MHB_Studienjahr 2012-13_05.09.2012.indd - Universität Rostock
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Zahlungsweise<br />
Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Darauf sind der Titel des Kurses sowie die<br />
entsprechende Höhe der Gebühren vermerkt. Die volle Gebühr ist mit Fälligkeitsdatum<br />
des Bescheides auf die angegebene Bankverbindung zu überweisen. Ratenzahlung<br />
wird ausgeschlossen.<br />
Fördermöglichkeit: Bildungsprämie<br />
Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />
(BMBF) seit 2008 Erwerbstätige, die sich weiterbilden möchten. Wenn Sie einen<br />
Zertifi katskurs oder ein Seminar an der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> besuchen, können Sie<br />
einen Prämiengutschein erhalten. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,-<br />
Euro wert sein. Einen Gutschein können Sie erhalten, wenn Ihr zu versteuerndes<br />
Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht<br />
übersteigt.<br />
Rücktritt<br />
Ihr Rücktritt ist bis 14 Tage vor Beginn des Weiterbildungsangebotes zulässig. Zur<br />
Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden (Poststempel/Faxdatum/E-Mail) der<br />
Rücktrittserklärung. Sollten Sie danach von der Teilnahme am Weiterbildungsangebot<br />
zurücktreten wollen, wird die Gebühr grundsätzlich in voller Höhe erhoben. Die<br />
Rücksendung des Lehrmaterials entbindet Sie nicht von der Zahlung der fällig<br />
gewordenen Gebühr.<br />
Die Nicht-Inanspruchnahme einzelner Veranstaltungen eines Weiterbildungsangebotes<br />
berechtigt nicht zu einer Kürzung der Gebühren. Die <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> hat das<br />
Recht zum Rücktritt, wenn die Zulassung durch arglistige Täuschung, Zwang<br />
oder Bestechung herbeigeführt wurde, Sie Ihre Teilnehmerpfl ichten nicht erfüllen,<br />
den Hochschulbetrieb stören oder wenn sich nachträglich herausstellt, dass die<br />
Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren. Im Falle eines Rücktritts entsteht<br />
kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Gebühren. Entstehen der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong><br />
durch den Rücktritt zusätzliche Kosten, haben Sie diese zu tragen.<br />
Teilnahmebescheinigungen und Zertifi kate<br />
Die in der Ankündigung beschriebenen Abschlusszertifi kate oder<br />
Teilnahmebescheinigungen werden von der jeweils zuständigen Prüfungsstelle<br />
ausgestellt und ausgehändigt, wenn Sie Ihren Nachweis- und Zahlungspfl ichten<br />
nachgekommen sind sowie alle Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden.<br />
Bei vorzeitiger Beendigung eines Weiterbildungsangebotes sowie bei Nichtbestehen<br />
einer oder mehrerer Prüfungen wird auf Antrag beim ZQS eine Bescheinigung über<br />
die erfolgreich erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ausgestellt, sofern auch<br />
die sonstigen Bedingungen erfüllt sind.<br />
www.weiterbildung.uni-rostock.de<br />
Zahlungsweise<br />
Bildungsprämie<br />
Rücktritt<br />
Teilnahmebescheinigungen<br />
und Zertifi kate<br />
Teilnahmebedingungen<br />
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