Elterngeld und Elternzeit
Elterngeld und Elternzeit
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Seite 33 Kapitel I<br />
Beispiel:<br />
Ein Elternpaar erhält im ersten Jahr 10.000 Euro <strong>Elterngeld</strong> <strong>und</strong> hat ein zu<br />
versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro. Das <strong>Elterngeld</strong> ist steuerfrei.<br />
Das Einkommen wird aber mit dem Durchschnittssteuersatz besteuert,<br />
der bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro gilt. Im<br />
geschilderten Fall sind dies nach der Splittingtabelle etwa 14 Prozent statt<br />
der 10 Prozent ohne Einbeziehung des <strong>Elterngeld</strong>es. Somit würde das Einkommen<br />
von 30.000 Euro mit einem Prozentsatz von 14 Prozent versteuert.<br />
Muss <strong>Elternzeit</strong> genommen werden,<br />
um <strong>Elterngeld</strong> zu bekommen?<br />
<strong>Elterngeld</strong> setzt nicht voraus, dass <strong>Elternzeit</strong> genommen<br />
wird. Es steht zum Beispiel auch Hausfrauen <strong>und</strong> Hausmännern,<br />
Auszubildenden <strong>und</strong> Selbstständigen zu. Arbeitnehmerinnen<br />
<strong>und</strong> Arbeitnehmer müssen jedoch im Regelfall<br />
ihren Anspruch auf <strong>Elternzeit</strong> geltend machen, um ihre<br />
Arbeitszeit reduzieren <strong>und</strong> das <strong>Elterngeld</strong> nutzen zu können.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anmeldung der<br />
<strong>Elternzeit</strong> spätestens sieben Wochen vor ihrem geplanten<br />
Beginn erfolgen muss. Zu beachten ist, dass der besondere<br />
Kündigungsschutz mit der Anmeldung, frühestens aber<br />
acht Wochen vor Beginn der <strong>Elternzeit</strong> besteht.<br />
Wie <strong>und</strong> wo muss das <strong>Elterngeld</strong><br />
beantragt werden?<br />
Das <strong>Elterngeld</strong> wird schriftlich beantragt. Der Antrag muss<br />
nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden.<br />
Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten<br />
drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats des Kindes<br />
geleistet, in dem der Antrag auf <strong>Elterngeld</strong> bei der <strong>Elterngeld</strong>stelle<br />
eingegangen ist.