeitsarbeit<br />

& Notfallmanagement“ integriert. Für je<strong>den</strong> Bohrplatz ist im Rahmen der Betriebsgenehmigung ein<br />

Notfallplan aufzustellen <strong>und</strong> zu dokumentieren. Dieser besteht -je nach Lokation unterschiedlich- aus<br />

einem Alarmierungsplan, einer Notfallkarte mit Einzeichnung der Notfallwege, Verlegung von<br />

Wasserleitungen (Red Adaire Equipment), Wasserentnahmepunkte, etc.), Brandschutzplan &<br />

Ausrüstung, Notfallmerkblatt für MitarbeiterInnen; Lokationsplan für H2S & CH4- Meßeinrichtungen,<br />

Sicherheitskreise. Die Alarmierungsabläufe, sowie Notfallreaktionen wer<strong>den</strong> regelmäßig geübt. Im<br />

Rahmen der Notfallpläne wer<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>e konkrete Gefahrenlagen (s. Anstrichpunkte der Frage)<br />

beschrieben <strong>und</strong> deren Bekämpfung geübt. Die Angaben zur Notfallplanung enthalten <strong>den</strong><br />

organisatorischen Ablauf nach einer Alarmmeldung <strong>und</strong> Angaben über Ausrüstungen, technischen<br />

Abwehrmaßnahmen, etc., insbesondere zum betrieblichen Brandschutz. [1]<br />

3.4.7 Darüber hinaus ist eine Teil- Versagung von Erk<strong>und</strong>ungs- oder Gewinnungsaktivitäten, etwa in<br />

Wassereinzugs- bzw. -schutzgebieten, derzeit nicht möglich. Die Förderfelder wer<strong>den</strong> meist in<br />

Gänze zugelassen.<br />

Für die rechtliche <strong>Fragen</strong> s. Ergebnis & Empfehlungen <strong>des</strong> InfoDialogs Erdgas; Quelle: http://dialogerdgas<strong>und</strong>frac.de/<br />

3.4.8 Bei welchen standortspezifischen Gegebenheiten <strong>und</strong> mit welchem Min<strong>des</strong>tinhalt sollte ein<br />

Managementplan „Strahlenschutz“ aufgestellt wer<strong>den</strong>? <strong>und</strong><br />

3.4.9 Wie ist bei einer standortspezifischen Beurteilung der Radioaktivität vorzugehen?<br />

Die Anforderungen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen sind in der Strahlenschutzverordnung<br />

(StrSchV) geregelt. Diese schließen Notfallsituationen ein. Die Anforderungen an einen<br />

Managementplan für <strong>den</strong> Strahlenschutz richten sich nach Art & Ausmaß der anfallen<strong>den</strong><br />

Radionukleide sowie der Exposition.<br />

3.4.10 Welche Grenzwerte (Radioaktivität) sind zum Schutz der Arbeiter <strong>und</strong> der Bevölkerung<br />

einzuhalten?<br />

Nach § 95 ff. StrSchV darf für die Bevölkerung 1 Millisievert /Kalenderjahr nicht überschritten wer<strong>den</strong>.<br />

Für berufsmäßig strahlenschutzüberwachte Arbeitnehmer gelten andere Werte (20 Millisievert /<br />

Kalenderjahr als Ganzkörperdosis, Organdosen können höher liegen).<br />

Literatur<br />

[1] H.-J. Uth, „Gutachten Technische Sicherheit von Anlagen <strong>und</strong> Verfahren zur Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong><br />

Förderung von Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten,“ 2012.<br />

[2] COMMITTEE FOR THE PREVENTION OF DESASTERS, , "CPR 18E; GUIDELINES FOR<br />

QUANTITATIVE RISK ASSESSMENT (PURPLE BOOK);," VROM, THE HAGUE, 1999.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 31


[3] B. Schalau <strong>und</strong> Y. Drewitz, „Erstellung quantitativer Risikoanalysen für ausgewählte<br />

sächsische Betriebe mittels einer durch die B<strong>und</strong>esanstalt für Materialforschung <strong>und</strong> -prüfung<br />

entwickelten Methodik <strong>und</strong> Vergleich der Ergebnisse mit <strong>den</strong> Ergebnissen qualitativer<br />

Risikoanalysen,“ Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Landwirtschaft <strong>und</strong> Geologie 28 Schriftenreihe, Heft 22/2009.<br />

[4] StBA, „Erhebung der Anlagen zum Umgang mit wassergefähr<strong>den</strong><strong>den</strong> Stoffen,“ 2009.<br />

[5] VDI/VDE, „VDI/VDE 2180, Blatt 1–4, s.a. IEC 61508; DIN EN 954-1 „Sicherheitsbezogene<br />

Teile von Steuerungen““.<br />

[6] LAWA, „Muster-Anlagenverordnung (Muster-VAwS) vom 8./9.11.1990 unter Einschluß der<br />

Fortschreibung gemäß Beschluß der 116. LAWA-Sitzung am 22./23. März 2001 in Güstrow,“ 1990.<br />

[7] F. P. Schilling, „Gutachten Bohrung, Verrohrung <strong>und</strong> Zementierung,“ Anlage zu Uth, H.-J.<br />

Gutachten Technische Sicherheit von Anlagen <strong>und</strong> Verfahren zur Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> Förderung von<br />

Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten, 2012.<br />

[8] KAS, „TRAS 310 Vorkehrungen <strong>und</strong> Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge<br />

<strong>und</strong> Hochwasser,“ 2012.<br />

[9] ISAH, „Gutachten zur Abwasserentsorgung <strong>und</strong> Stoffstrombilanz,,“ 2012.<br />

[10] Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH, „Gutachten Landverbrauch unkonventionelle<br />

Erdgasförderung,“ InfoDialog Erdgas, Darmstadt, 2012.<br />

[11] H. Uth <strong>und</strong> N. Wiese, „WEKA-Kommentar Anlagensicherheit & Störfallvorsorge, Kissingen<br />

2012,“ 2012.<br />

[12] SFK, „SFK-GS-45 Schnittstelle Notfallplanung,“ [Online].<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 32


4 <strong>Fragen</strong> aus dem Bereich „Recht“<br />

4.1 Wasserrecht<br />

Unter welchen Randbedingungen ist Hydraulic Fracturing eine wasserrechtliche Benutzung gem. § 9<br />

Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz - WHG (Einbringen <strong>und</strong> Einleiten von Stoffen in Gewässer)<br />

<strong>und</strong>/oder § 9 Abs. 2 Nr. 2 WHG (Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur<br />

unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen)?<br />

Die Gewässerbenutzungstatbestände ergeben sich abschließend aus § 9 WHG. Dessen Abs. 1<br />

bezieht sich auf die echten Benutzungen, wie das Einbringen <strong>und</strong> Einleiten von Stoffen. Diese Benutzungstatbestände<br />

setzen ein zweckgerichtetes Verhalten bezogen auf das Gr<strong>und</strong>wasser voraus. §<br />

9 Abs. 2 WHG erfasst dagegen „unechte“ Benutzungen <strong>des</strong> Gewässers. Mit ihnen sollen<br />

Gefährdungen <strong>des</strong> Gewässers vor ihrer Zulassung einem Überprüfungsprozess zugeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Der Auffangtatbestand <strong>des</strong> § 9 Abs. 2 Nr. 2 WHG unterwirft Handlungen der Erlaubnispflicht, die<br />

„geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen<br />

der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen“. Der Zweck dieser Vorschrift liegt darin, schon im Voraus<br />

zu überprüfen, „ob sich aus einem Vorhaben Gefahren für <strong>den</strong> Wasserhaushalt ergeben können“,<br />

auch wenn dies nicht beabsichtigt ist 1 . Soweit eine nachteilige Veränderung der<br />

Wasserbeschaffenheit nicht von vornherein ausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann, ist eine Erlaubnis nach § 8<br />

WHG erforderlich.<br />

Für die Bewertung <strong>des</strong> Fracking könnte der Einleitungstatbestand nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG in<br />

Frage kommen. Die Frack-Flüssigkeit soll jedoch eben nicht in das Gr<strong>und</strong>wasser gelangen. Vielmehr<br />

wer<strong>den</strong> gerade Schutzvorkehrungen getroffen, die dies verhindern sollen. Daher ist für <strong>den</strong> Fracking-<br />

Prozess kein in Bezug auf das Gr<strong>und</strong>wasser „zweckbestimmtes Verhalten“ anzunehmen 2 . Bei der<br />

unkonventionellen Gewinnung von Erdgas mittels Fracking aus Schiefergestein wird gerade gezielt<br />

<strong>und</strong> bewusst ausgeschlossen, in wasserführen<strong>den</strong> Schichten das Fracking durchzuführen <strong>und</strong> Gas zu<br />

gewinnen, weil das dort vorhan<strong>den</strong>e Wasser bei<strong>des</strong> behindert oder ausschließt.<br />

Erfolgen die genannten Tätigkeiten nicht in eine gr<strong>und</strong>wasserführende Schicht, liegt <strong>den</strong>noch in der<br />

Regel eine unechte Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 WHG vor, weil Fracking gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

geeignet ist, dauernd oder in einem nicht unerheblichem Ausmaß nachteilige Veränderungen der<br />

Wasserbeschaffenheit herbei zu führen. Daher bedürfen Fracking im Regelfall einer wasserrechtlichen<br />

Erlaubnis, um durch die Prüfung <strong>und</strong> die Festlegung von Auflagen <strong>und</strong> Bedingungen die<br />

Besorgnis einer Gewässerverunreinigung auszuschließen 3 .<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung<br />

mittels Fracking“ in Kapitel 3.1.2.2 Gewässerschutzrecht behandelt.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 10. Aufl. 2010, § 9 Rn. 82.<br />

Seuser, NuR 2012, 8 (14f); Attendorn, ZUR 2011, 565 (569).<br />

So für das Verpressen Czychowski, ZfW 1967, 1 (3); Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz,<br />

Kommentar, 10. Aufl. 2010, § 9 Rn. 78; Piens/Schulte/Graf Vitzthum, B<strong>und</strong>esberggesetz, Kommentar, 1983,<br />

§ 56 Rn. 332; zustimmend in Bezug auf das Fracking auch Seuser, NuR 2012, 8 (15); Attendorn, ZUR 2011,<br />

565 (569); UBA, Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland, Dezember 2011. 18; Ludwig,<br />

Germany: Legal aspects of sale gas exploration and extraction, 2012, B. II. 3 b); Dietrich/Elgeti, Erdöl Erdgas<br />

Kohle 2011, 311 (314), legen sich nicht eindeutig fest, welcher Erlaubnistatbestand nach WHG (echte oder<br />

unechte Benutzung) zur Anwendung kommen soll, gehen jedoch davon aus, dass i.d.R. auch eine<br />

wasserrechtliche Zulassung erforderlich ist.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 33


4.2 UVP-Pflicht / Beteiligung / Änderung Bergrecht<br />

4.2.1 Welche Möglichkeiten gibt es, Umweltverträglichkeitsprüfungen verpflichtend zu machen?<br />

Ob in einem bergrechtlichen Zulassungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen<br />

ist, ergibt sich nach § 3b Abs. 1 Satz 1 <strong>und</strong> der Anlage 1 Nr. 15.1 <strong>des</strong> Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) in Verbindung mit § 1 Nr. 2a der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau). Bezogen auf die Erdgasgewinnung ist<br />

eine Umweltverträglichkeitsprüfung nur dann durchzuführen, wenn täglich mehr als 500.000 m3<br />

Erd¬gas gefördert wer<strong>den</strong> sollen. Bei der Bewertung ist das konkrete Vorhaben zu betrachten, die Art<br />

<strong>des</strong> zuzulassen<strong>den</strong> Betriebsplans ist hierbei unerheblich 4 . Da die Schwelle einer täglich angestrebten<br />

Förderung von mehr als 500 000 m3 für einen Bohrplatz für die unkonventionelle Gewinnung von<br />

Erdgas mittels Fracking in der Praxis bei weitem nicht erreicht wird, findet eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung in der Regel nicht statt.<br />

Um eine Umweltverträglichkeitsprüfungen verpflichtend zu machen, müsste die Verordnung über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) entsprechend abgeändert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Diese Frage wird auch im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 3.1.2.1 Bergrecht behandelt.<br />

4.2.2 Aus Sicht der Wasserversorger soll der Frage nachgegangen wer<strong>den</strong>, ob eine b<strong>und</strong>esweite<br />

UVP-Pflicht für Gasbohrungen ohne Fördermengenbegrenzung eingeführt wer<strong>den</strong> sollte.<br />

Es wird vorgeschlagen, eine UVP nach einzelfallbezogener Vorprüfung mit Ausweitung auf untertägige<br />

Fragestellungen durchzuführen, unabhängig von <strong>den</strong> tatsächlichen Fördermengen.<br />

Die Vorprüfung für die projektbezogene UVP wird <strong>des</strong>wegen vorgeschlagen, weil in der<br />

Lan<strong>des</strong>planung zuvor eine Strategische Umweltprüfung stattfin<strong>den</strong> muss, die bereits Informationen<br />

zur Umweltverträglichkeit der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking in einer bestimmten<br />

Region zusammen trägt. In der Vorprüfung wird es vor allem darum gehen, ob diese Informationen<br />

auch für die Zulassung <strong>des</strong> einzelnen Vorhabens ausreichend sind oder noch durch<br />

vorhabenbezogene Informationen ergänzt wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung<br />

mittels Fracking“ in Kapitel 7 (wird im Mai 2012 veröffentlicht) behandelt.<br />

4.2.3 Wie kann man die Beteiligung der Öffentlichkeit (auch bei UVP) sicherstellen?<br />

Sofern für das Einzelvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 1 Nr. 2a der Verordnung<br />

über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) durchzuführen ist, 5<br />

muss auch die Öffentlichkeit beteiligt wer<strong>den</strong>. Wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 57c<br />

BBergG erforderlich ist, bestimmt § 52 Abs. 2a BBergG, dass ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan<br />

aufzustellen ist <strong>und</strong> dieser in einem Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe der §§ 57a <strong>und</strong> 57b<br />

BBergG zuzulassen ist. In diesem Verfahren findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt.<br />

In der Raumplanung sind die Länder nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ROG verpflichtet, für<br />

raumbedeutsame Maßnahmen einen zusammenfassen<strong>den</strong> <strong>und</strong> übergeordneten Plan aufzustellen,<br />

<strong>des</strong>sen Geltungsbereich sich gr<strong>und</strong>sätzlich über das gesamte Lan<strong>des</strong>gebiet erstreckt. Bei der<br />

Aufstellung von Raumordnungsplänen ist nach § 9 ROG eine strategische Umweltprüfung<br />

durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen <strong>des</strong> Raumordnungsplans auf<br />

4<br />

5<br />

Beckmann, in: Hoppe/Beckmann, UVPG, Kommentar, 4. Aufl. 2011, § 18 UVPG Rn. 16f.<br />

S. die Antwort auf die vorhergehende Frage.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 34


Menschen, einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> die biologische Vielfalt,<br />

Bo<strong>den</strong>, Wasser, Luft, Klima <strong>und</strong> Landschaft, Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige Sachgüter sowie die<br />

Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern zu ermitteln <strong>und</strong> in einem Umweltbericht frühzeitig zu<br />

beschreiben <strong>und</strong> zu bewerten sind. Nach der behör<strong>den</strong>internen Erarbeitung eines Planentwurfs durch<br />

die Planungsbehör<strong>den</strong> sind die Öffentlichkeit <strong>und</strong> die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen<br />

nach § 10 ROG über die Aufstellung <strong>des</strong> Raumordnungsplans zu unterrichten. Sie erhalten<br />

Gelegenheit, zum Entwurf <strong>und</strong> seiner Begründung Stellung zu nehmen. Wird bei der Aufstellung <strong>des</strong><br />

Raumordnungsplans eine Umweltprüfung durchgeführt, so sind der Entwurf <strong>des</strong> Plans <strong>und</strong> die<br />

Begründung, der Umweltbericht sowie weitere zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von<br />

min<strong>des</strong>tens einem Monat öffentlich auszulegen. In diesem Fall findet auch ein Erörterungstermin statt.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 3.1.2.1 Bergrecht <strong>und</strong> Kapitel 5.3 Mögliche<br />

Planungsinstrumente behandelt.<br />

4.2.4 Wie bewerten Sie <strong>den</strong> gelten<strong>den</strong> rechtlichen Rahmen für die Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> Ausbeutung der<br />

unkonventionellen Erdgasvorkommen? Gehen Sie hierbei insbesondere auch auf die Themen<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung <strong>und</strong> Bürgerbeteiligung ein.<br />

