03.06.2013 Aufrufe

Ortsbildsatzung Lustnau - in Tübingen

Ortsbildsatzung Lustnau - in Tübingen

Ortsbildsatzung Lustnau - in Tübingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 13 Erhaltung schützenswerter Bauteile<br />

Außentreppen, Lotteranlagen, Jahreszahlen, Inschriften,<br />

Wappen, ornamentaler Putz sowie andere schützenswerte<br />

Bauteile e<strong>in</strong>zelner Gebäude s<strong>in</strong>d zu erhalten, soweit dies<br />

zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätzen oder<br />

Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder<br />

städtebaulicher Bedeutung oder zum Schutz von Kultur- und<br />

Naturdenkmalen erforderlich ist.<br />

Lotteranlagen<br />

Beispiele

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!