03.06.2013 Aufrufe

Ortsbildsatzung Lustnau - in Tübingen

Ortsbildsatzung Lustnau - in Tübingen

Ortsbildsatzung Lustnau - in Tübingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 5 Dächer<br />

(1) Dächer s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>er Neigung von m<strong>in</strong>destens 45°<br />

und wie folgt auszuführen:<br />

a) Dachdeckung mit naturroten Ziegeln und zwar<br />

nur aufgeraute Biberschwanzziegel,<br />

Strangfalzziegel oder Doppelmuldenfalzziegel.<br />

b) Ortgang mit Zahnleiste oder Ortgangbrett mit<br />

Blechabdeckung und e<strong>in</strong>er Ausladung von höchstens<br />

30 cm. Ortgangziegel können zugelassen werden.<br />

c) Traufausführung mit vorgehängter R<strong>in</strong>ne.<br />

Für Dachaufbauten und Vordächer ist e<strong>in</strong>e<br />

ger<strong>in</strong>gere Neigung zulässig.<br />

Dachdeckung mit<br />

naturroten Ziegeln<br />

Ortgang<br />

ger<strong>in</strong>gere Neigung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!