S. hierzu die Antwort auf die vorhergehende Frage (4.2.3). Außerdem wird diese Frage ausführlich im<br />

Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking“<br />

in Kapitel 3.1.2.1 Bergrecht <strong>und</strong> Kapitel 5.3 Mögliche Planungsinstrumente beantwortet.<br />

4.2.5 Auf welcher Rechtsgr<strong>und</strong>lage wer<strong>den</strong> Lizenzen für Probebohrungen bzw. Förderlizenzen<br />

genehmigt, <strong>und</strong> inwieweit sind dabei Umweltbelange <strong>und</strong> die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

berücksichtigt?<br />

Das Aufsuchen <strong>und</strong> Gewinnen von Bo<strong>den</strong>schätzen setzt zwei unabhängig voneinander<br />

durchzuführende Zulassungsverfahren voraus. Erstens bedarf es nach §§ 6 ff. BBergG – quasi als<br />

Ersatz für das Gr<strong>und</strong>eigentum, das bei bergfreien Bo<strong>den</strong>schätzen wie dem Erdgas fehlt – einer<br />

Bergbauberechtigung, die dem Bergbauunternehmer prinzipiell das Recht gewährt, in einem<br />

definierten Feld, Bo<strong>den</strong>schätze aufzusuchen <strong>und</strong> zu gewinnen. Das Aufsuchen (Probebohrungen)<br />

bedarf der Erlaubnis nach § 7 BBergG <strong>und</strong> das Gewinnen (Förderlizenzen) der Bewilligung nach § 8<br />

BBergG. Die Versagungsgründe wer<strong>den</strong> für die Erlaubnis in § 11 BBergG <strong>und</strong> für die Bewilligung in<br />

§ 12 BBergG geregelt. Für die Versagung der Bewilligung gelten darüber hinaus die<br />

Versagungsgründe in § 11 Nr. 1 <strong>und</strong> 6 bis 10 BBergG entsprechend. Wenn die in <strong>den</strong> §§ 11 <strong>und</strong> 12<br />

BBergG aufgezählten Versagungsgründe alle ausgeschlossen sind, hat der Antragsteller einen<br />

Rechtsanspruch auf die Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung. Es handelt sich somit um eine<br />

geb<strong>und</strong>ene Entscheidung <strong>und</strong> der Behörde steht kein Ermessen zu. 6 Für die unkonventionelle<br />

Erdgasgewinnung mittels Fracking von Bedeutung sind vor allem zwei Versagensgründe: Zum einen<br />

muss die „Transparenz“ der durchzuführen<strong>den</strong> Arbeiten gegenüber der Behörde dadurch<br />

sichergestellt wer<strong>den</strong>, dass die vorgesehenen Arbeiten in einem vorzulegen<strong>den</strong> Arbeitsprogramm<br />

dargestellt wer<strong>den</strong> (§§ 11 Nr. 3 <strong>und</strong> 12 Nr. 4 BBergG). Zum anderen ist der Antrag dann zu versagen,<br />

wenn „überwiegende öffentliche Interessen“ die Aufsuchung im gesamten zuzuteilen<strong>den</strong> Feld<br />

ausschließen. Allerdings ist die Bergbauberechtigung nur dann zu versagen, wenn überwiegende<br />

öffentliche Interessen die Aufsuchung im „gesamten“ zuzuteilen<strong>den</strong> Feld ausschließen. Daher<br />

kommen nur strikte Verbote, die das gesamte Feld betreffen, als überwiegende öffentliche Interessen<br />

in Betracht. Solche Verbote könnten eigentlich nur Schutzgebietsverordnungen nach § 51 WHG, nach<br />

§§ 20 ff. BNatSchG, nach FFH-Recht oder nach <strong>den</strong> Bo<strong>den</strong>schutzgesetzen der Länder beinhalten, die<br />

für das gesamte Feld gelten. 7 Da diese Verordnungen jedoch in der Regel Befreiungsmöglichkeiten<br />

6<br />

7<br />

S. z.B. Ludwig, ZUR 2012, 150.<br />

Ludwig, ZUR 2012, 151; Ludwig, Germany: Legal aspects of shale gas exploration and extraction, 2012, B I.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 35


vorsehen, ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Befreiung erteilt wer<strong>den</strong> kann. Gelten die überwiegen<strong>den</strong><br />

öffentlichen Interessen nur in einem Teil <strong>des</strong> Fel<strong>des</strong> oder können sie durch Beschränkungen,<br />

Bedingungen <strong>und</strong> Auflagen in <strong>den</strong> Betriebsplanzulassungen noch berücksichtigt wer<strong>den</strong>, rechtfertigen<br />

nicht die Versagung einer Erlaubnis oder Bewilligung.Dieser Teil <strong>des</strong> bergrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens sieht keine Öffentlichkeitsbeteiligung <strong>und</strong> keine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung vor.<br />

Zweitens bedarf die Aufnahme der eigentlichen bergbaulichen Tätigkeiten unter Tage – quasi als<br />

„Baugenehmigung“ – jeweils eines behördlich zugelassenen Betriebsplans nach §§ 51 ff. BBergG. Ob<br />

eine Öffentlichkeitsbeteiligung <strong>und</strong> eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, muss im<br />

Einzelfall geprüft wer<strong>den</strong> (siehe hierzu die Ausführungen zu <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> <strong>Fragen</strong> zum<br />

Themenkomplex Umweltverträglichkeitsprüfung).<br />

Für die für das Fracking zu untersuchen<strong>den</strong> Risiken müssen in Bezug auf Umweltschutzbelange<br />

folgende Anforderungen erfüllt sein:<br />

Es dürfen keine „gemeinschädlichen Einwirkungen“ zu erwarten sein (§ 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9<br />

BBergG). Der unbestimmte Rechtsbegriff der „gemeinschädlichen Einwirkung“ ist nicht definiert. 8<br />

Sicher ist jedoch, dass er eine schädliche Einwirkung auf das gemeine Wohl, also einen Scha<strong>den</strong> für<br />

das Allgemeinwohl meint. 9 Schä<strong>den</strong> für <strong>den</strong> Einzelnen sind insoweit nicht ausreichend. Zu <strong>den</strong><br />

gemeinschädlichen Einwirkungen gehören je<strong>den</strong>falls auch Veränderungen der Beschaffenheit <strong>des</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wassers, die nach dem Wasserhaushaltsgesetz die Merkmale einer nachteiligen Veränderung<br />

der Gewässereigenschaften aufweisen, wenn dadurch die Schwelle der Gemeinwohlbeeinträchtigung<br />

überschritten ist. 10 Dies ist nach <strong>den</strong> Kriterien <strong>des</strong> Wasserrechts zu bestimmen<br />

Außerdem dürfen der Bergbaumaßnahme keine „überwiegen<strong>den</strong> öffentlichen Interessen<br />

entgegenstehen“ (§ 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG). Durch das Heranziehen dieser Aufsichtsvorschrift hat<br />

das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht das Prüfprogramm für Betriebspläne erweitert. 11 Als „überwiegende<br />

öffentliche Interessen“ sind solche Belange zu betrachten, die in öffentlich-rechtlichen Vorschriften<br />

festgehalten sind, „indem sie Tätigkeiten verbieten oder beschränken, die ihrer Art nach der<br />

Aufsuchung oder Gewinnung von Bo<strong>den</strong>schätzen dienen können“. 12 Dieses Kriterium hat die Funktion<br />

eines Auffangtatbestands – auch für umweltrechtliche Belange. 13<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 3.1.1.1 Bergrecht <strong>und</strong> Kapitel 3.1.2.1 Bergrecht<br />

behandelt.<br />

4.2.6 Besteht Regelungsbedarf? Welche Lösungsvorschläge bestehen?<br />

Diese Frage wird ausführlich im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 7 (wird im Mai 2012 veröffentlicht) beantwortet.<br />

4.2.7 Welche Anpassungen am B<strong>und</strong>esbergrecht sind notwendig?<br />

Diese Frage wird ausführlich im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 7 (wird im Mai 2012 veröffentlicht) beantwortet.<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

Frenz, Bergrecht <strong>und</strong> Nachhaltige Entwicklung, 2001, 63; Kremer, UPR 1999, 250 ff.<br />

BT-Drs. 8/1315, 111; BVerwGE 74, 315 (321) [Altenberg-Entscheidung], Frenz, Bergrecht <strong>und</strong> Nachhaltige<br />

Entwicklung, 2001, 64; Kremer, UPR 1999, 250 (250).<br />

Stüer, Bau- <strong>und</strong> Fachplanungsrecht, 4. Aufl. 2009, E Rn. 3934; Ludwig, ZUR 2012, 152; BVerwGE 100, 31 =<br />

NVwZ 1996, 712 = DVBl 1996, 259 - Erzbergwerk Rammelsberg; OVG Lüneburg, NVwZ 1995, 1026..<br />

BVerwGE 74, 315,<br />

Frenz, Skript Berg- <strong>und</strong> Umweltrecht, 42.<br />

S. Seuser, NuR 2012, 12.; Ludwig, ZUR 2012, 152. Geprüft wer<strong>den</strong> müssen auch z.B. Vorgaben <strong>des</strong><br />

Raumordnungs- <strong>und</strong> <strong>des</strong> Bauplanungsrechts, <strong>des</strong> Naturschutz- <strong>und</strong> <strong>des</strong> FFH-Rechts.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 36


4.2.8 Gibt es sinnvolle Beispiele aus anderen Ländern?<br />

Aus anderen Ländern sind in Bezug auf das Fracking nur wenige Reglungen bekannt. Siehe hierzu<br />

auch „Bericht über die Reise <strong>des</strong> <strong>Neutralen</strong> <strong>Expertenkreises</strong> in die USA“ (abrufbar unter: http://dialogerdgas<strong>und</strong>frac.de/sites/dialog-erdgas<strong>und</strong>frac.de/files/Fracking-Bericht-Expertenreise.<br />

pdf).<br />

4.2.9 Welche Formen der Bürgerbeteiligung <strong>und</strong> der Einbindung kommunaler Gremien sind derzeit<br />

möglich <strong>und</strong> welche erscheinen sinnvoll?<br />

Zur Beantwortung dieser Frage ist zu unterschei<strong>den</strong> zwischen <strong>den</strong> Risiken einer einzelnen<br />

Förderbohrung <strong>und</strong> <strong>den</strong> Auswirkungen, die mit einer großflächigen Förderung von Erdgas mittels<br />

Fracking verb<strong>und</strong>en sein können. S. hierzu auch bereits die.<br />

Für die Zulassung einer einzelnen Bergbaumaßnahme ist ein Betriebsplanverfahren durchzuführen.<br />

Hierfür ist die Bergbehörde zuständig. Wird durch die in einem Betriebsplan vorgesehenen<br />

Maßnahmen der Aufgabenbereich anderer Behör<strong>den</strong> oder der Gemein<strong>den</strong> als Planungsträger berührt,<br />

so sind diese noch vor der Zulassung <strong>des</strong> Betriebsplans durch die zuständige Behörde zu beteiligen.<br />

Für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das einzelne Vorhaben <strong>und</strong> einer<br />

strategischen Umweltprüfung für die Raumplanung <strong>und</strong> die Öffentlichkeitsbeteiligung in bei<strong>den</strong> Fällen<br />

wird auf die <strong>Fragen</strong> 4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.3 hingewiesen.<br />

Diese Frage wird auch im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 3.1.2 Verfahren, Kapitel 3.1.3. Zuständigkeiten <strong>und</strong><br />

Kapitel 3.2.3 Zuständigkeiten behandelt.<br />

4.2.10 Wie können Bürger im Bergrecht besser beteiligt <strong>und</strong> welche Änderungen müssten hierzu<br />

vorgenommen wer<strong>den</strong>?<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 7 (wird im Mai 2012 veröffentlicht) beantwortet.<br />

4.2.11 Welche Rechtsänderungen sind nötig, um Probebohrungen zur Erk<strong>und</strong>ung der Lagerstätten<br />

von unkonventionellem Erdgas zu verbieten? <strong>und</strong><br />

4.2.12 Welche Rechtsänderungen sind nötig, um die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas<br />

mittels der Fracking-Methode zu verbieten?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich besteht bereits die Möglichkeit, dass die Zulassung von Probebohrungen zur<br />

Erk<strong>und</strong>ung der Lagerstätten von unkonventionellem Erdgas im bergrechtlichen Zulassungsverfahren<br />

versagt wird.<br />

Für die Erteilung einer Bergbauberechtigung wer<strong>den</strong> die Versagungsgründe für die zur Aufsuchung<br />

benötigten Erlaubnis in §§ 11 <strong>und</strong> 12 BBergG geregelt. Wenn diese Versagungsgründe alle<br />

ausgeschlossen sind, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der. Es handelt<br />

sich somit um eine geb<strong>und</strong>ene Entscheidung <strong>und</strong> der Behörde steht kein Ermessen zu. 14 S. hierzu<br />

näher Antwort 6.<br />

Sollte ein politischer Wille <strong>des</strong> Gesetzgebers bestehen, die unkonventionelle Förderung von Erdgas<br />

<strong>und</strong> sogar bereits die Probebohrungen zur Erk<strong>und</strong>ung der Lagerstätten von unkonventionellem<br />

Erdgas zu verbieten, müsste die Regelungen <strong>des</strong> §§ 11 <strong>und</strong> 12 BBergG verändern <strong>und</strong> bestimmte<br />

Fördermetho<strong>den</strong> sowie die Erk<strong>und</strong>ung von Lagerstätten, die nur mit diesen Metho<strong>den</strong> ausgebeutet<br />

14<br />

S. z.B. Ludwig, ZUR 2012, 150.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 37


wer<strong>den</strong> können, verbieten. Ob eine solch gr<strong>und</strong>sätzliches Verbot verfassungsrechtlich zulässig wäre,<br />

wurde nicht untersucht, da der Neutrale Expertenkreis kein generelles Verbot vorschlägt, sondern<br />

dafür plädiert, einen intensiven Schutz der betroffenen Rechtsgüter zur Voraussetzung der Zulassung<br />

von Probe- <strong>und</strong> Förderbohrungen zu machen.<br />

4.2.13 Warum hat nicht einmal ein Wasserwerk – wie Gelsenwasser – im Bergbaurecht ein<br />

Mitspracherecht?<br />

Eine Beteiligung von Wasserwerken (wie der Gelsenwasser AG) ist weder im bergrechtlichen noch im<br />

wasserrechtlichen Zulassungsverfahren vorgesehen. Eine Beteiligungsmöglichkeit ergäbe sich, wenn<br />

eine strategische oder eine vorhabenbezogene Umweltprüfung durchgeführt würde. Da der Neutrage<br />

Expertenkreis der Meinung ist, dass das Wissen <strong>und</strong> die Interessen der interessierten Öffentlichkeit<br />

für die Entscheidungsfindung einbezogen wer<strong>den</strong> sollte, empfiehlt er, eine Lan<strong>des</strong>planung mit<br />

strategischer Umweltprüfung durchzuführen <strong>und</strong> eine – eventuell ergänzende – vorhabenbezogene<br />

UVP (ohne Fördermengenschwelle) einzuführen. In bei<strong>den</strong> Fällen würde eine<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen, in der die Wasserwerke sich beteiligen können.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 3.1.2 Verfahren <strong>und</strong> Kapitel 3.1.3. Zuständigkeiten<br />

behandelt.<br />

4.2.14 Wie kann man Miteinbeziehen <strong>und</strong> Einvernehmen mit der Wasserbehörde herstellen: bei der<br />

Genehmigung für Erdgasförderungen aus unkonventionellen Lagerstätten, bei der Zulassung<br />

von Feldern für das Aufsuchen, bei <strong>den</strong> Betriebsplanzulassungen <strong>und</strong> <strong>den</strong> Bewilligungen?<br />

Entscheidet die Bergbehörde in anderen als bergrechtlichen Verfahren, hat sie gemäß §§ 15 <strong>und</strong> 54<br />

Abs. 2 BBergG vor der Entscheidung über <strong>den</strong> Antrag <strong>den</strong> Behör<strong>den</strong> Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

zu geben, deren Aufgabenbereich berührt wird. „Berührt“ sind alle Behör<strong>den</strong>, die für ein Teilproblem,<br />

das sich im Zusammenhang mit dem beantragten Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder<br />

Aufbereitungsbetrieb stellt, zuständig sind. 15 Des Weiteren sind alle Behör<strong>den</strong> „berührt“, die neben der<br />

Betriebsplanzulassung eine selbständige Entscheidung in Bezug auf <strong>den</strong> Betrieb zu treffen haben<br />

oder für die Durchführung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zuständig sind. 16 Je nach Lage <strong>des</strong><br />

