Ortsbildsatzung Lustnau - in Tübingen
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Fortsetzung Dächer<br />
(2) Dachaufbauten s<strong>in</strong>d nur als Schleppgauben oder<br />
Querbauten mit Satteldach oder Walmdach zulässig.<br />
Dachaufbauten dürfen je Gebäudeseite und<br />
Dachgeschoss e<strong>in</strong>e Gesamtlänge von nicht mehr als<br />
e<strong>in</strong> Drittel der Trauflänge aufweisen. Dieses Maß<br />
kann bis auf die Hälfte der Trauflänge erhöht werden,<br />
wenn die e<strong>in</strong>zelnen Dachaufbauten nicht breiter als<br />
1,6 m ausgeführt werden. Dachaufbauten sollen vom<br />
Ortgang, First (vertikal gemessen) und von anderen<br />
Bauteilen und Dachaufbauten e<strong>in</strong>en Abstand von<br />
m<strong>in</strong>destens 0,8 m e<strong>in</strong>halten. S<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens 0,5 m<br />
von der Hausfront zurückzusetzen.<br />
(3) Dache<strong>in</strong>schnitte s<strong>in</strong>d nur zulässig, wenn sie unter<br />
e<strong>in</strong>em Dach <strong>in</strong> das Gebäude e<strong>in</strong>gebunden werden<br />
und höchstens e<strong>in</strong> Drittel der Trauflänge der<br />
zugehörigen Gebäudeseite e<strong>in</strong>nehmen.<br />
(4) Liegende Dachfenster und andere Glasdachflächen –<br />
mit Ausnahme von Solaranlagen – s<strong>in</strong>d nur bis zu<br />
e<strong>in</strong>er Größe von 0,5 m² re<strong>in</strong>e Glasfläche zulässig.<br />
Ausgenommen hiervon s<strong>in</strong>d aus Gründen des<br />
Brandschutzes erforderliche Rettungsfenster.<br />
(5) Dache<strong>in</strong>schnitte, liegende Dachfenster und andere<br />
Glasdachflächen, e<strong>in</strong>schließlich Solaranlagen sollen<br />
vom Ortgang, First (vertikal gemessen), und<br />
Bauteilen wie Schornste<strong>in</strong>e und Lüftungsschächte<br />
und untere<strong>in</strong>ander e<strong>in</strong>en Abstand von m<strong>in</strong>destens 0,8<br />
m aufweisen. Gegenüber der Hausfront s<strong>in</strong>d sie um<br />
m<strong>in</strong>destens 0,5 m zurückzusetzen.<br />
Dachaufbauten<br />
Dachaufbauten als<br />
Querbauten<br />
Dachaufbauten als<br />
Schleppgauben<br />
Dache<strong>in</strong>schnitte/<br />
Dachfenster<br />
Grundsätzlich s<strong>in</strong>d Dachaufbauten <strong>in</strong> verschiedenen Formen zulässig; es wird jedoch<br />
empfohlen, sie als Schleppgauben oder als stehende Gauben mit Sattel- oder<br />
Walmdach auszubilden.