03.06.2013 Aufrufe

Ortsbildsatzung Lustnau - in Tübingen

Ortsbildsatzung Lustnau - in Tübingen

Ortsbildsatzung Lustnau - in Tübingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 10 Freiflächen und Stellplätze<br />

(1) Soweit Zugänge, Zufahrten, Stellplätze und Hofräume<br />

befestigt werden, s<strong>in</strong>d sie mit wassergebundenen<br />

Belägen oder Pflasterbelägen auszuführen.<br />

Verbundpflaster ist nicht zulässig.<br />

(2) Parkflächen mit mehr als 2 Stellplätzen s<strong>in</strong>d als<br />

Parktaschen mit e<strong>in</strong>er gebündelten Zufahrt anzulegen<br />

und mit Pflanzstreifen zu durchgrünen.<br />

(3) Die nicht bebauten und nicht als Parkierungsfläche<br />

genutzten Grundstücksflächen s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens zur<br />

Hälfte als Grünfläche oder gärtnerisch anzulegen und zu<br />

unterhalten, soweit sie nicht als Arbeits- oder Lagefläche<br />

erforderlich s<strong>in</strong>d. Der überwiegende Teil dieser<br />

Grünfläche ist als Vorgarten anzulegen. Vorgärten dürfen<br />

nicht als Arbeits- oder Lagerfläche genutzt werden. Dies<br />

gilt nicht für das vorübergehende Lagern von Brennholz<br />

für den Eigenbedarf.<br />

Pflasterbeläge<br />

Parkflächen<br />

Vorgarten<br />

Die öffentlichen Geh- und Fahrwege waren ursprünglich mit kle<strong>in</strong>maßstäblichem Pflaster<br />

befestigt. Nur kle<strong>in</strong>gegliederte Bodenbeläge entsprechen <strong>in</strong> ihrer Struktur den gegliederten<br />

Fassaden der Gebäude. Auch mit Betonpflaster wird e<strong>in</strong>e gegliederte Fläche, welche zugleich gut<br />

begehbar und pflegefreundlich ist, erreicht. Alle Beläge s<strong>in</strong>d nur <strong>in</strong> quadratisch oder<br />

rechteckigem Format zulässig.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!