Einzelfalles sind verschie<strong>den</strong>e Behör<strong>den</strong> zu beteiligen. Die Beteiligung führt nicht zu einer<br />

Mitentscheidung, sondern nur dazu, dass die andere Behörde unterrichtet <strong>und</strong> ihr Gelegenheit zur<br />

Stellungnahme gegeben wird. An diese Stellungnahme ist die Bergbehörde nicht geb<strong>und</strong>en. 17<br />

Vielmehr hat sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Stellungnahme zu prüfen <strong>und</strong> ermessensfehlerfrei<br />

zu entschei<strong>den</strong>.<br />

Etwas anderes gilt jedoch, wenn für eine bergbauliche Maßnahme eine wasserrechtliche Erlaubnis<br />

erforderlich ist. S. hierzu Antwort auf Frage 4.1. Zuständig für deren Erteilung ist zwar nach § 19 Abs.<br />

2 WHG ebenfalls die Bergbehörde. In diesem Fall ergeht die Entscheidung allerdings nach § 19 Abs.<br />

3 WHG im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde. Das heißt, dass die Bergbehörde nicht<br />

allein, sondern nur im Zusammenwirken mit der zuständigen Wasserbehörde über diese Erlaubnis<br />

entschei<strong>den</strong> kann. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist für die Bohrung, das Fracking <strong>und</strong> das<br />

Verpressen <strong>des</strong> Flowback erforderlich.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 3.1.2 Verfahren <strong>und</strong> Kapitel 3.1.3. Zuständigkeiten<br />

behandelt.<br />

15<br />

16<br />

17<br />

Piens/Schulte/Graf Vitzthum, B<strong>und</strong>esberggesetz, Kommentar, 1983, § 54 Rn. 9.<br />

Siehe hierzu Dapprich/Römermann, B<strong>und</strong>esberggesetz mit Erläuterungen, 1983, § 54 Rn. 4.<br />

Piens/Schulte/Graf Vitzthum, B<strong>und</strong>esberggesetz, Kommentar, 1983, § 54 Rn. 17.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 38


4.2.15 Warum wer<strong>den</strong> weder die B<strong>und</strong>esregierung noch die Lan<strong>des</strong>regierung in Düsseldorf von dem<br />

aktuellen Stand der Forschung durch die Behör<strong>den</strong> <strong>und</strong> die Wissenschaftler unterrichtet? <strong>und</strong><br />

4.2.16 Warum kommt der Bergbauamt nicht selbst auf die Idee, dass ein antiquiertes Bergbaurecht<br />

erneuert wer<strong>den</strong> muss? Warum kann weder der zuständige B<strong>und</strong>es- oder Lan<strong>des</strong>minister bei<br />

diesen Verfahren mitentschei<strong>den</strong>? Warum gibt es kein Mitspracherecht der Betroffenen? <strong>und</strong><br />

4.2.17 In welcher Art wird die Bevölkerung von Seiten der Stadt bzw. durch <strong>den</strong> Betreiber informiert?<br />

(Ist sichergestellt, dass die Stadt Drensteinfurt <strong>und</strong> die Bevölkerung rechtzeitig zur<br />

Gasförderung gehört wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> ihr erneutes Einverständnis geben müssen?)<br />

Für <strong>den</strong> Betreiber besteht nach geltendem Recht keine Verpflichtung, die Bevölkerung oder eine<br />

Gemeinde über geplante Vorhaben zu informieren. Zur Beteiligung der Gemein<strong>den</strong> an <strong>den</strong><br />

behördlichen Entscheidungen <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Informationen s. Antwort 4.2.9 <strong>und</strong> zur<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit s. <strong>Antworten</strong> auf <strong>Fragen</strong> 4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.2.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 3.1.2 Verfahren, Kapitel 3.1.3. Zuständigkeiten <strong>und</strong><br />

Kapitel 3.2.3 Zuständigkeiten behandelt.<br />

4.2.18 Wurde auch mit <strong>den</strong> Behör<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> über ein mögliches Risiko für deren<br />

Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> <strong>den</strong> Auswirkungen für das angrenzende Venn in Winterswjik Kontakt<br />

aufgenommen?<br />

Nein. Im Rahmen <strong>des</strong> Fachgesprächs „Fracking: Haftungs- <strong>und</strong> Versicherungsfragen“ waren jedoch<br />

die Dirk Doornhof <strong>und</strong> Hemmo Lamfers von der Nederlandse Aardolie Maatschappij B.V. / NAM<br />

anwesend. Diese berichteten aus der Sicht eines Erdgasförderers über ihre Erfahrungen in <strong>den</strong><br />

Niederlan<strong>den</strong> (siehe hierzu Protokoll: Fachgespräch „Fracking Haftungs- <strong>und</strong> Versicherungsfragen“, s.<br />

hierzu http://dialog-erdgas<strong>und</strong>frac.de/protokoll-fachgespraech-fracking-haftungs-versicherungsfragen.<br />

4.2.19 Welche Behörde in Deutschland ist zuständig für die die Vergabe von Lizenzen für<br />

Probebohrungen / Förderlizenzen für unkonventionelles Erdgas?<br />

Die Vergabe erfolgt im bergrechtlichen Zulassungsverfahren. Nach § 6 BBergG gilt der Gr<strong>und</strong>satz,<br />

dass derjenige der bergfreie Bo<strong>den</strong>schätze aufsuchen will, einer Erlaubnis bedarf <strong>und</strong> derjenige der<br />

bergfreie Bo<strong>den</strong>schätze gewinnen will, der Bewilligung. Die sogenannten Bergbauberechtigungen<br />

(Erlaubnis/Bewilligung) wer<strong>den</strong> nur auf Antrag erteilt. Für die Erteilung ist die jeweilige Bergbehörde<br />

zuständig. In Niedersachsen ist das Lan<strong>des</strong>amt für Bergbau, Energie <strong>und</strong> Geologie (LBEG) die<br />

zuständige Bergbehörde. In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Erteilung durch die Bezirksregierung (BR)<br />

Arnsberg.<br />

4.2.20 Welche Behörde ist für die Entsorgung der Abwässer (in Hinsicht auf umweltrelevante Stoffe,<br />

Radioaktivität) zuständig?<br />

Abwasser ist nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 WHG das durch seinen „Gebrauch in seinen Eigenschaften<br />

veränderte Wasser (Schmutzwasser)“. Danach ist das unveränderte Lagerstättenwasser kein<br />

Abwasser, wohl aber das Lagerstättenwasser oder das eingepumpte Wasser, das mit Frackflüssigkeit<br />

vermischt nach dem Fracken wieder zurückkommt.<br />

Für die Abwasserbeseitigung sind nach § 56 WHG zwar gr<strong>und</strong>sätzlich die öffentlich-rechtlichen<br />

Abwasserbeseitigungspflichtigen zuständig – in der Regel die Gemein<strong>den</strong>. Allerdings können die<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 39


Länder Ausnahmen festlegen. Dies ist in Nordrhein-Westfalen gemäß § 53 Abs. 5 LWG NRW 18<br />

erfolgt. In Niedersachsen regelt eine solche Ausnahme § 96 Abs. 8 NWG. Nach diesen Vorschriften<br />

kann die zuständige Behörde die zur Abwasserbeseitigung verpflichtete Gemeinde ganz oder<br />

teilweise von der Pflicht zur Beseitigung von Abwasser aus gewerblichen Betrieben freistellen <strong>und</strong><br />

diese Pflicht auf <strong>den</strong> gewerblichen Betrieb oder <strong>den</strong> Betreiber der Anlage übertragen. Voraussetzung<br />

dafür ist, dass das Abwasser zur gemeinsamen Fortleitung oder Behandlung in einer öffentlichen<br />

Abwasseranlage ungeeignet ist oder zweckmäßiger getrennt beseitigt wird.<br />

Soll das Abwasser verpresst wer<strong>den</strong>, gilt allein Bergrecht, wenn die Verpressung in keine<br />

gr<strong>und</strong>wasserführende Schicht erfolgt oder ausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann, dass<br />

bewirtschaftungsbedürftiges Gr<strong>und</strong>wasser oder Oberflächenwasser mit <strong>den</strong> eingepressten<br />

Flüssigkeiten in Berührung kommen kann. In diesem Fall liegt die Zuständigkeit bei der Bergbehörde.<br />

Auch wenn das Verpressen nicht in eine gr<strong>und</strong>wasserführende Schicht erfolgt, liegt allerdings dann<br />

eine unechte Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 WHG vor, wenn die Maßnahme geeignet ist,<br />

dauernd oder in einem nicht unerheblichem Ausmaß nachteilige Veränderungen der<br />

Wasserbeschaffenheit herbei zu führen. In diesem Fall bedarf es der wasserrechtlichen Erlaubnis.<br />

Zuständig für deren Erteilung ist zwar nach § 19 Abs. 2 WHG ebenfalls die Bergbehörde. In diesem<br />

Fall ergeht die Entscheidung allerdings nach § 19 Abs. 3 WHG im Einvernehmen mit der zuständigen<br />

Wasserbehörde. Das heißt, dass die Bergbehörde nicht allein, sondern nur im Zusammenwirken mit<br />

der zuständigen Wasserbehörde über diese Erlaubnis entschei<strong>den</strong> kann. S. hierzu auch Antwort 14.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 3.1.3. Zuständigkeiten, Kapitel 3.1.1.2<br />

Gewässerschutzrecht <strong>und</strong> Kapitel 6.2 Strahlenschutzrecht behandelt.<br />

4.2.21 Zum Genehmigungsverfahren: Gibt es ein Scoping-Verfahren (ähnlich Donar)?<br />

Bei Durchführung einer UVP ist das „Scoping-Verfahren“ fakultativ (siehe § 5 UVPG), bei<br />

Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung obligatorisch. Das Verfahren der strategischen<br />

Umweltprüfung beginnt in allen Fällen mit dem Verfahrensschritt <strong>des</strong> „Scoping“, in dem der<br />

Untersuchungsrahmen festgesetzt wird.<br />

Sieh dazu auch Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung<br />

mittels Fracking“ in Kapitel 5.3.1.4 Strategische Umweltprüfung.<br />

4.2.22 Kann sich eine Gemeinde <strong>und</strong> können sich Anwohner rechtlich gegen Fracking wehren?<br />

S. hierzu die <strong>Antworten</strong> auf <strong>Fragen</strong> 4.3.1, 4.2.3 <strong>und</strong> 4.2.9. Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche<br />

Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 3.1.2.1<br />

Bergrecht <strong>und</strong> Kapitel 5.3 Mögliche Planungsinstrumente behandelt.<br />

4.2.23 Was ist mit Haftwasser <strong>und</strong> Kristallwasser in der Sättigungszone? Ist das dann auch<br />

Gr<strong>und</strong>wasser?<br />

Gr<strong>und</strong>wasser ist nach § 3 Nr. 3WHG das „unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in<br />

unmittelbarer Berührung mit dem Bo<strong>den</strong> oder dem Untergr<strong>und</strong> steht“. In Abgrenzung dazu gehören<br />

unterirdische Wasser, die künstlich, z.B. in Rohren, Leitungen oder in ähnlicher Weise gefasst sind,<br />

nicht zum Gr<strong>und</strong>wasser. 19 Sofern die genannten Voraussetzungen zutreffen, ist es für <strong>den</strong> rechtlichen<br />

18<br />

19<br />

Das Wassergesetz für das Land Nordrhein‐Westfalen (LWG) wurde noch nicht an die Neufassung <strong>des</strong> WHG<br />

aus dem Jahr 2010 angepasst.<br />

Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 10. Aufl. 2010, § 3 Rn. 46.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 40


Begriff <strong>des</strong> „Gr<strong>und</strong>wassers“ unerheblich, „in welchem Horizont <strong>und</strong> bis zu welcher Tiefe es sich<br />

befindet“. 20<br />

Allerdings kann sich die wirtschaftliche Bedeutung <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers mit der Tiefe seines<br />

Vorkommens verändern, auch kann sein Schutzbedarf sich verringern, wenn ausgeschlossen ist, dass<br />

das tiefe Gr<strong>und</strong>wasser mit oberflächennahem Gr<strong>und</strong>wasser oder Trinkwasser in Berührung kommen<br />

kann. 21 Dies hat zwar keinen Einfluss auf <strong>den</strong> Umfang <strong>des</strong> Begriffs <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers <strong>und</strong> <strong>den</strong><br />

gr<strong>und</strong>sätzlichen Anwendungsbereich <strong>des</strong> Wasserhaushaltsgesetzes. Doch kann dies <strong>den</strong> Zweck <strong>des</strong><br />

Gesetzes berühren, die „Lebensgr<strong>und</strong>lage Wasser“ durch Maßnahmen der Gewässerbewirtschaftung<br />

zu erhalten <strong>und</strong> zu sichern. Das europäisch determinierte öffentliche Gewässerschutzrecht verfolgt<br />

keinen absoluten, sondern lediglich einen relativierten Schutzansatz, der auf die<br />

Bewirtschaftungsfähigkeit der betroffenen Gr<strong>und</strong>wasserleiter, insbesondere als Trinkwasserreservoir<br />

(§ 3 Nr. 10 WHG), abstellt. 22 Dieser Zweckbestimmung der Gewässerbewirtschaftung entspricht<br />

Tiefengr<strong>und</strong>wasser dann nicht mehr, wenn Auswirkungen auf bewirtschaftete „oberflächennähere<br />

Gr<strong>und</strong>wasserhorizonte mit Sicherheit ausgeschlossen wer<strong>den</strong> können“. 23 Dies entspricht auch dem<br />

Ortsnäheprinzip <strong>des</strong> § 50 Abs. 2 WHG sowie der Wertung der Gr<strong>und</strong>wasserverordnung, die nach § 7<br />

Abs. 3 Nr. 3 die Nutzungsmöglichkeiten der jeweiligen Gr<strong>und</strong>wasserkörper in <strong>den</strong> Blick nimmt. Daher<br />

wird das nicht nutzbare Tiefenwasser nicht im gleichen Umfang geschützt wie genutzte<br />

Gr<strong>und</strong>wasserleiter. Auch der genuin ökologische Schutzzweck, wie er insbesondere durch die<br />

Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG <strong>und</strong> ihr Folge- <strong>und</strong> Transformationsrecht ausgeformt wird, zielt<br />

nicht auf einen isolierten ökologischen Schutz <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers als solches, sondern lediglich auf<br />

<strong>des</strong>sen Bedeutung für kommunizierende Oberflächengewässer <strong>und</strong> Landökosysteme. 24 Jedoch<br />

dürfen sich die Nutzungen der tieferen Gr<strong>und</strong>wasserleiter nicht auf die genutzten Gr<strong>und</strong>wasserleiter<br />

auswirken. 25 Dies kann weitgehend ausgeschlossen wer<strong>den</strong> für das Gr<strong>und</strong>wasser, das in Poren<br />

eingeschlossen oder durch Kapillareffekte geb<strong>und</strong>en ist.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 3.1.1.2 Gewässerschutzrecht behandelt.<br />

4.2.24 Es wurde angeboten <strong>den</strong> Solebegriff als Abgrenzung zwischen Wasserrecht <strong>und</strong> Bergrecht zu<br />

nutzen. Ein Sowohl-als-auch ist im Vollzug nicht hilfreich. Der Gutachter sollte diesen<br />

Gedanken spielen. Was wäre wenn man sagen würde, dass Sole kein Gr<strong>und</strong>wasser, sondern<br />

nur ein bergfreier Bo<strong>den</strong>schatz ist?<br />

Zum Begriff <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers s. Antwort auf Frage 4.2.23.<br />

Der Salzgehalt <strong>des</strong> Tiefengr<strong>und</strong>wassers ist nicht ausschlaggebend dafür, ob es sich um Gr<strong>und</strong>wasser<br />

im Sinn <strong>des</strong> Wasserhaushaltsgesetzes handelt. So wurde im atomrechtlichen<br />

Planfeststellungsverfahren zum „Schacht-Konrad“, wo in Tiefen von 1232 m <strong>und</strong> 998 m die<br />

Endlagerung radioaktiver Abfälle vorgesehen wurde, auch die möglichen Einwirkungen der<br />

Endlagerung auf das salzhaltige Gr<strong>und</strong>wasser in der Tiefe diskutiert. 26 Dementsprechend umfasst der<br />

Gr<strong>und</strong>wasserbegriff auch Sole aus Solquellen, 27 wie sie etwa im Münsteraner Becken vorkommen.<br />

