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MHB_Studienjahr 2012-13_05.09.2012.indd - Universität Rostock

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Zahlungsweise<br />

Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Darauf sind der Titel des Kurses sowie die<br />

entsprechende Höhe der Gebühren vermerkt. Die volle Gebühr ist mit Fälligkeitsdatum<br />

des Bescheides auf die angegebene Bankverbindung zu überweisen. Ratenzahlung<br />

wird ausgeschlossen.<br />

Fördermöglichkeit: Bildungsprämie<br />

Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />

(BMBF) seit 2008 Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten. Wenn Sie einen<br />

Zertifi katskurs oder ein Seminar an der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> besuchen, können Sie<br />

einen Prämiengutschein erhalten. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,-<br />

Euro wert sein. Einen Gutschein können Sie erhalten, wenn Ihr zu versteuerndes<br />

Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht<br />

übersteigt.<br />

Rücktritt<br />

Ihr Rücktritt ist bis 14 Tage vor Beginn des Weiterbildungsangebotes zulässig. Zur<br />

Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden (Poststempel/Faxdatum/E-Mail) der<br />

Rücktrittserklärung. Sollten Sie danach von der Teilnahme am Weiterbildungsangebot<br />

zurücktreten wollen, wird die Gebühr grundsätzlich in voller Höhe erhoben. Die<br />

Rücksendung des Lehrmaterials entbindet Sie nicht von der Zahlung der fällig<br />

gewordenen Gebühr.<br />

Die Nicht-Inanspruchnahme einzelner Veranstaltungen eines Weiterbildungsangebotes<br />

berechtigt nicht zu einer Kürzung der Gebühren. Die <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> hat das<br />

Recht zum Rücktritt, wenn die Zulassung durch arglistige Täuschung, Zwang<br />

oder Bestechung herbeigeführt wurde, Sie Ihre Teilnehmerpfl ichten nicht erfüllen,<br />

den Hochschulbetrieb stören oder wenn sich nachträglich herausstellt, dass die<br />

Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren. Im Falle eines Rücktritts entsteht<br />

kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Gebühren. Entstehen der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong><br />

durch den Rücktritt zusätzliche Kosten, haben Sie diese zu tragen.<br />

Teilnahmebescheinigungen und Zertifi kate<br />

Die in der Ankündigung beschriebenen Abschlusszertifi kate oder<br />

Teilnahmebescheinigungen werden von der jeweils zuständigen Prüfungsstelle<br />

ausgestellt und ausgehändigt, wenn Sie Ihren Nachweis- und Zahlungspfl ichten<br />

nachgekommen sind sowie alle Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden.<br />

Bei vorzeitiger Beendigung eines Weiterbildungsangebotes sowie bei Nichtbestehen<br />

einer oder mehrerer Prüfungen wird auf Antrag beim ZQS eine Bescheinigung über<br />

die erfolgreich erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ausgestellt, sofern auch<br />

die sonstigen Bedingungen erfüllt sind.<br />

www.weiterbildung.uni-rostock.de<br />

Zahlungsweise<br />

Bildungsprämie<br />

Rücktritt<br />

Teilnahmebescheinigungen<br />

und Zertifi kate<br />

Teilnahmebedingungen<br />

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