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Ortsbildsatzung Lustnau - in Tübingen

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Fortsetzung Dächer<br />

(2) Dachaufbauten s<strong>in</strong>d nur als Schleppgauben oder<br />

Querbauten mit Satteldach oder Walmdach zulässig.<br />

Dachaufbauten dürfen je Gebäudeseite und<br />

Dachgeschoss e<strong>in</strong>e Gesamtlänge von nicht mehr als<br />

e<strong>in</strong> Drittel der Trauflänge aufweisen. Dieses Maß<br />

kann bis auf die Hälfte der Trauflänge erhöht werden,<br />

wenn die e<strong>in</strong>zelnen Dachaufbauten nicht breiter als<br />

1,6 m ausgeführt werden. Dachaufbauten sollen vom<br />

Ortgang, First (vertikal gemessen) und von anderen<br />

Bauteilen und Dachaufbauten e<strong>in</strong>en Abstand von<br />

m<strong>in</strong>destens 0,8 m e<strong>in</strong>halten. S<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens 0,5 m<br />

von der Hausfront zurückzusetzen.<br />

(3) Dache<strong>in</strong>schnitte s<strong>in</strong>d nur zulässig, wenn sie unter<br />

e<strong>in</strong>em Dach <strong>in</strong> das Gebäude e<strong>in</strong>gebunden werden<br />

und höchstens e<strong>in</strong> Drittel der Trauflänge der<br />

zugehörigen Gebäudeseite e<strong>in</strong>nehmen.<br />

(4) Liegende Dachfenster und andere Glasdachflächen –<br />

mit Ausnahme von Solaranlagen – s<strong>in</strong>d nur bis zu<br />

e<strong>in</strong>er Größe von 0,5 m² re<strong>in</strong>e Glasfläche zulässig.<br />

Ausgenommen hiervon s<strong>in</strong>d aus Gründen des<br />

Brandschutzes erforderliche Rettungsfenster.<br />

(5) Dache<strong>in</strong>schnitte, liegende Dachfenster und andere<br />

Glasdachflächen, e<strong>in</strong>schließlich Solaranlagen sollen<br />

vom Ortgang, First (vertikal gemessen), und<br />

Bauteilen wie Schornste<strong>in</strong>e und Lüftungsschächte<br />

und untere<strong>in</strong>ander e<strong>in</strong>en Abstand von m<strong>in</strong>destens 0,8<br />

m aufweisen. Gegenüber der Hausfront s<strong>in</strong>d sie um<br />

m<strong>in</strong>destens 0,5 m zurückzusetzen.<br />

Dachaufbauten<br />

Dachaufbauten als<br />

Querbauten<br />

Dachaufbauten als<br />

Schleppgauben<br />

Dache<strong>in</strong>schnitte/<br />

Dachfenster<br />

Grundsätzlich s<strong>in</strong>d Dachaufbauten <strong>in</strong> verschiedenen Formen zulässig; es wird jedoch<br />

empfohlen, sie als Schleppgauben oder als stehende Gauben mit Sattel- oder<br />

Walmdach auszubilden.

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