20<br />

21<br />

22<br />

23<br />

24<br />

25<br />

26<br />

27<br />

S. Seuser, NuR 2012, 13; Ludwig, Germany: Legal aspects of sale gas exploration and extraction, 2012, B.<br />

II. 3 b); Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 10. Aufl. 2010, § 3 Rn. 47.<br />

So auch Seuser, NuR 2012, 13, die allerdings zu unrecht <strong>den</strong> Begriff der Gr<strong>und</strong>wassers nicht mehr für erfüllt<br />

hält.<br />

Diesen Hinweis verdanken wir M. Reinhardt.<br />

Dietrich, CO 2 -Abscheidung <strong>und</strong> Ablagerung (CAA) im deutschen <strong>und</strong> europäischen Energieumweltrecht,<br />

2007, 202; Seuser, NuR 2012, 8 (13); Dietrich/Elgeti, Erdöl Erdgas Kohle 2011, 311 (314).<br />

Diesen Hinweis verdanken wir M. Reinhardt.<br />

Dietrich/Elgeti, Erdöl Erdgas Kohle 2011, 311 (314).<br />

S. OVG Lüneburg, DVBl 2006, 1044; Dietrich, CO 2 -Abscheidung <strong>und</strong> Ablagerung (CAA) im deutschen <strong>und</strong><br />

europäischen Energieumweltrecht, 2007, 202.<br />

Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 2010, § 3 Rn. 47. Nach Pape, in:<br />

Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Kommentar, Stand April 2009, § 1 WHG Rn. 42, kann zusätzlich auch das<br />

Bergrecht zur Anwendung kommen, wenn Sole als Bo<strong>den</strong>schatz i.S.d. § 3 Abs. 3 BBergG anzusehen ist.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 41


Der Gr<strong>und</strong>wasserbegriff ist nicht auf spezielle, der Trinkwasserversorgung dienende wasserführende<br />

Schichten oder einen bestimmten Aggregatzustand beschränkt. 28<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 3.1.1.2 Gewässerschutzrecht behandelt.<br />

4.2.25 Immer wieder ist von einer Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu lesen. Läßt<br />

sich kurz zusammenfassen was die Forderungen der UVP sind <strong>und</strong> wodurch sich die UVP<br />

von der bisherigen Genehmigungspraxis unterscheidet?<br />

In einem Genehmigungsverfahren dient Durchführung einer UVP als zusätzliches Verfahren zur<br />

Informationsgewinnung <strong>und</strong> Wissensgenerierung. Es handelt sich jedoch nicht um ein selbständiges<br />

Verfahren. Vielmehr soll eine Behörde für ein durchzuführen<strong>des</strong> Verfahren Informationen über<br />

Umweltauswirkungen eines Projektes erhalten, die der Entscheidungsfindung dienen sollten. Durch<br />

die Verpflichtung, eine UVP durchführen zu müssen, gelangen jedoch keine weiteren Kriterien in<br />

einem Genehmigungsverfahren zur Anwendung, die möglicherweise zur Versagung einer<br />

Genehmigung führen könnten. S. hierzu auch die <strong>Antworten</strong> 4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.3.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 7 (das im Mai 2012 veröffentlicht wird) behandelt.<br />

Außerdem fin<strong>den</strong> sich dazu Ausführungen im Protokoll „Rechtliche Einordnung der Ergebnisse“ zur<br />

Statuskonferenz am 7.3.2012.<br />

28<br />

Kotulla, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 2011, § 3, Rn. 31.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 42


5 <strong>Fragen</strong> aus dem Bereich „Entsorgung von Abwasser/Abfall“<br />

5.1 Welche Stoffe gelangen teilweise oder vollständig mit dem Frac-Wasser wieder an die Oberfläche<br />

<strong>und</strong> wie müssen sie dort behandelt bzw. entsorgt wer<strong>den</strong>?<br />

Zu <strong>den</strong> eingesetzten Frac-Chemikalien, möglichen Abbauprodukten der Frac-Chemikalien durch <strong>den</strong><br />

Einfluß von Druck <strong>und</strong> Temperatur Untertage können alle Stoffe wieder an die Oberfläche gelangen,<br />

die auch mit der konventionhellen Erfgdasförderung z.B. mit dem Lagerstättenwasser gefördert<br />

wer<strong>den</strong>. Details stehen im Gutachten ISAH, Behandlungsverfahren sind noch nicht nach dem Stand<br />

der Technik entsprechend WHG entwickelt.<br />

5.2 Welche Stoffe enthält Lagerstättenwasser gewöhnlich?<br />

Dies ist abhängig von der Lagerstätte. Generell kann mit Salzen, Kohlenwasserstoffen, Metallen <strong>und</strong><br />

z.T. mit ungelösten Partikeln gerechnet wer<strong>den</strong>. Für einige Lagerstätten wurde sind Analysedaten im<br />

Gutachten aufgeführt.<br />

5.3 Bis zu welchen Werten ist eine Aufkonzentrierung der radioaktiven Belastung, insbesondere der<br />

Bohrspülungen <strong>und</strong> „Frac-Flüssigkeiten“, durch Mehrfachnutzung unter<br />

Strahlenschutzgesichtspunkten sowie im Hinblick auf die anschließende Entsorgung noch<br />

vertretbar?<br />

Zunächst ist zu überprüfen, ob überhaupt die Bohrspülungen <strong>und</strong> Fracfluide überhaupt radioaktive<br />

belastet sind. Z.B. durch Fällungsreaktionen können die radioaktiven Stoffe aus <strong>den</strong> Flui<strong>den</strong> entfernt<br />

wer<strong>den</strong>, so dass es nicht zu einer Aufkonzentrierung kommen muss.<br />

5.4 Wie hat die umweltgerechte Entsorgung der „Frac-Flüssigkeiten“ (Entsorgungswege) zu erfolgen?<br />

Nach <strong>den</strong> Anforderungen <strong>des</strong> WHG. einschlägiuge Vorschriften, Anhänge oder Verfahren nach dem<br />

Stand der Technik sind derzeit nicht existent <strong>und</strong> müssen entwickelt wer<strong>den</strong>. Wichtig ist in diesem<br />

Zusammenhang auch die regionale <strong>und</strong> zeitliche Betrachtung bei der Ausbeutung der gesamten<br />

unkonventionellen Lagerstätte.<br />

5.5 Wie kann man eine ordnungsgemäße Entsorgung aller bei Bohrungen anfallen<strong>den</strong> Abfälle <strong>und</strong><br />

Abwässer sicherstellen?<br />

Notwendig wäre hier vor Erschließung unkonventioneller Lagerstätten eine Entwicklung eines<br />

regionalspezifischen Gesamtkonzepts für die Lagerstätte <strong>und</strong> der zugehörigen Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />

Oberflächenwassereinzugsgebiete mit räumlicher <strong>und</strong> zeitlicher Abbildung aller Bohrfelder, eine<br />

Variantenbetrachtungen von Metho<strong>den</strong>/Verfahren zur Vermeidung, Aufbereitung, Recyclings <strong>und</strong><br />

Entsorgung/Verpressung von Abfällen <strong>und</strong> Abwasser nach dem Stand der Technik, <strong>und</strong> die<br />

Entwicklung eines belastbaren Monitorings zur lückenlosen Nachweisführung aller Stoffströme.<br />

5.6 Was macht die Fa. Exxon mit belastetem Wasser aus tiefen Gesteinsschichten <strong>und</strong> mit zurück<br />

gepumpter Fraccingflüssigkeit? Wie funktioniert die Entsorgung?<br />

Die existieren<strong>den</strong> Metho<strong>den</strong> der Aufbereitung vor der Verpressung beinhalten eine<br />

Feststoffabscheidung <strong>und</strong> Leichtstoffabscheidung.<br />

5.7 Gibt es Kläranlagen, die die Fraccingbrauchwässer verarbeiten <strong>und</strong> reinigen können?<br />

Kommunale Kläranlagen (wie auch andere verfahrenstechnische Lösungen) zur Behandlung von<br />

Abwässern aus dem Hydraulic Fracking sind abhängig vom Salzgehalt im Flowback <strong>und</strong> somit von<br />

geologischen Bedingungen aber in Bezug auf die Ableitung auch von lokalen Bedingungen wie<br />

Wasserhaushalt <strong>und</strong> vorhan<strong>den</strong>em Vorfluter. Existierende Verfahren müssen auf Anwendbarkeit <strong>und</strong><br />

Wirtschaftlichkeit ggf. In Kombination untersucht <strong>und</strong> getestet wer<strong>den</strong>. Generelle<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 43


Min<strong>des</strong>tanforderungen z.B. für die Einleitung in kommunale Anlagen sind in Deutschland festgelegt,<br />

aber nicht positiv erprobt für Flowback.<br />

5.8 Welche Auswirkungen für Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächengewässer bestehen bei der Behandlung bzw.<br />

Beseitigung der Fracturing-Fluide <strong>und</strong> der Lagerstättenwässer?<br />

Für Oberflächengewässer besteht ein Risiko bei unsachgemäßer Handhabung.<br />

5.9 Welche Entsorgungswege sind in Abhängigkeit von der radioaktiven Belastung insbesondere für<br />

die Bohrspülungen, „Frac-Flüssigkeiten“ <strong>und</strong> das Bohrklein zu nutzen? <strong>und</strong><br />

5.10 Wie erfolgt der Umgang mit möglichem radioaktivem flowback?<br />

s. Antwort zu Frage 5.3.<br />

5.11 Wie wer<strong>den</strong> die benötigten Wassermengen herangeschafft, zwischengelagert <strong>und</strong> wie, wo <strong>und</strong><br />

mit welchen Techniken entsorgt?<br />

Laut Angaben von ExxonMobile wur<strong>den</strong> bisher Wasser aus dem öffentlichen Netz oder Brunnen<br />

verwendet.<br />

5.12 Welche zusätzlichen Stoffe (z.B. Arsen) wer<strong>den</strong> durch die Erk<strong>und</strong>ungsbohrung / Förderung /<br />

das Fracen voraussichtlich aus dem Bo<strong>den</strong> gelöst <strong>und</strong> mit dem Wasser herausgepumpt? Ist<br />

insbesondere mit einer radioaktiven Kontamination zu rechnen (z.B. wasserlösliches Radium 226<br />

oder Polonium 210)? In welchem Umfang?<br />

Inhaltsstoffe im Flowback sind abhängig von eingesetzten Frackchemikalien <strong>und</strong> der Lagerstätte<br />

(Radioaktivität, Quecksilber, Kohlenwasserstoffe etc.). Inhaltsstoffe können in ungelöste Stoffe,<br />

Leichtflüssigkeiten <strong>und</strong> gelöste Stoffe (Kohlenwasserstoffe, Salze, Metalle, etc.) gruppiert wer<strong>den</strong><br />

5.13 Ist eine Rückförderung der „Frac-Flüssigkeiten“ aus Umweltgesichtspunkten aus dem Gestein<br />

erforderlich? Wenn ja, wie kann die Rückförderung kontrolliert wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> welche<br />

Rückförderrate/-quote ist einzuhalten?<br />

Die Rückförderung ist bei dem Fracking Prozess notwendig, da es sich uim einen Spülvorgang<br />

handelt. Die Rückförderquote kann nicht direkt kontrolliert wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> variiert von der Lagerstätte.<br />

Damme z.B. 8 %, Marcelus ca. 12%, Exxon rechnet mit 23%.<br />

5.14 Wie schätzen Sie die Einbringung <strong>und</strong> Entsorgung <strong>des</strong> Gemischs aus Frackflüssigkeit <strong>und</strong><br />

Lagerstättenwasser in sogenannten Disposalbohrungen ein?<br />

Entsorgung durch Verpressung sollte nicht die einzige mögliche Lösung sein. Risiken <strong>und</strong><br />

Umwelteinflüsse bei der Verpressung können nur in Verbindung mit geeigneten<br />

Behandlungsmaßnahmen, einer evtl. möglichen Wiederverwertung <strong>und</strong> einem regionalen<br />

Stoffstrommanagement ausreichend gewürdigt wer<strong>den</strong>.<br />

5.15 Wer<strong>den</strong> Tiefenwässer <strong>und</strong> Fraccingflüssigkeiten zur Entsorgung in Bohrlöcher verpresst?<br />

Eine Verpressung erfolgt in bestehende ausgebeutete Lagerstätten oder über spezifische Bohrungen<br />

in <strong>den</strong> Untergr<strong>und</strong> (Disposalbohrungen).<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 44


5.16 Wie ist aus geologischer Sicht die Verpressung von kontaminiertem Frack-Wasser in <strong>den</strong><br />

Untergr<strong>und</strong> zu beurteilen?<br />

Die Verpressung von Lagerstättenwasser erfolgte seit vielen Jahrzehnten seit der Förderung von<br />

Erdgas im Norddeutschen Becken. In der Regel erfolgt die Verpressung in ausgeförderte Horizonte in<br />

<strong>den</strong>en zuvor Kohlenwasserstoffe <strong>und</strong> Lagerstättenwasser gespeichert waren. Die verpressten Wässer<br />

wer<strong>den</strong> einerseits in Horizonte verpresst, die nachgewiesenerweise gasdicht sind (sonst gäbe es<br />

keine Gaslagerstätte, da das Erdgas sonst über geologische Zeiträume entwichen wäre). Andererseits<br />

waren in diesen Horizonte Kohlenwasserstoffe <strong>und</strong> Lagerstättenwasser gespeichert, die hohe Gehalte<br />

an organischen Inhaltsstoffen (Aromate, Phenole, lang- <strong>und</strong> kurzkettige Kohlenwasserstoffe)<br />

aufweisen. Verglichen mit <strong>den</strong> originären, natürlichen Wässern weisen die Frack-Flüssigkeiten nur<br />

geringe Gehalte an potentiell toxischen organischen Inhaltsstoffen auf.<br />

5.17 Welche möglichen Auswirkungen kann die Einbringung <strong>und</strong> Entsorgung <strong>des</strong> Gemischs aus<br />

Frackflüssigkeit <strong>und</strong> Lagerstättenwasser in sogenannten<br />

Disposalbohrungen auf Bo<strong>den</strong>, Umwelt <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser haben?<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Verbringung von Lagerstättenwasser in ausgeförderten Formationen kann von der<br />

Dichtigkeit dieses Horizonts gegenüber Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> Biosphäre ausgegangen wer<strong>den</strong> (siehe<br />

Antwort auf vorige Frage). Ansonsten muss geprüft <strong>und</strong> speziell untersucht wer<strong>den</strong>, inwieweit der<br />

entsprechende Versenkhorizont <strong>den</strong> Dichtigkeitsanforderungen entspricht. Für die Prüfung dieser<br />

Dichtigkeit können die Metho<strong>den</strong>, wie sie zur Abschätzung der Migration von Frackflüssigkeit im<br />

Rahmen der Fracking Risikostudie vorgestellt wur<strong>den</strong>, eingesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 45


6 <strong>Fragen</strong> aus dem Bereich „Energiekonzept“<br />

6.1 Bedeutung für Energiekonzept<br />

Seitens <strong>des</strong> Ol<strong>den</strong>burgisch-Ostfriesischen Wasserverban<strong>des</strong> (OOWV) wird angeregt, die<br />

Gesamtgemengelage der Nutzung heimischer Ressourcen (Gr<strong>und</strong>wasser, Win<strong>den</strong>ergie, Biomasse,<br />

Gas <strong>und</strong> weitere Flächennutzungen) zu untersuchen <strong>und</strong> räumlich zu ordnen.<br />

- Frage 6.1 wird zeitnah beantwortet. -<br />

6.2 Klima<br />

6.2.1 Wie ist der Anteil der bei Förderung, Transport <strong>und</strong> Verbrennung von shalegas entstehen<strong>den</strong><br />

Treibhausgase im Vergleich zu herkömmlichem Erdgas (Treibhauspotenzial)?<br />

6.2.2 Wie sind die Auswirkungen der direkten <strong>und</strong> indirekten Treibhausgasemissionen zu bewerten?<br />

6.2.3 Wie sind die CO2-Bilanzen von unkoventionellem Erdgas zu bewerten? Auch im Verhältnis zu<br />

Kohle, konventionell gewonnenem Gas, ...<br />

6.2.4 Wie sind die anderen Emissionen zu bewerten - NOx, SO2, Schwermetalle?<br />

6.2.5 Wie sieht die Gesamtenergiebilanz <strong>des</strong> Verfahrens / energiewirtschaftliche<br />

Systembetrachtung aus? (unter Berücksichtigung aller Emissionen, auch bei Bohrung,<br />

Förderung, Transport, … )<br />

6.2.6 Wie ist die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas vor dem Hintergr<strong>und</strong> der<br />

Gesamtemissionen <strong>und</strong> sonstigen Umwelteinwirkungen sowie der aufgewendeten Energie (für<br />

