Ortsbildsatzung Lustnau - in Tübingen
Ortsbildsatzung Lustnau - in Tübingen
Ortsbildsatzung Lustnau - in Tübingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
§ 13 Erhaltung schützenswerter Bauteile<br />
Außentreppen, Lotteranlagen, Jahreszahlen, Inschriften,<br />
Wappen, ornamentaler Putz sowie andere schützenswerte<br />
Bauteile e<strong>in</strong>zelner Gebäude s<strong>in</strong>d zu erhalten, soweit dies<br />
zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätzen oder<br />
Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder<br />
städtebaulicher Bedeutung oder zum Schutz von Kultur- und<br />
Naturdenkmalen erforderlich ist.<br />
Lotteranlagen<br />
Beispiele