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TL 8470-0071 - Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung

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Bescheinigung der Prüfergebnisse:<br />

<strong>TL</strong> <strong>8470</strong>-<strong>0071</strong> Seite 11<br />

Die Einhaltung der Forderungen der Schutzklasse 1 <strong>und</strong> 4, sowie der Stichfestigkeit<br />

gemäß der Technischen Richtlinie Schutzwesten <strong>und</strong> der Splitterfestigkeit des Kragen<br />

<strong>und</strong> der Schulterteile gemäß STANAG 2920 ist vom Auftragnehmer durch ein Qualitätsprüf-Zertifikat<br />

nach DIN 55350-18-4.3.4 zu bestätigen, welches dem amtlichen<br />

Güteprüfer bzw. Auftraggeber vorzulegen ist. Auf Verlangen ist diesem eine Ausfertigung<br />

zu überlassen.<br />

Die Einhaltung der Forderungen hinsichtlich UV-Schutz, Wasserdichtigkeit der Materials<br />

<strong>und</strong> der Schweißnähte an das Hüllenmaterial der Schutzpakete sowie hinsichtlich<br />

des Flächengewichts, Dicke <strong>und</strong> Größe (soweit gefordert) an die Schutzpakete<br />

<strong>und</strong> Keramikeinschübe ist vom Auftragnehmer durch ein Qualitätsprüf-Zertifikat nach<br />

DIN 55350-18-4.1.2 zu bestätigen.<br />

Die Einhaltung der übrigen in diesen technischen Lieferbedingungen gestellten technischen<br />

Forderungen an den Gegenstand in diesen <strong>TL</strong> ist vom Auftragnehmer durch ein Qualitätsprüf-Zertifikat<br />

nach DIN 55350-18-4.2.1 zu bestätigen.<br />

Die Qualitätsprüf-Zertifikate sind dem Güteprüfer bzw. Auftraggeber vorzulegen. Auf<br />

Verlangen ist diesem jeweils eine Ausfertigung zu überlassen.<br />

Sofern nicht anders angegeben, sind <strong>für</strong> alle eingesetzten Materialien <strong>und</strong> Zutaten<br />

die in den betreffenden <strong>TL</strong> geforderten Qualitätsprüf-Zertifikate vorzulegen.<br />

3.3 Güteprüfung* )<br />

Nach <strong>TL</strong> 8305-0011<br />

* ) Sofern die <strong>Beschaffung</strong> durch eine Bekleidungsgesellschaft erfolgt,<br />

gilt nachfolgende Regelung:<br />

Die Güteprüfung ist Bestandteil des Vertrages zwischen Bekleidungsgesellschaft <strong>und</strong><br />

Auftragnehmer. Darüber hinaus behält sich der B<strong>und</strong> im Rahmen der Qualitätssicherung<br />

im Einzelfall vor, vom Auftragnehmer über die Bekleidungsgesellschaft Mustermaterialien<br />

<strong>für</strong> Prüfzwecke bzw. Prüfzertifikate anzufordern.<br />

4 VERPACKUNG<br />

Die nachstehenden Festlegungen gelten <strong>für</strong> die Verpackungsstufen H <strong>und</strong> C.<br />

Die jeweils geforderte Verpackungsstufe ist aus den Angebots/Auftrags-<br />

unterlagen zu ersehen.<br />

4.1 Verpackungsstufe H<br />

Eine Verpackung <strong>und</strong> deren Kennzeichnung nach den <strong>TL</strong> 8100-0102.<br />

4.2 Verpackungsstufe C<br />

Eine Verpackung nach den <strong>TL</strong> 8100-0100 Teil 1 mit nachstehenden zusätzlichen<br />

Forderungen:<br />

4.2.1 Gr<strong>und</strong>packung = Versandpackung<br />

Jede Schutzweste, kpl. (gemäß Anhang A , Ausführung A bis H) ist einzeln rüttelfest<br />

in eine Faltschachtel mit zusammenstoßenden äußeren Boden- <strong>und</strong> Deckelverschlussklappen<br />

zu packen. Um die Schutzweste in der unter 4.2.1.1 beschriebenen<br />

Versandpackung optimal zu verpacken, sind Vorder- <strong>und</strong> Rückenteil zu trennen.<br />

Es sind 2-wellige (C+B Welle) Wellpappschachteln zu verwenden, die in ihrer Qualität<br />

so auszulegen sind, dass eine Stapelhöhe von 2,00 m ohne Verformung der<br />

Schachteln (insbesondere der unteren Schachtellagen), gewährleistet ist. Die Bruttomasse<br />

der Versandpackung darf 20 kg nicht überschreiten.<br />

4.2.1.1 Außenmaße der Versandpackung nach DIN 55510-3 (Maximalmaße)<br />

800 mm x 600 mm x 200 mm<br />

Es sind keine Plus-Toleranzen zugelassen!!

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