Bohrung, Fraccing, Betrieb, Entsorgung ..) zu bewerten?<br />

- Die <strong>Fragen</strong> 6.2.1 bis 6.2.6 wer<strong>den</strong> zeitnah beantwortet –<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 46


7 <strong>Fragen</strong> aus dem Bereich „Haftung/Scha<strong>den</strong>sregelung“<br />

7.1 Einrichtung einer unabhängigen Schiedsstelle zur Scha<strong>den</strong>sregulierung<br />

Da die Beweiserleichterung durch Bergscha<strong>den</strong>svermutung im Bereich der Erdgasgewinnung fraglich<br />

ist <strong>und</strong> das Wasserrecht keine Beweiserleichterung vorsieht, wird die Einrichtung einer neutralen<br />

Schlichtungsstelle als hilfreich angesehen.<br />

Siehe dazu auch Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung<br />

mittels Fracking“, Kapitel 4 Haftung für Schä<strong>den</strong> <strong>und</strong> Kapitel 7 (wird im Mai 2012 veröffentlicht).<br />

7.2 Wer trägt die Kosten wenn es zu einer Schädigung der Umwelt (Bo<strong>den</strong>, Gr<strong>und</strong>wasser usw.) oder<br />

von Menschen kommt? <strong>und</strong><br />

7.3 Wie ist die Haftungsübernahme bei auftreten<strong>den</strong> Gr<strong>und</strong>wasser-, Bo<strong>den</strong> - <strong>und</strong><br />

Trinkwasserschä<strong>den</strong>? <strong>und</strong><br />

7.4 Auf welcher rechtlichen Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> in welchem Umfang ist die Haftung für Schä<strong>den</strong> in Folge<br />

der Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> Ausbeutung von unkonventionellem Erdgas geklärt? Gehen Sie hierbei bitte<br />

auch auf die Frage ein, welche juristischen oder natürlichen Personen haften.<br />

In allen Fällen muss der Schädiger für <strong>den</strong> Scha<strong>den</strong> aufkommen. Abhängig vom Scha<strong>den</strong> sind die<br />

Reglungen <strong>des</strong> Berg-, Wasser- oder Umweltscha<strong>den</strong>srecht zu beachten.<br />

Im Bergrecht haftet der Betreiber nach § 114 Abs. 1 BBergG, wenn infolge eines Bergbaubetriebs ein<br />

Mensch getötet oder der Körper oder die Ges<strong>und</strong>heit eines Menschen verletzt oder eine Sache<br />

beschädigt wird, für <strong>den</strong> daraus entstehen<strong>den</strong> Scha<strong>den</strong>. Zum Ersatz von Bergschä<strong>den</strong> verpflichtet ist<br />

nach § 115 Abs. 1 BBergG an erster Stelle der Unternehmer, der <strong>den</strong> Bergbaubetrieb zu der Zeit der<br />

Verursachung <strong>des</strong> Bergscha<strong>den</strong>s betrieben hat oder für eigene Rechnung hat betreiben lassen.<br />

Unternehmer kann jede natürliche oder juristische Person sein, die <strong>den</strong> Bergbau auf eigene Rechnung<br />

führt. 29 Die Haftung erfolgt demnach unabhängig von der zugr<strong>und</strong>eliegen<strong>den</strong> Bergbauberechtigung. 30<br />

Soweit der Unternehmer für die Bohrung <strong>und</strong> das Fracking auf Auftragnehmer zurückgreift, ist bei<br />

Verursachung eines Bergscha<strong>den</strong>s der Unternehmer zum Ersatz verpflichtet.<br />

Im Gewässerschutzrecht ist zum Ersatz eines Scha<strong>den</strong>s durch eine Änderung der<br />

Wasserbeschaffenheit nach § 89 Abs. 1 Satz 1 WHG derjenige verpflichtet, der durch sein Verhalten<br />

der Scha<strong>den</strong> verursacht hat. Nach § 89 Abs. 2 Satz 1 WHG wird eine Haftung für Emissionen aus<br />

bestimmten (gefährlichen) Anlagen begründet. 31 Die Haftungstatbestände <strong>des</strong> § 89 WHG gelten für<br />

alle Gewässer gemäß § 2 Abs. 1 WHG <strong>und</strong> greifen bei der schädlichen Veränderung der<br />

Beschaffenheit <strong>des</strong> Wassers unabhängig davon ein, ob ein Verschul<strong>den</strong> vorliegt.<br />

Außerdem wer<strong>den</strong> auf Gr<strong>und</strong> der Reglungen <strong>des</strong> Umweltscha<strong>den</strong>sgesetzes (USchadG) gemäß § 2<br />

Nr. 1 drei unterschiedliche Umweltschä<strong>den</strong> erfasst, nämlich<br />

• Schädigung von Arten <strong>und</strong> natürlichen Lebensräumen,<br />

• Schädigung der Gewässer, 32<br />

• Schädigung <strong>des</strong> Bo<strong>den</strong>s <strong>und</strong> <strong>des</strong>sen Funktionen.<br />

Demzufolge muss ein Scha<strong>den</strong>sverursacher nicht nur „im Fall der Schädigung von<br />

Individualrechtsgütern Dritter (wie Leben, Freiheit, Eigentum)“ haften. 33<br />

29<br />

30<br />

31<br />

32<br />

S. hierzu auch die Begriffsbestimmung in § 4 Abs. 5 BBergG.<br />

Piens/Schulte/Graf Vitzthum, B<strong>und</strong>esberggesetz, Kommentar, 1983, § 115 Rn. 1.<br />

Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 10. Aufl. 2010, § 89 Rn. 4.<br />

Nach § 90 Abs. 1 WHG ist die Schädigung eines Gewässers i.S.d. USchadG jeder Scha<strong>den</strong> mit erheblichen<br />

nachteiligen Wirkungen auf <strong>den</strong> chemischen oder mengenmäßigen Zustand <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 47


Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 4 Haftung für Schä<strong>den</strong> behandelt.<br />

7.5 Größter anzunehmender Unfall ist, dass durch ein Ereignis die tiefe Sole, verunreinigt mit<br />

Frackinglösung <strong>und</strong> Lagerstättenwasser das Trinkwasserreservoir <strong>des</strong> Münsterlan<strong>des</strong><br />

verunreinigt. Gibt es für diesen Fall einen Katastrophenplan <strong>und</strong> ist dieses Risiko durch eine<br />

Versicherung abgedeckt?<br />

Als mögliche Absicherung bleibt nur eine private Haftpflichtversicherung, die der Unternehmer<br />

abschließt. Versicherungsunternehmen bieten im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherungen generell als<br />

„Gr<strong>und</strong>haftpflicht“ Versicherungsschutz für Personen- <strong>und</strong> Sachschä<strong>den</strong>. Gr<strong>und</strong>wasserschä<strong>den</strong><br />

können über eine Umwelthaftpflichtversicherung abgesichert wer<strong>den</strong>. Bergschä<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> jedoch<br />

„standardmäßig“ durch entsprechende Allgemeine Versicherungsbedingungen vom<br />

Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dennoch ist es in der Vergangenheit auch gelungen,<br />

Versicherungen für Bergschä<strong>den</strong> abzuschließen. Auf dieses Risiko lassen sich<br />

Versicherungsunternehmen aber nur ein, wenn sie das zu versichernde Risiko sehr genau kennen.<br />

Hierfür muss ihnen der Unternehmer das Risiko sehr präzis beschreiben <strong>und</strong> ihnen z.B. im Rahmen<br />

von Gefährdungsszenarien eindeutige Informationen liefern, um einen Versicherungsschutz erlangen<br />

zu können.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 4.2 Deckungsvorsorge behandelt.<br />

7.6 Wer trägt die Beweislast, wenn es zu möglichen Gebäu<strong>des</strong>chä<strong>den</strong> oder Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen<br />

kommen sollte?<br />

Will ein Geschädigter Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche geltend machen, muss in der Regel er die<br />

Anspruchsvoraussetzungen beweisen. In der Realität ist dies äußerst schwierig <strong>und</strong> oft der Gr<strong>und</strong>,<br />

warum die Geltendmachung eines Scha<strong>den</strong>ersatzanspruchs scheitert. In Fällen, in <strong>den</strong>en eine solche<br />

Schwierigkeit typisch ist <strong>und</strong> nahezu immer einen Scha<strong>den</strong>sersatzanspruch ausschließen würde, sieht<br />

das Recht bisweilen eine Umkehr der Beweislast durch eine Kausalitäts- oder<br />

Verschul<strong>den</strong>svermutung vor.<br />

Da die Beweiserleichterung durch Bergscha<strong>den</strong>svermutung nach § 120 BBergG im Bereich der<br />

Erdgasgewinnung fraglich ist („untertägige Aufsuchung oder Gewinnung“) <strong>und</strong> das Wasserrecht keine<br />

Beweiserleichterung vorsieht, liegt die Beweislast jedoch immer beim Geschädigten.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 4.1 Haftungstatbestände behandelt.<br />

7.7 Kann bei bestimmten Scha<strong>den</strong>sereignissen eine Beweislastumkehr akzeptiert wer<strong>den</strong>?<br />

Da die Beweiserleichterung durch Bergscha<strong>den</strong>svermutung im Bereich der Erdgasgewinnung fraglich<br />

ist wird für diesen Bereich die Klarstellung der Bergscha<strong>den</strong>svermutung gefordert.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 4. Haftung für Schä<strong>den</strong>, 4.1.2 Bergrecht behandelt.<br />

7.8 Wer kommt für mögliche Schä<strong>den</strong> durch Transport-Belastungen oder Setzrisse durch<br />

Erschütterungen auf (Straßen, Kanal, Häuser, Gutachterkosten etc.)?<br />

33<br />

Müggenborg, NVwZ 2009, 12 (13).<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 48


Nach § 114 Abs. 1 BBergG haftet der Betreiber, wenn infolge eines Bergbaubetriebs ein Mensch<br />

getötet oder der Körper oder die Ges<strong>und</strong>heit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt<br />

wird, für <strong>den</strong> daraus entstehen<strong>den</strong> Scha<strong>den</strong>. Diese sogenannte Bergscha<strong>den</strong>shaftung 34 ist als<br />

Gefährdungshaftung ausgestaltet. Der Betreiber haftet also auch für einen schuldlos verursachten<br />

Scha<strong>den</strong>. 35<br />

Nach § 114 Abs. 2 BBergG wer<strong>den</strong> bestimmte Tatbestände von der Haftung nach B<strong>und</strong>esberggesetz<br />

ausgeschlossen, so u.a. Schä<strong>den</strong> der im Bergbaubetrieb beschäftigten Personen oder an dort<br />

verwendeten Sachen sowie Schä<strong>den</strong> an anderen Bergbaubetrieben. 36 Die Haftung nach § 114<br />

BBergG für Bergschä<strong>den</strong> betrifft die dem Geltungsbereich <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esberggesetzes unterfallen<strong>den</strong><br />

Tätigkeiten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 <strong>und</strong> 2 BBergG) oder Einrichtungen (Bergbaubetrieb nach § 2 Abs. 1 Nr. 3<br />

BBergG). 37 Auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Verweises auf § 2 Abs. 1 BBergG wird der gesamte Bereich der<br />

bergrechtlichen Tätigkeiten einbezogen. Die Scha<strong>den</strong>sersatzpflicht greift somit auf allen Stufen, von<br />

der Erk<strong>und</strong>ung über die Gewinnung <strong>und</strong> die Aufbereitung bis hin zur Wiedernutzbarmachung der<br />

Oberfläche. 38 Hauptanwendungsfall der Bergscha<strong>den</strong>shaftung ist die Stufe Gewinnung der<br />

Bo<strong>den</strong>schätze. 39<br />

Ersetzt wer<strong>den</strong> alle durch die Verletzung verursachten direkten <strong>und</strong> indirekten Schä<strong>den</strong>.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 4.1.2 Bergrecht behandelt.<br />

7.9 Ist die Scha<strong>den</strong>sregulierung durch <strong>den</strong> Betreiber/Verursacher im Sinne <strong>des</strong> WHG sichergestellt?<br />

Der Betreiber eines Bohrlochs zum unkonventionellen Gewinnen von Erdgas kann nach § 89 Abs. 2<br />

WHG haften. Hiernach ist der Inhaber einer Anlage, in der Stoffe hergestellt, verarbeitet, gelagert,<br />

abgelagert, befördert oder weggeleitet wer<strong>den</strong>, zum Ersatz <strong>des</strong> Scha<strong>den</strong>s verpflichtet, der dadurch<br />

entsteht, dass Stoffe in ein Gewässer gelangen <strong>und</strong> so die Wasserbeschaffenheit nachteilig<br />

verändern. Dabei müssen die Stoffe nicht eingebracht oder eingeleitet wor<strong>den</strong> sein. 40 Die<br />

Haftungsvorschrift <strong>des</strong> § 89 Abs. 2 WHG betrifft dabei nur solche Schä<strong>den</strong>, die durch das<br />

Hineingelangen in ein Gewässer entstehen, nicht aber andere Schä<strong>den</strong> wie eine Verunreinigung <strong>des</strong><br />

Bo<strong>den</strong>s oder der Luft. 41<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 4.1.3 Gewässerschutzrecht behandelt<br />

7.10 Wie wer<strong>den</strong> Schä<strong>den</strong>, die im Zusammenhang mit der Probebohrung entstehen können,<br />

reguliert? <strong>und</strong><br />

7.11 Wie wird ein Landeigentümer bei einem Unfall (Undichtigkeit bei Probebohrung …)<br />

entschädigt? <strong>und</strong><br />

7.12 Was kommt auf die Betreiber der vielen h<strong>und</strong>ert Trinkwasser-Brunnen (z.B. Landwirte in<br />

Einzellage) im Bohrfeld zu? Wer trägt die Kosten der notwendigen zusätzlichen Trink-<br />

34<br />

35<br />

36<br />

37<br />

38<br />

39<br />

40<br />

41<br />

Piens/Schulte/Graf Vitzthum, B<strong>und</strong>esberggesetz, Kommentar, 1983, § 114 Rn. 1.<br />

Boldt/Weller, B<strong>und</strong>esberggesetz, Kommentar, 1984, § 114, Rn. 5-,9; a.A., sofern es sich um die Haftung bei<br />

der Beschädigung von Sachen handelt, Piens/Schulte/Graf Vitzthum, B<strong>und</strong>esberggesetz, Kommentar, 1983,<br />

§ 114 Rn. 33, die in der Bergscha<strong>den</strong>shaftung, eine Ausgleichs- oder Aufopferungshaftung sehen.<br />

Piens/Schulte/Graf Vitzthum, B<strong>und</strong>esberggesetz, Kommentar, 1983, § 114 Rn. 1.<br />

Kremer/Neuhaus gen. Wever, Bergrecht, 2001, Rn. 482.<br />

Piens/Schulte/Graf Vitzthum, B<strong>und</strong>esberggesetz, Kommentar, 1983, § 114 Rn. 4 ff.<br />

Piens/Schulte/Graf Vitzthum, B<strong>und</strong>esberggesetz, Kommentar, 1983, § 114 Rn. 7.<br />

Kotulla, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 2011, § 89 Rn. 32; Hilf, in: Gisberts/Reinhardt, Beck´scher<br />

Onlinekommentar Umweltrecht, Stand: Oktober 2011, § 89 Rn. 51.<br />

Hilf, in: Gisberts/Reinhardt, Beck´scher Onlinekommentar Umweltrecht, Stand: Oktober 2011, § 89 Rn. 57;<br />

Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 10. Aufl. 2010, § 89 Rn. 76.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 49


wasseruntersuchungen? Was passiert im Scha<strong>den</strong>fall? Wie soll der Betreiber einer vergifteten<br />

Wasserversorgung kompensiert wer<strong>den</strong>?<br />

Die Regulierung erfolgt nach dem Verursacherprinzip durch <strong>den</strong> Schädiger, auch bei der Ausführung<br />

der zum Scha<strong>den</strong> führen<strong>den</strong> Arbeiten durch einen Unterauftrag. S. hierzu näher <strong>Antworten</strong> 7.2 – 7.4,<br />

7.8 <strong>und</strong> 7.9. Dies gilt auch bei Probebohrungen.<br />

Ist der Schädiger ein Bergbaubetrieb kommt bei seinem Ausfall die Bergscha<strong>den</strong>skasse für <strong>den</strong><br />

Scha<strong>den</strong> auf. S. hierzu Antwort auf Frage 7.13.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 4 Haftung für Schä<strong>den</strong> behandelt.<br />

7.13 Kann ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, dass letztendlich der Steuerzahler bei möglichen Unfällen oder<br />

Umweltschä<strong>den</strong> haftet?<br />

Die Sicherung privatrechtlicher Ansprüche im Fall von Bergschä<strong>den</strong> ist in § 122 BBergG geregelt.<br />

Danach soll bei Ausfall eines Schuldners die Erfüllung von Scha<strong>den</strong>sansprüchen durch die<br />

Bergscha<strong>den</strong>sausfallkasse gewährleistet wer<strong>den</strong>. Nach § 122 Abs. 2 BBergG haftet die<br />

Bergscha<strong>den</strong>sausfallkasse bei einem Ausfall an Stelle der nach <strong>den</strong> §§ 115 <strong>und</strong> 116 BBergG<br />

Ersatzpflichtigen für <strong>den</strong> Ersatz <strong>des</strong> Bergscha<strong>den</strong>s. Die Bergscha<strong>den</strong>sausfallkasse ist vor allem dann<br />

von Bedeutung, wenn zwischen der Scha<strong>den</strong>sverursachung <strong>und</strong> dem Entstehen eines Bergscha<strong>den</strong>s<br />

ein längerer Zeitraum liegt <strong>und</strong> der eigentlich zahlungspflichtige Unternehmer „nicht mehr existiert<br />

oder zahlungsunfähig ist“. 42 Nach B<strong>und</strong>esberggesetz ist es eigentlich vorgesehen, dass die<br />

Bergscha<strong>den</strong>sausfallkasse als Anstalt <strong>des</strong> öffentlichen Rechts auszugestalten ist. Dazu ist es bisher<br />

jedoch nicht gekommen. Vielmehr haben die im Bergbau tätigen Unternehmen <strong>den</strong> privatrechtlich<br />

geführten Verein der „Bergscha<strong>den</strong>sausfallkasse e.V.“ gegründet. Der Zweck <strong>des</strong> Vereins besteht<br />

ausschließlich darin, <strong>den</strong> Ersatz von ausgefallenen Bergscha<strong>den</strong>sansprüchen sicherzustellen. 43<br />

Für Schä<strong>den</strong> an der Umwelt, für die der Staat <strong>und</strong> letztlich der Steuerzahler aufkommen müsste,<br />

besteht eine Haftung <strong>des</strong> Verursachers <strong>des</strong> Scha<strong>den</strong>s nach Umweltscha<strong>den</strong>sgesetz.<br />

Weder Gewässerschutzrecht noch im Umweltscha<strong>den</strong>srecht gibt es eine Verpflichtung zur<br />

Deckungsvorsorge für <strong>den</strong> Ausgleich von Schä<strong>den</strong>. Im Bergrecht kann die Bergbehörde nach § 56<br />

Abs. 2 BBergG die Betriebsplanzulassung von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen, soweit<br />

diese erforderlich ist, um die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung eines Betriebsplans zu<br />

sichern. Diese Sicherheitsleistung soll verhindern, dass letztlich die öffentliche Hand für mögliche<br />

Schä<strong>den</strong> aufkommen muss.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 4.2 Deckungsvorsorge behandelt.<br />

7.14 Wie hoch ist die Absicherung bei Unfällen oder Umweltschä<strong>den</strong> durch Versicherungen,<br />

Eigenkapital oder Bankbürgschaften?<br />

Die Deckungssumme der Bergscha<strong>den</strong>sausfallkasse ist pro Scha<strong>den</strong>sfall beschränkt auf 7,5 Mio.<br />

EUR für Mitglieder <strong>und</strong> auf ca. 1,5 Mio. EUR für Nichtmitglieder.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 4.2 Deckungsvorsorge behandelt. Außerdem siehe hierzu<br />

das Protokoll zum Fachgespräch „Fracking Haftungs- <strong>und</strong> Versicherungsfragen“ (abrufbar unter:<br />

http://dialog-erdgas<strong>und</strong>frac.de/protokoll-fachgespraech-fracking-haftungs-versicherungsfragen).<br />

42<br />

43<br />

Kremer/Neuhaus gen. Wever, Bergrecht, 2001, Rn. 501.<br />

Kremer/Neuhaus gen. Wever, Bergrecht, 2001, Rn. 502.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 50


7.15 Abschluss einer angemessenen Versicherung durch das Förderunternehmen für das gesamte<br />

Projekt (Ewigkeitsschä<strong>den</strong>)<br />

Es wird vorgeschlagen, dass im Rahmen der Betriebsplanzulassung das Vorhan<strong>den</strong>sein einer entsprechen<strong>den</strong><br />

Deckungsvorsorge geprüft wer<strong>den</strong> muss.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung<br />

mittels Fracking“ in Kapitel 7 (wird im Mai 2012 veröffentlicht) behandelt.<br />

7.16 Wie ist die Scha<strong>den</strong>sregulierung für <strong>den</strong> Fall einer Insolvenz gesichert?<br />

Die Sicherung privatrechtlicher Ansprüche im Fall von Bergschä<strong>den</strong> ist in § 122 BBergG geregelt.<br />

Danach soll bei Ausfall eines Schuldners die Erfüllung von Scha<strong>den</strong>sansprüchen durch die<br />

Bergscha<strong>den</strong>sausfallkasse gewährleistet wer<strong>den</strong>. Nach § 122 Abs. 2 BBergG haftet die<br />

Bergscha<strong>den</strong>sausfallkasse bei einem Ausfall an Stelle der nach <strong>den</strong> §§ 115 <strong>und</strong> 116 BBergG<br />

Ersatzpflichtigen für <strong>den</strong> Ersatz <strong>des</strong> Bergscha<strong>den</strong>s. Die Bergscha<strong>den</strong>sausfallkasse ist vor allem dann<br />

von Bedeutung, wenn zwischen der Scha<strong>den</strong>sverursachung <strong>und</strong> dem Entstehen eines Bergscha<strong>den</strong>s<br />

ein längerer Zeitraum liegt <strong>und</strong> der eigentlich zahlungspflichtige Unternehmer „nicht mehr existiert<br />

oder zahlungsunfähig ist“. 44 Nach B<strong>und</strong>esberggesetz ist eigentlich vorgesehen, dass die<br />

Bergscha<strong>den</strong>sausfallkasse als Anstalt <strong>des</strong> öffentlichen Rechts auszugestalten ist. Dazu ist es bisher<br />

jedoch nicht gekommen. Vielmehr haben die im Bergbau tätigen Unternehmen <strong>den</strong> privatrechtlich<br />

geführten Verein der „Bergscha<strong>den</strong>sausfallkasse e.V.“ gegründet. Der Zweck <strong>des</strong> Vereins besteht<br />

ausschließlich darin, <strong>den</strong> Ersatz von ausgefallenen Bergscha<strong>den</strong>sansprüchen sicherzustellen. 45<br />

Weder im Gewässerschutzrecht noch im Umweltscha<strong>den</strong>srecht fin<strong>den</strong> sich entsprechende<br />

Regelungen oder Vorgaben zur Deckungsvorsorge.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 4.2 Deckungsvorsorge behandelt.<br />

7.17 Stimmt es, dass die Förderfirmen zwar die Bohrstelle herrichten, für Langzeitschä<strong>den</strong> aber die<br />

Verpächter aufkommen müssen? Und wenn diese angesichts der hohen Kosten Konkurs<br />

anmel<strong>den</strong>, müssen die Kosten dann von der Allgemeinheit getragen wer<strong>den</strong>? <strong>und</strong><br />

7.18 Wie steht es mit Beteiligungspflichten gegenüber betroffenen Privatpersonen, Trägern<br />

öffentlicher Belange <strong>und</strong> zuständigen Behör<strong>den</strong> sowie Unternehmen? <strong>und</strong><br />

7.19 Müssen die Unternehmen Zahlungen leisten?<br />

Der Scha<strong>den</strong>sausgleich erfolgt durch Scha<strong>den</strong>sersatz aus Gefährdungshaftung - nach § 114 BBergG<br />

für Körper- <strong>und</strong> Sachschä<strong>den</strong>, nach § 89 WHG für Schä<strong>den</strong> durch Gewässerverunreinigung <strong>und</strong> nach<br />

USchadG für Umweltschä<strong>den</strong>. Die Regulierung erfolgt nach dem Verursacherprinzip durch <strong>den</strong><br />

Schädiger. Dies ist das Unternehmen, dass die Maßnahme verantwortet, bei einem Unterauftrag der<br />

Auftraggeber. Bei Ausfall <strong>des</strong> Schädigers kommt die Bergscha<strong>den</strong>skasse für <strong>den</strong> Scha<strong>den</strong> auf. S.<br />

hierzu auch die <strong>Antworten</strong> auf die <strong>Fragen</strong> 7.13 <strong>und</strong> 7.16.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 4 Haftung für Schä<strong>den</strong> behandelt.<br />

44<br />

45<br />

Kremer/Neuhaus gen. Wever, Bergrecht, 2001, Rn. 501.<br />

Kremer/Neuhaus gen. Wever, Bergrecht, 2001, Rn. 502.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 51


7.20 Flächendeckende Bohraktivitäten wer<strong>den</strong> sich sehr negativ auswirken auf Bemühungen, das<br />

Münsterland als Ferienland zu entwickeln. Lässt sich der entstehende Scha<strong>den</strong> quantifizieren?<br />

Ob es einen Scha<strong>den</strong> gibt, <strong>und</strong> wie hoch dieser ggf. ist, lässt sich ohne sorgfältige Untersuchungen<br />

nicht beantworten. Es bedürfte dazu einer Erhebung bei <strong>den</strong> Tourismusverbän<strong>den</strong> darüber, welche<br />

wirtschaftlichen Leistungen genau erbracht wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> wovon diese abhängen. Außerdem wäre es<br />

gut, wenn man parallel eine Tourismusregion untersuchen könnte, in der bereits gefrackt wird – etwa<br />

in Pennsylvania.<br />

7.21 Durch die sinkende Wohnqualität wer<strong>den</strong> die Immobilienpreise sinken. Gibt es dazu<br />

Erfahrungswerte aus anderen Regionen?<br />

Sinkende Immobilienpreise sind ein mögliches Szenario, aber keineswegs sicher. Will man hierzu<br />

Informationen bekommen, so bedarf es einer umfassen<strong>den</strong> Untersuchung. Die tatsächlichen Preise<br />

von Immobilien kann man nur über Kaufpreisstatistiken erhalten – also über eine Aufstellung der<br />

tatsächlich bei Verkäufen gezahlten Preise. In diese Preise gehen eine Vielfalt von Faktoren ein,<br />

davon ist eine benachbarte Erdgasproduktion ein Faktor. Andere sind die genaue Lage <strong>des</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stücks, die Abmessung, die Qualität <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>, die Nachbarschaft etc. Will man <strong>den</strong><br />

genauen Einfluss der Erdgasproduktion ermitteln, benötigt man einen Vergleich von gleichartigen<br />

Immobilien (bezüglich Lage, Alter, Ausstattung etc.) – eines naher einer Erdgasproduktion <strong>und</strong> eines<br />

ohne Erdgasproduktion in der Nähe. Dies kann man nur dort machen, wo bereits Erdgas gefördert<br />

wird. Die Ergebnisse einer solchen Untersuchung müsste man dann auf die Gebiete übertragen, in<br />

<strong>den</strong>en eine Erdgasproduktion geplant ist. Würde man Untersuchungen in Gebieten mit konventioneller<br />

Förderung in Niedersachsen durchführen, würde man insofern einen Fehler machen, als die<br />

flächenhaften Auswirkungen nicht berücksichtig wer<strong>den</strong>. Insofern könnte es helfen, in Regionen im<br />

Ausland (z.B. Pennsylvania) <strong>den</strong> möglichen Effekt auf Immobilienpreise zu messen. Allerdings wäre<br />

der Aufwand, solche Erfahrungswerte auf die z.B. im Münsterland gegebene ortspezifische<br />

Immobilienpreissituation abzustellen, wahrscheinlich sehr hoch.<br />

Dass derartige Untersuchungen möglich sind <strong>und</strong> zu belastbaren Ergebnissen führen, zeigt der<br />

Umgang mit Sanierungsgebieten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass in städtebaulichen<br />

Sanierungsgebieten die Immobilieneigentümer einen Beitrag zu <strong>den</strong> Sanierungskosten zahlen. Und<br />

zwar in Abhängigkeit davon, ob mit der Sanierung ein Anstieg <strong>des</strong> Immobilienwertes verb<strong>und</strong>en ist.<br />

Die Städte geben dann aufwändige Immobilienpreisuntersuchungen in Auftrag, um diese Beiträge<br />

errechnen zu lassen. In diesen Untersuchungen wird ermittelt, wie hoch der mögliche Kaufpreis der<br />

Immobilien im Sanierungsgebiet tatsächlich ist, <strong>und</strong> wie hoch er wäre, wenn die Maßnahmen zur<br />

Sanierung <strong>des</strong> Stadtteils nicht ergriffen wor<strong>den</strong> wären.<br />

7.22 Ländliche Gemein<strong>den</strong> im Umfeld <strong>des</strong> Ruhrgebietes <strong>und</strong> der Stadt Münster sind beliebt als<br />

stadtnahe Wohnsitze. Durch flächendeckende Bohraktivitäten verlieren sie ihre Attraktivität <strong>und</strong><br />

somit wesentliche Entwicklungsimpulse. Lässt sich der Scha<strong>den</strong> quantifizieren?<br />

Der Verlust an Attraktivität würde sich ebenfalls in <strong>den</strong> Immobilienpreisen wieder fin<strong>den</strong>, so dass auch<br />

für diese Frage differenzierte Betrachtungen für die einzelnen Orte <strong>und</strong> Ortsteile erforderlich wären.<br />

Die Frage ist aber hier auch, ob es alternative <strong>und</strong> vergleichbare ländliche Wohnräume gibt, die dann<br />

im Wettbewerb erfolgreich wären.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 52


8 Weitere <strong>Fragen</strong><br />

8.1 Übertragbarkeit aus <strong>den</strong> USA<br />

- Worin liegt der Unterschied zwischen amerikanischem <strong>und</strong> europäischem Fraccing?<br />

- Wie sind die Scha<strong>den</strong>sfälle in <strong>den</strong> USA zu bewerten?<br />

- CBM-Gewinnung in <strong>den</strong> USA - ein geologischer Vergleich zum Münsterland<br />

- Inwieweit lassen sich die Erfahrungen <strong>und</strong> die Bedingungen der Förderung aus <strong>den</strong> USA auf<br />

Deutschland / auf NRW / auf das Münsterland übertragen?<br />

Zu <strong>den</strong> <strong>Fragen</strong> „Übertragbarkeit aus <strong>den</strong> USA“ siehe Ausführungen im USA-Reisebericht <strong>des</strong><br />

<strong>Expertenkreises</strong> (http://dialog-erdgas<strong>und</strong>frac.de/bericht-reise-expertenkreis-USA).<br />

8.2 Erdbeben<br />

8.2.1 Erdbeben: Welche Gefahren gehen vom Fracken aus?<br />

Fracken bricht das Gestein nur in unmittelbarer Nähe von wenigen zehn Metern um das Fracking-<br />

Intervall <strong>des</strong> Bohrlochs herum auf. Dies geschieht mit vielen kleinen Brüchen, die jeder nur eine Länge<br />

von etwa einem Meter hat. Ein fühlbares Erdbeben setzt das Aufbrechen der Erdkruste in einem<br />

einzigen Schalg auf min<strong>des</strong>tens h<strong>und</strong>ert Meter Länge voraus. Die dazu nötige Verspannung <strong>des</strong><br />

Gesteins kann nicht durch Fracking, sondern nur durch tektonische Prozesse der<br />

Plattenverschiebung, der Salztektonik oder der nacheiszeitlichen Hebung Norddeutschlands erzeugt<br />

wer<strong>den</strong>. Allerdings wäre vor vorstellbar, dass Fracking solch ein tektonisches Beben auslösen kann.<br />

Die Bedinungen hierfür sind allerdings sehr speziell, <strong>und</strong> bisher weltweit nur ein einziges Mal für die<br />

Schiefergasproduktion in Nord-England beobachtet wor<strong>den</strong>. Auch für diesen Fall wurde ein Konzept<br />

entwickelt, wie durch empfindliche seismsiche Beobachtung <strong>und</strong> Steuerung der Fracking-Parameter<br />

das erneute Auftreten fühlbarer Beben vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> kann.<br />

8.2.2 Kann ausgeschlossen wer<strong>den</strong>, dass sich durch das Fracen Erdbeben ereignen? Wie kam es<br />

zu dem Erdbeben mit einer Stärke von 4,5 in Niedersachsen im Jahr 2004, welches auf die<br />

Gasförderung zurückgeführt wird? War das Erdbeben auf einen Fracvorgang zurückzuführen?<br />

Wenn nein, worauf dann? Könnte sich dies in unserer Gegend wiederholen? Wo liegen die<br />

Unterschiede zu der konkreten Stelle in Niedersachsen?<br />

Der Zusammenhang <strong>des</strong> M 4.5 Bebens bei Rotenburg im Jahr 2004 mit der Gasförderung wird immer<br />

noch in der Wissenschaft diskutiert, da eine einfache Zuordnung entsprechend der Erfahrungen bei<br />

der Gasproduktion im benachbarten Holland nicht möglich ist. Klar ist, dass die Vorspannung der<br />

Erdkruste für diese Beben nicht allein aus der Gasproduktion resultieren kann. Ein zeitnah<br />

ausgeführtes Fracking ist nicht bekannt. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist auch für die weiteren Teile<br />

Norddeutschlands <strong>und</strong> <strong>des</strong> Münsterländer Beckens - unabhängig von jeder Gasförderung - ein sog.<br />

Intraplattenbeben bis zur Intensität V bis VI, also der Stärke <strong>des</strong> Rotenburg-Bebens von 2004 nicht<br />

völlig ausgeschlossen.<br />

8.2.3 Wenn es zu Erdbeben kommen kann, ist es dann ausgeschlossen, dass sich Störungszonen<br />

hierdurch ausbil<strong>den</strong>? Welchen Einfluss kann hier der Strontianitbergbau haben?<br />

Der Strontianit-Abbau im südlichen Münsterland wurde bergmännisch bis max. 110 m Tiefe<br />

durchgeführt. Das ggf. zu fördernde Kohleflözgas liegt etwa 1.000 m tiefer. Ob dabei Fracking<br />

eingesetzt wird, ist nach derzeitigem Erk<strong>und</strong>ungstand noch unklar. Auch unabhängig von der<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 53


Gasförderung sind in Norddeutschland <strong>und</strong> im Münsterländer Becken Erdbeben, sog.<br />

Intraplattenbeben möglich - allerdings nur extrem selten <strong>und</strong> mit Bebenstärken, die zwar kleine<br />

Hausschä<strong>den</strong> wie Putzrisse verursachen können, aber nicht zu einem konstruktiven<br />

Gebäudeversagen führen. Auch die sich dann ausbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Störungszonen sind nicht so groß, dass<br />

sie Gesteinsschichten von Kohleflözgas bis zu <strong>den</strong> historischen Strontianit-Stollen durchstoßen<br />

wür<strong>den</strong>.<br />

8.2.4 Durch Fracking können kleinere Erdbeben ausgelöst wer<strong>den</strong>. Wieweit können dadurch Klüfte<br />

oder Risse im Emscher-Mergel der Kreide entstehen oder Schä<strong>den</strong> an der Oberfläche<br />

entstehen?<br />

Die Auslösung von Erdbeben durch Fracking ist nicht zwangsläufig, sondern an das seltene<br />

Zusammentreffen sehr spezieller Bedingungen für die tektonischen Vorspannungen, für die<br />

Orientierung vorhan<strong>den</strong>er Schwächezonen, für die Nähe <strong>des</strong> Fracking-Intervalls zu diesen<br />

Schwächezonen sowie einem großen Einpressvolumen geb<strong>und</strong>en. Es gibt bisher nur einen einzigen<br />

dokumentierten Fall weltweit, bei dem in Nord-England 2011 während <strong>des</strong> Frackens einer<br />

Schiefergasbohrung leichte, aber doch spürbare Erdbeben ausgelöst wur<strong>den</strong>. Auch dieser Fall wäre<br />

durch ein geeignetes Monitoring mit Ampel-Konzept vermeidbar gewesen. Die im routinemäßigen<br />

Betrieb <strong>des</strong> Fracking erzeugten Brüche sind mit Bruchlängen von wenigen m so klein <strong>und</strong> nahe <strong>des</strong><br />

Fracking-Intervals, dass sie keine größeren Gr<strong>und</strong>wasserbarrieren wie <strong>den</strong> Emscher-Mergel<br />

durchstoßen können. Unabhängig vom Fracking haben selbst die stärksten jemals gemessenen<br />

Erdbeben in <strong>den</strong> holländischen <strong>und</strong> norddeutschen Erdgasgebieten an der Oberfläche nur leichte<br />

Hausschä<strong>den</strong> wie Putzrisse, aber kein konstruktives Versagen verursachen können - obwohl sie<br />

natürlich der ansässigen Bevölkerung einen riesigen Schrecken eingejagt haben.<br />

8.2.5 Kann man verhindern, dass durch natürliche oder fracking-bedingte Erdbeben Verbindungen<br />

zwischen dem Fracking-Horizont <strong>und</strong> dem Trinkwasser-Horizont entstehen?<br />

Selbst das größte gemessene Erdbeben in Norddeutschland bei Rotenburg 2004 hatte nur eine<br />

Herdfläche von 2 km Höhe <strong>und</strong> 4 km Länge, der mittlere Versatz betrug etwa 1,6 cm. Da das Zentrum<br />

<strong>des</strong> Bebens in mehr als 5 km Tiefe lag, wur<strong>den</strong> oberflächennahe Schichten nicht verschert. Mit einem<br />

Ampelkonzept von grün=unbe<strong>den</strong>klich, gelb=Einschränkung <strong>und</strong> rot=sofortiger Stopp <strong>des</strong> Fracking<br />

kann die Auslösung fühlbarer Erdbeben schon weit unter dem Niveau <strong>des</strong> Rotenburg Bebens<br />

vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>. Dazu wird die Seismizität instrumentell überwacht mit einer Empfindlichkeit, die<br />

min<strong>des</strong>tens zehnmal unter dem schwächsten, in der Nacht fühlbaren Erdbeben liegt. Die durch das<br />

Fracking dann noch übrig bleiben<strong>den</strong> Nano-Erdbeben sind Brüche von wenigen m Länge <strong>und</strong> dienen<br />

dem Aufbrechen <strong>des</strong> Gesteins für eine erfolgreiche Gasförderung.<br />

8.3 Verkehr/Transport/Flächenverbrauch/Lärm<br />

8.3.1 Wie wer<strong>den</strong> die geförderten Gase transportiert?<br />

Die geförderten Gase wer<strong>den</strong> über unterirdische Gasleitungen (z.B. DN 200-400) transportiert.<br />

8.3.2 Wie erfolgt der Emissionsschutz (z.B. Lärm)?<br />

Schallschutz erfolgt zunächst durch die Einhaltung von Schutzabstän<strong>den</strong>. Falls erforderlich wer<strong>den</strong><br />

über geeignete Schallschutzmaßnahmen, z.B. Schallschutzwände, Schalleinwirkungen begrenzt.<br />

Sonstige Maßnahmen zum Emissionsschutz sind z.B. Staubminderungsmaßnahmen (Befestigung der<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 54


Betriebsfläche in Asphalt/Betonbauweise, Sauberhalten der Betriebsfläche u. Verkehrswege),<br />

Eingrünungsmaßnahmen <strong>und</strong> Maßnahmen zur Abgasminimierung beim Betrieb von Dieselaggregaten<br />

(Einsatz von Geräten, die <strong>den</strong> Abgasnormen entsprechen; bei größeren Anlagen Einhaltung der<br />

Emissionsgrenzwerte nach B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz, Alternativantrieb (z.B. elektrisch)).<br />

8.3.3 Wie groß ist die Lärmbelastung beim Bohren <strong>und</strong> beim Fracking?<br />

Die schalltechnische Belastung nimmt mit zunehmender Entfernung zur Bohrstelle ab. Es gilt die<br />

Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Tag- <strong>und</strong> Nachtwerte) einzuhalten. Diese richten sich nach <strong>den</strong><br />

jeweiligen Gebietswidmungen (z.B. Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet etc.). Wie bereits<br />

durchgeführte Rechnungen (Rahmenbetriebsplan Bötersen Z 11) ergeben haben, liegt die<br />

schalltechnische Belastung während der Bohrungen in einer Entfernung von ca. 50-100 m bei ca. 60<br />

dB(A) <strong>und</strong> verringert sich in einer Entfernung von ca. 175 – 500 m auf einen Pegel von ca. 45 dB(A)<br />

(ohne Berücksichtigung besonderer Schallschutzmaßnahmen).<br />

8.3.4 Welchen Belastungen unterliegen Straßen <strong>und</strong> Wirtschaftswege? Gibt es vorab eine<br />

Bestandsaufnahme?<br />

Straßen <strong>und</strong> Wirtschaftswege müssen dem benötigten Schwerlastverkehr Stand halten. Das<br />

Verkehrsaufkommen für die Durchführung der Bohrungen (Exploration bzw. Fel<strong>des</strong>entwicklung) kann<br />

mit wöchentlich rd. 30 LKW abgeschätzt wer<strong>den</strong>. Für Phasen <strong>des</strong> Frackings erhöht sich das<br />

Verkehrsaufkommen auf wöchentlich rd. 60 LKW. Ein höheres Verkehrsaufkommen beschränkt sich<br />

auf eng begrenzte Zeiten von Auf- <strong>und</strong> Abbauarbeiten inkl. Abfuhr <strong>des</strong> „back-flow“ (dann wöchentlich<br />

bis zu 100 LKW). Eine Bestandsaufnahme kann bei vorhan<strong>den</strong>en Zuwegungsstraßen im Einzelfall<br />

durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

8.3.5 Wie wird die Zuwegung geregelt?<br />

Im Rahmen der standörtlichen Gegebenheiten wer<strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>e Wegestrukturen (Straßen,<br />

Feldwege, Bewirtschaftungswege etc.) genutzt. Im Bedarfsfall wer<strong>den</strong> kleinere Feldwege für <strong>den</strong><br />

Schwerlastverkehr ausgebaut bzw. neue Zuwegungen errichtet.<br />

8.3.6 Kann man Transportwege frühzeitig darstellen (schon beim Genehmigungsverfahren)?<br />

Die Transportwege lassen sich bei der konkreten Standortplanung beschreiben <strong>und</strong> darstellen.<br />

8.3.7 Ist mit einer Vielzahl von Förderbohrungen pro Probebohrung zu rechnen?<br />

Zunächst wird im Regelfall je Bohrplatz eine Erk<strong>und</strong>ungsbohrung abgeteuft. Im Falle einer<br />

Erdgasfündigkeit kann dann - während der Phase der Fel<strong>des</strong>entwicklung - ein Bohrplatz zu einem<br />

Clusterplatz mit maximal 20 Bohrungen ausgebaut wer<strong>den</strong>.<br />

8.3.8 Wie hoch wären der Flächenverbrauch <strong>und</strong> die Versiegelung von Fläche im Fall einer<br />

kommerziellen Gewinnung?<br />

Der Flächenverbrauch für einen Clusterplatz (Bohrplatz mit mehreren Bohrungen; bis zu 20 Stk.) liegt<br />

bei ca. 1 ha. Zusätzlich zu der Flächeninanspruchnahme durch Bohrplätze sind Leitungsführungen<br />

<strong>und</strong> Nebenanlagen (z.B. Gasaufbereitungsanlagen) zu betrachten. Die Leitungsführung stellt eine<br />

temporäre Flächeninanspruchnahme dar, da die Leitungsgräben nach der Leitungsverlegung wieder<br />

verschlossen <strong>und</strong> (unter gegebenen Schutzvorkehrungen <strong>und</strong> Sicherheitsabstän<strong>den</strong>; im Regelfall<br />

beidseitig 2 m) erneut genutzt wer<strong>den</strong> können. Bei einer flächenhaften Erschließung von Gebieten ist<br />

ein plausibler Modellansatz:<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 55


alle 9 km² ein Bohrplatz. Dadurch erhöht sich der Flächenverbrauch entsprechend. Zusätzlich<br />

benötigte Flächen (z.B. für Leitungen, Nebenanlagen etc.) können dann<br />

zusammengeführt/zentralisiert wer<strong>den</strong> etc.<br />

8.3.9 Anzahl der Bohrtürme? Wird nach der Förderung alles komplett zurückgebaut?<br />

Es befindet sich in der Regel ein Bohrturm auf dem Bohrplatz. Wer<strong>den</strong> mehrere Bohrungen<br />

durchgeführt (Clusterplatz), wer<strong>den</strong> diese nacheinander abgeteuft. Nach der Bohrphase wird der<br />

Bohrturm komplett zurück gebaut.<br />

Die Anzahl der Bohrtürme, welche gleichzeitig eingesetzt wer<strong>den</strong> können, richtet sich bei einer<br />

raumbedeutsamen flächenhaften Fel<strong>des</strong>erschließung nach der Größe <strong>des</strong> Explorationsfel<strong>des</strong>. Laut<br />

ExxonMobil ist der Einsatz von gleichzeitig 4 Bohrgeräten geplant. Bei sehr großräumigen<br />

Gewinnungsgebieten kann sich die Anzahl der Bohrgeräte ggf. erhöhen.<br />

Nach Beendigung der Gasförderung (ca. 15-30 Jahre) wird der Bohrplatz komplett zurück gebaut.<br />

8.3.10 Wie lange bleibt das Bohrgerüst am Bohrplatz? Wie lange bleibt der Bohrplatz insgesamt<br />

eingerichtet? Wie viel Fläche verbraucht der Bohrplatz?<br />

Zunächst wird eine Erk<strong>und</strong>ungsbohrung abgeteuft. Dies beansprucht einen Zeitraum von ca. 6<br />

Wochen. Danach wird die Bohrausrüstung abgebaut <strong>und</strong> es folgt die Genehmigungsphase für die<br />

Erdgasförderung. Nachdem die Genehmigung erteilt ist, wird die Bohrung in der Regel zu einem<br />

Clusterplatz ausgebaut <strong>und</strong> es wer<strong>den</strong> mehrere Bohrungen (bis zu 20 Stk.) abgeteuft. Dieser<br />

Bohrzeitraum kann mit rd. 14 Monaten pro Bohrplatz abgeschätzt wer<strong>den</strong>. Nach Beendigung der<br />

Bohrungen wird das Bohrgerüst abtransportiert. Die Flächeninanspruchnahme für einen Bohrplatz<br />

liegt bei ca. 1 ha.<br />

8.3.11 Wie lange wird eine Bohrung voraussichtlich Erträge abwerfen? Wann ist mit einem<br />

vollständigen Rückbau einer Bohranlage zu rechnen?<br />

Die Erdgasförderung kann mit einem Zeitraum von ca. 15 - 30 Jahren abgeschätzt wer<strong>den</strong>. Nach<br />

Beendigung der Erdgasproduktion wird der Bohrplatz rückgebaut <strong>und</strong> die Fläche wird in <strong>den</strong><br />

ursprünglichen Zustand zurückgeführt (z.B. landwirtschaftlich genutzte Fläche).<br />

8.3.12 Wie groß ist der Abstand zwischen <strong>den</strong> einzelnen Bohrplätzen?<br />

Der Abstand ergibt sich aus der Größe <strong>des</strong> unterirdischen Fel<strong>des</strong> <strong>und</strong> kann im wahrscheinlichsten Fall<br />

mit (im Durchschnitt ) ca. 3 km abgeschätzt wer<strong>den</strong>. Im Einzelfall sind höhere oder geringere<br />

Abstände möglich. Dies ist abhängig von oberirdischen Restriktionen (z.B. Ausschlussflächen, wie<br />

z.B. Siedlungsgebiete) <strong>und</strong> unterirdischen (geologischen) Randbedingungen.<br />

8.3.13 Wer bezahlt die Infrastruktur (Zuwegung schwerlastverkehrtauglich, Wasser- <strong>und</strong><br />

Stromversorgung etc.)?<br />

Die Kosten für infrastrukturelle Einrichtungen (Wege, Stromversorgung etc.) übernimmt der<br />

Vorhabenträger.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 56


8.3.14 Mit welchem Schwerlastverkehr ist zu rechnen?<br />

Es ist mit Schwerlastverkehr im Rahmen geltender Regelungen zu rechnen (44 t, Straßenverkehrs-<br />

Zulassungs-Ordnung).<br />

8.3.15 Wie viel Schwerlasttransporte sind pro Bohrplatz bei der Einrichtung, der Durchführung der<br />

Bohrung, beim Fracking zu erwarten?<br />

Nach einer ersten Abschätzung ergibt sich das LKW-Aufkommen wie folgt:<br />

Es ist von einem LKW-Aufkommen während der Durchführung der Bohrungen (Exploration bzw.<br />

Fel<strong>des</strong>entwicklung) von wöchentlich ca. 25-30 LKW auszugehen. Für Phasen <strong>des</strong> Frackings erhöht<br />

sich das Verkehrsaufkommen auf wöchentlich rd. 60 LKW (zeitliche Überlagerung der Bohr- <strong>und</strong><br />

Fracking-Vorgänge). Ein höheres Verkehrsaufkommen beschränkt sich auf eng begrenzte Zeiten von<br />

Auf- <strong>und</strong> Abbauarbeiten inkl. Abfuhr <strong>des</strong> „back-flow“ (dann wöchentlich bis zu 100 LKW/TKW).<br />

8.3.16 Flächenverbrauch <strong>und</strong> Nutzungskonflikte - Welche konkreten Auswirkungen sind für die<br />

Flächennutzer der Forst- <strong>und</strong> Landwirtschaft zu erwarten? Sehen Sie hier Risiken für die<br />

zukünftige Entwicklung?<br />

Soweit von der Flächeninanspruchnahme landwirtschaftliche bzw. forstwirtschaftliche Nutzflächen<br />

betroffen sind, entfällt die Nutzung für die gesamte Dauer von der Exploration bis zum Abschluss der<br />

Erdgasförderungen (Gesamtzeitraum von bis zu rd. 32 Jahren pro Bohrplatz). Im Falle einer Rodung,<br />

kann der Holzschlag wirtschaftlich genutzt, d.h. verkauft wer<strong>den</strong>.<br />

Nach Rückbau <strong>des</strong> Bohrplatzes (Flächenversiegelung / technische Einrichtungen) <strong>und</strong> Aufbringung<br />

von Oberbo<strong>den</strong> kann die Fläche dann wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt wer<strong>den</strong><br />

oder – im Falle einer forstwirtschaftlichen Vornutzung – wieder aufgeforstet wer<strong>den</strong>.<br />

Indirekte Auswirkungen könnten sich auf benachbarten Bewirtschaftungsflächen ergeben, falls durch<br />

<strong>den</strong> Bohrplatz bzw. die Zuwegungen ungünstig geschnittene Restflächen verbleiben, die nur mit<br />

erhöhtem Bewirtschaftungsaufwand zu nutzen wären. Im Regelfall wer<strong>den</strong> solche Flächen mit<br />

gepachtet, so dass in der Praxis derartige indirekte Auswirkungen nicht zum Tragen kommen.<br />

Im Einzelfall ist nicht auszuschließen ist, dass sich für angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

ggf. Vermarktungsprobleme ergeben könnten (z.B. bei örtlicher Direktvermarktung).<br />

Zusätzlich zu Flächen, die direkt durch <strong>den</strong> Bohrplatz beansprucht wer<strong>den</strong>, können im Rahmen der<br />

Ausgleichskonzeption Flächen benötigt wer<strong>den</strong>, um <strong>den</strong> Eingriff (nach § 14 BNatSchG) umfassend<br />

auszugleichen. Der Umfang der benötigten Ausgleichsflächen ist ohne konkrete Standortbestimmung<br />

nicht abschätzbar. Im Falle einer landwirtschaftlichen Vornutzung ist ein Kompensationsbedarf im<br />

gleichen Flächenverhältnis (1:1) nicht zu erwarten, da es sich bei landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

meist um geringwertige Biotopstrukturen handelt (z.B. intensiv genutzter Acker). Im Rahmen <strong>des</strong><br />

Kompensationskonzeptes kann auf weitaus kleinerer Fläche mit der Herstellung eines höherwertigen<br />

Biotops der Ausgleich erreicht wer<strong>den</strong>.<br />

Risiken für die zukünftige Entwicklung sind nur überschlägig abzuschätzen <strong>und</strong> schwer zu<br />

prognostizieren. Im Falle einer flächenhaften Erschließung von Erdgasfeldern können sich<br />

raumwirksame Flächenverluste ergeben, welche die landwirtschaftliche bzw. forstwirtschaftliche<br />

Nutzung im betroffenen Gebiet einschränken können. Der direkte Flächenkonflikt zwischen Landbzw.<br />

Forstwirtschaft <strong>und</strong> unkonventioneller Erdgasgewinnung kann (im ungünstigsten Fall) zu<br />

wirtschaftlichen Einbußen in der Land- bzw. Forstwirtschaft führen.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 57


8.4 Ökonomische Effekte<br />

Welchen Einfluss hat die oberirdische Siedlungs- <strong>und</strong> Nutzungsstruktur auf die wirtschaftliche<br />

Förderung von unkonventionellen Erdgasvorkommen?<br />

Je dichter die Siedlungsstruktur ausfällt, <strong>des</strong>to höher sind sowohl die ökonomischen Risiken, die mit<br />

einem Un- oder Störfall einhergehen, als auch die wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die der<br />

Normalbetrieb auslösen kann. Das beginnt bei Lärm- <strong>und</strong> Lichtemissionen für die Anwohner <strong>und</strong> kann<br />

über Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Tourismus, der Landwirtschaft <strong>und</strong> <strong>des</strong> Naturschutzes bis hin zur<br />

Ernährungsindustrie reichen. In Deutschland müssen schon <strong>des</strong>wegen die Vorsorgeaufwendungen<br />

(z.B. für Licht- <strong>und</strong> Lärmschutz) umfangreicher ausfallen als das in <strong>den</strong> USA üblicherweise der Fall ist.<br />

Bei Risiken beispielsweise für das für Trinkwasserzwecke oder Bewässerung genutzte Gr<strong>und</strong>wasser<br />

gilt dasselbe, um die potentiellen Auswirkungen gering zu halten.<br />

Allerdings ist nicht nur die Siedlungsdichte entschei<strong>den</strong>d, sondern auch die Siedlungsstruktur. So ist<br />

die im Münsterland typische Zersiedelung mit vielen Einzelhöfen außerhalb der geschlossenen<br />

Ortschaften, die zudem eine eigene Trinkwasserversorgung haben, mit größeren Beeinträchtigungen<br />

<strong>und</strong> Risiken verb<strong>und</strong>en als eine auf wenige geschlossene Ortschaften konzentrierte Bevölkerung<br />

derselben Anzahl.<br />

8.5 Überwachung<br />

Wie wird die Entsorgung <strong>des</strong> als problematisch bezeichneten Abwassers (durch die<br />

Kavernengesellschaft Staßfurt) durch die Bergbehörde überwacht?<br />

Soll das Abwasser verpresst wer<strong>den</strong>, ist eine bergrechtliche Zulassung eines Betriebsplans<br />

erforderlich. Erfolgt das Verpressen in eine gr<strong>und</strong>wasserführende Schicht oder erfolgt oder<br />

ausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann, dass bewirtschaftungsbedürftiges Gr<strong>und</strong>wasser oder ist dieses<br />

geeignet ist, dauernd oder in einem nicht unerheblichem Ausmaß nachteilige Veränderungen der<br />

Wasserbeschaffenheit herbeizuführen, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich – s. hierzu<br />

näher Antwort zu Frage 4.2.20.<br />

Diese Frage wird im Gutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen<br />

Erdgasförderung mittels Fracking“ in Kapitel 3.1.3. Zuständigkeiten, Kapitel 3.1.1.2<br />

Gewässerschutzrecht <strong>und</strong> Kapitel 6.2 Strahlenschutzrecht behandelt.<br />

8.6 Weiteres<br />

8.6.1 Gibt es Bereiche, in <strong>den</strong>en man ein Erk<strong>und</strong>ungsbohrungen / Fraccing / Förderung von<br />

Erdgasvorkommen nicht durchführen sollte: Trinkwasserschutzzonen / Wasserschutzgebiete<br />

oder andere sensible Gebiete?<br />

8.6.2 Gibt es Bereiche im Münsterland, in <strong>den</strong>en man nicht fracken sollte?<br />

Siehe hierzu Empfehlungen <strong>des</strong> <strong>Expertenkreises</strong> unter http://dialog-erdgas<strong>und</strong>frac.de.<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 58


9 Quellen<br />

- Anfrage BGR nach NUIG Shales Gas/ Frac-Flüssigkeiten<br />

http://www.hboeck.de/uploads/shalegas-standorte-niedersachsen.pdf<br />

- Anfrage Wibke Brems an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen <strong>und</strong> Verkehr<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf. Frau Wibke Brems MdL Platz <strong>des</strong> Landtags<br />

1 40221 Düsseldorf. Aktueller Stand der Förderung von unkonventionellem Erdgas in Nordrhein-<br />

Westfalen. 23. September 2010.<br />

- Bündnis 90 Die Grünen. <strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu unkonventionellem Erdgas. Dipl.-Ing. (FH)<br />

Wibke Brems MdL, Dipl.-Kulturw. Katrin Uhlig, Saskia Ellenbeck M.A. Stand 10. Februar 2011.<br />

- CBM-Exploration im Münsterland: <strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong>. Geologischer Dienst NRW. Stand<br />

15.03.2011.<br />

- CDU-Fraktion Drensteinfurt: Probebohrungen für unkonventionelle Gasvorkommen in <strong>den</strong><br />

Kohleflözen <strong>und</strong> anderen Gesteinen unter Drensteinfurt http://www.cdudrensteinfurt.de/20110114945/exxon-mobiles-antwort-auf-unseren-fragenkatalog.html<br />

- Deutscher B<strong>und</strong>estag Drucksache 17. Wahlperiode. Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver<br />

Krischer, Hans Josef Fell, Dorothea Steiner, Ingrid Nestle, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,<br />

Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch <strong>und</strong> der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsatz<br />

von Chemikalien bei Probebohrungen nach Unkonventionellem Erdgas (10.11.09)<br />

- Deutscher B<strong>und</strong>estag Drucksache 17/1867 17. Wahlperiode 27. 05. 2010. Antwort der<br />

B<strong>und</strong>esregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Hans-<br />

Josef Fell, weiterer Abgeordneter <strong>und</strong> der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache<br />

17/1676 –<br />

- Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND NRW e.V.. Vortrag Unkonventionelle Erdgasvorkommen in<br />

NRW - Gefahr oder Chance? 2011.<br />

- DVGW – Information zur Exploration <strong>und</strong> Förderung unkonventioneller Erdgaslagerstätten. Stand<br />

15.04.2011.<br />

- Einwohnerfragen zur Kreistagssitzung am 25.10.2010. Exxon mobil.<br />

- Einwohnerfragen zur Kreistagssitzung Steinfurt http://files.me.com/markus.knaepper/hf7lev<br />

- ESPELKAMP: Osterheider gehen auf die Straße: Angst vor starkem Lastwagenverkehr im Zuge<br />

der Gas-Probebohrungen von Exxon Mobil<br />

- Forderungen Gelsenwasser. Tag <strong>des</strong> Wassers: Schutz der Ressource Wasser muss Priorität<br />

haben. GELSENWASSER warnt vor Gasbohrungen mit Chemikalieneinsatz in NRW.<br />

- Forderungskatalog der Stadt Damme. 29. März 2011.<br />

- Frage Abgeordneter (GRÜNE) Stefan Wrenzel zu Erdgas in Niedersachsen. Ministerium NI. März<br />

2011.<br />

- <strong>Fragen</strong> Bürgerversammlung Nordwalde<br />

- <strong>Fragen</strong> RT Steinfurt. 17.03.11<br />

- <strong>Fragen</strong>katalog der IG`s gegen Gasbohren: März 2011.<br />

- <strong>Fragen</strong>katalog der Stadt Drensteinfurt: <strong>Fragen</strong> an die Expertenr<strong>und</strong>e <strong>des</strong> ExxonMobil -<br />

Dialogprozesses<br />

- <strong>Fragen</strong>katalog zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zum Antrag der Fraktion der<br />

CDU, Drucksache 15/1190, zum Thema:,,Unkonventionelle Erdgasvorkommen: Gr<strong>und</strong>wasser<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 59


schützen - Sorgen der Bürger ernst nehmen - Bergrecht ändern" am 31. Mai 2011 im Landtag<br />

Nordrhein-Westfalen.<br />

- Gemeinsame Presseerklärung der Bürgerinitiativen aus Borken, Drensteinfurt, Lünne <strong>und</strong><br />

Nordwalde zum Diskussionsprozess zur unkonventionellen Gasförderung. 17.03.2011<br />

- Geologischer Dienst NRW: Unkonventionelle Erdgasvorkommen in NRW<br />

- http://www.harobol.de/2010/Exxon.html<br />

- IG Schönes Lünne: <strong>Fragen</strong> zur Kernbohrung/ Fraccen<br />

https://robertkoop.wordpress.com/tag/lunne/<br />

- Klemens Fuhrmann Min<strong>den</strong>, 13. April 2011, Kreis Min<strong>den</strong>-Lübbecke - Umweltamt - Informations<strong>und</strong><br />

Dialogprozess der ExxonMobil über die Sicherheit <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit der Fraccingechnologie<br />

für die Erdgasgewinnung - <strong>Fragen</strong> an <strong>den</strong> Expertenkreis<br />

- Kreis Steinfurt. 28.02.11. Wasserwirtschaftliche Anforderungen zu Erdgasbohrungen.<br />

- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/1121.<br />

14.01.2011.Antwort der Lan<strong>des</strong>regierung auf die Kleine Anfrage 374 vom 2. Dezember 2010 der<br />

Abgeordneten Dr. Stefan Romberg <strong>und</strong> Kai Abruszat FDP. Drucksache 15/816. Probebohrungen<br />

nach unkonventionellem Erdgas - Chance oder Risiko?<br />

- Monitor: Fracflüssigkeiten/ Chemikalien<br />

http://www.wdr.de/tv/monitor//sendungen/2010/1118/wasser.php5<br />

- Monitor: Informationspolitik von EM in Damme<br />

http://www.harobol.de/2011/Planfeststellungsverfahren%20Antwortschreiben%2017%2001%2020<br />

11.pdf<br />

- NDR: Leitung Söhlingen http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/heide/erdgas109.html<br />

- Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/0000 (01/2011). Anfrage Grüne.<br />

- NTV: Kernbohrungen/ Fraccen / http://www.n-tv.de/panorama/Buerger-sind-in-Aufruhrarticle1920966.html<br />

- NUIG Anfrage zu Söhlingen http://www.die-gruenen-bissendorf.de/energiepolitik-in-<br />

bissendorf/erdgasbohrung-in-bissendorf/114-gr<strong>und</strong>wasser-von-soehlingen-durch-erdgasleitung-<br />

- Öffentliche Veranstaltung, Landtag NRW. Vortrag Dr. Werner Zittel, LBST. Düsseldorf, 10.<br />

November 2010;<br />

- Oliver Krischer; MdB Bündnis 90 Die Grünen. Hintergr<strong>und</strong>papier zu Unkonventionellem Erdgas.<br />

05.11.2010.<br />

- Open space-Veranstaltung Osnabrück<br />

- Plattform Informations- <strong>und</strong> Dialogprozess<br />

- Positionspapier <strong>des</strong> Lenkungsausschusses „Wasserpolitik“ der BDEW-Lan<strong>des</strong>gruppe NRW.<br />

Stand: 10. 02. 2011.<br />

- Resolution <strong>des</strong> Rates der Kreisstadt Steinfurt. 21.03.2011.<br />

- SPD Fraktion Lünne: Erk<strong>und</strong>ung von Gasvorkommen in Lünne, <strong>Fragen</strong> bezüglicher Probebohrung<br />

<strong>und</strong> einer möglichen Förderung http://www.noz.de/lokales/51298593/erdgasbohrungen-in-luennespd-sieht-informationsbedarf<br />

- SPD Gemeinde Lünne: Kernbohrung in Lünne<br />

http://www.noz.de/lokales/51298593/erdgasbohrungen-in-luenne-spd-sieht-informationsbedarf<br />

- Spiegel online: Frac-Flüssigkeit/ Chemikalien<br />

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,725697,00.html<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 60


- UBA-Bericht: Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland; 29.05.2011<br />

- Unkonventionelle Erdgaslagerstätten. Gespräch BDEW/WEG am<br />

10.01.2011.Besprechungsergebnisse<br />

- Wasserverband Garbsen: <strong>Fragen</strong> zum Vorhaben Nöpke 2<br />

- WEG Newsletter zu unkonventionellen Lagerstätten http://www.erdoelerdgas.de/filemanager/download/514/WEG%20kompakt%205_2010.pdf<br />

- Weitere <strong>Fragen</strong> während der Arbeit <strong>des</strong> Informations- <strong>und</strong> Dialogprozesses<br />

Beantwortung der <strong>Fragen</strong> auf Basis im Raum stehender Listen 61

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